Aus den Untiefen der Verletzlichsten und zugleich weitgehend Schutzlos-Gelassenen: Pflegeheime und ambulante Pflegedienste inmitten der Coronavirus-Krise

Es sind für uns alle außergewöhnliche und sicher auch überfordernde Zeiten. Aber zugleich werden in diesen Tagen trotz oder vielleicht wegen des allgemeinen Durcheinanders immer wieder auch die Spaltungslinien unserer Gesellschaft schmerzhaft und zuweilen schrill sichtbar. Wenn man denn hinschaut.

Da wird in den Medien an vielen Stellen nach einigen wenigen Tagen Beschränkungen, die sicher unangenehm, aber zugleich weitaus weniger heftig sind als die Ausgangsverbote in Italien oder Frankreich, darüber diskutiert, wie lange man das noch „durchhalten“ könne und dass man nun aber bald wieder zur Normalität zurückkehren müsse. Und viele andere Berichte ventilieren die Befindlichkeiten derjenigen, die nun mehr Zeit zu Hause verbringen müssen, wobei dann meistens gerade nicht beengte, überfüllte Wohnungen ohne Balkon oder gar Terrasse mit Garten gezeigt werden, wo Eltern mit mehreren kleinen Kindern die Zeit verbringen müssen.

Und auch mit Blick auf die Gesundheitseinrichtungen geht es landauf und landab um die Situation in den Krankenhäusern und vor allem um die Intensivstationen. Dabei leben wir derzeit (noch) in einer Zwischenwelt, denn viele der frei gemachten und zusätzlich errichteten Intensivbetten sind gar nicht belegt, weil man sich auf die große Welle an behandlungsbedürftigen Patienten vorbereitet, die da kommen kann bzw. soll. Das ist alles gut und wir können dankbar sein, dass wir noch Zeit bekommen haben, uns vorzubereiten.

Aber nun wird immer deutlicher und schmerzhafter erkennbar, dass Einrichtungen und Dienste für die verletzlichsten „Risikogruppen“ in diesen Tagen der tödlichen Bedrohung durch das Coronavirus offen wie ein Scheunentor gegenüberstehen: die ambulanten Pflegedienste und die Pflegeheime.

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Ein entschärftes RISGantes Vorhaben? Das geplante außerklinische Intensivpflege-Gesetz wird nach Protesten (scheinbar) nachgebessert: Vom RISG zum GKV-IPREG

Bekanntlich produziert der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) Gesetze im Akkord. Eines seiner vielen Baustellen betrifft die außerklinische Intensivpflege. Hierzu hat sein Haus im August dieses Jahres den „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Rehabilitation und intensivpflegerischer Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz – RISG)“ vorgelegt. Und der hat für eine Menge Unruhe und Protest seitens der Betroffenen gesorgt, denn offensichtlich ging (und geht?) es hierbei darum, den Zugang zur außenklinischen Intensivpflege in den eigenen vier Wänden zu begrenzen bzw. diese unmöglich zu machen. Nicht ohne Grund haben die (potenziell) Betroffenen den Entwurf so wahrgenommen, wie er auch gedacht war: die außerklinische Intensivpflege soll in Pflegeheime bzw. in zukünftig stärker regulierte Pflege-WGs verlagert werden, um die (aus Sicht der Kostenträger) teure Pflege in den Privathaushalten zurückzudrängen.

Eine ausführliche Aufarbeitung dieses ersten Versuchs findet man in dem Beitrag RISGantes Vorhaben: Beatmungspatienten zukünftig (fast) immer ins Heim oder in eine Intensivpflege-WG? Von vermeintlich guten Absichten, monetären Hintergedanken und einem selbstbestimmten Leben vom 24. August 2019 sowie Eine erste Runde der Positionierung zum umstrittenen Entwurf eines „Intensivpflege-Stärkungsgesetzes“ aus dem Bundesgesundheitsministerium. Und das Dilemma mit dem Entweder-Oder von Daheim oder Heim vom 15. September 2019.

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Immer öfter keiner mehr da. Ambulante Pflegedienste sowie Pflegebedürftige und ihre Angehörigen stoßen zunehmend an Grenzen

Werfen wir den Blick auf eine absolute Boombranche: ambulante Pflegedienste. Die Bundesregierung hatte in der letzten Legislaturperiode mit den Pflegestärkungsgesetzen Milliarden Euro in „die“ Pflege gegeben und dabei vor allem die Leistungsansprüche im Bereich der ambulanten Pflege ausgebaut. Durchaus passend zu dem Wunsch vieler Menschen, im Pflegefall solange wie möglich zu Hause zu bleiben und dort von den Angehörigen versorgt zu werden – dabei nicht selten unter Beteiligung ambulanter Pflegedienste. Ende 2017 wurden in Deutschland etwa 830.000 der insgesamt 3,4 Millionen pflegebedürftigen Menschen von ambulanten Diensten versorgt. Vor allem am aktuellen Rand zeigt sich mit dem deutlichen Anstieg der auch von ambulanten Diensten versorgten Pflegebedürftigen der Effekt der angesprochenen Leistungsverbesserungen und -ausweitungen.

