Der Staat sorgt sich um sich: Leiharbeit minus für die „normale“ Wirtschaft, Leiharbeit plus für öffentliche Arbeitgeber?

Wie war das noch mal mit dem Wasser predigen und Wein trinken? Über ein neues „sehr merkwürdig“ daherkommendes Stück aus der Serie „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass“ muss an dieser Stelle zur Anzeige gebracht werden. Es geht um Leiharbeit – und um einen Staat, der einerseits diesen Teil der Wirtschaft unter regulatorischen Druck gesetzt hat, z.B. in Form von neuen Verboten oder Auflagen, der aber andererseits sich selbst gerne außerhalb der damit verbundenen Unannehmlichkeiten sehen möchte.

Die SPD hat sich in den zurückliegenden Jahren auf den harten Bänken der Opposition im Bundestag als aufrechte Kämpferin gegen den Missbrauch und die Ausbreitung der Leiharbeit zu profilieren versucht. Und tatsächlich ist es im Zusammenspiel vor allem mit der negativen Berichterstattung in den Medien dann auch dazu gekommen, dass der Leiharbeit einige – unter der rot-grünen Bundesregierung Anfang der 2000er Jahre eingeführte – Vergünstigungen wieder weggenommen wurden und dass man zugleich versucht hat, einzelne immer wieder beobachtbare missbräuchliche Ausformungen der Nutzung des Instruments Leiharbeit zu verunmöglichen. Damit ist aber Aufwand verbunden, zwangsläufig und unvermeidbar. Nur – was man den normalen Unternehmen meint zumuten zu können, das möchte sich der Staat selbst nicht antun, jedenfalls muss das so rüberkommen, wenn man den Beitrag „SPD plant Staatsprivileg für Zeitarbeit“ liest, der in der Online-Ausgabe der FAZ veröffentlicht wurde.

Zum Hintergrund: 2011 wurden durch die schwarz-gelbe Koalition Verschärfungen des Leiharbeitsrechts vorgenommen, darunter befanden sich auch neue Regeln zur Eindämmung der konzerninternen Arbeitnehmerüberlassung:

»Diese sollen verhindern, dass Arbeitgeber eigene Personaldienstleistungsfirmen gründen und Mitarbeiter dorthin auslagern, nur um sie dann zu schlechteren Arbeitsbedingungen einzusetzen. Nicht in jedem Fall hat konzerninterne Überlassung diesen Zweck. Doch um Missbrauch zu verhindern, müssen Firmen seither für die Arbeitnehmerüberlassung eine aufwendigere „Zuverlässigkeitsprüfung“ durch die Arbeitsagentur durchlaufen, und sie müssen belegen können, dass die einzelnen Arbeitseinsätze „vorübergehend“ sind.«

Nun gibt es aber eine neue Bundesratsinitiative SPD-geführter Bundesländer, die sowohl in der Wirtschaft wie auch bei den Gewerkschaften für mehr als Kopfschütteln sorgt: Die Länder wollen die öffentlichen Arbeitgeber durch eine Sondervorschrift von den ihrer Ansicht nach zu bürokratischen Regeln für Zeitarbeit und Arbeitnehmerüberlassung befreien. Einen Entschließungsantrag dazu haben Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein in die Bundesratssitzung an diesem Freitag eingebracht.

Die Bundesländer-Initiative hat das Ziel, den Staat als Arbeitgeber von den 2011 durch die schwarz-gelbe Koalition eingeführten Verschärfungen des Leiharbeitsrechts zu befreien. Die neuen Regeln zur Eindämmung der konzerninternen Arbeitnehmerüberlassung sind den öffentlichen Arbeitgebern nun aber für ihre eigene Personalwirtschaft offensichtlich zu kompliziert – und deshalb will man sie, aber nur sie, davon befreien:

»Die strengeren Anforderungen der Zuverlässigkeitsprüfung führten „zu einem bürokratischen Mehraufwand, der nicht mit dem Ziel des Bürokratieabbaus zu vereinbaren ist“, heißt es in der Vorlage für die Bundesratssitzung. Es entstünden Kosten von bis zu 4250 Euro, obwohl die Zuverlässigkeit öffentlicher Arbeitgeber „nicht ernsthaft in Zweifel zu ziehen ist“.«

Die Gewerkschaft Verdi findet das alles „sehr merkwürdig“, denn: »Die geplanten Sonderregeln verstärkten insgesamt den Anreiz für Kommunen, Personal in privatrechtlich organisierte öffentliche Betriebe auszulagern, für die nicht das Tarifrecht des öffentlichen Dienstes gilt.«

Die Perspektive der Wirtschaft ist die, dass innerhalb kürzester Zeit nun schon ein weiteres Mal der Staat der „normalen“ Wirtschaft Auflagen machen oder Restriktionen auferlegen will, sich selbst aber als Arbeitgeber den Folgen zu entziehen versucht:

»… in den Koalitionsverhandlungen streitet die SPD dafür, die sogenannte sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen zu verbieten. Dann dürften Arbeitgeber befristete Stellen nur noch anbieten, wenn es dafür eine gesetzlich ausdrücklich zugelassene Begründung gibt. Einer der bereits heute zugelassenen Sachgründe ist ein weiteres Privileg für den Staat: Falls im öffentlichen Haushalt das Geld für dauerhafte Stellen fehlt, darf er befristen. Das Befristungverbot träfe daher nur private Unternehmen.«

Bereits heute ist es so, dass beim Staat deutlich häufiger befristet wird als in der Privatwirtschaft. Unterm Strich würde eine Umsetzung der SPD-Forderung zu einem „interessanten“ Ergebnis führen: „Mit der Abschaffung der sachgrundlosen Befristung schafft sich der Staat nahezu ein Befristungsmonopol“, so wird der Vorsitzende des Verbands Südwestmetall, Stefan Wolf, in dem FAZ-Artikel zitiert.

Ach ja, wie so oft blicken wir in den tiefen Spalt zwischen Theorie und Praxis.

Hartz IV: Von „einladungsresistenten Leistungsberechtigten“ über die Konstruktion von „guten“ und „schlechten“ Alleinerziehenden bis hin zum Sterben ordentlicher Träger von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, die nicht mehr können und nicht mehr wollen

Anscheinend sind manche Strategen zu der Überzeugung gekommen, dass es jetzt an der Zeit ist, bei den Hartz IV-Empfängern die Daumenschrauben anzuziehen bzw. die Möglichkeit, das noch mehr zu machen als bislang schon, noch rechtzeitig in den Strom der Koalitionsverhandlungen einzuspeisen: „Arbeitsagentur fordert schärfere Hartz-IV-Regeln„, so ist ein Beitrag dazu überschrieben. Und wirft man einen Blick in die dort erwähnten Vorschläge, dann muss man schon feststellen, dass sich hier ganz offensichtlich wieder einmal die hartnäckig verankerte deutsche Bestrafungs- und Verfolgungsmentalität Bahn zu brechen versucht, gepaart mit der Kombination des Auslebens von Vor-Urteilen beispielsweise gegen Alleinerziehende, die trotz vieler gegenläufiger Forschungsbefunde in den Köpfen gewisser männlicher Führungskräfte implementiert sind. Aber schauen wir uns die Vorschläge genauer an.

