Themen, die man sich im Wahlkampf mehr gewünscht hätte: Das Drama Altersarmut ante portas?

Immer wieder mal wird die in Deutschland dominierende Berichterstattung über die „am besten gestellte Rentnergeneration“ durchbrochen von Hinweisen auf eine drohende Welle an altersarmen Menschen, die in den vor uns liegenden Jahren auf uns zurollen wird. Glück und Unglück liegen bekanntlich im Leben immer dicht beieinander und so ist das auch im Rentensystem. Der von der Politik gerne herausgestellte Tatbestand, dass die Altersarmut unter den heutigen Rentnern (im Durchschnitt) so niedrig ist, hat eben auch und vor allem etwas mit der Erfolgsstory der „alten“ Gesetzlichen Rentenversicherung und ihrer über Jahrzehnte sichergestellten Anbindung an die wirtschaftliche Entwicklung zu tun.

Aber diese „alte“ Rentenversicherung wurde in den zurückliegenden Jahren, vor allem Anfang des neuen Jahrtausends, erheblich gestutzt, vor allem hinsichtlich des später erreichbaren Rentenniveaus – und die daraus resultierenden Probleme verbinden und verstärken sich mit und durch den Tatbestand, dass die Erwerbsbiografien vieler Menschen, unglücklicherweise vor allem der mit an sich schon niedrigen Einkommen und damit auch niedrigen Rentenansprüchen, seit den 1970er, vor allem aber seit den 1980er und 1990er Jahren immer brüchiger werden. Seit Ende der 1990er Jahre ist zugleich der Niedriglohnsektor erheblich angewachsen. Addiert und multipliziert man diese großen Entwicklungslinien, dann muss man keine Studien mehr machen, um zu wissen, zumindest aber qualifiziert zu ahnen, was uns an Sicherungsproblemen erwarten wird.

Gudrun Weitzenbürger ruft dieses Thema unter dem Titel „Ein Drama bahnt sich an“ in der Wochenzeitung DIE ZEIT wieder auf. Und sie beginnt ihren Beitrag richtigerweise mit einem Hinweis auf das systematische Konstruktionsprinzip unserer gesetzlichen Rentenversicherung:

»Das Prinzip ist einfach: Wer nicht viel in die Rentenkasse einzahlt, bekommt auch nicht viel heraus … Einer Verkäuferin, die 30 Jahre lang 30 Stunden in der Woche arbeitet, acht Euro pro Stunde verdient und von diesem Gehalt ihre gesetzlichen Rentenbeiträge zahlt, bleiben laut der Gewerkschaft ver.di im Alter bestenfalls 300 Euro im Monat zum Leben.«

Sie verbindet diese Beschreibung sogleich mit der Frage, ob es gerecht sei, dass es der Verkäuferin in ihrem Beispiel so wiederverfahren wird. Das aber vermischt zwei an sich schon sehr schwierige Fragen, die man in einem ersten Schritt besser voneinander trennen sollte. Denn sie weist auf eine der Grundprinzipien des Rentenversicherungssystem gleich zu Beginn hin – die Abbildung der Erwerbseinkommensposition, die der Versicherte während seines Erwerbslebens hatte, im späteren Rentenbezugssystem. Und dieses Prinzip besagt ja nicht nur, dass jemand, der ein höheres Erwerbseinkommen hatte (aus dem er oder sie dann auch mehr Beiträge abgeführt hat), einen höheren relativen Rentenanspruch hat, sondern natürlich muss nach dieser Logik einen Rentenanspruch geringer ausfallen, wenn die Betroffenen nicht Vollzeit, sondern „nur“ Teilzeit gearbeitet haben.

