Eine eigene Welt? Niedriglöhner im Jobwunderland Deutschland

Das sind den einen oder anderen sicher irritierende Schlagzeilen aus dem „Jobwunderland“ Deutschland: Anteil der Niedriglohnempfänger wächst rasant, so ist einer der vielen Artikel dazu überschrieben. Etwas vorsichtiger bzw. genauer formulierend Jeder Fünfte verdient unter zehn Euro pro Stunde: »Laut Daten des Arbeitsministeriums arbeiten mehr als 20 Prozent der deutschen Beschäftigten zu Niedriglöhnen. Im Westen hat der Anteil zuletzt sogar zugenommen.« Wie kann das sein? Ist nicht erst vor nunmehr zwei Jahren der gesetzliche Mindestlohn als verbindliche Lohnuntergrenze für (fast) alle eingeführt worden? Und dann solche Meldungen?

Da lohnt es sich, genauer auf die Daten zu schauen. Ausgelöst wurde die aktuelle Berichterstattung durch eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken „Niedriglöhne in der Bundesrepublik Deutschland“ und der nun vorliegenden Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 18/10582 vom 07.12.2016).

Nun wird der eine oder andere einwerfen, dass der in den Artikeln zitierte Anteilwert von „jedem fünften Beschäftigten“, der zu Niedriglohnbedingungen arbeiten muss, kein wirklich neuer oder überraschender und auch keineswegs ein „rasant angestiegener“ Wert sein kann, wenn man an die bisherige Berichterstattung über die Niedriglohnbeschäftigung denkt, wie sie vor allem vom IAQ der Universität Duisburg-Essen veröffentlicht wird. So konnte man beispielsweise in der Studie Niedriglohnbeschäftigung 2013: Stagnation auf hohem Niveau von Thorsten Kalina und Claudia Weinkopf aus dem Jahr 2015 lesen: »Im Jahr 2013 arbeiteten in Deutschland 24,4% aller abhängig Beschäftigten für einen Stundenlohn unterhalb der Niedriglohnschwelle von 9,30 € pro Stunde. Damit hat sich der Anteil der Niedriglohnbeschäftigten gegenüber 2012 kaum verringert. Im Durchschnitt  erzielten die rund 8,1 Millionen gering bezahlten Beschäftigten einen Stundenlohn von 6,72 € und lagen damit deutlich unter der Niedriglohnschwelle.«

Die Zahlen des IAQ basieren auf Daten aus dem Sozio-ökonomischen Panels (SOEP). Das Sozio-oekonomische Panel (SOEP) ist eine repräsentative Wiederholungsbefragung, die bereits seit 30 Jahren läuft. Im Auftrag des DIW Berlin werden zurzeit jedes Jahr in Deutschland etwa 30.000 Befragte in fast 11.000 Haushalten befragt. Die Angaben zu den Einkommen, aus denen dann Stundenlöhne berechnet werden, basieren also in diesem Fall auf Umfragedaten.

Die Antwort der Bundesregierung zur Anfrage der Linken im Bundestag verwendet hingegen eine andere Datenquelle, die alle vier Jahre stattfindende Verdienststrukturerhebung (VSE) des Statistischen Bundesamtes, die ab dem Berichtsjahr 2014 erweitert wurde. Bis dahin waren nur Betriebe ab 10 Beschäftigten enthalten, das hat man nun entsprechend erweitert, ebenso die bislang nicht berücksichtigten Bereiche Land- und Forstwirtschaft, Fischerei mit aufgenommen. Die Verdienststrukturerhebung ist eine Statistik über Beschäftigungsverhältnisse, die als geschichtete Stichprobe bei den Arbeitgebern erhoben wird. Für das Berichtsjahr 2014 wurden die Daten von 60.000 Betrieben und 1,0 Millionen Beschäftigungsverhältnissen erfasst und ausgewertet.

Wir müssen bei der Interpretation der Daten also berücksichtigen, dass sich diese – sowohl beim IAQ wir auch seitens des Statistischen Bundesamtes – auf das Jahr 2014 beziehen. Also vor der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2015.

Die Niedriglohnschwelle beträgt für das Erhebungsjahr 2014 bezogen auf den Bruttostundenlohn 10,00 Euro. Der für Vollzeitbeschäftigte berechnete Bruttomonatslohn wurde bei 1.993 Euro taxiert. Wie kommt man zu dieser Niedriglohnschwelle? Wir sehen hier das gleiche Vorgehen der Statistiker wie auch bei der Bestimmung der relativen Einkommensarmut:

»Die Niedriglohnschwelle und der Anteil der Beschäftigten mit einem Bruttostundenlohn unterhalb dieses Schwellenwertes (Niedriglohnquote) sind statistische Verteilungskennziffern für die Lohnspreizung. Ihre Höhe hängt u. a. von der Definition des zugrundeliegenden Erwerbseinkommens, der Arbeitszeit und der verwendeten Datenquelle ab. Berechnungen zur Niedriglohnquote richten sich üblicherweise nach einer Konvention der OECD, die einen Niedriglohn als einen Bruttolohn definiert, der unterhalb von zwei Dritteln des mittleren Bruttolohns (Median) liegt.« (BT-Drs. 18/10582: 1-2).