Hintergrund der Berichterstattung ist ein Forderungskatalog der BA für eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die derzeit über Reformen beim Arbeitslosengeld II berät. Darin plädiert die Behörde für schärfere Sanktionen und Kontrollen sowie Leistungskürzungen. Und hier ein Auszug aus den Vorschlägen der „Sozialbehörde“ BA:

»Wer dreimal einen Termin im Jobcenter versäumt, „dessen Leistungen werden vorläufig eingestellt“, lautet ein Vorschlag. „Einladungsresistente Leistungsberechtigte“ könnten so zur „Vorsprache im Jobcenter“ bewegt werden, argumentiert die Bundesagentur. Derzeit wird die Unterstützung lediglich um zehn Prozent gekürzt, wenn ein Arbeitsloser ohne Grund nicht zum Termin erscheint.«

Und zum Thema Alleinerziehende im Hartz IV-Bezug erfahren wir:
Die BA schlägt vor, »die Zuschläge für Alleinerziehende in Hartz IV abzuschaffen. „Der Mehrbedarf wird nur noch gewährt, wenn der Leistungsbezieher eine Erwerbstätigkeit ausübt oder an einer Maßnahme zur beruflichen Qualifizierung bzw. Eingliederung in Beschäftigung teilnimmt“, heißt es in dem Forderungskatalog.«

Das folgende Zitat belegt eine perfide Strategie des Herrn Alt die Alleinerziehenden betreffend, in dem er ganz offen versucht, „gute“ und „schlechte“ Alleinerziehende zu konstruieren:
Bei der Zulage für Alleinerziehende stelle sich zum Beispiel die Frage, so wird Heinrich Alt zitiert, „ob man diese nicht lieber Müttern gibt, die sich aktiv um Arbeit kümmern, sich ausbilden lassen, etwas für ihre Integration in die Gesellschaft tun, und nicht pauschal denjenigen, die passiv staatliche Leistungen beziehen“.«

Der für das SGB II zuständige BA-Vorstand Heinrich Alt verteidigte die Vorschläge. „Wir sollten das Leistungsrecht einfacher machen, um mehr Zeit dafür zu haben, die Menschen in Ausbildung und Beschäftigung zu bringen“, so wird er in dem Artikel zitiert. Darauf zielten die Rechtsvereinfachungsvorschläge von Bund, Ländern und Bundesagentur. Es gehe aber auch darum, „kritisch die Anreizsysteme zu überdenken, die manchmal in die falsche Richtung weisen“. Wohlfeil daherkommende Formulierung, hinter denen sich gerade bei Herrn Alt eine wohlgekannte Vorstellungswelt verbirgt, die er auch hin und wieder rauslässt: Beispielsweise hinsichtlich der Alleinerziehenden hat er schon öfter darauf hingewiesen, dass der Bezug von Hartz IV-Leistungen ein „Anreiz“ darstelle, der letztendlich dazu führt, dass Alleinerziehende „produziert“ werden, weil das ja auch nun eine wirklich tolle Sache ist mit dem Grundsicherungsbezug
Wenn man so eine Vorstellungswelt hat, dann ist die Forderung, den Bezug von Leistungen noch schwieriger auszugestalten, natürlich durchaus „konsequent“ und mit einer inneren Logik versehen.

Dass es aber bei den BA-Vorschlägen in Wirklichkeit darum geht, nach außen den „Rächer der Steuerzahlergemeinschaft“ zu spielen, auch wenn das am Ende mehr Geld kosten wird als vorher, erkennen auch Stefan von Borstel und Miriam Holstein, die den Artikel verfasst haben:
»Teilweise dürfte das komplexe System durch die Vorschläge der Bundesagentur aber noch komplexer gemacht werden« und sie führen dazu aus:
So könnten nicht angegebene Lebensversicherungen und Immobilien mit einem automatischen Datenabgleich bei Versicherungsunternehmen und Grundbuchämtern aufgespürt und so Leistungsmissbrauch aufgedeckt werden. Bislang werden Daten nur vierteljährlich abgeglichen, nach den Vorstellungen der Bundesagentur soll dies künftig monatlich geschehen. Oder noch so eine Idee:
»Im Visier hat die Behörde auch Hartz-IV-Empfänger, die im Internet Geschäfte machen. Die Behörde geht davon aus, dass auch Hartz-IV-Empfänger „Einkünfte im Internet durch Handel und Dienstleistungen erzielen, ohne dies dem Jobcenter mitzuteilen“. Eine stärkere Überprüfung könne hier Missbrauch bekämpfen, argumentiert die BA.«

Ja habt ihr sonst nichts zu tun? Diese Frage drängt sich einem doch nun wirklich auf, wenn man einen Moment nachdenkt, wie viele Ressourcen notwendig sind, um das umzusetzen.

Aber wir sind noch nicht am Ende der Kürzungsphantasien angelangt. Da gibt es doch noch diese aufstockenden Selbständigen, die von ihren Einkünften nicht leben können? Auch für die hat man was in der Tasche:
»Bei „unrentabler Selbstständigkeit“ sollte ihr Leistungsanspruch auf 24 Monate begrenzt werden, lautet ein weiterer Vorschlag auf der Liste. BA-Chef Frank-Jürgen Weise hatte zeitliche Begrenzungen für Selbstständige, die Hartz IV beziehen, bereits vor einem Jahr ins Gespräch gebracht.«
Während man über diesen Vorschlag durchaus vor dem Hintergrund der Frage, ob man unrentable Geschäftsmodelle auf Dauer subventionieren soll, diskutieren kann und muss, geht es bei einer anderen Personengruppe ans Eingemachte: die Kinder mal wieder:
»Wenn es nach dem Landkreistag geht, wird auch die Nachhilfe für Hartz-IV-Kinder im Bildungspaket gestrichen. Die Kreise sehen hier die Schulen in der Pflicht: „Auswirkungen eines unzureichenden Lernniveaus bleibt in der Verantwortung der Schule.“« Ja, grundsätzlich schön und gut – aber wenn die das nicht leisten können oder wollen? Pech gehabt, Pechmarie. In einer richtigen Familie wäre dir das nicht passiert.

Aber nicht nur die BA oder der Landkreistag mischen mit, auch die Bundesländer steuern ordentlich was bei – und zuweilen wird das dann sogar von den anderen Beteiligten abgelehnt, so ein besonders „sozialer“ Vorschlag aus dem rot-grünen Rheinland-Pfalz:
»So wollte Rheinland-Pfalz eine Gebühr von 20 Euro für jede Hartz-IV-Klage einführen. Außerdem schlug das Land ein Schiedsverfahren mit Anwesenheitspflicht der Kläger vor. Bund, Länder und Bundesagentur lehnten diesen Vorschlag jedoch ab.«

Über diese Vorschläge wird in den kommenden Tagen und Wochen mit Sicherheit heftig diskutiert und gestritten werden (müssen). Aber ist es nicht auffällig, dass wir nicht annähernd eine vergleichbare Diskussion über die doch angeblich gleichwertige Seite des Förderns in der Arbeitsmarktpolitik haben? Wo sind denn die innovativen Vorschläge, wie man mit dem immer länger im Leistungsbezug eingemauertem Teil der Langzeitarbeitslosen umgehen kann? Hierzu liegen zahlreiche und innovative Vorschläge aus der Fachdebatte vor, aber nirgendwo ist erkennbar, dass die hohe Politik bereit ist, sich diesem Thema anzunehmen. Und natürlich darf und muss man schon aus einer rein ökonomischen Sicht die Frage stellen, ob es nicht sinnvoller wäre, die gewaltigen personellen Ressourcen, die bei Umsetzung der hier skizzierten Vorschläge notwendig wären, in eine vernünftige, d.h. den Menschen zugewandte Hilfe und Unterstützung zu investieren.

Und seien wir nicht blauäugig: Die Perfidie (lat. perfidus = treulos, unredlich) der Argumentation eines Herrn Alt hinsichtlich der Unterscheidung in „gute“ und „schlechte“ Alleinerziehende, wobei nach außen sein Unterscheidungskriterium beispielsweise darin begründet ist, ob die betroffene Person an einer Qualifizierungsmaßnahmen teilnimmt oder einfach nur „passiv“ Leistungen bezieht, würde doch (wenn man sich einmal darauf einlässt) nur dann Sinn machen, wenn es gleichzeitig ausreichend und dann auch noch geeignete Maßnahmen für diesen Personenkreis überhaupt gibt.
Aber was erleben wir den in den letzten drei Jahren? Die Mittel im so genannten Eingliederungstitel, also die Gelder, die für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zur Verfügung stehen im SGB II-Bereich, wurden um 50 % eingedampft, wir waren und sind mit dem größten Kürzungsprogramm in der Geschichte der bundesdeutschen Arbeitsmarktpolitik konfrontiert.
Weitgehend im Stillen und Verborgenen beobachten wir derzeit landauf und landab ein Sterben vieler Träger von Arbeitsförderungsaktivitäten, die vor dem Hintergrund dieser massiven Mittelkürzung und gleichzeitig der völlig verfehlter förderrechtlichen Einschränkungen schlichtweg das Handtuch schmeißen müssen. Und seien wir uns dessen bewusst: Hierbei handelt es sich gerade nicht um die schlechten Träger, die dann versuchen, beispielsweise mit Preis- und Lohndumping-Strategien die eigene Existenz zu sichern auf Kosten der ihnen anvertrauten Menschen wie auch der eigenen Mitarbeiter, sondern es sind leider oftmals die „guten“ Träger, die es einfach nicht mehr schaffen, unter diesen immer schlechter werdenden Rahmenbedingungen arbeiten zu können.

