Schulabbrecher und Ausländer an die Front? Die – nicht wirklich – neue Personalrekrutierungsstrategie der Bundeswehr

Um ihren Personalbedarf zu decken, will die Bundeswehr stärker um Geringqualifizierte werben. „Angesichts der demografischen Entwicklung sowie der anstehenden strukturellen Anpassungen der Bundeswehr werden künftig verstärkt auch junge Menschen mit unterdurchschnittlicher schulischer Bildung beziehungsweise ohne Schulabschluss personalwerblich anzusprechen sein.“ Die „Erschließung neuer Potentiale zur Personalgewinnung“ sei erforderlich, um den Personalbedarf zu decken und die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr zu erhalten. Künftig sollen auch in Deutschland lebende Ausländer für die Bundeswehr gewonnen werden. „Bestehende Regelungen sind so zu erweitern, dass Inländer bei entsprechender Eignung, Befähigung und Leistung auch ohne deutsche Staatsbürgerschaft regelmäßig in die Streitkräfte eingestellt werden können“.

Nein, diese Ausführungen stammen nicht aus einem der vielen, in den vergangenen Tagen veröffentlichten Artikel, sondern sie sind diesem Beitrag entnommen: Bundeswehr buhlt um Geringqualifizierte. Und der ist bereits am 15. Februar 2011 veröffentlicht worden.

Die Ideen stammen aus einem bereits 2011 vorliegenden Papier mit dem Tiel „Maßnahmenpaket zur Steigerung der Attraktivität der Bundeswehr“, ein 82 Punkte umfassender Katalog, der im Zuge der Bundeswehrreform erarbeitet worden ist.

Man hätte die Ausführungen aus dem Jahr 2011 aber ohne weiters per copy and paste in diesen Tagen wiederverwenden können, in denen solche Meldungen die Runde machen: EU-Ausländer sollen dienen dürfen. Darin heißt es: »Wer in der Bundeswehr dienen möchte, braucht einen deutschen Pass. Das ist seit 61 Jahren so. Verteidigungsministerin von der Leyen möchte das nun ändern und auch EU-Bürgern den Wehrdienst ermöglichen. Außerdem will sie Schulabbrechern ohne Abschluss besondere Anreize bieten.« Der letzte Punkt wird von der FAZ aufgegriffen: Schulabbrecher sollen Soldaten werden: »Die Bundeswehr will als Arbeitgeber attraktiver werden und deshalb Schulabgängern ohne Hauptschulabschluss künftig besondere Anreize bieten. Ihren Abschluss sollen sie parallel nachholen können, wenn sie sich als Zeitsoldat verpflichten … Die Bundeswehr wolle zudem Zeitsoldaten für bis zu 25 Jahre verpflichten und Quereinsteiger gewinnen. Von der Leyen werbe künftig auch um Feldwebelanwärter, die älter als 30 Jahre sind, um Frauen und um Bürger aus anderen EU-Staaten.«

Und erneut werden wir mit Ankündigungen die Zukunft betreffend bedient:

»Bis 2025 will Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) demnach ein modernes Personalmanagement aufbauen, das Angehörigen der Bundeswehr neue Karrierepfade eröffnet.«

Dann ist ja noch erneut Zeit gewonnen. Aber die Lage an der Personalbeschaffungsfront muss angesichts der Klimmzüge bei den Versuchen, neues Personal zu finden, dramatisch sein, obgleich die Truppenstärke massiv eingedampft worden ist, so gab es (mit den damals noch vorhandenen eingezogenen Wehrpflichtigen) im Jahr 2000 noch deutlich über 300.000 Soldaten – mittlerweile sei die Zahl nach Angaben des Wehrbeauftragten des Bundestags, Hans-Peter Bartels, im Juni 2016 auf nur noch 166.000 gesunken, obwohl eigentlich 170.000 Berufs- und Zeitsoldaten vorgesehen waren.
Nun ist ja nichts einzuwenden, wenn die Bundeswehr jungen Menschen Bildungs- und vor allem Ausbildungschancen eröffnet (es sei denn, man lehnt die Bundeswehr kategorisch ab). Aber die „Öffnung nach unten“ kollidiert mit den strukturellen Veränderungen, mit denen sich die Bundeswehr auseinandersetzen muss. Es ist ja nicht nur die Abschaffung der Wehrpflicht (und damit verbunden auch des Zivildienstes) sowie die dahinter stehende Ablösung vom Konzept einer landesverteidigenden (Wehrpflicht-)Bürgerarmee hin zu einer immer stärker auf Kriegseinsätze im Ausland ausgerichteten Truppe von (idealerweise entsprechend) professionellen Berufs- und Zeitsoldaten, die zugleich parallel zu der erheblichen Ausdünnung der Mannschaftsstärken immer intensiver gefordert werden als Soldaten, die sich in einem hochtechnisierten Umfeld bewegen müssen bzw. sollen. Und die zugleich mit einem Arbeitsmarkt konfrontiert sind, auf dem es – zu deutlich besseren privaten Umständen – für einen Teil der potenziellen Soldaten zahlreiche Ausbildungs- und Beschäftigungsalternativen gibt. Und man muss berücksichtigen: Die Bundeswehr liegt bei der Bezahlung oft abgeschlagen hinter der Wirtschaft. Gerade bei den IT-Fachleuten sind die Verdienstunterschiede zwischen Bundeswehr und privaten Unternehmen ganz erheblich, sie können nicht selten das Doppelte ausmachen.
Man kann sich das ein einigen wenigen Zahlen und Relationen verdeutlichen. Künftig hat jeder Jahrgang in Deutschland nur noch 600.000 Schulabgänger. „Zehn Prozent“ von ihnen braucht die Bundeswehr an Bewerbern, so das Ministerium selbst, also 60.000 Bewerber, um die mehr als 20.000 pro Jahr ausscheidenden Kräfte zu ersetzen, denn nicht jeder Bewerber kann am Ende auch eingestellt werden. Und was man nicht vergessen darf: Ein knappes Drittel der Rekruten bricht den Dienst innerhalb der Probezeit von sechs Monaten wieder ab.
Seit Aussetzung der Wehrpflicht 2011 aber kommen die Rekruten nicht mehr „frei Haus“. Besonders die Spezialisten, ob bei der Luftwaffe, der Marine oder im Sanitätsdienst, werden knapp. Außerdem fehlen Tausende Informationstechniker, jede vierte Stelle in der Laufbahn der IT-Feldwebel ist nicht besetzt.
Also investiert die Bundeswehr eine Menge in die Gewinnung von Interessenten für eine Soldatentätigkeit. Die Ausgaben für Anwerbung liegen im zweistelligen Millionenbereich (konservativ geschätzt): 2013: 29,9 Millionen Euro, 2014: 30,3 Millionen Euro 2015: 35,3 Millionen Euro, die gleiche Summe ist auch für das noch laufende Jahr 2016 eingeplant.
Die Bundeswehr wird es angesichts der Konkurrenzverhältnisse auf dem Arbeitsmarkt und der eben nicht wegzudefinierenden Besonderheiten des Soldatenberufs sehr schwer haben, ausreichend die erforderlichen Fachkräfte gewinnen zu können.
Zumindest in den sozialen Netzwerken hat sie bei einem Teil der so sehnsüchtig erwarteten jungen Menschen einen viralen Volltreffer landen können: Mit der YouTube-Serie „Die Rekruten“.

