Wenn man irgendwo reingeht, sollte man vorher wissen, wie man wieder rauskommt. Das Schlichtungsergebnis im Tarifstreit der Sozial- und Erziehungsdienste – ein echtes Dilemma für die Gewerkschaften

Auch wenn es mit Blick auf die Sozial- und Erziehungsdienste unangebracht erscheint, sei dieser Beitrag dennoch mit einer der zentralen strategischen Weisheiten aus dem Militärwesen eröffnet. Wenn man irgendwo reingeht, sollte man vorher wissen, wie man wieder rauskommt. Was passieren kann, wenn man sich daran nicht hält, mussten wir gerade in der jüngeren Vergangenheit an mehreren Stellen auf dieser Welt zu Kenntnis nehmen. Letztendlich trifft diese grundlegende strategische Weisheit auch und gerade auf Arbeitskämpfe zu, mit deren Hilfe ein bestimmtes Ziel erreicht werden soll und bei denen es sich nicht um irgendwelche Verzweiflungsaktionen handelt.  Man muss davon ausgehen, dass diese Überlegungen auch im Vorfeld des unbefristeten Streiks der Beschäftigten in den kommunalen Sozial- und Erziehungsdiensten, vor allem in den kommunalen Kindertageseinrichtungen, von den Gewerkschaften Verdi und die GEW angestellt und mit der notwendigen Sorgfalt abgewogen worden sind.

Dabei stellen sich von außen betrachtet zwei grundsätzliche Fragen: Ist die Streikbereitschaft der organisierten Beschäftigten, vor allem der Erzieherinnen in den Kitas, ausreichend vorhanden, um nicht nur einen Warnstreik von ein oder zwei Tagen durchzuführen, sondern eben in eine unbefristete Auseinandersetzung zu gehen, die erfahrungsgemäß eine ganz andere Qualität entfaltet, je länger sie andauert. Ich muss zugeben, dass ich genau an dieser Stelle im Vorfeld des Streiks erhebliche Fragezeichen gesetzt habe. Ich war mir nicht wirklich sicher, ob die Erzieherinnen zu einem größeren Arbeitskampf bereit und in der Lage wären. Aber gerne gebe ich zu, dass ich die Motivation und die dann auch tatsächlich erkennbare Streikleistung Beschäftigten unterschätzt habe. Hinzu kommt allerdings eine zweite grundsätzliche strategische Frage, über die man sich im Vorfeld einer solchen Aktion klar sein muss: Besteht eine realistische Chance, die Arbeitgeberseite durch den Arbeitskampf dermaßen unter Druck zu setzen, dass man die – sicher nicht alle – eigenen Forderungen in einem substanziellen Umfang wird durchsetzen können oder aber gibt es spezifische Bedingungen, die eine solche Wahrscheinlichkeit eher gegen Null gehen lassen, was dann erhebliche Auswirkungen hätte auf die Frage, ob man seine eigenen Leute in eine solche Schlacht führt, die mit einer relativ hohen Wahrscheinlichkeit in einer Niederlage enden muss.

Und an dieser Stelle muss man darauf hinweisen, dass die Konstellation beim unbefristeten Streik der  kommunalen Sozial- und Erziehungsdienste in mehrfacher Hinsicht als überaus komplex zu charakterisieren ist, um das noch freundlich auszudrücken.  Denn es handelt sich beim aktuellen Tarifkonflikt nicht um eine „klassische“ Tarifauseinandersetzung, in der um mehr oder weniger Prozente gestritten wird. Denn der TVöD – Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD – SuE) in seiner bestehenden Form läuft noch bis zum 29.02.2016. Anders ausgedrückt: Im Frühjahr des kommenden Jahres wird es erneut normale Tarifverhandlungen über die Vergütung geben. Denn die Anhebung um +2,4 Prozent zum 01.03.2015 ist die zweite Stufe des Abschlusses der Tarifrunde 2014, die eine Entgelterhöhung in 2 Stufen gebracht hat: Zum 01.03.2014: + 3,0 Prozent mindestens aber 90 €. Und eine zweite Erhöhung, zum 01.03.2015, um + 2,4 Prozent. Im kommenden Jahr gibt es also die nächste Tarifrunde.

Hintergrundinformation zum TVöD – SUE: Der Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) gilt seit dem 1. Oktober 2005 für alle Beschäftigten beim Bund und bei den Kommunen. Er hat den bis dahin geltenden BAT abgelöst. Im Juli 2009 haben sich die Gewerkschaften und die kommunalen Arbeitgeber nach einer langwierigen Tarifauseinandersetzug mit ersten größeren Arbeitskampfaktionen darauf geeinigt,  für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst eine neue Entgeltordnung und eine eigene Entgelttabelle zu schaffen. Darüber hinaus wurden Vereinbarungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung getroffen.

Offensichtlich geht es beim aktuellen Streit um etwas anderes. Die Gewerkschaften belegen das, worum es hier geht, mit dem Begriff und zugleich dem Ziel „Aufwerten“. Die Beschäftigten sollen besser vergütet werden, aber nicht durch „normale“ prozentuale Anhebungen dessen, was sie im bestehenden System verdienen, sondern durch eine Anhebung der Eingruppierung der Beschäftigten. Wenn also eine Erzieherin derzeit in der Entgeltgruppe S 6 eingruppiert ist, dann soll sie – so der Ansatz der Forderung – in Zukunft mehrere Gruppen höher gehoben werden. Beim „Aufwerten“ geht es also zum einen um eine höhere Eingruppierung der Fachkräfte wie auch um eine Anpassung und Modernisierung der Tätigkeitsmerkmale, die den einzelnen Gruppen zugeordnet sind und die angesichts der rasanten Entwicklung und Veränderung der pädagogischen Arbeit nicht mehr zeitgemäß sind.

Zugleich haben nicht nur die Beschäftigten in den kommunalen Kindertageseinrichtungen gestreikt, sondern auch beispielsweise Sozialarbeiter aus den Jugendämtern oder Fachkräfte aus den Einrichtungen der Behindertenhilfe – aber davon hat die Öffentlichkeit so gut wie gar nichts mitbekommen, wenn, dann wurde immer über den „Kita-Streik“ gesprochen und berichtet.

Grundsätzlich gab und gibt es in der breiten Öffentlichkeit ein großes Verständnis für die Forderung, dass gerade die pädagogischen Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen besser gestellt werden sollten. Das ist sicherlich auch ein Ergebnis der Diskussion in den zurückliegenden Jahren über den Ausbau der Kindertagesbetreuung, vor allem für die Kinder unter drei Jahren. Außerdem ist es immer deutlicher geworden, welche veränderte Bedeutung den Kindertageseinrichtungen eben nicht nur als Betreuungseinrichtungen, sondern auch als eine wichtige Städte der Erziehung und Bildung der Kinder in einem überaus sensiblen Altersrahmen zukommt. Also insgesamt eine so gesehen ganz gute Voraussetzung für die Durchsetzung einer realen Aufwertung, also eine, die sich in der Eingruppierung niederschlagen müsste.

