Die Rentendiskussion ist sicher: Die IG Metall will gegen die „Rente mit 63“ klagen und in der Union soll es eine flügelübergreifende Sehnsucht nach der „Flexi-Rente“ geben

Sicherlich hatte man in der Großen Koalition gehofft, dass man das Thema Rente vorerst an die Seite schieben und aus der öffentlichen Debatte bekommen kann, nachdem die „Rente mit 63“ und die „Mütterrente“ gleich am Anfang der Legislaturperiode abgearbeitet worden sind. Und eine der bekannten Einordnungen der Komponenten des „Rentenpakets“ der Bundesregierung lautet: Die „Rente mit 63“ (für einige wenige Jahrgänge und nur unter besonderen Voraussetzungen) sei das „Wahlgeschenk“ an die Gewerkschaften und die „Mütterrente“ das der Unionsparteien an die (vermeintliche) Wählergruppe der Älteren, vor allem der älteren Frauen mit Kindern, die vor 1992 geboren worden sind. Also müssten die doch alle zufrieden sein. Vor diesem Hintergrund scheint es dann überraschend, wenn man lesen muss: Gewerkschaften wollen Rente mit 63 vom Verfassungsgericht prüfen lassen oder Gewerkschaften bereiten Klage gegen Rente mit 63 vor, um bei der Komponente des Rentenpakets der Bundesregierung zu bleiben, das sich vor allem an die Industrie-Gewerkschaften richtet (vgl. hierzu beispielsweise Rente ab 63 ist eine Männerrente, denn aufgrund der Anspruchsvoraussetzungen, die erfüllt sein müssen, richtet sich diese Regelung vor allem an männliche Industrie-Arbeitnehmer oder auch Handwerker). Warum sind die jetzt unzufrieden mit „ihrem Geschenk“?

Um das zu verstehen, muss man sich in Erinnerung rufen, dass bei der gesetzgeberischen Konkretisierung immer und unvermeidbar Abgrenzungen vorgenommen werden müssen, die in bestimmten Fallkonstellationen als „Ungerechtigkeit“ wahrgenommen werden (können). Und genau um ein solche Unwucht bei der Operationalisierung der zu erfüllenden Zugangskriterien geht es jetzt: Die IG Metall sieht in einem Teil des Gesetzes eine willkürliche Ungleichbehandlung von Arbeitslosen und deshalb werden jetzt Musterverfahren gegen die Rente mit 63 vorbereitet. Es geht um Ausnahmeregelungen, die im letzten Moment in das Gesetz aufgenommen wurden, um die Union zu besänftigen, worauf Thomas Öchsner in seinem Artikel Rente mit 63 vor Gericht hinweist: »Bis Ende November wurden bereits 186 000 Anträge gestellt. 141 000 hat die Deutsche Rentenversicherung bereits abgearbeitet und in der Regel bewilligt.

Dennoch zeichnet sich schon jetzt neuer Ärger mit der neuen vorzeitigen Rente ab: Die in letzter Minute aufgenommenen Ausnahmen werden wohl bald die deutschen Sozialgerichte beschäftigen.«
Stefan Sauer bringt das Problem in seinem Artikel auf den Punkt:

»Versuche, mittels eines Gesetzes jede Eventualität präzise zu regulieren, gehen oft schief. Der Wunsch nach Einzelfall-Gerechtigkeit mündet nicht selten in komplizierten Durchführungsbestimmungen, neuen Ungerechtigkeiten  und juristischen Auseinandersetzungen. Dieses Schicksal droht nun der Rente mit 63, genauer: einzelnen Gesetzespassagen, mit denen der begünstigte Personenkreis möglichst genau eingrenzt werden soll.«

Schauen wir uns also in einem ersten Schritt den Sachverhalt genauer an, der diese Entwicklung ausgelöst hat: »Die Rente ab 63 ohne Abzüge vom Altersgeld erhält, wer 45 Beitragsjahre in der Rentenversicherung nachweisen kann. Dabei werden auch Zeiten anerkannt, in denen Arbeitslosengeld I (nicht Hartz IV) bezogen wurde. Es gibt aber eine Ausnahme, die den Wirtschaftsflügel der Union besänftigen sollte: Bei den letzten zwei Jahren vor dem jeweiligen Rentenbeginn werden Zeiten der Arbeitslosigkeit nicht angerechnet, um Frühverrentungen mit 61 zu vermeiden«, so Öchsner. Bei dieser Sonderregelung stand die Überlegung Pate, dass es ansonsten die „Gefahr“ geben könnte, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf eine Entlassung zum 61. Lebensjahr verständigen und die Betroffenen die Zeit bis zur Inanspruchnahme der abschlagsfreien „Rente mit 63“ mit Arbeitslosengeld I und ergänzenden Leistungen des Arbeitgebers überbrücken. Dann wäre aus der „Rente mit 63“ eine „Rente mit 61“ geworden. Es soll hier nicht darauf eingegangen werden, dass das eine teilweise sehr konstruiert wirkende Gefahrenbeschreibung war. Durch die Ausnahmeregelung die letzten beiden Jahre vor Eintritt in die abschlagsfreie Rente bei der Anrechnungsmöglichkeit von Arbeitslosengeld I-Bezug schien man das „Problem“ beseitigt zu haben – und hatte gleichzeitig ein neues zum Leben erweckt, denn die Regelung mag das Ausgangsproblem einer bewusst herbeigeführten Frühverrentung blockieren, aber was ist mit den Fällen, in dem der betroffenen Arbeitnehmer gegen seinen Willen den Arbeitsplatz verloren hat, also unfreiwillig? Und dem beispielsweise gerade ein oder zwei Jahre fehlen, um die 45 Beitragsjahre erfüllen zu können, die ihm einen Zugang zum abschlagsfreien Bezug der Altersrente ermöglichen würde?

Natürlich wurde dieses Problem erkannt und man versuchte, dem mit einer neuen Sonderregelung innerhalb der Sonderregelung zu begegnen. Stefan Sauer dazu: Für die erste Ausnahmeregelung »wurde, auf Druck der SPD, aber eine zweite Ausnahme ins Gesetz geschrieben: Ist die Arbeitslosigkeit vor Rentenantritt durch die vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers – etwa wegen einer Insolvenz -bedingt, so ist die Zeit der Arbeitslosigkeit bis zu zwei Jahre vor Rentenantritt doch anzurechnen. Damit sollte Arbeitnehmern Gerechtigkeit widerfahren, die ohne eigenes Verschulden ihren Job verlieren. So weit, so gut.«

Wie immer in der hyperkomplexen Sozialpolitik unserer Tage liegt der Teufel im Detail der semantischen Operationalisierung. Denn bei der Umsetzung des Willens des Gesetzgebers ergab sich eine Ausnahme Nummer drei, »die gestützt auf den Gesetzestext in den Arbeitsanweisungen der Rentenversicherung enthalten ist: Eine „vollständige Geschäftsaufgabe“ ist danach nur gegeben, wenn Unternehmen „ihre gesamte Betriebstätigkeit auf Dauer einstellen“, nicht aber, wenn lediglich einzelne Unternehmensteile stillgelegt werden«, so Sauer. Der Kern des aktuellen Problems liegt in dem scheinbar klaren Begriff der „vollständigen Geschäftsaufgabe“ des Unternehmens, denn daraus ergeben sich zwangsläufig nicht begründbare Ungleichbehandlungen, was Stefan Sauer in seinem Artikel an einem Beispiel illustriert:

»Beispiel: Opel-Mitarbeiter, die mit der Schließung des Werks in Bochum ihre Stellen verloren, würden bei der Beitragszeitanrechnung benachteiligt, weil zwar ihr Werk, aber nicht Opel als ganzes Unternehmen dicht gemacht wurde. Dabei ist unstrittig, dass die Bochumer Opelaner den Jobverlust gewiss nicht willentlich herbeiführen oder auch nur beeinflussen konnten. Sie sind ebenso schuldlos an ihrer Arbeitslosigkeit wie zum Beispiel Kollegen eines Zuliefererbetriebs, die aufgrund der Opel-Werksschließung ihren Job verlieren. Ginge ihr Betrieb pleite,  würde ihnen aber die Arbeitslosigkeit vor Rentenantritt angerechnet. Plausibel ist das nicht.«

Fakt ist: Arbeitnehmer, die ihren Job nicht freiwillig verlieren, werden höchst unterschiedlich behandelt, weil die Deutsche Rentenversicherung in ihren Arbeitsanweisungen den Willen des Gesetzgebers dergestalt konkretisiert, dass der Begriff der vollständigen Geschäftsaufgabe „eng auszulegen“ sei. Auch wieder „beispielhaft“ das Hin-und-Herschieben“ von Verantwortlichkeiten, wie man sie in der Sozialpolitik zur Genüge kennt: Die Rentenversicherung kennt das Problem. Man habe sich beim Formulieren der Arbeitsanweisungen „an den Gesetzeswortlaut gehalten“, sagt ein Sprecher. Das Arbeitsministerium teilt wiederum mit, die Auslegung der Rechtsvorschriften „obliegt den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung“, so Thomas Öchsner.

