Das deutsche „Jobwunder“ zwischen glücksuchenden Zuwanderern, tollen Kopfzahlen und der eigenen Realität an den Rändern, die immer weiter in die Mitte wachsen

Immer mehr Menschen aus dem Ausland suchen ihr Glück im wirtschaftlich stabilen Deutschland. Mehr als eine halbe Million Menschen kamen im ersten Halbjahr 2013. Viele sind gut ausgebildet  und auf dem Arbeitsmarkt gesucht – so die positiv daherkommende Botschaft in dem Artikel „Krise zieht mehr Zuwanderer nach Deutschland“ in der Online-Ausgabe der FAZ. Grundlage sind neue Zahlen des Statistischen Bundesamtes: „Zuwanderung nach Deutschland steigt im 1. Halbjahr 2013 um 11 %„. Dem kann man entnehmen, dass im ersten Halbjahr des laufenden Jahres 555.000 Personen nach Deutschland zugezogen sind, 55.000 (oder + 11 %) mehr als im ersten Halbjahr 2012. Damit gab es zum dritten Mal in Folge eine zweistellige Zuwachsrate bei den Zuwanderungen in einem ersten Halbjahr. Gleichzeitig zogen im ersten Halbjahr 2013 rund 349.000 Personen aus Deutschland fort (+ 10 %). Insgesamt hat sich dadurch der Wanderungssaldo von 182.000 auf 206.000 Personen erhöht (+ 13 %). In dem FAZ-Artikel wird bemerkt, dass die Zuwanderer vor allem aus Osteuropa und den Euro-Krisenländern kommen: »Die Mehrzahl der ausländischen Zuwanderer kam abermals aus Polen (93.000), gefolgt von Rumänien (67.000) und Bulgarien (29.000). Auch aus den Krisenländern des Euroraums – die unter hoher Arbeitslosigkeit leiden – zog es viele Menschen nach Deutschland: Aus Spanien wanderten 39 Prozent mehr ein als im Vorjahr, aus Portugal 26 Prozent und aus Italien 41 Prozent mehr.«

Und dann kommt mit Blick auf den Arbeitsmarkt oder sagen wir besser und korrekter auf die vielen Arbeitsmärkte ein interessantes Zitat:

»Die kräftige Zuwanderung hat die Zahl der Beschäftigten in Deutschland im September erstmals über die Marke von 42 Millionen steigen lassen. „Die Firmen finden die benötigten Arbeitskräfte zunehmend nicht mehr im Pool der verbliebenen Arbeitslosen, sondern im Ausland“, sagte Ökonom Christian Schulz von der Berenberg Bank.«

Der Satz des Ökonomen von der Berenberg Bank bringt eine zunehmende und sehr beunruhigende Problematik auf den Punkt: Auf der einen Seite steigt die Beschäftigung, wenn man sie vor allem an den Köpfen misst, zum anderen müssen wir beobachten, dass das kaum bis gar keine Effekte hat auf die Arbeitslosigkeit der heute vor allem im Hartz IV-System konzentrierten erwerbsfähigen Menschen. Die können einfach nicht profitieren von diesem „Jobwunder“. Dies hängt auch damit zusammen, dass sich für viele Unternehmen erfreulicherweise das Arbeitsangebot nicht nur im Bereich der niedrig qualifizierten Tätigkeiten durch die Zuwanderung ausweitet, sondern: »Die Einwanderer in die Bundesrepublik verfügen inzwischen über ein höheres Bildungs- und Qualifikationsniveau als die deutsche Stammbevölkerung. Die Neuzuwanderer haben häufiger einen Techniker-, Meister- oder Hochschulabschluss als die Deutschen«, so die FAZ mit Bezug auf eine Studie im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung aus dem Frühjahr dieses Jahres (Herbert Brücker: Auswirkungen der Einwanderung auf Arbeitsmarkt und Sozialstaat: Neue Erkenntnisse und Schlussfolgerungen für die Einwanderungspolitik, Gütersloh 2013; vgl. dazu auch den Artikel: Zuwanderer besser ausgebildet als Deutsche).

Aber es lohnt sich, einen genaueren Blick auf diese derzeit vielzitierte und sich in den Medien auch verselbständigende Erfolgsstory zu werfen.

Denn zu dieser passt die folgende Überschrift so gar nicht: „Atypische und prekäre Beschäftigung weiterhin auf hohem Niveau„, meldet der DGB. Auch die Gewerkschaften nehmen sie zur Kenntnis: „Rekord bei der Beschäftigung“ und „mehr reguläre Jobs“, so lauten aktuelle Schlagzeilen zum Arbeitsmarkt. Aber sie haben genauer hingeschaut und kommen zu dem Ergebnis: den Wandel der Arbeitswelt begleitet ein schleichender Bedeutungsverlust des Normalarbeitsverhältnisses.
Der DGB weist völlig zu Recht auf eine interessante Auseinanderentwicklung von Erwerbstätigkeit gemessen an den Köpfen und dem Arbeitsvolumen hin.

Dieser Befund ist deshalb wichtig, weil viele Menschen ob bewusst oder unbewusst bei den Jubelmeldungen über „Rekordzahl an neuen Jobs“ an „richtige“ Jobs denken, also Vollzeit, unbefristet, halbwegs „normal“ entlohnt.