Aber schon ein erster Blick auf die Gegenseite kann verdeutlichen, dass wir es hiermit eine überaus schwierigen Gefechtslage zu tun haben. Es handelt sich bei den kommunalen Arbeitgebern eben nicht um „normale“ Unternehmen, die bei einem Streit ihrer Beschäftigten sofort und unmittelbar von den Folgen betroffen wären in Form von Produktions- und damit Einnahmeausfällen. Wenn beispielsweise die IG-Metall die großen Automobilhersteller bestreiken würde, dann würden Tag für Tag Schäden in Millionenhöhe für das Unternehmen entstehen und damit hätte die Gewerkschaft natürlich ein enormes Druckpotenzial gegenüber dem Arbeitgeber.

Bei den kommunalen Arbeitgeber im Bereich der Kindertageseinrichtungen sieht es hingegen völlig anders aus. Man kann es sogar zuspitzen: Wenn die Kitas bestreikt werden, dann hat die Kommune keinen monetären Verlust zu beklagen, sondern – wie in vielen Kommunen auch beobachtet werden muss – man spart sogar Geld, da man während des Streiks keine Personalausgaben für die streikenden Erzieherinnen hat. Das ist ein strukturelles, ein systematisches Problem, wenn wir über Streiks in personenbezogenen Dienstleistungsbereichen reden, die nicht so aufgestellt sind wie „normale“ Unternehmen. In der gleichen Dilemma-Situation befindet sich übrigens auch die Pflege. Die Gewerkschaften Verdi und GEW haben also nicht die kommunalen Arbeitgeber direkt bestreiten können, sondern gleichsam deren „Kunden“, also die Eltern und ihre Kinder. Letztendlich muss man angesichts dieser Konstellation darauf hoffen, dass der Druck, der auf der „Kundenseite“ aufgebaut wird, gleichsam über Bande gespielt an den kommunalen Arbeitgeber weitergereicht wird. Es ist müßig, dieser Stelle darüber zu diskutieren, warum es so war und ob es anders hätte sein können: Aber man muss zur Kenntnis nehmen, dass in den Wochen des unbefristeten Streiks der Erzieherinnen es nicht gelungen ist, die Wut und die zunehmende Verzweiflung der betroffenen Eltern  gegen die kommunalen Arbeitgeber zu richten, sondern die Berichterstattung und damit auch große Teile der öffentlichen Wahrnehmung verengten die Perspektive auf eine angebliche „Schuld“ der streikenden Fachkräfte in den Einrichtungen.

In den ersten Wochen des Arbeitskampfes kam von Seiten der Arbeitgeber – nichts. Sie sind einfach auf Tauchstation gegangen und haben die Entwicklung laufen lassen. Dafür gibt es sicherlich unterschiedliche Gründe. Zum einen konnten sie sich darauf verlassen, dass die Medienmaschinerie ab einem bestimmten Zeitpunkt, also dann, wenn die überaus schmerzhaften Folgen eines lang andauernden Streiks für Eltern sichtbar werden, mit vollem Einsatz über die Folgen für die betroffenen Eltern berichten wird und die Stimmung zu kippen droht. Darüber hinaus gibt es aber auch strukturelle Gründe, dass die Kommunen mit einem Totstell-Reflex reagiert haben.
Dazu gehört zum einen die Tatsache, dass die Kommunen jede Verbesserung hinsichtlich der Vergütung der Fachkräfte in den kommunalen Kindertageseinrichtungen (sowie den anderen Einrichtungen, die aber kaum Beachtung finden) sofort und unmittelbar in ihren Haushalten zu spüren bekommen denn aufgrund der spezifischen Finanzierungsstrukturen im System der Kindertagesbetreuung sind die Kommunen nun mal der Hauptkostenträger in diesem Bereich. Das an sich ist schon ein schweres Argument, sich die Forderung zu verweigern.

Hinzu kommt allerdings ein weiterer Tatbestand: Wie gesagt, es geht bei diesem Tarifkonflikt nicht um eine „normale“ Erhöhung der Tarife, sondern um eine neue Systematik der Eingruppierung im Sinne einer von den Gewerkschaften angestrebten Höhergruppierung der Beschäftigten. Den Kommunen war und ist klar, dass wenn sie den Erzieherinnen und dem anderen Personal in den Kindertageseinrichtungen mit einer entsprechenden Aufwertung entgegenkommen würden, dass dann das gesamte Tarifgefüge im kommunalen Dienst ins Rutschen kommen könnte bzw. wird. Denn natürlich würden die anderen Beschäftigtengruppen dies zum Anlass nehmen, ebenfalls eine entsprechende höhere Bewertung ihrer Tätigkeiten zu verlangen.

Für die Gewerkschaften erschwerend kommt der Tatbestand hinzu, dass sich der Ausstand ausschließlich auf die kommunalen Kindertageseinrichtungen beziehen kann, diese aber nur noch eine Minderheit der Kita-Plätze überhaupt anbieten, denn der größte Teil befindet sich in Hand der so genannten freien Träger, vor allem bei den kirchlichen Trägern. Und die Beschäftigten dort unterliegen einem Streikverbot, d.h., auch wenn sie wollten, können sie gar nicht in einen Arbeitskampf gehen.

Insofern – und darauf habe ich frühzeitig und immer wieder hingewiesen – kann und wird es eine im Sinne der Beschäftigten substantiell positive Lösung dieses Problems nur geben können, wenn die Finanzierungsfrage angegangen und gelöst wird, also die derzeit gegebene völlig verzerrte Kosten-Nutzen-Verteilung vom Kopf auf die Füße gestellt wird, in dem der Bund endlich in umfängliche Art und Weise in die Regelfinanzierung der Kindertageseinrichtungen (und der Kindertagespflege) eingebunden wird. Nur dann bekommen die Kommunen die notwendigen finanziellen Freiheitsgrade, um zum einen die Vergütung der pädagogischen Fachkräfte erkennbar anzuheben und gleichzeitig auch die mindestens, wenn nicht noch deutlich wichtigere Aufgabe einer Verbesserung der Personalschlüssel anzugehen.

Vor diesem Hintergrund musste es so kommen, wie es gekommen ist. Der Streik wurde ausgesetzt, um in ein Schlichtungsverfahren einzusteigen. Und die Schlichter haben eine Empfehlung abgegeben, die – auch wenn man sich etwas anderes wünschen würde – eine mehr als schwere Kost für das Gewerkschaftslager darstellt. Die angestrebte systematische Aufwertung wird nicht stattfinden, stattdessen gibt es eine Erhöhung der Geldbeträge in einem Korridor von 2 – 4,5 Prozent, aber in der bestehenden Vergütungsstruktur bzw. die überaus pragmatischen Schlichter schlagen vor, die etwas angehobenen Beträge in der Vergütungsgruppe S 6 einfach mit einem neuen Etikett zu versehen, auf dem jetzt S 8a steht, so dass man der geneigten Öffentlichkeit eine „Aufwertung“ symbolhaft verkaufen kann.

