Endlich viele neue Jobs. Und dann wieder: Aber. Die Deutsche Post DHL als Opfer und Mittäter in einem Teufelskreis nach unten

Sie arbeiten, kommen aber trotzdem kaum über die Runden: Mehr als drei Millionen Erwerbstätige in Deutschland leben unterhalb der Armutsschwelle. Ihre Zahl ist in den vergangenen Jahren um 25 Prozent angestiegen. Solche Meldungen basieren auf einer Sonderauswertung des Statistischen Bundesamtes, über die in diesen Tagen berichtet wird: Danach lagen Ende 2013 rund 3,1 Millionen Erwerbstätige mit ihrem Einkommen unterhalb der „Armutsschwelle“ –  das waren immerhin 25 Prozent mehr als 2008. Über welche Beträge wir hier reden, verdeutlicht diese Erläuterung: »Als armutsgefährdet gilt, wer einschließlich aller staatlichen Transfers wie zum Beispiel Wohn- oder Kindergeld weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens erzielt. 2013 lag diese Schwelle den Angaben zufolge in Deutschland bei 979 Euro netto im Monat.« Ebenfalls mit Schwellenwerten arbeiten auch die Wissenschaftler des Instituts Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen (IAQ), die jährlich ihre Berechnungen auf der Basis von SOEP-Daten zum Anteil der „Niedriglohnbeschäftigten“ in Deutschland aktualisieren. Das IAQ verwendet – wie auch das Statistische Bundesamt und Eurostat – eine „Niedriglohnschwelle“ von zwei Dritteln des mittleren Stundenlohns (gemessen am Median) in Deutschland. »Die Stundenlöhne wurden auf der Basis der Angaben zum Bruttomonatsverdienst und zur tatsächlich geleisteten Arbeitszeit berechnet. Es handelt sich demnach um die effektiven Stundenlöhne, die von vertraglich vereinbarten Stundenlöhnen abweichen können – etwa, wenn unbezahlte Mehrarbeit geleistet wurde«, so die Erläuterungen im neuesten Bericht zur Niedriglohnbeschäftigung (Thorsten Kalina und Claudia Weinkopf: Niedriglohnbeschäftigung 2012 und was ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 € verändern könnte, IAQ-Report 2014-02). Ihre wichtigsten Befunde: »Im Jahr 2012 arbeiteten 24,3% aller abhängig Beschäftigten für einen Stundenlohn unterhalb der bundeseinheitlichen Niedriglohnschwelle von 9,30 €.« Und: »Die Zahl der Niedriglohnbeschäftigten ist seit 1995 von 5,9 auf 8,4 Millionen im Jahr 2012 gestiegen, was einer Zunahme um rund 2,5 Millionen (bzw. 42,1%) entspricht. Der prozentuale Anstieg der Niedriglohnbeschäftigung war in Westdeutschland weitaus höher als in Ostdeutschland.« So weit, so schlecht – aber was hat das nun mit der Deutsche Post DHL zu tun?

Die hat in diesen Tagen mal wieder für Aufmerksamkeit gesorgt – mit der erst einmal positiv daherkommenden Nachricht, dass das Unternehmen aufgrund des boomenden Paketgeschäfts zahlreiche neue Arbeitsplätze schaffen will: „Wir rechnen mit 10.000 neuen Stellen bis 2020 und wahrscheinlich 20.000 in Summe bis 2025“, so wird der für das Brief- und Paketgeschäft zuständige Vorstand Jürgen Gerdes zitiert. Eigentlich ein Grund zur Freude, die allerdings sogleich wieder getrübt wird, wenn man zur Kenntnis nehmen muss, dass die neuen Mitarbeiter in eigens gegründeten Gesellschaften arbeiten sollen. »Der Hausvertrag der Post gilt für sie damit nicht, vielmehr sollen sich ihre Löhne an den Tarifen der Logistikbranche orientieren. Diese liegen vielfach unter denen des Bonner Konzerns.« Und auch hier wieder der bereits zitierte Post-Vorstand Gerdes im Original die Motivation zu diesem Vorgehen erklärend: „Die Paketzustellung ist auf Dauer nicht innerhalb der existierenden Tarifverträge machbar, weil der Wettbewerbsnachteil zu groß ist“, die Personalkosten bei der Deutschen Post DHL seien im Durchschnitt doppelt so hoch wie die der Wettbewerber.

Über was und wen wird hier gesprochen? Es geht um den Paketmarkt in Deutschland, der schon 2013 ein Marktvolumen von 8, 2 Mrd. Euro auf die Waage gebracht hat. Der Marktanteil der DHL lag bei beeindruckenden 42,3%, die anderen 57,7% entfielen – wenn man die Daten aus dem Geschäftsbericht der Deutschen Post DHL zugrunde legt – auf die Wettbewerber der DHL. Zu denen zählen Unternehmen wie die zur Otto-Gruppe gehörende Hermes, die seit 2011 mehrheitlich zur französischen Post gehörende DPD, die amerikanische UPS sowie die GLS, eine Tochter der britischen Staatspost Royal Mail. Der Paketmarkt macht seit geraumer Zeit einen gewaltigen Strukturwandel durch, dessen Verständnis für das, was jetzt bei der Deutschen Post DHL passiert, hilfreich ist. Dieser Strukturwandel besteht grob gesagt aus zwei Komponenten. Zum einen erleben wir eine gewaltige quantitative Ausweitung des Paketmarktes an sich, vor allem natürlich bedingt durch die Expansion der Online-Versandhändler wie Amazon und Zalando. Immer mehr Pakete müssen also transportiert werden, eine scheinbar sehr gute Nachricht für die Anbieter dieser Dienstleistungen. Marktbeobachter sprechen Unternehmen wie Amazon und Zalando aufgrund ihres stetig wachsenden Gewichts den Status von „systemrelevanten Kunden“ zu, die natürlich gegenüber den Paketdiensten über eine entsprechende und wachsende Marktmacht verfügen, die sie auch ausüben (müssen), man denke hier nur beispielsweise an deren Problematik, dass die Kosten durch viele Retouren (die gleichsam die Folge von in die Haushalte der Online-Käufer ausgelagerten Umkleidekabinen sind).