Doch nun stoßen die ambulanten Pflegedienste – bei denen man bedenken muss, dass weit über 90 Prozent von ihnen auch Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach SGB V erbringen – offensichtlich zunehmend an massive Kapazitätsgrenzen.

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Eine erste Runde der Positionierung zum umstrittenen Entwurf eines „Intensivpflege-Stärkungsgesetzes“ aus dem Bundesgesundheitsministerium. Und das Dilemma mit dem Entweder-Oder von Daheim oder Heim

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) feuert derzeit aus mehreren gesetzgeberischen Rohren auf dem unübersichtlichen Feld dessen, was eigentlich mehr als euphemistisch als Gesundheitspolitik bezeichnet wird, geht es hier doch in den meisten Fällen und Konstellationen um Krankheitspolitik. Und eines der vielen Vorhaben, die der Minister mit seinem Haus auf den Weg gebracht hat, ist das bislang als Referentenentwurf vorliegende „Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz“ (RISG). Wieder einmal kann man auf den ersten Blick nur gute Absichten erkennen: »Beatmungspatientinnen und -patienten sollen nach dem Krankenhausaufenthalt besser betreut werden. Das ist Ziel eines Referentenentwurfs … Danach sollen die Qualitätsstandards für die Versorgung von Menschen, die z. B. nach einem Unfall oder aufgrund einer Erkrankung künstlich beatmet werden müssen, erhöht werden«, so die frohe Botschaft des Ministeriums unter der Überschrift Intensivpflege-Patienten sollen besser betreut werden. Da kann man ja nun wirklich einfach nur zustimmen und sagen: Danke. Angesichts der immer wieder einmal bekannt gewordenen Fälle von schlechter Versorgung dieser auf wahrhaft existenzielle Hilfe angewiesenen Menschen – und das zu horrenden Preisen – wird es erst einmal große Zustimmung geben, wenn hier die Qualität gesteigert wird. Wenn, ja wenn.

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RISGantes Vorhaben: Beatmungspatienten zukünftig (fast) immer ins Heim oder in eine Intensivpflege-WG? Von vermeintlich guten Absichten, monetären Hintergedanken und einem selbstbestimmten Leben

So hatte sich das der umtriebige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sicher nicht vorgestellt. Am vergangenen Wochenende wurden die Bürger von der Bundesregierung zum Tag der offenen Tür eingeladen und auch das Gesundheitsministerium erwartete viele interessierte und beeindruckbare Besucher, denen sich der Minister, der gleichsam im Akkord neue Gesetze und Vorschläge unter die Leute bringt, bei dieser medientauglichen Gelegenheit als tatkräftiger und zugleich sympathischer Macher präsentieren sollte.

Und da waren sicher auch viele dieser von den Gastgebern gewünschten Besucher anwesend – aber eben zugleich aufgewühlte, empörte Rollstuhlfahrer und andere Menschen mit Behinderungen, die zum einen versucht haben, eine Bühne für ihren Protest zu bekommen, zum anderen wollten sie den Minister zur Rede stellen. Denn sie waren und sind aufgebracht aufgrund der neuesten gesetzgeberischen Aktivitäten des Herrn Spahn. Und dabei geht es nicht um belangloses Zeug, sondern um die „außerklinische Intensivpflege“, um Menschen, die beatmet werden (müssen), um schwerste Krankheiten und bedrückende Schicksale, zugleich um Menschen, die teilhaben wollen am Leben, die sich trotz und gerade wegen ihrer Lage engagieren für Selbstbestimmung. Warum aber haben die Aktivisten aus der Behindertenbewegung versucht, dem Minister einen so schönen Sonntag zu versauern? Ist das nicht traurig angesichts der Tatsache, dass das Haus des Herrn Spahn einen Referentenentwurf für ein Intensivpflegestärkungsgesetz vorgelegt hat, es also doch offensichtlich darum geht, dass etwas besser werden soll?

„Am … Tag der offenen Tür der Bundesregierung demonstrierten 200 Menschen mit Behinderungen im Bundesgesundheitsministerium. Sie besetzten die Bühne, stellten Fragen auf der Bundespressekonferenz … Wenige Minuten nachdem der Aktivist Raul Krauthausen sich Minister Spahn in den Weg stellte und ihm die Forderung der Protestierenden zum Entwurf des Reha- und Intensivpflegestärkungsgesetz (RISG) mitteilte, twitterte das BMG ein Foto der Zwei. Jens Spahn habe sich mit Raul Krauthausen zu einem Gespräch getroffen, heißt es in diesem.« Dem hat Krauthausen – siehe Tweet – widersprochen. „Es war ein bezeichnendes Symbolbild für die Welten, die aufeinander prallten.“ (Quelle: Pressemitteilung nach Protest zum #RISG, 18.08.2019)

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