Für die einen ist der Sozialstaat in Deutschland zu teuer und großzügig, für die anderen klaffen enorme Lücken in der sozialen Absicherung und die Leistungen sind oftmals zu knapp bemessen. Zu welcher Seite man auch immer neigt, eines wird kein ernsthafter Teilnehmer der sozialpolitischen Diskussion in Abrede stellen können: Die Sozialleistungen in Deutschland zeichnen sich nur in Spurenelementen durch Klarheit und Einfachheit aus. Der Regelfall ist, dass es erhebliche Mühen macht, die auf dem Papier stehenden Ansprüche auch einzulösen. Es reicht eben nicht aus, darauf hinzuweisen, dass man doch einen Rechtsanspruch habe auf diese oder jene Leistung, die Betroffenen müssen auch den Zugang finden können. Und das ist nicht selbstverständlich für viele Menschen, um die es geht oder gehen sollte.
Das wird auch auf höchster richterlicher Ebene so gesehen – als Problem und zugleich als besondere Bindung der vom Staat beauftragten Akteure: »Im Sozialrecht bestehen für die Sozialleistungsträger besondere Beratungs- und Betreuungspflichten. Eine umfassende Beratung des Versicherten ist die Grundlage für das Funktionieren des immer komplizierter werdenden sozialen Leistungssystems. Im Vordergrund steht dabei nicht mehr nur die Beantwortung von Fragen oder Bitten um Beratung, sondern die verständnisvolle Förderung des Versicherten, das heißt die aufmerksame Prüfung durch den Sachbearbeiter, ob Anlass besteht, den Versicherten auch von Amts wegen auf Gestaltungsmöglichkeiten oder Nachteile hinzuweisen, die sich mit seinem Anliegen verbinden; denn schon gezielte Fragen setzen Sachkunde voraus, über die der Versicherte oft nicht verfügt. Die Kompliziertheit des Sozialrechts liegt gerade in der Verzahnung seiner Sicherungsformen bei den verschiedenen versicherten Risiken, aber auch in der Verknüpfung mit anderen Sicherungssystemen. Die Beratungspflicht ist deshalb nicht auf die Normen beschränkt, die der betreffende Sozialleistungsträger anzuwenden hat.«