Reform der Pflegeausbildung: Nicht Fisch, nicht Fleisch. Von der Dreigliedrigkeit zum 1.+2. (+3.) Generalistik- bzw. (ab 3.) Y-Optionsmodell

Im wahrsten Sinne des Wortes kurz vor Ladenschluss ist es vollbracht worden – Bundestag be­schließt Reform der Pflegeausbildung, so ist der entsprechende Bericht des Parlaments überschrieben. »Kurz vor Ende der Wahlperiode hat der Bundestag am Donnerstag, 22. Juni 2017, mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen doch noch die umstrittene Reform der Pflegeausbildung verabschiedet. Die Abgeordneten stimmten für den Gesetzentwurf der Bundesregierung in geänderter Fassung.« Ursprünglich von der Bundesregierung vorgesehen war ein durchgängig generalistisches Ausbildungskonzept (BT-Drs. 18/7823), das die drei Berufszweige Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege in einer einheitlichen Pflegeausbildung zusammenfassen sollte. Der eigentliche Gesetzentwurf zur Umstellung auf eine generalistische Ausbildung stammt vom 9. März 2016 – und im Vergleich zu dem, was wir jetzt bekommen haben, strahlt er eine ganz eigene Klarheit aus: »Die bisherigen drei Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege werden reformiert und zu einem einheitlichen Berufsbild zusammengeführt; die bestehende Dreigliederung der Pflegeberufe wird aufgehoben. Ergänzend zur fachberuflichen Pflegeausbildung wird eine bundesgesetzliche Grundlage für eine primärqualifizierende hochschulische Pflegeausbildung geschaffen. Die neue Ausbildung bereitet auf einen universellen Einsatz in allen allgemeinen Arbeitsfeldern der Pflege vor, erleichtert einen Wechsel zwischen den einzelnen Pflegebereichen und eröffnet zusätzliche Einsatz- und Aufstiegsmöglichkeiten. Die Ausbildung wird in ein gestuftes und transparentes Fort- und Weiterbildungssystem eingepasst und die Durchlässigkeit zwischen den einzelnen Qualifikationsstufen in der Pflege verbessert. Die Ausbildung ist für die Auszubildenden kostenlos.« (BT-Drs. 18/7823: 1 f.)

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Pflegekräfte ziemlich allein gelassen. In der Krankenhaus-Realität und im internationalen Vergleich

In deutschen Krankenhäusern werden im internationalen Vergleich sehr wenig Pflegekräfte beschäftigt. Das den betroffenen Fachkräften seit langem bekannte Problem wurde nun durch eine weitere Studie mit einigen Zahlen belegt.

»Demnach waren 2012 in Deutschland rechnerisch 19 Pflegekräfte (Vollzeitstellen) je 1.000 Fälle angestellt. Im Schnitt der OECD-Länder waren es fast 32. In Japan sind es sogar 53 Vollzeitpflegekräfte je 1.000 Fälle gewesen … Das gelte auch, wenn man die Zahl der Pfle­ge­kräfte auf die Belegungstage betrachte. Dann lande Deutschland sogar auf dem letz­ten Platz. Trotz­­dem hätten die Kliniken weiter Pflegepersonal abgebaut, erläutert die Un­tersu­chung. Dem­nach habe es 2015 rund 3,4 Prozent weniger Pflegepersonal gegeben als im Jahr 2000«, kann man dem Artikel Pflegepersonal: Deutschland auf den hinteren Plätzen entnehmen, in dem einige Befunde der Studie dargestellt werden. Das muss im Kontext der Tatsache gesehen werden, dass mit den verkürzten Liegezeiten der Patienten die Be­­lastung der Pflegekräfte angestiegen ist. Während eine Pflegevollkraft in einem allgemeinen Kranken­haus 2003 statistisch 57,3 Behandlungsfälle zu betreuen hatte, seien es 2015 schon 64 gewesen. Man könnte das Dilemma der deutschen Pflege auch mit diesem Zahlenvergleich illustrieren: 19 Pflegekräfte versorgen in Deutschland 1.000 Krankenhauspatienten, in Norwegen sind es 40.