»Bist du bereit für die vielleicht härtesten drei Monate deines Lebens? Dann sei bereit für die Grundausbildung bei der Bundeswehr! Drei Monate lang werden wir 12 neue Rekrutinnen und Rekruten mit der Kamera begleiten – und du bist täglich mit einer neuen Folge dabei!«

Offensichtlich gefällt das flott gemachte Format. Jeden Tag verzeichnet die Bundeswehr – nach eigenen Angaben – rund eine Million Zugriffe. Was zählt ist der Erfolg und da müssen dann auch Kritiker zurückstecken, die darauf hinweisen, die Serie zeige ein verzerrtes Bild der Bundeswehr, da in Mecklenburg-Vorpommern in einer der modernsten Kasernen der Truppe gedreht werde. Ganz abgesehen von der Tatsache, was auf die Soldaten zukommen kann, wenn sie im Auslandseinsatz für irgendwelche zu verteidigende deutsche Interesse verheizt werden. Alles Kleinkram. Matthias Gebauer berichtet nun sogar unter der Überschrift TV-Sender buhlen um Bundeswehr-Reality-Show: Aus der Webserie entsteht »möglicherweise eine Fernsehsendung. Nach SPIEGEL-Informationen interessieren sich bereits vier TV-Sender für das Konzept einer Reality-Show über den Alltag von Rekruten in der Grundausbildung. Es laufen erste Gespräche mit den privaten Sendern, wie man das bisher fürs Internet produzierte Format ins Fernsehen bringen kann.«

Die Sender haben nun nicht wirklich patriotische Gefühle für die ausgemergelte Bundeswehr entdeckt, sondern hier geht es um Business: »Um die kaufkräftige Gruppe der 17- bis 25-jährigen Zuschauer kämpfen alle TV-Stationen mit immer neuen Formaten, da sie der Werbewirtschaft die entsprechenden Slots innerhalb der Sendeplätze besonders teuer verkaufen können.«
Aber man muss auf dem Boden der Skepsis bleiben: Bei allen Stichproben unter jüngeren Leuten wird zwar der flotte YouTube-Versuch mit der „Rekruten“-Serie durchaus gewürdigt – aber zur Bundeswehr wollte dann doch lieber keiner. 

Habemus Tarifabschluss. Für die Leiharbeit. Das gefällt nicht jedem

Am 25. November 2016 hat der Bundesrat die vom Bundestag bereits beschlossenen Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes gebilligt. Damit hat die heftig umstrittene Neuregelung der Leiharbeit (vgl. dazu den Beitrag Ein „kleingehäckseltes“ koalitionsvertragsinduziertes Abarbeitungsgesetz zu Leiharbeit und Werkverträgen vom 21. Oktober 2016) seinen parlamentarischen Weg beendet. Und nur wenige Tage später werden wir mit dieser Nachricht aus der Leiharbeitswelt konfrontiert:
„Wir haben seit Dienstag mehr als 24 Stunden Non-Stop verhandelt und eine deutliche Erhöhung der Entgelte erreicht. Der Kompromiss enthält viel von dem, was wir gefordert hatten. Die Gewerkschaften haben die vollständige Ost-West-Angleichung ab 2021 sowie eine überproportionale Anhebung der unteren Entgeltgruppen durchgesetzt.“ Mit diesen Worten wird Stefan Körzell, DGB-Vorstandsmitglied  und Verhandlungsführer für die DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit zitiert: Verhandlungsergebnis für die Beschäftigten der Leiharbeit erreicht. Und weiter erfahren wir über das Verhandlungsergebnis: Die Entgelte in der Leiharbeit steigen im Westen jährlich zwischen 2,5 und 3,2 Prozent pro Stunde. Im Osten steigen sie jährlich bis zu 4,82 Prozent pro Stunde. Die vollständige Ost-West-Angleichung in allen neun Entgeltgruppen erfolgt zum 01.04.2021. Die Entgelttabelle Ost entfällt zu diesem Zeitpunkt. Die dann gültige Tabelle West wird dann im gesamten Bundesgebiet angewendet. Und auch das sollte erwähnt werden: Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 36 Monaten und endet zum 31.12.2019. 

mehr

Zwischen Quantität und Qualität. Organisationen fordern in einem gemeinsamen Memorandum faire und sorgfältige Asylverfahren

Es kommen deutlich weniger Menschen als Flüchtlinge nach Deutschland (durch). Noch vor einigen Monaten war das ganz anders. In der damaligen Dauer-Medienberichterstattung ging es auch immer um das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und dessen offensichtliche Überlastung bei der Bearbeitung der Asylanträge. Wenn schon die Erfassung der Flüchtlinge zeitweilig nicht mehr sichergestellt werden konnte, überrascht es nicht, dass viele Menschen monatelang warten mussten, um überhaupt einen Asylantrag stellen zu können und dann nochmals eine lange Zeit ins Land ging, bis eine Entscheidung getroffen wurde bzw. wird. Mittlerweile normalisieren sich die Systeme und man könnte annehmen, dass das auch für die Asylverfahren der Fall ist. Und das sollte ja auch der Fall sein, dieses Versprechen personifiziert der Chef der Bundesagentur für Arbeit (BA), Frank-Jürgen Weise, dem zusätzlich die Leitung des BAMF übertragen wurde, um genau diesen Zustand herbeizuführen – bewusst auf seinen Nimbus als Effizienzmaschine setzend. Nun haben wir das Ende des Jahres 2016 erreicht, in dem es eine vergleichsweise sehr überschaubare Zahl an Neu-Ankömmlingen gegeben hat, so dass sich auf der Asylverfahrensseite eine Menge entspannt haben müsste. Dennoch sind noch hunderttausende Asylverfahren offen und hinzu kommen dann solche Botschaften: »Deutsche Wohlfahrtsverbände und Menschenrechtsorganisationen haben am Mittwoch in Berlin an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) appelliert, faire Asylverfahren für Flüchtlinge in Deutschland sicherzustellen«, berichtet Ralf Pauli in seinem Artikel Verbände fordern faire Asylverfahren. »Zeitdruck, politische Vorgaben, unerfahrene Mitarbeiter: Die Qualität der Asylverfahren ist für Pro Asyl, Diakonie & Co nicht mehr hinnehmbar.«

Die Organisationen, die sich mit einem gemeinsamen Memorandum zu Wort gemeldet haben, weisen auf „strukturelle Fehlentwicklungen“ hin, die mit den politischen Rahmenbedingungen zusammen hängen. Was genau ist damit gemeint?