Ausgehend von dieser Definition stellen die Statistiker für das Jahr 2014 fest, dass 21,4 Prozent der Beschäftigten unterhalb der Niedriglohnschwelle von 10,00 Euro pro Stunde brutto verdient haben. Markus Krüsemann, der sich auch mit den unterschiedlichen Werten von IAQ und Statistischem Bundesamt befasst, hebt in seinem Beitrag Jeder Fünfte war vor Mindestlohneinführung Niedriglöhner hervor: »Das geringste Risiko, zu Niedriglöhnen zu arbeiten, haben demnach Vollzeitbeschäftigte. Hier war 2014 etwa jedes zehnte Beschäftigungsverhältnis ein Niedriglohnjob. Ganz anders verhält es sich bei den Minijobs, die zu fast zwei Dritteln mit Stundenlöhnen unter zehn Euro vergütet werden. Hohe Niedriglohnrisiken haben auch Leiharbeitnehmer/innen und befristet Beschäftigte.«

Die Abbildung am Anfang dieses Beitrags liefert detaillierte Informationen über Merkmale Anteile in den Bundesländern, Verteilung zwischen den Geschlechtern oder nach Altersgruppen. Zu beachten ist dabei, dass der in der Tabelle ausgewiesene Anteil an Niedriglöhnern in Westdeutschland um einen Prozentpunkt niedriger liegt, weil hier nur die Betriebe ab 10 und mehr Beschäftigten berücksichtigt werden, denn die kleineren Betriebe werden ja erst seit der Erhebung 2014 berücksichtigt, vorher nicht, dann könnte man keinen Vergleich zwischen den Jahren machen.

Und der Vergleich der Jahre 2006, 2010 und 2014 verdeutlicht, dass es in Westdeutschland einen Anstieg von 16,4 Prozent auf 18,4 Prozent gegeben hat, in Ostdeutschland schwankt der Wert kontinuierlich um mehr als 33 Prozent, so dass dort jeder dritte Beschäftigte von Niedriglöhnen betroffen ist. Mit Blick auf den Anstieg in Westdeutschland und das anhaltend, verfestigt hohe Niveau der Niedriglohnbeschäftigung in Ostdeutschland muss daran erinnert werden, dass die Jahre seit 2010 auf dem deutschen Arbeitsmarkt sehr gute Jahre waren, mit einer erheblichen Expansion der Beschäftigung bis hin zu Arbeitskräfteknappheit in einigen Branchen und/oder Regionen, so dass sich nach allen Regeln der Ökonomie die Lohneinkommen nach oben bewegen müssten.

Aber ganz offensichtlich sind wir mit einer Verfestigung der Niedriglohnbeschäftigung in Deutschland konfrontiert. Und das ist an sich schon bedenklich, muss aber zudem auch noch im Zusammenhang mit der Tatsache gesehen werden, dass der Niedriglohnsektor in Deutschland gemessen an den Anteilwerten zur traurigen Spitzengruppe in Europa gehört – gemeinsam mit Ländern wie Rumänien, Litauen, Lettland, Estland oder Polen. Die Tabelle mit den Anteilwerten in Europa verdeutlicht auch, dass es andere Länder gibt, die vom Entwicklungsstand her vergleichbar sind mit Deutschland und bei denen der Anteil der Niedriglohnbeschäftigung erheblich geringer ausfällt, beispielsweise Schweden mit 2,64 Prozent, Belgien mit 3,79 Prozent, Dänemark mit 8,61 Prozent oder Finnland mit 5,28 Prozent.

So glänzend das „Jobwunderland“ Deutschland nach außen erscheint, so genauer sollte und muss man hinschauen in die ganz eigenen und ziemlich großen Landstriche der verfestigten Niedriglohnwelt.

Wie gesagt – die hier präsentierten Daten beziehen sich auf das Jahr vor der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns. Ob sich 2015 etwas geändert hat, bleibt abzuwarten. Viel erwarten sollte man nicht, weil auch eine Beschäftigung von dann zum Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde statt bislang vielleicht 6 oder 7 Euro holt die Betroffenen keineswegs aus dem Niedriglohnsektor, denn die Niedriglohnschwelle liegt ja höher. Es könnte höchstens dann spürbare Auswirkungen gegeben haben, wenn die Unternehmen nicht nur den Mindestlohn eingeführt haben, sondern auch die darüber liegenden Lohngruppen angehoben worden sind, so dass viele „Grenzarbeitnehmer“ über die Niedriglohnschwelle gekommen wären/sind.

Es weihnachtet sehr – bei den spendensammelnden Organisationen rollt der Rubel. Und da sind sie wieder, die Dialoger

Weihnachtszeit. Das sind nicht nur die alles entscheidenden Wochen des Glühweinabsatzes und die wichtigste Umsatzzeit des Einzelhandels, sondern auch der spendensammelnden Organisationen. Und die kämpfen – zuweilen im wahrsten Sinne des Wortes – um eine begrenzte Grundgesamtheit an mehr oder weniger spendenwilligen Mitmenschen. Da wird dann nicht nur mit einem wirklich guten Grund für eine Spende geworben, sondern mit allen Bandagen versucht, sich einen besseren Platz beim Einsammeln des pekuniären Beitrags zum „Gemeinwohl“ und den „guten Taten“ zu verschaffen. Und dann kommen sie – trotz einer seit Jahren kritischen Berichterstattung – wieder ins Spiel: die Dialoger. Bereits 2014 wurde der Beitrag Wenn „Dialoger“ um Mitglieder für das Gemeinwohl werben und sich dabei in sittenwidrigen Vergütungsmodellen verfangen veröffentlicht. Darin ging es um den immer wiederkehrenden Spagat zwischen gut Reden und schlecht Handeln. Der Beitrag befasste sich vor allem mit den teilweise hundsmiserablen Arbeitsbedingungen, mit denen die Werber für die „gute Sache“ der anderen konfrontiert werden. Vgl. dazu auch – ebenfalls aus dem Jahr 2014 – den Beitrag auf der Facebook-Seite von „Aktuelle Sozialpolitik“: „Aus Liebe zum Leben“ – aber das kostet was und manche kriegen sehr wenig dafür, wenn sie das Geld auftreiben, um die Liebe zum Leben leben zu können, am Beispiel der Johanniter.

