Seit einiger Zeit baut sich eine teilweise immer schriller werdende Debatte über „Armutszuwanderung“ auf. Deutschland reagiert völlig überzogen auf die Zuwanderer aus dem östlichen Europa. Kaum einer von ihnen übrigens bezieht Hartz IV – das zumindest ist die Meinung von Barbara Dribbusch in ihrem Beitrag Das schlechte Gewissen. Sie mahnt eine politische Moderation der um sich greifenden Ängste vor einer Welle der Armutszuwanderung aus Osteuropa an, denn „inzwischen werden Zahlen, Vermutungen und Mythen in die Welt gesetzt, die mit der Wirklichkeit nur noch begrenzt zu tun haben.“ Im Jahre 2011 seien nur 58.000 Zuwanderer aus Rumänien und Bulgarien nach Deutschland gekommen, Kinder mit eingerechnet. Rumänen sind etwa in den vergangenen Jahren in sehr viel größerer Zahl nach Italien migriert. „Es ist auch nicht anzunehmen, dass der überwiegende Teil der Zugewanderten aus Bulgarien und Rumänien Roma oder Sinti sind. In Rumänien und Bulgarien selbst liegt der Anteil der Roma und Sinti an der Bevölkerung zwischen drei bis vier Prozent.“ Wo also liegt das Problem?
Dazu Dribbusch: „Das Problem liegt in der Ballung von Belastungen in bestimmten Straßenzügen, vor allem aber in den Ängsten, was da noch kommen könnte an Armutszuwanderung. Ab 1. Januar 2014 können Bulgaren und Rumänen in Deutschland legal arbeiten und damit auch etwa bei einem Minijob ergänzende Hartz-IV-Leistungen beziehen. Es ist aber unwahrscheinlich, dass es zu einer massiven Einwanderung ins Hartz-System kommt, da ja eine Erwerbstätigkeit Voraussetzung ist.“
Sie verweist auf die schon vorliegenden Erfahrungen mit den Polen, denn für die gibt es schon seit Mai 2011 die Arbeitnehmer-Freizügigkeit. „Die Zahl der polnischen ArbeitnehmerInnen hierzulande ist steil nach oben gegangen, die der polnischen Hartz-IV-Bezieher stieg hingegen nur vergleichsweise bescheiden an.“ Also muss das Problem noch ein anderes sein – und Barbara Dribbusch benennt es offen: Die Elendsbilder sind es, die auch in kleiner bzw. überschaubarer Fallzahl zu einer Irritation des Aufnahmegesellschaft führt: „Durch die Zugezogenen sieht man in Deutschland plötzlich mit eigenen Augen, welches gigantische Wohlstandsgefälle in der EU herrscht. Es kommen EU-Bürger, die hier in Obdachlosenunterkünften oder in Abbruchhäusern leben, in die hiesige Hartz-IV-Empfänger nicht einziehen würden. Vielköpfige Familien ohne Krankenversicherung, für die der Bezug von ein paar Hundert Euro Kindergeld schon ein Wohlstandsgewinn ist.“ Und sie legt noch einen nach: „Wenn die Superarmen aus der EU so nahe rücken, wachsen bei den hier Ansässigen Verlustängste und Schuldgefühle. Dabei wird ein bisschen Wohlstandsgefälle in der EU ansonsten als komfortabel empfunden. Schließlich profitieren hierzulande Tausende Privathaushalte von billigen polnischen Reinigungs- und Pflegekräften. Doch der Anblick der Superarmen ist etwas anderes. Wenn Menschen auf dem Bürgersteig knien und die Hände bettelnd heben und Frauen mit Babys vor der Brust die Vorbeieilenden mit leidendem Blick anschauen, dann nervt diese Ikonografie des Bittens und Bettelns.“
Ängste, Abneigung, aber auch Schuldgefühle ergeben eine unerfreuliche Mischung, die den Wunsch nach Abgrenzung verstärken. Das ganze Ausmaß des sozialen Dramas wird im folgenden Passus erkennbar: „Im sogenannten Roma-Statusbericht von Berlin-Neukölln schreiben die Autoren, dass türkische und arabische Jugendliche sich in Jugendprojekten abgrenzen, wenn junge Roma dort auftauchen. Allerdings gibt es auch Systeme der Ausbeutung am unteren Rand, wenn türkischstämmige Zuwanderer aus Bulgarien an hiesige Hartz-IV-Bezieher saftige Gebühren für private Übersetzer- und Vermittlerdienste zahlen.“
Wer vor diesem Hintergrund einen Blick in die Niederungen der kommunalen Praxis baucht, der lese ergänzend das Interview mit der Berliner Integrationsbeauftragten Monika Lüke: Die Menschen brauchen eine Perspektive: Die Politik müsse sich darauf einstellen, mehr neue BerlinerInnen, etwa aus Rumänien und Bulgarien, zu integrieren – und auch für Notfälle vorzusorgen. Etwa mit einem Obdachlosenheim für Familien in Not.