So seien Tausende „Anhörer“ und „Entscheider“ neu eingestellt, aber nur in zwei oder drei Wochen ausgebildet worden. Zudem stünden BAMF-Mitarbeiter unter Druck, eine hohe Zahl von Asylentscheidungen zu liefern. Das hängt auch damit zusammen, dass die Bugwelle der vielen Flüchtlinge aus der Vergangenheit erst mit einer teilweise monatelangen Zeitverzögerung im Asylverfahrenssystem aufschlägt und dort den vorhandenen Antragsstau weiter bestückt. Im Jahr 2015 ist die Zahl der Erstanträge auf 441.000 gestiegen. 2016 wurden bis September sogar 643.000 Asylanträge gestellt. Mehr als eine halbe Million Anträge sind noch nicht entschieden.

Mit Frank-Jürgen Weise als neuen BAMF-Chef sei eine „andere Denke“ in die Nürnberger Zentrale eingekehrt, wird Katharina Stamm von der Diakonie Deutschland in dem Artikel von Ralf Pauli zitiert. Die neu eingerichteten Entscheidungszentren hätten Vorgaben, eine bestimmte Zahl an Asylanträgen pro Tag zu entscheiden. Dies führe „in vielen Fällen“ zu eklatanten Fehlentscheidungen.
In dem Artikel wird versucht, das Problem an einem Beispiel zu verdeutlichen:

»So haben beispielsweise eine von den Taliban bedrohte Afghanin und deren Familie bei einer Anhörung bei der BAMF-Außenstelle Ingelheim/Bingen ihre Fluchtgründe dargelegt und wurden abgelehnt. „Aus dem Sachantrag der Antragsteller ergibt sich weder eine flüchtlingsrechtlich relevante Verfolgungshandlung, noch ein flüchtlingsrechtlich relevantes Anknüpfungsmerkmal“, hieß es in der Begründung.
Die zwölf Verbände – darunter auch Amnesty International, der Deutsche Anwaltsverein oder die Caritas – kritisieren, dass der Bescheid aus reinen „Textbausteinen“ zur angeblich sicheren Lage vor Ort bestehe, die die individuelle Gefahrensituation für das afghanische Ehepaar vor Ort schlicht ignoriere und relevante Sachverhalte fehlerhaft darstelle. So wird die Hebamme als Sunnitin und Tadschikin bezeichnet, obwohl sie Schiitin und Hazara ist.
Die Taliban hatten die geflüchtete Hebamme beschuldigt, absichtlich eine Totgeburt bei der Frau ihres lokalen Anführers herbeigeführt zu haben. Auch ihr Mann wurde bedroht, weil er für die afghanische Polizei gearbeitet hat. All dies hat die Afghanin dem Anhörer erzählt. Dennoch wurde die Einzelfallgeschichte in der Entscheidung nicht berücksichtigt.«

Nun könnte man an dieser Stelle einwenden, dass das ein typisches Einzelbeispiel sei, bei dem der Mitarbeiter des BAMF eben schlecht gearbeitet hat. Aber so einfach kann man es sich nicht machen, denn die Organisationen – darauf wurde bereits hingewiesen – machen den Vorwurf, dass es um „strukturelle Fehlentwicklungen“ geht, die hier nur beispielhaft erkennbar werden. Günter Burkhardt, Geschäftsführer von Pro Asyl, versucht das so einzuordnen: Das Ergebnis der Nicht-Berücksichtigung des Einzelfalls bettet sich in eine Praxis ein, dass Anhörer und Entscheider nicht mehr wie früher üblich ein und dieselbe Person seien. »Unter dem BAMF-Chef Weise sei die Trennung nun flächendeckend. So könne auch eine sorgfältige Anhörung zu fehlerhaften Entscheidungen führen.«

Das wird einen nicht wirklich überraschen, wenn man weiß, wie Weise in der BA die maßgeblich von Unternehmensberatern entworfenen Modelle einer Arbeitsteilung (im Sinne einer Zerlegung einzelner Arbeitsprozesse) mit dem Ziel, mehr in weniger Zeit machen zu können, umgesetzt hat. Mit durchaus vergleichbaren Qualitätsproblemen gerade im Bereich der Arbeitsvermittlung.

Die Organisationen beklagen weitere Missstände im Asylverfahren: »So werden Dolmetscher mit 25 Euro die Stunde gering vergütet, gleichzeitig aber werde deren Leistung ungenügend kontrolliert. Zudem erheben BAMF-MitarbeiterInnen im Asylverfahren keine Beweismittel und beraten AsylbewerberInnen mangelhaft über deren Rechte und Pflichten. Auch fehle es an BAMF-internen Beschwerde- und Kontrollmechanismen.«

Nun könnte auch hier ein Einwand lauten, dass das eben eine Kritik sei, die von „interessierter Seite“ an das BAMF gerichtet wird. Aber selbst aus dem BAMF kommen entsprechende Belege, so schon in dem Artikel Bamf-Experten entsetzt über mangelhafte Qualitätskontrolle:

»Fachleute des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) kritisieren … in einem internen Papier die mangelhafte Qualitätssicherung der Asylverfahren. Im vergangenen Jahr habe das hierfür zuständige Referat bei gerade mal ein Prozent der 282.700 Asylentscheidungen stichprobenartig überprüfen können, ob die jeweilige Entscheidung korrekt war … Die Beschleunigung der Verfahren und die große Zahl neuer, unerfahrener Mitarbeiter in der Behörde könnten nun zu einer „signifikanten Ausweitung“ von Problemen führen. Um nicht zu einer reinen „Alibifunktion“ zu verkommen, müsse die Qualitätssicherung dringend aufgestockt und verbessert werden.«

