Immer mehr Rentner müssen Einkommenssteuer bezahlen. (K)ein Problem? Ein Exkurs in die unübersichtlichen Tiefen des Renten- und Steuerrechts

Es gibt Meldungen, die für sich genommen eine Menge Aufregerpotenzial haben. Das hier ist so eine: Fiskus greift bei Rentnern zu: »Rentner zahlen immer mehr Einkommensteuer. So flossen nach den jüngsten Zahlen 2015 rund 34,65 Milliarden Euro Einkommensteuer von Steuerpflichtigen mit Renteneinkünften an den Staat … 2014 waren es erst 31,44 Milliarden Euro, 2005 erst 15,55 Milliarden Euro. Während es beim gesamten Steueraufkommen zwischen 2005 und 2015 eine Steigerung von rund 50 Prozent gab, waren es bei der Einkommensteuer der Rentner rund 130 Prozent.«

Die Reaktionen darauf sind wie so oft in den heutigen Zeiten polarisiert: Während auf der einen Seite viele empört sind, dass nun auch „die“ Rentner vom Finanzamt in die Mangel genommen werden und die an sich schon überschaubaren Renten zusätzlich belastet werden, was nur als „Abzocke“ zu verstehen sei, melden sich andere zu Wort und verneinen jede Relevanz dieser Information, denn das Bundesverfassungsgericht habe schon vor Jahren geurteilt, dass die zunehmende Besteuerung von gesetzlichen Renten völlig in Ordnung gehen würde. Man erlebe hier wieder einmal einen aufgebauschten Strom im Wasserglas.

Wie so oft bei sozial- und steuerpolitischen Fragen gibt es für beide Seiten teilweise gute Argumente und die Wahrheit liegt irgendwo zwischen den beiden skizzierten Polen. Um was genau geht es hier?

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Die Steuern auf Tampons werden abgesenkt und zahlreiche Angebote der Weiterbildung werden von der Steuerbefreiung befreit. Aus den Untiefen des Steuer- und Weiterbildungswesens in Zeiten der Sonntagsreden

Der Bundesfinanzminister und Vizekanzler des Landes, Olaf Scholz (SPD), ist offensichtlich Feminist. Er hat zahlreiche Stimmen gehört, die sich über die angeblich ungerechte volle Umsatzbesteuerung beim Verkauf von Tampons beschweren. Ein klarer Fall von Frauendiskriminierung, denn die Männer brauchen das nicht.

Scholz ist Politprofi und als solcher hat er erkannt, dass man sich hier profilieren kann durch die wohlfeile Inaussichtstellung, dass Tampons in Zukunft genau so behandelt werden wie Hundefutter, denn das wird bereits mit dem abgesenkten Mehrwertsteuersatz von nur 7 Prozent gepampert – übrigens die humanoiden, also echten Pampers gehen zum vollen Satz über die Ladentheke, da gibt es keine Reduktion. Egal, ein Hashtag wie #pinktax trendet bestimmt, hat sich der ansonsten spröde daherkommende Hanseat wohl gedacht.

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Ein Erste-Hilfe-Kurs oder ein Integrationskurs dient der „Freizeitgestaltung“. Da kommt jetzt die Umsatzsteuer oben drauf. Aus den niederen Niederungen des Steuerrechts

Generell gilt ja bekanntlich die Lebensweisheit: Achten Sie auf das Kleingedruckte. Und wir kennen aus dem Alltag zugleich: Das liest kaum jemand. Und grundsätzlich ist das mit den vielen kleinteiligen Regelungen in Gesetzen – vor allem, wenn sie sozialpolitisch relevante oder bzw. hier und steuerrechtliche Aspekte betreffen – auch so. Man sieht selbst als geübter Leser den Wald vor lauter Verweisungsbäumen nicht mehr.