Massiv angestiegen ist die Zahl der erwerbstätigen Menschen, insbesondere seit Mitte des letzten Jahrzehnts und zwar um rd. 2,5 Millionen. Aber: Während die meisten Menschen bei Erwerbstätigen an sozialversicherungspflichtig, also „normal“ Beschäftigte denken, gilt zu beachten: »Dabei zählt auch die steigende Zahl von Minijobs, Selbständige (inkl. Scheinselbständige) und Ein-Euro-Jobber oder Ältere in der Freistellungsphase der Altersteilzeit zu den Erwerbstätigen. Als erwerbstätig zählt jede/r ab 15 Jahren, der/die in einem einwöchigen Zeitraum mindestens eine Stunde lang gegen Entgelt gearbeitet hat oder selbständig war. Allein 4,9 Millionen Erwerbstätige üben ausschließlich einen Minijob aus; gegenüber 1999 hat sich ihre Zahl um ein Drittel bzw. 1,2 Millionen erhöht. Selbst Erwerbstätige über 65 Jahre werden noch mitgezählt, die sich zu ihrer Altersrente noch etwas hinzuverdienen wollen und müssen.«

Im Ergebnis bleibt festzuhalten: »Zwar sind heute deutlich mehr Menschen erwerbstätig (inkl. Kleinstarbeitsverhältnisse), doch ein gestiegenes Sozialprodukt wird mit einem niedrigeren Arbeitsvolumen erwirtschaftet als 20 Jahre zuvor.«

Weitere interessante Befunde aus der DGB-Analyse:

  • Die (sozialversicherte) Beschäftigung bleibt weit hinter dem Zuwachs der Erwerbstätigkeit zurück. Absolut wurden Mitte 2013 rd. 29,2 Millionen sozialversicherte Beschäftigte gezählt, fast ebenso viele wie zuletzt Anfang der 90er Jahre. Dabei hat in den letzten 20 Jahren die sozialversicherte Teilzeit kontinuierlich zugenommen, während die Zahl der Vollzeitplätze rückläufig war. So haben sich die Teilzeitjobs mehr als verdoppelt, während etwa drei Millionen Vollzeitjobs in diesem Zeitraum per Saldo verloren gingen.  Aktuell üben lediglich 69,5 Prozent aller Erwerbsfähigen noch eine sozialversicherte Beschäftigung aus, gegenüber 76,8 Prozent vor 20 Jahren. Einen sozialversicherten Vollzeitjob übt nur noch gut die Hälfte aller Erwerbstätigen aus, gegenüber einem Anteil von gut zwei Dritteln 20 Jahre zuvor. 
  • Seriöse Untersuchungen wie vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit (vgl. genauer Rhein, Thomas: Erwerbseinkommen: Deutsche Geringverdiener im europäischen Vergleich, IAB-Kurzbericht 15/2013, Nürnberg 2013), Nürnberg zeigen, dass „die Lohnungleichheit in Deutschland deutlich gewachsen“ und der hiesige Niedriglohnsektor zwischenzeitlich zu den größten in der EU zählt. Danach bezogen fast ein Viertel aller deutschen Beschäftigten im Jahr 2010 einen Niedriglohn. Stärker als in anderen EU-Ländern erhalten auch Qualifizierte hierzulande einen Niedriglohn; mehr als vier von fünf Geringverdienern haben eine abgeschlossene Berufsausbildung. 

In einem Interview des DGB mit Karl Brenke vom DIW in Berlin („Beschäftigungsquote und Zahl der prekären Jobs nehmen gleichzeitig zu„) werden weitere wichtige Aspekte zur Einordnung der aktuellen Arbeitsmarktentwicklung angesprochen: Auch er hebt bereits angesprochenen Aspekte hervor: »Der Beschäftigungsaufbau pro Kopf betrachtet ging also mit vermehrter Teilzeittätigkeit und geringfügiger Beschäftigung einher.«

Und weiter führt Brenke aus: »In der Tat hat sich der Niedriglohnsektor stark ausgeweitet. Allerdings steigt seit 2006 die Zahl der Niedriglöhner nur noch im Gleichschritt mit der Zahl aller Beschäftigten; der Anteil der abhängig Beschäftigten, die auf den Niedriglohnsektor entfallen, wächst seitdem nicht mehr. Das passt wenig zu der Auffassung, dass erst mit der Hartz IV-Reform die Arbeitslosen zur Aufnahme eines Jobs angereizt wurden, da sie zuvor zu wenig leistungsbereit waren und übermäßige Lohnvorstellungen gestellt  hatten. Vielmehr lässt sich zeigen, dass deren Lohnansprüche auch schon vor der Reform gering waren und sich danach auch nicht nennenswert verändert haben. Den Arbeitslosen mangelte es nicht an Arbeitsmoral, sondern an Beschäftigungsmöglichkeiten.«
Und mit Blick auf das derzeit hoch aktuelle Thema Mindestlohn ein kritischer Seitenhieb:
»Die aktuell im Vordergrund stehende Debatte um Mindestlöhne reduziert indes Lohnpolitik nahezu auf Sozialpolitik und lenkt davon ab, dass auch im mittleren Lohnbereich die Entgelte alles andere als kräftig gestiegen sind oder gegenwärtig zulegen. Absurd ist es deshalb, dass sich gerade solche politischen Verantwortlichen für Mindestlöhne einsetzen, die in ihrem öffentlichen Dienst Arbeitnehmern die Lohnanpassung an bestehende Tarifverträge verweigern.«

Man kann und soll aus seiner Kommentierung herauslesen, dass man nicht den Fehler machen darf, sich zu sehr auf den Mindestlohn zu fokussieren und dabei den viel bedeutsameren mittleren Teil aus den Augen zu verlieren. Und auch da passieren erhebliche Ausfransungen bis hin zu substanziellen Bedrohungen der Kernbelegschaften der Rückgrats der deutschen Volkswirtschaft, der Industrie mit ihren Belegschaften. Wie das aussehen kann, lässt sich beispielsweise hier nachlesen mit Blick auf ein ebenfalls sehr aktuelles Thema: „Längst kein Randphänomen mehr. Werkverträge – von der Ausnahme zur Regel„:

