Wenn das „frühere Selbst“ das „gegenwärtige Selbst“ beendet: Die höchstrichterliche Bestätigung der aktiven Sterbehilfe von demenzkranken Menschen in den Niederlanden auch in Zweifelsfällen

»Im Jahr 2015 starben … in den Niederlanden 109 Demenzpatienten durch Sterbehilfe. 2016 stieg die Zahl auf 141. Doch darf man einen Demenzkranken im fortgeschrittenen Stadium töten, nur weil er vor Jahren eine Verfügung erstellt hat?«, so die Frage von Merle Schmalenbach in ihrem Artikel Die Lebensmüden. »Längst ist die aktive Sterbehilfe dort nicht nur Menschen vorbehalten, die terminal krank sind. Auch jedes nicht tödliche Leiden kann sofort beendet werden. Es muss nur als unerträglich diagnostiziert werden. Demenzkranke lassen sich töten, Depressive, Menschen mit Borderline-Störung, Behinderte.« Das könne man den Berichten der Regionalen Kommissionen zur Sterbehilfe-Kontrolle entnehmen.

Und dann dieser Sachverhalt, über den in diesem Artikel berichtet wurde: „Sterbehilfe“-Prozess startet in Holland: »Am 22. April 2016 hat die beklagte Ärztin eine damals 74-jährige demenzkranke Frau mutmaßlich auf ihren Willen hin getötet … Beim vorliegenden Fall soll die Ärztin indes gegen ihre Sorgfaltspflichten verstoßen haben. Zunächst hatte die Patientin in einer schriftlichen Erklärung festgehalten, dass sie Sterbehilfe wünsche, wenn sie aufgrund ihrer fortschreitenden Demenz in ein Pflegeheim eingewiesen werden müsse. Nach der Aufnahme im Heim gab die Patienten indes „gemischte Signale über ihren Todeswunsch“ ab. Dennoch wurde sie von der Ärztin getötet, nach Darstellung des Gerichts erfolgte dies im Einvernehmen mit der Familie der alten Dame.«

Über diesen Fall wurde hier bereits in dem Beitrag Aus den Zwischenwelten der Euthanasie: Tötung auf Verlangen – oder doch nicht? Ein Fall aus den Niederlanden und fundamentale Fragen darüber hinaus vom 21. September 2019 berichtet.

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Aus den Zwischenwelten der Euthanasie: Tötung auf Verlangen – oder doch nicht? Ein Fall aus den Niederlanden und fundamentale Fragen darüber hinaus

Wie so oft kann ein Begriff ganz unterschiedliche Bedeutungen haben. Nehmen wir als Beispiel die Euthanasie, ein in Deutschland aus historischen Gründen höchst belasteter Terminus, steht er doch als Euphemismus für die systematische Tötung kranker bzw. behinderter Menschen in der Zeit des Nationalsozialismus – deshalb wird er hier auch nicht verwendet bzw. gemieden. Man kann allerdings auch darauf verweisen, dass der Begriff ursprünglich ein aus der Sicht des Sterbenden und seiner Angehörigen „guten Tod“ zum Ausdruck bringen soll. Heutzutage wird Euthanasie – zumindest in anderen Ländern als in Deutschland – assoziiert mit passiver und aktiver Sterbehilfe, also die Unterstützung von Sterbenden in der letzten Lebensphase oder bei der vom Sterbenskranken gewünschten Herbeiführung des Todes.

Und über die Sterbehilfe, vor allem die Frage nach einer Zulassung der aktiven Sterbehilfe in Deutschland, wird seit langem diskutiert und gestritten. Dazu wurden hier zahlreiche Beiträge veröffentlicht, in dem es neben der durchaus verständlichen individuellen Dimension der Befürworter aktiver Sterbehilfe immer auch um mögliche negative gesellschaftliche Folgewirkungen ging. Das muss notwendigerweise spekulativ bleiben. Dagegen liefert der Blick zu unseren Nachbarn in den Niederlande nicht nur ganz handfestes Zahlenmaterial, wie es aussieht, wenn die Tötung auf Verlangen zugelassen ist.

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Aktive Sterbehilfe in den Niederlanden im Nachfrage- (oder Angebots-?)Boom. Zwischen Hilfe zur Selbstbestimmung und Ausdifferenzierung einer Tötungsmaschinerie?

Der Eintritt in eine Welt, in der alle Lebens- und im wahrsten Sinne des Wortes auch Sterbensbereiche des Menschen der Ökonomisierung unterworfen werden, erfolgt nicht von hier auf heute, nicht durch ein großes Tor, das drinnen und draußen trennt, sondern das geht schleichend, man rutscht über viele kleine Etappen da rein. Deshalb ist es ja auch oftmals so schwer, am Anfang der Wegstrecke die Punkte zu erkennen, an denen man hätte stehen bleiben, umkehren, sich des Weges verweigern sollen. In mehreren Beiträgen wurde hier die Ambivalenz oftmals gut gemeinter Ansätze, die in eine völlig andere Richtung abdriften können, am Beispiel der Sterbehilfe diskutiert. So begann der vorerst letzte Beitrag zum Themenfeld Sterbehilfe – Der Algorithmus als Sensenmann? Umrisse der Gefahr einer totalen Ökonomisierung am Ende des Lebens -, der am 9. Januar 2017 veröffentlicht wurde. Und der Blick in das benachbarte Ausland scheint die Grundthese zu bestätigen, dass man – einmal auf die Schiene gesetzt – Fahrt aufnimmt in eine Welt, die wir derzeit erst in Umrissen erkennen bzw. erahnen können. 

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