Anderthalb Schritte vor, ein Schritt zurück? Die Regelungen zum flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn im Koalitionsvertrag

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode trägt den Titel „Deutschlands Zukunft gestalten“. Besonders umstritten waren und sind Fragen den Arbeitsmarkt betreffend, denn bereits im Vorfeld der Koalitionsverhandlungen wurde die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohnes in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde seitens der SPD als conditio sine qua non für den erfolgreichen Abschluss eines Vertrages in den politischen Raum gestellt. Nunmehr liegt er also vor, der große Koalitionsvertrag und damit haben wir die Möglichkeit wie die Verpflichtung, einmal genauer hinzuschauen. Und neben dem Mindestlohn gibt es weitere arbeitsmarktliche Baustellen, vor allem bei der Leiharbeit und den Werkverträgen, die es in diesem Kontext zu analysieren und – soweit man das zum jetzigen Zeitpunkt angesichts der „Koalitionsvertragslyrik“ überhaupt leisten kann – auch zu bewerten gilt.

Beginnen wir mit dem Mindestlohn, konkreter in seiner von der SPD gleichsam als Vorbedingung für das gemeinsame Regieren geforderten Form als flächendeckender, gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde. Kommt er? Die Antwort nach einem Blick in den Koalitionsvertrag muss so ausfallen: Im Prinzip ja, aber. Diese Antwort-Kategorie mit ihrer Anlehnung an das Radio-Eriwan-Prinzip ist natürlich auf der einen Seite eine gemein daherkommende Überspitzung angesichts der Tatsache, dass man das Ergebnis durchaus als einen großen Durchbruch angesichts der bisherigen Widerständigkeit gegen einen gesetzlichen, flächendeckenden Mindestlohn als solchen sowie den heftigen, aggressiven Angriffen aus Teilen der Wirtschaft wie auch aus dem Mainstream der deutschen Wirtschaftswissenschaften gegen die vorgesehene Höhe von 8,50 Euro pro Stunde bewerten kann. Auf der anderen Seite bildet die „Im Prinzip ja, aber“-Formel genau das ab, was wir dazu im vorliegenden Vertragstext finden:

»Zum 1. Januar 2015 wird ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde für das ganze Bundesgebiet gesetzlich eingeführt. Von dieser Regelung unberührt bleiben nur Mindestlöhne nach dem AEntG.« (S. 68)

Erster Befund: Der Mindestlohn wird kommen und das auch in der geforderten Höhe von 8,50 Euro. Aber erst zum 01.01.2015. Damit hat man schon mal das gesamte kommende Jahr „gewonnen“ für eine „mindestlohnfreie“ Zeit. Das bedeutet im Ergebnis aber auch, dass es keine 8,50 Euro pro Stunde von heute sein werden, denn nominal 8,50 Euro 2015 werden real keine 8,50 Euro des Jahres 2013 sein können. Außerdem ergibt sich eine weitere Einschränkung aus der Formulierung im Vertrag, dass „nur Mindestlöhne nach dem AEntG“ unberührt bleiben von der Einführungsvorschrift. Damit sind die Branchenmindestlöhne gemeint. Hier lohnt allerdings ein genauerer Blick auf die dort fixierten Branchenmindestlöhne, die nach dem AEntG allgemein verbindlich erklärt worden sind. Denn es gibt hier einige Branchen-Mindestlöhne, die unter der angeblich „nicht-verhandelbaren“ Lohnschwelle von 8,50 Euro pro Stunde liegen – und die betreffen bis auf eine Ausnahme immer Ostdeutschland:

  • In der Gebäudereinigung liegt der Mindestlohn (LG1) derzeit bei 7,56 Euro, Ab dem 01.01.2014 werden es 7,96 Euro sein und eine weitere Anhebung auf 8,24 Euro ist für den 01.01.2015 vorgesehen.
  • In der Pflegebranche liegt der Mindestlohn in den ostdeutschen Bundesländern bei 8,00 Euro.
  • Bei den Sicherheitsdienstleistungen liegt der Mindestlohn derzeit bei 7,50 Euro, hier nicht nur in Ostdeutschland, sondern ebenfalls in zahlreichen westdeutschen Bundesländern (Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein usw.)
  • Und schlussendlich haben wir noch die Leiharbeit, wo erst vor kurzem die Gewerkschaften einen neuen Tarifvertrag abgeschlossen haben mit den Arbeitgebern der Branchen: Während für Westdeutschland ab dem kommenden Jahr ein Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde gelten wird, sieht der Tarifvertrag für Ostdeutschland nach unten abweichende Regelungen vor:  Ab dem 01.01.2014 werden es dort 7,86 Euro sein, ab dem 01.04.2015 dann 8,20 Euro und die heute geforderten 8,50 Euro werden nach diesem Tarifwerk erst am 30.06.2016 erreicht sein.

Nun könnte man an dieser Stelle argumentieren, dass über diesen Weg eine auch von grundsätzlichen Befürwortern eines gesetzlichen Mindestlohns bei der Diskussion über die konkrete Einstiegshöhe von 8,50 Euro ins Spiel gebrachte abweichende Übergangsregelung für Ostdeutschland realisiert wird aufgrund der vielen Niedriglohnbranchen dort, um schockartige Anpassungsprozesse mit größeren Arbeitsplatzverlusten zu vermeiden oder abzumildern. Allerdings ist das keine zeitlich eng befristete regionale Differenzierung einer allgemeinen Lohnuntergrenze, sondern wir sind hier konfrontiert mit unterschiedlich niedrigeren Mindestlöhnen in einigen Branchen, die es in der Vergangenheit unter den Schutzschirm des Arbeitnehmerentsendegesetzes geschafft haben.