Ds wird auch an anderer Stelle kritisch gesehen. In einem Kommentar schreibt Detlef Esslinger unter der mehr als deutlichen Überschrift Ruhigstellung für die Alten – kaum Verbesserungen für die Jungen: »Der Schlichterspruch ist schwach; eine Perspektive für Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst fehlt nach wie vor.« Und weiter:

»Man muss sich nur mal anschauen, was das Ergebnis der Schlichtung ist. Bei den Kinderpflegern: Die Jüngsten bekommen 61 Euro mehr, die Ältesten jedoch 110 Euro. Bei den Erzieherinnen: 55 Euro mehr für die Jüngsten, doch 161 Euro mehr für die Ältesten. Ach je. Auch bei Tarifkonflikten gibt es offensichtlich einen Unterschied zwischen den Argumenten, mit denen die Öffentlichkeit gewonnen werden soll – und jenen, die am Ende wirklich zählen. Wäre tatsächlich die leichtere Rekrutierung von Nachwuchs das Kernanliegen von Verdi und Co., hätten die Gewerkschaften besonders auf Verbesserungen für die Jüngeren bestanden. Wäre es ihnen um die Qualifizierung des Personals für neue Aufgaben gegangen, hätten sie eine Verknüpfung von höherer Bezahlung und Teilnahme an Fortbildung angestrebt …  So endet dieser Konflikt mit einer Ruhigstellung: nämlich derjenigen älteren Aktivisten, die das Gros der Mitglieder, also auch der Streikenden stellen.«

Nun muss man allerdings einschränkend anmerken, dass es sich bislang nur um eine Empfehlung der Schlichter handelt, die von beiden Seiten angenommen und entsprechend vertraglich umgesetzt werden muss. Und es ist klar, dass die Kröte, die die Gewerkschaft zeitlicher schlucken muss, für nicht wenige Mitglieder zu groß ist. Insofern besteht ein erheblicher Diskussionsbedarf innerhalb der Gewerkschaften, ob man diesen Schlichtungsspruch akzeptieren soll. Aus Sicht der Führungsebene beider Gewerkschaften besteht daran aber gar kein Zweifel mehr, man muss seine Bodentruppen jetzt nur in diese Richtung bewegen. Denn eine Ablehnung würde bedeuten, dass man erneut in den Arbeitskampf ziehen müsste, und ganz offensichtlich hat die Führungsebene kalte Füße bekommen, was die Zielerreichungswahrscheinlichkeit in diesem Konflikt angeht.

Auch wenn es immer so schön heißt, dass man hinterher schlauer ist, muss an dieser Stelle doch der Hinweis darauf gegeben werden, dass man angesichts der beschriebenen überaus schwierigen Konstellationen bereits vorher zu der Erkenntnis hätte kommen können, dass man sich diesen Arbeitskampf wirklich mehrmals überlegen sollte.

Bei der Streikdelegiertenversammlung der Gewerkschaft Verdi hat es erwartbar viel Unmut und wohl auch Ablehnung gegeben. Die Reaktion darauf ist organisationspolitisch rational: Man lässt jetzt alle abstimmen und damit die sich mit der Sache vertraut machen können, wird jetzt erst einmal vier Wochen diskutiert und abgestimmt. Und dann muss man wissen, dass für eine Annahme des Schlichtungsergebnisses eine Zustimmung von 25 Prozent ausreichen würde.

Ein Bestandteil des Schlichterspruchs ist besonders perfide für die Gewerkschaften: Gemeint ist hier die vorgesehene Laufzeit von fünf langen Jahren. In dieser Zeit würde dann also an der Front der Eingruppierungssystematik Ruhe herrschen. Und wenn man ganz schlecht drauf ist, dann kann man hinsichtlich der im Schlichtungsspruch enthaltenden Erhöhungen der Tarife (die allerdings nicht für alle Beschäftigtengruppen, sondern nur für einige) auch dadurch weiter relativieren, dass man ein Szenario an die Wand wirft, das so aussieht:  Im nächsten Frühjahr, wenn die nächste normale Tarifrunde ansteht, werden die kommunalen Arbeitgeber versuchen, einen Teil der jetzigen Erhöhungen durch eine entsprechende Dämpfung bei der dann zugestandenen Erhöhung  für alle kommunal Beschäftigten wieder zurückzuholen. Aber das ist natürlich nur ein Szenario.

Schauspieler. Eine wenige pralle Bankkonten und viele arme Schlucker. Zugleich im Kern der ungelösten Frage einer Beschäftigungsversicherung

»Nur die wenigsten Schauspieler haben ein pralles Bankkonto. Der Rest pendelt zwischen Castings, „Dschungelcamp“ und Arbeitsamt. Manche hängen ihren Job gleich ganz an den Nagel. Warum?« Dieser Frage geht Jonas Hermann in seinem Artikel Warum viele Schauspieler arme Schlucker sind nach.

Die Zahlen sind ernüchternd: Rund die Hälfte der deutschen Schauspieler verdient nicht mehr als 20.000 Euro brutto im Jahr. Viele halten sich mit Zweitjobs über Wasser, andere beziehen Hartz IV oder verarmen im Alter. Da gibt es beispielsweise Heinrich Schafmeister, der  im Vorstand der Schauspielergewerkschaft BFFS sitzt: Seiner Einschätzung nach ist die Situation für Schauspieler in Deutschland schlechter als vor zehn Jahren. In diesem Zeitraum seien die Einkünfte der Schauspieler etwa um die Hälfte gesunken. Hermann ruft in seinem Artikel weitere ernüchternde Zahlen auf: »Rund 15.000 Schauspieler leben in Deutschland. Zwar verdienen vier Prozent über 100.000 Euro pro Jahr, doch mehr als zwei Drittel kommen nicht über 30.000 Euro brutto. Davon muss dann noch die Agenturprovision bezahlt werden, zudem schlagen professionelle Fotos oder die Produktion von Demovideos zu Buche.« Natürlich hat das was mit den Produktionsbedingungen zu tun. Heinrich Schafmeister von der BFFS erläutert die Lage der Branche am Beispiel des „Tatort“: „Die Budgets für den Tatort sind auf dem gleichen Stand wie vor zwanzig Jahren, dabei ist in der Zwischenzeit alles teurer geworden. Wie soll das funktionieren?“

Wenn wir über – fast alle – Schauspieler sprechen, dann über sehr zerbrechliche Existenzen. Mit vielen Lücken und – wenn es gut geht – einem ständigen Auf und Ab. Da kann man sich vorstellen, dass die Arbeitslosenversicherung für die Zeiten, in denen es nicht nach oben geht, ein wichtiges Thema ist. Und zugleich ein echter Aufreger. »Schauspieler gelten als Angestellte und zahlen in die Sozialkassen ein. Allerdings sind sie meist befristet beschäftigt und haben somit kaum eine Chance, Arbeitslosengeld I zu erhalten. Ein Schauspieler müsste dafür in zwei Jahren auf 180 Drehtage kommen, was den wenigsten gelingt.« Besonders übel: Drehtage entsprechen nicht der eigentlichen Arbeitszeit, denn man muss sich für eine Rolle wochenlang vorbereiten, anreisen und vieles andere mehr, was aber nicht als versicherungspflichtige Arbeitszeit gewertet wird.