Jacqueline Goebel hat es mit der Überschrift ihres Artikels Wie das eigene Wachstum für Paketdienste zum Fluch wird auf den Punkt gebracht, was als zweite Komponente des Strukturwandels des Paketmarktes zur Kenntnis genommen werden muss: »Die Paketdienste stehen nicht erst seit dem Boom des Online-Handels unter Druck. Ausbaden müssen diesen Druck die Fahrer.« Dies hängt auch damit zusammen, dass früher überwiegend Material oder Waren versandt und ausgeteilt wurden, die sich Unternehmen untereinander geschickt haben – was heute aber nur noch auf 42% der Pakete zutrifft. Die Mehrheit des Paketaufkommens entfällt nun auf Privathaushalte, die bei den Versandhändlern bestellt haben. Das ist aber mit erheblichen betriebswirtschaftlichen Herausforderungen verbunden: Die Zahl der Pakete nimmt erheblich zu und gleichzeitig die Zahl der Haushalte, die jeweils einzeln beliefert werden müssen und von denen viele – anders als Unternehmen, die meistens mehrere Sendungen geliefert bekommen – während der Auslieferungszeiten nicht anzutreffen sind. Logische Folge ist, dass die Kosten pro Paket für die Zustelldienste steigen, besonders wenn es um Pakete in ländlichen Räumen geht. Nun könnte man natürlich theoretisch die steigenden Zustellkosten an die Auftraggeber weiterreichen, aber dieser Mechanismus ist gestört, wenn nicht sogar ausgehebelt, sollte man aufgrund der Konkurrenzsituation mit anderen Anbietern das nicht durchsetzen können.

Und die anderen Anbieter im Paketmarkt haben – das wurde bereits mit Blick auf die zwei bis zweieinhalb Mal so hohen Personalkosten der DHL angedeutet – Geschäftsmodelle, die auf eine Preisunterbietung der DHL durch niedrigere Personalkosten setzen und die natürlich gezielt von den sehr großen Auftraggebern gegen mögliche Preiserhöhungsforderungen der „teureren“ DHL in Stellung gebracht werden können. Hier nur ein Hinweis, über welche Beträge wir reden, wenn es um die mindestens doppelt so hohen Personalkosten der DHL geht: Der Einstiegslohn dort liegt bei 14 Euro, der durchschnittliche Stundenlohn wird mit 18 Euro angegeben, somit bekommt man einen ersten Eindruck, von welchen Stundenlöhnen wir bei den Konkurrenz-Unternehmen ausgehen (müssen). Das muss auch und gerade vor dem Hintergrund unterschiedlicher Geschäftsmodelle der Paketdienste gesehen und bewertet werden: Die DHL beschäftigt überwiegend eigene Paketzusteller, bislang war es so, dass von den 10.000 Zustellbezirken maximal 990 und damit weniger als 10% von Fremdfirmen abgedeckt werden dürfen. UPS beschäftigt je nach Quelle zwischen 60 und 70 Prozent der Fahrer als eigene Angestellte und auch die restlichen Fremdfirmenbeschäftigten haben vergleichsweise faire Bedingungen. Vergleichsweise zu wem? Am anderen Ende der Skala stehen Unternehmen wie DPD oder GLS, die gar keine eigenen Fahrer haben und die alles über ein Subunternehmer-Modell laufen lassen, über das man „hervorragend“ den Kostendruck von oben nach unten weitergeben kann, ohne pro forma die Verantwortung übernehmen zu müssen für die daraus resultierenden Zustände, unter denen vor allem die Fahrer zu leiden haben.

Die Deutsche Post DHL will nun die aktuelle Situation nutzen, um gleichsam in einem „Doppelschlag“ das angesprochene Kostendilemma zu den Wettbewerbern kleiner zu machen. Denn zum einen gibt es seit dem 1. Januar 2015 den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn, der – wenn er denn eingehalten wird – bei den Subunternehmern und darüber vermittelt dann auch bei den Paketdiensten insgesamt einen entsprechenden Kostendruck nach oben ausüben wird, zum anderen will man perspektivisch bei den eigenen Beschäftigten vom „hohen“ Lohnniveau runter und sich dem darunter liegenden Lohnniveau der Konkurrenten annähern. Erreicht werden soll dies über eine Spaltung der Belegschaft in „alte“ Bestandsfälle, die weiter unter den bestehenden Haustarifvertrag fallen und „neuen“ armen Schluckern, die man in eigens dafür gegründete Gesellschaften auslagern und deutlich schlechter vergüten will. Die Post beschäftigt derzeit im Brief- und Paketgeschäft in Deutschland rund 180.000 Mitarbeiter. „Diejenigen Menschen, die bereits bei uns unbefristet beschäftigt sind, sind nicht Zielgruppe der neuen Gesellschaften. Für sie gilt der Haustarifvertrag weiter“, so wird Post-Vorstand Jürgen Gerdes zitiert. Die Post hat nach seinen Angaben bereits 49 neue Gesellschaften gegründet, die die neuen Mitarbeiter einstellen sollen. Die neu gegründeten Gesellschaften laufen unter dem Namen DHL Delivery GmbH. Dieses Unternehmen gibt es schon seit längerem und es hat auch schon in der Vergangenheit für unrühmliche Schlagzeilen gesorgt (vgl. hierzu beispielsweise den Artikel Eine kleine Tochter macht der Post großen Ärger aus dem September 2013).

Nach Angaben der Post würden die ersten Gesellschaften ab sofort neue Mitarbeiter einstellen. Dabei würden befristet Beschäftigte der Post, deren Verträge auslaufen, bevorzugt. Die Post beschäftigt nach eigenen Angaben derzeit 14.700 Arbeitskräfte mit zeitlich befristeten Verträgen. Das ist knapp ein Zehntel der Gesamtbelegschaft in der Brief- und Paketsparte. Unter anderem in Rostock, Bremen und Frankfurt am Main sollen die Mitarbeiter der neuen Gesellschaften bald komplette Bezirke für die Paketzustellung übernehmen. Es geht bei der Nutzung der Auslagerung in neue Gesellschaften nicht nur um eine bedeutsame Lohnsenkung – nach Berechnungen der Gewerkschaft drohen den Betroffenen allein mit Blick auf den Stundenlohn Absenkungen von bis zu rund 20 Prozent. Die Tarifentgelte in der Logistik, an denen sich die neuen Post-Tochtergesellschaften orientieren sollen, beginnen bei Stundenlöhnen von knapp mehr als zehn Euro. An dem Logistik-Tarif orientiert sich auch der Versandhändler Amazon, der deshalb schon lange kritisiert wird. Verdi verlangt von dem US-Händler, die Löhne in seinen Verteilzentren an die des Einzelhandels anzupassen. Bei der Post geht’s jetzt also von oben nach unten.