Hierzu leider ein aktuelles Beispiel, das aus Bremen berichtet wird: „Quirl ist insolvent„. Es geht um den Beschäftigungsträger „Frauenbetriebe Quirl„, der Insolvenz angemeldet hat und damit auch gegen Verfehlungen in der Arbeitsmarktpolitik protestieren will.

»Mit seinen Frauenbetrieben bietet der Verein 125 langzeit-erwerbslosen Frauen eine Perspektive, die auf dem Arbeitsmarkt kaum eine Chance hätten. In sechs Küchenbetrieben und Gasträumen, einem Waschsalon und einem Kolleg werden sie unterstützt und qualifiziert. Quirl existiert seit 27 Jahren und hat mittlerweile 85 MitarbeiterInnen, die meisten in Teilzeit. Etwa die Hälfte arbeite in den drei Kinderhäusern des Vereins, deren Betrieb laut Geschäftsführerin Katja Barloschky nicht gefährdet ist. Die Insolvenz ist dabei eine politische Ansage: Man ziehe damit „Konsequenzen aus den systemischen Verwerfungen arbeitsmarktpolitischer Förderinstrumente“, heißt es in einer Erklärung des Vereins.«

Die Frauen, die zu Quirl kommen, haben oft keinen Schulabschluss, sind alleinerziehend, können nicht so gut deutsch oder sind traumatisiert. Bei Quirl finden sie zusätzlich zu einem Ein-Euro-Job individuelle Unterstützung. Aber die Kombination aus Arbeit und Lernen in den Arbeitsgelegenheiten ist förderrechtlich massiv erschwert worden.

» Zudem darf Quirl Einnahmen, wie etwa durch den Cateringbetrieb, nicht behalten: Etwa 460.000 Euro Umsatz machte der Verein damit 2012. Die 95.000 Euro Verlust des gleichen Jahres wären damit leicht ausgeglichen – doch laut Zuwendungsrecht müssen Gewinne abgeführt werden.«

Und dann kommt ein Absatz, der es in sich hat und deshalb hier auch zitiert werden soll:

»Nun könnte Quirl darauf so kreativ reagieren, wie andere Weiterbildungsträger im Jobcenter-Maßnahmen-Dschungel: Hochbezahltes Abstellgleis für Hartz-IV-Empfänger sein, sie in Massen vor einen Computer mit Stellenanzeigen absetzen. Damit können Weiterbildungsträger Geld verdienen und die Jobcenter sind ihre „Kunden“ los.

Doch Quirl will das: Eckpfeiler wie die „hohe fachliche Qualität in der Betreuung der Teilnehmerinnen“, die „strikte Beachtung der gesetzlichen Vorgaben“, sowie „Tariflöhne für die MitarbeiterInnen“ will der Verein „nicht verleugnen“. Katja Barloschky wird noch grundsätzlicher: „Der repressive Charakter der Arbeitsmarkt-Politik, der sich mit der Instrumentenreform noch verschärft hat, hilft niemandem und entmündigt und entwürdigt die Menschen“, sagte sie zur taz.«
Dem ist leider nichts hinzuzufügen, außer der frustrierte Hinweis, dass so ein Träger verschwindet, während die „Schwarze-Schafe-Dichte“ weiter ansteigen wird durch den hier ablaufenden negativen Selektionsprozess.

Wer lieber kalte Zahlen mag, der sei an dieser Stelle auch bedient:
»Für Peer Rosenthal von der Arbeitnehmerkammer müsse man die Instrumentenreform gemeinsam mit den Kürzungs-Beschlüssen der Bundesregierung von 2010 betrachten: In der Folge seien Fördermittel für das Jobcenter Bremen von 70 Millionen Euro in 2010 auf 45,7 Millionen in 2012 gesunken. „Die Kürzung war völlig kontraproduktiv, insbesondere, wenn man arbeitsmarktfernen Gruppen eine Perspektive auf Teilhabe durch Arbeit ermöglichen will“, so Rosenthal.«

Perspektiven auf Teilhabe durch Arbeit? Ja, das wäre doch ein Thema für eine grundlegende Reform des SGB II. Wäre. Müsste. Hätte.

Entsetzte Arbeitgeber(funktionäre), wenn Sonntagsreden Wirklichkeit zu werden drohen, zugleich aber auch betriebliche Realitäten eigener Art und Frauen, die sich selbst schädigen

So langsam dringend die ersten Ergebnisse aus den Koalitionsverhandlungen an das Licht der Öffentlichkeit. „Union und SPD wollen mehr Teilzeit für Eltern – Arbeitgeber entsetzt„, meldete die Online-Ausgabe der Süddeutschen Zeitung kurz und knapp. Was wird da geplant?

Eltern sollen einen Anspruch auf Befristung ihres Teilzeitjobs bekommen. Sie hätten also das Recht, auf Wunsch wieder Vollzeit zu arbeiten. Auch die Elternzeit soll flexibler werden. Konkret geht es um einen Rechtsanspruch auf Befristung der Teilzeit für all diejenigen, die für ihre Kinder oder die Pflege von Angehörigen beruflich kürzer treten, der im Teilzeit- und Befristungsgesetz verankert werden soll.

Der zweite Regelungsbereich betrifft die Elternzeit: »Union und SPD wollen auch die 36 Monate Elternzeit flexibler gestalten. Dafür dürfen künftig auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers 24 statt 12 Monate zwischen dem 3. und dem 14. Lebensjahr (bisher 8. Lebensjahr) des Kindes genommen werden.«
Immer wieder wird in den Sonntagsreden über die notwendige familienfreundliche Gestaltung der Arbeitswelt gesprochen. Mit den beiden genannten Punkten hat man zwei konkrete Veränderungen der bestehenden Rechtslage, die ganz eindeutig die Flexibilität für die Betroffenen erhöhen würde. Aber wie immer im Leben hat eine Medaille zwei Seiten, und was auf der einen Seite die Flexibilität erhöht, führt natürlich auf der anderen Seite zu entsprechenden Einschränkungen.

Insofern verwundert es nicht, dass der oberste Arbeitgeberfunktionär reflexhaft mit dem Poltern beginnt: Der Präsident des BDA, Dieter Hundt, kritisierte die Pläne von Union und SPD scharf. „Ein befristeter allgemeiner Teilzeitanspruch belastet vor allem kleinere und mittlere Unternehmen mit Bürokratie und trägt Unfrieden in die Belegschaft“, so wird er von der Süddeutschen Zeitung zitiert. Und weiter: „Wenn Mitarbeiter immer wieder den Ausfall von Arbeitszeit durch Mehrarbeit ausgleichen müssen, beeinträchtigt dies den Betriebsfrieden. Die Planbarkeit der eigenen Arbeitszeit wird für die nicht in Teilzeit arbeitenden Arbeitnehmer erschwert. Das schafft Konfliktpotenzial innerhalb der Belegschaft und erschwert die Personalplanung in vielen Betrieben“, so Hundt. Schon der heute bestehende Teilzeitanspruch stelle die Unternehmen vor erhebliche Probleme. „Vielfach wird er genutzt, um eine spezielle Verteilung der Arbeitszeit wie etwa die Beschränkung der Tätigkeit auf einige Wochentage oder auf einige Stunden am Vormittag durchzusetzen“, so der Arbeitgeber-Präsident.

Wenn der Arbeitgeber-Funktionär davon spricht, dass vor allem kleine und mittlere Unternehmen bereits heute von den Regelungen in Teilzeit-und Befristungsgesetz belastet sein, was sich dann noch verstärken würde, wenn die neue Regelung greift, dann sollte er doch wissen, dass der Rechtsanspruch auf eine Teilzeitarbeit erst in Unternehmen gilt, die mehr als 15 Beschäftigte haben, mithin die kleinen Betriebe gar nicht betroffen sind. Aber man kann das ja mal so rausposaunen.