Aber die weiteren Formulierungen im Koalitionsvertrag verkomplizieren die Situation sogar noch, denn nach dem bereits zitierten Passus mit der grundsätzlichen Einführungsvorschrift zum 01.01.2015 unter Herausnahme der behandelten Branchenmindestlöhne nach AEntG werden weitere Ausnahmetatbestände aufgeführt – und die nun wieder nicht differenziert nach West und Ost:

»Tarifliche Abweichungen sind unter den folgenden Bedingungen möglich:
• Abweichungen für maximal zwei Jahre bis 31. Dezember 2016 durch Tarifverträge repräsentativer Tarifpartner auf Branchenebene
• Ab 1. Januar 2017 gilt das bundesweite gesetzliche Mindestlohnniveau uneinge- schränkt.
• Zum Zeitpunkt des Abschlusses der Koalitionsverhandlungen geltende Tarifverträge, in denen spätestens bis zum 31. Dezember 2016 das dann geltende Mindestlohnniveau erreicht wird, gelten fort.
• Für Tarifverträge, bei denen bis 31. Dezember 2016 das Mindestlohnniveau nicht erreicht wird, gilt ab 1. Januar 2017 das bundesweite gesetzliche Mindestlohnniveau.
• Um fortgeltende oder befristete neu abgeschlossene Tarifverträge, in denen das geltende Mindestlohniveau bis spätestens zum 1. Januar 2017 erreicht wird, eu- roparechtlich abzusichern, muss die Aufnahme in das Arbeitnehmerentsendegesetz (AentG) bis zum Abschluss der Laufzeit erfolgen.«

In der einfachen und zusammenfassenden Übersetzung bedeutet das: Der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn in Höhe von (dann) 8,50 Euro pro Stunde kommt definitiv – am 01.01.2017. Dann uneingeschränkt. Bis dahin – also während der kommenden drei Jahre – können aber Tarifvertragspartner in bestimmten Branchen, wenn sie denn wollen, Abweichungen nach unten vornehmen.

Jetzt ist es aber genug mit den Ausnahmen – oder doch nicht? Nein, nicht ganz, denn ein weiterer, überaus flexibel gehaltener Passus findet sich zum Thema Mindestlohn im Koalitionsvertrag:

»Wir werden das Gesetz im Dialog mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern aller Bran- chen, in denen der Mindestlohn wirksam wird, erarbeiten und mögliche Probleme, z. B. bei der Saisonarbeit, bei der Umsetzung berücksichtigen.«

Das zielt nun eben nicht nur auf die Saisonarbeit, besonders relevant für die Landwirtschaft mit ihren zumeist osteuropäischen Saisonkräften, deren Herausnahme aus dem „flächendeckenden“ gesetzlichen Mindestlohn offensichtlich über diese Formulierung vorbereitet wird. Sondern die Saisonkräfte stehen dort nur als ein Beispiel für die grundsätzliche Bereitschaft, mit allen Branchen im Gesetzgebungsverfahren zum Mindestlohn über dann vorgetragene Probleme einer Mindestlohnimplementierung zu sprechen und deren Spezifika falls notwendig auch zu „berücksichtigen“, was immer das bedeutet.

Fazit: Der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn kommt – in Höhe von (dann) 8,50 Euro definitiv zum 01.01.2017. Zwischenzeitlich gibt es Abweichungsspielräume nach unten und überhaupt wird man noch über vieles reden wollen müssen.

Eine harte Packung: Ungleichheit und soziale Polarisierung im Spiegel neuer Zahlen

Es gibt sie, diese Tage, an denen man förmlich bombardiert wird mit Zahlen und Aussagen, die auf fundamentale gesellschaftliche Entwicklungslinien verweisen. So ein Tag fängt beispielsweise an mit einer solchen Botschaft: Das Statistische Bundesamt bringt es in der für die Bundesstatistiker so typisch trockenen Art und Weise, aber zugleich absolut zutreffend schon in der Überschrift der Pressemitteilung über den neuen „Datenreport 2013“ auf den Punkt: „Mehr Jobs, aber auch mehr Armut„. Die Süddeutsche Zeitung titelt dazu: ”Reiches Deutschland, armes Deutschland“ und Spiegel Online gar: „Arme Deutsche sterben früher„. Eine Zusammenfassung einiger ausgewählter Aspekte aus dem neuen „Datenreport 2013“ kann man auf der Facebook-Seite von „Aktuelle Sozialpolitik“ nachlesen.

Aber damit noch nicht genug: „Deutschland vernachlässigt arme Rentner„, so berichtet Spiegel Online über eine neue OECD-Studie, die Online-Ausgabe der Welt überschreibt einen Artikel dazu mit: „Geringverdiener bekommen ein Rentenproblem„. Was ist hier los?

Die OECD hat eine neue Studie vorgestellt, aus der wir für Deutschland die folgende Perspektive entnehmen können: Nach derzeitigem Stand würden „die Rentenbezüge für Menschen mit verhältnismäßig kleinem Gehalt gegen Mitte dieses Jahrhunderts so niedrig sein wie in kaum einem anderen OECD-Land“, sagte die Leiterin der Abteilung für Sozialpolitik, Monika Queisser. Die Ökonomen der OECD analysieren die Lebensstandardänderung beim Eintritt in den Ruhestand. Die wird gemessen an den so genannten „Ersatzraten“:

»Sie zeigen an, wie hoch die Bezüge von Rentnern im Verhältnis zu ihrem früheren Einkommen in Zukunft liegen werden. Im Schnitt aller 34 Länder liegt die Rate bei 54 Prozent des Bruttoeinkommens. Wer in Deutschland 2012 zu arbeiten beginnt und sein Leben lang Rentenbeiträge zahlt, kann laut OECD später 42 Prozent seines durchschnittlichen Bruttoeinkommens erwarten. Das ist nicht einmal halb so viel wie beim Spitzenreiter Niederlande, der auf eine Ersatzrate von stolzen 89 Prozent kommt.«

Immerhin bekommt man in Deutschland mehr als in Großbritannien, wo Durchschnittverdiener nur knapp ein Drittel ihres früheren Einkommens erhalten.