Der Konzern werde auch bei den Arbeitszeiten flexibler, Überstunden würden leichter möglich. Mitbewerber wie Hermes liefern Pakete bereits jetzt regelmäßig bis in die Abendstunden aus, so die „Positivliste“ des Post-Vorstandes Gerdes. Billiger und flexibler, so lässt sich die Zielsetzung der Post auf den Punkt bringen.

Das verursacht nicht wirklich überraschend erhebliche Spannungen im Unternehmen: Verdi kritisiert neuen Tarifkurs der Post. Die Gewerkschaft spricht vom „Einstieg in den Ausstieg aus der Sozialpartnerschaft“, so Andrea Kocsis, die stellvertretende ver.di-Vorsitzende. Aus gewerkschaftlicher Sicht handelt es sich um einen klaren Fall von Tarif- und Mitbestimmungsflucht. Ein „sozialpolitischer Skandal ersten Ranges“ sei das, so die Gewerkschaft in einer Stellungnahme. Und ver.di hat gute Gründe, mehr als sauer zu sein über die Deutsche Post DHL:

»Nachdem das Unternehmen unter Ausnutzung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes mehr als 24.000 befristet Beschäftigte in Geiselhaft genommen habe, so Kocsis …, solle jetzt aus bestehenden Verträgen ausgestiegen werden. Mit der Post sei Ende 2011 vereinbart worden, im Falle des „signifikanten Absinkens der wirtschaftlichen Ergebnisse“ Gespräche aufzunehmen. Dieser Fall sei aber bislang nicht eingetreten. „Umso unerträglicher ist für uns, dass die Post mit diesem Manöver offensichtlich unseren Vertrag zum Ausschluss der Fremdvergabe und den Entgelttarifvertrag unterlaufen will“, sagt Kocsis.
Der Vertrag zum Ausschluss der Fremdvergabe läuft bis zum 31. Dezember 2015 und legt fest, dass maximal 990 Paketzustellbezirke von Konzerntöchtern oder Dritten betrieben werden dürfen.«

Apropos wirtschaftliche Lage des Konzerns: Bereits 2013 hat die Deutsche Post DHL bei 55 Mrd. Euro Umsatz mehr als 2 Mrd. Euro Jahresüberschuss gemacht (2,091 Mrd. Euro). Die Umsatzrendite lag bei 5,2% (gemessen am EBIT). Und die Prognosen für die Sparte, in dem sich die Paketdienste der DHL bewegen, klingen nicht nach einem echten Sozialfall: »Der operative Gewinn soll demnach 2014, 2015 und 2016 bei jeweils mindestens 1,3 Milliarden Euro liegen«, so Maris Hubschmid in dem Artikel Viele neue Jobs, aber schlechtere Bezahlung.

Die Deutsche Post DHL hat sich auf eine Rutschbahn nach unten gesetzt, aus einer vermeintlichen Marktlogik heraus, die rein betriebswirtschaftlich gesehen durchaus logisch ist und angesichts des immer wieder herausgestellten Lohngefälles zwischen Post und Konkurrenzunternehmen führt für die DHL aus deren Binnenperspektive auch kein Weg daran vorbei, eine solche Strategie zu versuchen (vgl. hierzu auch den Blog-Beitrag Was Amazon, die Deutsche Post und Daimler gemeinsam haben vom 28.12.2014). Das gleiche Muster erleben wir ja in vielen anderen Branchen auch, vor allem im hier besonders interessierenden Bereich der personenbezogenen Dienstleistungen. Hier handelt es sich um Dienstleistungen, die in aller Regel nicht verlagerbar sind ins Ausland und die man auch nicht annähernd so rationalisieren kann wie beispielsweise die industrielle Produktion. Zumindest die letzte Meile zu den immer zahlreicher werdenden Kunden muss (noch) händisch abgearbeitet werden. Aber was betriebswirtschaftlich durchaus rational sein kann, erweist sich volkswirtschaftlich als Schuss ins eigene Knie und man landet dann dort, wo dieser Blog-Beitrag begonnen hat. Und um den Zynismus gleichsam „abzurunden“: Die Strategie der Lohnsenkung und der weiteren „Flexibilisierung“ wird scharf gestellt in einer Phase, in der sich die Arbeitsbedingungen in den Paketdiensten bereits erheblich verschlechtert haben (vgl. hierzu den Blog-Beitrag Paketdienste segeln auf der Sonnenseite der „Amazon-Gesellschaft“. Aber das hat seinen Preis, dessen Bezahlung wieder mal ungleich verteilt ist vom 09.12.2014). Die wahren „Helden“ der Amazon-Gesellschaft werden uns noch weiter beschäftigen.

Und abschließend nur noch eine Anmerkung zu einem Zusammenhang mit einem anderen, sozialpolitisch hoch brisanten Thema der Gegenwart: Die so genannte „Tarifeinheit“. In diesem Kontext haben die Arbeitgeber in ihrem Bemühen, die große Koalition zu einer gesetzgeberischen Regelung zu treiben, immer wieder als ein Argument darauf hingewiesen, sie wären total überfordert, mit einer Belegschaft, in der beispielsweise zwei Gewerkschaften um die Gunst der Arbeitnehmer und für deren Interessen agieren. Das wäre viel zu komplex. Ach ja, aber die Belegschaft zu spalten und mal eben 49 Tochtergesellschaften zu gründen, in denen dann die Mitarbeiter zu anderen Tarifen und Regelwerken arbeiten (müssen), das ist offensichtlich kein Problem. Da verstehe noch einer die Welt der Wirtschaft. Auch dort malt man sich die offensichtlich so, wie es gerade gefällt.

