Wegschauen, Handlungsstarre, ehrliches Bemühen, Wut und Hilflosigkeit. Das Sammelsurium der Folgen des Aufschlagens der Flüchtlingsfrage in den Kommunen

Es sind mehr als irritierende Nachrichten, die aus zahlreichen Kommunen an die Oberfläche dringen hinsichtlich der vielen Flüchtlinge, die dort im wahrsten Sinne des Wortes aufschlagen. Nehmen wir das Beispiel München: „Es ist einfach alles Chaos“: »Zeltlager, Altenheime und Gewerbeobjekte dienen als Unterkünfte: Die Situation für Flüchtlinge wird in München immer dramatischer. Selbst die Verantwortlichen verlieren den Überblick.« Asylsuchende in der Münchner Erstaufnahmezentrale Bayernkaserne berichten, dass sie tagelang im Freien genächtigt hätten und nicht oder unzureichend mit Decken versorgt worden seien. »Unter sehr prekären Umständen leben auch etwa 700 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in sogenannten Schutzstellen, für die das Stadtjugendamt verantwortlich ist. Derzeit kommen viele Jugendliche aus Eritrea und Syrien, die noch keine 16 Jahre alt sind, ohne Eltern an. „Es ist alles entsetzlich“, sagte Jugendamtschefin Maria Kurz-Adam … Um die jungen Menschen annähernd gesetzeskonform zu betreuen, muss das Jugendamt laut Kurz-Adam neben Honorarkräften auch Ehrenamtliche engagieren, die mit Fachleuten in Teams arbeiten. Es sei nicht mehr möglich, ausreichend reguläre Mitarbeiter zu rekrutieren. Kurz-Adam räumt ein, dass sie keine Idee mehr habe, wie ihr Amt alleine eine tragfähige und langfristige Versorgung gewährleisten solle.« Und die ganze Widersprüchlichkeit, das Hin und Her offenbart sich auch in diesen Zeilen: »Sorgen macht man sich in der Stadt auch wegen wachsender Ressentiments in der Nachbarschaft der überbelegten Unterkünfte. Zunehmend höre man ablehnende, mitunter rassistische Äußerungen. Zugleich aber wächst auch die Hilfsbereitschaft in der Bevölkerung. Unzählige Münchner helfen Flüchtlingen mit Sachspenden oder ehrenamtlichem Engagement.«

Und es ist nicht nur eine Stadt wie München, in der es hinsichtlich der Flüchtlinge ganz offensichtlich drunter und drüber geht (vgl. dazu Stadt erwägt Wiesnzelt als Notunterkunft: »München sucht weiter fieberhaft nach neuen Unterkünften für Flüchtlinge. Auf dem Tollwood-Gelände sollen Schlafplätze für 300 bis 400 Menschen geschaffen werden. Auch der VIP-Bereich im Olympiastadion ist im Gespräch – und das Schützenfestzelt auf der Theresienwiese.«)

Mit 200.000 Flüchtlingen hatte das Bundesamt für Migration ursprünglich im laufenden Jahr gerechnet. Jetzt werden es wahrscheinlich 300.000. In einigen Bundesländern hat sich die Zahl der Aufzunehmenden innerhalb der vergangenen fünf Jahre vervielfacht.

Die Medien greifen zu drastischen Betitelungen, die zuweilen über das eigentliche Problem hinausschießen: Die deutsche Flüchtlingskatastrophe, so hat beispielsweise Nadine Oberhuber ihren Beitrag überschrieben. Wenn man eine solche Begrifflichkeit verwenden würde für die Lage in Teilen der Türkei oder noch schlimmer im Libanon, dann wäre das sicher gerechtfertigt. Davon abgesehen stellt Oberhuber eine scheinbar einfache Frage – und liefert sogleich eine enttäuschende Antwort:

»Es muss doch Kommunen geben, die Asylbewerber gut unterbringen und bei denen Sozialarbeiter und Ärzte daran arbeiten, sie professionell zu betreuen. Es kann sein, dass es solche positiven Beispiele gibt – das Problem ist nur: Sie sind verdammt selten geworden. Bei dem derzeitigen Ansturm neuer Flüchtlinge können selbst Vorzeigekommunen kaum noch gute Arbeit leisten.«