Da muss der Blog-Beitrag Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Spannungsfeld von Bürokratie, Weises betriebswirtschaftlicher Weltsicht und menschlichen Schicksalen vom 3. Juli 2016 wieder aufgerufen werden, denn dort wurde bereits ausgeführt:

Es »geht hier um eine Behörde mit ihren Besonderheiten, die nicht nur, aber eben auch damit zu tun haben, dass es gerade nicht um die Optimierung oder Effizienzsteigerung bei der Verteilung von Paketen oder der Beschleunigung von Tötungsprozessen in Schlachthöfen geht, sondern um die Frage, ob einem Menschen Asyl gewährt wird oder nicht, ob jemand geduldet werden muss, weil die eigentlich anstehende „Rückführung“ möglicherweise den Tod für den Betroffenen bedeuten könnte. Oder weil das Herkunftsland ihn nicht (mehr) haben will.
Und das BAMF ist eingeklemmt in einen letztendlich nicht auflösbaren Widerspruch zwischen Masse und Einzelfall. Die notwendigerweise (eigentlich) gegebene Orientierung auf das Individuum mit seiner Geschichte und den im Regelfall nur in formalen Bruchstücken (wenn überhaupt) vorliegenden Identitäten bedingen etwas, was der Todfeind aller industriellen, auf einen Standard normierten Hochleistungsprozesse per se ist: einen erheblichen Zeitbedarf bei der Abklärung der fragmentierten Existenz und ihrer (Nicht-)Ansprüche, die Möglichkeit einer fundierten Prüfung der Umstände, die ausführliche Begründung der Entscheidung, die Gewährleistung eines rechtsstaatlich garantierten Überprüfungsanspruchs des für die Betroffenen existenziellen Urteils.«

Das Memorandum der zwölf Verbände und Organisationen kann man sich hier im Original anschauen:

Amnesty International et al. (Hrsg.) (2016): Memorandum für faire und sorgfältige Asylverfahren in Deutschland. Standards zur Gewährleistung der asylrechtlichen Verfahrensgarantien, November 2016

Die Forderungen, was aus Sicht der Organisationen zu tun wäre, finden sich auf den Seiten 33 ff. des Memorandums. Sie beziehen sich auf die Anhörung, den Bescheid und die Rahmenbedingungen der Arbeit im BAMF.

Die Wahrscheinlichkeit, dass diese Forderungen und Handlungsempfehlungen auch nur ansatzweise umgesetzt werden, ist nicht wirklich hoch anzusetzen, denn zum einen geht es auf der politischen Ebene vor allem darum, den Antragsstau so schnell wie möglich aufzulösen und die Fälle vom Tisch zu bekommen, andererseits ist die Institution BAMF schon damit konfrontiert, dass seitens der Politik  die Wahrnehmung transportiert wird, nun sind doch die ganzen Stellen, die man dem BAMF bewilligt hat, eigentlich wieder einsparfähig, weil doch die Flüchtlings- und Asylzahlen so stark zurückgegangen sind. Die damit verbundene Unsicherheit innerhalb des Apparats trägt sicher nicht dazu bei, dass die Qualität der Arbeit deutlich gesteigert wird.

Schloss Salem & Co. als lebender Verfassungsverstoß? Wieder einmal die Privatschulen und die – viel größere – Frage nach der Selektion im Bildungssystem

Was für eine Überschrift: „Würde man das Grundgesetz ernst nehmen, müsste Schloss Salem geschlossen werden“, so die Süddeutsche Zeitung. Muss etwa Karlsruhe höchstselbst einschreiten gegen die Privatschulen im tiefen Süden des Landes? Susanne Klein scheint in ihrem Artikel ein gewichtiges Geschütz aufzufahren: »Kinder von Eltern mit hohem Einkommen besuchen deutlich häufiger Privatschulen als Kinder von Eltern mit niedrigem oder mittlerem Einkommen. Das ist Realität. Doch ist es auch rechtens? Mit dem sozialen Ungleichgewicht an staatlich anerkannten Schulen in freier Trägerschaft befasst sich eine … Studie des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB). Die Untersuchung geht der Frage nach, welchen Anteil die Schulpolitik daran hat, dass sich viele der 5770 Privatschulen in Deutschland sozial abschotten. Die Antwort des Wissenschaftszentrums lässt sich in einem Vorwurf bündeln: Bei ihren Regeln und Kontrollen für Privatschulen missachten die meisten Bundesländer das Grundgesetz.« Das macht neugierig, also schauen wir einmal vorbei beim Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB).

Dort finden wir unter der Überschrift Genehmigung von Privatschulen: Bundesländer missachten Grundgesetz diese Informationen: »Die laut Verfassung verbotene „Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern“ an Privatschulen wird durch die Schulpolitik und Verwaltungspraxis unterlaufen. Die vom Grundgesetz beabsichtigte soziale Durchmischung der Privatschulen findet nicht statt. Das belegen Michael Wrase und Marcel Helbig vom Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) in einer Studie, die jetzt in der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht erschienen ist.« Es handelt sich um diese, nicht frei zugängliche Arbeit:

Michael Wrase und  Marcel Helbig: Das missachtete Verfassungsgebot – Wie das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG unterlaufen wird, in: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht, Heft 22/2016, S. 1591 ff.

Im Zentrum der kritischen Überlegungen steht mit Artikel 7 Absatz 4 GG die Verfassung unseres Landes. Die Platzierung des Gewährleistungsrechts, Privatschulen einrichten zu dürfen (Art. 7 GG zählt zu den Grund- und Menschenrechten), resultiert aus der Erfahrung im Nationalsozialismus. Um eine Gleichschaltung der Bildung zu vermeiden, wird das Bestandsrecht von Schulen in freier Trägerschaft garantiert. Vor allem der Satz 3 des Artikels ist hier von Relevanz:

»(4) Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet. Private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates und unterstehen den Landesgesetzen. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die privaten Schulen in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen und eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte nicht genügend gesichert ist.«

Es gibt also einen Anspruch auf Genehmigung einer privaten Schule, wenn „eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird.“
Man ahnt es schon – in der wirklichen Wirklichkeit geht es wieder einmal um das Geld (und das in mehrfacher Hinsicht, wie wir noch sehen werden). Bei den Privatschulen geht es vor allem um das Institut des Schulgeldes, mit dem man natürlich, je nach Ausgestaltung und vor allem Höhe, steuern und lenken kann, wenn man will (oder muss):