Und wir sollten an dieser Stelle auch einmal einen Blick darauf werfen, warum denn überwiegend „natürlich“ Frauen ihre Arbeitszeit reduzieren: In der Mehrheit der Fälle passiert dies nicht, um die eigene Freizeit zu maximieren, sondern weil die Betroffenen Erziehungs- oder Pflegeaufgaben zu tragen haben, die es ihnen nicht ermöglichen, einer vollzeitigen Beschäftigung nachgehen zu können. Hinzu kommt ein weiterer Aspekt, auf den Gerhard Schröder im Deutschlandfunk in seinem Kommentar „Für ein familiengerechtes Betriebsklima“ hinweist:

»Viele allerdings zahlen dafür einen hohen Preis. Denn Teilzeit ist nicht selten mit Karriereknick und schwindenden Aufstiegschancen verbunden. Wer seine Arbeitszeit reduziert, manövriert sich schnell ins Abseits, verdient weniger Geld und bekommt im Alter auch eine geringere Rente. Und das häufig gegen den eigenen Willen.
Viele Frauen – denn über 80 Prozent der Teilzeitbeschäftigten sind weiblich – können ein Lied davon singen. Einmal Teilzeit, immer Teilzeit – so lautet noch immer die reichlich überholte Devise in vielen Betrieben. So einfach es inzwischen ist, die Arbeitszeit herunter zu fahren, um sich den Kindern oder zu pflegenden Angehörigen zu widmen, so schwierig ist es für viele immer noch, anschließend auf eine Vollzeitstelle zurückzukehren. Teilzeit als Sackgasse in die Armut – so war das eigentlich nicht gedacht.«

So richtig und wichtig die Herausarbeitung der negativen Aspekte für die teilzeitarbeitenden Betroffenen ist: Natürlich gibt es daneben auch eine betriebliche Binnenrationalität, die man durchaus auch verstehen muss, wenn sie dem Anliegen einer weiteren Flexibilisierung skeptisch gegenübersteht. Der Arbeitgeber-Präsident hat dies mit seinem – allerdings unnötig übertriebenen – Hinweis auf einen „Unfrieden in den Belegschaften“ adressiert. Denn natürlich muss es so sein, dass wenn Beschäftigte, die Kinder erziehen oder Angehörige pflegen, ihre Arbeitszeit nicht nur reduzieren dürfen, sondern unter dem Dach der Familienfreundlichkeit und verständlicherweise aus ihrer Position heraus familienfreundliche Arbeitszeiten fordern, was aber bedeutet, dass ganze Zeitblöcke von ihnen eben nicht abgedeckt werden können, dann muss es im Ergebnis dazu kommen, dass beispielsweise kinderlose Arbeitnehmer ein ungünstigeres Zeitkorsett zugewiesen bekommen oder aber auch immer wieder einspringen müssen, wenn beispielsweise durch die Krankheit eines Kindes Ausfallzeiten bei einer Mitarbeiterin und in selteneren Fällen bei einem Mitarbeiter ausgelöst werden. Je nach Ausprägungsgrad kann das durchaus dazu führen, dass sich innerhalb der Belegschaft Spannungen zwischen diesen beiden Gruppen aufbauen, da sich die nicht Teilzeit arbeitenden Beschäftigten möglicherweise benachteiligt fühlen. Und natürlich ist es aus der Perspektive des Arbeitgebers auch so, dass es betriebswirtschaftlich verständlich zuweilen mehr als anstrengend ist, die im Ergebnis oft deutlich eingeschränkte Einsetzbarkeit der mit Erziehungs- und Pflegeaufgaben belasteten Teilzeitbeschäftigten in der Personalplanung befriedigend abbilden zu können, was besonders in Unternehmen zu einem Problem werden kann, die unter erheblichem Termindruck arbeiten müssen und wo es aufgrund der Größe und/oder der personengebundenen Tätigkeiten deutlich weniger Ausweichoptionen gibt.

Letztendlich sind wir hier konfrontiert mit einem nicht auflösbarem Dilemma zwischen den betriebswirtschaftlichen Ansprüchen des Unternehmens und der außerhalb der Unternehmenssphäre angesiedelten Interessen der Arbeitnehmer. Insofern kann jede Regelung nur einen Kompromiss darstellen zwischen diesen beiden auseinanderlaufenden Zielen.

Und wie immer ist es so, das ist ja nicht „die“ Unternehmen gibt, sondern das Spektrum ist hier genauso weit und bunt wie innerhalb der Arbeitnehmerschaft. Bereits heute gibt es nicht wenige Unternehmen, die aus eigenem, wohlverstandenen Interesse ihren Fachkräften möglichst interessante Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie machen. Und viele andere Unternehmen, die sich bislang in diesen Bereichen eher durch Untätigkeit oder Passivität ausgezeichnet haben, werden sich vor dem Hintergrund der Alterung der Belegschaften im Zusammenspiel mit der deutlichen Zunahme der Pflegebedürftigkeit in den Familien der Beschäftigten darauf einstellen müssen, dass in den vor uns liegenden Jahren vor allem die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu einer großen Herausforderung werden wird, die man dringend positiv gestalten sollte, was aber nicht über Nacht gelingen wird. Das muss in der betrieblichen Praxis eben auch eingeübt werden.

Aber man muss sich bei allen Verbesserungen, die nun offensichtlich geplant sind, darüber bewusst sein, dass ein Grundproblem damit natürlich nicht gelöst wird, möglicherweise wird es sogar potenziert und nicht nur perpetuiert: Gemeint ist hier die überaus asymmetrische Verteilung der Teilzeitinanspruchnahme zwischen den Geschlechtern, um die beschriebenen familialen Aufgaben zu übernehmen. In dem Artikel „Superwoman will nicht mehr“ weist Heide Oestreich auf die besondere frauenpolitische Dimension des Themas hin:

»Nach der Kinderpause erst mal Teilzeit oder Minijob, ein sanfter Wiedereinstieg, das finden die meisten Mütter in Deutschland, insbesondere im Westen, vernünftig. Doch die Kosten dieses Modells unterschätzen sie oft … Die Zahlen sind desillusionierend: Der individuelle Bruttostundenverdienst von Männern zwischen 30 und 40 beschreibt im Laufe der Jahre eine ziemlich steile Kurve nach oben. Die Frauenlöhne dagegen stagnieren in dieser Zeit der Kinderphase und steigen danach nur noch gering … Die Mütter, die eine Weile ausstiegen, holten die Verdienste der kinderlosen Frauen nicht wieder ein. Mütter, die drei Jahre zuhause bleiben und dann drei Jahre Teilzeit arbeiten, verlieren Geld im Wert einer kleinen Eigentumswohnung: durchschnittlich 200.000 Euro.«

„Das sehen viele Frauen nicht“, so wird Christina Boll vom Hamburger Institut für Weltwirtschaft zitiert. „Sie denken kurzfristig an den Haushalt und nicht langfristig an sich.“

Ein schrumpfender „Ausbildungsmarkt“ (der kein wirklicher Markt ist) für viele Jugendliche in Zeiten des (angeblichen) Fachkräftemangels und nicht besetzbarer Ausbildungsplätze in vielen Betrieben?

Rekapituliert man die Diskussion über die  Ausbildungslandschaft in Deutschland in der jüngeren Vergangenheit, dann muss man feststellen, dass die Debatte innerhalb weniger Jahre scheinbar von einem Extrem in das andere gekippt ist. Noch vor wenigen Jahren wurde händeringend um jeden weiteren, zusätzlichen Ausbildungsplatz für Jugendliche gekämpft. Immer wieder wurde darauf hingewiesen, wie wichtig die Möglichkeit Berufsausbildung für Schulabgänger sein. Seit einiger Zeit hingegen dominiert in der Berichterstattung der Aspekt, dass es zunehmend für viele Betriebe schwierig bis unmöglich geworden sei, überhaupt noch einen Bewerber oder eine Bewerberin auf einen zu besetzenden Ausbildungsplatz zu bekommen.

