Wenn die Neue wahrscheinlich zu klein ist, die Alte wahrscheinlich auch, aber die ist schon da und hat viele andere Mitglieder: Die Nicht-Anerkennung der „Neue Assekuranz Gewerkschaft“, der „Gemischtwarenladen“ Verdi und die Frage der Tariffähigkeit einer Gewerkschaft

„Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig.“ (Art 9 Abs. 3 Grundgesetz)

Im Art. 9 Abs. 3 GG, nicht umsonst ganz vorne in unserer Verfassung platziert, findet man die Verankerung der sogenannten Koalitionsfreiheit, mit der im Grunde das Existenzrecht von Gewerkschaften verfassungsrechtlich abgesichert wird. Dabei ist zwischen einer individuellen und einer kollektiven Koalitionsfreiheit zu unterscheiden: »Die individuelle Koalitionsfreiheit garantiert das Recht des Einzelnen, Koalitionen zu gründen. Daher können Arbeitnehmer durch freiwilligen Zusammenschluss Gewerkschaften und Arbeitgeber Arbeitgeberverbände gründen. Arbeitnehmer haben ferner das Recht, sowohl einer bestehenden Koalition beizutreten und sich in ihr zu betätigen (positive Koalitionsfreiheit) als auch das Recht, sich keiner Koalition anzuschließen oder aus einer Koalition auszutreten (negative Koalitionsfreiheit). Durch das Koalitionsrecht ist die gewerkschaftliche Betätigung von Arbeitnehmern geschützt. Sie dürfen wegen ihrer Gewerkschaftszugehörigkeit nicht benachteiligt werden. Daher ist die an Stellenbewerber oder Arbeitnehmer gerichtete Frage des Arbeitgebers nach der Gewerkschaftszugehörigkeit grundsätzlich unzulässig.«

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Die Grenzen der Gemeinnützigkeit werden enger gezogen und einige werden ausgeschlossen. Das trifft nicht nur politische Akteure, sondern auch die „Zweckbetriebe“ gemeinnütziger Organisationen

Da hat der Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) aber so einigen Teilnehmern am immer noch bunten Vereinsleben in Deutschland einen gehörigen Schrecken eingejagt: »Ist ein Mann gemeinnützig, wenn er unter seinesgleichen bleibt – oder bloß in gemischtgeschlechtlicher Gesellschaft? Der Vorschlag von Finanzminister Scholz bringt traditionelle Männervereine in Bedrängnis.« In dem Artikel Das Problem der traditionellen Herrenklubs wird dann weiter ausgeführt: Scholz verkündete, man ändere derzeit das Gemeinnützigkeitsrecht. „Wer Frauen ausschließt, sollte keine Steuervorteile haben und Spendenquittungen ausstellen“. Das würde mehrere Tausend Vereine treffen – und eine Folge des Wegfalls der Gemeinnützigkeit wäre dann u.a., dass man keine Spendenbescheinigungen mehr ausstellen darf.

Und ein derart begründeter Entzug der Gemeinnützigkeit könnte auch eine deutsche Institution von internationalem Ruf treffen: den Kölner Karneval. In den Traditionskorps, dessen wichtigsten Vereinen, dürfen Frauen bislang keine aktiven Mitglieder werden.

Dass das auch für die katholische Kirche relevant werden könnte, davon war aber nichts zu hören, obgleich man ja durchaus inhaltliche Bezüge herstellen könnte. Mit dieser Institution wird man sich auch kaum anlegen. Dafür gibt es andere Spielwiesen, wo es dann um Organisationen geht, denen man den durchaus vorteilhaften Status der Gemeinnützigkeit absprechen kann. Diese Erfahrung musste Anfang des Jahres der globalisierungskritische Verein Attac machen.

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Überschuldung: Etwas Licht von oben betrachtet, zugleich ganz viel Schatten bei den Älteren. Auch hier zeigen sich die Auswirkungen von Altersarmut

»Die Zahl überschuldeter Privatpersonen in Deutschland ist erstmals seit 2013 leicht zurückgegangen. Auch die Überschuldungsquote, also der Anteil überschuldeter Personen im Verhältnis zu allen Erwachsenen in Deutschland, sinkt geringfügig.« Das meldet wir Wirtschaftsauskunftei Creditreform unter der Überschrift SchuldnerAtlas Deutschland 2019. Wenn man das in konkreteren Zahlen braucht: »Zum Stichtag 1. Oktober 2019 betrug die Überschuldungsquote bundesweit exakt 10 Prozent. Damit sind weiterhin über 6,9 Millionen Bürger überschuldet und weisen „nachhaltige Zahlungsstörungen“ auf. Das sind rund 10.000 Personen weniger als im vergangenen Jahr (minus 0,1 Prozent).«

Der Blick auf einen längeren Zeitraum verdeutlicht: »Deutschlandweit bleiben rund vier Millionen Menschen in einer harten und damit tieferen Überschuldungsspirale gefangen. Von 2006 bis 2019 stieg die Zahl der Überschuldungsfälle insgesamt um 611.000 (plus 18 Prozent).«

In Summe schieben die Betroffenen einen Schuldenberg von 202 Milliarden Euro vor sich her. Mit Blick auf die Ursachen: Über 80 Prozent der Überschuldungsfälle entfallen auf die „Big Six“: Arbeitslosigkeit, Erkrankung/Sucht/Unfall, unwirtschaftliche Haushaltsführung, Trennung/Scheidung/Tod, eine gescheiterte Selbstständigkeit und ein längerfristiges Niedrigeinkommen.