Womit wir bei einer zentralen Größe des bestehenden Systems angekommen wären – es handelt sich um ein System, das dann besonders gut funktioniert, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind (die sich in der immer künstlicher wirkenden Figur des deutschen „Eckrentners“ auskristallisieren): Eine über Jahrzehnte laufende, von keinen oder nur ganz kurzen Unterbrechungen charakterisierte sozialversicherungspflichtige Erwerbsarbeit, in Vollzeit, in der man immer mindestens das durchschnittliche Arbeitsentgelt verdient haben sollte. In Zahlen: Wenn man 45 Jahre lang immer Beiträge eingezahlt und immer genau das durchschnittliche Einkommen der in der Rentenversicherung versicherten Arbeitnehmer verdient hat und nicht vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze in die Rente geht, dann bekommt man derzeit eine Brutto-Monatsrente von 1.137,02 Euro. Von der dann noch Abzüge, beispielsweise die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung, fällig werden. Jetzt kann man sich sofort vorstellen, was passiert, wenn man eine der Voraussetzungen, die zu dieser „Standardrente“ (die natürlich nicht die Durchschnittsrente ist) verletzt oder nicht erfüllen kann. Das bedeutet im Klartext, dass alle, die beispielsweise weniger als das Durchschnittseinkommen verdient haben (Stichwort Expansion des Niedriglohnsektors) oder die mehrere Jahre arbeitslos waren, per se keine Chance haben können, auf eine Rente zu kommen, die über dem Betrag liegt, der in der Grundsicherung für Ältere als Mindestsicherung bei Bedürftigkeit gezahlt wird.

Weitzenbürger macht das an einem der vielen Beispiele aus der Lebenswirklichkeit deutlich:

»Zum Beispiel Petra T. Sie ist Kinderpflegerin in einer Münchner Kindertagesstätte. Sie ist fest angestellt, arbeitet Vollzeit und verdient 2200 Euro brutto im Monat. Früher hat die 46-Jährige als Altenpflegerin gearbeitet, das war etwas besser bezahlt, doch diese Tätigkeit musste sie aus gesundheitlichen Gründen aufgeben. Um ihren 19-jährigen Sohn beim Studium unterstützen zu können, jobbt Petra T. zusätzlich an manchen Wochenenden und Feiertagen bei einer Zeitarbeitsfirma und verdient sich in verschiedenen Pflegeheimen ein paar Hundert Euro dazu. Angenommen Petra T. zahlt 35 Jahre lang von ihrem heutigen Gehalt in die gesetzliche Rentenkasse ein, bekommt sie im Alter im besten Fall 800 Euro heraus.«

Auf dem deutschen Arbeitsmarkt ist eine Parallelwelt entstanden, in der eine Vollzeitstelle keine Garantie mehr dafür ist, im Alter abgesichert zu sein, so die Autorin in ihrem Beitrag. Das hängt zusammen mit der angesprochenen gewaltigen Expansion des Niedriglohnsektors, wobei wir hier über Menschen sprechen, die teilweise für Stundenlöhne von fünf oder sechs Euro (brutto) arbeiten müssen (eine Übersicht über die quantitative Ausformung der Niedriglohnbeschäftigung im Jahr 2011 findet sich im Report 2013-01 des Instituts für Arbeit und Qualifikation (IAQ): Im Jahr 2011 arbeiteten 23,9% aller abhängig Beschäftigten in Deutschland für einen Niedriglohn von unter 9,14 € (bundesweite Niedriglohnschwelle). Das waren knapp 8,1 Mio. Menschen. Die durchschnittlichen Stundenlöhne im Niedriglohnsektor lagen auch im Jahr 2011 mit 6,46 € in West- und 6,21 € in Ostdeutschland weit unter der Niedriglohnschwelle). Wenn wir schon mal bei Stundenlöhnen sind: Johannes Steffen hat berechnet, wie hoch eigentlich ein Mindestlohn sein müsste, um mit dem daraus resultierenden Gehalt bzw. einer daraus resultierenden Rente nach Vollzeitbeschäftigung und 45 Beitragsjahren das Existenzminimum decken zu können (Quelle: Johannes Steffen: Ein Mindestlohn für Arbeit und Rente – Erforderliche Höhe eines existenzsichernden Mindestlohns, Bremen, April 2013):