Oberhammer berichtet, dass es gute Ansätze gab, »mit denen Länder und Stadtstaaten die Unterbringung verbessern wollten: Berlin etwa beschloss 2003, Flüchtlinge nur noch dezentral unterzubringen. Also nicht mehr in Sammelunterkünften, sondern über die Stadt verteilt in Einzelwohnungen. Viele halten das für die beste Art, denn das ermögliche den Asylsuchenden ein selbstbestimmtes Leben und integriere sie vor allem in die Gesellschaft. Köln und einige andere Städte schlossen sich der Idee Berlins an. Einige Flächenländer wie Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz schafften es sogar, über 80 oder sogar 90 Prozent aller Asylbewerber in eigenen Wohnungen unterzubringen.« Aber das wird immer schwieriger bis unmöglich, je mehr Menschen Aufnahme suchen. Andere Bundesländer sind andere Wege gegangen: Baden-Württemberg, Brandenburg und Sachsen sind diejenigen Länder, die den Großteil aller Asylsuchenden in Sammelunterkünften einquartieren. In Aufnahmeheimen, in denen die Zustände oft erbärmlich sind, wenn Flüchtlinge zu siebt oder acht in ein Zimmer gepfercht werden, Minderjährige allein und ohne Betreuung in diesen Heimen leben.

„Die Situation entgleitet den meisten, selbst wer bisher sagte: Wir wollen die Menschen gut unterbringen, der wird überrollt und ist jetzt bei der Containerunterbringung angelangt“ – mit diesen ernüchternden Worten wird die Politologin Jutta Aumüller zitiert, die derzeit in einem Projekt für das Institut für Entwicklung und Soziale Integration (DESI) die Lage in Flüchtlingsheimen untersucht. Sie weist darauf hin, dass es viele Kommunen gibt, die sich anstrengen – „aber ich erlebe derzeit nur noch Kommunen unter Druck“.

Natürlich geht es auch wie immer um die Finanzierung. »Bisher tragen die Bundesländer die Kosten für die Unterbringung und jedes Land setzt jeweils die Sätze selbst fest, die es den Kommunen dafür zahlt … Theoretisch bekommen die Kommunen also die Kosten für die Unterbringung ersetzt – praktisch reichen die Summen aber bei Weitem nicht aus.« Es sind allerdings eher die Gemeinden, die nicht gerade vor Geld strotzen, die sich für die Asylanten einsetzen, wie Jutta Aumüller beobachtet haben will. »Zumindest kann sie nicht erkennen, dass in finanzstarken Gegenden die Flüchtlinge besser untergebracht würden. Baden-Württemberg wird gelegentlich von Experten als Beispiel für Unterkünfte genannt, die „das nackte Grauen sind“.«

Dazu gesellen sich natürlich auch noch andere Probleme, die aus der akuten Überforderung resultieren. Auch wenn man jetzt, nachdem das Kind in den Brunnen gefallen ist, gegensteuert und eine bessere Betreuung zu organisieren versucht, dann fehlen oftmals die qualifizierten und geeigneten Fachkräfte, die man eben nicht aus dem Ärmel schütteln kann.

Bereits Anfang Oktober gab es in der Tageszeitung taz einen Themenschwerpunkt mit lesenswerten Beiträgen, die unterschiedliche Perspektiven der Flüchtlingsfrage aus- bzw. zumindest anleuchten. So beispielsweise ein Interview mit Manfred Schmidt, dem Leiter des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit der bezeichnenden Überschrift „Stimmung darf nicht kippen“. Und auch hier begegnet man wieder dem Engagement vor Ort: »Die Menschen in Balingen haben den Wunsch, Flüchtlingen zu helfen. Ganz pragmatisch. Sie gründen ein Asylcafé. Trotz aller Unterschiede entsteht dabei Nähe«, kann man dem Artikel Reich und Arm verwoben entnehmen.

Viele der Flüchtlinge haben es in die Festung Europa geschafft über das Meer am Südrand der EU, dem Urlaubsparadies für viele Europäer. Das mittlerweile zu einem großen Friedhof geworden ist – denn noch nie sind so viele Menschen bei dem Versuch, nach Europa zu kommen, elendig ertrunken. Vor diesem Hintergrund irritiert auf den ersten Blick eine Artikelüberschrift, die da lautet: Das Meer der Hoffnung. Aber das ist durchaus berechtigt. Gestiftet haben die Italiener diese Hoffnung. Seit November 2013 läuft in der Straße von Sizilien der „Mare Nostrum“-Einsatz, patrouillieren Schiffe und Flugzeuge bis weit hinunter vor die libysche Küste. Es geht um einen „proaktiven Einsatz“, der darauf zielt, Schiffe in Not aufzuspüren und für die schnellstmögliche Rettung zu sorgen, durch eigene Einheiten oder per Alarmierung von Handelsschiffen in der Unglückszone.
Italiens Regierungschef Matteo Renzi bilanzierte vor der UNO-Vollversammlung:

»Zu oft …  verwandle sich das Mittelmeer „in einen Friedhof“, Mare Nostrum aber habe „80.000 Menschenleben dem Friedhof Mittelmeer entrissen.«