»In einer Betriebsrätebefragung hat die IG Metall Strukturen und Entlohnung der Branchen analysiert. Demnach stehen in der Automobilindustrie den 763 000 Stammbeschäftigten 100 000 Leiharbeitskräfte und 250 000 Werkvertragsbeschäftigte gegenüber. Das entspricht einem Verhältnis von fast 2:1. In der Stahlindustrie stehen 19 000 Werkvertragsbeschäftigte und 2 100 Leiharbeiter gegenüber 61 000 Festangestellten. Im Schiffbau arbeiten 16 800 Menschen fest, aber 2700 Menschen für Leih- und 6500 Menschen für Werkvertragsfirmen. Ebenso in der Luftfahrtindustrie: Dort gehören 72 400 Menschen zur Stammbelegschaft, aber 10 000 Menschen arbeiten als Leihbeschäftigte und weitere 10 000 Menschen sind über Werkvertrag beschäftigt.
Das bedeutet für die gesamte Branche der Metall- und Elektroindustrie und die unmittelbar an die Wertschöpfungskette angrenzenden Branchen: Fast ein Drittel der Beschäftigten arbeiten in Leiharbeit und Werkverträgen.«

„Trippelschritt in die richtige Richtung“ oder „Goldene Röcke für Deutschland“ als symbolisches Substitut für wirkliche Veränderungen? Eine embryonale Frauenquote als Ablenkungsmanöver von den wahren Herausforderungen der Geschlechterpolitik

Jetzt geht es den geschlossenen Männer-Gesellschaften in den Chefetagen der deutschen Wirtschaft aber so richtig ans Hemd – die gesetzliche Frauenquote ist im gesetzgeberischen Geburtskanal. Nun gut, vielleicht muss man sie ganz korrekt als ein „Quötchen“ bezeichnen, aber es reicht, um in der Wirtschaft wütende Proteste auszulösen. Was genau soll eigentlich kommen?

Hans Monath hat das im Tagesspiegel unter der Überschrift „Frauenquote soll 2016 kommen“ so zusammengefasst: Künftig sollen mindestens 30 Prozent weibliche Beschäftigte in den Aufsichtsräten von Firmen sitzen. Ein Teil der Meldung ist richtig, der andere unvollständig.

Richtig ist der 30%-Wert und auch der Hinweis auf Aufsichtsräte, aber etwas irreführend der Hinweis auf die „Firmen“. Es sind nur ganz bestimmte Unternehmen, um die es hier geht. Denn gemeint sind börsennotierte Aktiengesellschaften, denen die Quote ab 2016 auferlegt werden soll. Diese Frauenquote ist als eine „embryonale“ zu bezeichnen, denn sie bezieht sich nicht auf das eigentliche Machtzentrum der Unternehmen, denn das sind die Vorstände. Und hier hat die Union in den Verhandlungen für Entwarnung gesorgt: Ihr »gelang es, die SPD von einer festen Quote auch für Vorstände von Firmen abzubringen, für die nur eine selbst festzulegende Flexiquote gelten soll.« Dafür hat die SPD auch was bekommen, nicht nur die 30%-Quote für die Aufsichtsräte, sondern auch, »dass die neue Regelung mit harten Sanktionen bewehrt ist und der Einstieg in die Frauenförderung per Gesetz schon 2016« stattfinden soll. Die Sanktion: »Falls börsenorientierte Unternehmen die Frauenquote von mindestens 30 Prozent nicht erfüllen, darf das Aufsichtsratsmandat nicht besetzt werden.« Das wird in dem einen oder anderen Fall weh tun.
Als Zwischen-Fazit bleibt festzuhalten: Die SPD hat im Angesicht der gefundenen „Lösung“ kräftig Federn lassen müssen, denn in ihrem Wahlprogramm findet sich die Forderung: »Wir werden deshalb eine 40-Prozent-Geschlechterquote für Aufsichtsräte und Vorstände börsennotierter und mitbestimmter Unternehmen verbindlich festlegen.« 40-10 Prozent und Vorstände weg, so kann man das auf eine Kurzformel bringen.

Wie nun ist dieses Verhandlungsergebnis einzuordnen und zu bewerten? Schauen wir an dieser Stelle ins benachbarte Ausland. Hans Monath schreibt dazu:

»Im Vorreiter-Land Norwegen müssen die Vorstände staatlicher und großer börsenorientierter Konzerne zu rund 40 Prozent mit Frauen besetzt sein. In fünf EU-Staaten sind nach Angaben der EU-Kommission Frauenquoten für Aufsichtsräte und teilweise auch für Vorstände privater Unternehmen in Kraft. So sollen in Frankreich bis 2017 mindestens 40 Prozent der Vorstandsmitglieder weiblich sein. In Spanien müssen Firmen mit mehr als 250 Beschäftigten den Frauenanteil in der Chefetage ebenfalls auf 40 steigern. Auch Italien, Belgien und die Niederlande haben in den vergangenen Jahren starre Frauenquoten in Kraft gesetzt.«

Man kann einerseits erkennen, dass die Quotenregelung im europäischen Vergleich keine besonders neue Einrichtung ist. Und man sollte wissen, dass die deutsche Quotenabsicht letztendlich nur ein Umsetzungsversuch der Beschlusslage auf europäischer Ebene darstellt: Das EU-Parlament hatte im Oktober dafür gestimmt, dass ab 2020 insgesamt 40 Prozent der Aufsichtsräte in börsennotierten Unternehmen Frauen sein sollen.

Andererseits stellt sich aber die Frage nach der Sinnhaftigkeit und daran anschließend nach den erwartbaren Effekten.

