Und noch einmal vom Bundessozialgericht für die Akten: Keine Beitragsentlastung für Eltern in der Rentenversicherung

Grundsätzliche Entscheidungen kommen trocken daher: »Der 12. Senat des Bundessozialgerichts hat heute entschieden, dass es nicht gegen die Verfassung verstößt, wenn von Eltern wegen ihrer Betreuungs- und Erziehungsleistungen keine niedrigeren Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gefordert werden (Aktenzeichen B 12 KR 14/15 R).« Und damit es jeder, der nur Überschriften liest, auch versteht, haben die Bundessozialrichter ihre Pressemitteilung zur neuen Entscheidung so überschrieben: Fehlende Beitragsentlastung für Eltern in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht verfassungswidrig. Das war es dann in Kassel. Bleibt der klagenden Seite nur noch der Weg nach Karlsruhe. Die Kläger haben bereits angekündigt, sich auf diese Reise begeben zu wollen.  Dabei haben sie etliche Mitstreiter. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts von 2015, in dem das BSG bereits das gleiche Anliegen verworfen hatte, strengten bereits fast 400 Familien Klage beim höchsten deutschen Gericht an (Az.: B 12 KR 13/15 R und B 12 KR 14/15 R). Zu der angesprochenen Entscheidung des BSG aus dem Jahr 2015 vgl. auch den Beitrag Die Sozialversicherung und ihre Kinder. Zur Entscheidung des Bundessozialgerichts: Keine Beitragsentlastung für Eltern vom 6. Oktober 2015. In dem damaligen Verharren ging es darum, dass ein Ehepaar den Beitrag zur Renten-, Kranken- und Sozialversicherung ab dem dritten Kind halbiert sehen wollte.

mehr

Diesseits und jenseits des Papierkorbs: Sozialwahl – die Wahl, die viele nicht kennen. Einige Anmerkungen zur „Selbstverwaltung“ in der Sozialversicherung

Wahlen sind oftmals ein Aufregerthema. Vor und nach den Wahlen gibt es aufgeheizte Debatten und manches Ergebnis hat ein folgenschwere Bedeutung. Das kann man derzeit besichtigen im Umfeld des Referendums in (und außerhalb) der Türkei über die Einführung eines „Präsidialsystems“. Oder am kommenden Sonntag bei der ersten Runde der Präsidentschaftswahlen in Frankreich. Oder in ein paar Wochen angesichts der überraschend angesetzten Neuwahlen in Großbritannien.

Und dann gibt es Wahlen, von denen viele kaum was mitbekommen, auch viele Wahlberechtigte nicht. Das kann dann zu solchen Überschriften führen: Die Wahl, die keiner kennt: »Über 51 Millionen gesetzlich Versicherte können bis zum 31. Mai ihre VertreterInnen bei den Sozialkassen wählen. Bei der Sozialwahl wird darüber entschieden, wer bei der Deutschen Rentenversicherung im Bund, im Saarland und bei den Ersatzkassen der gesetzlichen Krankenversicherung in den Vertretersammlungen sitzt und dort die Entscheidungen trifft.« Es geht offensichtlich um die Sozialwahl 2017. Bis zum 11. Mai werden die Wahlunterlagen noch per Post verschickt – es handelt sich um eine reine Briefwahl. Und erneut ist zu erwarten, dass viele der Umschläge mit den Wahlunterlagen in den Papierkörben der Nation landen und im günstigsten Fall dem Recycling zugeführt werden. Die letzte Sozialwahl hat 2011 stattgefunden und hinsichtlich der damaligen Beteiligung wurde uns mitgeteilt: Wahlbeteiligung sinkt leicht auf 30 Prozent. Sechs Jahre vorher lag die Wahlbeteiligung noch bei 30,8 Prozent. Das ist eine überschaubare Beteiligung – mit Galgenhumor könnte man sich in die Relativierung retten, dass das immer noch ein höherer Wert sei als bei manchen Kommunalwahlen. 

mehr

Sozialversicherung 2015 mit einem Überschuss von 1,2 Mrd. Euro. Aber der schmilzt und nicht überall gibt es schwarze Zahlen

Die Sozialversicherung mit ihren einzelnen Zweigen ist in Deutschland (nicht nur) finanziell gesehen ein echtes Schwergewicht. Im Jahr 2015 hat sie 577,3 Milliarden Euro an Einnahmen verbuchen können. Damit man eine Vergleichsgröße hat: Das Gesamtvolumen der Steuereinnahmen von Bund und Bundesländern (ohne die kommunalen Steuereinnahmen) belief sich 2015 auf 620 Milliarden Euro.
Den Einnahmen der Sozialversicherung standen im gleichen Zeitraum Ausgaben in Höhe von 576,0 Milliarden Euro gegenüber. Sozialversicherung im Jahr 2015 mit 1,2 Milliarden Euro Über­schuss, so hat das Statistische Bundesamt eine Pressemitteilung überschrieben, der diese Daten entnommen sind. Der kann man hinsichtlich des Überschusses auch entnehmen, dass dieser um 2,1 Milliarden Euro niedriger ausgefallen ist als im Vorjahr.

Die Sozialversicherung umfasst die gesetzliche Krankenversicherung (einschließlich Gesundheitsfonds), die gesetzliche Unfallversicherung, die allgemeine Rentenversicherung und die knappschaftliche Rentenversicherung, die Alterssicherung für Landwirte, die soziale Pflegeversicherung (einschließlich des Vorsorgefonds) sowie die Bundesagentur für Arbeit (einschließlich deren Versorgungsfonds). Aber die Entwicklung der Ausgaben und Einnahmen in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung verläuft nicht einheitlich, sondern neben schwarzen sind auch rote Zahlen zu verzeichnen.