Dieses Jahr sind schon fast 140.000 Menschen über das Meer nach Italien gekommen und Mare-Nostrum-Schiffe haben sogar mehr Flüchtlinge gerettet, als die 80.000, die Renzi in seiner Rede erwähnt hat: über 90.000. Aber auch hier wieder das Geld: Italien hatte monatelang gefordert, die EU solle sich an den Kosten für Mare Nostrum beteiligen. Denn das Rettungsprogramm kostet Rom an die 100 Millionen Euro im Jahr. Und nun soll nach Mare Nostrum „Triton“ kommen, ein neu definierter Einsatz der Europäischen Grenzagentur Frontex. Was da auf uns bzw. auf die Flüchtlinge zukommt, offenbart dieses Zitat:

»Triton: Unter diesem Namen sollen in Zukunft die Kontrolleinsätze an den europäischen Außengrenzen vor Italien und Malta laufen, mit einem weit bescheideneren Budget von 36 Millionen Euro. Doch Frontex-Chef Gil Arias-Fernández stellt sofort klar, dass „Triton Mare Nostrum nicht ersetzen wird“ – schlicht, weil Frontex keinen humanitären Auftrag habe: „Wir sind keine Agentur, die sich mit der Lebensrettung auf hoher See befasst“, resümiert Arias trocken.«

Eigentlich müsste Mare Nostrum unbedingt erhalten bleiben, denn das Sterben im Mittelmeer geht weiter: »Allein in der Woche vom 10. zum 15. September kamen bei drei Unglücken über 700 Menschen ums Leben.«

Und der „Nachschub“ ist leider sicher. Am Beispiel Eritrea verdeutlicht das Dominic Johnson in seinem Beitrag Der Horror in der Wüste: »Wer es aus dem ostafrikanischen Land nach Deutschland schafft, hat oft Unvorstellbares hinter sich.« Und das ist auch ein Thema für uns in Deutschland: Aus keinem Land nimmt die Zahl der Asylsuchenden in Deutschland so stark zu wie aus Eritrea: 7.898 Erstanträge in den ersten acht Monaten dieses Jahres, verglichen mit 703 im Vorjahreszeitraum. Nach Syrien und Serbien stehen Menschen aus Eritrea bereits auf Platz 3 der Länder, aus denen die meisten Flüchtlinge nach Deutschland kommen. Und ein Ende ist nicht abzusehen, denn kaum ein Land bietet seinen Bürgern so viele gute Fluchtgründe wie Eritrea. Weitere Details in dem Artikel.
Und Serbien wurde ja schon erwähnt – also eines dieser Länder in unserer Nähe, das vor kurzem zu einem „sicheren Staat“ erklärt worden ist, um die Menschen von dort schnell wieder loswerden zu können. Dazu der Beitrag An einem gottverlassenen Ort: »In einer Wellblechsiedlung nahe Belgrad wohnt ein junger Rom mit seiner Familie. Zwei Mal war er schon in Deutschland, seine Tochter ist dort zur Schule gegangen. Vor einigen Wochen wurde die Familie abgeschoben.« Was aber nicht das Ende der Geschichte bedeuten wird, wie Andrej Ivanji seinen Artikel beendet: „Besser lebendig in Deutschland als tot in Serbien“, sagt Sajin lächelnd. Er habe noch Familie in Deutschland, er sei ein freier Mann mit einem Reisepass. Er werde sie besuchen.

Die Kinder und die Armut ihrer Eltern. Natürlich auch Hartz IV, aber nicht nur. Sowie die Frage: Was tun und bei wem?

Kinderarmut nimmt in Deutschland wieder zu. Unter dieser Überschrift berichtet Thomas Öchsner, dass die »Zahl der armen Kinder in Deutschland wächst: Mehr als 1,6 Millionen Jungen und Mädchen unter 15 Jahren leben von Hartz IV.« Das wurde sofort aufgegriffen: In einem der reichsten Länder der Welt steigt die Zahl von Kindern in Armut, berichtet Spiegel Online in einem Beitrag, der die gleiche Überschrift trägt wie der Artikel von Öchsner. Die FAZ hingegen scheint etwas verschnupft ob der neuen Zahlen: »Jahrelang lebten in Deutschland immer weniger Kinder von Hartz IV, weil ihre Eltern Arbeit fanden. Doch dieser Trend ist jetzt gestoppt« und stellt das unter die Überschrift Etwas mehr Kinder in Hartz IV, irgendwie etwas beleidigt daherkommend und zugleich mit der Aussage, bislang sei die Zahl der Kinder mit Hartz IV-Bezug gesunken, weil ihre Eltern eine Arbeit gefunden hätten, eine These aufstellend, die einfach in den Raum gestellt wird, denn es kann dafür auch noch andere Gründe geben.