Zeitweilig konnte man den Eindruck bekommen, dass auf der Basis der Medienberichterstattung zugespitzt formuliert Zeiten angebrochen sind, in denen junge Menschen bereits dann ein iPad geschenkt bekommen, wenn sie nur zu einem Vorstellungsgespräch kommen. Stellvertretend für die tatsächlichen Ausformungen sei hier auf den Artikel „Suche Azubi, biete Auto“ hingewiesen, der Anfang September veröffentlicht wurde: »Kurz vor Beginn des Lehrjahrs sind in Deutschland noch Zehntausende Ausbildungsplätze frei. Die Lehrbetriebe locken mit Begrüßungsgeld, Smartphone oder einem eigenen Wagen.« Und tatsächlich konnte und kann man in zahlreichen Regionen beobachten, dass bestimmte Schulabgänger, die noch vor kurzem einfach aufgrund der Tatsache, dass sie „nur“ mit einem Hauptschulabschluss die Schule verlassen haben, nicht mal in die Nähe eines Vorstellungsgesprächs gekommen sind, nunmehr einen Ausbildungsplatz bekommen, schlichtweg, weil sich die Angebots-Nachfrage-Relationen am so genannten „Ausbildungsmarkt“ zu ihren Gunsten verschoben haben. Immer mehr Betriebe äußern sich in der lokalen Presse darüber, dass es ihnen nicht mehr gelingt, überhaupt ausbildungsinteressierte junge Menschen zu finden. Und nicht selten wird natürlich der Hinweis gegeben, dass es oftmals an der so genannten „Ausbildungsreife“ der jungen Menschen in erheblichem Umfang mangelt. Diese Entwicklung wird erweitert durch den ängstlichen Blick auf die vor uns liegenden Jahre, für die immer deutlicher ein Mangel an Fachkräften besonders im mittleren Qualifikationsbereich vorhergesagt wird, was auch damit zusammenhängt, dass in der Vergangenheit „zu wenig“ ausgebildet wurde, als es genügend junge Menschen gab, während jetzt die Zahl der potenziellen für eine Berufsausbildung zur Verfügung stehenden Jugendlichen aufgrund der demografischen Entwicklung abnimmt.

Andererseits haben aufmerksame und zugleich kritische Beobachter dessen, was im System der Berufsausbildung passiert, immer darauf hingewiesen, dass selbst im vergangenen Jahr, als bereits überwiegend nur über „Fachkräftemangel“ und immer weniger Auszubildende diskutiert wurde, gut 270.000 junge Menschen nicht den Übergang in eine normale Berufsausbildung haben finden können oder wollen. Sie sind im so genannten „Übergangssystem“ gelandet, beispielsweise in einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme.

Vor diesem Hintergrund muss man die folgende aktuelle Meldung lesen: „Tausende Jugendliche finden keinen Ausbildungsplatz„, so Spiegel Online: »Trotz der guten Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt sinkt die Zahl der Lehrstellen. Laut Arbeitsagentur haben in diesem Jahr 21.000 Jugendliche noch keine Ausbildung gefunden. Schlecht sieht es vor allem in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Berlin aus.« Wie kann das sein?

Bevor es an die Beantwortung dieser und andere Fragen geht, ein kurzer, aber notwendiger Blick auf die Daten sowie auf die strukturellen Rahmenbedingungen im Ausbildungssystem. Hinsichtlich der Schulabgänger eines Jahres gibt es verschiedene Optionen: DieAbgänger, die eine Hochschulreife erworben haben, können ein Studium aufnehmen oder aber eine Berufsausbildung unterhalb des Hochschulniveaus absolvieren. Die Schulabgänger, die über einen Realschul- oder einen Hauptschulabschluss verfügen, haben ihrerseits die Möglichkeit, eine duale oder fachschulische Berufsausbildung aufzunehmen oder aber sie werden verwiesen an das bereits erwähnte „Übergangssystem“ mit einer Vielzahl an unterschiedlichen Maßnahmen, zu denen auch das Nachholen eines Schulabschlusses bzw. die Erlangung eines nächsthöheren Schulabschlusses gehören kann. Von den Schulabgänger/innen des Jahres 2012 sind beispielsweise 30 % direkt in eine duale Berufsausbildung eingemündet.

Die Abbildung zur Ausbildungsmarktentwicklung von 2009 bis 2012 (Stichtag 30. September) ist dem Datenreport des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) entnommen. 2012 wurden 584.547 Ausbildungsplätze angeboten, dem stand eine Ausbildungsnachfrage von 627.300 gegenüber. Tatsächlich abgeschlossen wurden 551.271 Ausbildungsverhältnisse. Am 30.09.2012 gab es 33.276 noch nicht besetzte Ausbildungsplätze, aber auch mehr als 76.000 noch nicht versorgte Bewerber/innen. Man muss an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich hierbei um hoch aggregierten Daten für Deutschland insgesamt handelt. Eine besondere Problematik auf dem so genannten „Ausbildungsmarkt“ besteht darin, dass wir nur in einem sehr eingeschränkten Umfang von einem „Markt“ sprechen können. Man kann sich dies an zwei Beispielen verdeutlichen:

  • Zum einen ist die Nachfrage nach Ausbildungsplätzen, aber vor allem auch das Angebot sehr stark lokal bzw. maximal regional fokussiert. Die jungen Menschen suchen in aller Regel vor Ort, da wo sie wohnen, einen Ausbildungsplatz und orientieren sich – neben ihren persönlichen Präferenzen – immer auch zwangsläufigerweise an den gegebenen Angebotsstrukturen, sie richten also ihre konkrete Nachfrage aus an dem vorhandenen Ausbildungsangebot, das natürlich von Region zu Region stark unterschiedlich bzw. dadurch gekennzeichnet ist, dass bestimmte Berufe (beispielsweise Friseure) überdurchschnittlich viele Ausbildungsplätze anbieten.
  • Zum anderen ist es natürlich auch so, dass der Ausbildungswunsch der jungen Menschen nicht selten konfligiert mit den Anforderungen bzw. den Erwartungen, die auf Seiten des Ausbildungsplatzangebots vorhanden sind. Die ganze Debatte rund um das überaus ambivalente Thema der so genannten „Ausbildungsreife“ lässt sich hier verorten. Das kann dann im Ergebnis auch dazu führen, dass angebotene Ausbildungsplätze nicht besetzt werden können, da die Betriebe keine aus ihrer Sicht geeignete Bewerber/innen vorfinden.

Im Ergebnis führt das zu einem regionalen wie auch qualifikatorischen Missmatch zwischen Angebot und Nachfrage, so dass die Tatsache, dass auf der einen Seite Ausbildungsplätze unbesetzt bleiben, während junge Menschen andererseits parallel keinen Ausbildungsplatz finden, eine zwangsläufige Konsequenz und bis zu einem gewissen Grad auch nicht vermeidbar ist.

Die aktuellen Berichte über die Lage auf dem Ausbildungsmarkt beziehen sich auf vorläufige Daten der Bundesagentur für Arbeit – dabei ist zu beachten, dass eben nicht alle Ausbildungsstellen bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet werden und wenn im folgenden von nicht versorgten Bewerbern die Rede ist, dann muss man wissen, dass beispielsweise Jugendliche, die in das Übergangssystem eingemündet bzw. die als noch nicht ausbildungsfähig deklariert worden sind, in denen Zahlen gar nicht auftauchen.

Spiegel Online berichtet: »Während die Zahl der gemeldeten Ausbildungsplätze … um 2,4 Prozent auf 504.500 sank, blieb die Zahl der Bewerber mit 561.200 nahezu konstant. Auf eine betriebliche Ausbildungsstelle kommen statistisch gesehen rund 1,2 Bewerber. Gleichzeitig waren noch 33.500 Stellen unbesetzt – etwa aus Mangel an geeigneten Interessenten. Regional ist die Lage sehr unterschiedlich. Schlechte Aussichten gebe es in Teilen von Nordrhein-Westfalen und Hessen sowie in Berlin, während die Bedingungen für junge Menschen in Bayern, an der Ostseeküste und in Sachsen besonders gut seien.«

Und weiter heißt es in dem Artikel: »Die Ausbildungsbereitschaft der Unternehmen ist seit Jahren rückläufig. Im vergangenen Jahr stellten nur noch 21,7 Prozent der 2,1 Millionen Unternehmen in Deutschland Lehrlinge ein. Vor allem kleinere Betriebe ziehen sich aus der Ausbildung zurück.«
Sven Ascheimer thematisiert in seinem Artikel „Lehrstellen und Bewerber finden schwerer zusammen“ den Befund: »Tausende Bewerber finden keine Lehrstelle. Allerdings gibt es noch mehr unbesetzte Stellen.«