Aus der bisherigen Rechtsprechung haben die beiden Wissenschaftler neun Grundsätze abgeleitet, die eine effektive Einhaltung des Sonderungsverbots (Art. 7 Abs. 4 Satz 3 GG) gewährleisten müssten.
Wrase und Helbig haben dann einschlägige Gerichtsurteile und Gesetze sowie Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften der Bundesländer ausgewertet hinsichtlich einer »Konkretisierung des Sonderungsverbots in Landesgesetzen, Verordnungen oder Verwaltungsvorschriften; die Benennung einer Höchstgrenze für das Schulgeld; die Befreiung vom Schulgeld für Geringverdiener bzw. Sozialleistungsempfänger und die Kontrolle der Aufnahmepraxis.«

Das Ergebnis ihrer Analyse ist ernüchternd: »Von den 16 Bundesländern erfüllen nur Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen zumindest fünf der neun Grundsätze. Bundesländer wie Thüringen oder Bremen beachten keine dieser Vorgaben«, berichtet das WZB. Die Befunde kommen ernüchternd daher (vgl. auch die Übersicht über die Regelungen zum Sonderungsverbot in den deutschen Bundesländern):

»Die Mehrheit der Länder konkretisiert das Sonderungsverbot nicht in eigenen Landesgesetzen. Für Genehmigungsbehörden und Schulträger ist somit nicht klar, wie Schulgelder ermittelt und bis zu welcher Höhe sie erhoben werden können. „Diese gesetzliche Nicht-Regelung fordert eine uneinheitliche Verwaltungspraxis geradezu heraus“, schreiben die Forscher.
So benennen die meisten Länder gar keine Höchstgrenze für das Schulgeld. In Ländern mit einer Obergrenze liegt diese über den 160 Euro, die von der Rechtsprechung als Maximum für das durchschnittliche Schulgeld angesehen wird. In Berlin wird den Privatschulen sogar gewährt, 100 Euro und mehr monatliches Schulgeld von SGB II-Empfängern zu erheben.
Die tatsächliche Aufnahmepraxis an den Privatschulen auf Einhaltung des Sonderungsverbots wird von keinem einzigen Bundesland überprüft.«

Das ist tatsächlich verfassungsrechtlich problematisch, denn das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen die „strikte“ Einhaltung des Sonderungsverbots gefordert und dies zur Grundlage der staatlichen Förderung von Privatschulen gemacht. Nur wenn die Zulassung in der Praxis unabhängig vom Einkommen der Eltern erfolgt und dies auch effektiv kontrolliert wird, werde eine Sonderung der Kinder durch die Genehmigung der Ersatzschule nicht gefördert.

Das muss man vor dem Hintergrund sehen, dass Selektion bei der Zulassung nicht nur wegen des Schulgeldes zu befürchten sei, sondern weil Privatschulen lieber Schüler mit einkommensstarken Eltern aufnehmen würden, da diese die Schule mit Spenden und sonstigem materiellen Engagement unterstützen. Im Ergebnis führt das dann zu solchen Schlagzeilen: „Bei Privatschulen ist soziale Selektion Programm“:

»Wrase und Helbig verweisen darauf, dass der Anteil des Privatschulbesuchs bei Kindern, von denen mindestens ein Elternteil Abitur hat, zwischen 1997 und 2007 um 77 Prozent angestiegen ist, bei Kindern mit Eltern, die die mittlere Reife besitzen, hingegen nur um 1,9 Prozent. Kinder von Eltern in den sozial höchsten Berufsgruppen (etwa Ärzte, Ingenieure, Lehrer, Professoren) seien zu 14,3 Prozent auf Privatschulen. Kinder von Industriearbeitern, Taxifahrern oder Reinigungskräften nur zu 3,5 Prozent.«

Die Lage ist verworren, wenn man etwas genauer hinschaut. Beispiel Berlin:

»Die Autoren der Studie kritisieren, inzwischen habe sich eine Reihe von Privatschulen etabliert, die eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen ihrer Eltern „geradezu zum Programm gemacht haben“. In Berlin seien die „Berlin Cosmopolitan School“ und die „Berlin Metropolitan School“ solche Fälle, internationale Schulen mit Standorten in Mitte und Prenzlauer Berg. Erstere erhebe zwar gestaffelte Beiträge – allerdings ab 135 monatlich aufwärts, wobei für das obligatorische Nachmittagsprogramm noch einmal 105 Euro dazukommen. Selbst auf der günstigsten Stufe – für Einkommen bis 30 000 Euro – koste die Schule also 245 Euro. Ermäßigungen oder gar Befreiungen seien bis auf begrenzte Stipendien nicht vorgesehen. Ähnlich sehe das Schulgeld bei der Berlin Metropolitan School aus, auf der Webseite „World’s Luxury Guide“ werde sie als Privatschule von „Schauspielern, Medienschaffenden und Unternehmern“ gepriesen. Aufgrund ihrer Gebühren und ihres Konzepts hätten beide Schulen „von vorneherein nicht genehmigt werden dürfen“, heißt es in der Studie.«

Der Berliner Senat hat zwischenzeitlich schon auf die WZB-Studie reagiert: Berlin will Vorwürfe gegen Privatschulen prüfen.

Und Susanne Klein berichtet in ihrem Artikel: »Für besonders besorgniserregend halten die Wissenschaftler die Situation bei den als sozial engagiert geltenden Reformschulen und nennen ein Beispiel aus Berlin-Kreuzberg: Dort erhebt die Freie Waldorfschule je nach Einkommen monatlich bis zu 730 Euro pro Kind, mindestens aber 110 Euro – in einem Bezirk, in dem mehr als 40 Prozent der unter 15-Jährigen Sozialleistungen empfangen.«

Aber da gibt es auch eine andere Position: » Geschäftsführerin Martina Plümacher wirft den Autoren vor, nicht richtig recherchiert zu haben. Es gebe einen von den Eltern organisierten Solidarkreis an der Schule, sozial benachteiligte Eltern könnten darüber sehr wohl weitere Erlasse der Gebühren beantragen, die dann andere Eltern übernehmen, sagt Plümacher. De facto würden dadurch von den insgesamt 731 Schülerinnen und Schülern 70 Kinder weniger als 70 Euro zahlen, weitere 177 zwischen 70 und 100 Euro.«

Außerdem wird berichtet: »So ist die soziale Zusammensetzung an den katholischen Schulen in Berlin verschieden, heißt es aus dem Erzbischöflichen Ordinariat. In Neukölln seien bis zu 50 Prozent komplett vom Schulgeld – 55 bis 80 Euro im Monat – befreit, im Westend kaum einer.«

Das verweist zugleich darauf, dass das, was sich hinter dem scheinbar eindeutigen Begriff „Privatschulen“ verbirgt, von ausgeprägter Heterogenität ist. Viele Menschen denken – ob bewusst oder unbewusst – bei Privatschulen an elitär daherkommende Einrichtungen wie Schloss Salem aus der Welt der Internate. Andere haben eher konfessionelle, also vor allem katholische und evangelische Schulen vor Augen oder eine Waldorfschule. Das sind alles Schulen, die unter dem Sammelbegriff Privatschule subsumiert werden. Von den über 5.700 Privatschulen sind zwei Fünftel berufliche Schulen.

