Anfang des Jahres 2023 wurde hier berichtet, dass ein „Kollaps auf dem sozialen Wonungsmarkt“ drohe, so das „Verbändebündnis Soziales Wohnen“ – ein Zusammenschluss von Mieterbund, Baugewerkschaft sowie Sozial- und Branchenverbänden (vgl. dazu den Beitrag Sozialwohnungsnot: 50 Mrd. Euro für einen Bauwumms oder braucht es etwas anderes, um die neue alte soziale Frage anzugehen? vom 1. Februar 2023). Wenn man diesen Zusammenbruch vermeiden wolle, dann müsse der Bund ein Sondervermögen auflegen. Dafür seien mindestens 50 Milliarden Euro notwendig – zumindest für den Anfang.
Ein Sondervermögen? 50 Milliarden Euro?
Was Anfang 2023 wie schon in den Jahren zuvor (denn das Archiv mit Problemdiagnosen und daraus abgeleiteten Forderungen nach Bau- und sonstigen Offensiven gerade im Bereich des halbwegs bezahlbaren Wohnens ist voll bis unter die Decke und reicht viele Jahre zurück) noch durchaus machbar daherkam, wenn man das denn gewollt hätte, erscheint diese Tage nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.11.2023 zur Schuldenbremse und der damit einhergehenden höchstrichterlichen Streichung der aus dem Topf für die Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie in den „Klima- und Transformationsfonds“ verschobenen 60 Milliarden Schulden-Euro in Anbetracht der dadurch ausgelösten haushaltspolitischen Erschütterungen der aktuellen Regierungspolitik als völlig aus der Zeit gefallen.