Zwei Vorbemerkungen sind besonders relevant für eine Einordnung dessen, was hier diskutiert wird:

1. Zum einen wird „Kinderarmut“ fokussiert auf den Tatbestand des Hartz IV-Bezugs. Das kann man, wenn einem an einer Beschwichtigung des Themas gelegen wäre, damit relativieren, dass es sich beim Grundsicherungsbezug doch um „bekämpfte Armut“ handelt, denn angeblich werde hier das soziokulturelle Existenzminimum der Menschen gesichert. Aber eine andere Perspektive ist viel wichtiger: Die tatsächliche Dimension der Einkommensarmut, von der Kinder betroffen sind, ist weitaus größer als es die Zahl der Kinder in Hartz IV-Haushalten nahelegt, beispielsweise wenn man die Einkommensarmutsschwellen der EU zugrundelegt. An einem Beispiel kann man das aufzeigen: In Deutschland gibt es das Instrument des Kinderzuschlags, dass Eltern bekommen können, um zu vermeiden, dass sie ansonsten durch die Existenz des Kindes bzw. der Kinder zu Hartz IV-Empfänger werden würden. Man vermeidet also temporär den offiziellen Status Grundsicherungsempfänger, insofern tauchen die Kinder auch nicht in den Zahlen auf, die jetzt diskutiert werden, trotzdem sind diese Kinder knapp oberhalb der gegebenen Hartz IV-Sätze von Einkommensarmut betroffen, wenn man das nach den etablierten Standards der Armutsforschung bemessen würde.

2. Es ist keine Begriffsakrobatik, wenn man darauf insistiert, dass es „Kinderarmut“ eigentlich nicht gibt, sondern die Einkommensarmut, denen die Kinder ausgesetzt sind, ist eine „abgeleitete“ Armut der Eltern. Die Kinder sind – im positiven wie im negativen Sinne – immer eingebettet in den familialen Kontext und insofern ist es richtig und notwendig, wenn man über die gleichsam „vorgelagerte“ Einkommensarmut der Eltern spricht, wenn es um die Kinder gehen soll.

Und letztendlich geht es bei der aktuellen Debatte um die Eltern, denn die Zahlen, die von Öchsner berichtet werden, stammen aus einer neuen Analyse des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), »die der DGB-Arbeitsmarktexperte Wilhelm Adamy vorgelegt hat. Darin schlägt der DGB ein Aktionsprogramm für Eltern vor, die zusammen mit ihren Kindern schon länger von Hartz IV leben müssen.«

Laut der DGB-Studie erhalten derzeit mehr als 1,2 Millionen unter 15-Jährige seit mindestens einem Jahr Hartz IV. 642 000 dieser Kinder sind sogar seit vier Jahren oder länger auf die staatliche Hilfe angewiesen. Vor allem bei den Jüngeren sei davon auszugehen, „dass sie direkt in Hartz-IV-Verhältnisse hineingeboren wurden. Damit ist das Risiko einer dauerhaften, quasi vererbten Hilfsbedürftigkeit hoch“.

Und dann wird der DGB deutlicher, wo jetzt angesetzt werden sollte:

»Die Gefahr sei auch erheblich, dass die Eltern als Vorbilder ausfallen, schreibt DGB-Experte Adamy. Keine Arbeit zu haben, könne „eine Abwärtsspirale von sinkendem Selbstwertgefühl, Sinnkrise und mangelnder sozialer Teilhabe in Gang setzen“. Viele Eltern schaffen es dann nicht mehr, sich um die Kinder ausreichend zu kümmern.«

Aber was kann bzw. soll man tun? Hierzu findet man in dem Artikel von Öchsner Hinweise, was zumindest der DGB fordert:

»Der DGB fordert deshalb ein Sonderprogramm gegen Kinder- und Familienarmut. Es soll sich zunächst auf die 450.000 Eltern konzentrieren, die arbeitslos gemeldet sind, Kinder im Haushalt haben, Hartz IV nicht mit einem Zusatzjob aufstocken und an keiner Maßnahme eines Jobcenters teilnehmen.
Solche Eltern müssten „eine neue berufliche Perspektive erhalten, auch um ihre Vorbildrolle gegenüber ihren Kindern zu stärken“, verlangte Buntenbach. Dem DGB schwebt dabei vor, mehr geförderte Arbeitsplätze zu schaffen, „sofern eine Beschäftigung anders nicht möglich ist“. Das Programm müssten Jobcenter, Kommunen, der Bund, Wohlfahrtsverbände und Vereine gemeinsam tragen.«

