Erfolge und Schein-Erfolge beim Kampf gegen miese Arbeitsbedingungen: Ryanair mal wieder

In den vergangenen Jahren wurde hier immer wieder in zahlreichen Beiträgen ausführlich über den Billigflieger Ryanair berichtet – und wie dort mit den Beschäftigten umgegangen wird. Dazu nur als ein Beispiel bereits vom 28. Mai 2015: Billig hat einen hohen Preis. Die Piloten bei Ryanair. Aber ein Teil der bei diesem irischen Unternehmen Beschäftigten hat sich gewehrt und wehrt sich weiterhin – und so konnte man seit dem vergangenen Jahr den Eindruck bekommen, dass die ganz hart Nuss Ryanair am Ende dann doch noch für die Durchsetzung normaler Arbeitnehmerrechte geknackt werden konnte.

»Die Gewerkschaft Verdi hat mit dem Billigflieger Ryanair einen Tarifvertrag für die rund 1100 in Deutschland stationierten Flugbegleiter abgeschlossen. Vereinbart wurden unter anderem ein um 600 Euro im Monat höheres Grundgehalt, weitere Entgeltsteigerungen um bis zu 250 Euro und Sozialplanregeln bei Versetzungen«, konnte man im März dieses Jahres beispielsweise in diesem Artikel lesen: Tarifvertrag für Flugbegleiter bei Ryanair perfekt. Und in diesen Tagen wird der nach 18 Jahren an der Spitze der Gewerkschaft ver.di in den Ruhestand wechselnde Frank Bsirske mit diesen Worten zitiert: »Als „Mutmacher“ für die Gewerkschaften bewertete er den im vergangenen Jahr erreichten Tarifabschluss für die Flugbegleiterinnen bei Ryanair. „Wir haben es geschafft, einen guten Tarifvertrag durchzusetzen mit rund 1000 Euro mehr im Monat.“ Der irische Billigflieger sei „ein Menetekel für eine stark globalisierte Belegschaft zu unerhört prekären Arbeitsbedingungen mit einem Milliardär als Eigentümer, der Tarifverträge kategorisch ablehnte. In so einem Umfeld sich als durchsetzungsfähig zu beweisen – das ist schon ein Mutmacher“,« so seine Worte in dem Artikel Verdi-Chef sieht im Tarifabschluss mit Ryanair einen „Mutmacher“.

Foto: © Stefan Sell

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Streikerlaubnis auf dem Firmengelände. Also unter bestimmten Umständen, so das Bundesarbeitsgericht

Viele werden sich schon daran „gewöhnt“ haben – die regelmäßigen Streiks und Streikversuche der Gewerkschaft Verdi bei Amazon. Auch am heutigen Schnäppchentag Black Friday soll wieder zugeschlagen werden: »Verdi forderte die Mitarbeiter an den Standorten im hessischen Bad Hersfeld und im nordrhein-westfälischen Rheinberg für Freitag zum Ausstand auf. Die Gewerkschaft kämpft seit Jahren dafür, dass die Amazon-Beschäftigten einen Tarifvertrag bekommen und nach dem Tarif für den Einzel- und Versandhandel bezahlt werden. Amazon lehnt dies bislang ab«, so diese Meldung: Streik bei Amazon – und das am Black Friday. Was sagt das Unternehmen dazu? »Die Streiks am Schnäppchentag haben nach Angaben des Online-Händlers keinen Einfluss auf die Bestellungen. „Da die überwiegende Mehrheit der Mitarbeiter weiterhin wie geplant arbeitet, sind Kundenbestellungen vom Streik nicht betroffen“, erklärte Amazon am Freitag.«

Auch wenn man das von außen schwer prüfen kann – wenn es zu Streikaktionen bei Amazon kommt, dann muss man schon festhalten, dass sich viele Beschäftigte nicht daran beteiligen. Die will die Gewerkschaft mit den Streikenden natürlich erreichen, vor allem dann, wenn sie zur Arbeit gehen. Man kennt die Streikwachen vor einem Unternehmen – bei Amazon gab es jetzt aber einen Konflikt, weil die Streikenden die anderen Mitarbeiter auf betriebseigenem Gelände angesprochen haben. Das wollte das Unternehmen untersagen. Mit diesem Ansinnen ist Amazon aber vor dem Bundesarbeitsgericht gescheitert. Streiks auf dem Betriebsgelände sind legal – so ist eine der vielen Meldungen zu der neuen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts überschrieben. Wie immer bei juristischen Entscheidungen muss man aber genau hinschauen, was wirklich geurteilt wurde. 

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Über den Wolken darf die Freiheit nicht grenzenlos sein. Ryanair als Lufthansa 4.0 und allererste Umrisse international koordinierter Arbeitskämpfe

Viele werden sich noch erinnern an die zahlreichen Pilotenstreiks bei der Lufthansa. Nach langen Auseinandersetzungen wurde dann ein Burgfrieden geschlossen zwischen der Pilotengewerkschaft Cockpit und der Lufthansa. Während der Streikaktionen wurden die Piloten des ehemaligen Staatsmonopolisten Lufthansa in vielen Medien als raffgierige und überversorgte Spitzenverdiener dargestellt, die nur ihre goldenen Pfründe sichern wollen und dafür alle anderen mit ihren Arbeitsniederlegungen belästigen. Dass dem nicht wirklich so war, konnte man differenzierten Beiträgen entnehmen (vgl. dazu beispielsweise Über den Wolken geht es weniger um grenzenlose Freiheit, als um Gehälter, Altersversorgung und Sparprogramme. Wie unten auf dem Boden. Zur Arbeitsniederlegung der Lufthansa-Piloten vom 1. April 2014).