Und auch zu Weihnachten 2016 wird das Thema erneut aufgerufen: »Gemeinnützige Organisationen und Vereine bezahlen Fundraising-Agenturen für die Spenden- und Mitgliederwerbung. Wieso? Und was kostet sie das?«, so in dem Artikel Das Geschäft mit Spenden: Wenn Agenturen mit verdienen.

Rund 620.000 gemeinnützige Vereine und 20.000 Stiftungen gibt es in Deutschland. Sie alle sind auf eines angewiesen: Spenden. Doch diese sammeln die Hilfsorganisationen meistens gar nicht selbst, sondern beauftragen Fundraising-Agenturen mit der Spenden- und Mitgliederwerbung.

»Gegen die Straßen- und Haustürenwerbung, die von bekannten Hilfsorganisationen aber auch unbekannten Vereinen durchgeführt wird, sei prinzipiell nichts einzuwenden, meint Burkhard Wilke vom Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI). „Solange eben kein emotionaler Druck bei der Anwerbung ausgeübt wird.“ Doch genau das ist häufig der Fall – vor allem, wenn Agenturen mit im Spiel sind.
Kein Wunder, schließlich verdienen diese so ihr Geld. „In vielen Fällen wird mit einer Mischung aus pauschalen und leistungsorientierten Gehältern gearbeitet“, erklärt Wilke. Heißt: Je mehr Verträge ein Dialoger, wie die Werber in Fachkreisen genannt werden, abschließt, desto höher fällt die Provision aus, die er von der Hilfsorganisation bekommt.«

Die an diesem System partizipierenden Organisationen verteidigen die Inanspruchnahme der „Profis“, beispielsweise wird Iris Manne, Sprecherin von „World Vision“, so zitiert: „Das Dialog-Marketing ist die effizienteste Möglichkeit, potentielle Spender über das eigene Thema zu informieren. Da braucht es dann auch professionelle Kräfte.“ Auch die Hilfsorganisationen WWF und Terres des Hommes arbeiten mit professionellen Partner-Agenturen zusammen.

Unabhängig von der Art und Weise des Anwerbens sehen Kritiker allerdings generell ein Problem darin, dass Non-Profit Organisationen Unternehmen damit beauftragen, in ihrem Namen auf Spendensuche zu gehen. „Die Agenturen machen Profit mit Non-Profit“, so der Schweizer Kevin Brutschin. Er hat selbst einige Jahre bei mehreren Hilfsorganisationen gearbeitet, aufgrund der Vorgehensweise bei der Suche nach Neu-Spendern allerdings gekündigt.

»Während ein Dialoger laut Brutschin vor 20 Jahren noch rund acht Spender pro Tag anwerben konnte, seien es heute bloß noch zwei bis vier. Die Spendensumme fällt nach Angaben des Schweizers also deutlich geringer aus, die Festhnorare für die Agenturen seien jedoch immer noch die gleichen. Dementsprechend befürchten Kritiker, dass der größere Teil der Spendensumme bei den Agenturen landet – und eben nicht da ankommt, wo sie ankommen sollte.«

Um welche Beträge es hier gehen kann, erläutert Iris Manne von „World Vision“: Im vergangenen Jahr konnte die Hilfsorganisation durch das Face-to-Face-Fundraising rund 5.000 Neuspender gewinnen, die durchschnittlich 108 Euro pro Jahr spenden und im Schnitt vier bis fünf Jahre Mitglied bleiben. „Von der Spendensumme geht ein Jahresbeitrag an die Agentur.“ Und Jörg Ehlers von der Umweltorganisation ergänzt: „Unsere Analysen zeigen, dass uns ein so genannter Pate circa sechs Jahre die Treue hält und im Schnitt etwa 1.000 Euro spendet. Die vollen Kosten auf diesen Einsatz wären dann 120 Euro, also rund zwölf Prozent.“

Das scheinen realistische Werte zu sein, wie auch Burkhard Wilke vom DZI bestätigt: „Nach unseren Informationen belaufen sich die Kosten pro Spender für die Organisationen auf 80 bis 110 Prozent eines Jahresbeitrages.“

Gibt es abweichende Beispiele? In dem Artikel wird die Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen. Seit 2007 stemmt die Organisation die Standwerbung in Eigenregie. „Die Identifikation mit Ärzte ohne Grenzen und der kompetente, professionelle und seriöse Kontakt zwischen den potentiellen Spendern und unserer Organisation ist uns ein hohes Anliegen“, erklärt Katrin Dehmel, die das Face-to-Face-Fundraising koordiniert. Insgesamt sind bei „Ärzte ohne Grenzen“ im vergangenen Jahr sieben Prozent der Einnahmen in die Spendenverwaltung und Spendenwerbung geflossen – das offenbart der Jahresbericht. 87 Prozent, und damit der deutlich größere Teil, ging hingegen direkt in die Projekte.