Allerdings: Das sind die Durchschnittswerte. Und die Daten für die Geringverdiener zeigen für Deutschland ein weitaus schlechteres Bild:

»Deutlich schlechter sieht der Vergleich jedoch bei Geringverdienern aus, die nur über die Hälfte des durchschnittlichen Einkommens verfügen. Sie erhalten laut Studie in den meisten OECD-Ländern deutlich höhere Ersatzraten als Durchschnittsverdiener und werden somit vor Altersarmut geschützt. In Dänemark bekommen Niedrigverdiener 121 Prozent ihres früheren Einkommens, in Israel sind es 104 Prozent. Ganz anders in Deutschland: Hier erhalten Geringverdiener genauso wie der Durchschnitt nur 42 Prozent ihres Einkommens. Damit landet Deutschland noch hinter Polen (49 Prozent) auf dem letzten Platz.«

Nun wird an dieser Stelle immer wieder kritisch angemerkt, dass der Lebensstandard nicht nur von der Rente abhängig sei, sondern beispielsweise auch von Vermögenstatbeständen wie dem Besitz eines Hauses oder einer Eigentumswohnung. Doch auch da sieht es im internationalen Vergleich für einen Teil der in Deutschland lebenden Menschen nicht gut aus:

»So profitiert nur jeder zweite Deutsche im Ruhestand vom eigenen Haus oder der eigenen Wohnung. Im OECD-Schnitt sind es dagegen 76 Prozent.«

Und auf die immer wieder beschworenen Umverteilungseffekte staatlicher Leistungen kommen nicht berauschend daher:

»Staatliche Leistungen erhöhen das Einkommen der deutschen Rentnergeneration um durchschnittlich 30 Prozent, zehn Prozentpunkte unter dem OECD-Schnitt.«

Derzeit – gleichsam als Folgewirkung der „alten“ Erfolgsstory Rentenversicherung steht Deutschland nicht gut da beim Thema Altersarmut. Allerdings:

»Der (neue) Datenreport 2013 zeigt aber, dass die Armutsgefährdung gerade bei älteren Deutschen in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen hat.«

Die OECD weist darauf hin, dass viele Länder anders als Deutschland die Geringverdiener bei ihren Sparbeschlüssen verschont haben.

Was zu tun wäre? Ein relativ naheliegendes Konzept wäre die Besserstellung der Geringverdiener in der Rentenversicherung. Also eine stärkere Umverteilung innerhalb der Rentenversicherung. Wir hatten in der Vergangenheit solche Umverteilungselemente, die mittlerweile abgeschafft worden sind, beispielsweise die Rente nach Mindesteinkommen. Eine Mindestrente wäre die logische Antwort auf diese Entwicklungen. Beispielsweise.

Selbstverständlichkeiten, die erodieren: Die häusliche Pflege

Immer noch werden weit mehr als eine Million pflegebedürftige Menschen alleine zu Hause gepflegt –  von den Angehörigen und hierbei ganz überwiegend von den Frauen. Von den Ehefrauen, Lebenspartnerinnen, Töchtern, Schwiegertöchtern. Würden diese Frauen oder nur ein erklecklicher Teil von ihnen ihre Pflege- und Sorgearbeit einstellen, binnen Stunden würde das deutsche Pflegesystem kollabieren. Nun gibt es seit langem Hinweise darauf, dass das, was Soziologen etwas verquast „gesellschaftlichen Werte- und Strukturwandel“ nennen, auch Auswirkungen hat und haben wird auf die Pflegebereitschaft der Angehörigen.

Zum einen fordert die zunehmende Mobilität und die damit oftmals verbundene räumliche Entfremdung ihren Tribut, dann kann man gar nicht pflegen, auch wenn man wollte. Zum anderen sinkt aus unterschiedlichen Gründen auch die Bereitschaft, beispielsweise die eigene Berufstätigkeit zu unterbrechen oder gar ganz aufzugeben.

Der Beitrag „Ist häusliche Pflege noch zu retten?“ liefert einige Zahlen zu diesem sensiblen Thema. Die Daten kommen von der Deutschen Rentenversicherung, den der Staat unterstützt unter bestimmten Bedingungen die Pflege der Angehörigen durch eine Berücksichtigung bei der Rente der Pflegepersonen. Wieder einmal liegt die notwendige Betonung auf „unter bestimmten Bedingungen“, wobei das im vorliegenden Fall überschaubar daherkommt: Für die psychisch und körperlich sehr belastende Tätigkeit bekommen die „Pflegepersonen“ Pluspunkte in der Rentenversicherung gutgeschrieben. Einzige Voraussetzungen: Die Pflege nimmt mindestens 14 Stunden pro Woche in Anspruch, und die Pflegeperson übt neben der Pflege höchstens noch 30 Stunden wöchentlich eine andere Erwerbstätigkeit aus. Sie darf selbst noch keine Altersrente beziehen.