Versuchen wir es mit einem positiven Blick auf das Verhandlungsergebnis, für den wir einige Hinweise finden in dem Beitrag „Trippelschritt in die richtige Richtung“ von Simone Schmollack. Sie zitiert Manuela Schwesig von der SPD, »das Ergebnis sei ein „wichtiges Signal, um die Aufstiegschancen von Frauen zu verbessern“. Unions-Unterhändlerin Annette Widmann-Mauz meinte: „Damit geben wir dem Aufstieg von Frauen in Aufsichtsräte und Vorstände den richtigen Schwung und schaffen einen Kulturwandel im Inneren der Unternehmen.“« Und auch Elke Holst, Volkswirtin und Forschungsdirektorin des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin, sekundiert, dass die Ergebnisse, insbesondere die Pflichte zur Transparenz, als „kleiner Schritt in die richtige Richtung“ zu bewerten sei.

Deutlich kritischer ist die Kommentierung bei Yasmin El-Sharif in ihrem Beitrag „Goldene Röcke für Deutschland„. Ihrer Meinung nach Vorgabe verfehlt die jetzt gefundene Quotenregelung ihr eigentliches Ziel. Profitieren werden zunächst einige wenige Frauen, die gleich mehrere Kontrollposten übernehmen Das eigentliche Ziel wird die Frauenquote in Aufsichtsräten nicht erreichen: nämlich die sogenannte gläserne Decke zu durchbrechen. Und die haben wir in den Vorständen, den eigentlichen Machtpositionen in den Unternehmen. Als Beleg für diese These führt sie gerade Norwegen an, das Land, das bereits 2003 mit einer Quote gestartet ist, wie sie jetzt hier in Deutschland vorgesehen sind:

»Dort ist zwar schon seit rund fünf Jahren ein 40-Prozent-Anteil von Frauen in den Aufsichtsratsgremien vorgeschrieben – und wird sogar eingehalten – doch wird er keinesfalls entscheidend übertroffen. Die Unternehmen erfüllen ihre Pflicht, aber das war es dann auch. In den Vorständen, den Machtzentralen der Unternehmen, tut sich fast gar nichts.«

Und dann verweist sie auf eine reale und durchaus plausible Gefahr: »… wie schon in Norwegen, dürften auch in Deutschland „Goldene Röcke“ bald zum geflügelten Begriff werden. Damit sind Frauen gemeint, die diverse Aufsichtsratsposten innehaben, weil es ad hoc einfach nicht genügend Kräfte für die neuen Frauensitze gibt.« Damit adressiert sie ein diskussionsbedürftiges generelles Grunddilemma solcher Quotenregelungen, die auf einen Durchschnitts-Anteilswert basieren: In der einen Branche mag das wirklich locker zu reißen sein oder sogar noch übertroffen werden können, in anderen Branchen wird es sehr lange dauern, wirklich nur in die Nähe des Anteilswertes zu kommen, da schlichtweg aufgrund der bisherigen Geschlechterspaltung nicht annähernd genügend geeignete Frauen zur Verfügung stehen (können), was dann wiederum das schräge Bild der „Quotenfrau“ festigen wird, mit allen Abwehrreflexen, die das auslösen wird.

Auch wenn es sich nicht gut zu verkaufen ist wie irgendeine Quote – El-Sahrif hat schon recht, wenn sie schreibt: »Viel dringender als eine Quote in Aufsichtsräten werden mehr Frauen in managementnahen oder naturwissenschaftlich-technischen Studienfächern benötigt, mehr Förderprogramme für junge Talente, bessere (Betreuungs-)Angebote für junge Familien, ein Umdenken bei Männern und nicht zuletzt eine größere Offenheit von Chefs für die besonderen, teils anderen Fähigkeiten von Frauen.« Damit adressiert sie zum einen den notwendigen Sinneswandel, der einem Kulturwandel entspricht – übrigens, wenn man das hier anmerken darf, eben nicht nur auf der Seite „der“ Unternehmen und „der“ Männer, sondern auch bei vielen Frauen bei ihren Entscheidungsprozessen. Substanzielle Veränderungen müssen auch wenn es schmerzt auf intrinsischer Motivation der Unternehmen aufbauen. Zum anderen ist aber auch klar, dass viele Maßnahmen zur mittel- und langfristigen Verbesserung der Lage Investitionen erforderlich machen – und man kann schon den Verdacht hegen, dass sich die Große Koalition in spe hier auf eine symbolische Maßnahmen „zu Lasten“ Dritter verständigt hat, die vor allem einen echten Vorteil mit sich bringt: Sie kostet keinen Euro.

Wie weit die Wegstrecke noch ist, wenn man denn von einem anzustrebenden höheren Anteilswert in den Aufsichtsräten und den Vorständen großer börsennotierter Unternehmen ausgeht, verdeutlichen die Daten aus dem noch laufenden Jahr 2013, die von FidAR, der Initiative für mehr Frauen in die Aufsichtsräte, in Form des Women-on-Board-Index (WoB-Index) veröffentlicht werden:

»12 Jahre nach der freiwilligen Selbstverpflichtung der deutschen Wirtschaft, den Frauenanteil in Führungspositionen zu erhöhen, und über 4 Jahre nach der Aufnahme der Forderung nach mehr Vielfalt in den Deutschen Corporate Governance Kodex beträgt der Frauenanteil in Aufsichtsräten insgesamt 17,4 Prozent … Von den Vorständen sind nur 6,1 Prozent weiblich … Kumuliert liegt der Anteil von Frauen in Aufsichtsräten und Vorständen bei 11,7 Prozent.«

Aber angesichts der erheblichen Probleme, die viele Frauen immer noch und im Teilzeitbereich sogar zunehmend auf dem deutschen Arbeitsmarkt haben, angesichts der ökonomischen Abhängigkeit von den (männlichen) Partnern, die nach neueren Forschungsbefunden sogar zugenommen hat, bleibt das doppelt ungute Gefühl, dass hier nicht nur eine Symbolpolitik betrieben wird, sondern dass die darüber hinaus auch noch auf eine extrem kleine Gruppe von Frauen ausgerichtet ist, mit denen die Millionen „normalen“ Frauen nicht das geringste zu tun haben. Eine – in diesem Beitrag nicht zu leistende – Analyse der für diese Frauen relevante bisherigen Beschlüsse muss zum jetzigen Zeitpunkt  mit einem großen Fragezeichen versehen werden. Nicht einmal in Erwägung gezogen wurde beispielsweise eine Abschaffung oder wenigstens ein Umbau der frauenpolitisch hoch problematischen geringfügigen Beschäftigung, also der so genannten „450-Euro“- oder auch „Minijobs“, die man nicht anzutasten bereit ist. Dabei weiß jeder unbefangene Beobachter, welche negativen Auswirkungen diese Beschäftigungsform auf die Biografie vieler Frauen hat. Um nur ein wirklich relevantes Beispiel zu nennen.

