Eine sorgerechtliche Inschraubstocknahme der „Machtmütter“? Oder doch nur ein Anerkenntnis der Realitäten?

Gesellschaftliche Veränderungen und der Wandel der Familienformen müssen sich immer auch in der Gesetzgebung niederschlagen – meistens ist diese nachlaufend, oftmals zähneknirschend die neuen Realitäten Stück für Stück einverleibend. Hin und wieder – je nach Moment und rechtspolitischer Gestaltungsbereitschaft – läuft die Gesetzgebung auch gesellschaftlichen Veränderungen vor, versucht gar diese in eine bestimmte Fahrbahn zu bringen. Immer aber ist Gesetzgebung konfliktär hinsichtlich der damit verbundenen Folgen, sie kann es gar nicht anders sein.

Nehmen wir als Beispiel das Familienrecht. Die Sachen, die hier geregelt werden müssen, sind bestimmt durch hoch emotionalisierte Konfliktfälle, denn wenn es läuft, ist die familienrechtliche Ausgestaltung zumeist uninteressant. Aber im Fall der Trennung, der Scheidung wird es in aller Regel heftig – ganz besonders natürlich, wenn Kinder betroffen sind. „Das Ende der Machtmütter„, so provozierend haben Heide Oestreich und Simone Schmollack ihren Beitrag überschrieben, der sich mit der Neuregelung des Sorgerechts beschäftigt.

»Unverheiratete Väter bekommen jetzt ganz leicht das Sorgerecht für ihr Kind. Das klingt fortschrittlich. Aber ist es das auch? Wie ein Gesetz ganze Familienstrukturen verändern könnte.« Sie illustrieren die vielen konflikthaften Konstellationen am Beispiel von Lena und Markus, die sich häufig in Berliner Gerichtssälen treffen: Sie sind nicht verheiratet und seit drei Jahren getrennt. Und sie haben zwei gemeinsame Kinder – und das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder. »Sowenig sie sich auch verstehen, müssen sie immer zusammen entscheiden, wenn es um den neun Jahre alten Sohn und die sechs Jahre alte Tochter geht. So schreibt es das Gesetz vor.« Und so, wie sich die beiden streiten, könnten sich bald viele andere auch bekriegen. Denn die gemeinsame Sorge für getrennte Paare soll in Zukunft der Normalfall sein. So hat es die Regierung beschlossen und ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht, das nunmehr das Licht der Wirklichkeit erblickt hat.

»Mütter haben nun kein Vetorecht mehr, wenn ihre Exfreunde bei den Entscheidungen zum Sorgerecht mitreden wollen. Bisher konnten die Mütter Partnern, mit denen sie nicht verheiratet sind, das Sorgerecht verweigern.«

Ursprünglich war das mal ein Fortschritt gewesen. Denn früher war es so, dass für uneheliche Kinder ein Vormund eingesetzt und die Mutter entsprechend entmündigt wurde. Automatisch. Das wurde mit der Einführung der Alleinsorge erst 1970 geändert zugunsten der Mütter – und getrennt lebende ledige Väter konnten das Sorgerecht nur bekommen, wenn die Mutter einverstanden war. Damit erhoffte man sich einen Anreiz, dass der Kindsvater die Mutter heiratet. Doch mit dem nun neuen, die gemeinsame Sorge als Normalfall normierenden Recht ist es damit vorbei. Die beiden Autorinnen schreiben bilanzierend: »Wenn man so will, ist damit das kurze Matriarchat im Familienrecht zu Ende gegangen.«

Die Neuregelung kommt progressiv daher – wie damals die gesetzlichen Veränderungen, die zur Alleinsorge der Mutter führten. Nicht mehr „Das Kind gehört zur Mutter“ ist das rechtspolitische Leitbild, sondern das Kind hat Anspruch auf beide Eltern. Damit reagiert das Recht auch auf die gesellschaftliche Entwicklung, dass immer mehr Väter Verantwortung für ihr Kind übernehmen wollen. Das Ernährungsmonopol des Vaters und das Erziehungsmonopol der Mutter werden als Ideale einer vergangenen Zeit nunmehr entsorgt, zumindestens im Sorgerecht.