Es ist überaus schwierig, sich in dem großen Spenden-Durcheinander orientieren zu können. Dass aber eine gewisse Vorsicht notwendig ist, verdeutlicht auch dieser Bericht des rbb-Fernsehens: Drum prüfe, wer spendet. Dabei geht es um eine wirklich gute Sache – eigentlich: »Mehrere Tausend Menschen leben auf Berlins Straßen im Freien. Gerade jetzt im Winter sind sie auf Hilfe angewiesen. In der Weihnachtszeit steigt die Spendenbereitschaft der Menschen traditionell an. Doch auch die Gefahr von Spendenbetrügern ist in diesem Bereich groß.«

»Auf einer Internetseite bittet die sogenannte Obdachlosenhilfe Berlin um Spenden, die mit dem Bezahldienst Paypal auf ein Konto der Berliner Sparkasse überwiesen werden sollen. Auf der Seite wird unter dem Stichwort „Beratungsstellen“ auch die richtige Berliner Obdachlosenhilfe aufgeführt, ebenso wie andere seriöse Hilfsorganisationen. Diese seriösen Vereine wehren sich. „Wir sind zur Polizei und haben das dort angezeigt“, erklärt Johannes Walter von der Berliner Obdachlosenhilfe e.V. Die Vermutung sei, dass dort Spenden gesammelt würden, von denen keiner weiß, wie sie verwendet werden. „Es gibt kein Impressum, was letztendlich schon Fragen aufwirft“, so Walter. Die Polizei will wegen der laufenden Ermittlungen keine Auskunft geben. Im Impressum heißt es nur, dass die Gründer selbst obdachlos seien oder waren.«

Es geht bei der kritisierten Spendensammelseite um diese: www.obdachlosenhilfe-berlin.de. Davon zu unterschieden ist die „richtige“ Obdachlosenlosenhilfe, die man im Netz unter www.berliner-obdachlosenhilfe.de finden kann. Auch zum Obdachlosenhilfe-Verein „Die Brücke“ wird eine Verbindung hergestellt. Auf deren Internetseite heißt es inzwischen: „Achtung – wir distanzieren uns von der Spendensammelseite www.obdachlosenhilfe-berlin.de“.

Ähnliche Versuche gibt es offensichtlich auch in Köln und Hamburg.

Rettungsdienst: Blaulicht dauerhaft an für den Honorararzt an Bord, eine (mögliche) Sozialabgabenpflicht wird gesetzlich ausgeschlossen

Da gab es in den vergangenen Monaten eine Menge Aufregung: »Die vor allem in ländlichen Regionen verbreitete Beschäftigung von Honorar-Notärzten auf Rettungswagen ist nach einem Urteil des Bundessozialgerichtes so künftig nicht mehr möglich«, konnte man beispielsweise diesem Artikel entnehmen: Honorar-Notärzte auf Rettungswagen nicht mehr erlaubt: »Die Richter in Kassel bestätigten ein Urteil des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern, das die Beschäftigung als Scheinselbstständigkeit eingestuft hatte (Az: L7R60/12 und B12R19/15B). Im konkreten Fall geht es um den Rettungsdienst des Deutschen Roten Kreuzes im Nordosten. Nach Angaben des Rechtsvertreters des DRK, BDO Legal, dürfen damit ab sofort in dem Bundesland keine Honorar-Notärzte mehr beschäftigt werden. Sie müssten sozialversicherungspflichtig angestellt werden. Fraglich sei, ob die Ärzte, die den notärztlichen Rettungsdienst bisher neben ihrem eigentlichen Job übernähmen, dazu bereit sind. Auch seien Konflikte mit dem Arbeitszeitgesetz zu befürchten.« Allerdings ist die Materie weitaus komplexer als sich das nach dem Zitat anhört. Siehe dazu den Beitrag Scheinselbständige „Pioniere in Weiß“? Wenn der Notarzt auf Honorarbasis arbeitet, bleibt das Blaulicht aus. Nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern droht ein Kollaps vom 13. September 2016.

Denn es gab schon damals andere Bewertungen der immer wieder zitierten Entscheidung des Bundessozialgerichts. Hinsichtlich der Einschätzung der Anwälte des in Mecklenburg-Vorpommern unterlegenen DRK, dass das BSG klar gemacht habe, wie es in anderen Fällen entscheiden würde (also für die Einstufung als Scheinselbständigkeit), vertritt Martin Wortmann in dem Artikel Aufregung um Scheinselbstständigkeit von Ärzten unnötig eine andere Auffassung:

»Das BSG hat in der Sache gar nicht entschieden. Das stellte das Bundessozialgericht am Donnerstag auf Anfrage der „Ärzte Zeitung“ klar. Es habe vor kurzem lediglich einen Nichtzulassungsbeschluss aus rein formalen Gründen gegeben … Zwar habe man die Revision gegen ein Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Mecklenburg-Vorpommern nicht zugelassen. Eine inhaltliche Entscheidung sei damit aber nicht verbunden bekräftigte BSG-Sprecher Olaf Rademacker.
Das BSG habe nur die formalen Voraussetzungen für eine Revisionszulassung geprüft und verneint. „Die Frage, ob die angefochtene Entscheidung der Vorinstanz richtig ist, ist nicht Gegenstand einer Nichtzulassungsbeschwerde.“«

Dennoch hat das alles weitere Kreise gezogen. Beispiel Rheinland-Pfalz: Der SWR meldet am 20.09.2016 unter der Überschrift: Urteil führt zu längeren Wartezeiten:

»Patienten müssen im Land künftig wohl länger auf den Notarzt warten. Grund ist ein Urteil des Bundessozialgerichtes: Es geht um Scheinselbständigkeit der Ärzte. Erste Kliniken ziehen Konsequenzen. Der Vorsitzende der Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz e.V. , Gerald Gaß, hält es sogar für möglich, dass Notarztstandorte geschlossen werden müssen … Ein Beispiel ist das Krankenhaus in Daun in der Eifel. Es hat dem SWR mitgeteilt, dass es ab sofort keine Honorarärzte mehr einsetze. Die Folge: Das Krankenhaus hat weniger personelle Optionen – und Patienten müssen künftig möglicherweise länger auf den Notarzt warten.«