Die vom DGB genannte Größenordnung von 450.000 deckt sich erstaunlich gut mit dem Ergebnis einer Quantifizierung des „harten“ Kerns an Langzeitarbeitslosen im Grundsicherungssystem, die potenziell für eine öffentlich geförderte Beschäftigung in Frage kommen und die im vergangenen Jahr vom Institut für Bildungs- und Sozialpolitik der Hochschule Koblenz (IBUS) in einer Studie veröffentlicht wurde. Bei dieser Studie ging es darum, die Größenordnung derjenigen abzuschätzen, die seit langem keiner Erwerbsarbeit mehr nachgehen konnten und die mehrere so genannte „Vermittlungshemmnisse“ aufweisen, wie sie von der BA definiert werden – ungeachtet der immer gebotenen Infragestellung und kritischen Diskussion solcher Konstruktionen ging es darum, potenzielle Kandidaten für eine öffentlich geförderte Beschäftigung zu identifizieren, bei denen man mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit vorhersagen kann, dass sie mittel- und auch langfristig so gute wie keine „normale“ Chance auf Vermittlung in irgendeine Erwerbsarbeit haben werden. Die Studie kam zu den folgenden Ergebnissen hinsichtlich der Größenordnung:

»Über 609.000 beschäftigungslose Menschen in Deutschland haben mindestens vier Vermittlungshemmnisse.
Als „arbeitsmarktfern“ stufen wir die Menschen ein, die 2011 beschäftigungslos und in den letzten 36 Monaten mehr als 90 Prozent der Zeit ohne Beschäfti- gung waren und zudem mindestens vier „Vermittlungshemmnisse“ aufweisen.
Nach unserem Messkonzept zählen 435.178 Menschen zu den arbeitsmarktfernen Personen, die für Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung in Frage kommen – auf Grundlage der restriktiven Bestimmung der möglichen Zielgruppe, wie sie der Gesetzgeber vorgegeben hat. In den Haushalten mit diesen 435.178 Personen leben über 305.000 Kinder unter 15 Jahren, die besonders von der Situation ihrer Eltern betroffen sind und die von einer teilhabeorientierten öffentlich geförderten Beschäftigung ihrer Eltern unmittelbar und mittelbar profitieren würden, was angesichts der bekannten zerstörerischen Effekte von Langzeitarbeitslosigkeit auch und gerade auf das System Familie einen eigenen Wert darstellt, der für die Nutzung des Instruments öffentlich geförderte Beschäftigung spricht.« (Obermeier/Sell/Tiedemann 2013: 3)

Die gesamte Studie hier im Original:

Obermeier, Tim; Sell, Stefan und Tiedemann, Birte: Messkonzept zur Bestimmung der Zielgruppe für eine öffentlich geförderte Beschäftigung. Methodisches Vorgehen und Ergebnisse der quantitativen Abschätzung (= Remagener Beiträge zur Sozialpolitik 14-2013), Remagen, 2013).

Nun muss man allerdings anmerken, dass gerade die Angebote öffentlich geförderter Beschäftigung in den Jahren seit 2010 massiv zurückgefahren worden sind, schon bei einer rein quantitativen Betrachtung. Wir sprechen hier von Rückgängen von 50% und mehr in wenigen Jahren. Zugleich aber wurde auch die (mögliche) Qualität der öffentlich geförderten Beschäftigung nach unten gedrückt, da der Gesetzgeber das Förderrecht in den vergangenen Jahren systematisch derart verengt hat, dass nunmehr im Wesentlichen nur noch die Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (umgangssprachlich als „Ein-Euro-Jobs“) bezeichnet, übrig geblieben sind und zugleich müssen die Tätigkeiten, um angebliche Konkurrenzen zum ersten Arbeitsmarkt zu verhindern, so künstlich ausgestaltet werden, dass man erhebliche Zweifel an der Sinnhaftigkeit vieler dieser Tätigkeiten haben muss.

Wenn also die an sich schlüssige Forderung des DGB wirklich mit sinnvollen Leben gefüllt werden soll, dann müsste ein solches „Sonderprogramm gegen Kinder- und Familienarmut“ voraussetzen, dass a) nicht nur mehr Gelder zur Verfügung gestellt werden, b) die Teilnahme an einem solchen Programm für die Betroffenen auf dem Prinzip der Freiwilligkeit basieren sollte, sondern c) vor allem bei der anstehenden SGB II-Reform dafür Sorge getragen wird, dass das völlig kontraproduktive Förderrecht hinsichtlich der öffentlich geförderten Beschäftigung derart umfassend entschlackt und neu ausgerichtet wird, dass man überhaupt sinnvolle Beschäftigungsangebote organisieren könnte. Das ist derzeit nicht gegeben.

Wenn diese Rahmenbedingungen geschaffen bzw. ermöglicht werden, dann ist das im Grunde ein Ansatz von zentraler Bedeutung, die weit über die Einkommensfrage hinausgeht. Denn tatsächlich ist es so, dass man gar nicht unterschätzen kann, was für eine gesellschaftspolitisch verheerende Wirkung lang andauernde Arbeitslosigkeit auf die betroffenen Menschen wie auch auf die Gesellschaft insgesamt hat. Und auf die Kinder sowieso.