Die Abbildung mit den von Steffen berechneten Mindestlohnstundensätzen verdeutlicht zugleich, auch welcher Ebene wir uns bewegen, wenn in der politischen Diskussion argumentiert wird, dass beispielsweise ein Mindestlohnniveau von 8,50 Euro nicht realisierbar sei – aus Sicht der durch die Eingriffe in die Rentenniveaumechanik erforderlichen Stundenlöhne für eine lediglich existenzsichernde Rente ist das ganz weit weg von den Sicherungsproblemen der Menschen.
Zugleich wird in dem Artikel von Weitzenbürger auf eine weitere Problemverschärfung hingewiesen, denn die vorgenommen Rentenniveauabsenkung sollte ja ursprünglich kompensiert werden durch eine freiwillige, aber mit viel Steuergeld geförderte private Altersvorsorge, denn sie weist hin auf »ein Problem, das alle Lohnklassen betrifft, aber für Menschen mit niedrigem Einkommen unlösbar geworden ist. Sie haben kein oder fast kein Geld übrig, um privat vorzusorgen, in der vagen Hoffnung, dass die Kapitalmärkte ihnen bis zum Alter ein ausreichend großes Sümmchen erwirtschaften werden, um ihre Vorsorgelücke zu schließen.« Und damit nicht genug, um das Bild abzurunden: »Nicht nur die ersten beiden Säulen der Altersvorsorge – gesetzlich und privat – tragen im Niedriglohnbereich nicht, auch betrieblich ist in diesen Lohngruppen nichts zu holen«, denn ihre Integration in die dritte Säule, also die betriebliche Altersvorsorge, ist marginal.

In der politischen Debatte gab es vor einigen Monaten eine Befassung mit dem Problem und einen Streit, wie man mit diesem Grundproblem umgehen sollte. Da wurden dann Zuschussrentenmodelle in die Welt gesetzt und mit blumigen Begrifflichkeiten versehen – beispielsweise „Lebensleistungsrente“ oder „Solidarrente“. Auch wenn es hier um Versuche geht, ein immer offensichtlicheres Gerechtigkeitsproblem zwischen einer zwar bedürftigkeitsabhängigen, aber letztendlich bedingungslosen Grundsicherung auf niedrigem Niveau und Renten, die durch eigene Beiträge erwirtschaftet worden sind, die aber unter diesem Niveau liegen, zu adressieren, immer offensichtlicher wird der Tatbestand, dass das gesamte System heiß zu laufen beginnt und dann auch als solches auf den Seziertisch der politischen Debatte gehört. Aber im auslaufenden Bundestagswahlkampf spielen diese Themen so gut wie keine Rolle. Das gleiche gilt ja auch für eine andere Mega-Baustelle der vor uns liegenden Jahre: die Pflege. Das wird sich rächen. Es wird viel Arbeit geben für die, die nach dem kommenden Sonntag endlich wieder arbeiten dürfen müssen sollten.

Ja dürfen die das denn? 62 (ab 2017) dort, 67+ hier? Unterschiede, aber auch Gemeinsamkeiten zwischen Frankreich und Deutschland in der Rentenpolitik. Und der DGB mal wieder

Auf den ersten Blick können die Unterschiede zwischen zwei benachbarten Ländern in der Rentenpolitik nicht größer sein: Kurz vor der Bundestagswahl kritisiert der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) massiv die aktuelle Rentenpolitik. Millionen Menschen droht dem DGB zufolge Altersarmut, wenn die Politik nicht einlenkt, so das Handelsblatt in seiner Online-Ausgabe unter der Überschrift „Stabile Renten sind auch in Zukunft finanzierbar“. Und parallel dazu informiert uns die Süddeutsche Zeitung über die – in Deutschland angesichts von Forderungen interessierter Kreise, nach der sich bereits in der Umsetzung befindlichen schrittweisen Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 67 nun die 69 oder 70 ins Auge zu fassen, sicher Irritationen auslösende – Botschaft: „Rente mit 62 bleibt“ – in Frankreich. Ja dürfen die das denn, die Franzosen? Dürfen tun sie schon, aber ob sie es auch können, darüber wird zu reden sein. Doch bleiben wir zuerst einmal in Deutschland.

