Irgendwie zurück in die Vergangenheit und das auf Kosten der Versicherten? Zur Reform der Finanzierung der Krankenkassen

Und schon wieder muss man sich ein neues Gesetzeskürzel merken: „GKV-FQWG“, so heißt die neueste Begriffskreation aus dem Bundesgesundheitsministerium. Oder in epischer Langform: „Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz – GKV-FQWG)“. Den Entwurf zu diesem Gesetz hat der Bundesgesundheitsminister Größe (CDU) zumindest schon mal durch das Bundeskabinett gebracht, jetzt geht das dann seinen weiteren parlamentarischen Gang. Eines der Kernelemente des vorliegenden Gesetzentwurfs ist die Neuregelung der Art und Weise der Finanzierung der einzelnen Krankenkassen, die man so ausdrücken kann: Irgendwie zurück in die Vergangenheit und das auf Kosten der Versicherten.

Mit Vergangenheit sind die Jahre bis 2009 gemeint, denn bis dahin gab es kassenindividuelle Beitragssätze für die Versicherten, mithin also teurere und billigere Kassen. Dann kam es zu einer fundamentalen Veränderung des Finanzierungssystems mit der Einführung des Gesundheitsfonds, denn damit verbunden war die Installierung eines über alle Kassen einheitlichen Bundesbeitragsatzes in Höhe von 15,5% des beitragspflichtigen Einkommens. Die Einnahmen auf der Basis dieses Beitragssatzes fließen in den Fonds, aus dem wiederum dann die Mittel weiterverteilt werden auf die einzelnen Kassen. Krankenkassen, die ihren Finanzbedarf nicht durch Beiträge aus dem Gesundheitsfonds decken können, müssen seit 2009 einen Zusatzbeitrag erheben. 2011wurde die Begrenzung der Höhe dieser Beiträge aufgehoben. Auf der anderen Seite können Krankenkassen, so sie denn dazu in der Lage sind, Überschüsse in Form von Prämien an ihre Mitglieder ausschütten.
Damit soll jetzt Schluss sein, mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf kehrt man wieder zurück zu einem System der kassenindividuellen Beitragssätze.Und wenn man einen ersten flüchtigen Blick auf die neue Krankenkassenfinanzierung, die am 1. Januar 2015 das Licht der Welt erblicken soll, wirft, dann scheinen die Versicherten die großen Gewinner zu sein. Denn immerhin, so ist dem Entwurf des Gesetzes zu entnehmen, sinkt der Beitragssatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung von bislang 15,5% auf nur noch 14,6% und der Arbeitnehmer-Anteil soll von derzeit mindestens 8,2% auf 7,3% reduziert werden. Also müsste das ein Tag der Freude sein für die Versicherten.

Aber schauen wir genauer hin. In der Abbildung sind die wichtigsten Elemente der bestehenden und der nunmehr geplanten neuen Finanzierung der Krankenkassen skizziert.

Nina von Hardenberg schreibt in ihrem Artikel „Übersichtlicher – und manchmal teurer„:
»Ein Teil der 52 Millionen Kassenmitglieder muss Anfang 2015 wahrscheinlich tatsächlich etwas weniger für die Krankenversicherung ausgeben. Laut Gesetzesentwurf soll der Pflicht-Beitragssatz der Krankenkassen zum 1. Januar 2015 von derzeit 15,5 auf 14,6 Prozent sinken. Damit wird nach Einschätzung des Ministers allerdings keine Kasse auskommen. Die Kassen dürfen dann den Beitragssatz individuell wieder etwas nach oben schrauben. Manche Kassen werden aber weniger benötigen als die zuletzt pauschal gültigen 15,5 Prozent. Ihre Versicherten würden also Geld sparen.« Hingegen werden andere Kassen mit den 14,6% nicht auskommen und einen höheren Beitragssatz von den Versicherten verlangen.