In der Berichterstattung über die Entwicklung der Finanzentwicklung der Sozialversicherung kann man beispielsweise diese Überschrift lesen: Sozialversicherungsüberschuss schrumpft: »Höhere Ausgaben für Gesundheit und Rente haben das Plus in der Sozialversicherung 2015 schrumpfen lassen. Der Überschuss lag im vergangenen Jahr bei 1,2 Milliarden Euro – nach 3,3 Milliarden Euro 2014.«

Nicht nur vor dem Hintergrund der aktuellen Rentendebatte interessant sind die detaillierten Ausführungen der Bundesstatistiker zur gesetzlichen Rentenversicherung – die hat 2015 ein Defizit von 1,9 Milliarden Euro verzeichnet, nachdem es im Vorjahr dort noch einen Überschuss von 3,3 Milliarden Euro gegeben hatte:

»Im Jahr 2015 erhöhten sich die Einnahmen der allgemeinen Rentenversicherung um 2,4 % auf 275,6 Milliarden Euro. Sie beruhen zu mehr als zwei Dritteln auf Beitragseinnahmen, welche im Vergleich zum Jahr 2014 um 2,9 % auf 194,5 Milliarden Euro stiegen. Zu Beginn des Jahres 2015 wurde der Beitragssatz um 0,2 Prozentpunkte gesenkt, um die Obergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage nicht zu überschreiten. Die Ausgaben lagen mit 277,5 Milliarden Euro um 4,4 % über dem Niveau des Vorjahres. Daraus ergibt sich für die allgemeine Rentenversicherung im Jahr 2015 ein Finanzierungsdefizit von 1,9 Milliarden Euro nach einem Finanzierungsüberschuss von 3,3 Milliarden Euro im Vorjahr. Das Finanzierungsdefizit der allgemeinen Rentenversicherung wurde durch eine planmäßige Entnahme aus der Nachhaltigkeitsrücklage gedeckt.«

Ausweislich der Abbildung gehört auch die gesetzliche Krankenversicherung zu den Zweigen der Sozialversicherung, die in die roten Zahlen gerutscht sind:

»Die Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung einschließlich Gesundheitsfonds beliefen sich im Jahr 2015 auf 212,3 Milliarden Euro. Dies entspricht einer Steigerung von 3,4 % im Vergleich zum Vorjahr. Ursächlich hierfür ist die anhaltend positive wirtschaftliche Lage sowie die damit verbundene Lohn- und Beschäftigungsentwicklung.

Mit 3,9 % stiegen die Ausgaben weiterhin stärker als die Einnahmen und lagen im Jahr 2015 bei 215,4 Milliarden Euro. Daraus resultierte ein im Vergleich zum Vorjahr höheres Defizit von 3,1 Milliarden Euro. Dies lag im Wesentlichen daran, dass einerseits die Krankenkassen ihre Versicherten durch niedrige Zusatzbeiträge entlastet haben. Zum anderen spiegelt sich in dem ausgewiesenen Defizit der Einnahmenrückgang beim Gesundheitsfonds durch die vorübergehende Absenkung des Bundeszuschusses um 2,5 Milliarden Euro auf 11,5 Milliarden Euro im Jahr 2015 wider. Außerdem trug das erstmalig negative Zinsergebnis des Gesundheitsfonds (– 1,8 Millionen Euro) im Jahr 2015, das aus Strafzinsen an die Banken resultierte, zum Defizit bei.«

Ganz anders die Situation in der Arbeitslosenversicherung, die von der Bundesagentur für Arbeit verwaltet wird:

»Im Jahr 2015 lagen die Einnahmen der Bundesagentur für Arbeit einschließlich deren Versorgungsfonds bei 35,3 Milliarden Euro. Verglichen mit dem entsprechenden Vorjahreszeitraum entspricht dies einem Anstieg um 4,7 %. Demgegenüber stand eine Verringerung der Ausgaben um 1,7 % auf 31,6 Milliarden Euro. Für die Bundesagentur für Arbeit ergab sich daraus im Berichtszeitraum ein Finanzierungsüberschuss von 3,7 Milliarden Euro, der sich damit im Vergleich zum Jahr 2014 (1,6 Milliarden Euro) nochmals erhöhte.«

Allerdings muss man an dieser Stelle kritisch einwerfen, dass die Arbeitslosenversicherung (SGB III) im Bundesdurchschnitt nur noch für 30 Prozent der Arbeitslosen zuständig ist, während mit 70 Prozent die meisten Arbeitslosen auf das steuerfinanzierte und bedürftigkeitsabhängige Grundsicherungssystem (SGB II) verwiesen sind – diese Relation kann man aus einer „klassischen“ sozialstaatlichen Sicht überaus kritisch sehen, denn eigentlich sollten die der Grundsicherung vorgelagerten Sozialversicherungssysteme die Hauptlast der Absicherung tragen. Aber das ist im Feld der Arbeitslosigkeit seit längerem vorbei.

Bleibt noch der Bereich der ebenfalls heftig diskutierten Pflegeversicherung. Hier macht der Überschuss einen kräftigen Sprung nach oben – und auch der Anstieg der Ausgaben bewegt sich im zweistelligen Prozentbereich:

»Die Einnahmen der sozialen Pflegeversicherung summierten sich im Jahr 2015 auf 30,7 Milliarden Euro. Dem Anstieg der Einnahmen um 18,5 % stand ein Zuwachs der Ausgaben um 14,0 % auf 29,0 Milliarden Euro gegenüber. Für das Jahr 2015 ergab sich für die soziale Pflegeversicherung ein Finanzierungsüberschuss von 1,7 Milliarden Euro nach einem Überschuss von 0,5 Milliarden Euro im Vorjahr.