Aber die Signale aus der Politik stimmen angesichts der Größenordnung des Problems nicht gerade vielversprechend. Für den Herbst dieses Jahres hat die Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles ein neues Programm für die öffentlich geförderte Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen in Aussicht gestellt. » Das Arbeitsministerium will Langzeitarbeitslose mit einem neuen ESF-Bundesprogramm in Betrieben unterbringen, die hierfür Lohnkostenzuschüsse erhalten. Betriebsakquisiteure sollen geeignete Arbeitgeber finden und Coaches die Teilnehmer sozialpädagogisch betreuen. Die Arbeitsmarktfernsten könnten aber kaum profitieren. Das geht aus einem Entwurf der Förderbedingungen hervor«, so der Artikel Arbeitsmarktpolitik für Langzeitarbeitslose: Details zum neuen ESF-Bundesprogramm auf O-Ton Arbeitsmarkt. Die Kritik richtet sich vor allem gegen zwei Punkte: Zum einen soll das neue Programm 30.000 Teilnehmer erreichen (wenn die denn überhaupt erreicht werden) – viel zu gering dimensioniert angesichts der quantitativen Herausforderungen. Darüber hinaus sind die Förderstrukturen des geplanten Programms so schlecht, dass man sich eher auf ein Scheitern in der Praxis einstellen sollte:

»Neu ist die Idee, Langzeitarbeitslose mittels Lohnkostenzuschüssen in der Privatwirtschaft unterzubringen, nicht. Mit dem Beschäftigungszuschuss (BEZ) bzw. dem Nachfolgeinstrument der Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) gibt es seit Jahren die Möglichkeit, Löhne für schwer vermittelbare Arbeitslose staatlich zu subventionieren. Hinzu kommt: Bei der FAV ist ein Zuschuss von 75 Prozent für die gesamte bis zu 24-monatige Förderdauer möglich. Beim neuen Bundesprogramm hingegen erhalten die Arbeitgeber umgerechnet auf die gesamte Förderdauer etwas mehr als 40 Prozent Zuschüsse für die regulär geförderten und 63 Prozent für die intensiv geförderten Teilnehmer (bei einer dreijährigen Förderung).«

Wieder einmal beschleicht einen das Gefühl, dass hier seitens der Politik Aktivitätssimulation betrieben werden soll. Wenn man wirklich in die Richtung marschieren wollte, wie sie der DGB anmahnt, dann muss da noch einiges an Substanz nachgereicht werden.

Wenn Symbolpolitik von der Bürokratie mit Leben gefüllt wird. Die Termingarantie für Krankenkassenpatienten – ein weiteres trauriges Lehrstück aus der Rubrik „Heftpflaster-Politik“

Gesundheit ist für viele Bürger ein Thema, das bei ihnen ganz weit oben steht. Alles, was sich um Gesundheit dreht, wird höchst sensibel verfolgt und viele reagieren allergisch, wenn Sie den Eindruck haben, dass ihre Versorgung im Krankheitsfall eingeschränkt ist bzw. werden soll. Die Politik weiß das sehr genau und ist aus durchaus verständlichen Gründen gerne bereit, mit Symbolpolitik die emotionale Ebene zu bedienen. Genau als eine solche muss man die Ankündigung der Großen Koalition werten, den Kassenpatienten nach immer wiederkehrenden Berichten über tatsächlich oder angeblich sehr lange Wartezeiten für einen Termin bei einem Facharzt. Das regt viele Kassenpatienten auf, befeuert durch den Verdacht bzw. Berichte, dass Privatpatienten mal wieder besser gestellt sind. Vor diesem Hintergrund erkannte man in der Politik die Möglichkeit, diese Gefühlsebene mit einer knackig daherkommenden Idee – nämlich den Betroffenen einen Anspruch auf einen solchen Behandlungstermin innerhalb einer Vier-Wochen-Frist zu gewähren – zu adressieren und das dann auch noch gleich ohne eigene Kosten, denn die Rechnung für die Kosten der Umsetzung sollten praktischerweise andere, in diesem Fall die Kassenärztliche Vereinigungen bezahlen. Und jetzt starten die Gesetzgebungsbürokraten offensichtlich durch.