Zwischenfazit: Es gibt ein in der Verfassung verankertes Recht auf Einrichtung von Privatschulen, zugleich aber schreibt das Grundgesetz auch vor, dass es keine „Sonderung“ der Schüler nach dem Einkommen der Eltern geben darf, was aber faktisch durchaus der Fall ist. Aber wie finanzieren sich dann die Privatschulen? Dazu Anja Kühne, Tilmann Warnecke und Amory Burchard in ihrem Artikel:

»Da die Privatschulen ihre Schüler nicht gemäß dem Portemonnaie ihrer Eltern auswählen dürfen, steht ihnen staatliche Unterstützung zu – das hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Grundsatzurteil von 1987 festgestellt. Der Anspruch besteht aber nur, um das „Existenzminimum“ der Privatschulen zu sichern.
In der Praxis erhalten Schulen in freier Trägerschaft immer staatliche Zuschüsse, im Schnitt zwei Drittel der Schülerkosten«, so der Verband Deutscher Privatschulverbände (VDP).
Dabei würden Kosten für die Instandhaltung der Gebäude, für Reinigung und für Materialkosten oft nicht berücksichtigt.«

Die Privatschulen wollen die Kritik der Wissenschaftler nicht auf sich sitzen lassen.

»Die Studie sei ärgerlich und in der Summe falsch, erklärte Pater Siebner, Rektor des Aloisiuskollegs in Bonn-Bad Godesberg. Entsprechend der Vorgabe des Landes Nordrhein-Westfalen, das Schulgeld generell verbiete, werde am AKO gar kein Schulgeld genommen. Dafür kostet das angeschlossene Internat rund 1.600 Euro im Monat«, kann man dem Bericht Elite-Internate dürfte es in Deutschland eigentlich nicht geben des Deutschlandfunks entnehmen.
Das Aloisius-Kolleg ist ein Gymnasium mit rund 740 Schülern, von denen 80 im dazugehörigen Internat wohnen. »Für die Externen würden lediglich Gebühren für die Übermittagsbetreuung von 115 Euro im Monat erhoben, auch für Sport und Nachmittagsangebote würden zusätzliche Gebühren berechnet. Und man würde von den Eltern außerdem erwarten, für den Förderverein zu spenden. Es gebe Stipendien sowohl für das Internat als auch für die Übermittagsbetreuung.«

Der Schulleiter ist offensichtlich stinksauer über die Studie (und ihre mediale Resonanz):

„Natürlich gibt es hier ein bürgerliches Milieu, das sich hier an der Schule wiederfindet, das kann man als wohlhabend, meinetwegen auch als elitär bezeichnen, was auch immer die beiden Herren damit meinen, aber wir haben hier das Ländchen, wir haben hier einfache Handwerkerfamilien, wir haben hier Hartz-IV-Empfänger an der Schule. Wir haben syrische Flüchtlingskinder bei uns an der Schule, ich weiß gar nicht, was die wollen!“

 Wie hoch der Anteil der Stipendien und der syrischen Flüchtlingskinder ist, bleibt jedoch offen. Hier müssten – eigentlich – die Bundesländer für Transparenz sorgen.

Und was sagt der Dachverband der Privatschulen, der VDP? Der meldet sich unter dieser Überschrift zu Wort: WZB-Studie: Privatschulen werden nicht ausreichend finanziert. Man stellt auf das alte Finanzierungsdilemma ab: »Privatschulen haben grundsätzlich zwei Einnahmequellen: den aus der Verfassung garantierten Zuschuss und das Schulgeld. Grundlage für den Zuschuss sind die Kosten, die an einer Schule entstehen. Je nach Bundesland erhalten Privatschulen allerdings einen unterschiedlich hohen Ausgleich davon. Dieser reicht in den meisten Fällen nicht aus, um die Gebäude-, Sach- und Personalkosten zu decken. Die restlichen Kosten müssen über das Schulgeld gedeckt werden.« Der Präsident des VDP, Klaus Vogt, wird mit diesen Worten zitiert: „Dies bedeutet, dass durch eine ausreichende staatliche Finanzierung private Schulen auf die Erhebung von Schulgeld verzichten könnten“.

Hinsichtlich der in der WZB-Studie kritisierten Schulgeldhöhe fordert der VDP eine Differenzierung: »Je nach Angebot sind Extraleistungen wie zum Beispiel Ganztagsbetreuung, Unterbringung oder Verpflegung im Schulgeld enthalten. Diese Leistungen dürfen beim Vergleich mit staatlichen Schulen nicht berücksichtigt werden. Um soziale Härten zu vermeiden und möglichst allen Interessenten den Schulbesuch zu ermöglichen, gibt es an privaten Schulen zum Beispiel Stipendien oder Geschwisterermäßigungen.«

Aber genau hinsichtlich des letzten Punktes gibt es – so die WZB-Kritik – eine erhebliche Intransparenz.

Auch der Bund der Freien Waldorfschulen – der Verband der derzeit 238 Waldorfschulen in Deutschland – stößt ins Finanzierungshorn: Bundesländer missachten Grundgesetz – Freie Waldorfschulen fordern eine deutliche Verbesserung der öffentlichen Finanzierung für Ersatzschulen, so ist deren Pressemitteilung überschrieben. Henning Kullak-Ublick, Vorstand im Bund der Freien Waldorfschulen, wird mit diesen Worten zitiert:

„Freie Schulen werden durch die zu niedrigen Finanzhilfen überhaupt erst in eben jene private Nische gedrängt, die man ihnen anschließend zum Vorwurf macht. Wir haben es, jedenfalls bei den gemeinnützigen Schulträgern, mit einer gesetzlich erzeugten Sonderung zu tun.“

Im Bundesdurchschnitt bekommen die Freien Waldorfschulen 71,97 Prozent ihrer Betriebskosten aus öffentlichen Mitteln erstattet. Der Rest wird durch Schulgelder und Spenden finanziert. Ein Schüler einer allgemeinbildenden Schule kostete nach aktuellen Erhebungen des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2013 im Bundesdurchschnitt rund 7.100 Euro. Die Zuschüsse für Freie Waldorfschulen liegen hingegen im Durchschnitt bei 4.820 Euro.