Wieder einmal verlässt man die Bühne mit dem Gefühl, einer veritablen Luftnummer beizuwohnen.

Die Rentenversicherung zwischen kinderzahlabhängiger Talfahrtbeschleunigung und einem schönen Blick auf die Schweizer Berge. Irgendwo dazwischen die großkoalitionäre Sparflamme

Das war aber auch wieder ein Leseschock für viele Konsumenten der BILD-Zeitung: Weniger Rente für Kinderlose? sprang ihnen in den üblichen, also riesengroßen Lettern aus der Zeitung entgegen. Immerhin mit einem Fragezeichen, aber der Hinweis auf „Wirtschafts-Experten diskutieren“ verleiht der Nachricht doch eine gewisse Seriosität und verstärkt zugleich die Unsicherheit beim Empfänger der Botschaft, die sie auslösen soll. Dabei geht es doch „nur“ darum, wie die Renten „in der Zukunft“ gerechter gemacht werden können. Kern der Debatte, so die BILD, sei: »Kinderlose sollen künftig weniger staatliche Rente erhalten als Senioren, die Kinder großgezogen haben.« Und der „Sozialexperte Jochen Pimpertz“ vom Arbeitgeber-Institut der deutschen Wirtschaft (IW) wird zitiert mit den Worten: „Künftige Rentenansprüche von heute jungen Personen müssen auch von der Kinderzahl abhängig gemacht werden“. Aber das war gleichsam nur das Vorspiel, dann kommt der Auftritt von Hans-Werner Sinn vom ifo Wirtschaftsforschungsinstitut in München: Sinn »will Kinderlose verpflichten, stärker in die private Altersvorsorge (Riester-Rente) zu investieren. Familien sollen dagegen einen Extrazuschuss aus der gesetzlichen Rentenkasse bekommen. Ziel: mehr Kinder, gerechtere Renten!« Herr Sinn möchte also zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Zum einen mehr Kinder anreizen und zum anderen den finanzindustriellen Komplex bei der Riester-Rente, die bekanntlich nicht mehr so gut läuft seit immer mehr unerfreuliche Details bekannt werden, zwangspampern.

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Die Würde des Menschen ist unantastbar – „es sei denn, er ist altersdement oder sonst sehr pflegebedürftig“. Und in Berlin? „Parturient montes, nascetur ridiculus mus“ *

Das Thema Pflege – vor allem die Pflege alter Menschen – ist ein Dauerbrenner für Skandalisierungen und Quelle vieler Ängste. Zugleich ist es aufgrund der demografischen Entwicklung klar, dass die Pflege, die bereits heute in ihren Fundamenten bröckelt, zu dem sozialpolitischen Megathema der vor uns liegenden Jahre werden wird. Und auch bei den Koalitionsverhandlungen derzeit in Berlin wird das Thema hin und her gewendet. Was aber auch leider klar sein muss: Pflege ist aus politischer Sicht ein „Verliererthema“, wie das mal ein Politiker unter vier Augen auf den Punkt gebracht hat. Er meinte damit, dass das auf der einen Seite zwar Millionen Menschen angeht, als (potenziell) Betroffene wie auch als Angehörige, und damit eigentlich alle Voraussetzungen mit sich bringt, dass sich Politiker hier zu profilieren versuchen. Dass das aber kaum einer macht liegt schlichtweg darin begründet, dass man nicht nur über sehr viel (mehr) Geld sprechen müsste, sondern eine Vielzahl oftmals sehr kleinteiliger Maßnahmen erforderlich wären, um der großen Pflegeherausforderung gerecht werden zu können. Das aber lässt sich nicht auf marketinggängige Einfachsprüche eindampfen und mithin schlecht oder gar nicht verkaufen.

Insofern ist die gegenwärtige Situation dadurch gekennzeichnet, dass zwar das Thema an sich bei allen Sonntagsreden irgendwie Erwähnung findet (und hier ähnelt es der öffentlichen Thematisierung am Anfang der menschlichen Lebensspanne, also dem Bereich der frühkindlichen Bildung und Betreuung), aber diese Erwähnungsintensität transportiert sich nicht annähernd vergleichbar in eine energische Weiterentwicklung und Umbau der Pflegestrukturen. Geschweige denn von mutigen Schritten im Sinne einer deutlich erkennbaren Verbesserung der desaströsen Rahmen- und Arbeitsbedingungen in diesem wichtigen Feld der Sorge-Arbeit.

Vor diesem Hintergrund ist es interessant und erwähnenswert, dass Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung unter der Überschrift „Pflegenotstand verletzt systematisch das Grundgesetz“ auf eine neue rechtswissenschaftliche Dissertation zum Thema Pflegenotstand hinweist. Verfasserin dieser von Prantl herausgestellten Arbeit ist die Juristin Susanne Moritz.

Susanne Moritz: Staatliche Schutzpflichten gegenüber pflegebedürftigen Menschen, Dissertation (= „Schriften zum Sozialrecht“, Band 29), Nomos, Baden-Baden 2013.