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Die „Verkammerung“ der Profession Pflege stolpert vor sich hin und Bayern geht einen freistaatlichen Sonderweg – mit Folgen

Deutschland ist ein „verkammertes Land“. Also zumindest mit Blick auf bestimmte Berufe und Professionen. Überall stößt man auf berufsständische Kammern. Bei den Ärzten gibt es selbstverständlich und seit langem Ärztekammern. Wie auch bei anderen Professionen, man denke hier an die Rechtsanwälte mit den Rechtsanwaltskammern als berufsständische Organisation. Die Notare, die Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, die Architekten und die Ingenieure haben ihre Kammern. Das Institut für Kammerrecht (IFK) stellt eine Übersicht über das damit verbundene und aufgrund der Breite notwendigerweise weit gefächerte Berufskammerrecht zur Verfügung.
Ärztekammern sind die Träger der berufsständischen Selbstverwaltung der deutschen Ärzte. Es gibt 17 Landesärztekammern (im Bundesland Nordrhein-Westfalen sind es mit Nordrhein und Westfalen-Lippe zwei eigenständige Länderkammern). Und es gibt – natürlich – eine Bundesärztekammer.
Neben den Berufskammern kennen wir die Wirtschaftskammern, also die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern, die Landwirtschaftskammern und in zwei Bundesländern, Bremen und Saarland, gibt es sogar eine Arbeitnehmerkammer. Dieses Kammerwesen ist der institutionelle Ausdruck einer letztendlich nur historisch zu verstehenden funktionalen Selbstverwaltung, wobei der Begriff bereits andeutet, dass dahinter eine eigenständige Philosophie der Steuerung steht, die sich bewusst abgrenzt von einer unmittelbaren Durchgriffssteuerung seitens des Staats, diesen zugleich durch Übernahme auch hoheitlicher bzw. originär staatlicher Funktionen entlasten soll.

Und die Pflege als Profession möchte auch gerne im Kammerkonzert mitspielen – das es übrigens nicht nur in Deutschland gibt, in vielen anderen Ländern kann man Pflegekammern vorfinden. Nicht erst seit kurzem. Seit Jahrzehnten fordern Pflegekräfte die Selbstverwaltung ihres Berufes. In den 1970er Jahren forderten Pflegekräfte auf dem 4. Nationalen Kongress für Krankenpflege 1981 in Hamburg die Errichtung einer Kammer für Pflegeberufe.

Dort formulierten Krankenschwestern und Krankenpfleger das Dilemma der Pflege durch die Überfremdung ihres Berufstands, die sie durch Tätigkeitsdelegation seitens der Ärzte, fehlende adäquate Stellenplan- oder Ausbildungsnovellierungen und mangelnde Klärung diffuser Rechtssituationen charakterisiert sahen (vgl. dazu den Vortrag von Robert Roßbruch (2014): Werdegang zur Pflegekammer in Rheinland-Pfalz – Perspektiven und Chancen einer Pflegekammer in NRW).

Mitte der 1980er Jahre, so kann man diesem Artikel entnehmen, »entsteht die Arbeitsgruppe Münchener Pflegekräfte (AMP). Sie setzt sich für bessere Arbeitsbedingungen und eine bessere Bezahlung der Pflegenden ein. Zusammen mit Gewerkschaften und Pflegeverbänden demonstriert sie bundesweit für grundlegende inhaltliche Veränderungen und die Selbstverwaltung des Pflegeberufs. Auf der Delegiertentagung des Bundesausschusses der Arbeitsgemeinschaften der Unterrichtsschwestern und Unterrichtspfleger plädieren leitende Pflegekräfte 1989 ebenfalls für die Errichtung von Pflegekammern. Zu Beginn der 1990er Jahre teilt sich die Arbeitsgruppe Münchener Pflegekräfte in die Pflegegewerkschaft und in den Förderverein zur Gründung einer Pflegekammer in Bayern … In nahezu allen Bundesländern werden ebenfalls Fördervereine und Initiativgruppen gebildet.«