Hier ist die Ausgangslage weitgehend bekannt und durch zwei wesentliche Parameter determiniert: Zum einen wird das Niveau der Renten aus de Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) in den kommenden Jahren aufgrund der Eingriffe in die Rentenformel (weiter) absinken, ursprünglich mit der Begründung, die Beitragssätze zur Rentenversicherung bis 2030 nicht über ein bestimmtes Niveau steigen zu lassen – ein zentrales Merkmal der „Rentenreform“ war also der Paradigmenwechsel von der bisherigen „ausgabenorientierten Einnahmenpolitik“ (also der Beitragssatz variiert mit dem Finanzbedarf für die auszuzahlenden Renten) hin zu einer „einnahmenorientierten Ausgabenpolitik“ (also die Rentenhöhe variiert mit einem vorgegebenen Einnahmenvolumen). Konkret für die „Rentenreformen“ ab 2001: Damals gab es die Annahme, dass die Rentenbeitragssätze bis 2030 auf mehr als 30% ansteigen, wenn man nicht tief in das Rentenausgabegefüge einschneiden würde, was man dann ja auch getan hat. Man hat also das in der GRV erreichbare Rentenniveau auf Talfahrt geschickt (und gleichzeitig als angebliche „Kompensation“ der damit verbundenen Rentenausfälle die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge der Versicherten eingeführt – Stichwort „Riester-Rente“ -, allerdings ohne Beteiligung der Arbeitgeber an der Finanzierung dieser Altersvorsorge und zugleich die dadurch angeblich erreichbare „Kompensation“ auch nicht obligatorisch ausgestaltet, mit dem mittlerweile bekannten Effekt, dass gerade die unteren Einkommensgruppen, die die Ausfallleistungen am dringendsten brauchen werden, am wenigsten oder gar nicht abgesichert sind über die private Altersvorsorge-Säule).

Nach der bisherigen Rechtslage soll das gesetzliche Rentenniveau bis 2030 um ein Fünftel auf nur noch 43 Prozent des letzten Nettoeinkommens sinken. In dem Handelsblatt-Beitrag wird anhand konkreter Zahlen deutlich gemacht, was das bedeuten würde bzw. wird:

»Würde dieses Niveau schon heute gelten, würde ein Durchschnittsverdiener nach 45 Beitragsjahren statt 1263 Euro nur 1086 Euro Rente erhalten, ein Minus von 177 Euro im Monat. Er müsste mindestens 33 Jahre arbeiten, um nur eine Rente in Höhe der Grundsicherung zu erhalten. Bei einem Beschäftigten mit 2000 Euro Verdienst wären mehr als 43 Beitragsjahre nötig.«

„Wir werden es bis in den mittleren Einkommensbereich mit Armutsrenten zu tun bekommen.“ Mit diesen Worten wird das DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach vom Handelsblatt zitiert, die zugleich auch Vorstandsvorsitzende der Deutschen Rentenversicherung ist. „Wenn das Rentenniveau weiter gesenkt wird, wie es im Gesetzbuch steht, werden Menschen millionenfach in die Altersarmut geschickt“, so ihre Prognose. Der DGB kritisiert, dass man die relativ gute Finanzlage der Sozialkassen nicht für eine Stabilisierung des Rentenniveaus genutzt, sondern in der jetzt auslaufenden Legislaturperiode den Rentenbeitrag zweimal gesenkt habe. Was will der DGB statt dessen?