Man darf an dieser Stelle daran erinnern, dass das jetzt an die Oberfläche gespülte Problem bereits vor Monaten in Aussicht gestellt wurde – vom Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestags. Dazu der Artikel Rente mit 63 möglicherweise verfassungswidrig vom 9. Juli 2014: In dem damaligen Gutachten, das der rentenpolitische Sprecher der Grünen, Markus Kurth, beantragt hatte, ging es genau um die Ausnahme von der Ausnahme, die jetzt wieder aufgerufen wird. Die Nicht-Berücksichtigung von betriebsbedingten Kündigungen bei der Anrechnung auf die zu erfüllenden Beitragszeiten dürfte „wohl gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3, Abs. 1 GG verstoßen“, heißt es in der juristischen Bewertung des Wissenschaftlichen Dienstes. Die Gutachter hatten bereits damals schwerwiegende Bedenken hinsichtlich der Angemessenheit der Ungleichbehandlung formuliert.  Nach ihrer Bewertung sei es problematisch, dass „Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen unter Generalverdacht gestellt“ werden, obwohl es bereits an Kenntnissen über den Umfang eines möglichen Missbrauchs fehle. Es sei mithin „nicht nachvollziehbar, dass diejenigen, die aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung ausscheiden und infolgedessen tatsächlich unfreiwillig arbeitslos werden, weniger schutzwürdig sein sollen als diejenigen, die aufgrund einer Insolvenz oder vollständigen Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden“.

Wie ein Bumerang kommen diese Bedenken jetzt wieder zurück. Die IG Metall sammelt bereits Fälle für mögliche Klagen und will die „willkürliche Ungleichbehandlung“ vor dem Bundesverfassungsgericht klären lassen.

Und das ist nicht der einzige Punkt, der die aktuelle Rentendebatte prägt. Bereits in den vergangenen Tagen wurde über eine (freiwillige) „Rente mit 70“ berichtet. Und offensichtlich bewegt das Thema große Teile innerhalb der Union: Drei Flügel der CDU werben für Flexi-Rente, kann man beispielsweise lesen. Das hört sich irgendwie nett an – „Flexi-Rente“.

»Es geht um bessere Bedingungen für Menschen, die auch im Rentenalter noch arbeiten möchten – oder müssen«, so beginnt der Artikel und zeigt damit zugleich auch schon, dass es möglicherweise nicht nur um die Ermöglichung eines lustvollen Weiterarbeitens im Alter geht. Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung, die Senioren-Union und die Junge Union haben nun ein gemeinsames Positionspapier veröffentlicht. „Wir müssen jetzt endlich Nägel mit Köpfen machen“, so heißt es darin und gemeint ist: es solle einen „Flexi-Bonus“ für beschäftigte Rentner geben. Hört sich auch erst einmal nett an. Konkret geht es um folgendes:

»Der Rentenversicherungsbeitrag, den Arbeitgeber auch für Mitarbeiter im Rentenalter zahlen müssen, solle die Rente des Betroffenen künftig erhöhen – anders als bisher. „Konkret soll dieser Beitrag jährlich auf die laufende Rentenzahlung als Zuschlag aufgestockt werden.“ Die Mittelstandsvereinigung hatte diesen Vorschlag bereits im Herbst gemacht. Zudem fordern die drei CDU-Flügel nun eine Abschaffung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für Ältere und einen deutlich flexibleren Übergang auch in die Beamten-Pension.«

Mehr Geld also für arbeitende Rentner. Will man dagegen sein? Bereits in dem Blog-Beitrag Was für ein Jahresanfangsdurcheinander: Die Rente mit 70 (plus?), ein Nicht-Problem und die Realität des (Nicht-)Möglichen am 3. Januar 2015 im Kontext der Vorschläge einer (- noch – freiwilligen) „Rente mit 70“ wurde versucht zu zeigen, dass hier im Grunde ein Nicht-Problem adressiert wird.

In entsprechender Deutlichkeit kann man das auch in einem Beitrag aus dem arbeitgebernahen Institut der deutschen Wirtschaft (IW Köln) nachlesen und nachvollziehen: Finanzielle Förderung unsinnig und unnötig, so die zutreffende Überschrift.

»Arbeitnehmer (können) schon heute freiwillig länger arbeiten. Und: Wer sich mit seinem Arbeitgeber einigt und erst später als vorgesehen Rente beantragt, der erhöht seinen Rentenanspruch nicht nur entsprechend der zusätzlichen Beitragszahlung – obendrauf gibt es einen Zuschlag von 0,5 Prozent pro Monat. Ein westdeutscher Durchschnittsverdiener, der ein Jahr dranhängt, erhöht so seinen Rentenanspruch um 30,33 statt nur um 28,61 Euro pro Monat (27,97 statt 26,39 Euro in den neuen Bundesländern).«

Nun kann man an dieser Stelle einwenden, dass es um diese Fälle bei der „Flexi-Rente“ nicht geht, sondern um die, die bereits in Rente sind und dann weiterarbeiten (wollen/sollen/müssen), denen will man ja den „Flexi-Bonus“ gewähren, also einen Zuschlag auf ihre neben dem Arbeitseinkommen ausgezahlte Rente. Hierzu das IW, die zugleich erklären, warum in diesen Fällen der Arbeitgeber seinen Beitragsanteil an die Rentenversicherung (und auch an die Arbeitslosenversicherung) weiter zahlen muss, obgleich sich die Rente des betroffenen Arbeitnehmers dadurch nicht erhöht und aufgrund des Rentner-Status auch keine Ansprüche gegenüber der Arbeitslosenversicherung bestehen:

»Aber auch, wer seine Rente mit 65 bezieht, kann weiter sozialversicherungspflichtig arbeiten. Er bekommt dann das Nettogehalt zusätzlich zur gesetzlichen Rente. Während die Arbeitnehmerbeiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung wegfallen, muss der Arbeitgeber seinen Beitragsanteil weiter zahlen. Damit wird der Rentenanspruch allerdings nicht weiter erhöht. Die Beitragspflicht für Unternehmen soll lediglich verhindern, dass Rentner aufgrund niedrigerer Lohnnebenkosten junge Arbeitnehmer aus dem Betrieb verdrängen.«

Das ist der Punkt. Das Positionspapier aus der CDU führt also – würde man das umsetzen – dazu, dass der Rentenversicherungsbeitragsanteil der Arbeitgeber nicht mehr an die Rentenversicherung fließen würde, sondern als „Stimulus“ für die Rentner fungieren soll, (wieder) arbeiten zu gehen, weil sie dann neben dem Arbeitseinkommen auch noch einen Zuschlag auf ihre normale Rente bekommen. Bezahlt werden muss das aus der Sozialkasse. Und gleichzeitig würde der Arbeitgeber noch entlastet, weil seine Zahlung an die Arbeitslosenversicherung gestrichen werden soll, so dass der ältere Arbeitnehmer tatsächlich günstiger werden würde.

Abschließend: Die ganze Diskussion über eine „Flexi-Rente“ wird jetzt entwickelt und vorangetrieben mit dem Hinweis, man wolle doch nur vereinfachen, anreizen und alles sei freiwillig. Wie so oft im Leben sollte man aber mögliche mittel- und langfristige Auswirkungen nicht aus den Augen verlieren. Denn „Sinn“ macht eine solche Aufweichung vor allem mit Blick auf die stetig zunehmende Altersarmut durch die vergangenen Eingriffe in das Sicherungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung. Wenn es immer mehr Rentner geben wird, die mit ihrer kargen Rente nicht über die Runden kommen (können), dann kann man sie verweisen auf die Möglichkeiten, sich etwas dazu zu verdienen und zugleich bekommen sie noch eine etwas höhere Rente. Und alles ganz „freiwillig“ natürlich.