Foto: © Stefan Sell

Schwere Sicherheitsmängel (sicher nicht nur) am Flughafen Frankfurt – und warum das auch ein sozialpolitisches Thema ist. Beispielsweise durch Outsourcing, Lohndrückerei und schlechten Umgang mit Menschen

Jeder von uns, der hin und wieder oder sehr häufig fliegt oder ein Flugzeug benutzen muss, der verlässt sich darauf, dass im Gegensatz zum Abstand zwischen den Sitzreihen oder dem mehr oder weniger Service an einem nicht gespart wird – an der Sicherheit. Aus gutem Grund, das bedarf keiner weiteren Begründung. Allerdings werden die Zyniker bzw. Realisten im Publikum darauf verweisen, dass die Machtübernahme der einseitig auf Kostensenkung wo es nur geht fixierten Betriebswirte dazu geführt hat, dass alle Bereiche dahingehend gescannt werden, wo man noch den einen oder anderen Euro einsparen kann. Das trifft natürlich immer gerne und vor allem die Bereiche, wo man nicht auf große Gegenwehr stößt. Also einfach gesprochen: Bevor man sich mit Piloten oder Bordpersonal anlegt, wird man vorher versuchen, in den vor- und nachgelagerten Bereichen die Kosten zu drücken. Vor allem, wenn man zu dem betriebswirtschaftlich „schönen“ Instrument der Verlagerung dieser Dienstleistungen auf andere Unternehmen greifen kann, die man dann hinsichtlich des Preises drücken kann, was die wieder an ihre Beschäftigten, also nach unten weiterreichen.

Vor diesem Hintergrund sind solche aktuellen Meldungen zu lesen: Schwere Sicherheitsmängel am Flughafen Frankfurt oder EU-Prüfbericht: Schwere Sicherheitsmängel am Flughafen Frankfurt. Beide Artikel beziehen sich auf einen Bericht der „Bild am Sonntag“.

Zum Sachverhalt: »Bei verdeckten Kontrollen an Deutschlands größtem Flughafen in Frankfurt am Main hat die EU-Kommission nach einem Medienbericht gravierende Sicherheitsrisiken entdeckt: Den Prüfern sei es bei jedem zweiten Versuch gelungen, Waffen oder gefährliche Gegenstände durch die Passagierkontrolle zu schmuggeln.«

Und zu den (möglichen) Ursachen erfahren wir: »Der Hauptgrund: Das Personal der beauftragten Dienstleister sei schlecht geschult, so stehe es in dem als geheim eingestuften Prüfbericht, schreibt die Zeitung. So hätten die Mitarbeiter etwa die Röntgenbilder bei den Handgepäck-Kontrollen nicht richtig deuten können.«

Man könnte jetzt auf die Idee kommen, dass das also ein Qualifikationsproblem der Beschäftigten ist und man das Problem dadurch lösen kann, dass man die schult. Genau so läuft das jetzt:
„Wir nehmen das sehr ernst“, wird Flughafen-Sprecher Christopher Holschier zitiert. „Insgesamt 2500 Mitarbeiter werden derzeit neu geschult, damit verdächtige Gegenstände nicht mehr durch die Kontrollen kommen.“

Aber vielleicht sollte man über diesen Aspekt der Sache hinaus einen grundsätzlichen kritischen Blick auf die Arbeitssituation derjenigen werfen, die im großen Dienstleistungsuniversum auf den Flughäfen versuchen, Lohn und Brot zu verdienen. Und spätestens hier sollte dem einen oder der anderen einfallen, dass gerade die „Bodendienste“ in den vergangenen Jahren Gegenstand des eingangs angesprochenen betriebswirtschaftlich radikalisierten Zugriffs im Sinne einer einseitigen Kostensenkungsstrategie waren und sind. Sparen, sparen, um jeden Preis bekommt hier eine ganz eigene Note.

Zu diesem Erklärungsansatz zwei Beispiele von vielen:

Vor einem Jahr wurde in dem Artikel Knochenjob zum Hungerlohn über die Situation einer Berufsgruppe berichtet, die auch in diesen Tagen wieder vor unseren Augen ihre „Hauptsaison“ haben, die aber auf den ersten Blick nichts mit dem Personal auf den Flughäfen zu tun haben: »Das Hauptzollamt überprüfte über 200 Paketfahrer am Köln/Bonner Flughafen. Dabei wurden die Fahrer auch zu ihren Löhnen befragt – ein sehr erschütterndes Ergebnis. Besonders viele Rentner sind unter den Zustellern.« Der hier besonders relevante Punkt ist die Tatsache, dass die Überprüfung am Flughafen Köln/Bonn stattgefunden hat, denn gleichsam als „Abfallprodukt“ aus der eigentlichen Überprüfung ist man auf einen hier sehr interessanten Punkt gestoßen:

»Ein … Aspekt der Überprüfungen rief die Flugsicherheit des Flughafens in den vergangenen Tagen auf den Plan. Bei den Kontrollen der Ausweise stellte sich heraus: Die Daten der Firmen, für die die Boten unterwegs sind, stimmten oft nicht mit den Angaben auf den Ausweisen überein. Zollsprecher Ahland spricht von „Missständen“.«

Und wer es noch aktueller haben möchte, dem sei an dieser Stelle der Beitrag Auf Kosten der Sicherheit – Billige Arbeitskräfte am Flughafen des Politikmagazins „Frontal 21“ (ZDF) empfohlen:

»Ohne das Bodenpersonal am Check-in geht am Flughafen Berlin-Tegel nichts. Doch jetzt verlieren rund 220 Mitarbeiter ihre Jobs, weil sie angeblich zu teuer sind. Viele von ihnen haben über 20 Jahre am Flughafen gearbeitet. Ihr Arbeitgeber ist die WISAG, eine der größten Dienstleistungsfirmen in Deutschland. Die hat zahlreiche Subunternehmen am Flughafen gegründet, deren Mitarbeiter deutlich weniger verdienen. Von ihnen wird bald die Arbeit am Check-in übernommen. Damit will der Konzern die Kosten drücken – auf Kosten der Mitarbeiter. Und auf Kosten der Sicherheit: Weil Personal auf dem Vorfeld fehlte, waren mehrere Wochen billige Aushilfskräfte im Sicherheitsbereich des Flughafens beschäftigt – ohne die vorgeschriebene Sicherheitsprüfung zu durchlaufen. Die Gewerkschaft der Polizei warnt vor einer Durchlöcherung des Kontrollsystems. Frontal21 zeigt, mit welchen Methoden ein Unternehmen langjährige Mitarbeiter abserviert und durch billigere Arbeitskräfte ersetzt.«

Man kann nur hoffen, dass die nunmehr aufgedeckte skandalöse Sicherheitssituation (sicher nicht nur) am Flughafen Frankfurt nicht nur darauf reduziert wird, dass die Mitarbeiter als solche „versagt“ haben, weil sie anscheinend Qualifikationsmängel haben, die man durch ein paar Stunden Schulung wenigstens für die Papierlage zu korrigieren versuchen wird, sondern dass das System der Arbeitsbedingungen endlich zum Gegenstand einer breiten öffentlichen Debatte wird. Und dass sich hier etwas verbessert, für die Beschäftigten und damit auch für uns.

