Wenn Pflegepersonaluntergrenzen in der Realität zu erheblichen Problemen in vielen Krankenhäusern führen, dann wird der in Zahlen gegossene Pflegenotstand sichtbar. Und was das auch mit einer „Bereinigung“ der Krankenhauslandschaft zu tun haben könnte

Im November 2018 wurde unter der Überschrift Pflegepersonaluntergrenzen auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums ausgeführt: »Nur mit einer guten Pflegepersonalausstattung ist eine sichere und gute Behandlung von Patientinnen und Patienten im Krankenhaus möglich. Mit zwei Maßnahmen sorgen wir darum für ausreichend Pflegepersonal: In vier pflegesensitiven Krankenhausbereichen gelten ab dem 1. Januar 2019 Pflegepersonaluntergrenzen. Begleitet wird diese Maßnahme ab 2020 von Vorgaben für die gesamte Pflege im Krankenhaus – dem sogenannten „Ganzhausansatz“.« Was muss man sich unter einem „Ganzhausansatz“ vorstellen? »Dazu wird in Zukunft das Verhältnis von eingesetztem Pflegepersonal zu individuellem Pflegeaufwand eines Krankenhauses ermittelt. Dieser „Pflegepersonalquotient“ gibt Aufschluss darüber, ob eine Klinik, gemessen am Pflegeaufwand, viel oder wenig Personal einsetzt. Krankenhäuser dürfen dabei einen noch festzulegenden Wert nicht unterschreiten. Anderenfalls drohen ihnen Sanktionen.«

Und zumindest die angekündigten ausgewählten Pflegepersonaluntergrenzen sind mittlerweile scharf gestellt worden – Details findet man in der Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen in Krankenhäusern (Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung – PpUGV).

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Krankenhäuser: „Tarifsteigerungen werden voll refinanziert statt Sparen zu Lasten der Pflege“. Hört sich gut an. Aber wie immer muss man auf das Kleingedruckte achten

Die Bundesregierung wirbt damit, dass sie durch zahlreiche gesetzgeberische und andere Maßnahmen den Kampf gegen den Pflegenotstand aufgenommen habe. Von besonderer Bedeutung gerade für die Krankenhäuser des Landes ist das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) als ein bereits umgesetzter Teil des „Sofortprogramms Pflege“. Dazu berichtet das Bundesgesundheitsministerium unter Leitung von Jens Spahn (CDU) unter der Überschrift „Krankenhausindividuelle Vergütung von Pflegepersonalkosten“: »Künftig sollen Pflegepersonalkosten besser und unabhängig von Fallpauschalen vergütet werden. Die Krankenhausvergütung wird ab dem Jahr 2020 auf eine Kombination von Fallpauschalen und einer Pflegepersonalkostenvergütung umgestellt wird. Dieses Pflegebudget berücksichtigt die Aufwendungen für den krankenhausindividuellen Pflegepersonalbedarf und die krankenhausindividuellen Pflegepersonalkosten für die unmittelbare Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen. Die DRG-Berechnungen werden um diese Pflegepersonalkosten bereinigt … Die Krankenhäuser und Kostenträger vor Ort vereinbaren die krankenhausindividuelle Pflegepersonalausstattung in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen auf der Grundlage der von den Krankenhäusern geplanten und nachgewiesenen Pflegepersonalausstattung und der entsprechenden Kosten (krankenhausindividuelle Kostenerstattung). Die zweckentsprechende Mittelverwendung ist nachzuweisen.«

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Das bestehende System der Finanzierung der stationären Altenpflege wird immer mehr in Frage gestellt. Aktuelle Vorschläge für eine Weiterentwicklung der Pflegeversicherung

Unabhängig von der Frage, wie man die Ergebnisse bewertet: in der Altenpflege hat sich in den vergangenen Jahren eine Menge getan. Man denke hier nur an die sogenannten Pflegestärkungsgesetze der letzten Großen Koalition und die derzeitigen Aktivitäten der neuen alten Regierung, Stichwort Finanzierung von 13.000 neuen Pflegestellen oder die Bemühungen der Konzertierten Aktion Pflege. Aber wie man es auch dreht und wendet, die Finanzierungsfrage pendelt als Damoklesschwert über allen wichtigen und richtigen Vorschlägen, die auf reale Verbesserungen in der Altenpflege gerichtet sind, also beispielsweise die unbedingt erforderliche flächendeckende und verbindliche Anhebung der Vergütung der Pflegekräfte in der ambulanten und stationären Altenpflege sowie die gesetzgeberische Verankerung von verbindlichen Personalschlüsseln, die dann schrittweise und ebenfalls verbindlich anzuheben wären, um klare Signale auszusenden, dass man einen verlässlichen Kampf gegen den Pflegenotstand aufgenommen hat. 