Aber in dieser Meldung wurde auch schon ein Hinweis auf eine mögliche Problemlösung gegeben:

»Ein ähnliches Problem hatte auch Österreich. Dort wurde per Gesetz festgelegt, dass die Arbeit der Notärzte nicht scheinselbstständig ist. Eine solche Lösung befürwortet laut Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler auch die Landesregierung. Sie werde sich zusammen mit anderen Ländern dafür bei der Bundesregierung einsetzen. Der Bund ist zuständig für eine solche Gesetzesänderung.
Auch Experten befürworten eine Lösung wie in Österreich. Carsten Lott, rheinland-pfälzischer Landesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Südwestdeutscher Notärzte e.V., sprach sich auf SWR-Anfrage für eine solche Regelung aus: „Die Politik ist jetzt gefordert. Inhaltlich würde ein Gesetz wie in Österreich eine gute Lösung darstellen.“«

Das wurde dann im Oktober aufgegriffen: »Neben Mecklenburg-Vorpommern hat sich auch Rheinland-Pfalz der Problematik angenommen. Beide Bundesländer brachten … einen Entschließungsantrag „zur Sicherstellung der notärztlichen Versorgung im ländlichen Raum“ ins Bundesratsplenum ein, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, nach dem Vorbild Österreichs die Sozialversicherungspflicht von nebenberuflichen Honorarärzten im Notdienst ausdrücklich auszusetzen. Der Antrag wurde angenommen und an die Ausschüsse für Gesundheit, Arbeit und Soziales sowie den Innenausschuss überwiesen«, konnte man am 30.11.2016 diesem Artikel entnehmen: Nebentätigkeit Notdienst: Vorschlag in der Schublade.

Den österreichischen Weg hat man jetzt offensichtlich beschritten, um die sich ausbreitende Verunsicherung (und die damit verbundenen negativen Schlagzeilen) zu beenden. Koalition kippt Sozialabgaben für Honorarärzte, berichtet Christoph Winnat. Eine grundsätzliche Lösung wird aus dem Bundestag berichtet: Ab März kommenden Jahres dürfte für Rettungsdienste bundesweit Rechtssicherheit darüber bestehen, dass sie für nebenberuflich und auf Honorarbasis beschäftigte ärztliche Mitarbeiter keine Sozialabgaben abführen müssen. Eine entsprechende Vorgabe haben die Koalitionsfraktionen per Änderungsantrag zum Heil- und Hilfsmittelversorgungsstärkungs-Gesetz (HHVG) in den Gesundheitsausschuss des Bundestages eingebracht. Laut Gesetzgebungsfahrplan soll das HHVG Mitte Februar abschließend im Bundestag beraten werden und könnte dann bereits im März in Kraft treten:

»Konkret heißt es in dem vorgeschlagenen Passus zur Änderung des vierten Sozialgesetzbuches, dass „Einnahmen aus Tätigkeiten als Notärztin oder Notarzt im Rettungsdienst“ dann „nicht beitragspflichtig sind“, wenn daneben
„einer Beschäftigung mit einem Umfang von regelmäßig mindestens 15 Stunden wöchentlich außerhalb des Rettungsdienstes“ nachgegangen wird,
oder wenn eine „Tätigkeit als zugelassener Vertragsarzt oder als Arzt in privater Niederlassung“ ausgeübt wird.
Zugleich wird mittels einer Änderung am siebten Sozialgesetzbuch festgehalten, dass Honorarärzte im Rettungsdienst gesetzlich unfallversichert sind.«

Von wegen sanfte Geburt. Der Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende steckt fest im föderalen Interessendickicht

Am 13. November 2016 wurde mit einer fast schon überschwänglich positiv daherkommenden, nur am Ende die Vorfreude gleich wieder relativierenden Überschrift über die seit langem geforderten Verbesserungen beim Unterhaltsvorschuss berichtet: Ein Beitrag zur Armutsvermeidung bei Alleinerziehenden und ihren Kindern: Der Unterhaltsvorschuss wird endlich weiterentwickelt. Dennoch bleiben Fragezeichen. Endlich mal eine positive Botschaft, keine Kürzung, keine kleinkarierte Gesetzgebung, sondern ein Schritt nach vorn. Die beiden wichtigsten Elemente: Die Befristung des Unterhaltsvorschusses auf maximal sechs Jahre und die Begrenzung auf das 12. Lebensjahr bei den Kindern sollen abgeschafft werden. Darauf hat man sich im Kontext der großen Verhandlungen rund um eine Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen geeinigt. Aber bereits in dem Beitrag vom 13.11.2016 musste dann eine Menge Wasser in den gerade erst aufgetischten Wein gegossen werden, denn es gab sofort heftigen Widerstand aus den Reihen der Kommunen und der Bundesländer. Dabei geht es um zwei Ebenen.

Zum einen – natürlich – um die Finanzierung der Leistungsausweitung sowie um den Aspekt der Abwicklung der Leistung. Bisher trägt der Bund beim Unterhaltsvorschuss ein Drittel der Kosten, die Länder übernehmen zwei Drittel. Der Bund hatte – immerhin wird hier gefeilscht wie auf einem orientalischen Basar – die Übernahme der Hälfte der Mehrkosten in den Raum geworfen, während die Bundesländer nach wie vor die volle Kompensation der reformbedingten Mehrbelastung vom Bund fordern.