Keine Konkurrenz, Gewinner und lustvoll schaffende „Asyl-Azubis“? Umrisse einer Diskussion jenseits des postulierten „Verlustgeschäfts“ durch Zuwanderung

Hans-Werner Sinn hat mit seinen steilen Thesen das „Verlustgeschäft“ Zuwanderung nach Deutschland betreffend für einigen Wirbel gesorgt (vgl. hierzu kritisch den Beitrag: Was für ein Jahresenddurcheinander: Sinn und Unsinn sind zwei Seiten einer Medaille. Sinn hat zwischenzeitlich auf die heftige Kritik an seinen modelltheoretischen Überlegungen reagiert und ein etwas relativierendes Interview mit ihm ist überschrieben mit „Ich vermute per Saldo immer noch einen großen Gewinn“, was zugleich – ob gewollt oder ungewollt – das Niveau der Debatte allgemein umreißt, denn Vermutungen sind Vermutungen). Das liegt nicht nur, aber eben auch in der Natur eines derart komplexen sozialen Prozesses wie Zuwanderung vieler ganz unterschiedlicher Menschen. Kosten und Nutzen von Migration lassen sich kaum exakt berechnen, sagt der Ökonom Herbert Brücker in dem Interview „Deutsche Arbeitskräfte gewinnen“. Doch „es müsste mit dem Teufel zugehen“, wenn Deutschland nicht profitiere, so wird der Migrationsforscher zitiert, was wiederum darauf verweist, dass wir es hier mit einem offensichtlich sehr unübersichtlichen Terrain zu tun haben, ansonsten würde ein Ökonom nicht semantische „Amtshilfe“ aus dem theologischen Bereich in Anspruch nehmen (müssen). In die gleiche Richtung – think positive – geht das Diktum des obersten Arbeitslosenverwalters, Frank-Jürgen Weise, dem Chef der Bundesagentur für Arbeit, dessen Positionierung schon im Titel eines Artikels so auf den Punkt gebracht wird: Zuwanderer sind keine Konkurrenz für Arbeitslose. Punkt und aus. Also alles gut?

»Erwerbslose müssen Zuwanderer nicht fürchten. Im Gegenteil«, so die Botschaft des Herrn Weise. Wie so oft muss man genau lesen, was er gesagt hat: »Gut qualifizierte Zuwanderer nehmen nach Einschätzung von Bundesagentur-Chef Frank-Jürgen Weise Langzeitarbeitslosen in Deutschland keine Arbeitsplätze weg. „Die Zuwanderer kommen oft mit einer guten Qualifikation und motiviert nach Deutschland“ … „Sie wollen als Fachkraft arbeiten, und hier haben wir auch viele offene Stellen.“

Auch hier wird – wie übrigens schon bei Hans-Werner Sinn und in der Bertelsmann-Studie von Holger Bonin, mit der er sich auseinandergesetzt hat – ein Unterschied gemacht zwischen solchen und anderen Zuwanderern. Auch der Migrationsökonom Brücker stellt in seiner Argumentation darauf ab: »Es hängt ganz entscheidend von der Qualifikationsstruktur der Migranten ab. Die Ausländer, die im Moment in Deutschland leben, sind im Schnitt eher nicht so gut ausgebildet. Wäre die Qualifikationsstruktur der Neuankömmlinge ebenso schlecht, dann würde das Loch in den Kassen tatsächlich größer. Das ist aber nicht der Fall. Schon heute sind die Zuwanderer sehr viel besser ausgebildet als der Durchschnitt der hier lebenden ausländischen Bevölkerung.« Obgleich es natürlich auch eine andere Seite der Medaille gibt: »Zwar haben zugleich rund 30 Prozent keine abgeschlossene Berufsausbildung, aber dieser Anteil sinkt.«

Aber das es nun keine Konkurrenz geben soll, das sieht Brücker anders: »Bisher hat sich gezeigt, dass gerade die deutschen Arbeitskräfte durch die Einwanderung gewinnen. Die großen Verlierer hingegen sind die ausländischen Arbeitnehmer, die schon länger hier leben.« Und bei der Begründung dieser These erkennt man, dass es eben doch nicht so einfach ist:

»Die neuen Einwanderer konkurrieren eher mit den bereits hier lebenden Ausländern um Stellen. Ihre Qualifikationen ähneln sich, denn trotz der hohen Akademikerquote gibt es unter den Neuankömmlingen immer noch viele Unqualifizierte … Das heißt, die Ausländer verdrängen sich gegenseitig, während die Deutschen vom zunehmenden Wettbewerb kaum betroffen sind.«

Grundsätzlich gilt: Arbeitnehmer in Berufen und Branchen, auf die sich die Zuwanderer konzentrieren, verlieren, während Arbeitnehmer in Tätigkeiten, die durch Zuwanderer ergänzt werden, gewinnen, so Brücker. Zusammenfassend: »Wenn die Migranten überhaupt in den Wettbewerb mit deutschen Arbeitnehmern treten – und die Empirie zeigt bislang, dass das nur sehr begrenzt der Fall ist – dann also mit Akademikern und Ungelernten.«

Also doch Konkurrenz, was ja auch nicht wirklich überrascht.

Letztendlich ist das alles – losgelöst von den individuellen Schicksalen – eine Frage von Angebot und Nachfrage. Und natürlich haben wir durch die Zuwanderung eine Veränderung auf der Arbeitsangebotsseite – und die Arbeitsnachfrageseite reagiert darauf.

Hierzu ein Beispiel: Nach vielen Jahren, in denen es immer deutlich mehr Bewerber um einen Ausbildungsplatz gab als verfügbare Stellen, hat sich in den vergangenen Jahren – angefangen in Ostdeutschland und nunmehr auch in Westdeutschland – aufgrund der demografischen Entwicklung wie aber auch aufgrund des sich verändernden Ausbildungsverhaltens der jungen Menschen – die Angebots-Nachfrage-Relation dergestalt verschoben, dass es zumindest in vielen Branchen immer schwerer wird, ausreichend Nachwuchs zu finden. Nun kann man das auch deshalb positiv sehen, weil sich dadurch ceteris paribus die Bedingungen zugunsten derjenigen verschieben müssten, die früher nicht mal in die Nähe eines Vorstellungsgesprächs gekommen wären, weil es genügend andere Bewerber gab. Das wäre gut für die jungen Menschen, deren Freiheitsgrade wie auch Zugangsmöglichkeiten sich dadurch verbessern – und für die Unternehmen ist das deshalb schlecht, weil sie sich öffnen müssten auch für Bewerber/innen, die sie vorher aussortiert hätten oder aber sie müssten sogar insgesamt die Bedingungen in ihren Unternehmen verbessern, damit überbaut noch jemand kommt.

Aus dieser Perspektive macht es durchaus Sinn, wenn man versucht, die Zahl der ausbildungsuchenden Menschen zu erhöhen und von der daraus resultierenden Konkurrenz zu profitieren. Und genau in diese Richtung geht die Hoffnung, dass ein Teil der zu uns kommenden Menschen dafür die Grundlage legen kann. Dazu der Artikel Unternehmen schwärmen von fleißigen Asyl-Azubis von Freia Peters. »Die Azubis begeistern durch ihren Fleiß – auch nach Dienstschluss«, können wir dem Artikel entnehmen:

(Mohammed) Rahmati, 25 Jahre, ist seit dem Frühling vergangenen Jahres in Deutschland, sein kleines Zimmer in einem Wohnhaus im oberbayerischen Freising teilt er mit zwei anderen Flüchtlingen aus Afghanistan.
Seit drei Monaten hat Rahmati einen Job in seiner neuen Wahlheimat: Er ist Auszubildender als Einzelhandelskaufmann in einem Discounter. Jeden Morgen fährt er 60 Kilometer mit Bus und Bahn zu einem Penny-Markt in der Münchner Innenstadt, in dem er sich mit „Warenwälzung, Frischekontrolle und Preisauszeichnung“ befasst. „Der ist super“, sagt Verkaufsleiter Björn Wecker, „ein absoluter Zugewinn für unsere Firma. Wenn wir von der Sorte noch mehr bekommen würden, das wäre toll.“
Das Problem bzw. das Risiko:  Rahmati hat keinen Aufenthaltstitel in Deutschland, er wird derzeit nur geduldet, er könnte auch während einer Ausbildung abgeschoben werden. „Die Ausbildung ist meine große Chance, aus meinem Leben in Deutschland etwas zu machen“, so wird Rahmati in dem Artikel zitiert. »Trotz seiner weiten Anreise ist er jeden Morgen pünktlich, auch wenn die Frühschicht um sieben Uhr beginnt und er dafür um 5.20 Uhr das Haus verlassen muss. Abends lernt Rahmati für die Berufsschule.« Ein Traum für viele Arbeitgeber.

Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) hat sich mit Forderungen an die Politik zu Wort gemeldet: »Geduldete sollten sofort arbeiten dürfen, ohne das „unnötige Hemmnis“ der Vorrangprüfung. Außerdem sollten Flüchtlinge so früh wie möglich an Deutschkursen teilnehmen und während der Ausbildung grundsätzlich nicht abgeschoben werden dürfen.«
Aber zurück zu Mohammed Rahmati. Dem Artikel von Freia Peters kann man entnehmen:

Binnen acht Monaten lernte er Deutsch, in zwei Monaten holte er seinen Hauptschulabschluss nach – sein Abitur konnte in Deutschland nicht anerkannt werden. Anschließend gab seine Lehrerin ihm den Tipp, eine Last-minute-Jobmesse zu besuchen, auf der sich Firmen vorstellen, die noch Mitarbeiter suchen, obwohl die Ausbildung schon begonnen hat.
600 Euro verdient Rahmati momentan bei Penny. 150 Euro davon muss er für das Zimmer in der Flüchtlingsunterkunft zahlen – wer Arbeit hat und verdient, muss einen Teil abgeben. Eigentlich bekommen Flüchtlinge, die nach der Schule eine Ausbildung beginnen, finanzielle Unterstützung. Doch nur, wenn sie sich bereits seit vier Jahren in Deutschland aufhalten. Rahmati hat zu schnell Deutsch gelernt.
Trotz der Ungerechtigkeit will er weiter nach oben. „Nach der Ausbildung will ich weitermachen, wenn es geht, an die Uni gehen“, sagt Rahmati und lächelt: „Schauen wir mal.“

Natürlich hat ein Unternehmen bei der Auswahl eines Azubis den Drang, demjenigen eine Chance zu geben, der die „richtige“ Einstellung mitbringt. Also die Motivation, Leistungsbereitschaft usw. – da haben die „Abgehängten“ unter den anderen Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen keine Chance. Auf der anderen Seite eröffnet das dem zu uns Gekommenen Chancen, sich durch eigene Arbeit über Wasser halten zu können. Dazu passend:

»Es ist eine Illusion, Zuwanderung auf Zuruf regeln zu wollen. Auch die Menschen, die ungerufen zu uns kommen, brauchen Arbeit und Chancen zum sozialen Aufstieg.« So formuliert es Götz Aly in seiner Kommentierung Migration lässt sich nur begrenzt regulieren. Aly sieht die Diskussionen rund um eine gesteuerte Zuwanderung mehr als skeptisch: »Die meisten ausländischen Spezialisten wollen nicht nach Deutschland. Auch sollten wir uns nicht einbilden, wir könnten auf Zuruf einige Zehntausend ledige philippinische Frauen anheuern, damit sie unsere Alten liebevoll pflegen.«

Und weiter:

»Die wichtigsten Zuwanderer sind bereits heute diejenigen, die sich ungerufen zu uns durchgeschlagen haben. Da versorgt ein frankophoner, stets gut gelaunter westafrikanischer Pfleger die behinderte Tochter; in der Reha arbeitet die afghanische Sporttherapeutin, im Hort des Enkels der türkischstämmige Erzieher. Im Alltag treffe ich auf die ausnehmend freundliche Krankenschwester mit Kopftuch, den meisterlichen Tischler aus Damaskus, den irakischen Fahrer eines bestellten Taxis.«

Und er beendet seinen Kommentar mit einem Blick auf seine eigene Familiengeschichte, die eben auch eine Migrationsgeschichte ist:

»Mein osmanischer Urahne kam vor 329 Jahren als Kriegsgefangener nach Berlin, er heiratete die Türkin Marusch, die es nach Spandau verschlagen hatte. Die sechs Kinder der beiden stiegen sofort in die bürgerliche, damals noch sehr schmale Mittelschicht auf. Einer meiner Urururgroßväter hatte sich aus Polen in die hinterpommersche Kreisstadt Schlawe gemogelt.
Sein Sohn Wilhelm, mit vaterländischem Vor- und dem eingedeutschten Nachnamen Kosnik versehen, ging zunächst zur Armee, wurde hernach Bahnbeamter der untersten Stufe und brachte es bis zum Vorsteher des Bahnhofs Leipzig-Neustadt. Wilhelms Sohn Friedrich wurde preußischer Studiendirektor.«

Ein schöner Schluss.

Die Bundesagentur für Arbeit als Little-Facebook oder gar als Miniatur-Ausgabe der NSA? Das „Neuland“ Internet soll jetzt ganz modern durchsucht werden

Ach, die Bundesagentur für Arbeit (BA). So eine große Behörde, Pardon: so ein großes Unternehmen. Moderner Dienstleister am Arbeitsmarkt nennt man sich selbst. Und wer „modern“ ist, macht auch mit im „Neuland“, also diesem Internet mit seinen vielfältigen Ausprägungen.  Da wird ja so viel geschrieben und von sich gegeben. Und hin und wieder auch über die Bundesagentur für Arbeit. Und natürlich: jede große Organisation interessiert sich auch für sich selbst, manche kreisen sogar überwiegend um sich selbst. Da will man doch wissen, was die anderen da draußen so denken, schreiben, posten oder wie das ganze Zeugs so heißt. Aber es gibt so ein unglaubliches Rauschen im Neuland, da muss man systematisch rangehen, also eben modern. Das könnte erklären, warum die Bundesagentur für Arbeit konkrete Arbeitsplätze schaffen will. In der IT-Branche. Was doch erst einmal löblich erscheint. So sucht die BA »auf der Onlinevergabeplattform des Bundes ein Unternehmen, das ihr ein »Social Media Monitoring Tool« (Programm zum Beobachten sozialer Medien) für zunächst zwei Jahre zur Verfügung stellt. Die Firma, die den Zuschlag erhält, soll die Software warten und BA-Angestellte in der Nutzung schulen.

Laut Auftrag geht es um »automatisierte Identifikation und Analyse von Diskussionen und Kommentaren im deutschsprachigen Social Web«. Der Vertrag soll von Mitte März 2015 bis zum Frühsommer 2017 laufen«, berichtet Susan Bonath in ihrem provozierend mit Nürnberger Spionageamt betitelten Artikel. Also Informationen zu bekommen, was die Menschen im Internet so treiben, bestellen und (nicht) machen, daran haben viele Unternehmen ein Interesse, sind doch Daten mittlerweile eine eigenständige „Rohstoff“-Kategorie geworden. Und das Unternehmen wie Facebook oder Google, die mit Werbung ihr Geld verdienen, ein Interesse an diesen Informationen haben, liegt auf der Hand. »Verkäufe bei Ebay, Onlinebuchung eines Fluges, ein Kommentar bei Facebook: An diesen Daten haben … Konzerne Interesse, die Produkte oder Dienstleistungen bewerben wollen.« Aber die Bundesagentur für Arbeit? Die BA als „Little-Facebook“ macht nun wirklich keinen Sinn. Es muss also um etwas anderes gehen.