Tariflich garantierter Niedriglohn oder Niedriglohn trotz Tarifvertrag – so lauten nur zwei Überschriften von Berichten, die sich mit dem folgenden Thema beschäftigen: Laut einer Untersuchung erhalten 6,8 Millionen regulär Beschäftigte Stundenlöhne von nicht einmal 8,50 Euro. Auch wenn der Anteil der tariflichen Vergütungsgruppen mit Stundenlöhnen unter 8,50 Euro zurückgeht, sind immer noch rund 11% der Eingruppierungen bei dieser Summe oder niedriger angesiedelt. Ausgewertet wurden 4.714 Vergütungsgruppen in 41 Branchen. Die Daten gehen zurück auf eine Erhebung des WSI-Tarifarchivs, deren Ergebnisse unter der ein wenig netter daherkommenden Überschrift Zahl der tariflichen Vergütungsgruppen im Niedriglohnbereich erneut zurückgegangen veröffentlicht wurden.
Dabei muss berücksichtigt werden, dass ohnehin nur noch knapp 60 Prozent aller regulär Beschäftigten im Geltungsbereich von Tarifverträgen arbeiten. Die WSI-Wissenschaftler bemerken zu den Daten: „… in etwa einem Dutzend Wirtschaftszweigen sind tarifliche Niedriglöhne relativ weit verbreitet, zeigen Untersuchungen des Tarifarchivs. Dazu zählen verschiedene Handwerks- und Dienstleistungsbranchen sowie die Landwirtschaft – Wirtschaftsbereiche, in denen es oft viele kleine Betriebe und relativ wenig organisierte Beschäftigte gibt. Niedrige Tarifvergütungen finden sich häufig auch in älteren Tarifverträgen, die die Gewerkschaften seit einer Reihe von Jahren nicht durch neue, bessere ersetzen konnten.“ Reinhard Bispinck, der Leiter des WSI-Tarifarchivs, bringt das Dilemma der Gewerkschaften im Niedriglohnsektor auf den Punkt: „“Gewerkschafter stehen in solchen Branchen bei Tarifverhandlungen immer wieder vor der Alternative, niedrigen Tarifen zuzustimmen oder ganz auf eine tarifliche Regulierung der Arbeitsbedingungen zu verzichten“. Die nunmehr vorliegenden Daten offenbaren aber auch – wieder einmal – ein erhebliches Ost-West-Gefälle: „In den ostdeutschen Ländern liegen 26 Prozent aller tariflichen Lohngruppen unter 8,50 Euro, 18 Prozent sogar unter 7,50 Euro. Im Westen betragen diese Quoten dagegen 7 beziehungsweise 3 Prozent. Im Osten kommt hinzu, dass für deutlich weniger als 50 Prozent der regulär Beschäftigten eine Tarifbindung gilt“, so Rainer Balcerowiak in seinem Artikel.
Die gesamte Untersuchung des WSI-Tarifarchivs kann man als PDF-Datei abrufen: R. Bispinck/WSI-Tarifarchiv, Tarifliche Vergütungsgruppen im Niedriglohnbereich 2012. Eine Untersuchung in 41 Wirtschaftszweigen (= Elemente qualitativer Tarifpolitik, Nr. 75), Düsseldorf 2013 >> PDF