Zugleich zeigen die Daten erneut, warum sich die Sorgenfalten vertiefen, wenn man auf die älteren Menschen schaut. Bereits im vergangenen Jahr musste man zur Kenntnis nehmen: »Während die Zahl der jüngeren Verschuldeten erfreulicherweise zurückging, ist die Zahl der verschuldeten über Siebzigjährigen rasant gestiegen. Das sei gefährlich, denn allein mit ihrer Rente hätten die meisten kaum eine Chance, ihre Schulden wieder loszuwerden. Nicht nur wegen der steigenden Mieten.«

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Die Schweizer haben es nicht erfunden, aber schon darüber abgestimmt. Nun soll es in Österreich ein Volksbegehren für die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens geben

Das ist doch mal eine Ansage: 1.200 Euro für jeden österreichischen Staatsbürger über 18 Jahren an jedem Monatsanfang. Das ist die Kurzfassung der wesentlichen Forderung, die über ein Volksbegehren dem Parlament vorgelegt werden soll. Bis zum 25. November 2019 haben nun die Österreicher eine Woche lang die Möglichkeit, sich online oder in jedem Gemeindeamt für das Volksbegehren einzutragen. Wenn es von mindestens 100.000 Stimmberechtigten unterstützt wird, muss sich das Parlament damit befassen. Allerdings reicht eine bloße Debatte, ein entsprechender Gesetzentwurf muss nicht daraus folgen, berichtet Peter Münch in seinem Artikel mit der etwas missverständlichen Überschrift Österreich stimmt über bedingungsloses Grundeinkommen ab.

Bereits richtig abgestimmt hat das Volk der Schweizer – schon im Jahr 2016. Das Ergebnis wurde damals in diesem Beitrag besprochen: Mit dem Herz dafür, aber mit dem Kopf dagegen? Oder mit dem Verstand dafür, aber ohne Herz? Das „bedingungslose Grundeinkommen“ ist (nicht) krachend gescheitert. Die einen sagen „nur“ 23,1 Prozent haben mit Ja gestimmt, aber eigentlich muss man von „immerhin“ und „erstaunlicherweise“ sprechen. „Mit ihrer revolutionären Idee haben sie fast ein Viertel der Stimmenden hinter sich gebracht“, so wurde damals Claudia Blumer zitiert (Fast jeder vierte Urnengänger stimmte für ein bedingungsloses Grundeinkommen).

Nun also, wenn auch vor einem anderen Verbindlichkeitshintergrund, die Österreicher. Wer hat das auf den Weg gebracht?

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Alle reden von der „Grundrente“, aber nur wenige von der „Sportlerrente“. Die soll jetzt kommen, für einige Athleten ab 2020 und für deren Zukunft

Wenn man sich so die von vielen Seiten vorgetragene Kritik an dem Kompromiss zur „Grundrente“ anschaut, dann ist da wieder die Sehnsucht nach einfach mal nur positiven Botschaften zu diesem so existenziellen Feld der Alterssicherung. Wie wäre es da mit solchen Meldungen? Athleten freuen sich über Einführung der „Sportlerrente“, so beispielsweise der Deutschlandfunk. „Der Start in die Altersvorsorge ist ein tolles Signal der Wertschätzung“, so wird Johannes Herber, Geschäftsführer von Athleten Deutschland, zitiert. Man freue sich für die Mitglieder, die ihren Karrieren im Spitzensport oft den Einstieg ins Berufsleben unterordneten. „Mit diesem Beschluss gewinnen sie ein Stück Sicherheit.“

»Im Namen seiner Mitglieder dankt Athleten Deutschland der Bundesregierung, dem Sportausschuss unter der Führung der Vorsitzenden Dagmar Freitag und dem Bundesinnenministerium, die gemeinsam diesen Beschluss auf den Weg gebracht haben. Besonderer Dank gilt der Deutschen Sporthilfe, die sich schon seit geraumer Zeit mit ihrer Energie und Expertise für diesen weiteren Förderbaustein der Altersvorsorge eingesetzt hat«, kann man der Pressemitteilung des Verbandes unter der Überschrift Mehr Unterstützung ­für den Leistungssport vom 15.11.2019 entnehmen. Das hört sich doch nun rundum positiv an und offensichtlich nach dem guten Ende einer schon seit längerem laufenden Geschichte.

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