Nun könnte man an dieser Stelle das Argument vortragen, es geht der Behörde, pardon: dem Dienstleister am Arbeitsmarkt vielleicht nur darum zu erfahren, wie man über sie spricht und diskutiert, wo sie überall auftaucht, welche Meinungen und Stimmungen ausgetauscht werden. Das wäre aus Sicht der Organisation ein durchaus legitimes Interesse, das machen andere auch. Schauen wir also genauer hin, was die BA da eigentlich einkaufen will. Dazu Susan Bonath in ihrem Artikel:

»Mit solchen »Monitoring Tools« können Foren, Blogs, Verkaufsplattformen oder Kommentarspalten im Internet mit Hilfe von Stichwörtern oder Namen abgescannt werden. Konzerne forschen so persönliche Interessen aus und spüren potentielle Kunden im World Wide Web auf, die sie dann mit Werbung überhäufen. Wie der Anbieter Infospeed auf seiner Internetseite erklärt, dient die Software dafür, »benutzergenerierte Inhalte« zu »identifizieren und zu analysieren«, etwa für »Marktforschungszwecke«. Im Gegensatz zum »Webmonitoring«, wo es darum geht, kommerzielle Nachrichten und Artikel zu durchforsten, würden beim »Social Media Monitoring« Einträge und Daten bestimmter Nutzer ausgewertet. Es eröffne sich eine »breite Quelle an Informationen«, etwa zu Kaufentscheidungen, Ansichten und persönlichen Details, heißt es.«

In dem Artikel wird Frauke Wille, die Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit zitiert, die wir hier auch zu Wort kommen lassen wollen, denn was sie zu Protokoll gegeben hat, würde den ersten Erklärungsansatz – also der Beobachter des Arbeitsmarktes beobachtet selbst, wie er beobachtet wird  – stützen: »Mit der Onlinedurchsuchung sollen Mitarbeiter aus den Bereichen IT, Presse und dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) betraut werden.« Wie viele, das stehe angeblich noch nicht fest und wenn doch, dann würde es wahrscheinlich auch nicht bekannt gegeben werden. Und weiter erfahren wir:

»Ermittelt werde unter anderem in Foren, Blogs und sozialen Netzwerken. Verfolgt werden sollten vor allem »aktuelle Diskussionsthemen mit Bezug auf die BA«, so Wille weiter.«

Das ist hinreichend unpräzise, um weitergehenden Spekulationen nicht den Boden zu entziehen. Diese Spekulationen schießen auch deshalb ins Kraut, weil es schon in der Vergangenheit Erfahrungen mit der BA gegeben hat, die an einen anderen – möglichen – Ansatz erinnern: Im November 2013 wurde berichtet, dass die Bundesagentur für Arbeit eine Internet-Überwachung von ALG-II-Beziehern plane, um mögliche Nebeneinkünfte aufzuspüren. Umgesetzt werden sollte nach den damaligen Vorschlägen die Internet-Fahndung demnach vom Bundeszentralamt für Steuern, das bereits für die Finanzämter nach Steuersündern sucht.

Und auch der damalige Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, hatte 2013 seine Erfahrungen mit der BA und ihren Ambitionen hinsichtlich der sozialen Netzwerke machen und eine Rüge aussprechenmüssen, wie Susan Bonath berichtet: »Laut Schaar hatten damals Jobcenter bei ihm nachgefragt, ob sie Infos auf Facebook von Hartz-IV-Beziehern verwenden dürften. Keinesfalls, so seine Antwort, habe die BA das Recht, sich in Foren einzuloggen oder Suchmaschinen zu nutzen, um Klienten zu beobachten. Anders liege der Fall nur, wenn es einen konkreten Betrugsverdacht gebe. »Eine Spionage ins Blaue hinein ist immer illegal«, hatte Schaar erklärt.«

Da ist es doch beruhigend, dass eine Sprecherin der heutigen Bundesbeauftragten für Datenschutz, Andrea Voßhoff, erklärt: „Unsere Auffassung von damals gilt auch heute“. Allerdings besteht hinsichtlich der neueren Vorstöße in die unbekannten Weiten des Netzes noch ein gewisses Informationsdefizit bei den Datenschützern: „Wir wissen nichts von dieser Ausschreibung, so wird die Behördensprecherin zitiert. Sie werde bei der BA nachhaken.

Die wird das alles sicher voll umfänglich aufklären mit ihrer modernen Kommunikationsmaschinerie.

Was für ein Jahresanfangsdurcheinander: Die Rente mit 70 (plus?), ein Nicht-Problem und die Realität des (Nicht-)Möglichen

Neben den Themen Flüchtlingspolitik und den Auswirkungen des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns nach seiner Einführung zum 1. Januar 2015 wird – das ist sicher – in dem nun neuen Jahr das Thema Alterssicherung und damit die Rentenfrage ganz oben auf der sozialpolitischen Agenda stehen. Und kaum war das Silvester-Feuerwerk verklungen, hat der Chef der Bundesagentur für Arbeit scheinbar eine neue Rakete in der rentenpolitischen Debatte gezündet: Arbeitsagentur fordert freiwillige Rente mit 70, so ist der Bericht dazu überschrieben worden. Unabhängig von dem durch die Überschrift suggerierten Eindruck, dass offensichtlich die Bundesagentur für Arbeit jetzt persönliches Eigentum des Herrn Weise geworden ist, was meines Wissens noch nicht der Fall ist – sein Vorschlag löste eine einerseits erwartbare, zugleich aber auch etwas überraschende Reaktionsmechanik aus. Freiheit statt Zwangsverrentung, jubelt beispielsweise Hennig Krumrey in der WirtschaftsWoche und moniert zugleich: »Nur die politische Unterstützung für diese gute Idee fehlt noch.« Auch nicht überraschend die Reaktionen auf der anderen Seite: „Abenteuerlich und völlig verfehlt“, poltert der Parteichef der Linken, Bernd Riesiger, und die zweite Vorsitzende Katja Kipping wird mit den Worten zitiert, die Vorschläge „gehen in die völlig falsche Richtung“. Annelie Buntenbach vom DGB-Bundesvorstand wird ebenfalls kritisierend zitiert mit den Worten: „In den Ohren derjenigen, die es nicht bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter schafften, müsse es „wie Hohn klingen, wenn wieder einmal über die Freiheit des längeren Arbeitens philosophiert wird“. Etwas irritierend ist dann vielleicht schon so ein Ausreißer aus der gewohnten Lager-Bildung: Laut Ramelow sei Rente mit 70 „kein Quatsch“: »Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) hat sich offen für die Idee einer Rente mit 70 auf freiwilliger Basis gezeigt – und stellt sich damit gegen die Bundesparteispitze.« Was ist hier los?

Schauen wir uns in einem ersten Schritt erst einmal an, was denn der Herr Weise von der Bundesagentur für Arbeit eigentlich genau gesagt hat:

»Angesichts des Fachkräftebedarfs in Deutschland plädiert der Vorstandschef der Bundesagentur für Arbeit (BA), Frank-Jürgen Weise, für zusätzliche Anreize, um Ältere bis zum Alter von 70 Jahren im Berufsleben zu halten. „Flexible Ausstiege aus dem Erwerbsleben in Rente sind grundsätzlich ein gutes Modell“ …  „Man sollte nun auch Anreize dafür setzen, dass Arbeitnehmer, die fit sind, freiwillig bis 70 arbeiten können“, forderte Weise. Für den Arbeitsmarkt wäre das gut, betonte der BA-Vorstand.«

Man achte auf die Formulierung: Es geht um zusätzliche Anreize, die gewährt werden sollen, wenn Arbeitnehmern jenseits des gesetzlichen Renteneintrittsalters weiterarbeiten. Einerseits entschärft das auf den ersten Blick die Debatte, denn es geht offensichtlich (noch) nicht darum, die beschlossene und derzeit ablaufende schrittweisen Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 67, das für die Jahrgang 1964 erreicht sein wird, auf 70 anzuheben. Auch die derzeit unter bestimmten Bedingungen mögliche „Rente mit 63“, die ja nur für wenige Jahrgänge möglich ist und die parallel zur Einführung der Rente mit 67 auf 65 Jahre angehoben wird, ändert nichts an der grundsätzlichen Erhöhung des Renteneintrittsalters, von der vor allem die geburtenstarken Jahrgänge betroffen sein werden. »Die „Rente  mit 70“ steht also für die Möglichkeit freiwillig länger zu arbeiten – und zwar unter günstigeren Bedingungen als bisher«, darauf weist auch Stefan Sauer in seinem Beitrag Ein Vorstoß ohne Zwang hin.

Nun wird der eine oder die andere an dieser Stelle berechtigterweise die Frage stellen: Wo ist eigentlich das Problem? Ist das nicht heute schon möglich?

