Regelmäßig veröffentlicht das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung einen Mindestlohnbericht, in dem nicht nur die Entwicklung der allgemeinen Lohnuntergrenze in Deutschland betrachtet wird. Auch die Entwicklung in anderen Ländern wird unter die Lupe genommen. Dabei ist natürlich das, was in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) passiert, von besonderem Interesse.
»Zum Jahreswechsel sind die gesetzlichen Mindestlöhne in der Europäischen Union kräftig gestiegen: Die 22 EU-Staaten mit einem allgemeinen Mindestlohn erhöhten diesen vor dem Hintergrund hoher Inflationsraten im Mittel (Median) um 9,7 Prozent. Besonders stark fielen die nominalen Zuwächse in vielen osteuropäischen Ländern aus, aber auch die Niederlande (+12,9%) und Irland (+12,4%) haben ihren jeweiligen Mindestlohn deutlich angehoben.«
Und was ist in Deutschland passiert? »In Deutschland fiel die Anhebung zum Jahreswechsel mit einem nominalen Plus von nur 3,4 Prozent auf nun 12,41 Euro hingegen deutlich kleiner aus; EU-weit stieg der Mindestlohn nur in Belgien (+2,0%) noch langsamer.« So die Ausführungen der Hans-Böckler-Stiftung unter der Überschrift Mindestlohn: Deutliche Anhebungen in den meisten EU-Ländern – Deutschland mit Mini-Zuwachs weit hinten. Da hat man eine zentrale Botschaft schon im Titel untergebracht – also die von dem nur geringen Zuwachs, den der deutsche gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2024 verbuchen konnte.