Mehr als ein Passungsproblem: Teilzeitarbeit ist defizitär – damit lässt sich im bestehenden System keine Rente machen. Zugleich sollen die Frauen die Rente „retten“

Demnächst wird die von der neuen alten Großen Koalition im Koalitionsvertrag beschlossene „Rentenkommission“ ihre Arbeit aufnehmen. Das Gremium soll bis zum März 2020 ein Gesamtkonzept für die Alterssicherung ab dem Jahr 2025 vorschlagen. Bis dahin kann man dann immer darauf verweisen, dass ja die Kommission an dem Thema arbeitet.

Zwischenzeitlich wird aus allen Ecken in den öffentlichen Raum geschossen, was angeblich unausweichlich passieren muss. „Natürlich“ geht es dabei wieder einmal um das gesetzliche Renteneintrittsalter. Und da soll es bei der „Rente mit 67“ nicht bleiben: Wir brauchen Rente mit 70 – oder 500.000 Zuwanderer im Jahr, so kommt einer der vielen Artikel aus diesem Lager daher, der sicher nicht zufällig in der apodiktischen Art und Weise der Betitelung auf Abwehrreflexe in weiten Teilen der Bevölkerung gegen solche behaupteten Zuwandererzahlen setzt, um dann die andere angeblich alternativlose Alternative durchsetzen und verankern zu können. Der Artikel stützt sich übrigens auf das Frühjahrsgutachten 2018 eines Konsortiums von Wirtschaftsforschungsinstituten. Kristina Antonia Schäfer hat das Thema in ihrem Artikel Rente mit 70: Überfällig oder überflüssig? aufgegriffen: »Unter Wirtschaftsexperten tobt ein Streit, wie der Kollaps der Rentensysteme abgewendet werden kann. Die einen fordern die Rente mit 70, die anderen halten das für überflüssig – und haben eine Alternative.«

Mit dem Hinweis auf eine Alternative meint sie die Studie Den demografischen Wandel bewältigen: Die Schlüsselrolle des Arbeitsmarkts von Erik Türk et al., die vor kurzem veröffentlicht wurde. Ein Kernpunkt in der Argumentation der gewerkschaftsnahen Wissenschaftler: Viele gängige Prognosen zum demografischen Wandel und seinen Wirkungen auf die Alterssicherung verharrten ohne Not bei „Katastrophen-Szenarien“, konstatieren die Forscher. Zentrale Gründe dafür: Sie schreiben vermeintlich stabile demografische Trends über Jahrzehnte fort, obwohl es signifikante Änderungen gibt. Dabei gibt es ein enormes Beschäftigungspotenzial, was die Folgen für die Rente erheblich verändern würde, wenn es denn erschlossen werden würde. 

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Der Bumerang-Effekt der „Rente mit …“-Diskussionen und mal was Handfestes aus der Welt der Tarifverträge

Bestimmte Themen kommen immer wieder – sie werden wie ein Bumerang in die öffentliche Arena geworfen. In der Diskussion über die Zukunft der Rente ist das belegt für die „Rente mit …“-Debatten. Man darf nicht übersehen – der Ausflug in die Möglichkeit einer abschlagsfreien „Rente mit 63“ gab und gibt es nur für einige und auch nur für einen begrenzten Zeitraum, denn die „Rente mit 67“ als zukünftiges gesetzliches Renteneintrittsalter ist ja nicht abgeschafft worden, sondern die meisten Arbeitnehmer befinden sich auf diesem Weg und für den Jahrgang 1964, dem geburtenstärksten Jahrgang in diesem Land, wird das dann Wirklichkeit werden, wenn es bis dahin keine Änderungen mehr geben sollte.

Und schon wird bereits daran gearbeitet, diese Grenze weiter nach oben zu verschieben. So kann man im Frühjahrsgutachten 2018 der Wirtschaftsforschungsinstitute lesen:

»Um den Beitragssatz zur Gesetzlichen Rentenversicherung nach Einführung der geplanten Leistungsausweitungen langfristig auf 20 Prozent zu deckeln, müsste das Renteneintrittsalter rechnerisch auf über 70 Jahre steigen oder die Zuwanderung jüngerer Erwerbstätiger in jedem Jahr über 500.000 Personen betragen.« (S. 61)

Aber darum soll es hier gar nicht weiter gehen, das wird uns sowieso in den nächsten Monaten wie eine Riesen-Welle treffen. Es soll hier berichtet werden von ganz handfesten Ansätzen der Gewerkschaften, konkret der IG Metall, die Situation der Arbeitnehmer am Rand des Renteneintrittsalters zu verbessern im Sinne eines früheren Ausstiegs aus dem Erwerbsleben. 

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3,7 Millionen – wohlgemerkt – sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte verdienen weniger als 2.000 Euro brutto pro Monat. Das hat Folgen, nicht nur heute schon

In den vergangenen Wochen wurde mal wieder intensiv über Hartz IV und dabei auch über die Höhe der Regelleistungen in der Grundsicherung diskutiert und gestritten. Und immer wieder wurde dabei auch darauf hingewiesen, dass es viele Menschen gibt, die arbeiten gehen und knapp oberhalb der Bedarfsgrenzen des Hartz IV-Systems liegen. Und um die sich kaum einer kümmern würde, die aber mit dem kargen Entgelt für ihre Arbeit alleine über die Runden kommen müssen. Vor diesem Hintergrund sind die folgenden Zahlen, so nüchtern sie daherkommen, eine notwendige Offenbarung, dass wir hier nicht über eine kleine Minderheit sprechen, die mit niedrigen Löhnen abgespeist wird. Die Bundestagsabgeordnete der Linken, Sabine Zimmermann, hat sich in der Fragestunde des Bundestags danach erkundigt, wie viele Menschen denn weniger als 2.000 Euro brutto pro Monat bekommen für ihre Arbeit – und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat geantwortet. Die Daten aus dieser Antwort sind in der Abbildung visualisiert.