Ja, so muss die einfache Antwort in einem ersten Schritt lauten. Beschäftigte können – im Prinzip – den Renteneintritt auf einen späteren Zeitpunkt verschieben und erhalten dafür eine höhere Rente. Das heißt aber eben auch, dass es sich bereits heute lohnen kann, länger zu arbeiten, wenn man denn will und kann und – das wird allerdings in den meisten Artikeln gerne unterschlagen, wenn der Arbeitgeber auch mitmacht, denn es gibt nicht wenige Unternehmen, die aus welchen Gründen auch immer gar kein Interesse haben an der Weiterbeschäftigung älterer Arbeitnehmer und dann gerne auf das gesetzliche Renteneintrittsalter als Austrittsgrund verweisen, um den Mitarbeiter loswerden zu können.

Was bedeutet es vor dem Hintergrund der bestehenden Rentenformel konkret, wenn ein älterer Arbeitnehmer länger an Bord bleibt? Dazu Stefan Sauer in seinem Artikel:

»Für jeden Monat, um den sie den Rentenbezug hinauszögern, erhalten sie einen Zuschlag von 0,5 Prozent. Sofern sie unterdessen sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, sammeln sie zusätzliche Rentenpunkte an, die ihre Anwartschaften zusätzlich erhöhen. Beispiel: Wer den Renteneintritt um ein Jahr aufschiebt, erhält lebenslang eine um 12 mal 0,5 Prozent – also sechs Prozent – erhöhte Monatsrente. Zahlt er in dieser Zeit durchschnittliche Rentenbeiträge ein, erhält er zusätzlich einen Rentenpunkt, der derzeit knapp 30 Euro pro Monat wert ist. Beide Faktoren gemeinsam lassen eine Monatsrente von 1.300 Euro auf mehr als 1.400 ansteigen. Bei noch späterem Rentenbezug erhöht sich die Rente entsprechend.«

Man muss sich in aller Deutlichkeit klar machen, dass es bereits heute im bestehenden System aufgrund der Entgeltpunkt- und Zuschlagssystematik der Rentenformel durchaus „lohnend“ ist, weiterzuarbeiten und man keineswegs „bestraft“ wird, wenn man sich dafür entscheidet. Wer mit dem Erreichen des Renteneintrittsalters seine Rente in Anspruch nimmt, kann weiterhin arbeiten gehen und ganz wichtig: Dabei entfallen die Zuverdienst-Grenzen von 6.300 Euro pro Jahr, die für Frührentner gelten. Jenseits der Regelaltersgrenze können Rentner also so viel dazu verdienen wie sie wollen beziehungsweise können, ohne dass dies Einfluss auf die Höhe der Rente hätte. Aber damit noch nicht genug: »Zugleich sind die arbeitenden Rentner von Beitragszahlungen an die Arbeitslosen- und Rentenversicherung befreit. Die Arbeitgeber müssen allerdings weiterhin ihren Rentenbeitragsanteil abführen«, so Sauer.

Und ganz wichtig ist auch der Hinweis, dass die immer wieder geforderten vereinfachten Rahmenbedingungen zugunsten der Unternehmen für eine Weiterbeschäftigung älterer Arbeitnehmer von der Großen Koalition im Windschatten der Rente mit 63 und der Mütterrente bereits hergestellt worden sind: In der Vergangenheit waren unbefristete Arbeitsverhältnisse bei einer Weiterbeschäftigung nach Erreichen des Renteneintrittsalters automatisch als unbefristet fortgeführt worden, was den Arbeitgebern ein Dorn im Auge war, denn solche Arbeitsverhältnisse sind seitens vieler Unternehmens kaum kündbar, ihre Beendigung ist oft mit Abfindungszahlungen verbunden. Das empfanden die Arbeitgeber als ein besonderes Risiko und ihre Forderung war es denn auch, so gestellt zu werden, dass sie die möglichen Vorteile einer Weiterbeschäftigung älterer Arbeitnehmer in Anspruch nehmen können und gleichzeitig aber diese schnell loswerden können, wenn „ihre Zeit gekommen“ ist. Und da ist ihnen die Bundesregierung ganz erheblich entgegengekommen: Die von den Arbeitgebern geforderten vereinfachten Rahmenbedingungen hat die Regierungskoalition »bereits im Juli 2014 gleichzeitig mit der Mütterrente und der Rente mit 63 in Kraft gesetzt: Seither können Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine befristete Weiterbeschäftigung nach Erreichen des Renteneintrittsalters vereinbaren und solche Befristungen auch mehrfach verlängern.« Dass manchen Arbeitgeber die Befristungsregelung „natürlich“ immer noch nicht reicht und sie sich am liebsten jederzeit und ohne Widerspruchsmöglichkeiten von den älteren Arbeitnehmern trennen möchten, wenn die nicht mehr so funktionieren sollten, wie man das erwartet, sei an dieser Stelle nur nachrichtlich erwähnt.

Bleibt also an dieser Stelle die Frage, was den nun neu oder weiterführend sein soll an den aktuellen Vorschlägen. Es wurde bereits erwähnt, dass die Arbeitgeber ihren Teil des Rentenversicherungsbeitrags für die jenseits des Renteneintrittsalters beschäftigten Arbeitnehmer weiter zahlen müssen. Und hier setzt ein seit längerem in die Debatte geworfener Vorschlag der Arbeitgeber an: Unter dem sympathisch daherkommenden Begriff der „Flexi-Rente“ sollen diese Arbeitgeberbeiträge an die Arbeitnehmer ausgeschüttet werden, um einen zusätzlichen Anreiz zu setzen. Ein Schelm, wer böses denkt und rechnen kann, denn die Arbeitgeber wollen den Arbeitnehmer beglücken mit mehr Geld, das sie nicht etwa zusätzlich aufbringen müssten – das wäre ja auch eine Möglichkeit, wenn das Wissen und die Arbeitskraft der älteren Arbeitnehmer wirklich so dringend erforderlich sind, wie man uns in der Diskussion über einen Fachkräftemangel unterschieben möchte -, sondern das man der Sozialversicherung entwendet, um es dem Einzelnen dann auszuzahlen. Das nun ist aus Arbeitgebersicht verständlich und attraktiv, aber aus Sicht der Sozialversicherung fragwürdig, denn wie wir gesehen haben, profitieren die länger arbeitenden Menschen ja auch aufgrund der Mechanik der Rentenformel von ihrem längeren Arbeiten durch eine höhere Rente.

In diese Richtung argumentiert auch Carsten Linnemann, seit 2013 Vorsitzender der Mittelstandsvereinigung der CDU, der zum einen erkennt, dass man – wenn schon – an der richtigen Stelle bei den Sozialversicherungsabgaben ansetzen muss, ansonsten unterstützt er den Vorstoße der Arbeitgeberseite. Er argumentiert in seinem Anfang Dezember 2014 erschienenen Artikel Länger arbeiten muss sich lohnen so:

»Im Kern muss es also um mehr Flexibilität im Rentenalter gehen. Um die zu erreichen, müssen die bestehenden „Strafabgaben“ für Beschäftigte im Rentenalter beseitigt werden. Denn es ergibt keinen Sinn, dass Arbeitgeber für Arbeitnehmer, die eine Altersrente beziehen, aber weiter arbeiten, Arbeitslosen- und Rentenversicherungsbeiträge zahlen, obwohl die Betroffenen überhaupt nicht mehr arbeitslos werden können und damit auch kein Arbeitslosengeld mehr beanspruchen können. Kurzum: Die Arbeitgeberbeiträge zur Arbeitslosenversicherung gehören schlicht abgeschafft … In der Rentenversicherung sollte es für diejenigen, die über das Rentenalter hinaus arbeiten, einen Flexi-Bonus in Gestalt eines Rentenzuschlags geben.«

Trotz der etwas differenzierteren Herleitung – auch Linnemann schiebt den schwarzen Peter der Finanzierung der „Anreize“ für die älteren Arbeitnehmer an die Sozialversicherung. Es ist schon beeindruckend bzw. es spricht für sich, dass keiner auf die erste marktwirtschaftlich naheliegende Lösung kommt: Wenn den Arbeitgebern das Humankapital der älteren Fachkräfte angeblich so wichtig ist, dann müsste das in die Lohnbildung internalisiert werden, bevor man wieder Geschäfte zu Lasten Dritter macht.