Ebenfalls zu Wort gemeldet hat sich der Bildungsjournalist Christian Füller mit einer durchaus als ätzend zu bezeichnenden Kritik an der WZB-Studie in diesem Blog-Beitrag: Sturm auf Salem & Co? Das Zitat „Würde man das Grundgesetz ernst nehmen, müssten Schulen wie Schloss Salem oder das Bonner Aloisiuskolleg sofort geschlossen werden“ von Marcel Helbig könnte für Füller direkt aus dem Wohlfahrtsausschuss stammen. Und weiter:

Die Behörden »sollten den Privatschulen auf die Finger schauen, aber sie sollten dann endlich aufhören, ihnen auf die Finger zu hauen. Denn das Problem der Privatschulen – und des deutschen Bildungssystems – ist nicht, dass die soziale Spaltung etwa durch sie produziert würde. Sondern dass der Staat Privatschulen zu schlecht fördert. Und sie so zwingt, teure Schulgebühren zu erheben. Und wegen denen er sie nun wieder zusperren soll.«

Wenn man wirklich gegen die „Sonderung“ der Schüler vorgehen wollte, dann sollten die „Bildung-Jakobiner“, so die beißende Terminologie von Füller, lieber weiter ziehen. Zum Gymnasium an sich, denn darüber komme die eigentliche Sonderung in die Welt. Die empirischen Befunde dafür, dass die Gymnasien die Gesellschaft sozial spalten, seien erdrückend. Und er kommt dann so richtig in Fahrt, wenn er schreibt:

»Man kann gerne ein paar Privatschulen auflösen, das deutsche Bildungssystem wird dadurch keinen Deut gerechter. Denn entscheidend ist, und das lehrt uns jede Pisastudie aufs Neue, die Zahl der Risikoschüler zu verringern, jene also, die am unteren Ende stehen, die ein Blatt Papier lesen, aber nicht wiedergeben können, was darauf steht. Das ist das deutsche Gerechtigkeitsproblem.«

Und auch bei ihm taucht das Beispiel Berlin auf: So beklagt er die Entscheidung des Bezirks Berlin, eine Privatschule verhindert zu haben, die dazu gedacht war, gerade Migrantenkinder zu fördern (vgl. dazu auch sein Artikel Privates Engagement für Schüler? Nicht in Kreuzberg! aus dem Mai 2016).
»Kreuzberg hat weiter mit das miserabelste Schulsystem Deutschlands. In Kreuzberg liegt die Zahl der Drittklässler, die kaum lesen können, zwischen 38 (Kreuzberg Süd) und 46 Prozent (Kreuzberg Nord)«, so Füller.

Wie so oft werden wir mit einer Grundsatzfrage konfrontiert, die man nicht hat beantworten wollen oder können und deshalb einfach liegen gelassen hat. Will ich ein möglichst homogenes staatliches Schulsystem mit Schulen, die sich in staatlicher Trägerschaft befinden oder will ich mit den Privatschulen auch andere Trägerschaften zulassen. Und wenn ja, warum eigentlich? Weil es die schon immer irgendwie gab? Oder weil das Wahlrecht der Eltern ein hohes Gut ist, das man nicht so einfach über Bord werfen kann und sollte? Und/oder weil wenigstens etwas Wettbewerb auf der Ebene der Konzepte einem staatlichen Schulsystem nur gut tun kann?

Und auch wenn man es mal den reichen Eltern von Salem & Co. zeigen wollte und alle Privatschulen schließen würde – ändern sich dann die Verhältnisse in den öffentlichen Schulen? Werden die ausgeschlossenen Kindern in Folge besser betreut und gebildet?

Auf der anderen Seite ist natürlich klar, wo es klemmt und weh tut: Sollte man die Grundsatzentscheidung für die Heterogenität der Schullandschaft treffen, dann müsste man konsequenterweise eine Finanzierung finden, die nicht zu einer strukturellen Benachteiligung der Privatschulen führt, also einfach gesagt: das würde teurer werden als heute. Damit die Privatschulen das „Sonderungsverbot“ auch wirklich umsetzen können, ohne sich in das eigene existenzielle Fleisch schneiden zu müssen. Was aber macht man dann mit dem staatlichen Schulsystem, wenn die Eltern mit den Füßen abstimmen würden und der Zulauf an den Privatschulen stärker wird als heute?
Auf der anderen Seite sollte man berücksichtigen, dass nur jeder 11. Schüler in Deutschland eine Privatschule besucht. Die ganz große Mehrheit geht weiter an eine mehr oder weniger ordentliche staatliche Schule. Aber Gefühl bleibt, dass die sicher nicht weniger Wettbewerb brauchen als sie heute (noch) haben.

Foto: © Stefan Sell

Statt außen vor (wieder) mitten drin? Jobchancen psychisch kranker Menschen sollen verbessert werden

Als „verheerend“ bezeichnete Professor Iris Hauth die aktuellen Zahlen zur Arbeitssituation von psychisch Kranken. Nur etwa zehn Prozent der chronisch Kranken seien am ersten Arbeitsmarkt beschäftigt, und etwa die Hälfte gehe überhaupt keiner Beschäftigung nach, sagte die Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) beim Kongress der Gesellschaft. Dies sei umso schlimmer, als sich eine regelmäßige Berufstätigkeit positiv auf den Krankheitsverlauf auswirke. Das berichtet Thomas Müller in seinem Artikel Psychiater wollen Jobchancen psychisch Kranker verbessern. Auch Anne Brüning hat sich in ihrem Beitrag Kranke sollen schneller wieder arbeiten können mit diesem Thema und den Vorschlägen auseinandergesetzt.