Die Daten der Rentenversicherung sollten uns nachdenklich stimmen:

»Aktuellen Angaben der Rentenversicherer zufolge sank die Zahl der Pflegenden, die sich mindestens 14 Stunden wöchentlich um pflegebedürftige Angehörige, Freunde oder Nachbarn kümmern, zwischen 1999 und 2011 von knapp 512.000 auf nur noch 385.000 – ein Rückgang um fast 25 Prozent. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass vor allem gut gebildete Beschäftigte besonders häufig einen Bogen um die psychisch und physisch sehr belastende Arbeit als Pflegeperson machen.«

Die Zahl der häuslich Pflegenden, deren spätere Rente sich aufgrund ihrer Pflege erhöht, sinkt seit Ende der 90er-Jahre kontinuierlich. Ein wesentlicher Grund dafür dürften nach Einschätzung von Experten neben der zunehmend geforderten beruflichen Mobilität der potenziell Pflegenden die relativ geringen Rentenansprüche sein, die aus der Pflege erwachsen.
Den letzten Punkt muss man einmal besonders herausstellen:

»So steigert ein Jahr Pflege eines Angehörigen, der vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen in Pflegestufe II eingruppiert wurde und mindestens 21 Stunden Pflege pro Woche benötigt, die Rente derzeit um monatlich gerade einmal 14,25 Euro in den alten und 12,94 Euro in den neuen Ländern.
In der Praxis steigert die aufopferungsvolle Arbeit für die Angehörigen die Rente sogar nur um die Hälfte. Denn mehr als 62 Prozent der häuslich Gepflegten in der sozialen Pflegeversicherung sind in Pflegestufe I eingruppiert und werden höchstens 20 Stunden wöchentlich gepflegt.«

Wie nennt man so etwas? Almosen.

Wer zu der gesamten Thematik mehr und genauere Informationen haben möchte, der sei hier auf die folgende Studie verwiesen, die im Forschungsnetzwerk Alterssicherung entstanden ist:

Rainer Unger / Heinz Rothgang: Auswirkungen einer informellen Pflegetätigkeit auf das Alterssicherungsniveau von Frauen (FNA-Journal Heft 4/2013).

Von „Work hard. Have fun. Make history“ bei Amazon zur Proletarisierung der Büroarbeit in geistigen Legebatterien. Streifzüge durch die „moderne“ Arbeitswelt

Eines ist ganz sicher – die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di nervt Amazon mit ihrer impertinenten Forderung nach einem Tarifvertrag für die Beschäftigten in den deutschen Warenverteilzentren des Weltkonzerns. Deshalb lässt Amazon ja auch schon mal sicherheitshalber neue Logistik-Zentren in der Tschechei und Polen errichten – „natürlich“ auf gar keinen Fall mit der Absicht, die Arbeit dann aus dem für Arbeitgeber „anstrengenden“ Deutschland in die angenehmer daherkommenden Ostländer zu verlagern und die Standorte in Deutschland auszudünnen oder gar aufzugeben. Was natürlich nicht für die Belieferung des deutschen Marktes gilt, denn der ist richtig wichtig für Amazon, hier wird Marge gemacht und dass soll auch so bleiben –  bereits 2012 hat Amazon in Deutschland 6,4 Milliarden Euro umgesetzt und damit seit 2010 um 60 Prozent zugelegt. Und geliefert werden kann auch aus Polen und der Tschechei. Derartige  Überlegungen in der Konzernzentrale werden durch Meldungen wie diese sicher befördert: »Mit Streiks im Weihnachtsgeschäft will Verdi die Unternehmensführung des Versandhändlers Amazon an den Verhandlungstisch zwingen«, berichtet Stefan Sauer in seinem Artikel „Verdi erhöht Druck auf Amazon„.

»Für den weltweit größten Versandhändler Amazon kommen die Arbeitsniederlegungen, zu denen die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi am Montag in den Logistik-Zentren Bad Hersfeld und Leipzig aufrief, zur Unzeit.  Das Vorweihnachtsgeschäft ist längst angelaufen, die Zahl der Bestellungen erreicht Jahreshöchststände,  man ist auf reibungslosen Betrieb angewiesen.« Immerhin schwelt der Konflikt mit Amazon schon seit April dieses Jahres – und es gibt keine erkennbare Bewegung auf Seiten von Amazon. Bereits an 14 einzelnen Tagen hat ein Teil der Belegschaften in den beiden Verteilzentren Bad Hersfeld und Leipzig die Arbeit niedergelegt. Die Gewerkschaft kämpft um die Übernahme des hessischen Tarifvertrags für den Versandeinzelhandel, was das Unternehmen rundheraus ablehnt, weil man sich als Logistikdienstleister versteht und Tarifverträge sowieso nicht mag.