Astheimer berichtet in seinem Artikel auch von den gleichsam reflexhaften Reaktionen der wichtigsten Akteure im Feld der Berufsbildungspolitik – man könnte auch sagen, nichts Neues von dieser Seite:

»Aus Sicht der Arbeitnehmervertreter ist die Sache eindeutig. „Der Ausbildungsmarkt nimmt krisenhafte Züge an“, findet Elke Hannack, die stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Sie sieht vor allem kleine und mittlere Unternehmen aus der Ausbildung fliehen … Jeder Jugendliche mit einem Schulabschluss müsse zudem einen Rechtsanspruch auf eine Lehrstelle erhalten … Die Wirtschaft wies die Vorwürfe umgehend zurück. „Mangelnde Ausbildungsreife lässt sich nicht durch Rechtsanspruch aus der Welt definieren“, sagte Oliver Zander, Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall.«

Wieder einmal wird bei diesen reflexhaften Reaktionen auf die neuen Zahlen vom Ausbildungsmarkt vergessen, woraus die wirklichen Herausforderungen vor allem des Berufsausbildungssystems in Deutschland bestehen: Zum einen gerät das gesamte System der dualem Berufsausbildung „von oben“ unter Druck. Damit soll ausgedrückt werden, dass durch den Anstieg des Anteils derjenigen, die eine Hochschulreife erwerben sowie durch den gesellschaftlichen, auf eine akademische Qualifikation fokussierte Diskussion, die Hochschule eine unglaubliche Sogwirkung auf die jungen Menschen ausübt, was aber eben auch zur Folge hat, dass viele, die früher eine duale Berufsausbildung gemacht hätten, heute direkt an die Hochschulen gehen und sich dem System der betrieblichen Ausbildung entziehen. Zum anderen aber kommt das System der dualen Berufsausbildung auch „von unten“ unter Druck. Damit soll zum Ausdruck gebracht werden, dass die Betriebe angesichts des Wegbrechens vieler potenzieller Auszubildender am oberen Rand nunmehr ausweichen müssten in den Bereich der so genannten „leistungsschwächeren Jugendlichen“, was einige Betriebe und das oft auch sehr vorbildhaft tun. Allerdings gibt es in der Realität für viele Unternehmen hier eindeutig Sperren nach unten, denn in den vergangenen Jahren sind viele Berufe auch und gerade kognitiv erheblich aufgewertet worden, was die Inhalte und die Komplexität derselben angeht. Hier stellt sich nicht selten das Problem, dass „leistungsschwächere“ Auszubildende, denen man nun eine Chance geben möchte (oder aufgrund der Marktverhältnisse geben muss), an den Anforderungen beispielsweise in den Berufsschulen scheitern. Unter diesem Doppeldruck von oben und unten droht das gewachsene – und von vielen Außenstehenden beobachtete und besonders gelobte und herausgestellte – deutsche System der dualen Berufsausbildung in eine existenziell bedrohliche Schieflache zu geraten.
Hinzu kommt die Problematik, dass aufgrund des massiven Bewerberüberhangs in den zurückliegenden Jahren zu wenig junge Menschen ausgebildet worden sind und diejenigen, die damals ohne eine Berufsausbildung geblieben sind, heute in einem Alter zwischen 20 und 30 Jahren ohne eine formale Berufsqualifikation im Arbeitsleben mit zahlreichen erheblichen Risikofaktoren zu kämpfen haben. Die eigentlich zu ziehende Konsequenz aus diesem Tatbestand wäre eine umfassende und gut ausgestattete Ausbildungsinitiative unter denjenigen, die heute zwischen 20 und 30 Jahre alt sind, damit deren Qualifizierungspotenziale wenigstens ansatzweise zum Durchbruch gelangen können. Davon hört man derzeit in Berlin und anderswo leider nichts. Stattdessen wird Empfängern von Hartz IV -Leistungen in dieser Altersgruppe mit „warmen“ Gesprächen nahegelegt, doch eine Ausbildung zu machen – ein Ansatz, der natürlich schon aus strukturellen Gründen grosso modo zum Scheitern verurteilt ist, denn viele in dieser Altersgruppe können sich eine Ausbildung zu klassischen Bedingungen gar nicht leisten oder auch nicht vorstellen. Hier müssten die Formate der dualen Berufsausbildung an diese andere Altersgruppe entsprechend angepasst werden.
Vor diesem Hintergrund kann man den beteiligten und verantwortlichen Akteuren nur zurufen: Raus aus den Schützengräben und gemeinsam die weitere Existenz des gewachsenen deutschen Systems der dualen Berufsausbildung verteidigen, dass sich bereits auf einer schiefen Ebene mit einem gefährlichen Neigungswinkel befindet.

Mit Gottes Hilfe gegen den gesetzlichen Mindestlohn? Was bleibt, sind immer wieder solche Behauptungen: Die Gefährdung der Tarifautonomie, die angeblich ganz vielen Ungelernten im Niedriglohnsektor und die Produktivitätsfrage

Die Diskussion über die Positionierung der SPD, als Bedingung für eine große Koalition mit der Union die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohn zu akzeptieren, hatte in den zurückliegenden Tagen teilweise hysterische Züge angenommen. Ein der deutschen Diskussionskultur fremder Außenbeobachter hätte durchaus zu der Einschätzung gelangen können, dass demnächst Millionen arbeitslos gewordenen Niedriglöhner vor den Türen der Arbeitsagenturen und Job Center Schlange stehen werden müssen. Und auf der anderen Seite wurde eine Zahl, in diesem Fall 8,50 €, zu einer quasi magischen Zahl hochstilisiert, an der scheinbar die verbliebene (Rest-)Identität der deutschen Sozialdemokratie zu hängen scheint.

Dass die Funktionäre auf der Seite der Arbeitgeber bzw. bestimmter Branchen gegen jegliche Form einer Mindestlohn-Regulierung wettern, das ist ja noch durchaus nachvollziehbar und gleichsam im Jobprofil dieser Personen angelegt. Darüber wurde auf dieser Seite bereits in einem eigenen Beitrag am Beispiel der Äußerungen des Arbeitgeber-Präsidenten Hundt berichtet: „Dicke Backen machen gehört zur Jobbeschreibung. Die Arbeitgeberfunktionäre machen mobil gegen einen möglichen Mindestlohn und gegen eine mögliche Regulierung der Werkverträge„, so ist dieser Beitrag überschrieben.

Nunmehr aber scheinen sich die Gegner des Mindestlohns eine scheinbar überraschende Unterstützung organisiert zu haben: So können und müssen wir lesen, dass offensichtlich auch Gottes Unterstützung – so er denn katholisch ist, was wir aber nicht genau wissen können – in die aufgeheizte Debatte geworfen werden soll, um „natürlich“ der Mannschaft der Mindestlohn-Gegener zu Hilfe zu kommen: „Caritas-Präsident Neher warnt vor Mindestlohn“, so wurde es heute vermeldet. Und weiter: »Armen zu helfen, ist ein zentrales Anliegen der Caritas. Doch … das katholische Hilfswerk (hat) eindringlich vor einem einheitlichen und flächendeckenden Mindestlohn gewarnt.« Na, wenn das keine Botschaft ist. Ganz offensichtlich handelt es sich bei dem Vorstoß des Caritas-Präsidenten um eine nette Geste in Richtung Union:

»Ein Mindestlohn bedeute die Gefahr, dass Menschen ihre Arbeit deshalb verlören oder künftig keine mehr erhielten, meinte der Caritas-Chef. Er halte es deshalb für „entscheidend“, dass es „nach Branchen und am besten auch regional differenzierte Lohnuntergrenzen“ gebe.«

Das nun ist zufälligerweise genau das CDU-Modell für eine Vielzahl an regionalen und nach Branchen differenzierten Lohnuntergrenzen, was bereits mathematisch eine echte Herausforderung wäre, was aber selbst von den Gegnern der gesetzlichen einheitlichen und flächendeckenden Mindestlohnregelung als eine eigentlich nicht realisierbare Variante verstanden wird. Da möchte jemand seinen Bündnispartnern – oder die, die er dafür hält – ein Geschenk in bewegten Zeiten machen, so würde ich das Husarenstück des Wohlfahrtsverbands-Präsidenten interpretieren. Insofern soll uns dieses „Geschenk“ an wen auch immer nicht weiter interessieren, obgleich die wahrscheinliche Wirkung einer solchen Positionierung des Caritas-Verbandes nach außen eine desaströse ist.