Foto: © Stefan Sell

Billig, billiger, Deutschland. Wie sich die Umsätze in der deutschen Fleischindustrie verdoppeln konnten und warum der Mindestlohn ein fragiler Fortschritt ist

Bis in das Jahr 2000 spielte die deutsche Fleischindustrie im Prinzip keine Rolle auf dem europäischen Markt. Seit dem Jahr 2000 ist die Branche dann umsatzmäßig explodiert. Es geht um eine  Verdoppelung des Umsatzes von knapp 20 auf 40 Milliarden Euro innerhalb der letzten 10 bis 15 Jahre. Wie konnte das passieren? Was hatte sich verändert? Ganz einfach: man verwandelte die Branche in eine – betriebswirtschaftlich und im Vergleich zu anderen europäischen Ländern gesprochen – „Effizienzmaschine“, vor allem dadurch, dass man Arbeitskräfte aus Osteuropa nach Deutschland geholt hat, die dann im Rahmen von Werkverträgen zu billigsten Löhnen ausgebeutet werden konnten. Mittlerweile wird bis zu 90% der Arbeit in den Schlachtbetrieben nach Angaben der Gewerkschaft NGG über Werkverträge organisiert. In der Vergangenheit wurde von Dumpinglöhnen zwischen drei bis sieben Euro berichtet, aber seit dem August dieses Jahres gibt es einen branchenweiten Mindestlohn von 7,75 Euro, der auch grundsätzlich für die Werkvertragsarbeitnehmer gilt. Also wird jetzt am Ende alles gut?

mehr

Überforderte Kommunen, überbelegte Unterkünfte, ein Staat, der sich betroffen zeigt von den erwartbaren Folgen der eigenen Abmagerung, aber auch Beispiele, dass es anders gehen kann

Dass Schutzbefohlene unseres Staates systematisch misshandelt worden sind, ist beschämend in einem hoch entwickelten Land wie Deutschland, kommentiert Barbara Schmidt-Mattern. Die sadistischen Quälereien in gleich mehreren Notunterkünften sind kein Ausrutscher, sie sind Folge einer schlampigen, ignoranten Flüchtlingspolitik, bei der sich Land und Kommunen jetzt gegenseitig den Schwarzen Peter zuschieben. Übergriffe, wie sie in dem Beitrag Das Geschäft mit den Flüchtlingen des WDR-Politikmagazins Westpol der Öffentlichkeit präsentiert werden mussten (vgl. dazu auch den Blog-Beitrag Schutzlos gegenüber denen, die schützen sollen? Vorwürfe gegen private Flüchtlingsheimbetreiber. Und bodenloser Zynismus eines Bürokraten), haben neben ihren immer vorhandenen individuellen Abgründen auf Seiten der einzelnen Täter auch eine strukturelle Komponente.

Da sind beispielsweise Firmen wie European Homecare, für die Flüchtlingshilfe ein Geschäft mit Gewinnorientierung ist. Jetzt gerät das Essener Unternehmen wegen Misshandlungen in einer Unterkunft in Nordrhein-Westfalen in die Schlagzeilen. Es ist nicht das erste Mal, wie David Böcking in seinem Artikel „Schlagkräftiges Team“ für die Flüchtlingsbetreuung berichtet. Die Übergriffe auf Flüchtlinge wurden nun aber nicht direkt von Mitarbeitern des Unternehmens European Homecare verübt, sondern von Mitarbeitern der privaten Wachfirma SKI, die als Subunternehmen eingesetzt wurde. Doch European Homecare fällt nicht zum ersten Mal auf. Im Jahr 2003 geriet das Unternehmen in Österreich in die Schlagzeilen, durch Übergriffe im Flüchtlingslager Traiskirchen bei Wien. Der Traiskirchener Bürgermeister Fritz Knotzer kritisierte die Zustände in der Flüchtlingsunterkunft scharf: „Seit der Privatisierung der Flüchtlingsbetreuung im Lager sind Gewalt, Totschlag, Vergewaltigung und Korruption an der Tagesordnung. Es ist ein einziges Chaos.“ Deutlicher geht es nicht.

»Erhalten haben soll European Homecare den Auftrag wegen eines besonders günstigen Angebots. Pro Tag und Flüchtling wollte das Unternehmen mit 12,89 Euro auskommen – und unterbot damit offenbar alle anderen Bewerber. Der Kostenfaktor ist weiterhin das wichtigste Argument, mit dem European Homecare für seine Dienste wirbt: „Wir sind ein kleines schlagkräftiges Team mit großer Erfahrung und geringen Overheadkosten“, heißt es in bestem Managerdeutsch auf der Seite.«

Ein „schlagkräftiges Team“ – was für ein bitterer Zynismus angesichts der neuerlichen Vorfälle, nunmehr in Nordrhein-Westfalen. Die Geschichte des Unternehmens European Homecare passt irgendwie ins Bild: Der »Gründer Rudolf Korte betrieb in Essen eine Firma für Baubeschläge und Schlüsseldienste, bevor er nach der Wiedervereinigung die Flüchtlingshilfe zunächst in Ostdeutschland als Geschäftsmodell entdeckte.«

»Mittlerweile betreibt das Unternehmen in Deutschland 40 Einrichtungen für Asylbewerber und Flüchtlinge, wobei die Dienstleistungen von der Einrichtung über Mahlzeiten bis zur Beratung reichen … „Das sind nicht die Schlimmsten“, heißt es aus einer Nichtregierungsorganisation.« Das lässt tief blicken – hier aber interessiert besonders das Geschäftsmodell hinter dieser und anderer Firmen, die Teil einer regelrechten Flüchtlingsindustrie sind. Ihnen ist der „Gegenstand“ ihres Gewerbes egal, während sich traditionelle Hilfsorganisationen meist auch als Anwälte von Asylsuchenden verstehen und nicht gewinnorientiert arbeiten.