Und schon damals wurde immer wieder darauf hingewiesen, dass wenn, dann die Beschäftigten bei Ryanair allen Grund hätten, die Arbeit niederzulegen angesichts der im Vergleich mehr als miesen Arbeitsbedingungen nicht nur für die Flugbegleiter, sondern auch für die meisten Piloten. Aber bei denen werde ja nicht gestreikt. Und der irische Billigflieger konnte seine gewaltige Expansion in Europa ungestört fortsetzen. Wobei man nur lange genug das Feuer brennen lassen muss, das man in der eigenen Hütte gelegt hat – und wenn dann die Marktverhältnisse „günstig“ sind für die Seite der Arbeitnehmer, dann ändert sich das gewohnte Bild in rasanter Geschwindigkeit. 2018 war das der Fall, für Ryanair. Und darüber hinaus.

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Alles hat seinen Preis? Eine Streikbruchprämie ist ein zulässiges Kampfmittel für den Arbeitgeber, so das Bundesarbeitsgericht

Ein Streik funktioniert definitionsgemäß nur, wenn die streikenden Arbeitnehmer der Arbeit fernbleiben. Der Arbeitgeber hat natürlich ein Interesse daran, das zu verhindern. Immer wieder wurde beispielsweise davon berichtet, dass Unternehmen Leiharbeiter als Ersatz für arbeitskämpfende Beschäftigte eingesetzt haben. Auf dieses Form des Streikbruchs hat der Gesetzgeber zwischenzeitlich zu reagieren versucht. Aber noch besser für den Arbeitgeber wäre es natürlich, wenn die eigenen Mitarbeiter dem Streikaufruf der Gewerkschaft gar nicht erst folgen würden.

Um das zu erreichen, kann man daran denken, den Beschäftigten die Streikbereitschaft abzukaufen, sie gleichsam zum Dableiben finanziell „ermuntern“ bzw. sie zu bestechen. Das passiert sich immer wieder in der Praxis. Darüber ist die andere Seite verständlicherweise not amused. Mit so einem Fall hat sich das Bundesarbeitsgericht beschäftigt und eine eindeutige Entscheidung getroffen, die der Gewerkschaftsseite nicht gefallen wird.

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Billig kostet. Die Streiks beim Billigflieger Ryanair und ein Blick auf die Zukunft der Arbeitskämpfe

Ryanair, immer wieder Ryanair. So wie auch in anderen Branchen einzelne Unternehmen stellvertretend für ein Prinzip genannt werden (man denke hier an Aldi für die Discounter), steht der irische Anbieter von Flugreisen für die Billigflieger dieser Welt. Und das Unternehmen hat (noch) ein markantes Gesicht, das des Ryanair-Chefs Michael O’Leary. Den als exzentrisch zu bezeichnen ist fast schon eine unzulässige Weichmalerei. »Legendär ist seine Fahrt durch das Städtchen Luton nördlich von London in einem Weltkriegspanzer: Im Jahr 2003 fuhr Michael O’Leary, Chef der irischen Billigfluggesellschaft Ryanair, vor die Zentrale des Konkurrenten Easyjet und rief: „Wir werden das Luftfahrtgeschäft, so wie wir es kennen, zerstören!“ Binnen drei Jahren werde man die größte Airline Europas sein, kündigte er an … Es dauerte ein wenig länger, aber gemessen an der Zahl der beförderten Passagiere liegt Ryanair vor der Lufthansa-Gruppe auf Platz eins«, so Kevin P. Hoffmann in seinem Porträt Der Ire mit dem Panzer. Der Sohn irischer Landwirte hat sich seinen Ruf als größter Clown und Zyniker der Branche hart erarbeitet.

Aber man sollte ihn nicht nur reduzieren auf seine irren Ankündigungen. Beispiele dafür: Man prüfe den Einbau von Stehplätzen in den Maschinen – wobei sein Unternehmen damals, 2009, nicht vom Stehen, sondern vom „vertikalen Sitzen“ gesprochen hat. Und in offensichtlicher Anlehnung an den Traum der Alchemisten, aus Scheiße Gold zu machen, überrascht dann auch so eine fast schon als handfest zu nennende Überlegung nicht: » Die irische Fluggesellschaft plant eine Gebühr für den Toilettenbesuch an Bord. Außerdem soll die Zahl der Stillen Örtchen eventuell von drei auf eins reduziert werden, damit eine weitere Sitzreihe Platz im Flieger hat«, konnte man 2010 diesem Artikel entnehmen: Ryanair erwägt ein Geschäft mit der Notdurft. Alles bislang nur Luftnummern. Das gilt aber nicht für die realen Arbeitsbedingungen, denen die Beschäftigten bei diesem Unternehmen ausgesetzt sind.

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