Und schon geht es los mit den vielen Fragezeichen, die sich hier auftun: »Kindern, die glücklich mit einem neuen sozialen Vater, in einer großen Wohngemeinschaft oder mit zwei Müttern aufwachsen, bekommt im Zweifel nun plötzlich auch noch einen Vater – den biologischen. Kann das gut gehen? Ist die biologische Abstammung wichtiger als die soziale Vaterschaft?«, fragen Oestreich und Schmollack.  Was soll man sagen?

Bleiben wir dann lieber bei der Abbildung gesellschaftlicher Strukturen nicht nur im Recht, sondern auch auf der Bühne der Verbände: »Es gibt zwei Lobbyverbände, die um die Zukunft des Sorgerechts ringen. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter, kurz VaMV, vertritt eher die Mütter, der Väteraufbruch für Kinder, der VafK, eher die Väter. Ein bisschen geht es zwischen beiden Verbänden zu wie zwischen Lena und Markus.«

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter ist gegen die gesetzliche Neuregelung und auch gegen das damit verbundene „vereinfachte Verfahren“, nach dem Richter auch ohne Anhörung entscheiden können über eine gemeinsame Sorge, die z.B. ein Kindsvater beantragt. Ein Gericht sollte genau prüfen, was dieses gemeinsame Sorgerecht für das Kind bedeuten könnte.  Also »eine sorgfältige Ermittlung mit Anhörung der Mutter, des Vaters, Verwandter und Bekannter, und selbstverständlich auch des Kindes selbst, falls das Kind alt genug ist. Aber all das sieht das Gesetz nicht vor.«

Wie konnte es dazu kommen? Väter waren es, die den Stein ins Rollen gebracht haben, in dem sie bis zum Verfassungsgericht und zum Europäischen Menschenrechtsgerichtshof klagten – und gewonnen haben. »Was die Gerichte aber nicht vorschrieben, ist das „vereinfachte Verfahren“. Das hat das Justizministerium in den Gesetzentwurf geschrieben. Eine Erleichterung für die Väter, ein Teilsieg also der Väterlobby.«
Zurück zu den beiden Sprösslingen von Lena und Markus: »Die Kinder gehen jetzt zu einer Therapeutin.«

Interessant in diesem Kontext ein Interview mit der 80-jährigen Familienrechtlerin Lore Maria Peschel-Gutzeit. Sie wendet sich vor allem gegen das angesprochene „vereinfachte Verfahren“. Dazu sagt sie: »Ein Richter entscheidet künftig in einem vereinfachten Verfahren, ohne die Eltern und das Jugendamt gehört zu haben. Das geht nicht – gerade in einer Konfliktsituation. Es kann gut sein, dass das Gesetz deswegen vor dem Verfassungsgericht nicht hält. Meine Prognose ist: Wir werden das vereinfachte Verfahren nicht behalten.« Der Biologie werde ein absoluter Stellenwert zugewiesen, aber man kann sich die vielen Probleme vorstellen, beispielsweise Fälle kurzer Affären.
Der Väteraufbruch schlägt vor, die Konflikte der biologischen Eltern durch einen Kooperationsmanager zu lösen. Das ist eine dritte Person, die auch das Sorgerecht hat, so dass Mehrheitsentscheidungen möglich sind. Auch dazu hat Perschel-Gutzeit eine Meinung: »Ich halte das schlicht für unzulässig. Die elterliche Sorge ist ein Grundrecht der Eltern. Niemand kann es einem Dritten verleihen. Und stellen Sie sich vor, wie beide Seiten versuchen werden, diese Person zu beeinflussen. Wer wählt sie aus? Das halte ich für absurd.«

Ein Stück weit muss das Recht kapitulieren vor den heterogenen Realitäten der Familienwelt.

Pflege: Demenz-WGs werden immer beliebter und in Ungarn kann es doch auch ganz schön sein. Und Japans Senioren „wollen“ länger arbeiten, ihre Arbeitgeber wollen das aber nicht

Diese Woche wurde in vielen Medien über die stark steigende Zahl an demenzkranken Menschen berichtet, die einer sehr personalintensiven Pflege bedürfen. „Jahr für Jahr treten nach Daten der Deutschen Alzheimer-Gesellschaft fast 300.000 Ersterkrankungen auf. Das sind pro Tag mehr als 800 Fälle“, berichtet beispielsweise die „Rheinische Post“. Bereits heute sind 1,4 Millionen Menschen von einer Demenzerkrankung betroffen.