Insofern passen die privaten, gewinnorientierten Unternehmen in den allgemeinen Kontext der Ökonomisierung auch von Handlungsfeldern, wo der Staat eine besondere Verantwortung hat. Wenn man sich einmal auf diesen Pfad der Entstaatlichung einlässt und die outgesourcte Aufgabenerledigung dann auch noch einer ungebremsten Ökonomiserung ausgesetzt wird, dann muss es zu dem kommen, was man in vielen Handlungsfeldern des Sozial- und Gesundheitssystems studieren kann: eine immer stärkere Kostensenkungsfokussierung unter dem neutral daherkommenden Terminus der „Wirtschaftlichkeit“, diese faktisch aber kastriert im Sinne einer reinen Kosteneffizienzsteigerung. Die frisst dann nicht selten ihre Kinder, wie auch Böcking am Beispiel von European Homecare und deren Aktivitäten in Österreich aufzeigt:

»Im österreichischen Traiskirchen ist European Homecare inzwischen nicht mehr zuständig, sondern das ebenfalls umstrittene Schweizer Privatunternehmen ORS. „Sie wurden abermals unterboten“, vermutet Christoph Riedl vom Flüchtlingsdienst der österreichischen Diakonie als Grund für den Wechsel. Seine eigene Organisation habe angesichts der Bedingungen in der Ausschreibung von vorneherein verzichtet. „So billig wollten wir uns erst gar nicht bewerben.“«

Diese Zusammenhänge sind wahrlich keine Neuigkeiten, sondern hinlänglich bekannt und erforscht. Insofern bringt es Barbara Schmidt-Mattern in ihrem Kommentar zu den aktuellen Vorfällen in Nordrhein-Westfalen auf den Punkt:

»Die Versorgung und der Schutz der oft traumatisierten Flüchtlinge sind Hoheits-Aufgaben unserer Behörden. Wie kann es da angehen, dass eine solche Verantwortung in die Hände privater Firmen gelegt wird – die selbstverständlich zuerst an ihren Profit denken? Die jetzt in Verruf geratene Essener Firma European Homecare – der Name klingt wie Hohn – kassiert für jeden betreuten Asylbewerber bis zu 1.000 Euro im Monat. Zugleich aber sind Heimbetreiber, zwielichtige Sicherheitsdienste und andere Subunternehmer nicht überprüft worden, obwohl jedem Bürgermeister und auch dem Innenministerium in Düsseldorf einleuchten dürfte, dass es eben nicht reicht, jemanden für fünf Euro pro Stunde an eine Tür zu stellen, nur weil er Muskeln hat.«

Und ergänzend dazu kann man dem Beitrag „Wir brauchen klare Standards“ entnehmen:

»Während renommierte Hilfsdienste wie das Deutsche Rote Kreuz, die Malteser oder Johanniter wegen der steigenden Asylbewerber kaum noch personelle Ressourcen haben, übernahm European Homecare in den letzten Monaten immer mehr staatliche Betreuungsaufträge und avancierte zum größten Betreiber von Flüchtlingsunterkünften in Deutschland … Bereits in den vergangenen Monaten soll European Homecare die vereinbarten Standards bei Unterbringung und Verpflegung kaum noch eingehalten haben. Statt Fachkräfte seien oft Ungelernte oder Berufsanfänger eingesetzt worden, klagen Flüchtlingsorganisationen … Eine Unternehmenssprecherin verwies im WDR auf den Anstieg der Flüchtlingszahlen, die das Einhalten der üblichen Standards kaum noch möglich mache.

Tatsächlich sind die meisten der 14 Flüchtlingsunterkünfte in NRW derzeit mit 5.134 Menschen restlos überfüllt. Ausgelegt sind die Einrichtungen nur für 4.835 Menschen. Derzeit werden in NRW monatlich 3.400 bis 3.800 Asylanträge registriert.«

Die hier verhandelte Thematik steht nicht im luftleeren Raum, sondern sie ist eingebettet in eine sich zuspitzende Entwicklung hinsichtlich der Zuwanderung nach Deutschland mit all ihren Herausforderungen und Problemen: Kommunen überfordert, Unterkünfte überbelegt, so die Überschrift eines Artikels von Andrea Dernbach. »Es gibt nicht genug Unterkünfte, das erzeugt Frust – drinnen und draußen.« Wohl leider wahr. Dass die Kommunen angesichts des wachsenden Zustroms an Flüchtlingen zunehmend auf private Dienstleister zurück greifen, um den Betrieb der Unterkünfte zu sichern und dass damit Risiken verbunden sind, wirft ein Schlaglicht auf die Situation, leuchtet aber nicht das ganze Feld aus.

Dernbach beschreibt kompakt die Struktur:

»Während der ersten drei Monate sind alle Flüchtlinge verpflichtet, in einer sogenannten „Erstaufnahmeeinrichtung“ zu leben, die ihnen die Behörden zuweisen und für deren Kosten die Länder direkt aufkommen. Das gilt auch für Flüchtlinge, die in einer Stadt Verwandte oder Freunde haben, die sie – bei deutlich geringeren Kosten für die öffentlichen Haushalte – bei sich wohnen lassen und versorgen könnten. Aber auch nach Ablauf der drei Monate müssen sie, so heißt es im Asylverfahrensgesetz „in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften“ darauf warten, dass über ihren Antrag entschieden wird. Wohin sie kommen, entscheidet der „Königsteiner Schlüssel“, mit dessen Hilfe die möglichst gleichmäßige Verteilung auf alle Bundesländer berechnet wird. Dort sind dann meist die Kommunen oder Landkreise für sie verantwortlich, die Länder zahlen Pauschalen für die Unterbringungskosten der Flüchtlinge.«

Hier besonders relevant sind die Folgen:

»An Unterbringung und Verteilung gibt es seit vielen Jahren harte Kritik: Die Flüchtlinge sind kaserniert und praktisch ohne Kontakt zur Bevölkerung. Das monate-, manchmal jahrelange Warten, das sie zu Untätigkeit verdammt, macht viele depressiv, führt zu Konflikten auch unter Heimbewohnern.«

Wie immer stellt sich an solchen Punkten die Frage: Gibt es denn bessere Beispiele? Gute Ansätze? Auch dazu finden wir einen Hinweis in dem Artikel von Andrea Dernbach:

»Gari Pavkovic, langjähriger Leiter der städtischen Stabsstelle Integration in Stuttgart, sieht die Lösung in der kontinuierlichen Zusammenarbeit mit erfahrenen Partnerorganisationen. Das seien in Stuttgart die Migrationsdienste der freien Wohlfahrtspflege, etwa von Diakonie und Caritas: „Wir wollen die Leute kennen, die da arbeiten“, sagte Pavkovic … „Das Problem, auf private Dienste zurückgreifen zu müssen, haben wir nicht.“ Wenn mehr Menschen kämen, stellten die Wohlfahrtsorganisationen Personal ein.«