Brüning beginnt ihren Artikel mit einem konkreten Beispiel:

»Tina C., 53, ist seit elf Wochen arbeitsunfähig. Ihre Depressionen sind zurückgekommen. Als sie 28 war, diagnostizierte ein Psychiater bei ihr eine wiederkehrende depressive Störung. Seitdem ging es auf und ab. In schlimmen Zeiten war die Leipzigerin stationär in der Psychiatrie, in guten hat sie in ihrem Beruf als Verkäuferin gearbeitet. Jetzt steht der Wiedereinstieg in den Job an: Zunächst soll sie drei Stunden am Tag arbeiten, nach zwei Wochen auf sechs Stunden erhöhen. Es wird ihr schwerfallen, sich morgens auf den Weg zur Arbeit machen. Das kennt sie schon von früheren Krankheitsepisoden. Aber es ist ihr auch wichtig, wieder ins normale Leben zurückzukehren.«

Das Beispiel ist einem neuen Instrument entnommen, dass die DGPPN zur Verfügung stellt – dem Teilhaberkompass. Zum Hintergrund: Ein Grund für die geringe Beschäftigungsquote sei auch ein unübersichtliches System von Reha- und Integrationsmaßnahmen. Die durchaus vorhandenen Angebote kommen nicht ausreichend bei den Betroffenen an. Der Teilhabekompass liefert einen Überblick über regelfinanzierte Leistungsanbieter und Maßnahmen nach dem neunten Sozialgesetzbuch und richtet sich primär an Ärzte und Therapeuten. An praktischen Beispielen werden die jeweiligen Optionen erläutert.

Der konzeptionelle Ansatz geht aber weiter. Dazu Thomas Müller in seinem Artikel:

»Ein weiteres Problem gerade in Deutschland sei jedoch eine sehr späte Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt, erläuterte Professor Katarina Stengler von der Universität Leipzig. So würde das Thema in der Regel erst nach der Behandlung angegangen, die Patienten würden zudem oft für Rehamaßnahmen weit entfernt vom Wohnort untergebracht, auch sei ein Wechsel zwischen den Maßnahmen nur schwer möglich.
„Wir haben hier eine hohe Inflexibilität. Vor allem ist der erste Arbeitsmarkt für psychisch Kranke mit solchen Maßnahmen nur schwer erreichbar“, erläuterte die Psychiaterin.
In anderen Ländern habe sich das Konzept „First place, then train“ als erfolgreich erwiesen. Noch während der Akutbehandlung bekommen Betroffene einen „Arbeitsassistenten“ an die Seite gestellt. „Dies kann ein Sozialtherapeut, Ergotherapeut oder Psychologe sein“, sagte Stengler. Nach der Akutbehandlung wird direkt versucht, einen Arbeitsplatz zu vermitteln oder den noch bestehenden wieder einzunehmen, wobei der Patient am Arbeitsplatz so trainiert werden soll, dass er mit der Zeit wieder den Anforderungen des Arbeitgebers nachkommen kann. Der Arbeitsassistent fungiert dabei als Vermittler zum Arbeitgeber, so die Expertin. Die Reha erfolgt in diesem Modell also direkt am Arbeitsplatz.«

Die DGPPN forciert hier eine konzeptionelle Ausrichtung, die nicht neu ist, sondern auf dessen Weg man sich schon seit längerem begeben hat. So berichtete die DGPPN Anfang des Jahres 2014 unter der Überschrift Chancen für Menschen mit psychischen Erkrankungen auf dem Arbeitsmarkt verbessern von einer Tagung und zitierte den ehemaligen Berliner Sozialsenator Ulf Fink: »Nach der durch die große Psychiatrie-Enquête angeregten erfolgreichen Enthospitalisierung psychisch Erkrankter müssen wir uns jetzt dem großen Thema „Arbeit für psychisch Erkrankte“ zuwenden. Denn eine sinnstiftende Arbeit hat einen wesentlichen Einfluss auf die seelische Gesundheit. Sie strukturiert den Tag und gibt Betroffenen die Möglichkeit, Kontakte zu knüpfen und von eigener Hände Arbeit zu leben.« Und wie soll das gelingen können?

»Wie die Integration besonders von Menschen mit schweren psychischen Beeinträchtigungen auf dem ersten Arbeitsmarkt funktionieren kann, zeigt der internationale Vergleich. Psychisch Kranke werden dort ohne Training direkt auf dem ersten Arbeitsmarkt platziert und durch einen Jobcoach begleitet. Dieser Jobcoach wird in der Vermittlung eines angemessenen Arbeitsplatzes, der Begleitung der Betroffenen in Krisen und der Kontaktaufnahme mit dem Arbeitgeber wirksam. Diese so genannten Supported Employment Ansätze („first place then train“) haben in wissenschaftlichen Studien ihre Überlegenheit gegenüber den traditionellen arbeitsrehabilitativen Ansätzen („first train then place“) auch für den deutschsprachigen Raum gezeigt.«

Dieser Ansatz (vgl. aus der umfangreichen Literatur dazu beispielsweise das 2013 veröffentlichte Interview mit Holger Hoffmann aus der Schweiz: Nachhaltige Arbeitsplatzintegration für psychisch Kranke. Supported Employment versus pre-vocational Training) wird mit dem aktuellen Kongress der DGPPN weiter vorangetrieben. Denn der häufigste Fall in Deutschland ist dadurch gekennzeichnet, dass Behandlung und Rehabilitation/berufliche Wiedereingliederung voneinander getrennt sind. Es wird das Prinzip „First train, then place“ verfolgt – die Patienten sollen zunächst fit gemacht werden für die Arbeitswelt und dann in den Beruf. Das führt im schlechtesten Fall dazu, dass viel Zeit mit Rehabilitationsmaßnahmen fern vom Alltag vergeht. So verlieren die Betroffenen die Kompetenzen, auf dem Arbeitsmarkt zu bestehen.

Im derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Bundesteilhabegesetz ist vorgesehen, den Bereich der Arbeitsassistenz auszubauen bzw. die Finanzierung zu verbessern. Bislang sind Ärzte und Patienten, die hierzulande neue Wege beschreiten wollen, auf Modellprojekte angewiesen, die das Prinzip der unterstützten Beschäftigung erproben.

Man muss die Erfolgsaussichten auch dieses Ansatzes immer relativ sehen, das hängt nicht nur, aber auch zusammen mit den sich verändernden Anforderungen auf vielen heutigen Arbeitsplätzen. Hinzu kommt bei aller Sympathie für das konzeptionelle (und vor allem praktische) Umsteuern, dass möglicherweise neue Konfliktlinien therapeutischen Setting aufbrechen können, je nachdem, wie man das wahrnimmt und bewertet, was Brüning in ihrem Artikel beschreibt:

„Der Patient wird von einem Job-Coach begleitet, der den Kontakt zum Arbeitgeber herstellt, die Bedingungen abspricht und oft auch den Weg zur Arbeit gemeinsam mit dem Klienten macht“, erläutert Stengler. Über den Job-Coach erhält der behandelnde Arzt oder Therapeut zugleich wichtige Informationen. „Probleme, die vormittags im beruflichen Umfeld zutage treten, können nachmittags in der therapeutischen Sitzung besprochen werden“, sagt Stengler.