Was für die eine oder andere Krankenkasse eine erhebliche Vereinfachung und Erleichterung der Erhebung von Zusatzbeiträgen im Vergleich zur heutigen Situation darstellt, kann und wird sich für zahlreiche Versicherte als ein Bumerang-Effekt erweisen:

  • Im bisherigen System können die Krankenkassen, wenn sie mit den zur Verfügung gestellten Finanzmittel nicht auskommen, zwar einen Zusatzbeitrag von ihren Versicherten erheben, dieser ist allerdings ausgestaltet als ein pauschaler, einheitlicher Fixbeitrag für alle Versicherten, hinzu kommt ein so genannter „Sozialausgleich“ im Sinne einer Schutzklausel vor Überforderung von niedrigen Einkommen durch den Zusatzbeitrag. Die Erhebung des Zusatzbeitrags, der ja von den Versicherten alleine getragen werden muss, ist mit erheblichen administrativen Aufwendungen verbunden.
  • Die neue Finanzierungssystematik beinhaltet neben dem allgemeinen Beitragssatz ebenfalls die Option, einen Zusatzbeitrag erheben zu können, wenn die Finanzmittel aus dem Gesundheitsfonds für die jeweilige Kasse nicht ausreichend sein sollten. Allerdings – und das ist der entscheidende Unterschied zum bisherigen System – verlässt der Gesetzgeber die bisherige Systematik eines pauschalen, einheitlichen Fixbetrags für alle Versicherten der Kasse, stattdessen führt man (wieder) einen prozentualen Zusatzbeitrag gemessen am jeweiligen Einkommens ein. Auf den ersten Blick scheint das sozialpolitisch eine sinnvolle Sache zu sein, denn durch die prozentuale, also anteilige Ausgestaltung des Zusatzbeitrags werden natürlich höhere Einkommen stärker herangezogen als kleine oder mittlere Einkommen. Mit diesem Argument werden sicherlich Vertreter der SPD zu punkten versuchen. Die Kassen selbst werden von diesem Punkt der Finanzierungsreform äußerst angetan sein, denn anders als beim bisherigen Zusatzbeitrag erledigt die Einziehung des neuen Zusatzbeitrags der Arbeitgeber durch die entsprechende Abführung vom Gehalt seines Mitarbeiters. Hier besteht insgeheim sicher die Hoffnung, dass durch diesen „en passant“ erfolgenden Abzug direkt beim Arbeitgeber der einzelne Versicherte weniger motiviert sein wird, seine bisherige Krankenkasse zu verlassen und zu einer billigeren Kasse zu wechseln.
  • Allerdings muss man in aller Deutlichkeit sehen, dass mit dem neuen System der gesamte zukünftige Finanzierungsbedarf der Krankenkassen einseitig auf die Schultern der versicherten Arbeitnehmer verlagert wird, den der Anhebungsspielraum der Kassen für den prozentualen Zusatzbeitrag ist nicht mehr begrenzt und gleichzeitig fällt der im bestehenden System vorhandene Sozialausgleich, nachdem es eine Belastungsdeckelung bei den Versicherten gibt, vollständig weg.

Florian Diekmann hat seinen Artikel über den Gesetzentwurf überschrieben mit „Auf Kosten der Versicherten„. Die Umsetzung der einseitigen Verschiebung zukünftiger Beitragsbelastungen auf die Arbeitnehmer in der GKV ist eine Umsetzung dessen, was in dem Koalitionsvertrag zwischen SPD und den Unionsparteien vereinbart worden ist – aber bereits daran hatte es aus den Reihen der Sozialdemokratie Kritik gegeben (vgl. hierzu beispielsweise den Artikel „SPD will Arbeitgeber stärker zur Kasse bitten“ aus dem Februar dieses Jahres, wobei es besser geheißen hätte, Teile der SPD wollen das). Die Abschaffung des alten pauschalen Zusatzbeitrags wird aus Sicht der Kritiker mit einer neuen Ungerechtigkeit erkauft.

Aber damit nicht genug, denn Diekmann weist auf einen weiteren Tatbestand hin, der sich übrigens einbettet in die auch in der Rentenversicherung beobachtbare Indienstnahme des Beitragszahlers zur Entlastung des Bundeshaushalts: »Denn zusätzlich stößt sich auch noch der Staat im großen Stil auf Kosten der Versicherten gesund: Deutlich mehr als zehn Milliarden Euro wollen Gröhe und Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) bis zum Jahr 2018 im Vergleich zur aktuellen Gesetzeslage beim Gesundheitssystem einsparen.« Also bei den Steuergeldern, die ansonsten eigentlich in die GKV hätten fließen sollen, muss man hier anfügen.
Und das geht so:

»Eigentlich ist per Gesetz festgelegt, dass der Bund 14 Milliarden Euro pro Jahr in den Gesundheitsfonds zahlt – als ohnehin nur teilweisen Ausgleich für versicherungsfremde Leistungen wie die Familien-Mitversicherung. Doch bereits im vergangenen Jahr überwies Schäuble lediglich 11,5 Milliarden Euro, auch für 2015 ist dieser Betrag vorgesehen. In diesem Jahr werden es mit 10,5 Milliarden Euro gar noch weniger sein. Insgesamt entsteht so ein 8,5-Milliarden-Euro-Loch im Gesundheitsfonds.«

Für eine gewisse Übergangszeit wird dieses Loch aus den derzeit gut gefüllten Schatullen des Gesundheitsfonds und damit aus Beitragsmitteln gegenfinanziert werden können. Aber die allgemeine Kostenentwicklung und der Entzug der Steuermilliarden werden alsbald den Druck im Kessel ansteigen lassen. Und die dann auszustellende Rechnung wird der Versicherte alleine zu stemmen haben. Die Arbeitgeber sind auf Dauer abgekoppelt von den Beitragssatzsteigerungen. Bundesgesundheitsminister Größe verteidigt die Entscheidung, dass der Beitragssatz der Arbeitgeber eingefroren bleibt. „Höhere Beiträge würden die Wirtschaft belasten und damit Arbeitsplätze gefährden“, so wird er zitiert. Da sind sie wieder, die berüchtigten „Lohnnebenkosten“.

Praktisches und theoretisches Streikrecht: Die einen (warn)streiken für ihre Forderungen, die anderen im Windschatten hoffen und bekommen Schützenhilfe vom Bundesverwaltungsgericht

Jetzt warnstreiken die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Bund und Kommunen wieder – bzw. genauer: die, die streiken dürfen, also die Angestellten. Die Beamten begleiten das als Zaungäste und drücken die Daumen. Die Forderungen der Arbeitnehmerseite liegen seit längerem auf dem Tisch und die Arbeitgeberseite hat sich noch nicht durch ein eigenes Angebot hervorgetan. Am kommenden Montag und Dienstag gibt es die nächste Verhandlungsrunde und für die sind alle Beteiligten „zuversichtlich“, was einen Abschluss angeht. Bis dahin werden wir Zeugen des „Showdown vor der letzten Runde„, wie Eva Völpel ihren Artikel über die neue Warnstreikwelle überschrieben hat. „Streik trifft Pendler, Rentner und Eltern in der Region„, so kann man es in der Online-Ausgabe der WAZ lesen.

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Die Schwarzarbeit und der Zoll sowie der Missbrauch mit dem Teil-Missbrauch. Notizen aus den Schmuddelecken des Arbeitsmarktes

Haben Zollverwaltung, Schwarzarbeit und Ein-Mann-Unternehmen aus Rumänien oder Bulgarien etwas gemeinsam? Ja, denn sie treffen sich in der Welt der Kontrollen. Wenn denn kontrolliert wird.
Der Zoll stand früher an den Grenzen unseres Landes. Doch die Grenzzäune innerhalb Europas sind gefallen und nunmehr haben viele Zollbeamten andere Aufgaben bekommen, die sich nach innen richten. Darunter die Bekämpfung der Schwarzarbeit. Innerhalb der Zollverwaltung gibt es dazu die Organisationseinheit „Finanzkontrolle Schwarzarbeit„. Und die hat – folgt man ihrer Selbstdarstellung – sehr wichtige Aufgaben:

»Die Bekämpfung der Schwarzarbeit hat viele Facetten: Es gibt den Arbeitgeber, der seine Arbeiter nicht zur Sozialversicherung anmeldet, die Arbeitnehmerin, die ohne Steuerkarte arbeitet, den Ausländer, der ohne Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung arbeitet, den Arbeitsverleiher, der ohne Erlaubnis Arbeitskräfte illegal verleiht, die Arbeitslose, die Bezüge bezieht und nebenbei arbeitet und vieles andere mehr. Sie alle haben jedoch eines gemeinsam: Ihr Tun vernichtet dauerhaft legale Arbeitsplätze und erhöht damit die Arbeitslosigkeit, bringt den Staat um Steuern und die Sozialversicherungen um Beiträge. Das verursacht Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten legal arbeitender Unternehmen und Arbeitnehmer, erhöht die Abgabenlast für die Solidargemeinschaft und trägt zur Ausbeutung illegal Beschäftigter bei. Dagegen ist der Zoll tagtäglich mit bundesweit rund 6.700 Beschäftigten im Einsatz.«

Die neuen Ergebnisse dieser Arbeit aus dem vergangenen Jahr hören sich beeindruckend an: Die rund 6.700 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (bei einem Gesamtpersonalbestand der Zollverwaltung von 34.027 im vergangenen Jahr) ermittelten 2013 in 135.000 Verfahren wegen Schwarzarbeit. Sie deckten dabei einen Schaden von insgesamt über 777 Millionen Euro auf, so das Bundesfinanzministerium in einer Mitteilung.