Und die Vertreter der Stadt Stuttgart heben hervor, dass eine lange gute Zusammenarbeit Kontrolle nicht ausschließt. In Stuttgart sind keine Subunternehmer erlaubt, man verlangt selbstverständlich polizeiliche Führungszeugnisse von den Beschäftigten und bezahlt werden muss nach Tarif. Leider nur scheinbare Selbstverständlichkeiten, wie man an vielen anderen Orten zur Kenntnis nehmen muss. Und natürlich spielt auch eine Rolle, ob die Kommunen ihre Planungsaufgaben erledigen:

»Geholfen habe auch, dass die Stadt vorzusorgen versuchte und bereits in den letzten Haushalt 20 Millionen mehr für die Versorgung von Flüchtlingen eingestellt hatte. Auch Unterkünfte, so Pavkovic, „waren da, bevor die Flüchtlinge kamen“.«

Und ein zweites Beispiel von der „guten“ Seite: Die Stadt Münster (in Nordrhein-Westfalen). Jochen Köhnke, der Dezernent für Migration und Interkulturelle Angelegenheiten der Stadt Münster, hat eine Paper mit dem Titel Kreative politische Konzepte der Flüchtlingsaufnahme in Münster geschrieben, das die Friedrich-Ebert-Stiftung in diesen Tagen veröffentlicht hat.

»Die Stadt Münster hat eine Konzeption entwickelt, die eine dezentrale Verteilung der Zuwanderinnen und Zuwanderer über das gesamte Stadtgebiet vorsieht. Die Unterbringung erfolgt in Einrichtungen für maximal 50 Personen. Die städtische Verwaltung und Organisationen der Zivilgesellschaft entwickelten gemeinsam dieses Konzept. Die Entscheidungen im Rat erfolgten einstimmig. Außerdem werden Maßnahmen zur Integration der Flüchtlinge angeboten. Ehrenamtliche Arbeit ist ein wichtiger Pfeiler dieses Betreuungskonzeptes.«

Es bleibt zu hoffen, dass die aktuelle Aufregung über die aufgedeckten Missstände in den Flüchtlingsheimen zur einer strukturellen Diskussion über und vor allem zu echten Veränderungen  am bestehenden System führt und nicht das übliche Schicksal der medialen Erregungsökonomie erfahren muss. Denn es geht hier – um das noch einmal in aller Deutlichkeit zu sagen – um Menschen, die unseres Schutzes bedürfen, auch wenn sie nicht hier bleiben können oder dürfen. Es geht um Menschenrechte und die sind nicht verhandel- oder relativierbar.

Mindestlohnpflicht bei öffentlichen Aufträgen? Ja, aber nicht für Subunternehmer im Ausland. Ein deutsch-polnisches Modell der Bundesdruckerei wird vom EuGH bestätigt

Ein wichtiges Argument für einen gesetzlichen Mindestlohn war und ist, dass ein solcher auch für die Beschäftigten gilt, die nach Deutschland kommen und hier arbeiten. Ansonsten könnten diese Arbeitnehmer mit Löhnen vergütet werden, die auf dem Niveau des Herkunftslandes und damit möglicherweise deutlich unter dem liegen, was in Deutschland gezahlt werden muss. Mit einem für alle geltenden Mindestlohn kann man die daraus resultierende Verzerrung vermeiden – jedenfalls grundsätzlich, denn es gibt natürlich weitere Möglichkeiten, trotzdem ein Kostengefälle zu nutzen, wenn man beispielsweise an die Sozialversicherungsbeiträge denkt, die ebenfalls erheblich variieren. Unabhängig davon gibt es auch die Option, einen Teil oder den gesamten Auftrag an einen Standort mit deutlich niedrigeren Arbeitskosten zu verlagern. Dagegen ist man im Inland dann machtlos, vor allem, wenn die Verlagerung innerhalb der EU passiert, denn hier gilt grundsätzlich die Dienstleistungsfreiheit. Nun gibt es in den meisten Bundesländern Tariftreue- und Vergabegesetze, mit denen bei öffentlichen Aufträgen u.a. die Einhaltung von Mindestlohnbestimmungen eingefordert wird, um einen Auftrag bekommen zu können (vgl. dazu die Abbildung über Tariftreue-Regelungen in Deutschland vom WSI Tarifarchiv). Insofern bietet es sich für ein Unternehmen an, über die Auslagerung des eigentlichen Auftrags an einen öffentlichen Auftrag im Inland zu kommen, was aber beim öffentlichen Auftraggeber sauer aufstoßen kann.

Zum Sachverhalt erfahren wir:

»Im aktuellen Fall ist der Bieter für einen Dienstleistungsauftrag der Stadt Dortmund die bundeseigene Bundesdruckerei. Sie wollte den Dienstleistungsauftrag in Polen durch ihre dort ansässige hundert-prozentige Tochtergesellschaft ausführen lassen. Die Bundesdruckerei sah sich nicht in der Lage, gegenüber dieser Nach-Unternehmerin durchzusetzen, dass diese ebenfalls die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohnes (in NRW derzeit 8,62 Euro pro Stunde) abgibt. Es kam zum Rechtsstreit, weil die Bundesdruckerei nach Ansicht der Stadt Dortmund den Auftrag deshalb nicht erhalten soll. Die Vergabekammer Arnsberg hatte wegen europarechtlicher Bedenken einen Vorlagebeschluss an den EuGH gerichtet.«

Subunternehmer im Ausland müssen keinen Mindestlohn zahlen. Europäischer Gerichtshof: Bundesdruckerei darf Auftrag nach Polen auslagern – so die knackige Überschrift eines der Berichte über die nun vorliegende Entscheidung des EuGH. Das höchste EU-Gericht hat damit zu Ungunsten der Stadt Dortmund, die über eine Ausschreibung einen Auftrag zur Aktendigitalisierung und Konvertierung von Daten ihres Stadtplanungs- und Bauordnungsamts vergeben wollte, entschieden, denn man hatte mit Bezug auf das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG – NRW) in Anwendung dieses Gesetzes von allen Bietern verlangt, dass das Mindestentgelt von 8,62 Euro auch den Arbeitnehmern zu gewährleisten sei, die bei einem vom Bieter vorgesehenen Nachunternehmer mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat (im vorliegenden Fall Polen) beschäftigt sind und den betreffenden Auftrag ausschließlich in diesem Staat ausführen.