Der geforderte Einzelhandelstarif hätte deutliche Auswirkungen auf das Lohngefüge: »Immerhin liege der Tarif in der niedrigsten Lohngruppe für Ungelernte mit 11,69 um 10 Prozent über denen bei Amazon gezahlten Normallöhnen.  Das tarifliche Weihnachtsgeld von mindestens 1.250 Euro übersteige die von Amazon gewährten 400 Euro um mehr als das Dreifache.« Allerdings muss auch der Gewerkschaftssprecher einräumen, dass sich Amazon in den beiden letzten Jahren bewegt hat: »So stiegen die Löhne seit 2011 um 17 Prozent, zuletzt am 1. September  auf immerhin 10,01 Euro, Weihnachtsgeld werde überhaupt zum ersten Mal gezahlt.« Sicher auch ein Teil der Motivation auf Seiten von Amazon war und ist es dabei, der Gewerkschaftskampagne Wind aus den Segeln zu nehmen und das strukturelle Problem der Gewerkschaft gerade bei Amazon, genügend kampfbereite Mitglieder in den Belegschaften zu finden, zu verstärken bzw. wenigstens zu stabilisieren. Das hängt auch damit zusammen, dass dort viele einen Job gefunden haben, die entweder aus der Langzeitarbeitslosigkeit kommen und/oder die um ihre Ersetzbarkeit in der Amazon-Maschinerie wissen. Bei Amazon in Bad Hersfeld ist nur ein Fünftel der Beschäftigen gewerkschaftlich organisiert. Hinzu kommt, dass Amazon stets in der Vorweihnachtszeit mehrere tausend Hilfskräfte zusätzlich einstellt, die an Arbeitskampfmaßnahmen kein Interesse haben, so Stefan Sauer in seinem Beitrag. Um den Ausflug in die aktuelle Frontberichterstattung abzurunden: Sauer weist in seinem Artikel drauf hin, dass es durchaus Alternativen gibt zu der Vergütung bei Amazon, »wenn etwa das Gehaltsniveau des weltweit zweitgrößter Versandhändlers, der Otto Group, erreicht würde.  Amazons größter Konkurrent mit weltweit 53.000 Mitarbeitern unterwirft sich nämlich seit Jahren dem Einzelhandelstarifvertrag – und bezahlt mittlerweile sogar mehr. Das Credo der Hamburger lautet: Gut bezahlte Mitarbeiter sind motivierte Mitarbeiter und die nützen dem Unternehmen.«

Das Thema Arbeitsbedingungen umfasst aber nicht nur die Lohnfrage. Dazu sei hier auf ein interessantes Interview mit dem französischen Journalisten Jean-Baptiste Malet hingewiesen, das unter dem Titel „Die Roboter von Amazonien“ veröffentlicht worden ist. Der 26-Jährige hat sich für mehrere Wochen als Arbeiter ins Amazon-Versandlager von Montélimar geschleust. „Work hard. Have fun. Make history“, so lautet der Slogan, der in allen Amazon-Lagerhallen der Welt plakatiert ist, wobei lediglich der erste Teil zutreffend sei. Malet sieht ein totalitäres Arbeitssystem, das wir allerdings auch aus anderen US-amerikanischen Unternehmen kennen mit dieser eigenartigen künstlich hergestellten bzw. erzwungenen Laune:

»Vor Arbeitsbeginn feuern die Manager die Arbeiter in euphorischen Reden an, „sich selbst zu übertreffen“. Sie sollen „Top Performer“ werden, denen dann alle applaudieren müssen. Und all das, obwohl es sich um eine anstrengende, unangenehme, unqualifizierte Arbeit handelt, die man nur sehr schwer länger als fünf Jahre durchhält.«

Die »Produktivität (der Arbeitnehmer) wird gespeichert. Und sie erhalten schriftliche Mahnungen, wenn sie sich nicht mehr steigern. Sie werden vorgeladen und müssen über ihre vermeintliche Langsamkeit Rechenschaft ablegen – oder gleich ihre Sachen packen … Die Arbeiter werden ständig überwacht – durch einen kleinen Scancomputer, mit dem sie die Waren einlesen und die Standorte der Artikel abfragen. Die Maschine hängt an einem WLAN-Netzwerk und teilt dem Chef die exakte Position jedes Arbeiters mit. Auch der Arbeitsrhythmus und die Produktivität werden sekundengenau aufgezeichnet.«

Malet beschreibt seinen befristeten Arbeitsalltag bei Amazon so:

»Es gibt dort zwei Arten von Jobs: Die „Picker“ sammeln die verschiedenen Produkte ein, die die „Packer“ dann einpacken. Ich habe als Picker in der Nachtschicht gearbeitet, von 21.30 Uhr bis 4.50 Uhr bin ich oft mehr als zwanzig Kilometer gelaufen. Mein Stundenlohn lag bei 9,72 Euro brutto. Vor jeder Schicht kündigten die Manager die Produktivitätsziele an, im Schnitt sollte ich zwischen 120 und 130 Artikel pro Stunde erreichen.«

Die folgenden Ausführungen von Malet geben einen tieferen Einblick in diese „neue Arbeitswelt“, die irgendwie uralt daherkommt:

»Man begegnet nicht mehr wirklich Kollegen, sondern abgestumpften Robotern, die aussehen wie Menschen. Amazon verwendet das sogenannte 5S-Management in seinen Lagern. Dieses System stammt aus Japan und lässt sich auf Deutsch mit 5A übersetzen: Aufräumen, Aussortieren, Anordnungen befolgen, Arbeitsplatz sauber halten – und „Anomalien signalisieren“. Das kann ein Karton sein, der einen Eingang verstopft – aber auch zwei Kollegen, die die Regeln missachten. Denunziation wird bei Amazon gefördert und belohnt. Sie ist ein Mittel, um in der Hierarchie aufzusteigen. Das vergiftet das Klima unter den Arbeitern total …«

Malet wird in dem Interview natürlich auch konfrontiert mit dem berühmten Arbeitsplatz-Argument, Amazon schaffe doch Beschäftigung und dann nicht selten auch für Menschen, die vorher arbeitslos waren.