Und wieder die Produktionsbedingungen: Mindestens 20 Bewerber kämen im Schnitt auf eine Rolle, so wird eine Schauspielerin zitiert: »Die Produzenten setzen zunehmend auf Video-Castings. So konkurrieren noch mehr Schauspieler miteinander, weil die Anreise wegfällt. Beim Video-Casting filmen sich die Schauspieler selbst und schicken das Ergebnis an die Jury.« Effizienzsteigerung nennt man so etwas. Für die eine Seite. Und Deutschland ist hinsichtlich der Film- und Fernsehrollen ein schwieriges Pflaster:

»Für den eisigen Wind in der Branche werden die Fernsehsender verantwortlich gemacht. Der deutsche Filmmarkt ist stark senderabhängig. Nach Aussage des ARD-Vorsitzenden Lutz Marmor wird derzeit bei allen Sendern gespart. Den Druck geben sie an die Produktionsfirmen weiter.«

Immerhin gibt es kleine Erfolge der Schauspielergewerkschaft BFFS: »Trotz des schwierigen Terrains konnte die Schauspielergewerkschaft BFFS durchsetzen, dass Berufseinsteiger nicht weniger als 750 Euro pro Drehtag verdienen dürfen. Nur scheinbar gutes Geld, da viele Schauspieler im Jahr bloß auf ein oder zwei Dutzend Drehtage kommen.« Mit einer Folge, die eigentlich einem mustergültigen Verhalten in unserer ökonomisierten, auf Flexibilität abstellenden Gesellschaft entspricht: Viele Schauspieler fahren zweigleisig und synchronisieren Filme oder suchen sich andere Standbeine, auf denen sie über die Runden kommen können.
Andere hingegen wechseln den Job, steigen aus der Schauspielerei aus und suchen sich einen anderen Beruf.

Letztendlich stehen die Schauspieler stellvertretend für eine ganz grundsätzliche Frage und Forderung in unserem sozialen Sicherungssystem: Wie kann es gelingen, die alte Arbeitslosenversicherung mit ihrer Orientierung auf vollzeitige und „normale“ sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse  in eine „Beschäftigungsversicherung“ zu transformieren, mit der es gelingen müsste, die unsteter werdenden Erwerbsbiografien und teilweise auch die immer öfter zu beobachtenden Mischungsverhältnisse unterschiedlicher Beschäftigungsformen abzubilden?

Frühzeitig in diese Richtung gedacht hat Günther Schmid, so 2008 in seiner Studie Von der Arbeitslosen- zur Beschäftigungsversicherung. Wege zu einer neuen Balance individueller Verantwortung und Solidarität durch eine lebenslauforientierte Arbeitsmarktpolitik.

Eine wichtige und in diesem Beitrag durchaus passende Arbeit ist die Studie Arbeitsmärkte für Künstler und Publizisten – Modelle einer zukünftigen Arbeitswelt?, die bereits 1999 von Carroll Haak und Günther Schmid vom Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) veröffentlicht wurde.

Trotz dieser langen Diskussionslinie gibt es derzeit keine wirklich funktionierenden Modelle einer „Beschäftigungsversicherung“, die als Blaupause für die Weiterentwicklung des bestehenden Systems aus Arbeitslosenversicherung und Grundsicherungssystem herangezogen werden kann. Hier tut sich allerdings eine der ganzen großen und komplexen Baustellen der vor uns liegenden Jahre auf. Dabei – und das verdeutlicht die enorme Herausforderung – muss man auch verhindern, dass die Auftraggeber die Produktionsbedingungen beispielsweise für Schauspieler noch weiter verschlechtern oder auch nur auf dem bereits heute erreichten niedrigen Level zu stabilisieren, wenn man ihnen auch noch entgegenkommt bei der sozialen Absicherung der hier und da eingesetzten Schauspieler. Eine ganz schwierige Aufgabe.

Von „heißer Liebe zum deutschen Volk“ zum „1.000 Euro Starterpaket für jedes neue Baby“. Neues Altes zur Familien- und Rentenpolitik

„Aus heißer Liebe zum deutschen Volk“ – so hieß es am 26. Juni 1945 im Berliner Gründungsaufruf der Christdemokraten. Deshalb feiert die CDU ab der kommenden Woche ihren 70. Geburtstag und in einer etwas eigenen Adaption an diese Gründungsaufforderung hat sich jetzt die Junge Union zu Wort gemeldet, die Jugendorganisation der Union, immerhin mit offiziell 117.000 Mitglieder eine ziemlich große Organisation. Passend in unsere Zeit der Individualisierung wie auch der alle Lebensbereiche durchdringenden Ökonomisierung will man jetzt offensichtlich das deutsche Volk von unten unterstützen und die „heiße Liebe zum Kinderzeugen“ anreizen. Mit einem – festhalten, jetzt wird es ganz heiß – „1.000 Euro-Starterpaket für jedes neue Baby“. Wie scharf ist das denn?

Aber die Jungunionisten erweisen der immer irgendwie mitlaufenden Vorstellung, dass junge Menschen eine Präferenz für radikale Vorstellungen haben und sich gegen „die Alten“ auflehnen wollen und müssen (was empirisch spätestens seit den Shell-Jugendstudien mehr als widerlegt ist, denn dort wurde dokumentiert, dass die meisten Jugendlichen ihre Eltern als Kumpel und nette Partner wahrnehmen, was sicher nicht die Abarbeitung an den Positionen der Eltern befördert), scheinbar, aber eben nur scheinbar ihre Referenz: Sie fordern eine – aufgepasst – „radikale Reform der Familien- und Rentenpolitik“. Robert Roßmann beschreibt diese in seinem Artikel Junge Union fordert Sonderabgabe für Kinderlose.

Der JU-Chef Paul Ziemiak hat dazu einen Forderungskatalog dazu vorgelegt, der sich – man ahnt es schon – an „der“ demografischen Entwicklung abarbeitet.