Zum anderen haben sich die Kommunen bzw. ihre Spitzenverbände mit Verve in die Schlacht geworfen, denn sie müssen das umsetzen vor Ort. Und sie haben ein weiteres Problem, das dann auch wieder mit der ersten Ebene zusammenhängt, also den Finanzen.

Die Kommunen halten eine pünktliche Umsetzung für unmöglich. Man sei „nicht in der Lage, ein Gesetz, das frühestens Mitte Dezember verabschiedet werden kann, zwei Wochen später auszuführen“, warnten sie. „Das geht personell und organisatorisch nicht.“ Nun könnte man das als ein temporäres Übergangsproblem einsortieren, wobei die Kommunen die zusätzlichen Verwaltungskosten natürlich vollständig erstattet haben wollen, sie legen aber noch eine zusätzliche und grundsätzliche Schippe auf das Kuddelmuddel: Sie verweisen auf die die bestehende Doppelbürokratie durch das Nebeneinander von Leistungsansprüchen im Sozialgesetzbuch II und im Unterhaltsvorschussgesetz. In den Worten der kommunalen Spitzenverbände:

»Eine aktuelle Studie des Statistischen Bundesamtes hat ergeben, dass 87 Prozent der derzeitigen Leistungsbezieher von Unterhaltsvorschuss auch SGB II-Leistungen (Hartz IV) und SGB XII-Leistungen erhalten. Diese Leistungen werden von den Jobcentern und den Unterhaltsvorschuss-Stellen miteinander verrechnet.
Die Familien, die gleichzeitig Hartz IV beziehen, haben durch die Verrechnung keinerlei finanzielle Vorteile, wenn sie Unterhaltsvorschuss erhalten. Es wäre aus Sicht der Kommunen dann nur transparent und ehrlich, in diesen Fällen Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gar nicht vorzusehen.«

Ich kann wirklich nichts dafür, aber jetzt muss man aufpassen, weil es kompliziert wird. Das stimmt so nicht, was wir da serviert bekommen, jedenfalls nicht in der Ausschließlichkeit. Denn es gibt solche und andere Hartz IV-Empfänger/innen unter den Alleinerziehenden. In vielen Fällen- darauf hatte ich auch schon hingewiesen in meinen Beitrag vom 13.11.2016 – wäre auch ein ausgeweiteter Unterhaltsvorschuss nur ein durchlaufender Posten, gleichsam von der rechten in die linke Tasche. Denn tatsächlich wird die Leistung angerechnet auf den Hartz IV-Bedarf und den SGB II-Leistungen. Aber es gibt auch Alleinerziehende, die beispielsweise als Aufstocker im Hartz IV-System sind, die also nur eine anteilige zusätzliche Leistung aus dem SGB II bekommen. Und bei einigen von denen könnte ein verbesserter Unterhaltsvorschuss dazu führen, dass sie aus dem Hartz IV-Bezug insgesamt rausrutschen.

An dieser Stelle kann man den Artikel Viele Single-Eltern könnten aus Hartz IV geholt werden von Sabine Menkens aufrufen. Die »geplante Ausweitung des Unterhaltsvorschusses für Trennungskinder wird nach Berechnungen der Bundesregierung mehr als ein Drittel der Alleinerziehenden, die derzeit Aufstockerleistungen aus Hartz IV erhalten, vollständig aus dem Sozialleistungsbezug herausführen«, berichtet sie unter Bezugnahme einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen. Durch den Ausbau des Unterhaltsvorschusses würden 260.000 zusätzliche Kinder erreicht; 226.000 von ihnen seien derzeit auf Leistungen aus dem Sozialgesetzbuch II angewiesen, heißt es darin. „Der Unterhaltsvorschuss bietet für etwa 35 Prozent der SGB-II-beziehenden Alleinerziehenden, die erwerbstätig sind und somit die SGB-II-Leistung aufstocken, die Perspektive, das SGB II zu verlassen.“

Mittlerweile ist die Gemengelage in wirklich komplexe Strukturen hineingewachsen. Denn die Länder haben natürlich (mit den Kommunen) ein Interesse daran, die auf sie zukommenden zusätzlichen Kosten aufgrund des Verteilungsschlüssels zu reduzieren bzw. zu vermeiden – von daher überrascht es nicht, dass es aus diesem Lager viel Sympathie gab und gibt, den Vorrang des Unterhaltsvorschusses vor SGB II-Leistungen abzuschaffen, mit der offiziellen Begründung, die Alleinerziehenden hätten aufgrund der Anrechnungsvorschriften ja sowieso nichts davon und dann könne man doch dieses doppelbürokratische System abschaffen. Ja klar – unabhängig davon, dass das voraussetzen würde, dass Alleinerziehende im Hartz IV-Bezug niemals einen Cent sehen würden aus dem Unterhaltsvorschuss, was zumindest bei einem Teil der Aufstockerinnen nicht der Fall ist, ist das eigentliche Interesse der Länder natürlich mehr als offensichtlich: Sie wollen sich auf Rechnung des Bundes einer Last entledigen, denn die SGB II-Leistungen kommen überwiegend vom Bund, also aus einer anderen Kasse.

Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, hat in einem Interview mit dem Deutschlandfunk („Wenn für den Betroffenen nichts rauskommt, ist es nicht sinnvoll“) ausgeführt – und aufgepasst, schon korrekter formulierend -, »es werde verkannt, dass viele Mütter nichts von dem Geld hätten.« Viele, aber nicht alle. Das hält man ihm auch entgegen und nun werden wir erneut Zeuge der völlig verkorksten unüberschaubaren Leistungssysteme: Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums erhalten gegenwärtig 440.000 von insgesamt 1,6 Millionen Alleinerziehenden einen Unterhaltsvorschuss für ihre Kinder. Von der Reform würden 260.000 Kinder profitieren. Und was sagt der Kommunalfunktionär? Er konstruiert ein passgenaues Beispiel, um aufzuzeigen, dass selbst die aufstockende Alleinerziehende sich schlechter stellen kann, wenn sie aus dem Hartz IV-Bezug rausfällt. Und das geht so:

»Nehmen wir an, sie stockt um genau 194 Euro auf. Jetzt geht die wieder zum Jugendamt. Dann sagen die: Gut, Du hast den Unterhaltsvorschuss-Anspruch, Du bekommst diese 194 Euro. Damit ist sie in der Tat aus Hartz IV raus, aber sie hat Nachteile, denn auf einmal bekommt das Kind keine Leistungen mehr nach dem Bildungspaket. Es bekommt die Klassenfahrt nicht bezahlt, es bekommt die Ausrüstung für die Schule nicht bezahlt, es bekommt den Sportverein nicht mehr bezahlt. Das heißt, im Einzelfall – ich gebe allerdings zu, das ist ein Einzelfall – ist dann sogar eine Schlechterstellung mit dem insgesamt aber gut gemeinten Ziel erreicht.«

Aber darum geht es ihm eigentlich gar nicht wirklich, sondern um diesen Aspekt: »Man muss auch ehrlich sein: Wir liegen jetzt bei Kosten pro Jahr von rund 800 Millionen. Das wird sich verdoppeln. Wenn der Bund so was machen will, dann soll er auch die Kosten tragen, und zwar auch unsere Personalkosten. Wir können nicht, wenn das Gesetz jetzt im Dezember in Kraft tritt, mal eben überall das Personal in den Jugendämtern verdoppeln, um letztlich ein Großteil von Anträgen zu bearbeiten, die den Betroffenen kaum was bringen.«

Wer bis hierhin durchgehalten hat, ist ein politökonomischer Held. Aber wir sind noch nicht am Ende der kontinuierlich schlechter werdenden Geschichte.

Unter der Überschrift Der andere soll’s bezahlen, berichtet Constanze von Bullion. Wenn man den Beginn ihres Artikels liest, dann blutet einem das Herz angesichts dessen, was wir in diesem Beitrag vorweg schon an Hintergründen entfaltet haben:

»Drei Wochen ist es her, dass sich über dem Bundesfamilienministerium in Berlin ein Candystorm zusammenbraute, ein digitaler Jubelsturm. „Weniger Sorgen machen, danke“, schrieb eine alleinerziehende Mutter auf Facebook. Der Dank galt Familienministerin Manuela Schwesig, (SPD), die durchsetzen will, dass der Staat ab Januar mehr Trennungskindern als bisher Kindesunterhalt vorstreckt, wenn ein Elternteil ihn nicht zahlt. „Ich bin so unendlich dankbar für die Gesetzesänderung!“, schrieb eine andere Alleinerziehende, die arbeiten geht und dennoch Stütze vom Staat braucht, weil der Kindsvater nicht zahlt. „Endlich brauche ich kein ALG 2 mehr, um mein Gehalt aufzustocken!“«

Aber sie beschreibt dann die aktuelle Gefechtslage bei dem Thema: Zuletzt deutetet sich auf SPD-Seite ein Kompromiss an. Das Gesetz könnte erst am 1. April in Kraft treten, aber ältere Kinder könnten rückwirkend zum 1. Januar Ansprüche geltend machen. Und sie weiß zu berichten, dass beispielsweise Hamburg bei diesem Vorschlag mitgehen würde. Aber Hamburg ist nicht Deutschland und deshalb kommt sofort Sand ins Getriebe, von einer Seite, an die der eine oder die andere sicher nicht sofort gedacht hätte: »Das SPD-regierte Nordrhein-Westfalen etwa will Alleinerziehende erst von Juli an stärker unterstützen – ohne rückwirkende Zahlungen, denn das kostet.« Das wiederum wäre eine echte Niederlage für Bundesfamilienministerin Schwesig, die das angeleiert und sich bereits gefeiert hat für die Leistungsverbesserungen, die aber immer noch im Geburtskanal feststecken.

Und der andere Teil des Bundes? »Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) wiederum will für die Reform keine zusätzlichen Bundesmittel opfern. Er bietet aber eine Revisionsklausel an, mit der die Folgen der Reform eines Tages überprüft werden könnten.« Das nun ist ein Versprechen ohne viel Wert für die Bundesländer.

Und der Bund hat außerdem in sein Angebot, sich an den Mehrkosten zu beteiligen, einen tückischen Umsetzungsvorschlag eingebaut. Darüber hatte ich bereits in dem Beitrag vom 13.11.2016 berichtet: »Der Bund könnte demnach auf seinen Anteil beim sogenannten Rückgriff verzichten. Gemeint ist das Geld, das Länder und Kommunen Alleinerziehenden per Unterhaltsvorschuss auslegen, sich dann aber zurückholen sollen von säumigen Vätern – meist sind es solche. Dieser Rückgriff allerdings scheitert oft … Die Bundesregierung will den Druck auf säumig Zahler nun verstärken und die Länder motivieren, ausstehenden Unterhalt effektiver einzutreiben. Dazu könnte der Bund auf seinen Anteil bei der Rückholung des Unterhalts verzichten.«

Das hört sich doch nach einem erst einmal vernünftigen Anreiz an. Aber die Wirklichkeit ist eben nicht so rein wie ein Labor, sondern meistens sehr verunreinigt. So auch hier.