»Jedes Mal, wenn Amazon bei einer Lagereröffnung lokal Stellen „schafft“, zerstört das Unternehmen gleichzeitig unzählige Arbeitsplätze im traditionellen Handel der Umgebung. Meine Studien zeigen, dass Amazon für dieselbe Anzahl an verkauften Büchern 18-mal weniger Arbeiter braucht als ein unabhängiges Buchgeschäft.«

Nun könnte man an dieser Stelle einwenden, ja, schlimme Entwicklungen da in den unteren Etagen des Arbeitsmarktes, aber wir haben doch so viele schöne Jobs für die mit den weißen Kragen, die in klimatisierten Büros arbeiten dürfen, auf deren Work-Life-Balance Rücksicht genommen wird, denen man PE-Maßnahmen und sogar zunehmend Gesundheitsmanagement zukommen lässt. Also die schöne Seite der modernen Arbeitswelt. Wer sich hier etwas irritieren lassen will, der möge sich den lesenswerten Artikel „Willkommen in der Bürofabrik“ von Dieter Schnaas anschauen: »Der Fortschritt ist keine Schnecke, sondern ein Huhn – meinen Forscher, die unter “Office Innovation” die Unterbringung ihrer Mitarbeiter in “Bürolandschaften mit Raumgliederungselementen” verstehen.« Schnaas spricht zutreffend von einer „Proletarisierung der Büroarbeit“ und sinniert über die Zukunft geistiger Legebatterien. Mit einem semantischen Zynismus macht der Verfasser eine tour d’horizon durch die angeblich schöne neue Büro-Arbeitswelt. Aber vorweg zu den Grundlagen:

»Heute …, nach dem Fall der Mauer und dem Vergehen der Sowjetunion, hält sich der zivilisierte Teil der Menschheit im ideologischen Abklingbecken auf, frisch geimpft mit dem kosmopolitischen Geist von Good Governance, Globalization und Green Sustainability – und vertraut auf andere, auf strahlend weiße Fortschrittskonzepte, wie sie etwa liberale Ökonomen, Amazon-Apple-Designer, Genetiker und Reproduktionsmediziner propagieren. In diesen Konzepten ist viel von der Entfesselung kreativer Kräfte die Rede und von der Bildung, Pflege und Vermehrung des  Humankapitals, von den wunderbaren Möglichkeiten des präimplantationstechnischen Feintunings und den Segnungen algorithmischer Assistenzsysteme, die uns kognitiv entlasten, indem sie uns die schöne, neue Konsumwelt unseren Vorlieben gemäß, wie auf dem Tablett servieren. Diese Konzepte erzählen uns von digital-individuellen, selbstbestimmten, unternehmerischen Café-Latte-Personen, die viel auf ihre Flexibilität halten – und von jungen Arbeitsathleten, für die “die Vereinbarkeit von Familie und Beruf” ein Kinderspiel ist, weil ein Laptop überall da und jederzeit plug-and-play-bereit ist, wo sich der ursprünglich petrischal aufgezüchtete Nachwuchs gerade effektiv frühbildet.«

Nach dieser semantischen Aufwärmphase wird der Verfasser konkreter: Das Fraunhofer Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation (IAO) in Stuttgart beherbergt ein “multidisziplinäres Forscherteam” im “Competence Center Workspace Innovation” an Konzepten zur Optimierung unserer Arbeitswelten. Und was sagen die zum „Büro der Zukunft“? »Das Büro der Zukunft zeichne sich durch “kollaborative Arbeit in Teambüros”, “räumliche  Flexibilität bei der Arbeitsplatzauswahl”, durch “Bereiche, die zur Kreativität anregen und Inspiration ermöglichen” und durch “Zonen” aus, in denen “Recreation bereitgestellt” wird.« Hört sich doch toll an.
Schnaas hat eine andere Lesart parat:

»Ins Normaldeutsche übersetzt heißt das: Großraumbüros ohne festen Arbeitsplatz,  aber mit geteilter Chaise-Lounge für den gezielten Geistesblitz und mit Ruhebezirken für den effektiven Fünf-Minuten-Schlaf sind so ziemlich genau das, was sich deutsche Spitzenforscher unter dem “Büro der Zukunft” vorstellen.«

Schnaas arbeitet sich ab an einem knapp vierminütigen Werbefilm für die Bürowelt der Zukunft aus dem „Office Innovation Center“ – und er weiß erst einmal nicht wohin mit seiner Fassungslosigkeit:
»Die gleichzeitige Verheiligung des kreativ arbeitenden Individuums und seine totale Degradierung zu einem Kosten- und Produktionsfaktor, zu einer zahlenhaften, vermessbaren, buchhalterischen Größe, machen einen schier sprachlos.«

Seine Fassungslosigkeit bezieht sich vor allem darauf, dass auf die Entproletarisierung der Arbeiterschaft nun die Proletarisierung der Büroarbeit folgen soll. Denn darum gehe es doch ei der »Implementierung von Kollektivarbeitsflächen: um die Standardisierung von Denkprozessen zur Erzielung von Skaleneffekten, um das Heben von Produktivitätsreserven durch das Ausmerzen von Störfaktoren. Anders gesagt: Früher, im Industriekapitalismus, ging die körperliche Gesundheit der Arbeiter vor die Hunde. Heute, im Wissenskapitalismus, dem linierte Fachkompetenz heilig und Bildung ein Gräuel ist, geht der Geist zugrunde.«

Nun will er den Stuttgarter Forschern kein Unrecht tun und weist darauf hin, dass das eine oder andere Einzelbüro, in dem “konzentriertes selbständiges Arbeiten” möglich ist, durchaus vorgesehen sei. Aber auch hier schnell wieder Wasser in den Wein, wir ahnen es schon: Diese Einzelbüros sind exklusiv für besonders funktionelle Mitarbeiter reserviert. Auch hier wieder eine gelungene Kommentierung:

»Es sind Spitzenkräfte, die Subordinierten den  Aufbau gutnachbarschaftlicher Verhältnisse empfehlen und sie beim Herausgehen bitten, doch freundlichst die Türe zu schließen. Es sind Chefs, die viel von den Vorzügen “flacher Hierarchien” halten, solange sie die Funktionstüchtigkeit des Großraumheeres erhöhen – und solange ihre eigene Befehlsgewalt  einen büroräumlich-stattlichen Ausdruck findet.«

Der Liberale Dieter Schnaas regt sich auf – und zwar über die

»… Unverschämtheit, mit der die “liberale Elite” wochentags das Gegenteil von dem exekutiert, von dem sie sonntags unredlich spricht. Sie redet gern in höchsten Tönen von der “Freiheit des Individuums” – und richtet es im Arbeitsalltag zu einem möglichst monoton schnurrenden Wegarbeiter ab. Nachdenken, Zögern, Zaudern, das alles sind für einen ausgezeichneten Büroproletarier keine Qualitäten, sondern Funktionsstörungen. Es ist gewiss kein Zufall, dass die “cubicle offices” als “trading rooms” besonders von Finanzdienstleistern geschätzt werden: Die Börsen sind heute ja geradezu sprichwörtlich als exklusive Bezirke definiert, in denen die Mitarbeiter auf alles Menschliche (Gefühle) verzichten, um die Optimierung abstrakter Zwecke auf die Profitspitze zu treiben.«

Ein ätzender, aber zutreffender Text. Wer das, was Schnaas hier angesprochen hat, auf einer visuellen Ebene braucht, dem sei an dieser Stelle ganz besonders der Film „Work Hard – Play Hard“ von Carmen Losmann (2011) empfohlen, der in eindringlichen Bildern den Terror, weil Menschenfeindlichkeit „moderner“ Arbeitswelten anzuleuchten versucht.

Ein „historisches“ Verhandlungsergebnis zur Finanzierung der Krankenkassen? Fragt sich natürlich, für wen

Angela Merkel war eine andere, als sie auf dem „historischen“ Parteitag der CDU an den  ersten beiden Dezember-Tagen 2003 in Leipzig zum ersten und wahrscheinlich zum letzten Mal versucht hat, mit tiefgreifenden Veränderungsvorschlägen, die dem damaligen neoliberalen Zeitgeist ein Opfer bringen wollte: Verabschiedet wurde der Einstieg in ein Gesundheits-Prämienmodell sowie die Einführung eines einfachen, transparenten und gerechten Steuersystems, so finden wir es beschrieben in einem Artikel der CDU zu diesem Konvent. Sie wird die Beinahe-Niederlage von 2005, die in die erste Große Koalition mündete, nicht vergessen haben – und sie agiert seitdem überaus erfolgreich nach Kriterien des politischen Geschäfts gewissermaßen in einem „Anti-Leipzig-Modus“. Steuern auf Sicht und mit SMS. Von dem ganzen „Reform“- und „Umbau“-Plänen ist seitdem eigentlich nichts mehr übrig geblieben – bis auf einen kleinen, scheinbar unscheinbaren Wurmfortsatz namens einkommensunabhängige Zusatzbeiträge in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Und auch der wird jetzt rausoperiert, wenn es denn zur GroKo II kommen sollte.

Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag wurde im Zuge der Gesundheitsreform 2007 von der ersten Großen Koalition beschlossen und stand bzw. steht noch im Zusammenhang mit der Einführung eines Gesundheitsfonds und eines bundeseinheitlichen Beitragssatzes in der GKV. Seit dem 1. Januar 2011 gibt es nur noch den einkommensunabhängigen Zusatzbeitrag, der nach oben nicht mehr direkt begrenzt ist (bis dahin gab es die Möglichkeit,  einkommensunabhängige Zusatzbeiträge von bis zu 8,00 Euro von den Mitgliedern der Kasse einzufordern); es findet aber ein Sozialausgleich aus Steuermitteln statt. Spiegelbildlich gab bzw. gibt es die Möglichkeit für gut wirtschaftende Kassen, Überschüsse in Form von Prämien an ihre Mitglieder auszuzahlen. Der Zusatzbeitrag (und in seiner Spiegelung die Prämien) haben zum einen die Funktion, Wettbewerb zwischen den Kassen bei einem für alle Kassen gleichen Beitragssatz anzuregen.

Allerdings war die faktische Entwicklung ernüchternd: »Tatsächlich führte die Regelung aber dazu, dass Kassen mit Zusatzbeiträgen die Mitglieder in Scharen davonliefen. Gerade junge Versicherte wechselten zu Kassen ohne Sonderzuschlag. Das führte zu einem absurden Zusatzbeitrag-Vermeidungswettbewerb. Die Kassen tun seit einigen Jahren alles, um keinen Zuschlag erheben zu müssen. Das tun sie nicht selten zu Lasten der Versicherten, etwa wenn psychisch Kranken das Krankengeld verweigert wird.«

Außerdem soll der Zusatzbeitrag den Kassen die Option eröffnen, zusätzliche finanzielle Mittel zu erschließen, wenn sie mit den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen. Auch vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Zusatzbeiträge ausschließlich von den Versicherten erhoben werden, galten sie als Vorbereitung des von der CDU anvisierten langfristigen Umstiegs von einkommensabhängigen Beiträgen zu Pauschalprämien, wie sie auf dem Leipziger Parteitag beschlossen wurden.