Zur Rentenpolitik: Die Junge Union fordert die sofortige Abschaffung der Rente mit 63 und der JU-Chef »fordert eine grundlegende Änderung des Rentensystems. „Es muss eine Verknüpfung zwischen Renteneintrittsalter und Lebenserwartung geben“, sagt Ziemiak. Wenn die Lebenserwartung steige, verlängere sich bisher auch die Bezugsdauer der Rente, ohne dass die Versicherten dafür höhere Beiträge eingezahlt hätten …  Die Junge Union wolle, dass zwei Drittel der zusätzlichen Lebenszeit angerechnet werden.«

Nur eine von vielen möglichen kritischen Anmerkungen zu dieser Forderung, die ja nicht wirklich von den jungen Unionisten kommt, sondern die haben copy und paste gemacht beim Institut der deutschen Wirtschaft, bei Professor Sinn und anderen bis hin zu einem Teil der „fünf Wirtschaftsweisen“, die genau so eine Regelung seit längerem einfordern. Hier an dieser Stelle nur der eine Hinweis: Die Forderung kommt für viele auf den ersten Blick so plausibel daher, denn das leuchtet doch ein: Wenn die Lebenserwartung weiter ansteigt und man länger Rente bezieht, dann kann man doch einen Teil der gewonnenen Lebenserwartung dafür einbringen, über Arbeit die Beiträge (und Steuern) zu erwirtschaften, die man braucht, um das zu finanzieren. Genau so argumentiert die Junge Union in Person ihres Vorsitzenden Paul Ziemiak: „Wenn beispielsweise die durchschnittliche Lebenswartung der Jahrgänge von 1985 bis 1990 um drei Monate steigt, muss das Renteneintrittsalter für diese Jahrgänge um zwei Monate steigen“, so wird er zitiert. Schon mal was vom Unterschied zwischen Durchschnitt und Streuung der Originalwerte gehört? Ein Durchschnittswert kann zuweilen mehr verschleiern als Information verdichten, vor allem, wenn die Ausgangswerte sehr stark streuen um den Durchschnittswert. Und genau hier haben wir ein Riesenproblem bei dem durchschnittlichen Anstieg der Lebenserwartung. Der geht nämlich so: Bei der oberen Hälfte ist der Anstieg nicht drei Monate, sondern vielleicht fünf oder sechs, ganz oben noch mehr. Aber in der unteren Hälfte sind es nicht drei, sondern zwei, ganz unten vielleicht nur ein Monat oder gar keiner. Wenn wir jetzt aber eine anscheinend plausibel daherkommende Regelbindung haben, nach dem Muster ausgehend vom Durchschnitt drei Monate mehr = 2 Monate mehr beim gesetzlichen Renteneintrittsalter, dann ist die relative Belastung oben viel geringer als unten und unten erweist sich aufgrund der Streuung der Werte eine solche Regelung als das, was sie wohl auch sein soll: Eine richtig harte Rentenkürzung, denn man darf nicht vergessen, dass das Erreichen der Regelaltersgrenze verbunden ist mit der Abschlagsregelung im Rentenrecht, also alle, die es nicht bis dahin schaffen, werden mit lebenslangen Abschlägen bei ihrer – dann auch noch zumeist an sich niedrigeren – Rente belastet.

Zur „Familienpolitik“: »Die JU verlangt außerdem die Umwandlung des Ehegattensplittings in ein Familiensplitting. „Wir wollen nicht nur eine Erhöhung der Freibeträge, sondern ein echtes Familiensplitting“, sagt Ziemiak. Die steuerliche Entlastung durch das Splitting solle sich also – anders als bisher – mit der Zahl der Kinder erhöhen.«

Nun gibt  es diese Debatte schon lange und es handelt sich hier ebenfalls um keinen neuen Ansatz, sondern erneut haben die jungen Leute einfach nur abgeschrieben – aus dem Wahlprogramm der eigenen Mutterpartei. Die hat das 2013 bei der Bundestagswahl in ihrem Programm drin stehen gehabt. Eine „radikale“ Erweiterung besteht wohl darin, dass man ein „echtes“ Familiensplitting“ fordert und nicht „nur“ eine Anhebung der Freibeträge. Hier nur einige wenige Aspekte aus der kritischen Auseinandersetzung allein schon mit dem Modell der höheren Freibeträge, die von Richard Ochmann und Katharina Wrohlich 2013 in ihrem Aufsatz Familiensplitting der CDU/CSU: Hohe Kosten bei geringer Entlastung für einkommensschwache Familien vorgetragen wurden. Familien mit geringen Einkommen werden unterdurchschnittlich bis gar nicht entlastet. Je höher das (zu versteuernde) Einkommen, desto größer ist die Entlastung, was der Mechanik des Steuersystems geschuldet ist. Logischerweise und nicht vermeidbar bedeutet das, dass wenn man die Freibetragslogik mit der Zahl der Kinder koppelt, dass dann in den oberen Haushaltseinkommen richtig viel ankommt für deren Kinder, während es unten sehr viel weniger bis gar nichts wäre. Die notwendigen finanziellen Ressourcen für eine solche steuerliche Entlastung wären enorm. Und Oschmann/Wrohlich weisen darauf hin: »Generell haben alle Splittingmodelle den gravierenden Nachteil, dass sie dem familienpolitischen Ziel der Vereinbarkeit von Beruf und Familie entgegenwirken.«

Aber die Jungunionisten fordern nicht nur, sondern wie es sich heutzutage gehört, man liefert den Hohepriestern der Religion von der „schwarzen Null“ und einem schuldenfreien Haushalt gleich auch schon das passende Opfer der Gegenfinanzierung der Geld kostenden Vorschläge. Und was schlägt die Junge Union hier vor – um das gleich scheinbar „familienpolitisch“ zu ummänteln?
»Kinderlose sollen eine Sonderabgabe in Höhe von einem Prozent des Bruttoeinkommens zahlen.«
Man hat die Stimmen schon im Ohr, die auf eine gruppenbezogene Diskriminierung hinweisen werden. Der JU-Chef hält dagegen: „Das wäre keine Benachteiligung, sondern nur ein Ausgleich“, so wird er zitiert. Ausgleich für was bitte? Die Argumentation von Ziemiak geht so: »Eltern hätten enorme Ausgaben, die Kinderlose nicht hätten. Wegen der Mehrwertsteuer auf diese höheren Ausgaben würden Eltern bisher auch steuerlich schlechter gestellt als Kinderlose.« Aber auch daran ist gar nichts Neues, denn bereits vor drei Jahren hatten Bundestagsabgeordnete aus der Union genau diese Forderung zur Diskussion gestellt: »Die Abgeordneten hatten vorgeschlagen, Kinderlose vom 25. Lebensjahr an mit einem Prozent ihres Einkommens zur Kasse zu bitten. Die Abgabe sollte nach der Anzahl der Kinder gestaffelt werden. Kinderlose müssten voll zahlen, Eltern mit einem Kind die Hälfte, Eltern mit mehreren Kindern nichts.«

Auch das hat sich nicht ohne Grund nicht durchgesetzt, der vielleicht am Anfang vorhandene Charme einer gewissen Logik, „die“ Kinderlosen zahlen mehr als die armen mit Kindern belasteten Familien schmilzt wie die Butter in der Sonne, wenn man berücksichtigt, dass „die“ Kinderlosen dann zusätzlich belastet werden sollen für den Ausgleich einer höheren Steuerbelastung der Familien, obgleich die doch in dem Modell der Union parallel massiv entlastet werden sollen über das Familiensplitting.