Wie man schon erkennt, müssen hier auf der Zeitachse ganz dicke Bretter gebohrt werden. Und so langsam geht der Prozess auch weiter: »Am 11. Februar 1995 konstituiert sich der Runde Tisch zur Errichtung von Pflegekammern. Er vernetzt alle bis zu dem Zeitpunkt gegründeten Fördervereine und die die Kammergründung mittragenden Pflegeverbände. Im Jahr 1997 geht dieser dann in der Nationalen Konferenz zur Errichtung von Pflegekammern in Deutschland auf, die mit der pflegepolitischen Dachorganisation, dem 1998 gegründeten Deutschen Pflegerat, kooperiert.«
Und jetzt schieben wir uns mal weitere 20 Jahre nach vorne, bis man diese Nachricht zur Kenntnis nehmen darf: Am 17. Dezember 2014 wird die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz als bundesweit erste Pflegekammer gegründet.

Und im Jahr 2017? Bislang gibt es lediglich in Rheinland-Pfalz eine arbeitsfähige Pflegekammer. In Schleswig-Holstein und Niedersachsen sind Kammern in der Gründungsphase. Nordrhein-Westfalen prüft eine Initiative.

Auf dem Deutschen Pflegetag 2016 forderte Andreas Westerfellhaus, der Präsident des Deutschen Pflegerates, »die Verkammerung der Pflegeberufe durch die Bildung einer Bundespflegekammer zu forcieren. Spätestens 2017 solle eine Bundespflegekammer die Arbeit aufnehmen.« Eigentlich wäre dazu natürlich der Unterbau erforderlich, also die Existenz von Landespflegekammern wie in Rheinland-Pfalz. Aber da ist offensichtlich nicht nur noch ein weiter Weg zurückzulegen, wenn man in die einzelnen Bundesländer schaut (vgl. dazu die gute Übersicht Errichtung von Pflegekammern in den einzelnen Bundesländern vom 22.03.2017), sondern mit Bayern haben wir aktuell den Fall einer bewussten Abkoppelung von einer möglichen einheitlichen Verkammerung auf Bundesländer- und dann auch auf der Bundesebene.

Man kann den jahrelangen Auseinandersetzungen um die (Nicht-)Gründung von Landespflegekammern entnehmen, dass diese Institution nicht annähernd konsensual, sondern ganz im Gegenteil hoch konfliktär diskutiert wird. Auf der Seite der Widerständler gegen eine Verkammerung findet man „interessante“ Koalitionen, so die Anbieter privater Pflegeeinrichtungen, die vehement Front machen, aber auch die Gewerkschaft ver.di, die offensichtlich eine Konkurrenz zu ihren gewerkschaftlichen Aktivitäten sieht. Aber auch unter den Pflegekräfte selbst, so die bislang vorliegenden Befragungsergebnisse, gibt es teilweise sehr hohe Ablehnungswerte, oftmals machen sich diese fest am Institut der Zwangsmitgliedschaft und der Zwangsbeiträge für alle Pflegekräfte. Das oll und kann hier nicht im Detail ausdifferenziert werden.

Schauen wir nach Bayern. Denn dort ist diese Tage eine ganz eigene Entwicklungsrichtung beschritten worden, die Folgen haben wird bis hinauf auf die Bundesebene, wenn das so durchgezogen wird. Denn die Bayern haben dem bisherigen Optionenraum – Landespflegekammer ja oder nein (bzw. vielleicht mal später) – eine dritte Variante hinzugefügt, die man durchaus so charakterisieren kann: Nicht Fisch, nicht Fleisch. Statt einer Landespflegekammer soll es eine „Vereinigung der bayerischen Pflege“ geben.