Prantl argumentiert in seinem Artikel, dass die Beschreibung der Zustände, die sich hinter dem Begriff „Pflegenotstand“ verbergen, »laufen, wenn man es verfassungsrechtlich formuliert, auf eine makabere Ergänzung des Artikels 1 Grundgesetz hinaus: Die Würde des Menschen ist unantastbar – „es sei denn, er ist altersdement oder sonst sehr pflegebedürftig“. Von diesem Ausgangspunkt stellt Prantl heraus, dass die junge Wissenschaftlerin wie ein „juristischer Schutzengel“ daherkommt für die vielen Menschen, für die der Terminus „Pflegenotstand“ kein Abstraktum bleibt: »Sie zieht spektakuläre rechtliche Konsequenzen aus der desaströsen Situation, der unzureichenden Reaktion der Politik darauf und der gesetzgeberischen Untätigkeit: Der Staat verletzte mit seiner Untätigkeit seine Schutzpflichten gegenüber Pflegebedürftigen so massiv, dass der Weg zum Verfassungsgericht eröffnet sei. „Angesichts der hohen Wertigkeit der betroffenen Grundrechte und der bereits eingetretenen Verletzung derselben“ hält die Wissenschaftlerin Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe für Erfolg versprechend.«

Schaut man in das Thesenpapier von Susanne Moritz zu ihrer Dissertation, das auf der Website ihrer Hochschule veröffentlicht ist, dann findet man dort die folgenden Ausführungen – die wie so oft bei den Juristen, wie aufeinanderfolgende Hammerschläge wirken:

»Die Lebensbedingungen vieler Menschen in Pflegeheimen sind lebensunwert; der Pflegezustand sowie die Pflegequalität sind zu einem erheblichen Teil mangelhaft. Darüber hinaus lässt sich eine regelmäßige Gewaltanwendung gegenüber den Pflegebedürftigen nachweisen … Die Ursachen hierfür liegen in erster Linie in den gesetzlichen Rahmenbedingungen der Pflege. Die Finanznot der Pflegekassen steuert in weitem Ausmaß unmittelbar und mittelbar Qualität und Umfang der Pflegeleistungen. Folge ist die geringe Vergütung der Pflegeheime, deren defizitäre Personalausstattung und schlechte Arbeitsbedingungen für das Pflegepersonal … Die Behebung dieser systemischen Ursachen ist zuvörderst Sache des Gesetzgebers … Die belegbaren Missstände in den Pflegeheimen verletzen die Grundrechte der stationär untergebrachten Pflegebedürftigen. Zwar erfolgt die Pflege der Menschen in den Pflegeeinrichtungen durch Dritte; eine Zurechenbarkeit dieser Grundrechtsverletzungen an den Staat ergibt sich aber aus dessen Schutzpflichten, die ihm gegenüber den Pflegebedürftigen obliegen und die er durch seine Untätigkeit verletzt.«

So weit die Diagnose und Verantwortungszuordnung in der prägnanten Kürze des Thesenpapiers. Und weiter? Was resultiert daraus? Auf den nun folgenden Passus aus dem Thesenpapier von Moritz stützt sich Prantl und wir alle sollten genau zuhören bzw. hinschauen:

»Sofern die Regierung weiterhin untätig bleibt, ist eine Verbesserung der Zustände in den Pflegeheimen nicht zu erwarten. Eine aussichtsreiche Möglichkeit, den Pflegemissständen Abhilfe zu schaffen, stellt ein Vorgehen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das gesetzgeberische Unterlassen dar. Angesichts der hohen Wertigkeit der betroffenen Grundrechte und der bereits eingetretenen Verletzung derselben scheint ein Eingreifen des Bundesverfassungsgerichts auch unter funktionell-rechtlichen Aspekten legitim. Dabei erweist sich ein Vorgehen mittels Verfassungsbeschwerde als erfolgversprechend. Eine Beschwerdebefugnis ist dabei nicht nur für die aktuell betroffenen Heimbewohner anzunehmen, sondern besteht für alle potentiell künftig Betroffenen.«

Der entscheidende Punkt in der Wahrnehmung von Prantl ist der Gedankengang, »beschwerdebefugt seien alle potenziell später pflegebedürftigen Menschen – also jeder«. Hier öffnet sich die Perspektive auf »eine gewaltige Massen-Verfassungsbeschwerde«.
Darüber wäre doch mal zu diskutieren.

Aber ist die Rettung nicht längst in Sicht? Das Thema Pflege ist doch angekommen in den Koalitionsverhandlungen in Berlin und die kennen doch auch die Probleme der Pflege, sollte man meinen. Aber die bislang vorliegenden Signale aus der Verhandlungsrunde zu diesem Themenfeld lassen einen nicht nur ernüchtert, sondern teilweise auch wütend zurück.

Die WELT berichtet beispielsweise über die Pflege-Vorschläge der Union für die nächste Verhandlungsrunde mit der SPD in dem Artikel „Union will den Kassen die Pflegekontrolle entziehen„. So soll der für die Pflegeheimkontrollen sowie für die Prüfung der Pflegebedürftigkeit von Patienten bislang zuständige Medizinische Dienst der Krankenversicherung aus der Verantwortung der gesetzlichen Krankenkassen herausgelöst und in ein unabhängiges Institut umgewandelt werden. Mit dieser Forderung will man den Betroffenen entgegenkommen, denn immer wieder entzündet sich heftige Kritik an der Begutachtungspraxis des Medizinischen Dienstes, dem vorgeworfen wird, dass die Entscheidungen auch beeinflusst seien von der Berücksichtigung der Kostendämpfungsinteressen der Pflegekassen.