Dietmar Seher berichtet in seinem Artikel „Schwarzarbeit richtete 777-Millionen-Euro-Schaden an„:
»Fahnder des Zolls haben im vergangenen Jahr zahlreiche Fälle von Schwarzarbeit aufgedeckt. Vor allem die angeblichen Ein-Mann-Betriebe, die Einwanderer aus Osteuropa anmelden, kosten dem Staat viel Geld.«

In dem Artikel wird Jörg Hellwig von der Dortmunder Finanzkontrolle zitiert, der vor einem neuen erkennbaren Trend berichtet:

»Immer weniger ist es der Hartz-IV-Bezieher, der nebenher arbeitet. Dafür mischen grenzüberschreitend operierende Banden mit. Sie schleusen Arbeitskräfte aus Osteuropa ein, die keinen Arbeitsvertrag erhalten, sondern als Ein-Mann-Unternehmen bei Großprojekten arbeiten und sich vorher als selbstständiger Gewerbebetrieb anmelden müssen. So entgehen dem Staat Abgaben. Den Trend gebe es im ganzen Ruhrgebiet.«

Aber nicht nur dort, sondern auch in anderen Regionen unseres Landes. Der „krasseste“ Fall aus der Welt der „Ein-Mann-Unternehmen“, über den die Dortmunder berichten können: »2013 ließ das Hauptzollamt nach zwei Jahren Ermittlungen eine Gerüstbaufirma auffliegen, die auf diese Weise bis zu 150 Mann je Baustelle beschäftigte. Am Ende standen 25 Millionen Euro Schaden beim Staat, 70 Durchsuchungen und sieben Haftbefehle.«

Quelle: Die Zollverwaltung: Jahresstatistik 2013, Berlin, März 2014, S. 18

Ein Blick auf die Tabelle aus der Jahresstatistik 2013 der Zollverwaltung verdeutlicht den bundesweiten Umfang und Ergebnisse der letzten drei Jahre im Bereich der Schwarzarbeitsbekämpfung.

Mit Blick auf den erwähnten „Trend, was die Billigst-Arbeitskräfte aus Osteuropa betrifft, ist die dann die folgende Meldung interessant: Der Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hat sich zu Wort gemeldet. Er nimmt bei der Begrenzung von Sozialmissbrauch durch Zuwanderer die Verantwortlichen in Deutschland ins Visier. „Wenn wir den Missbrauch einschränken wollen, dürfen wir den Blick nicht nur auf die Zuwanderer selbst richten“, so wird er zitiert. Und weiter: „Wir müssen uns auch genau die Leute und Strukturen anschauen, die aus eigenen, niederen Interessen Zuwanderer hierher holen und sie ausbeuten.“

»Es könne nicht sein, dass Menschen, die kein Wort Deutsch sprächen, mit perfekt ausgefüllten Anträgen auf dem Amt erschienen und Kindergeld oder gar einen Gewerbeschein beantragten. „Da geht es um gezieltes Anlocken von Zuwanderern zur Ausbeutung ihrer Arbeitskraft hier in Deutschland. Auch da müssen wir klar gegen vorgehen.“«

Das sind seitens der Regierung neue Töne in der Debatte über den „Missbrauch“ und vielleicht hat er sich vor seiner eigenen Verve erschrocken, denn sogleich relativiert er das, denn das Problem sei  auf sechs bis sieben Städte in Deutschland begrenzt. Es ist sicher so, dass es in einigen Großstädten eine massive Konzentration der Problematik gibt – darüber wurde bereits vor längerem berichtet, vgl. nur als Beispiel den lesenswerten Artikel über Frankfurt von Katharina Iskandar aus dem Jahr 2012: „Alles was kommt„: Die Bulgaren »werden angelockt von großen Versprechungen und werden doch nur ausgebeutet, auf dem Bau oder bei der Miete. Viele tausend Scheinselbständige soll es allein in Frankfurt geben, der Hauptstadt der „Bulgarenindustrie“.«