Abschließend sind wir wieder am Anfang angekommen, denn die Junge Union fordert »die Einführung eines „Starterpakets“ für Eltern. Sie sollen für jedes Kind, das geboren wird, 1000 Euro vom Staat als Erstausstattung erhalten.« Super. Aber mal ehrlich – unabhängig von der Tatsache, dass es viele einkommensschwache Familien gibt, für die 1.000 Euro bei der Geburt eines Kindes mehr als hilfreich sein könnte: Von einer Begrenzung des „Starterpakets“ auf die, die materiell wirklich in schwierigen Verhältnissen sind, liest man nichts. Das „Starterpakekt“ sollen alle bekommen, also auch die Haushalte, die nun wirklich nicht angewiesen sind auf diesen Betrag. Und davon gibt es Gott sei Dank immer noch sehr viele in unserem Land. Was soll das? Will man perspektivisch die Premium-Hersteller von Kinderwägen pampern über diesen Betrag, den die Eltern dann in ein noch hipperes Modell reinvestieren werden? Vielleicht ist das aber auch ein geniales Programm zur Stärkung der Binnennachfrage.

Halt – alle würden die 1.000 Euro bekommen? Es steht zu befürchten, dass das in einer Hinsicht wieder nicht gelten würde: Für die, die einen solchen Betrag am nötigsten hätten. Also die Eltern im Grundsicherungsbezug. Erinnern wir uns an dieser Stelle an das „Betreuungsgeld“, das von den Befürwortern ausdrücklich als eine Honorierung der elterlichen Erziehung- und Betreuungsleistung zu Hause herausgestellt wurde, deshalb würden auch alle in den Genuss dieser Leistung kommen, also einkommensabhängig. Und tatsächlich ist es auch so, dass auch sehr einkommensstarke Haushalte die 150 Euro überwiesen bekommen – alle, aber nicht die „Hartz IV-Eltern“, denn bei denen wird das Betreuungsgeld vollständig angerechnet auf ihren Anspruch auf SGB II-Leistungen, mithin verrechnet. Sie gehen leer aus. Es steht zu befürchten, dass der gleiche Mechanismus zuschlagen würde beim „Starterpaket“.

Ach, jede Gesellschaft hat die Jugend, die sie verdient, könnte man jetzt bilanzieren. Oder anders: Entweder mal richtig auf die Pauke hauen und was Großes fordern oder aber wenn man sich schon so klein macht, dass man passungsfähig zu werden hofft, dann muss man sich eben auch messen lassen an Sorgfältigkeit beim Denken und entsprechendem Tiefgang beim Verfassen von Forderungen. Aber vielleicht wollte man einfach auch nur mal wieder in die Medien.

Pflegende Angehörige: Verloren im Dickicht der Bürokratie und der sicher gut gemeinten Leistungen

Um es gleich an den Anfang zu stellen: Das Pflegesystem in Deutschland würde innerhalb von Stunden kollabieren, wenn es nur einer überschaubaren Zahl an pflegenden Angehörigen einfallen würde, die Pflegeleistungen einzustellen oder diese an das professionelle Pflegesystem übergeben zu wollen. So viele Pflegeheimplätze und vor allem so viel Pflegefachkräfte könnten wir gar nicht herbeizaubern. Und es handelt sich hierbei nicht um eine kleine Gruppe, sondern 70 Prozent der Pflegebedürftigen (im Sinne einer der Pflegestufen des SGB XI) werden von den Angehörigen betreut und versorgt. Es ist nicht nur seit langem bekannt, dass gerade die Pflege der eigenen Angehörigen eine ungemein belastende und oftmals vernutzende Tätigkeit ist, die beispielsweise dazu beiträgt, dass pflegende Angehörige eine deutlich höhere Wahrscheinlichkeit haben, später selbst pflegebedürftig zu werden.

Und in den vergangenen Jahren sind diese Erkenntnisse nicht nur auf den Bildschirm des Gesetzgebers geraten, sondern man hat auch tatsächlich einen ganzen Strauß an Leistungen geschaffen, mit denen verhindert werden soll, dass die pflegenden Angehörigen selbst zu Pflegefällen werden. „Verhinderungspflege“ nennt man das dann. Eine gute Absicht. Und eine, die zugleich auch dazu beitragen kann, erhebliche Folgekosten zu sparen. Wenn denn aus der Absicht auch Wirklichkeit wird. Die Verhinderungspflege ist gewissermaßen das Angebot an pflegende Angehörige, auch mal Urlaub zu machen oder eine Krankheit auskurieren zu können.

Vor diesem Hintergrund muss man dann nicht nur aufhorchen, sondern genau hinschauen, wenn beispielsweise Rainer Woratschka in einen Artikel berichtet: Angehörige rufen Geld nicht ab.: »Für Urlaub oder Ausfall von pflegenden Angehörigen zahlen die Pflegekassen bis zu 1.612 Euro pro Jahr. Doch nur wenige nehmen das Hilfsangebot in Anspruch.« Die Zahlen, die er präsentiert, sind erschreckend: Nach einer Statistik des Bundesgesundheitsministeriums für das Jahr 2014 nutzten »von etwa 1,95 Millionen zu Hause versorgten Pflegebedürftigen lediglich 106.700 die sogenannte Verhinderungspflege zur Entlastung pflegender Angehöriger. Das sind gerade mal 5,4 Prozent. Hochgerechnet ließen sich pflegende Angehörige dadurch Hilfen im Wert von bis zu 2,86 Milliarden Euro entgehen.« Wie kann das sein? Diese Frage muss gestellt und beantwortet werden auch vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Leistungen am Anfang dieses Jahres sogar noch ausgeweitet wurden, denn seitdem übernimmt die Pflegeversicherung bis zu sechs Wochen lang Ersatzpflegekosten von bis zu 1.612 Euro pro Jahr. Vorher waren es vier Wochen, dafür gab es bis zu 1.550 Euro. Und seit Januar gibt es auch Geld für Haushaltshilfen – und zwar pro Pflegefall bis zu 104 Euro im Monat. Bisher hatten nur Demenzkranke Anspruch darauf, sie erhalten nun bis zu 208 Euro.

