16 Prozent oder 6,3 Millionen. Die Zahl der Jobs mit einem Niedriglohn 2025 in Deutschland

Rund 6,3 Millionen Jobs zählten im April 2025 zum Niedriglohnsektor, berichtet das Statistische Bundesamt. Der Anteil der niedrigentlohnten Jobs an allen Beschäftigungsverhältnissen in Deutschland lag wie im Vorjahr unverändert bei 16 Prozent. 

Was versteht man hier unter „Niedriglohnsektor“? 

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Bei den Burgerbratern und anderen Größen der Systemgastronomie gibt es nach langen Geburtswehen einen neuen Tarifvertrag. Und im Hintergrund: der Mindestlohn auf der Überholspur

Mehr als 120.000 Beschäftigte arbeiten und schwitzen bei den Großen der Systemgastronomie, die vor allem mit Namen wie McDonald’s oder (vom Umsatz her mit Abstand) Burger King verbunden wird. Wir sprechen hier über eine Branche, deren Gesamtumsatz im Jahr 2023 mit 31 Milliarden Euro angegeben wird (+14 Prozent zu 2022). Der umsatzstärkste Anbieter in der deutschen Systemgastronomie ist McDonald’s, für 2023 wird ein Umsatz allein dieses Unternehmens in Höhe von 4,8 Mrd. Euro in 1.430 Schnellrestaurants, von denen der Großteil von Franchisepartnern geführt wird. Lediglich etwa 6 Prozent der Filialen werden direkt von McDonald’s selbst betrieben.

Immer wieder werden systemgastronomische Unternehmen in der Berichterstattung mit Blick auf die Arbeitsbedingungen kritisch behandelt, vor allem, was die Vergütung der dort Beschäftigten angeht. Immerhin sind viele der systemgastronomischen Unternehmen im Bundesverband der Systemgastronomie (BdS) organisiert – laut eigenen Angaben vertritt der Verband über 830 Mitgliedsunternehmen – und der ist seit 2007 Tarifpartner für die hier zuständige Gewerkschaft Nahrung – Genuss – Gaststätten (NGG), mit der man einen bundesweit geltenden Entgelt- und einen Manteltarifvertrag abgeschlossen hat.

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Selbst angeblich „selbstlosen Dienern“ steht das Mindeste an Lohn zu, wenn sie in einem Yoga-Zentrum arbeiten. Das Bundesverfassungsgericht beendet eine besondere Variante der versuchten Mindestlohn-Vermeidung

Es ist wahrlich kein Geheimnis, dass es zahlreiche Umgehungsversuche die gesetzliche Lohnuntergrenze für (fast) alle betreffend, gibt. Und dass die Kontrollen viel zu selten und Nachzahlungen noch seltener sind. Es wird immer weniger kontrolliert, zugleich die steigt die Zahl der eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz (vgl. hierzu die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage im Bundestag: Mindestlohnbetrug und Kontrollen zur Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland, BT-Drs. 20/12347 vom 19.07.2024).

Man kann sich an einer – der Antwort der Bundesregierung entnommenen – Zahl verdeutlichen, wie viele Menschen darauf angewiesen sind, dass ihre Arbeitgeber sich an das Mindeste auch halten, auf die die Beschäftigten einen Anspruch haben: So wurde nach der Verdiensterhebung aus dem April 2023 in Deutschland bezogen auf 30 Millionen Beschäftigungsverhältnisse mit Gültigkeit des Mindestlohngesetzes in insgesamt 8,4 Millionen Beschäftigungsverhältnissen (ohne Auszubildende, Praktikantinnen/Praktikanten, Minderjährige) weniger als 14 Euro in der Stunde verdient. Das sind 28 Prozent aller abhängig Beschäftigten in Deutschland.

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