Um so gespannter dürfen wir angesichts dieser Ankündigung sein: »Der Innenminister und Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) wollen in dieser Woche einen Plan zur Bekämpfung des Sozialmissbrauchs durch EU-Zuwanderer vorstellen.«

Gespannt muss man deshalb sein, weil sich hier die gleiche Problematik stellt wie bei der immer noch offenen Frage, wie es weitergehen soll bei der Frage des Hartz IV-Anspruchs von Zuwanderern aus EU-Staaten. Über allem schwebt das Prinzip der Personenfreizügigkeit innerhalb der EU, eines der Grundrechte der Gemeinschaft. Und dieNiederlassung als Selbständige war schon vor dem Inkrafttreten der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit eine der formal legalen Möglichkeiten der Einwanderung zur Arbeitsaufnahme. Der im Titel dieses Beitrags genannte „Teil-Missbrauch“ bezieht sich darauf, dass das grundsätzlich legal ist, die selbständige Tätigkeit. Missbräuchlich wird es erst dann, wenn es sich um Scheinselbständigkeit handelt. Womit wir wieder bei der Zollverwaltung angekommen wären und deren Kampf gegen die realen Ausprägungen des Missbrauchs der Scheinselbständigkeit.

Apropos Zollverwaltung: Schon gegenwärtig hört man immer wieder Klagen aus den Reihen derjenigen, die an der Front der Missbrauchsbekämpfung ihren Mann und ihre Frau stehen, dass es zu wenig Personal gibt. Hier nun gibt es eine weitere Verbindungslinie zu einem höchst aktuellen Thema, der anstehenden Einführung eines Mindestlohngesetzes, denn man kann es drehen und wenden wie man will, die Einhaltung eines gesetzlichen Mindestlohnes muss kontrolliert werden. In dem diese Tage veröffentlichten Referentenentwurf eines Mindestlohngesetzes (MiLoG) gibt es im dritten Abschnitt einen § 14 zu der Frage der Kontrolle mit dem schönen Inhalt:
»Für die Prüfung der Einhaltung der Pflichten eines Arbeitgebers nach § 1 Absatz 1 in Verbindung mit § 2 sind die Behörden der Zollverwaltung zuständig.« Und im hinteren Teil des Entwurfs findet man die folgende „Erläuterung“ zum den §§ 14-16 des Gesetzentwurfs: »Für die Kontrolle und Durchsetzung des allgemeinen Mindestlohns werden weitestgehend die entsprechenden Vorschriften des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes übertragen. Diese haben sich bei der Kontrolle und Durchsetzung von Branchenmindestlöhnen bewährt« (S. 40 des Entwurfs vom 18.03.2014).

Es wird jetzt aber viele sicher nicht überraschen, dass der Gesetzentwurf leider nichts darüber aussagt, wer das genau machen soll. Also die, die schon da sind in der Zollverwaltung? Dann müssten ja einige bisher unnütze (oder gar keine) Dinge gemacht haben, auf die man nun verzichten kann, um die dadurch freiwerdenden Ressourcen auf das neue Aufgabenfeld zu verteilen. Wenn das aber nicht der Fall ist und man nicht gleichzeitig das Personal ausweitet, dann muss die neue, zusätzliche Arbeit auf Kosten der anderen Arbeit gehen. Logisch.
Dietmar Seher spricht in seinem Artikel diesen Aspekt an:

»Während IG-Bau-Chef Robert Feiger 10.000 neue Fahnder fordert, sieht Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) eher die Notwendigkeit interner Umbauten beim Zoll.«

Die Forderung nach 10.000 neue Fahnder erscheint von außen betrachtet eher wie die Umsetzung des Mottos „Steigen wir mal hoch ein“. Aber wenn auf der anderen Seite ein Minister die „Notwendigkeit interner Umbauten“ als Antwort auf Personalbedarf sieht, dann sollte einen das mehr als skeptisch stimmen. Denn es handelt sich hier ja wirklich um neue, zusätzliche Aufgaben, die mit dem gesetzlichen Mindestlohn für alle Branchen geschaffen werden und die müssen angesichts der erwartbaren Umgehungsversuche eines Teils der Unternehmen kontrolliert werden und das gerade am Anfang eigentlich mit abschreckender Wirkung. So weit die Theorie.