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Von schwarzarbeitenden Betreuerinnen aus Osteuropa, der häuslichen Pflege und den immer wiederkehrenden Appellen an die Politik, die aber immer wieder auf Tauchstation geht

»Deutsche Haushalte beschäftigen hunderttausende Pflegekräfte illegal. Viele Altenheime suchen verzweifelt nach Personal. Experten warnen: In der Pflege droht der Kollaps«, so konnte man es in diesen Tagen in der FAZ lesen und damit die Schreckensbotschaft auch wirklich hängen bleibt, wurde der Artikel so überschrieben: In der Pflege droht der Kollaps. »Nur etwa zehn Prozent der schätzungsweise rund 600.000 ausländischen Betreuungskräfte, die in deutschen Haushalten leben, haben nach Schätzungen der Verbände für häusliche Pflege einen Vertrag und führen Sozialversicherungsbeiträge ab. Der Rest arbeitet schwarz.« Die Bedeutung ausländischer Betreuungskräfte in der häuslichen Pflege wird nach Ansicht des Bundesverbandes häusliche Seniorenbetreuung (BHSB) von der Politik totgeschwiegen. Die Politik setzt nach Ansicht des Pflegeexperten und Rechtswissenschaftlers Thomas Klie aus Kostengründen in nicht verantwortlicher Weise auf diese Arbeitsverhältnisse. „Das ist eigentlich immer jenseits dessen, was rechtlich erlaubt ist. Und trotzdem kümmert sich die deutsche Politik weder auf Landes- noch auf Bundesebene in einer irgendwie ernsthaft zu nennenden Weise darum“, so wird er zitiert.

Skandal, mag der eine denken. Ein ganz alter und immer wieder mal hervorgeholter Hut, werden andere antworten. Auch hier wurde immer wieder über eine der ganz großen „Lebenslügen“ der Pflegepolitik in Deutschland berichtet. Der Terminus „Lebenslüge“ wurde von dem Dramatiker Henrik Ibsen Ende des 19. Jahrhunderts eingeführt. Er prangerte damit scheinheilige Verlogenheit, Doppelmoral und krampfhaftes Festhalten am schönen Schein an, was in seiner Sicht typisch war für das Bürgertum seiner Zeit. In der Pflegepolitik ist hier die Tatsache gemeint, dass immer wieder Namen wie Olga, Svetlana oder Anna als letzte Rettung in Situationen der höchsten Not genannt werden, wenn es um die Versorgung und Betreuung eines pflegebedürftigen Menschen zu Hause geht, zugleich aber die meisten Familien, die eine Olga, Svetlana oder Anna beschäftigen, permanent „mit einem Bein im Knast stehen“, weil sie teilweise gegen mehrere Vorschriften gleichzeitig verstoßen – und verstoßen müssen, auch wenn sie es gar nicht wollen. Denn es gibt im Grunde keine wirkliche legale, also nicht gegen deutsche Arbeits- und Sozialgesetze verstoßende Ausgestaltung einer irreführend oftmals als „24-Stunden-Pflege“ apostrophierten Betreuungsarrangements.

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Die Pflegeausbildung soll attraktiver werden, so die Bundesregierung. Da ist noch viel zu tun. Denn das derzeitige Bild der Pflegeberufe bei jungen Menschen ist desaströs

Gerade erst haben drei gewichtige Bundesminister gemeinsam in Berlin einen ersten Zwischenbericht zur „Konzertierten Aktion Pflege“ vorgestellt, bei dem es vor allem um das Handlungsfeld „Ausbildung und Qualifizierung“ geht (vgl. dazu ausführlich den Beitrag 111 Luftballons für mehr Auszubildende in der Pflege oder doch mehr als das? Die Konzertierte Aktion Pflege und eine Zwischenbilanz, präsentiert von drei Bundesministern vom 28. Januar 2019) – und die beiden Kernbotschaften differenziert nach unterschiedlich veranlagten Gemütern ist zum einen – für die eher kognitiv-zahlenorientierten Typen – die Inaussichtstellung von 10 Prozent mehr Auszubildenden in den kommenden Jahren und für die „Bauch-Typen“ die Zielvorgabe der Bundesfamilienministerin Franziska Giffey: „Es muss cool sein, Pflegefachkraft zu sein“ (vgl. dazu aber kritisch schon im Sommer des vergangenen Jahres beispielsweise Anette Dowideit: Pflege wird nicht „cool“, nur weil die Ministerin das will: »Es gibt viele positive Attribute, die man dem Beruf zuschreiben kann – aber cool ist es ganz sicher nicht, wenn man beruflich kranken Menschen Thrombosestrümpfe anlegt oder Heimbewohnern Essen anreicht. Da kann man Imagewerbung machen, so viel man will.«).

Nun kann man sich über solche Zielsetzungen je nach Temperament verwundert bis belustigt zeigen, aber einen wahren Kern hat die ganze Sache schon: Das Image der Pflegeberufe vor allem bei den jungen Leuten ist ziemlich im Keller. 

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