Eugen Brysch, der Vorsitzende der Deutschen Stiftung Patientenschutz wird mit den Worten zitiert, dass „ein riesiges Hilfsangebot fast gar nicht abgerufen wird“. Und auch zwei weitere Zitate von ihm lassen aufhorchen: „Es reicht nicht, schöne Broschüren zu drucken.“ Und mit Blick auf die zu erfüllenden Voraussetzungen, um die Leistungen zu erhalten: „Man darf den Korb nicht so hoch hängen, dass keiner mehr drankommt.“ Er verweist bereits auf eine mögliche Ursache der erheblichen Unterinanspruchnahme: „Den Menschen bloß Formulare in die Hand zu drücken, kann es ja wohl nicht sein.“ Er plädiert dafür, dass Pflegeberater den Ratsuchenden auch beim Ausfüllen von Anträgen helfen.

Was sagen die Pflegekassen zu dem geringen Interesse an bezahlten Pflegeauszeiten? Sie haben dafür noch keine schlüssige Erklärung. Ein Grund könne sein, dass dafür externe Pflegedienste ins Haus kämen, so einer der Hypothesen – und zwar gerade dann, wenn die eigentlich pflegenden Personen nicht da sind. Und ein zeitweiliger Wechsel aus dem häuslichen Umfeld in fremde Einrichtungen müsse ebenfalls gewünscht sein.

Woratschka berichtet in seinem Artikel von einer Studie der Berliner Charité, in der auf der einen Seite der Entlastungsbedarf der pflegenden Angehörigen herausgearbeitet wurde, aber auch: Knapp ein Viertel der Angehörigen fühlen sich unwohl, wenn plötzlich Fremde die Pflege übernehmen. Viele scheuen sich davor, den Pflegebedürftigen abzugeben oder sich in die eigenen vier Wände schauen zu lassen. Insofern wäre es wichtig, sich zu bemühen, solche Hemmschwellen abzubauen und den Pflegenden die Notwendigkeit von Auszeiten nahezubringen.

Die Problematisierung der Situation der pflegenden Angehörigen wird auch von Susanne Werner in ihrem Artikel unter der bezeichnenden Überschrift Verloren im Irrgarten des Reha-Antrags thematisiert: »Pflegende Angehörige können gemeinsam mit ihren pflegebedürftigen Familienmitgliedern eine Rehabilitation in Anspruch nehmen. Ein Gutachten des BQS-Instituts macht jetzt auf das komplizierte Antragswesen aufmerksam.« Dagmar Hertle, Ärztin am BQS-Institut für Qualität und Patientensicherheit in Düsseldorf, wird mit diesen Worten zitiert: „Für die pflegenden Angehörigen sind die Zugangswege zu einer Rehabilitation bislang nicht ausreichend etabliert. Ihr Reha-Bedarf dringt bislang nicht bis zu den Kliniken durch.“

Im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) hat das BQS-Institut untersucht, in wie weit sich die Angebotsstrukturen in der Rehabilitation bereits auf pflegende Angehörige als Zielgruppe eingerichtet haben. Dies muss vor dem Hintergrund des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes (PNG) von 2012 gesehen werden. »Seither ist es für pflegende Angehörige möglich, ihre pflegebedürftigen Eltern, Partner oder Kinder in eine Rehabilitation mitnehmen. Zudem sollten die „besonderen Belange pflegender Angehöriger“ bei der Beurteilung eines Antrags besonders berücksichtigt werden.«

Die Studie arbeitet zwei zentrale Problemstellen heraus:

  • »In der Praxis zeigt sich, dass Zeit und Aufwand, die mit einem Reha-Antrag verbunden sind, viele pflegende Angehörige überfordern. Das Vorgehen erscheint sehr bürokratisch, wenig transparent und oftmals uneinheitlich … Oftmals seien Informationen an unterschiedlichen Stellen einzuholen und nicht selten bleibe es dennoch unklar, wer im konkreten Fall der richtige Kostenträger sei. Die Anträge, in denen der Status „pflegender Angehöriger“ bislang fehlt, müssten mitunter mehrfach gestellt werden.«
  • Hinzu kommt ein erhebliches Problem auf der Angebotsseite: Lediglich 31 der knapp 1.200 Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen haben bereits spezifische Angebote für pflegende Angehörige und deren Pflegebedürftige. 

Die Studie gibt auch Empfehlungen: »Um den pflegenden Angehörigen den Weg in die Reha zu erleichtern, empfiehlt sie, die Beratungsleistungen für eine Rehabilitation zu standardisieren und auf kommunaler Ebene zusammenzuführen.«

Immer mehr Eltern hängen am 150 Euro-Betreuungsgeld-Infusionstropf. Ein Erfolg für die CSU. Oder?

Wer hätte das gedacht? Bei den vielen Widerständen und Schmähungen, die im Vorfeld der Einführung des Betreuungsgeldes ausgesprochen wurden. Und man musste sich schon sehr auf die Suche begeben, um irgendeinen Befürworter dieser neuen Geldleistung zu finden, außerhalb der Grenzen des Freistaates Bayern. Man konnte den begründeten Eindruck bekommen, dass dem Betreuungsgeld keine große Zukunft bevorsteht.  Und jetzt das: Die Inanspruchnahme dieser überaus merkwürdigen „Kompensations“- und „Gratifikationsleistung“ steigt und steigt, von Quartal zu Quartal werden neue Höchststände gemeldet. Im ersten Quartal des Jahres 2015 waren es immerhin schon 455.227 „anspruchsbegründende Kinder“, die einen Auszahlungsimpuls gesetzt und zum Ausstoß einer Prämie von 150 Euro pro Monat an die Eltern geführt haben. Ein ordentlicher Anstieg in den zurückliegenden Monaten. Nehmt das, ihr Kritiker dieser als „Kita-Fernhalte“- oder auch „Herdprämie“ geschmähten neuen Leistung. Müssen wir jetzt bei den Helden aus Bayern, die mit ihrer Starrköpfigkeit nicht nur das angeblich ungeliebte Betreuungsgeld, sondern auch die mehr als fragwürdige und allein europarechtlich ziemlich wackelige Maut durchgesetzt haben, Abbitte leisten? Nicht nach Canossa, sondern nach München pilgern? Nein, müssen wir nicht. Und in so einer Situation hilft es immer wieder, wenn man mal einen genaueren Blick auf die Zahlen wirft.