Hier soll vielmehr eingegangen werden auf Argumente, die derzeit immer wieder von den Gegnern einer Mindestlohnfestsetzung vorgetragen oder auch en passant eingestreut werden: Es geht um die Behauptungen, dass ein gesetzlicher Mindestlohn die ach so wichtige Tarifautonomie gefährden und infragestellen würde, dass der nunmehr vielgescholtene Niedriglohnsektor Auffangbecken sei für bislang Arbeitslose und Ungelernte, die mit einem Mindestlohn ihren Job verlieren würde, auf dass es ihnen noch schlechter gehen wird als im bisherigen Niedriglohnjob und drittens – und mit der zweiten Behauptung eng zusammenhängend – das Postulat, dass man den Arbeitnehmer eben nur so viel zahlen könne, was ihre Produktivität hergibt und man ebenfalls zum logischen Schluss eines Jobabbaus gelangen muss, wenn nun die armen Arbeitgeber über der Produktivität zahlen müssen, weil der Staat ihnen das aufoktroyiert. Alle drei Behauptungen sind für viele Menschen sicher prima facie einleuchtend und deshalb lohnt ein kritischer Blick auf die (Nicht-)Substanz dieser Argumente.

Dass in der derzeitigen Debatte über Mindestlöhne gerade Vertreter aus dem Arbeitgeberlager auf die Gefahren für die Tarifautonomie hinweisen und argumentieren, die Frage der Lohnfindung gehöre doch in die Hände der Tarifparteien, gibt dem Ganzen fast schon eine putzige Note. Man muss doch an dieser Stelle daran erinnern dürfen, dass wir in den vergangenen Jahren mit einem kontinuierlichen Prozess der abnehmenden Tarifbindung konfrontiert worden sind, der ganz maßgeblich dadurch vorangetrieben wurde, dass die Verbandsmitgliedschaft von Unternehmen vom Regel- zum Ausnahmefall geworden ist.

Dem Beitrag „Schwächende Gegenspieler“ von Thomas Haipeter vom IAQ können wir folgende Informationen entnehmen: »Deutschland gehört neben Portugal und Slowenien zu den wenigen europäischen Ländern mit Flächentarifverträgen, in denen sowohl der gewerkschaftliche Organisationsgrad als auch die Mitgliedschaft in Arbeitgeberverbänden und die Tarifbindung zurückgegangen sind. In 2011 waren nur noch 29 Prozent der Betriebe in der Tarifbindung.« Die hier angesprochenen Arbeitgeberverbände sind Täter und Opfer zugleich. illustrieren kann man das am Beispiel des in Deutschland so wichtigen Einzelhandels, in dem immerhin mehr als 3 Millionen Menschen, darunter überwiegend Frauen, arbeiten: »Im beschäftigungsstarken Einzelhandel hingegen brach die Tarifbindung von über 50 Prozent der Betriebe auf nur noch unter 30 Prozent ein. Ausschlaggebend für diese Entwicklung war die Aufgabe der Allgemeinverbindlicherklärung Anfang des letzten Jahrzehnts, die vom Arbeitgeberverband durchgesetzt wurde. Eine Aufsplitterung der Verbände in der Branche war zunächst die Folge. Inzwischen gibt es mit dem Handelsverband Deutschland (HDE) nur noch einen Verband.« Übrigens: Die Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge im Einzelhandel wurde im Jahr 2000 auf Druck der Arbeitgeberverbände aufgehoben. Bis zu diesem Zeitpunkt war der Einzelhandel eine relativ stabile und gut aufgestellte Branche, was die Arbeitsbedingungen für das Personal anging. Seit der Aufhebung der Allgemeinverbindlichkeit haben wir es in der Branche mit einer sich beschleunigenden Entwicklung in Richtung Lohndumping seitens einzelner Unternehmen zu tun, die hoffen, sich darüber einen Wettbewerbsvorteil verschaffen zu können.

Apropos Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge: Auch die Möglichkeit hierzu wird immer wieder in der aktuellen Debatte von den Gegnern eines gesetzlichen Mindestlohns ins Feld geführt. Dabei ist die Entwicklung in den vergangenen Jahren genau in die andere Richtung verlaufen: Seit Beginn der 1990er Jahre hat sich der Anteil der allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge an allen geltenden Ursprungstarifverträgen von 5,4 % auf 1,5 % mit weiter abnehmender Tendenz reduziert. Der wichtigste Grund für diesen Rückgang liegt in der zunehmend ablehnenden Haltung der Arbeitgeberseite zu diesem Instrument: In den Tarifausschüssen haben die Arbeitgebervertreter in den letzten Jahren sehr viel häufiger als früher von ihrem Vetorecht gegen Allgemeinverbindlichkeits-Anträge Gebrauch gemacht – manchmal auch gegen den Willen des betreffenden Branchenarbeitgeberverbands.

Die Arbeitgeberverbände haben, so Haipeter in seinem Beitrag, darauf so reagiert: »Als ein deutsches Spezifikum im europäischen Vergleich haben die Arbeitgeberverbände seit Mitte der 1990er Jahre parallel … Mitgliedschaften „ohne Tarifbindung“ (OT) in ihren Reihen verankert oder gesonderte OT-Verbände gegründet. Inzwischen gibt es OT-Verbände in den meisten Branchen … Im Einzelhandel oder in der Holzindustrie wurden die OT-Verbände bewusst und erfolgreich dazu eingesetzt, die vorhandenen Tarifstrukturen zu zerstören.«

Das Thema Allgemeinverbindlichkeit ist nun wiederum relevant für die Frage der Festlegung von Mindestlöhnen innerhalb von bestimmten Branchen, was ja der bisherige Weg in Deutschland gewesen ist, um eine branchenbezogene Lohnuntergrenze einziehen zu können. Der ganze Prozess hat – vor dem Hintergrund der laufenden Verhandlungen zwischen der Union und der SPD besonders pikant – in der letzten großen Koalition, die von 2005 bis 2009 die Geschicke unseres Landes bestimmt hat, begonnen: »Die große Koalition der Jahre 2005 bis 2009 begann dann auf Initiative der Gewerkschaften und der SPD, das Entsendegesetz, das ursprünglich vor allem den Bau mittels eines Mindestlohns vor billiger Konkurrenz aus Osteuropa schützen sollte, auch für andere Branchen anzuwenden. Bedingung dafür ist allerdings, dass mehr als 50 Prozent der Arbeitnehmer der Branche in einem tarifgebundenen Betrieb arbeiten«, so Flora Wiesdorff in ihrem Artikel „Mindestlohn-Debatte gefährdet Tarifautonomie“. Mit der 50 %-Regelung kommt nun aber die abnehmende Tarifbindung innerhalb der einzelnen Branchen ganz und gar negativ an die Oberfläche. Wenn man also abweichend von einem gesetzlichen, einheitlich ausgestalteten und flächendeckenden Mindestlohn agieren will, dann ist man gezwungen, die kontinuierlich gesunkene Tarifbindung wieder dadurch zu verstärken, dass man beispielsweise mit dem Instrument der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen agiert. Mit Blick auf eine Verstärkung des Instruments Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen argumentiert Thomas Haipeter: »Wichtig für die notwendige Wiederbelebung der Allgemeinverbindlichkeit wären neben einer Senkung des bisher erforderlichen Quorums von 50 Prozent die Abschaffung der Veto-Position des BDA und die stärkere Einbindung der Branchen-Tarifparteien in die Entscheidungsfindung. Deren Bereitschaft zur Einführung der Allgemeinverbindlichkeit ist zumeist deutlich größer.«

Um jeden Vorwurf einer einseitigen Berichterstattung von vornherein entgegenzutreten, sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass natürlich auch der abnehmende Anteil an Arbeitnehmern, die bereit sind, sich bei den Gewerkschaften zu engagieren, einen signifikanten Beitrag zur abnehmenden Bedeutung einer tarifvertraglichen Regelung aus eigener Kraft leistet.