»Nach den jüngsten Zahlen von Ende 2016, neuere Daten liegen nicht vor, waren dies 17,7 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten in Deutschland. Im Westen betrug der Anteil 14,7 Prozent, im Osten sogar 31,2 Prozent«, kann man diesem Artikel entnehmen. Das hat natürlich zahlreiche Folgen, die nicht nur heute ihre Wirkung entfalten, sondern die viele in der Zukunft bitter zu spüren bekommen werden. 

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Der Gesetzgeber will den Selbstständigen mit niedrigen Einkommen bei den Krankenkassenbeiträgen helfen. Zur doppelten Ambivalenz der geplanten Absenkung des Mindestbeitragssatzes durch das GKV-Versichertenentlastungsgesetz

Schon seit langem wird die Absicherung der Selbstständigen in der Sozialversicherung, sowohl in der gesetzlichen Kranken- wie auch in den Rentenversicherung diskutiert. Immer wieder gab es kritische Medienberichte vor allem über die Problematik der hohen, teilweisen extremen Belastung von Selbstständigen mit geringen Einkünften durch den Mindestbeitrag als freiwillig Versicherte in der Gesetzlichen Krankenversicherung – zumeist im Zusammenhang mit den stark steigenden Beitragsschulden der Krankenkassen. Die steigen und steigen. So berichtet beispielsweise Florian Staeck unter der Überschrift Kassen laufen 8,2 Milliarden Euro hinterher: »Die vergangene GroKo hat das Problem wachsender Beitragsschulden ausgesessen. Das rächt sich: Der Schuldenberg ist allein im Vorjahr um über zwei Milliarden Euro gewachsen.« Und man kann dem Artikel auch das entnehmen: „Die größten Schulden liefen bei freiwillig Versicherten auf und innerhalb dieser Gruppe dürften vor allem die kleinen hauptberuflich Selbstständigen betroffen sein“, so wird Ann Marini, die Sprecherin des Spitzenverbandes der GKV, zitiert. Allgemeine Versicherungspflicht und Beitragsbestimmung passten bei dieser Gruppe oft nicht mit ihrer Lebens- und Einkommenssituation zusammen. „Hier brauchen Krankenkassen wie Versicherte eine rechtliche Anpassung“, so Marini. Anders werde man die Spirale aus hohen Grenzen der Beitragsbemessung, unsteten geringen Einnahmen und wachsenden Säumniszinsen nicht in den Griff bekommen. Klare Problembeschreibung, Hinweis auf das, was zu tun wäre – doch bislang wurde das seitens der Verantwortlichen ausgesessen. Aber nun scheint der Gesetzgeber ein Einsehen zu haben und will als eine der ersten Maßnahmen im Bereich der Gesundheitspolitik eine Veränderung der Mindestbemessung auf den Weg bringen. 

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Wieder einmal: Von gut gemeinten Verbesserungen für pflegende Angehörige, diesmal bei der Rente. Und einem nicht nur rechnerischen Irrgarten als Folge bürokratischer Differenzierung

Je ausgereifter die sozialpolitischen Systeme werden, desto undurchschaubarer werden die Regelungen in diesen höchst ausdifferenzierten Systemen. Denn auf die seit Jahrzehnten bestehenden Regelungen werden zum einen immer weitere Detailregelungen raufgepackt, ohne – was eigentlich notwendig wäre – hin und wieder eine Generalrevision vorzunehmen, um die zwischenzeitlich zahlreich entstandene Schnittstellenprobleme zu reduzieren oder gar zu beseitigen. Diese Fundamentalproblematik paart sich dann mit dem besonderen deutschen Merkmal einer – gut gemeinten – Produktion von Einzelfallgerechtigkeit bzw. dem Wunsch, unterschiedliche Belastungen auch unterschiedlich abzubilden. Das führt dann aber nicht nur auf Seiten der eigentlich positiv davon Betroffenen dazu, dass sie oftmals gar nicht wissen (können), dass es diese oder jene Regelung für sie gibt, auch die, die sie beraten sollen, sind mehr mit ihrer Fortbildung beschäftigt (oder resignieren). Und dann muss man bedenken, dass es einen Unterschied macht, ob man etwas bekommen kann und ob das auch wirklich angeboten wird.

Dieses generelle und beklagenswerte Muster im deutschen Sozialstaat kann man immer wieder bei den pflegenden Angehörigen beobachten. Über deren gesamtgesellschaftliche Bedeutung – mehr als 70 Prozent der Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt – und den immer wieder berichteten enormen Belastungen dieser sich oftmals aufopfernden Menschen muss hier weiter gesprochen werden. Es gibt zahlreiche und gute Gründe, die in Sonntagsreden beschworene „Pflegeressource“ Angehörige zu pflegen und zu fördern (wobei „Pflegeressource“ ein sich selbst offenbarender Terminus aus der Debatte über die Pflege ist). Folglich hat der Gesetzgeber in den zurückliegenden Jahren immer wieder – und das sei hier vorangestellt: sicher mit besten Absichten – versucht, unterstützende Regelungen für die pflegenden Angehörigen in die Welt zu setzen. Man denke hier nur an die Regelungen zur Pflegezeit oder Familienpflegezeit, deren Inanspruchnahme aber im molekularen Bereich gemessen werden muss. Gut gemeint ist bekanntlich gerade in der Sozialpolitik nicht immer gut gemacht, sondern man landet tatsächlich oftmals ganz woanders.

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