Die Sozialpolitik und die Rechtsprechung beschäftigen sich zuweilen mit existenziellen Themen, bei denen es um Leben oder Tod geht. Und manchmal geht es um nicht weniger als den Preis des Lebens – eines ungewollten Lebens. Da werden nicht wenige gehörig schlucken müssen. Was muss man sich darunter vorstellen? »Der Sohn eines ehemaligen Patienten verklagt dessen Arzt, weil er seinen Vater zu lange am Leben erhalten habe«, kann man dem Artikel Der Preis des Lebens oder Leben um jeden Preis? von Maximilian Amos entnehmen. Der Bundesgerichtshof (BGH) musste die Frage verhandeln, »ob das Leben auch ein Schaden sein kann (BGH, VI ZR 13/18). Auf den ersten Blick mag das absurd wirken: das Leben als ersatzfähiger Posten und das sogar in negativer Hinsicht. Doch genau das fordert der Sohn eines 2011 verstorbenen Mannes, der, tödlich erkrankt und schwer dement, von seinem behandelnden Hausarzt am Leben erhalten wurde. Dieser soll nun Schadensersatz zahlen, weil sein Vater weiterleben musste, so das Begehren des Sohnes.«
Das stand am Anfang des Beitrags Schadensersatz für „erlittenes Leben“? Sollte das Weiterleben als ersatzfähiger „Schaden“ anerkannt werden, dann wird das Folgen haben, der hier am 14. März 2019 veröffentlicht wurde. Und zwischenzeitlich hat der Bundesgerichtshof seine Entscheidung in diesem Fall verkündet.