Wie sieht es nun mit dem Argument aus, dass der Niedriglohnsektor doch letztendlich ein Sammelbecken von ehemals Arbeitslosen und vor allem von Ungelernten sei, die auf diese hier überwiegend angebotenen einfachen Arbeiten angewiesen sind, um einen Teil ihres Lebensunterhalts bestreiten zu können? Um eine Annäherung an eine Antwort auf diese Frage erreichen zu können, werfen wir einen Blick in die neueste Publikation des IAQ zum Thema Niedriglohnsektor:

Thorsten Kalina und Claudia Weinkopf: Niedriglohnbeschäftigung 2011. Weiterhin arbeitet fast ein Viertel der Beschäftigten in Deutschland für einen Niedriglohn, IAQ-Report 2013-01

Aus diesem Bericht können wir das folgende entnehmen: »Nach Qualifikation differenziert ist das Niedriglohnrisiko am stärksten für Beschäftigte mit abgeschlossener Berufsausbildung gestiegen und nach Arbeitszeitform für Vollzeitbeschäftigte.« Betrachtet man den Zeitraum von 2001 bis 2011, dann muss man zur Kenntnis nehmen, dass sich das Risiko, dass beruflich Qualifizierte einer Niedriglohnbeschäftigung nachgehen müssen, von 20,8% auf 24,3% erhöht hat.

Nach Kalina/Weinkopf (2013: Tabelle 6, S. 9) sind nur noch 21,4% aller Niedriglohnbeschäftigten in Deutschland gering qualifiziert. 69,8% der Niedriglohnbeschäftigten haben eine abgeschlossene Berufsausbildung und weitere 8,7% einen akademischen Abschluss. Bei einem Anteil von fast 80% Beschäftigten mit Berufsausbildung oder hochschulischer Qualifikation kann man nun wirklich nicht mehr davon sprechen, dass es alles Ungelernte sind, die sich im Niedriglohnsegment tümmeln müssen, weil – so das übliche Argument – sie eben nicht über die Produktivität verfügen, so dass man diese Menschen auch nicht höher vergüten könne.

Damit wären wir bei einem dritten Argument, das in der aktuellen Debatte immer wieder vorgetragen wird und dass viele Menschen, darunter vor allem den Mainstream-Ökonomen, sofort einleuchtend. So behauptet Michael Fratzscher, der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin, in einem Interview mit dem Deutschlandfunk („Wirtschaftsforscher: Mindestlohn könnte Jobs kosten„) auf der Basis von Berechnungen, dass 5,6 Mio. Menschen weniger als 8,50 Euro in der Stunde verdienen, »… dass nicht alle 5,6 Millionen Menschen wirklich einen Wert von 8,50 für ihr Unternehmen erwirtschaften. Und dann ist in der Tat die Gefahr groß, dass Unternehmen sagen, nein, wir können die Menschen nicht weiter beschäftigen, und die Arbeitslosigkeit steigt.«
Das erscheint wie eine plausible Argumentation, deshalb sei an dieser Stelle auf eine berechtigte Kritik von Stefan Dudey hingewiesen, die er in einem Blog-Beitrag unter dem schönen Titel „Eine dringende Frage an neoklassisch ausgebildete Ökonomen“ entwickelt hat:

»So komme ich in Berlin auf verschiedenen Straßen rund um das Brandenburger Tor immer wieder an freundlichen Menschen vorbei, die als Beruf dort gelegene Botschaften und andere wichtige Gebäude bewachen. Die machen das ganze Jahr über Schichtdienst rund um die Uhr, bei Sonne und Regen, um ihre Bewachungsaufgaben zu leisten. Natürlich werden sie durch installierte Kameras unterstützt, aber ganz kann man an bestimmten Stellen auf diese Leistung nicht verzichten. Jetzt die Frage: Werden die eigentlich Jahr für Jahr produktiver? “Erwirtschaften” die in diesem Jahr geschätzt 1,5% mehr Sicherheit als im Vorjahr?«

Ein weiteres Beispiel, das er heranzieht, sind die Busfahrer:

»Höhe, Breite und Länge beim Bus sind gesetzlich begrenzt, und somit passen auch nur begrenzt viele Fahrgäste hinein. Der Busfahrer fährt seine Schicht, hält die Geschwindigkeitsregeln ein und wird vermutlich (wegen zunehmendem Individualverkehr und immer mehr Stau) von Jahr zu Jahr in seiner pro Stunde durchschnittlich geleisteten Zahl an Personenkilometern immer schlechter. Müsste man ihm nicht den Reallohn jedes Jahr kürzen, weil er real immer weniger leistet? Er kann auch bei bestem Bemühen eigentlich nichts dafür, das ist klar, aber seine Produktivität wird nun mal messbar schlechter.«

Man könnte die Liste der vielen Berufe, die von diesem scheinbaren Produktivitäts-Paradoxon betroffen sind, beliebig fortführen: »Auch bei Fensterputzern, Klavierstimmern, Psychotherapeuten, Fliesenlegern, Hornisten bei den Bayreuther Festspielen und vielen anderen Berufen scheinen mir die technischen Möglichkeiten der Produktivitätssteigerung oft ausgereizt zu sein«, so Dudey.

Und nehmen wir beispielsweise einen wichtigen Bereich wie die Pflege. Wie soll in diesem Bereich Jahr für Jahr eine Produktivitätssteigerung von 1 oder 2 % realisiert werden?

Natürlich gibt es andere Bereiche, wo man die erforderlichen Produktivitätssteigerung erwirtschaften kann, man denke hier nur an weite Teile der Industrie. Deswegen macht es ja gerade aus einer volkswirtschaftlichen Sicht überaus Sinn, dass Tariflohnsteigerung beispielsweise in der Industrie vereinbart werden, die man dann aber eben auch übertragen muss auf viele Dienstleistungsberufe, in denen aus einer rein betriebswirtschaftlichen Sicht keine höheren Löhne zu rechtfertigen sind, weil sich auch nicht die Produktivität erhöht hat.

Vor diesem Hintergrund erweist es sich als besonders fatal, wenn diese Berufe von der Lohnentwicklung in der Industrie abgekoppelt werden, was betriebswirtschaftlich gesehen durchaus rational, volkswirtschaftlich aber vor dem Hintergrund, dass die Löhne den Hauptbestandteil der Binnennachfrage darstellen, hoch problematisch wäre hinsichtlich der damit verbundenen Auswirkungen auf den Konsum.

Letztendlich manifestiert sich hier der berühmte „Doppelcharakter des Lohnes“:

Betriebswirtschaftlich gesehen sind Löhne immer Kosten, die man zu senken versuchen wird, während volkswirtschaftlich gesehen die Löhne das Rückgrat der Binnennachfrage darstellen, so dass zu starke Lohnsenkungen, die aus betriebswirtschaftlicher Sicht für das einzelne Unternehmen sinnvoll sein können, in der Gesamtwirtschaft mit verheerenden Folgewirkungen verbunden wären. Das Schreckensszenario der Realität liegt offen auf dem Tisch: Die Löhne im Niedriglohnsektor werden von der normalen Lohnentwicklung abgekoppelt, zum einen, weil es keine tarifliche Ordnungsstruktur mehr in diesem Bereich gibt, zum anderen weil ein stabilisierendes Äquivalent wie ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn fehlt, an dem sich die Betriebe auszurichten hätten. Die fehlende Lohnuntergrenzen führen im Ergebnis dann zu den bekannten Effekten, dass aufgrund des Wettbewerbsdrucks der einzelne Unternehmer versucht, sich durch Kostensenkungen beispielsweise im Personalbereich Vorteile gegenüber den Konkurrenten auf seinem relevanten Markt zu erwirtschaften. Wenn er dann auch noch auf eine Umwelt stößt, in der einerseits eine von außen vorgegebene, nicht-unterschreitbare Lohnuntergrenze nicht vorhanden ist und gleichzeitig der Staat durch ein gigantisches Kombilohn-Programm namens Hartz IV die Optionen eröffnet, dass die besonders niedrig bezahlten Arbeitnehmer aufstockende Leistungen aus dem Grundsicherungssystem beziehen können, dann perpetuiert man ein grundlegendes Dilemma: Eine Privatisierung von Gewinnen in Verbindung mit einer Sozialisierung eigentlich auf der betrieblichen Ebene anfallender Kosten. Das erscheint nicht nur sinnlos, das ist auch sinnlos.