Doch auch mit diesem Rest wird jetzt Schluss sein- vorbehaltlich eines Zustandekommens der GroKo II. Claudia Lade berichtet in ihrem Artikel „Abschied vom Einheitsbeitrag für Krankenkassen“ über das laut Karl Lauterbach „historische“ Verhandlungsergebnis:
Union und SPD wollen den gesetzlichen Krankenkassen wieder mehr Spielraum bei der Festlegung der Beitragssätze geben. Das bedeutet faktisch eine Abkehr von dem bundeseinheitlichen Beitragssatz zur GKV, der seit drei Jahren bei 15,5 % des zu verbeitragenden Einkommens liegt.

Diese 15,5 % setzen sich aus zwei Bestandteilen zusammen, aus denen unterschiedliche Beitragsbelastungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber resultieren, denn die Arbeitgeber zahlen 7,3 %, während sich der Anteil der Arbeitnehmer auf 8,2% beläuft. Die Arbeitnehmer zahlen also alleine einen Zusatzbeitrag von 0,9% schon im bestehenden System.

Den aktuellen Berichten über die Eignung in der Verhandlungsgruppe folgend, soll als verbindliche Beitragsuntergrenze die Marke von 14,6 % gesetzlich festgeschrieben werden, hälftig aufgeteilt auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Und jetzt kommt ein zentraler Punkt:

»Eine Änderung gibt es für den Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent, den die Beschäftigten bisher allein geschultert haben. Je nach Finanzlage dürfen die Kassen die Höhe dieses Zusatzbeitrags selbst festlegen. Steht eine Krankenkasse finanziell gut da, kann sie ihren Mitgliedern einen geringeren Zusatzbeitrag abverlangen. Steckt die Kasse dagegen in der Finanzklemme, darf sie über die bisherige Marke von 0,9 Prozent hinausgehen.«

Und der Arbeitgeberbeitragsanteil von 7,3 % wird auf Dauer festgeschrieben – das war eine zentrale Forderung der Union, die sich hier hat durchsetzen können. Die Unternehmen bleiben auch weiterhin von Kostensteigerungen im Gesundheitssystem verschont, da sie auf einen gesetzlich festgeschriebenen Arbeitgeberanteil setzen können. Umgekehrt werden alleine die Arbeitnehmer belastet mit den zukünftigen Beitragsanhebungen.

Das hört sich nicht so an, als dass die Sozialdemokratie auf so ein Ergebnis stolz sein kann. Aber man kann sich das ja auch entsprechend hinbiegen. Claudia Lade beschreibt treffend den „sozialdemokratischen Wurmfortsatz“: »Dagegen erreichten die Sozialdemokraten, dass die Finanzierung des Gesundheitssystems künftig vollständig einkommensabhängig wird: Besserverdiener werden demnach höher belastet als Geringverdiener, wenn ihre Kasse in Finanzengpässe kommt.« Deshalb hebt Lauterbach auch so auf den Wegfall der einkommensunabhängigen Zusatzbeiträge ab: „Jetzt wurde der historische Ausstieg aus der Kopfpauschale erreicht“, so wird der sozialdemokratische Verhandlungsführer zitiert. Aber das ist teuer erkauft und außerdem ist das eigentliche Ziel einer Bürgerversicherung auch für Selbstständige und Beamte vom Tisch, was aber auch nicht zu erwarten war in einer Konstellation mit der Union.
Damit ist klar, wer die Zeche zu zahlen hat, wenn ab 2015 die Beiträge erwartbar ansteigen werden müssen aufgrund der weiter steigenden Gesundheitskosten: Die Versicherten alleine, bei den Arbeitgebern ist der Deckel gesetzlich fixiert.

Unter dem Titel „Einigkeit in allen Fragen!“ weist Anno Fricke auf die parallele Verständigung die Finanzierung in der Sozialen Pflegeversicherung betreffend:

»Die Beiträge in der sozialen Pflegeversicherung sollen ab 2015 um 0,3 Prozentpunkte erhöht werden. Ein Drittel davon sind zum Aufbau einer Kapitalreserve vorgesehen. In einem weiteren Schritt soll der Beitrag im Laufe der kommenden Legislaturperiode um weitere 0,2 Prozentpunkte angehoben werden. Die zusätzlichen Mittel sollen zunächst für kurzfristige Leistungsverbesserungen, dann zur Umsetzung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs eingesetzt werden.«

Man muss sich das klar vor Augen führen: Gut eine Milliarde Euro sollen pro Jahr aus Beitragseinnahmen einer umlagefinanzierten Sozialversicherung in einen Kapitalfonds abgezweigt werden, dessen Mittel dann auf den Märkten angelegt werden müssen, um irgendwann mal zur „Untertunnelung“ demographisch bedingter Mehrausgaben eingesetzt werden zu können – wenn sie dann noch da sind. Das ist wirklich was Neues. Dass das aber auch gut ist, daran kann man ein großes  und dickes Fragezeichen machen.

Schlussendlich bleibt die resignierte Feststellung, dass sich die Neuauflage der GroKo absehbar in den gleichen Bahnen bewegen wird, wie die alte. Das wirklich große Thema einer umfassenden Reform der Finanzierungsgrundlagen der sozialen Sicherungssysteme vor dem Hintergrund des gewaltigen, selbstgemachten Drucks auf das kleiner werdende Tortenstück sozialversicherungspflichtiges Arbeitseinkommen – und dieses auch noch begrenzt bis zur Beitragsbemessungsgrenze – wird noch nicht mal angedacht, geschweige denn diskutiert. Schade. Denn dafür, nur dafür bräuchte man eine Große Koalition.