»Nach seinem Vorschlag soll der bereits auf 18,9 Prozent gesenkte Rentenbeitrag nicht wie geplant weiter sinken, sondern ab 2014 in Stufen von je 0,3 Prozentpunkten bis 2021 wieder angehoben werden. Danach würden Erhöhungen um 0,2 Punkte pro Jahr reichen, um genügend Reserven für eine Stabilisierung des Rentenniveaus auch weit über das Jahr 2030 hinaus zu erreichen. Nach den Modellrechnungen würde das Geld sogar reichen, um die Erwerbsminderungsrenten zu verbessern und auf die Anhebung des Rentenalters auf 67 zu verzichten.«

Es handelt sich hier um keinen neuen Wurf der Gewerkschaften, sondern um das bereits im vergangenen Jahr der Öffentlichkeit präsentierte „DGB-Rentenkonzept 2012„. Weitere Informationen zum Rentenkonzept des DGB gibt es auch auf der Website www.ichwillrente.net.
Allerdings sind zumindest bei der derzeitigen Konstelllation die Aussichten auf eine Umsetzung dieser Umkehr in der deutschen Rentenpolitik ausgeschlossen und auch eine andere Regierungszusammensetzung, beispielsweise eine große Koalition, wird sich schwer tun, diese Abkehr von den zentralen Bausteinen der bisherigen Rentenpolitik zu bewerkstelligen.

Und was machen die Franzosen? Auf der einen Seite streiten sie ähnlich wie wir in Deutschland über die Zukunft ihrer Rentenversicherung. Und es gibt weitere vergleichbare Probleme struktureller Natur wie bei uns, wie wir gleich sehen werden. Aber auf der anderen Seite leistet dort – jedenfalls noch – die Regierung Widerstand gegen „Reformen“, die wenn auch abgeschwächt dem deutschen Vorbild folgen würden.

»Trotz großer Finanzlöcher in der Rentenkasse: Frankreichs Premier Ayrault schließt eine Anhebung des Ruhestandsalters aus. Lieber möchte er Steuern und Sozialabgaben erhöhen. Davor warnt die EU-Kommission«, berichtet Christian Wernicke aus Paris in seinem Artikel „Rente mit 62 bleibt«. Trotz massiver Defizite in Frankreichs Rentenversicherung will die sozialistische Regierung weder die gesetzliche Altersgrenze erhöhen noch die Renten einfrieren. Auch eine weitere Verlängerung der gesetzlichen Lebensarbeitszeit zur Erlangung der Vollrente – derzeit 41 Jahre Berufstätigkeit – sei nicht geplant, so die derzeitige Versicherung des französischen Ministerpräsidenten.

Schauen wir uns die derzeitige Situation in Frankreich an: Franzosen dürfen derzeit mit 60 Jahren in Rente gehen, bis zum Jahr 2017 wird diese Schwelle in Etappen auf 62 Jahre steigen. Um dann in den Genuss einer vollen Rente zu gelangen, müssen die Betroffenen wie bereits erwähnt 41 Jahre berufstätig gewesen sein. Natürlich keine Regel ohne Ausnahme – und die Franzosen haben eine Art Zweiklassensystem, das auch im Land selbst als höchst ungerecht empfunden wird, aus zweierlei Gründen, wie Wernicke darlegt:

»Angestellte von Staatsbetrieben sowie viele Beamte, für die gesonderte Rentenkassen existieren, gehen häufig schon mit 55 oder 57 Jahren in Pension. Zudem erhalten sie deutlich höhere Renten: Ihre Ruhegelder werden auf der Basis der sechs letzten Monatsgehälter berechnet, während in der Privatwirtschaft der Einkommensdurchschnitt der letzten 25 Jahre zugrunde gelegt wird. Laut Umfragen missbilligen drei Fünftel der Franzosen diese Ungleichbehandlung, die von den Gewerkschaften vehement verteidigt wird.«