Genau das hat Paul M. Schröder vom Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) wieder einmal geleistet und die Ergebnisse seiner Berechnungen mit einigen Erläuterungen veröffentlicht: Betreuungsgeld: Betreuungsgeldquote im ersten Quartal 2015 weiter leicht gesunken, so hat er seine Mitteilung vom 17.06.2015 überschrieben. Aber wieso gesunken – die Zahlen steigen doch? Schröder klärt auf:

Im 1. Quartal 2015 gab es mit 455.277 Kindern, für die Betreuungsgeld bezogen wurde, einen Anstieg gegenüber dem 4. Quartal 2014, als das Statistische Bundesamt 386.439 „anspruchsbegründende“ Kinder gezählt hat, einen Anstieg von 17,8 Prozent. Aber:

»Dies bedeutet aber nicht, dass der Anteil der Kinder, für die (der Rechtsanspruch) Betreuungsgeld statt (des Rechtsanspruches) „frühkindliche Förderung in Tageseinrichtungen oder in Kindertagespflege …“ in Anspruch genommen wird, gestiegen ist! Die … berechnete/geschätzte „Betreuungsgeldquote“ (die Zahl der „anspruchsbegründenden Kinder“ in Bezug zur Zahl der Kinder im „Betreuungsgeldregelalter“) ist auch im ersten Quartal 2015 nicht gestiegen sondern weiter leicht gesunken. Im vierten Quartal 2014 war die „Betreuungsgeldquote“ erstmals gesunken – von 46,3 Prozent im dritten Quartal 2014 auf 45,3 Prozent. Im ersten Quartal 2015 sank die „Betreuungsgeldquote“ weiter leicht auf 44,5 Prozent.«

Die Auflösung des nur scheinbaren Widerspruchs zu den auch in der Abbildung dargestellten stetig ansteigenden Zahlen der Inanspruchnahme des Betreuungsgeldes geht so:

»Der rechnerische Anstieg der „anspruchsbegründenden Kinder“ (17,8 Prozent) war kleiner als der (geschätzte) Anstieg der Zahl der Kinder im „Betreuungsgeldregelalter“ (15. bis 36. Lebensmonat). Dieser Anstieg betrug etwa 20 Prozent, da die Zahl der Geburtsmonate im „Betreuungsgeldregelalter“ von Dezember 2014 bis März 2015 von 15 (August 20121 bis Oktober 2013) auf 18 (August 20121 bis Januar 2014) zunahm. Bis Juli 2015 wird die Zahl der Geburtsmonate und damit auch die Zahl der Kinder im „Betreuungsgeldregelalter“ weiter (auf 22 Geburtsmonate) wachsen.«

Alles klar? Also erst im Juli 2015 wird die maximal mögliche Anzahl an Kindern im „Betreuungsgeldregelalter“ erreicht sein, bis dahin wird auch die absolute Zahl an Betreuungsgeldfällen weiter ansteigen (müssen).

Wesentlich relevanter als die absolute Zahl an Betreuungsgeldfällen ist die relative Inanspruchnahme dieser neuen Leistung – und die wird eben mit der „Betreuungsgeldquote“ abgebildet. Und wenn man sich die genauer anschaut, dann zeigen sich interessante Strukturen, wie die folgende Abbildung des BIAJ illustriert:

Die erste und offensichtlichste Auffälligkeit ist der enorme Unterschied zwischen Ost- und Westdeutschland. Im Westen liegt die Betreuungsgeldquote bei 51,8 Prozent und im Osten nur bei kläglichen 14,5 Prozent. Eine Vielfaches niedriger. Die Menschen in den nun auch nicht mehr so „neuen Bundesländern“ zeigen sich als Betreuungsgeldverweigerer. Das passt ja auch noch durchaus in das ideologische Schema vieler. Hier manifestiert sich eben immer noch das Erbe der DDR-Sozialisiation und der damit verbundenen Fokussierung auf die „Fremdbetreuung“ in einer Kita, so die Ableitung daraus.

Aber auch in den westdeutschen Bundesländern zeigen sich erkennbare Unterschiede. In den Stadtstaaten Hamburg und Bremen haben wir die niedrigsten Werte mit unter oder knapp an 30 Prozent – während an der Spitze der Inanspruchnahme zwei Bundesländer besonders herausragen. Nicht das schwarze Bayern auf Platz 1 der Inanspruchnahme, wie manche vermuten würden, sondern das grün-rot regierte Ländle hat es auf das Siegerpodest geschafft. Mit 64,5 Prozent.

Dass es weiterhin gute Gründe gibt, an dieser Kopfschütteln-Leistung zu zweifeln und ihre Abschaffung zu fordern, ist bereits an anderer Stelle dargelegt worden, so beispielsweise in  dem Blog-Beitrag Ach, das Betreuungsgeld. 150 Euro eingeklemmt zwischen dem Bundesverfassungsgericht, den nicht nur bayerischen Inanspruchnehmern, den ostdeutschen Skeptikern und logischen Widersprüchen vom 14. April 2015 oder im vergangenen Jahr am 27. Juli 2014 in dem Beitrag Immer diese Jahrestage. Wie wär’s mit dem Betreuungsgeld?.

Diese Tage erschien in der Fachzeitschrift des ifo Instituts für Wirtschaftsforschung in München eine Bestandsaufnahme des Betreuungsgeldes von mehreren Autoren – die Bewertung ist und bleibt mindestens skeptisch, überwiegend ablehnend:

Hurrelmann, Klaus, Stefan Sell, Miriam Beblo und Notburga Ott, „Debatte um das Betreuungsgeld: Falsche Anreize für eine moderne Familienpolitik?“, in: ifo Schnelldienst Heft 11, 2015, S. 7-19
Das 2013 eingeführte Betreuungsgeld wurde im April 2015 von Bundesverfassungsgericht auf seine Rechtsmäßigkeit geprüft. Ein Urteil wird im Sommer 2015 erwartet. Nach Ansicht von Klaus Hurrelmann, Hertie School of Governance, Berlin, ist das Betreuungsgeld ein Rückfall der Familienpolitik in veraltete Muster. Seine Einführung sei ein Symptom für eine unentschiedene, widersprüchliche und die Eltern verunsichernde staatliche Familien- und Bildungspolitik und verstärke die Familienfixiertheit der Erziehung und Bildung, die dringend gelockert werden müsste. Auch für Stefan Sell, Hochschule Koblenz, ist das Betreuungsgeld ein fragwürdiges Unterfangen. Man rutsche zwangsläufig in die Fahrrinne einer Monetarisierung von Familienleistungen, an deren Ende eine Art »Elterngehalt« stehen müsste. Derzeit sei auch von erheblichen Mitnahmeeffekten auszugehen. Nach Ansicht von Miriam Beblo, Universität Hamburg, ist das Betreuungsgeld weder modern noch nachhaltig. Diese familienpolitische Maßnahme führe längerfristig zu einer stärkeren Einkommensungleichheit unter den Eltern, hemme die Erwerbsarbeit von Müttern und befördere die Abkoppelung insbesondere der Einkommensschwächeren vom Arbeitsmarkt. Die Verliererinnen seien die niedriger qualifizierten und geringer verdienenden Frauen. Notburga Ott, Ruhr-Universität Bochum, sieht die monetäre Förderung der Erziehungsleistung der Eltern, die in der Gesellschaft große Zustimmung erfährt, im System von Kindergeld und Elterngeld gut verankert. Dagegen habe die Koppelung des Betreuungsgelds an die Nicht-Inanspruchnahme öffentlich geförderter Kinderbetreuung negative Effekte auf die Frauenerwerbstätigkeit und die Bildungschancen der Kinder.