Die Eigenanteile der Pflegebedürftigen (nicht nur) in den Pflegeheimen steigen – und warum der Plural wichtig ist für die Diskussion über eine Begrenzung des Eigenanteils

»Mehr und mehr Menschen in Deutschland sind auf Pflege angewiesen. Doch eine Heimbetreuung kostet. Und die selbst zu tragenden Summen werden zusehends größer, wie neue Zahlen bestätigen«, so eine Meldung aus der Frankfurter Rundschau: Zuzahlungen für Pflegebedürftige im Heim steigen weiter: »Pflege im Heim wird immer teurer. Die Eigenanteile, die Pflegebedürftige und ihre Familien aus eigener Tasche zahlen müssen, stiegen weiter auf nun 1.940 Euro im Monat im bundesweiten Schnitt. Das sind 110 Euro mehr als Anfang 2019, wie aus Daten des Verbands der Ersatzkassen (vdek) mit Stand 1. Januar 2020 hervorgeht.« Und die Ärzte Zeitung weist darauf hin: »Es gibt jedoch nach wie vor große regionale Unterschiede … Am teuersten bleiben Heimplätze in Nordrhein-Westfalen mit nun durchschnittlich 2.357 Euro. Am niedrigsten sind die Zuzahlungen mit 1.359 Euro in Sachsen-Anhalt.«

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Wenn das Personal doppelt fehlt. Beispiel Bremen: Da gab es 2019 von der Heimaufsicht nur zwei Regelprüfungen in Pflegeeinrichtungen

Dass in vielen Pflegeheimen Personal fehlt, ist ein leider seit Jahren immer wieder vorgetragener Missstand in unserem Pflegesystem. Teilweise müssen Aufnahmestopps für Pflegeheime verhängt werden, weil das erforderliche Personal schlichtweg nicht da ist. Und der allgegenwärtige Personalmangel wirkt auch an anderer Stelle, beispielsweise bei der Heimaufsicht.

»Immer öfter wird von Mängeln in verschiedenen Pflegeheimen berichtet, allerdings ist auch die Lage in der Heimaufsicht extrem schwierig: Im vergangenen Jahr wurden nur zwei Regelprüfungen durchgeführt«, berichtet Lisa-Maria Röhling in ihrem Artikel Kaum Kontrollen in Bremer Pflegeeinrichtungen. Und es kommt noch dicker: »Die Bremer Heimaufsicht, die für die Qualitätskontrolle von Pflege- und Behinderteneinrichtungen zuständig ist, hat in den vergangenen Jahren nahezu alle Regelprüfungen ausgelassen.«

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Ein entschärftes RISGantes Vorhaben? Das geplante außerklinische Intensivpflege-Gesetz wird nach Protesten (scheinbar) nachgebessert: Vom RISG zum GKV-IPREG

Bekanntlich produziert der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) Gesetze im Akkord. Eines seiner vielen Baustellen betrifft die außerklinische Intensivpflege. Hierzu hat sein Haus im August dieses Jahres den „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Rehabilitation und intensivpflegerischer Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz – RISG)“ vorgelegt. Und der hat für eine Menge Unruhe und Protest seitens der Betroffenen gesorgt, denn offensichtlich ging (und geht?) es hierbei darum, den Zugang zur außenklinischen Intensivpflege in den eigenen vier Wänden zu begrenzen bzw. diese unmöglich zu machen. Nicht ohne Grund haben die (potenziell) Betroffenen den Entwurf so wahrgenommen, wie er auch gedacht war: die außerklinische Intensivpflege soll in Pflegeheime bzw. in zukünftig stärker regulierte Pflege-WGs verlagert werden, um die (aus Sicht der Kostenträger) teure Pflege in den Privathaushalten zurückzudrängen.

Eine ausführliche Aufarbeitung dieses ersten Versuchs findet man in dem Beitrag RISGantes Vorhaben: Beatmungspatienten zukünftig (fast) immer ins Heim oder in eine Intensivpflege-WG? Von vermeintlich guten Absichten, monetären Hintergedanken und einem selbstbestimmten Leben vom 24. August 2019 sowie Eine erste Runde der Positionierung zum umstrittenen Entwurf eines „Intensivpflege-Stärkungsgesetzes“ aus dem Bundesgesundheitsministerium. Und das Dilemma mit dem Entweder-Oder von Daheim oder Heim vom 15. September 2019.

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