Und was schlägt Bodo Ramelow von den Linken, der für viele überraschende Sympathisant einer freiwilligen „Rente mit 70″, vor? Man darf jetzt doch etwas überrascht sein, aber vielleicht liegt es einfach nur daran, dass er auch in die Medien wollte und deshalb schnell sprechen musste: „Arbeitnehmern, die das Rentenalter erreicht haben, aber weiter arbeiten wollen, kann beispielsweise die Einkommensteuer erlassen werden“, so wird der neue Ministerpräsident zitiert. Das wäre dann einer Art Arbeitgeber-Forderung 2.0. Ob er jetzt auch eingeladen wird zum Arbeitgeber-Tag?

Fazit: Bereits heute gibt es die grundsätzliche Möglichkeit, dass die, die wollen und können, über das Renteneintrittsalter hinaus arbeiten gehen. Hierfür hat die Große Koalition bereits seit Juli 2014 die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen im Interesse der Arbeitgeber flexibilisiert. Vielleicht sollte man einmal genauer hinschauen, warum es so vielen Arbeitgebern offensichtlich schwer fällt, von den bestehenden Möglichkeiten Gebrauch zu machen. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren Mitte 2014 in der Altersgruppe von 65 bis 69 lediglich 130.000 Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Möglicherweise ist ein großer Teil der Arbeitgeber das Nadelöhr, das den Zugang zu mehr Beschäftigung für Menschen oberhalb des gesetzlichen Renteneintrittsalters verengt.Hinzu kommt natürlich, dass auch wenn es nicht mehr Anreize geben würde, länger zu arbeiten: Für viele Arbeitnehmer kann das gar kein Thema sein oder werden. Dazu Stefan Sauer in seinem Artikel:

»Das Institut für Arbeit und Qualifikation der Uni Duisburg Essen stellte Anfang 2014 in einer Studie fest, dass Beschäftigte im Hoch- und Tiefbau im Schnitt bereits mit 57,6 Jahren ihren Beruf aufgeben müssen. Starken Belastungen, die zu einem frühzeitigen Aus ihrer Berufsausübung führen, sind der Untersuchung zufolge unter anderem Arbeitnehmer in Holz und Kunststoffverarbeitung, in der Logistik und in Ernährungsberufen sowie branchenübergreifend Hilfsarbeiter ausgesetzt. Auch im Dienstleistungsbereich, etwa in der Altenpflege, gibt es körperlich und psychisch stark beanspruchende Tätigkeiten. Für Millionen Beschäftigte ist die Rente mit 70 also kein Thema.«

Die angesprochene Studie des IAQ ist als „Altersübergangsreport 2014-01“ erschienen: Martin Brussig und Mirko Ribbat: Entwicklung des Erwerbsaustrittsalters: Anstieg und Differenzierung. Hier bekommt man ein sehr differenziertes Bild der Entwicklung beim Ausstieg aus dem Erwerbsleben. Nur zwei Beispiele: »Hinsichtlich des mittleren beruflichen Austrittsalters gibt es große Unterschiede zwischen Berufen. Die Altersspanne zwischen Berufen mit einem sehr hohen und einem sehr niedrigen mittleren beruflichen Austrittsalter liegt bei über fünf Jahren.« Hinzu kommt: »Berufe mit einem hohen mittleren beruflichen Austrittsalter erlauben nicht notwendigerweise lange Erwerbsphasen, sondern können auch durch Personen geprägt sein, die erst am Ende ihres Erwerbslebens vorübergehend in einen Beruf hineinströmen, nachdem sie ihren langjährig ausgeübten Beruf aufgegeben haben.« Die Wirklichkeit ist eben immer schwieriger, als es oftmals erscheint.

Im Jahr 2013 waren – nach einem kontinuierlichen Anstieg des Anteils in den vergangenen Jahren – von den 60- bis 64-Jährigen 32,4% sozialversicherungspflichtig beschäftigt, also gerade einmal jeder Dritte in dieser Altersgruppe (immer wieder wird von interessierter Seite die wesentlich höhere Erwerbstätigenquote genannt, die 2013 bei 49,9% lag, zu denen gehören aber alle, die irgendwie und sei es nur ein wenig arbeiten, egal ob als Arbeitnehmer. Minijobber oder Selbständiger).
Es gibt also noch eine Menge zu tun bei denen, die unter 65 sind. Vielleicht sollte man vernünftigerweise darauf die Prioritäten legen und ansonsten die Arbeitgeber motivieren, von den bestehenden Regelungen für eine freiwillige Weiterarbeit a) Gebrauch zu machen und b) wenn ihnen das so wichtig ist, mit dem marktwirtschaftlichen Instrument der Verbesserung der Arbeitsbedingungen, zu denen auch die Löhne gehören, zu reagieren, bevor man nach Dritten ruft, die einem das bezahlen, so wie früher die Frühverrentungen auf die Sozialversicherungen externalisiert worden sind.

Flüchtlinge: Kürzere Verfahren, schnellere Abschiebungen: Bayern. „You are most welcome!“: Uganda

Es bedarf keiner prognostischen Expertise um vorherzusagen, dass das Thema Flüchtlinge und der Umgang mit ihnen im gerade begonnenen neuen Jahr in Deutschland eine zentrale Rolle einnehmen wird. Und dies – wie könnte es auch anders sein – in einem sich polarisierenden Umfeld, für das auf der einen Seite die Pegida-Aktivitäten in Dresden beispielhaft stehen und auf der anderen Seite die vielen Gegenaktionen bis hin vor allem zu der ganz praktischen Hilfe, die man den Flüchtlingen vor Ort zukommen lässt. Die Entwicklung der Montagsdemonstrationen der Pegida in Dresden mit ihrem beunruhigenden Zulauf bis Ende des Jahres haben Parteien und Medien in erhebliche Unruhe versetzt. Während sich viele mehr oder weniger intensiv und hilfreich an der Debatte über das hinter Pegida stehende Phänomen beteiligen, wurde von der Bundeskanzlerin eigentlich gar nichts erwartet in dieser Angelegenheit. Was sollte auch aus ihrer Richtung kommen außer Schweigen?

Immer wieder wirft man der Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) vor, sie würde das Land in eine Art Dauerschlaf versetzen, sie habe keine Visionen und sie vermeidet alles, was irgendwie kontrovers sein könnte bzw. sie überlässt es eben anderen, sich mit offenem Visier zu stellen, so lange noch nicht klar ist, in welche Richtung die Mehrheit tendiert. An diesen Charakterisierungen ist eine Menge richtig und angesichts ihres bisherigen Politikstils passt es auch zu ihr, gleichsam durch die Hintertür ihr Wahlvolk beeinflussen zu wollen (vgl. dazu den kritischen Kommentar Stups zum Glück von Tina Hildebrandt: »Im Kanzleramt wird derzeit erforscht, was die Deutschen glücklich macht und wie man ihnen zu ihrem Glück verhelfen kann. Wirksames Regieren lautet der Name der zugehörigen Kommission, nudging („anstupsen“) heißt die Methode. „Liberaler Paternalismus“ wird das Konzept auch genannt.« Zum Thema „nudging“ vgl. auch den Beitrag Wir wissen, was gut für dich ist).

Vor diesem Hintergrund ist es nicht erstaunlich, dass so mancher überrascht war, dass die Bundeskanzlerin in ihrer Neujahrsansprache am 31.12.2014 für ihre Verhältnisse sehr deutlich Position bezogen hat zu Pegida & Co.:

»Heute rufen manche montags wieder „Wir sind das Volk“. Aber tatsächlich meinen Sie: Ihr gehört nicht dazu – wegen Eurer Hautfarbe oder Eurer Religion. Deshalb sage ich allen, die auf solche Demonstrationen gehen: Folgen Sie denen nicht, die dazu aufrufen! Denn zu oft sind Vorurteile, ist Kälte, ja, sogar Hass in deren Herzen!«

Das sind – so begrüßt es sogar die Opposition – wichtige Worte der Bundeskanzlerin in einer sich zunehmend aufheizenden und auch radikalisierenden gesellschaftlichen Atmosphäre. Aber es gibt natürlich auch noch eine andere Realität, die hier mal als eine technokratisch daherkommende bezeichnet werden soll bzw. muss, mit der zum einen ein „Problem“ adressiert wird, bei der es aber immer auch um die Beeinflussung einer Stimmungslage geht oder gehen soll. Und dazu gehören Vorschläge, die wieder einmal aus Bayern an die Oberfläche gespült werden: Bayern kündigt strengere Regeln für Asylbewerber an, so lautet einer der Artikel, die darüber berichten. Und es reicht bei weitem nicht aus, das nur abzubuchen unter dem Versuch der CSU, in den Reihen derjenigen, die mit Pegida & Co. sympathisieren, (wieder) Boden zu gewinnen – immerhin sollen angeblich einer aktuellen Umfrage zufolge 29 Prozent der Befragten die Pegida-Aktionen unterstützen. Man sollte die Vorschläge einmal versuchen, bis an ihr logisches Ende weiterzudenken.