Eine von der Regierung eingesetzte Expertenkommission hatte erst im Juni empfohlen, die Lebensarbeitszeit der Franzosen schrittweise zu verlängern. Dazu sollte die Zahl der für eine Vollrente erforderlichen Beitragsjahre auf 44 Jahre steigen – aber auch das wird von der sozialistischen Regierung derzeit abgelehnt. Das muss auch vor diesem Hintergrund gesehen werden: »Vor drei Jahren hatte die konservative Vorgängerregierung des damaligen Präsidenten Nicolas Sarkozy mit einer Rentenreform Massenproteste ausgelöst. Die Sozialisten, die Sarkozy heftig kritisiert hatten, wollen dessen Kürzungen inzwischen zwar fortschreiben. Einen weiteren Abbau lehnen sie trotz neuer Defizite aber ab.«

Nur – wie wollen die Sozialisten die immer tiefer werdenden Löcher in den Sozialkassen stopfen? Die Regierung will die Defizite in den Rentenkassen, die im Jahr 2020 auf 20 Milliarden Euro anwachsen könnten, durch höhere Steuern und Sozialabgaben ausgleichen. Aber die Lage ist kompliziert:
»Die geplante Erhöhung der französischen Sozialsteuer um einen Prozentpunkt, die elf Milliarden Euro im Jahr erbringen würde, stößt in Teilen der Gewerkschaften, bei Unternehmern und der Opposition auf Widerstand. Die Regierung erwägt nun, die Sozialabgaben und insbesondere den Arbeitgeberanteil zu erhöhen.«

Die Überlegungen der französischen Regierung rufen mittlerweile sogar die EU-Kommission auf den Plan, was die Debatte bei unseren Nachbarn anheizt: Steuererhöhungen durch die sozialistische Regierung bedrohen in Frankreich Wachstum und Beschäftigung. Dies sagte der Vizepräsident der EU-Kommission, Olli Rehn, am Sonntag in einem Interview mit der französischen Zeitung „Journal du Dimanche“. Frankreich habe mit seinen Steuererhöhungen einen „Schicksalspunkt“ erreicht, von dem an neue Steuern nur noch destruktiv wirkten, so der Bericht in dem Artikel „Vielen Franzosen werden die Steuern zu hoch“ von Christian Schubert in der Online-Ausgabe der FAZ. Mittlerweile hat die Steuer- und Abgabenbelastung die Rekordhöhe von 46,3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts erreicht. Insofern hat Frankreich ein echtes Problem und in der Rentenfrage ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.

Ein „Altersflexi-Geld“ gegen die „Rente mit 67“? Geschäftsmodell Deutschkenntnisse im Kosovo. Meckern über die Tafeln und ihr System

Die Debatte über die „Rente mit 67“ und die mittlerweile seit 2012 sukzessive ablaufende Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters ist und bleibt ein höchst kontroverses Thema – das verständlicherweise vor allem die Gewerkschaften nicht los lässt, sehen sie doch in ihrer Praxis tagtäglich auch die vielen Fälle von Arbeitnehmern, die das Renteneintritsalter nicht erreichen können, auch wenn sie wollten und die dann mit teilweise erheblichen Abschlägen bis zum Ende ihrer Tage bei den Rentenzahlungen belastet werden. In diesem Kontext gibt es innerhalb des gewerkschaftlichen Lagers unterschiedliche Positionierungen. Die IG Metall beispielsweise fordert weiterhin eine Rückkehr zum alten Regelungsstand, also eine Rücknahme der Erhöhung des Renteneintrittsalters. Einen anders gelagerten Vorschlag hat nun die IG Bau der Öffentlichkeit vorgestellt: Sie fordert die Einführung eines „Alterflexi-Geldes“, worüber Eva Völpel in ihrem Artikel Der eine kann nicht mehr berichtet. 

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