Vor diesem Hintergrund und angesichts der erwartbaren Zunahme der Zahl der dementiell erkrankten Menschen in den vor uns liegenden Jahren ist die Frage, wo und wie die Betroffenen versorgt werden, von großer Bedeutung. Wohngemeinschaft statt Pflegeheim, so die klar daherkommende Ansage in einem Beitrag von Birk Grülling, der auf Zeit Online veröffentlicht wurde. Neun Frauen leben in der hier beschriebenen Demenz-WG in Hamburg. „Die Pfleger haben Zeit, sich um jede Einzelne zu kümmern“, so der Autor. Das hört sich mehr als gut an, wenn man die Zustände in vielen „normalen“ Pflegeheimen denkt. „24 Stunden werden die Bewohnerinnen von einem ambulanten Pflegedienst betreut, mit bis zu vier Pflegern am Tag und einem in der Nacht. Statt Akkordarbeit am Bett können sie sich hier Zeit für den Alltag lassen. Eine Hauswirtschafterin kocht täglich frisch. Beim Tisch decken und Gemüse schneiden helfen die Bewohnerinnen. Weil das nicht mehr so schnell geht, fangen sie um zehn Uhr mit den Vorbereitungen an. Eine feste Struktur des Tages soll den Demenzkranken helfen, sich besser zu orientieren.“ Dabei spielen die Angehörigen eine wichtige Rolle: „Das Konzept der Demenz-WG sieht nicht vor, dass sie die Kranken ganz abgeben und einmal im Monat einen Pflichtbesuch absolvieren. Sie sind die Auftraggeber des Pflegedienstes, haben den Mietvertrag und die Angehörigenvereinbarung gemeinsam unterschrieben und beteiligen sich an der inhaltlichen Arbeit.“ 

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Schluss mit dem Blick zurück oder: Die Folgen öffentlicher Armut. Die Minijobs vor dem grünen Todesstoß? Arbeitsagentur-Mitarbeiter gehen, Rumänen kommen – und Wirtschaftsweise sprechen

Üblicherweise wird über „Armut“ mit Blick auf die einzelnen Menschen bzw. die Haushalte, in denen sie leben, diskutiert. So beispielsweise anlässlich der Meldung des Statistischen Bundesamtes, dass 15,8% der in Deutschland lebenden Menschen im Jahr 2010 „armutsgefährdet“ waren. Diese Daten werden dann in der Medienberichterstattung aufgegriffen, so bei Rainer Woratschka, der in seinem Artikel Weniger eine Finanz- als eine Verteilungskrise u.a. zu dem Ergebnis kommt: „Je größer die Einkommensunterschiede in einem Land sind, desto höher ist auch das Armutsrisiko.“ Das Armzsrisiko in Deutschland liegt im EU-Vergleich zwar im Mittelfeld. Die Gefährdungsquote ist hierzulande dennoch so hoch wie nie zuvor – und das trotz der seit längerem bei uns wieder angesprungenen Konjunktur. 

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Angst und schlechtes Gewissen im Auge der Armutszuwanderung, tariflich garantierte Niedriglöhne, die Drei-Klassen-Gesellschaft der Seeleute und eine „menschliche“ Gefängnisarchitektur

Seit einiger Zeit baut sich eine teilweise immer schriller werdende Debatte über „Armutszuwanderung“ auf. Deutschland reagiert völlig überzogen auf die Zuwanderer aus dem östlichen Europa. Kaum einer von ihnen übrigens bezieht Hartz IV – das zumindest ist die Meinung von Barbara Dribbusch in ihrem Beitrag Das schlechte Gewissen. Sie mahnt eine politische Moderation der um sich greifenden Ängste vor einer Welle der Armutszuwanderung aus Osteuropa an, denn „inzwischen werden Zahlen, Vermutungen und Mythen in die Welt gesetzt, die mit der Wirklichkeit nur noch begrenzt zu tun haben.“ Im Jahre 2011 seien nur 58.000 Zuwanderer aus Rumänien und Bulgarien nach Deutschland gekommen, Kinder mit eingerechnet. Rumänen sind etwa in den vergangenen Jahren in sehr viel größerer Zahl nach Italien migriert. „Es ist auch nicht anzunehmen, dass der überwiegende Teil der Zugewanderten aus Bulgarien und Rumänien Roma oder Sinti sind. In Rumänien und Bulgarien selbst liegt der Anteil der Roma und Sinti an der Bevölkerung zwischen drei bis vier Prozent.“ Wo also liegt das Problem? 

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