Am Gelde hängt es, wie so oft. Die eigentlich von allen gewollte Entlastung doppelverbeitragter Betriebsrentner im Schwebezustand

Erst am 22. Januar 2019 wurde hier unter der Überschrift Schwarzer-Peter-Spiel oder das Hoffen auf den Reise-nach-Jerusalem-Effekt? Die Große Koalition und die Entlastung der doppelverbeitragten Betriebsrentner über die sich zäh wie Kaugummi gestaltende Behandlung des Problems der „Doppelverbeitragung“ von Betriebsrenten berichtet. Endlich scheint Bewegung in die Sache zu kommen und eigentlich sind sich alle darüber einig, dass eine Korrektur dieser 2004 – damals als klassischer Verschiebebahnhof zur Stabilisierung der klammen Krankenkassen in die Welt gesetzten – Regelung längst überfällig ist. Nicht nur zum Abbau einer teilweise erheblichen Zusatzbelastung der Betriebsrentner, sondern auch mit Blick auf das Ziel, die Säule der betrieblichen Altersvorsorge stärken zu wollen.

Aber der letzte Beitrag zu diesem Thema endet so: »Bleibt weiter die offene Finanzierungsfrage. Also muss man sich auf den Verschiebebahnhöfen umschauen: »Als mögliche Kompromisslinie gilt, die Mindereinnahmen der Krankenkassen bei den Betriebsrenten mit zusätzlichem Steuergeld für die Versorgung von Hartz-IV-Empfängern auszugleichen. So würden Union und SPD auch einen Punkt aus dem Koalitionsvertrag abräumen: Die Bundesregierung hat sich nämlich zum Ziel gesetzt, die bislang nicht kostendeckenden Beiträge für die Krankenversicherung von Hartz-IV-Beziehern zu erhöhen.« Dass nun das eine mit dem anderen nichts zu tun hat, wird offensichtlich auch in der GroKo so gesehen und für problematisch erachtet. Wie es weitergeht? Wir wissen es (noch) nicht.« Da können und müssen wir nun nahtlos anschließen.

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Von Lücken und tiefen Löchern beim verfügbaren Geld im Ruhestand. Die zunehmende Altersarmut im Lichte einer neuen Studie

In vielen Beiträgen zum Themenfeld Altersarmut wurde in diesem Blog immer wieder darauf hingewiesen, dass es in den kommenden Jahren zu einer massiven Polarisierung der Einkommenssituation unter den älteren Menschen kommen wird, wenn keine grundlegenden Änderungen an den bestehenden Systemen vorgenommen werden.

Auf der einen Seite wird es eine wachsende Gruppe an Älteren geben, die materiell sehr gut ausgestattet das Rentenalter verbringen können – und gleichzeitig werden Millionen in die Altersarmut abstürzen. Dies resultiert vor allem aus der Fortschreibung der bereits in der Erwerbslebensphase ausgeprägten Ungleichheit, die zudem noch potenzierend auf die Ungleichheit im Alter wirkt. Das sind am einen Ende des Spektrums diejenigen, die ihr Leben lang Vollzeit gearbeitet und überdurchschnittlich verdient haben, die nicht nur hohe gesetzliche Renten bekommen, sondern oftmals auch in den Genuss von Betriebsrenten oder einer Zusatzversorgung, die während ihrer erwerbsaktiven Zeit nicht nur ein hohes Konsumniveau hatten, sondern auch sparen und Eigentum bilden konnten, die dann oftmals auch noch zur (ebenfalls höchst ungleich zusammengesetzten) Erbengeneration gehören.

Auf der anderen Seite stehen die Verlierer der Auseinanderentwicklung – vor allem Menschen, die (fast) ausschließlich von den Leistungen der Gesetzlichen Rentenversicherung abhängig sind bzw. sein werden und die zugleich oftmals mit den aus der Rentenkasse fließenden Beträgen kein Fuß mehr auf den Boden bekommen können, weil sich in ihrer Biografie mehrere Risikofaktoren kumulieren.

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Ein Rentenniveau und die Kunst seiner rechnerischen Aufhübschung

Jeder hat schon mal von ihm gehört oder gelesen – der deutsche „Eckrentner“. Immer wieder betritt diese Kunstgestalt die Bühne der rentenpolitischen Diskussion. Vereinfacht gesagt ist das ein Arbeitnehmer, der es geschafft hat, a) 45 lange Jahre immer beitragspflichtig gearbeitet zu haben und b) der in dieser Zeit immer Beiträge in die Rentenkasse abgeführt hat auf der Grundlage des Durchschnittsverdienstes in der Gesetzlichen Rentenversicherung (zur Orientierung: das lag 2016 bei 3.016 Euro brutto im Monat, wobei diese Höhe zugleich auch verdeutlicht, dass man hier von sozialversicherungspflichtiger Vollzeitarbeit ausgeht). Wenn unser Eckrentner das geschafft haben sollte, dann werden ihm dafür auf seinem Rentenkonto 45 Entgeltpunkte gutgeschrieben. Die muss man dann nur noch mit aktuellen Rentenwert multiplizieren, wenn er ohne Abzüge, also nicht vorzeitig, in den Ruhestand geht, um seine oder ihre Monatsrente (brutto) zu bestimmen. Der aktuelle Rentenwert liegt seit dem Juli 2018 bei 32,03 Euro in Westdeutschland, bezogen auf unseren Eckrentner wären das also 1.441 Euro Monatsrente brutto. Nach Abzug der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge landen wir bei einer Nettomonatsrente von 1.285 Euro. Diese Größe schmilzt dann wie die Butter in der Sonne, wenn der konkrete Rentner bei den „persönlichen Entgeltpunkten“ keine 45 stehen hat, sondern eine kleinere Zahl, beispielsweise weil er oder sie gar nicht auf die 45 Jahre Beitragsjahre gekommen ist und/oder aber in diesen Jahren Beiträge „nur“ für ein reales Arbeitseinkommen unterhalb des Durchschnittsverdienstes abgeführt worden sind und/oder keine Voll-, sondern „nur“ eine Teilzeiterwerbsarbeit ausgeübt wurde. 

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