Und nun bekommen wir erneut ein Beispiel dafür serviert. Das bezieht sich auf den in Sonntagsreden vielbeschworenen Aspekt der Weiterbildung, der ja die Zukunft gehören soll, in Verbindung mit der aus Sicht des Staates „schönsten“ Steuerart, also der Umsatzsteuer, umgangssprachlich Mehrwertsteuer. „Schön“ deshalb, weil die Einnahmen aus dieser Steuer bei jedem Verkauf am Ende anfallen und abgeführt werden müssen. Selbst Schwarzarbeiter bekommt man am Ende zumindest umsatzsteuermäßig wieder eingefangen, wenn sie ihre Einnahmen in den normalen Wirtschaftskreislauf einspeisen. Die Einnahmen aus der Umsatzsteuer sprudeln kräftig.

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Die erneut in Aussicht gestellte „Grundrente“ jenseits ihrer Sinnhaftigkeit, aber diesseits von Fehlfinanzierung und Luftbuchungen

Es geht an dieser Stelle ausdrücklich nicht um die Frage nach der generellen Sinnhaftigkeit einer „Grundrente“, die zumindest in der SPD-Variante in diesen Tagen Gestalt anzunehmen beginnt. Dazu aus dem Bundesarbeitsministerium ein mittlerweile veröffentlichter Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung der Grundrente für langjährig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz – GruRG) vor, dem man Details entnehmen kann. Die Potenziale, aber auch die systematisch höchst komplizierten Untiefen des Ansatzes verdienen eine gesonderte Analyse.

Es geht hier – wieder einmal – um das liebe Geld. Die Grundrente soll nach den Vorstellungen des Bundesarbeitsministers Heil (SPD) zum Jahr 2021 eingeführt werden. Wenn sie so kommen würde, wie man sich das bei der SPD wünscht, dann rechnet das Ministerium mit diesen Ausgaben: Die Kosten für die Grundrente belaufen sich im Einführungsjahr 2021 auf rund 3,8 Mrd. Euro, in den Folgejahren steigen sie voraussichtlich leicht: 2022 auf 4,1 Mrd., 2023 auf 4,3 Mrd., 2024 auf 4,5 Mrd. und 2025 auf 4,8 Mrd. Euro.

Und wie soll das finanziert werden? Sicher aus Steuermitteln, wie das früher immer wieder kommuniziert wurde. Hier aber wird der eine oder andere stirnrunzelnd an die sogenannte „Mütterrente“ denken, also der Rente für Erziehungszeiten, deren Ausweitung eigentlich auch aus Steuermitteln finanziert werden sollte, es dann aber wieder einmal anders gekommen ist, so dass der Beitragszahler zur gesetzlichen Rentenversicherung zur Kasse gerufen wurde und wird.

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Mieten und Immobilienpreise steigen vor sich hin – und der Staat fördert einen Teil davon durch die steuerliche Begünstigung von Renditejägern

Ohne Frage – für viele Menschen nicht nur im unteren Einkommensbereich, sondern zunehmend für viele normale Durchschnittsverdiener ist der Mangel an halbwegs bezahlbaren Wohnraum gerade in den wachsenden Städten eine existenzielles Problem. Für die grassierende Wohnungsnot gibt es natürlich mehrere, teilweise ganz unterschiedliche Gründe. Aber eine Rolle spielt sicher der Tatbestand, dass sich in diesem Bereich zahlreiche Spekulanten und Renditejäger tummeln, die nicht nur, aber auch angesichts des Defizits an anderen renditenträchtigen Anlagemöglichkeiten das reichlich vorhandene Geld (also natürlich nicht bei allen, sondern den Anlegern) in den Immobilienbereich schleusen. Und die dort Kasse machen wollen.

Und die Mieten und Kaufpreise für Immobilien steigen und steigen. Und diese Bewegung der Preise nach oben wird auch durch staatliche Anreize gefördert statt begrenzt. Mit Blick auf den Preisanstieg führt Tal Schönball in seinem Kommentar Der Staat darf Renditejägern keine Steuerschlupflöcher lassen aus: »Schuld daran ist der Markt. Und der Staat. Denn der hat einer kleinen Gruppe von Investoren ein Jahrhundertgeschenk gemacht: Steuerfreiheit auf den Immobilienhandel. Dafür müssen die Investoren ihre hübschen Häuser nur in eine nette Verpackung verhüllen, in einen „Firmenmantel“. Schon ist die Steuerpflicht ausgehebelt – durch einen sogenannten „share deal“.«

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