Aber richtig spannend wird es bei den nächsten Punkten: »Klar ist bereits, dass Union und SPD in der geplanten großen Koalition den Pflegebeitrag in den nächsten Jahren um 0,5 Prozentpunkte anheben wollen. Die Union will dabei Kinderlose stärker belasten.« Hier wird zumindest offen zugegeben, dass man mehr Geld braucht, um zum einen die Umsetzung eines seit langem überfälligen Pflegebedürftigkeitsbegriffs wie zum anderen auch für mehr Pflegekräfte finanzieren zu können. Wobei man schon die Frage aufwerfen darf und muss, warum das alles über Beitragsmittel der Versicherten in der Sozialen Pflegeversicherung finanziert werden soll. Dann aber gibt es Grund, mehr als nur die Stirn zu runzeln: Die Union will »einen neuen Vorsorgefonds einrichten und diesen ab 2015 jährlich mit einer Milliarde Euro aus Beitragsgeldern speisen.« Ziel sei es, frühzeitig eine Rücklage in der Pflege aufzubauen – mit Beitragsmitteln aus einem Umlagesystem? Eine Milliarde Euro pro Jahr (zusätzlich zu den laufenden Ausgaben für die Pflegebedürftigen)? Aber bevor man sich „Sorgen“ machen muss, dass es zu größeren Veränderungen kommen wird, sei an dieser Stelle der Vorsitzende der zuständigen Koalitionsarbeitsgruppe, der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn, zitiert, der prophylaktisch darauf hinweist: »… wir (müssen) ganz genau schauen, wo Verbesserungen dringend notwendig sind, und das Geld nicht nach dem Gießkannenprinzip verteilen«. Zur Not hilft am Ende der berühmte Finanzierungsvorbehalt. Bislang hingegen kein Wort beispielsweise über so substanzielle Fragen wie verbindliche Personalschlüssel in den Pflegeheimen, über die Verpflichtung der Pflegekassen, höhere Vergütungen für das Pflegepersonal auch mitzufinanzieren, kein Konzept für den dringend notwendigen auch finanziellen Ausbau der kommunalen Altenhilfe, um die Versorgungsbedarfe strukturiert zu bearbeiten. Keine Ankündigung einer wirklich konzertierten Aktion zur Gewinnung von zukünftigen Pflegefachkräften. Um nur einige Einwände vorzubringen. Wie am Anfang postuliert: „Parturient montes, nascetur ridiculus mus“ *

* „Es kreißen die Berge, zur Welt kommt nur ein lächerliches Mäuschen“. Redensart aus der „Ars poetica“ des römischen Dichters Horaz (65 bis 8 v. Chr.), Vers 139

Bei den einen wird gekürzt, für die anderen ist angeblich nichts da, den Beitragszahlern greift man in die Tasche und noch anderen lässt man eine Menge. Reden wir über Geld

In der gegenwärtigen Medienberichterstattung wird viel darüber geschrieben, geredet und hyperventiliert, dass die Demnächst-Großen-Koalitionäre in ihrer Berliner Findungsphase zahlreiche Geschenke übers Land verteilen wollen, die gewaltige Milliardensummen verschlingen werden. Abgesehen davon, dass das am Ende weitgehend wieder eingefangen werden wird – es bleibt ein fahler Beigeschmack, wenn es um die finanzielle Seite geht. Denn – zumindest in dem hier relevanten sozialpolitischen Bereich, aber auch darüber hinaus beispielsweise bei der „harten“ Infrastruktur wie Straßen, Brücken, öffentliche Gebäude  – kann man an mehreren Stellen mit guten Gründen einen teilweise erheblichen Investitionsbedarf konstatieren, dessen Realisierung Geld kosten würde.

Damit nicht genug – gleichzeitig erleben wir, dass immer wieder im Sozial- und Bildungsbereich von Kürzungen berichtet wird, die man nur noch kopfschüttelnd zur Kenntnis nehmen kann. Über ein aktuelles Fallbeispiel wurde auf der Facebook-Seite von „Aktuelle Sozialpolitik“ berichtet: Die Mittel für niederschwellige Integrationskurse für Migratinnen sollen um 60% gekürzt werden. Das bedeutet das Aus für viele der bundesweit rund 2.000 Frauenkurse, mit denen etwa 20.000 Migrantinnen erreicht werden. Und richtig perfide ist die Gleichzeitigkeit der Aufforderung an die Träger dieser Kurse, mehr Angebote für Armutsflüchtlinge aus Bulgarien und Rumänien zu machen. Da wird unten gegen ganz unten ausgespielt.

Bei anderen hingegen, für die mehr Gelder aufgewendet werden müsste, sind diese angeblich nicht da. Um nur eines von vielen hier zitierbaren Beispielen anzuführen: Angesichts der Verpflichtung, die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen, wird unter dem Oberbegriff „Inklusion“ derzeit vielerorts versucht, behinderte Kinder und Jugendliche in die Regelschulen zu „inkludieren“, wobei die Anführungszeichen darauf hindeuten sollen, dass das nach Vorstellung mancher Bundesländer „aufkommensneutral“ realisiert werden könne. Da muss man wirklich keine Studie machen, um zu erkennen, dass dies nur in einer deutlichen Verschlechterung enden kann.