Ausgangspunkt für das, was sich vor unseren Augen abspielt, waren die Vereinbarungen zwischen den Unionsparteien und der SPD, die im Koalitionsvertrag festgehalten wurden. Dort findet sich auf der Seite 54 der folgende Passus:

»Für gesetzlich Versicherte wollen wir die Wartezeit auf einen Arzttermin deutlich reduzieren. Sie sollen sich zukünftig bei Überweisung an einen Facharzt an eine zentrale Terminservicestelle bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) wenden können. Diese vermittelt innerhalb einer Woche einen Behandlungstermin. Für den Termin soll im Regelfall eine Wartezeit von vier Wochen nicht überschritten werden. Gelingt dies nicht, wird von der Terminservicestelle ein Termin – außer in medizinisch nicht begründeten Fällen – zur ambulanten Behandlung in einem Krankenhaus angeboten. Die Behandlung erfolgt dann zu Lasten des jeweiligen KV- Budgets. Diese Terminservicestellen können in Kooperation mit Krankenkassen betrieben werden.«

Die tun was für uns und gegen die ungerechte Warterei in bzw. vor den Arztpraxen, so die Botschaft an den Wähler. Im Sommer dieses Jahres gab es dann eine erste Diskussion über die Umsetzung dieses Vorhabens.

Mittlerweile gibt es einen Arbeitsentwurf für das „Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung“, in dem auch die Termingarantie geregelt werden soll. Daneben gibt es in diesem geplanten Gesetz viele weitere (und wesentlich wichtigere) Punkte – beispielsweise die Fortschreibung der seit Jahren erkennbaren schrittweisen Lockerung der klassischen, tradierten Dichotomie der Versorgungslandschaft in Einzelpraxen niedergelassener Ärzte hier und Krankenhäuser dort (vgl. dazu Entwurf für ein neues Versorgungsgesetz kursiert in Berlin sowie Ein Gesetz für junge Ärzte). Gerade die weitere Ermöglichung von teamorientierten Versorgungsstrukturen sind wichtige und richtige Schritte zur Sicherung und Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen.

Aber für die „Termingarantie“ gilt das nicht. Bereits im Sommer dieses Jahres wurde das Thema kontrovers und ablehnend diskutiert. In dem Beitrag Kassenärzte: Lange Wartezeiten sind nur ein Komfortproblem konnte man beispielsweise lesen:

»Nach einer aktuellen Erhebung der Forschungsgruppe Wahlen hat es nur jedem Zehnten bei seinem letzten Arztbesuch mit der Terminvergabe zu lange gedauert. Und drei von vier Patienten legen Wert darauf, im Fall des Falles von ihrem Wunsch-Facharzt behandelt zu werden und nicht von irgendeinem Mediziner, der ihnen von einer Terminvergabestelle vermittelt wird.«

Der Befragung der Versicherten kann man weitere Details entnehmen: »Der Studie zufolge, für die mehr als 6000 Bundesbürger befragt wurden, erhielten 62 Prozent der Patienten im vergangenen Jahr innerhalb von drei Tagen einen Arzttermin. Allerdings gaben auch 24 Prozent an, beim letzten Versuch länger als drei Wochen auf eine Behandlung beim Facharzt gewartet zu haben. Zudem belegt die Umfrage, dass es sich dabei vor allem um ein Problem der gesetzlich Versicherten handelt. Von den Privatpatienten mussten sich nur vier Prozent länger als drei Wochen gedulden.« Für eine längere Wartezeit kann es viele Gründe geben – von einer Unterversorgung vor Ort über Organisationsprobleme in den Praxen, aber auch der Tatsache, dass man sich mehr Zeit nimmt für die Behandlung bis hin zu einer Überinanspruchnahme seitens der Patienten. In der Berichterstattung und in der Wahrnehmung vieler Versicherter geht es aber – ob bewusst oder unbewusst – überwiegend um die Annahme, dass den Kassenpatienten bewusst Zugänge zu einer fachärztlichen Behandlung verwehrt werden.

Wie dem auch sei – nun soll sie also kommen, die „Termingarantie“ und der Aufbau einer neuen Infrastruktur in Form der Terminvergabestellen. Immerhin werden dann Arbeitsplätze geschaffen, könnte man zynisch anmerken.

Aber der Teufel treibt sich bekanntlich sehr gerne im Detail herum. In diesem Fall im Detail der gesetzgeberischen Umsetzung. Und was sagt jetzt der kursierende Arbeitsentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium?
Termingarantie wird aufgeweicht, berichtet Timot Szene-Ivanyi. Rudert man also schon zurück? Hat man erkannt, dass bei einer Umsetzung die Lebensweisheit „Außer Spesen nichts gewesen“ Realität werden wird? Wenn dem so wäre … Tatsächlich aber bläht man das zweifelhafte Unterfangen noch mehr auf, denn:

»Die Verpflichtung der geplanten ärztlichen Servicestellen, jedem gesetzlich Versicherten einen Termin beim Facharzt  mit einer Wartezeit von maximal vier Wochen zu vermitteln, soll lediglich unter bestimmten Voraussetzungen gelten … Danach muss die Vier-Wochen-Frist nur dann eingehalten werden, wenn eine Behandlung  innerhalb dieses Zeitraumes tatsächlich auch  „medizinisch erforderlich“ ist. Eine Terminvergabe innerhalb der vier Wochen ist nach der Gesetzesbegründung zum Beispiel dann nicht nötig, „wenn keine Gefahr besteht, dass sich der Gesundheitszustand ohne Behandlung verschlechtert oder eine längere Verzögerung zu einer Beeinträchtigung des angestrebten Behandlungserfolges führt“. In diesem  Fall müssen die Service-Stellen einen  Termin nur noch in einer „angemessenen Frist“ vermitteln.«

Oh mein Gott – jeder, der sich ein wenig auskennt, weiß, was das bedeutet bzw. bedeuten kann. Man führt also nicht nur die an sich schon fragwürdige „Termingarantie“ ein, sondern verschlimmbessert die auch noch. Denn wann ist eine Behandlung wirklich „medizinisch erforderlich“ und wann nicht? Und wer entscheidet darüber? Auf welcher Grundlage? Und muss dann der Betroffene nicht auch die Möglichkeit zum Widerspruch bekommen? Eine gigantische Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Gesetzgebungsausleger und -interpretierer tut sich hier auf. Auf alle Fälle » bekommen die Servicestellen, die von den Ärzten und ihren Verbänden ohnehin strikt abgelehnt werden,  einen erheblichen Ermessensspielraum bei der Bearbeitung der Anfragen von Patienten.« Das ganze Unternehmen wird – sollte das Gesetz werden – erst frühestens zum Herbst 2015 wirksam werden können, denn die Ärzte und die KVen haben nach Verkündigung des Gesetzes (was für das Frühjahr 2015 geplant ist) sechs Monate Zeit, bevor sie die Servicestellen umsetzen müssen.

Und warum ist der ganze Ansatz grundfalsch? Weil den Versicherten vorgegaukelt wird, dass sich an ihrer Versorgung etwas verändert, das aber nicht nur nicht passieren wird, sondern zugleich befördert die Politik auch ein fragwürdiges Verständnis von solidarischer Versorgung bei einem Teil der Versicherten:

  • Zum ersten Punkt: Wie schon die Versichertenbefragung gezeigt hat, finden die Versicherten eine Termingarantie zwar toll, aber „selbstverständlich“ in Form eines Wunschtermins bei ihrem Wunscharzt. Wir können uns schon rein gedanklich vor Augen führen, was mit vielen Terminvorschlägen der „Servicestellen“ passieren wird, wenn die Betroffenen erfahren, dass sie zu einem ganz anderen, ihnen unbekannten Arzt gehen müssen. Und diese Termine mussten dann vorher zwischen Servicestelle und der Arztpraxis vereinbart werden, wobei viele Termine dann abgesagt oder nicht in Anspruch genommen werden. Und auch die wohlfeile Regelung, dass man – wenn es nicht gelingt , irgendeinen Termin bei irgendeinem Facharzt zu bekommen – in das Krankenhaus gehen kann und sich dort ambulant behandeln lassen kann, wird zu Begeisterungsstürmen on den Kliniken führen, die offensichtlich mit dem Problem nicht ausgelasteter Kapazitäten konfrontiert sind. Ironie aus.
  • Zum zweiten Punkt: Wenn man konsequent mit Blick auf das eigentliche Problem gewesen wäre, dann würde man die eben auch vorhandene problematische Verhaltensweise eines Teils der Versicherten/Patienten nicht einfach völlig ausschließen. Denn viele Arztpraxen berichten, dass oftmals vereinbarte Termine seitens der Patienten nicht wahrgenommen, aber auch nicht vorher abgesagt werden. Das führt dann dazu, dass es auf einmal Leerzeiten gibt in den Praxen bzw. diese reagieren darauf, in dem sie das antizipieren und „doppelt“ besetzt einladen, was allerdings zu erheblichen Wartezeiten in der Praxis führen kann, weil weniger Termine ausfallen, als man erwartet hatte. Letztendlich – ob bewusst oder unbewusst herbeigeführter Kollateralschaden – verstärkt man die teilweise mehr als problematische Anspruchshaltung eines Teils der Versicherten/Patienten.

Fazit: Einfach mal sein lassen, diese ressourcenfressenden Selbstbeschäftigungsschleifen als Folge einer „Pflaster-Politik“, die man nur als Aktivitätssimulation bezeichnen muss, die aber in der Konsequenz eine Menge Nerven und Arbeitszeit kosten wird und sich lieber der tatsächlichen Verbesserung oder wenigstens Sicherstellung des noch vorhandenen Leistungsangebots widmen. Und da gibt es wahrlich genug zu tun.

Foto: © Stefan Sell