Der bereits erwähnten Übersicht über den Stand der Errichtung von Pflegekammern in den Bundesländern kann man zu Bayern entnehmen:

»Am 18. Oktober (2016) befasste sich der bayerische Landtag erstmals mit dem Gesetzentwurf zur Errichtung einer Vereinigung der bayerischen Pflege. Mitte Juli 2016 hatte sich das bayerische Kabinett gegen die Einführung einer Pflegekammer und für eine „Vereinigung der bayerischen Pflege“ entschieden.  Die Mitgliedschaft in dieser Vereinigung wäre im Gegensatz zu einer Mitgliedschaft in einer Pflegekammer freiwillig und beitragsfrei. Die bayerische Gesundheitsministerin betonte, dass die Vereinigung bei allen Gesetzgebungsverfahren, die die Pflege betreffen, eingebunden würden. Dieser bayerische Sonderweg ist umstritten. Der Landtag hat den Gesetzentwurf jetzt erst einmal zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Gesundheit und Pflege überwiesen.«

Und nun diese Meldung: Pflegekräfte bekommen freiwillige Interessenvertretung. »Der Landtag in München stimmte am Donnerstag für die Einrichtung einer „Vereinigung der Pflegenden in Bayern“. Das Gesetz tritt am 1. Mai in Kraft. Bis zum Herbst soll ein Gründungsausschuss berufen werden. Im Gegensatz zu einer Pflegekammer ist die Mitgliedschaft in der Vereinigung freiwillig und kostenlos.« Das ist nun wirklich ein Sonderweg. „Mit diesem Konzept nutzen wir die wesentlichen Vorteile einer klassischen Kammer, ohne gleichzeitig die Pflegekräfte mit Pflichtmitgliedschaft und Pflichtbeiträgen zu belasten“, wird die bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) zitiert.
Die „Pflege-Vereinigung“ soll eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sein, ohne Pflichtmitgliedschaft oder Beitragszahlungen. Die Finanzierung soll staatlich erfolgen. Für die Vereinigung soll es kammerähnliche Befugnisse geben, wie die Berufsaufsicht und die Anerkennung von Weiterbildungen. Die Berufs- und Weiterbildungsordnung selbst soll aber der Staat erlassen, anders als etwa bei der Ärztekammer. Damit ist aber auch klar – sollte der Ansatz einer Bundespflegekammer wirklich den Forderungsraum verlassen, dann wären die Bayern nicht dabei. Mit diesem Sonderweg torpedieren die Bayern diesen Weg – und sie sehen ihr Modell als das an, was es ist: ein Spaltpilz für die anderen Bundesländer, die sich noch nicht entschieden haben.
Der „bayerische Weg“ könne auch Vorbild für andere Bundesländer in der bundesweit geführten Pflegekammer-Debatte sein, so wird folgerichtig die bayerische Gesundheitsministerin zitiert.

Fazit: Das Gewürge um eine Verkammerung der Pflege geht weiter und wird durch den bayerischen Sonderweg zusätzlich verkompliziert. Letztendlich, so muss man es wohl bilanzieren, sind wir erneut mit der strategischen Schwäche der Pflegeprofession in Deutschland konfrontiert, die sich auch bei dem ebenfalls mehr als „schwierigen“ Prozess einer Reform der Pflegeausbildung gezeigt hat (vgl. dazu den Beitrag Von allem etwas und später mal nachschauen, was passiert ist? Der Kompromiss zur Reform der Pflegeausbildung vom 8. April 2017). Schade, sehr schaden, wenn man bedenkt, dass wir genau das Gegenteil bräuchten, einen energischen Professionalisierungsschub der Pflege, der nicht nur inhaltlich fundiert und ausgestaltet sein muss, sondern sich auch institutionell ausdrücken sollte.