Dazu der Staatskanzleichef Thomas Kralinski (SPD) aus Brandenburg, der von Constanze von Bullion so zitiert wird: »In Ostdeutschland, wo besonders oft allein erzogen und besonders schlecht verdient werde, gebe es für Ämter oft gar kein Geld zurückzuholen. Das Angebot des Bundes sei „nicht akzeptabel“.« Das belegt auch die Auswertung des Zusammenhangs zwischen der Rückholquote und der Quote der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in den Bundesländern, die Paul M. Schröder vom BIAJ am 21.08.2016 veröffentlicht hat: Unterhaltsvorschuss: Rückgriffquoten (Rückholquoten) im Verhältnis zu den ELB-Quoten (SGB II) – Ländervergleich. Wo es viele Hartz IV-Empfänger gibt, da sind die Rückholquoten deutlich niedriger als beispielsweise in Bayern oder Baden-Württemberg. Wenn man jetzt, wie der Bund vorschlägt, seine Kostenentlastung an die Rückholquote koppelt, dann würden die armen Bundesländer deutlich schlechter gestellt.

In Ordnung, ich höre ja schon auf. Ich habe mir das auch nicht ausgesucht, die machen das immer komplizierter. Aber heute treffen sich ja die Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin und da kommt die Kuh bestimmt vom Eis.

Also schaue ich vor der Veröffentlichung dieses Beitrags in den Strom der Nachrichten und finden diese Meldung: »Bei einem Treffen der Ministerpräsidenten mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) in Berlin zeichnete sich bis zum späten Donnerstagabend noch keine Lösung ab.«
Offensichtlich scheint sich das zu einer echten Zangengeburt zu entwickeln, wenn denn irgendeiner überhaupt mal die Zange in die Hand nimmt. Vielleicht in der Nacht.

Nachtrag 1: Am frühen Morgen des 09.12.2016 (03:54 Uhr) meldet beispielsweise die Süddeutsche Zeitung: Bund und Länder ordnen ihre Finanzbeziehungen neu. Und zu unserem Thema finden wir diesen Hinweis: »Nach dem mehr als achtstündigen Spitzengespräch im Kanzleramt sagte Merkel, es seien „noch einige Dinge in der Feinheit zu klären“. So seien etwa Details bei der Finanzierung der Ausweitung des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende offen – die Kosten müssen zum Teil von den Ländern getragen werden. Auch zu „wenigen anderen Themen“ seien weitere Beratungen nötig, „aber im Grundsatz ist das heute ein Riesenschritt“.«


Nachtrag 2: Der Deutsche Städtetag zitiert in der Pressemitteilung Deutscher Städtetag begrüßt Grundsatzeinigung zu Finanzbeziehungen. Länder müssen Kommunen nun finanziell besser ausstatten – Solide Lösung beim Unterhaltsvorschuss erforderlich die Präsidentin des Deutschen Städtetages, Oberbürgermeisterin Dr. Eva Lohse aus Ludwigshafen mit diesen Worten: »Zum Thema Unterhaltsvorschuss begrüßte sie, dass die Ausweitung der Leistungen nun nicht mehr so kurzfristig zum 1. Januar in den Kommunen umgesetzt werden muss, was die Städte vor unlösbare Probleme gestellt hätte. Bund und Länder müssten bei ihren weiteren Gesprächen zum Unterhaltsvorschuss eine solide Lösung finden, die den Alleinerziehenden helfe und gleichzeitig Doppelbürokratie bei der Auszahlung der Leistungen abbaue, mahnte Lohse. Bei den Gesprächen über die Details sollten die Kommunen in einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren einbezogen werden.«

Wo soll das enden? Sterbehilfe als Wachstumsbranche und eine fortschreitende Verschiebung der Grenzen

In diesem Blog wurde das Thema Sterbehilfe bereits in mehreren Beiträgen aufgerufen, so am 24. Oktober 2014: Vielleicht kein „Dammbruch“, aber eine „Sickerblutung“ in das gesellschaftliche Gewebe hinein. Es geht um das Sterben, um die Sterbehilfe. Und da braucht es Skepsis, Fragen und eine Warnung.

Am 13. Juni 2015 ging es dann um Die Schweiz als letztes Asyl für Sterbehelfer auf der Flucht vor Verfolgung in Deutschland? Oder geht es um todbringende Geschäftemacher, die ihr Business retten wollen?

Und am 8. November 2015 wurden die gesetzgeberischen Aktivitäten in Deutschland untersucht: Auf ganz dünnem Eis: Sterben und Tod als Gegenstand gesetzgeberischen Handelns. Zuerst das Hospiz- und Palliativgesetz, direkt danach der Regelungsversuch der Sterbehilfe.

Der vorerst letzte Eintrag datiert auf den 13. Oktober 2016: Sterbehilfe weiter auf der Rutschbahn nach unten? Bereits die Überschriften der Blog-Beiträge verdeutlichen die grundlegende Skepsis, mit der hier an das Thema Sterbehilfe herangegangen wird – ausdrücklich nicht hinsichtlich der Unhintergehbarkeit einer individuellen Entscheidung. Wir sind konfrontiert mit einem letztlich unauflösbaren Spannungsfeld zwischen der individuellen Dimension und den (möglichen) gesellschaftlichen Konsequenzen von (aktiver) Sterbehilfe. 

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