Und wieder anderen will man, weil es nicht mehr anders geht, irgendwie was zukommen lassen, beispielsweise den Pflegebedürftigen. Dort geht es drunter und drüber – bei den Betroffenen selbst, aber auch bei den Pflegekräften. Und auf eine Beitragserhöhung in der Sozialen Pflegeversicherung konnten sich die Demnächst-Großen-Koalitionäre ganz schnell verständigen, um das zu finanzieren, was jetzt ausgehandelt wird. Aber warum eigentlich „nur“ eine Beitragserhöhung in der Pflegeversicherung? Und damit letztendlich nur für die Arbeitnehmer? Müsste nicht ein gewichtiger Teil der anstehenden Investitionen in die Pflegeinfrastruktur, gerade in die kommunale Altenhilfe, nicht aus Steuermittel finanziert werden, handelt es sich doch ganz offensichtlich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe? Und was ist eigentlich mit denen, die in der privaten Pflegeversicherung sind? Fragen über Fragen – die Antwort hier liegt allerdings nahe: Der Griff in die Beitragskassen ist eben für die Politiker leichter als eine Mittelmobilisierung über Steuergelder, möglicherweise dann auch noch verbunden mit einer – ja, jetzt muss es fallen, das Unwort: über eine Steuererhöhung. Das nun geht gar nicht, denn auf eine solche haben die Sozialdemokraten bereits im vorwegnehmenden Gehorsam gegenüber der Union zügig verzichtet.

Diesen großkoalitionären Konsens wird man schwer durchbrechen können, auch wenn viele, die sich vor der Bundestagswahl für eine andere Steuerpolitik engagiert haben – man denke hier beispielsweise an die Initiative „umFAIRteilen“ – bitter enttäuscht sind von der frühzeitigen Kapitulation der SPD in dieser Frage.

Aber vielleicht ist es gar nicht notwendig, sofort an irgendwelche Steuererhöhungen zu denken. Man könnte ja auch auf den Gedanken kommen, dass schon viel gewonnen wäre, wenn die alle, die müssten, auch ihre Steuern zahlen. Auf die damit verbundenen – theoretischen – Einnahmepotenziale haben Veronica Frenzel und Ulrich Zawatka-Gerlach in einem lesenswerten Beitrag für den Tagesspiegel hingewiesen: „Nicht zum Angeben„, so ist ihr Artikel überschrieben. Daraus nur zwei Zahlen, die für sich sprechen:

»Die Deutsche Steuergewerkschaft schätzt, dass Bund, Ländern und Gemeinden (durch Steuerhinterziehung) bis zu 50 Milliarden Euro jährlich verloren gehen. Internationale Konzerne, die steuerrechtliche Lücken ausnutzen, so dass der Staat, auch das ist nur eine grobe Schätzung, an weitere 160 Milliarden Euro nicht herankommt. Jedes Jahr. Damit verstoßen sie nicht einmal gegen Gesetze.«

Beschränken wir uns mal auf die bis zu 50 Mrd. Euro. Solche Beträge müssen heutzutage ja immer in Relation gesetzt werden. Nur als ein möglicher Vergleich: Für alle Kindertageseinrichtungen und für die Kindertagespflege in Deutschland, die Millionen Kinder tagtäglich betreuen, bilden und erziehen sowie hunderttausende Menschen beschäftigen, werden jährlich gut 17 Mrd. Euro an öffentlichen Mitteln aufgebracht.

In dem Artikel werden allerdings auch die Ursachen angesprochen, dass dem Staat diese Einnahmen durch die Lappen gehen:

»Den Finanzämtern fehlt an allen Ecken Personal. Nimmt man die amtliche Personalbedarfsrechnung ernst, müssten bundesweit 11.000 Stellen, davon 3.000 Betriebsprüfer und 600 Fahnder, neu geschaffen werden. Möglicherweise ist dieser Mangel politisch gewollt. Anders ist es kaum zu erklären, dass die bundeseinheitlichen Stellenvorgaben von fast allen Ländern seit Jahren deutlich unterschritten werden. Allen voran Bayern und Baden-Württemberg …«

„Vor allem in den reichen Ländern ist die restriktive Personalpolitik zulasten der Finanzämter ein Mittel der Wirtschaftsförderung“, so wird ein Steuerbeamter zitiert. „Und die Bayern sagen intern, dass sie als Geberland im Finanzausgleich nicht die Steuern für arme Länder eintreiben wollen.“
Als Beispiel wird Berlin angeführt: Die dortigen 23 Finanzämter sind, gemessen an der Bedarfsrechnung, seit der Ära des Finanzsenators Thilo Sarrazin um zehn Prozent unterbesetzt. Daran hat sich seither nichts geändert. Es fehlen etwa 700 Stellen. » Zum fehlenden Personal kommt ein Krankenstand von zehn Prozent. Außerdem bleiben viele Stellen unbesetzt, im laufenden Jahr 143, so viele Beamte hat das gesamte Finanzamt Wedding.«

Nur zur Ergänzung sei hier – eigentlich dann auch nicht mehr überraschend – angeführt, wie man unser Land auch bezeichnen kann: „Steueroase Deutschland„, so ein Artikel von Claus Hulverscheidt in der Süddeutschen Zeitung: »Das internationale „Netzwerk Steuergerechtigkeit“ hat die wichtigsten Finanzzentren der Schattenwirtschaft untersucht. Dabei steht ein Staat weit oben auf der schwarzen Liste, der sonst gerne den Saubermann gibt: die Bundesrepublik.« Hintergrund des Artikels ist der alle zwei Jahre erscheinende Bericht über die „Schattenfinanzzentren“ der Welt. Auf dieser schwarzen Liste liegt Deutschland auf Rang acht – und damit teils weit vor klassischen Steuerparadiesen wie Jersey, den Marshall-Inseln oder den Bahamas. Hauptübeltäter ist die Schweiz, gefolgt von Luxemburg, Hongkong und den Kaimaninseln, so Hulverscheidt in seinem Artikel. »Nach groben Schätzungen staatlicher wie nichtstaatlicher Organisationen werden allein in der Bundesrepublik Jahr für Jahr zwischen 29 und 57 Milliarden Euro „gewaschen“, die aus kriminellen Geschäften sowie aus Steuerbetrug und -hinterziehung stammen.«

Diese Zusammenhänge sollten und müssen wir berücksichtigen, wenn es immer wieder heißt: Dafür ist aber leider kein Geld da.