Der EuGH hat sich nicht mit der Frage befasst, welche Mindestlohn-Regeln gelten, wenn der ausländische Subunternehmer die Arbeit vor Ort in Deutschland verrichtet, sondern es geht um die vollständige Dienstleistungserbringung in einem anderen Land als Deutschland.

Hier die Kernaussage der Entscheidung des EuGH, die man der Pressemitteilung Nr. 129/14 entnehmen kann:

»Ein bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vorgeschriebenes Mindestentgelt kann nicht auf die Arbeitnehmer eines Nachunternehmers mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat erstreckt werden, wenn diese Arbeitnehmer den betreffenden Auftrag ausschließlich in diesem Staat ausführen. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Mindestentgelts, das keinen Bezug zu den Lebenshaltungskosten in diesem anderen Mitgliedstaat hat, verstößt gegen die Dienstleistungsfreiheit.«

Der EuGH hat entscheiden, dass es der »Dienstleistungsfreiheit zuwiderläuft, wenn der Mitgliedstaat, dem der öffentliche Auftraggeber angehört, den Nachunternehmer verpflichtet, den Arbeitnehmern ein Mindestentgelt zu zahlen.«

Die Begründung des EuGH für seine Entscheidung ist eine ökonomische:

»Indem diese Regelung nämlich ein festes Mindestentgelt vorgibt, das zwar dem entspricht, das erforderlich ist, um in Deutschland eine angemessene Entlohnung der Arbeitnehmer im Hinblick auf die in diesem Land bestehenden Lebenshaltungskosten zu gewährleisten, aber keinen Bezug zu den in dem Mitgliedstaat bestehenden Lebenshaltungskosten hat, in dem die Leistungen im Zusammenhang mit dem betreffenden öffentlichen Auftrag ausgeführt werden (im vorliegenden Fall Polen), und damit den in diesem Mitgliedstaat ansässigen Nachunternehmern die Möglichkeit vorenthalten würde, aus den zwischen den jeweiligen Lohnniveaus bestehenden Unterschieden einen Wettbewerbsvorteil zu ziehen, geht sie nämlich über das hinaus, was erforderlich ist, um zu gewährleisten, dass das Ziel des Arbeitnehmerschutzes erreicht wird.«

Diese Argumentation ist für sich genommen auch nachvollziehbar, denn wie sollte das Gericht auch anders entscheiden angesichts der Fallkonstellation, dass die gesamte Dienstleistungserbringung in einem anderen Mitgliedsstaat der EU stattfinden soll? Ansonsten würde im Extremfall jeder aufgrund seiner niedrigeren Kosten günstigere Anbieter aus dem Ausland abgeblockt werden können. Vor diesem Hintergrund erscheint auf den ersten Blick eine solche Kritik überzogen:

»Die Europaparlamentarierin Evelyne Gebhardt (SPD) beklagte, der EuGH gewichte einmal mehr Unternehmerinteressen von Anbietern aus Billiglohnländern stärker als die Interessen heimischer Unternehmen und ihrer Mitarbeiter. »Die Ausbreitung von Subunternehmertum darf nicht mit dem Geld der Steuerzahler finanziert werden«, kritisierte sie.«

Auf der anderen Seite steckt natürlich auch ein Kern Wahrheit in dieser Wahrnehmung der Entscheidung, denn der vorliegende Fall ist ja auch dadurch gekennzeichnet, dass der Bieter, also die Bundesdruckerei, die eigenen Lohnkosten dadurch zu unterlaufen versucht, in dem ein Tochterunternehmen in Polen gegründet wird, über die man dann die Auftragserledigung der Stadt Dortmund zu einem Preis anbieten kann, bei dem die inländische Konkurrenten, die sich an die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen halten müssen, nicht mitgehen können und aufgrund des Dumpingpreises ausscheiden werden. Man könnte dies logisch gesehen nur ausschließen, in dem man die Auftragserledigung an ein bestimmtes Territorium bindet, was wiederum europarechtlich nicht funktionieren wird.

Ein schlechter Geschmack bleibt natürlich mit Blick auf die Aufträge, die man tatsächlich auch vollständig auslagern kann, denn dann wird das beschriebene Ungleichgewicht im Ausschreibeverfahren nicht auflösbar sein, wenn der Preis entscheidend ist für die Vergabe. Letztendlich folgt das Modell dem Outsourcing vieler produzierender Unternehmen, die Teile der Produktion oder diese insgesamt an billigere Standorte verlagern.

Der DGB kritisiert die EuGH-Entscheidung. Unter der Überschrift „Körzell: Geschäftsmodelle à la Bundesdruckerei stoppen“ wird Stefan Körzell vom DGB-Bundesvorstand zitiert:

»Unabhängig von juristischen Auseinandersetzungen sieht Körzell vor allem den Bund in der Pflicht: „Gerade die öffentliche Hand sollte mit gutem Beispiel vorangehen und alles unterbinden, was Lohndumpingprozesse befördert. Der Bund als Eigner der Bundesdruckerei darf keine Mindestlohn-Umgehungsstrategien zulassen, indem über Tochterfirmen in Nachbarländern Leistungen billiger eingekauft werden.“ Das „Geschäftsmodell“ der Bundesdruckerei berge die Gefahr, dass die Interessen der Beschäftigten in Deutschland unter Druck gerieten. Dies habe auch Auswirkungen auf die Sozialversicherungssysteme.«

Juristisch gesehen ist die Entscheidung des EuGH aber eine Niederlage für die Gewerkschaften, die im Vorfeld ein Gutachten in Auftrag gegeben hatten: Der Arbeitsrechtler Wolfgang Däubler hatte in seinem Gutachten zu diesem Fall (Sind die Mindestlohnvorgaben des TVgG NRW für öffentliche Auftragnehmer und deren Nachunternehmer mit dem Unionsrecht vereinbar?, Düsseldorf, 20. Januar 2014) festgestellt, dass das nordrhein-westfälische Tariftreuegesetz europarechtskonform ist: Weder die Entsenderichtlinie noch die Dienstleistungsfreiheit seien verletzt. Dieser Sichtweise ist das EuGH offensichtlich nicht gefolgt.