Das Ziel der bayerischen Landesregierung sei es, die „Rückführung deutlich zu verstärken“, so der Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Mit einer ganz eigenen Begründungslogik für en verschärftes Vorgehen: „Je stärker der Vollzug ist, desto mehr abgelehnte Asylbewerber gehen auch freiwillig.“ Wie soll die Verschärfung umgesetzt werden? Wieder einmal – wir sind ja in Deutschland – geht es hier um eine Zuständigkeitsfrage, die es in sich hat: Nach den bayerischen Plänen soll es künftig an jeder Erstaufnahmeeinrichtung eine „zentrale Ausländerbehörde“ geben. „Die Beamten vor Ort sollen direkt für Abschiebungen zuständig sein. Wer keinen Asylgrund hat, soll möglichst unmittelbar aus der ersten Unterkunft zurück in sein Heimatland gebracht werden“, so wird der Innenminister zitiert. Bei Asylverfahren soll es eine deutliche Verkürzung der Verfahrenszeiten geben auf höchstens drei Monate – derzeit sind es im Durchschnitt mindestens acht Monate. Wenn man das zu Ende denkt, dann zeigen sich am Horizont die Umrisse eines Lagersystems in Deutschland für die, die es hierher geschafft haben, denn genau so muss man die bayerischen Vorschläge lesen. Die Betroffenen müssen in „Erstaufnahme- und Verbleibseinrichtungen“ gesammelt werden, um die, die keine Chance bekommen, schnellstmöglich wieder abzuschieben. Dieser Vorschläge sind übrigens durchaus kongruent zu einem zweiten Strang, der in dem Artikel nicht angesprochen wird, den man aber mitdenken sollte: Gemeint sind hier die Auffanglager, die in den nordafrikanischen Staaten eingerichtet werden könnten, wo dann das Asylgesuch der einzelnen Flüchtlinge von EU-Beamten geprüft werden sollen. Damit will man den Strom der Flüchtlinge über das Mittelmeer eindämmen. Aber wieder zurück nach Deutschland. Glaubt jemand ernsthaft, die Einrichtung großer Lager für Asylbewerber und die von dort vollzogenen verstärkten und schnellen Abschiebungen würden das Bild und die Unruhe in der Bevölkerung verringern helfen? Wohin das führen kann? Ein Blick in die erbärmlichen Internierungslager für Flüchtlinge in Griechenland oder Ungarn – beides Mitgliedsstaaten der EU – mag erste Hinweise für die Beantwortung dieser Frage geben.

Aber wie immer im Leben gibt es einen Kontrast, eine andere Seite, die oftmals vergessen wird bei der Fokussierung auf unsere „Probleme“ und unseren „Umgang“ mit Menschen, die als Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sind. Ein beeindruckendes Beispiel dafür findet man in dem Artikel „You are most welcome!“ von Simone Schlindwein: »Die meisten afrikanischen Flüchtlinge wollen gar nicht in deutsche Asylbewerberheime. Sie fliehen in Nachbarstaaten, etwa nach Uganda. Dort sieht man ihr Potenzial und ist solidarisch.« Sie findet deutliche, provokative Worte aus einer anderen als der deutschen Binnen-Perspektive:

»Es ist einfach nur beschämend, wenn man sich von Afrika aus die deutsche Asylpolitik und den Umgang der Deutschen mit Flüchtlingen in ihrer Nachbarschaft betrachtet. Pegida in Dresden, das brennende Flüchtlingsheim bei Nürnberg, die fehlenden Unterkünfte für Schutzsuchende – und all diese hitzigen Debatten. Als würde ein ganzes Heer von Flüchtlingen den deutschen Elfenbeinturm stürmen … Aber mal halblang. Nicht ganz Afrika ist auf der Flucht nach Europa. Die meisten Vertriebenen aus den Krisen des Kontinents wollen gar nicht nach Hessen, Sachsen oder Bayern, um dort in Asylbewerberheimen misshandelt zu werden. Die Mehrheit der afrikanischen Flüchtlinge sucht Schutz in den Nachbarländern nahe der Grenzen ihrer Heimat – oder in Ländern wie Uganda, die sie gerne aufnehmen. Wo sie willkommen sind, wo sie einen kleinen Laden aufmachen können, um ein neues Leben zu beginnen, anstatt in deutschen Asylcontainern zwischengeparkt zu werden.«

Sie verdeutlicht das am Beispiel des kleinen Landes Uganda in Ostafrika: Uganda beherbergt derzeit eine halbe Million Flüchtlinge. Davon sind die Mehrheit Kongolesen, die andere Hälfte Südsudanesen, Somali, Eritreer. Und es werden mehr: Laut Schätzungen des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR könnten es Ende 2015 bis zu 700.000 Schutzsuchende sein. Die meisten werden in Uganda Asyl beantragen und bleiben, weil es kaum Hoffnung gibt, dass sich die Krisen in ihrer Heimat bald beilegen lassen. Natürlich hält sie uns den vergleichenden Spiegel vor: »Das UNHCR meldet für Deutschland gerade einmal die Hälfte an Flüchtlingen, dabei verfügt die Bundesrepublik über ein Bruttosozialprodukt, das 157-mal größer ist als das von Uganda.«
Und trotz der enormen „Belastung“ durch die Flüchtlinge unterscheidet sich der Umgang, so Schlindwein, von dem bei uns ganz erheblich: „You are most welcome!“, heißt es etwa in der Immigrationsbehörde am Schalter für Asylanträge. In Deutschland undenkbar.

Allerdings muss man auch darauf hinweisen, dass Uganda die liberalste Einwanderungspolitik in Afrika verfolgt. Ein weiteres Beispiel im Kontext der jüngsten Ebola-Krise:

»Während die ganze Welt lieber jedem Westafrikaner den Zutritt zum Flugzeug verboten hätte, erklärte Ugandas Flüchtlingskommission, dass Menschen aus den betroffenen Gebieten ohne Umstände Asyl erhalten können, inklusive Arbeitserlaubnis.«

Und Uganda macht das (nicht nur) aus humanitären Erwägungen: »Diese Flüchtlinge, das sind doch Mechaniker, Händler, Köche, Ingenieure! Die kommen mit all ihren Ersparnissen, um sich ein neues Leben aufzubauen. Sie investieren, um zu überleben. Denn der Staat kann sie nicht durchfüttern.
Also eröffnen sie kleine Läden, Restaurants, fahren Taxi oder gehen zur Universität. Sie zahlen im besten Fall später sogar Steuern, stellen ein paar Ugander ein. Sie zahlen Miete für ein Haus, für einen Laden. Sie konsumieren – und fördern damit die Wirtschaft in Uganda.«

Die Uganda-Philosophie ist zwischenzeitlich auch in Deutschland angekommen – wenn auch in einer zugegeben noch kleingeschredderten Variante, aber immerhin:

»Der Präsident der Handwerkskammer, Hans Peter Wollseifer, hat jüngst ein begrenztes Bleiberecht für ausbildungswillige junge Flüchtlinge in Deutschland gefordert.«

Es besteht also Hoffnung, wenngleich diese zarten Pflänzchen immer Gefahr laufen, beispielsweise unter die Räder des Bulldozers aus München zu geraten, hier also des umtriebigen Wirtschaftsprofessors Hans-Werner Sinn mit seiner Steilvorlage für Pegida & Co., nach der die Migranten allesamt ein „Verlustgeschäft“ sind. Das wurde hier schon entsprechend analysiert und kommentiert.