Im Windschatten des schuldenfinanzierten Sondervermögens soll auch was für Kinder und Bildung abfallen, fordern die einen. Und wie ist das mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT)?

Es ist jetzt nicht wirklich überraschend, dass zahlreiche Interessengruppen die Hand heben und auch was bekommen möchten aus dem schuldenfinanzierten Topf für Investitionen, den man noch kurz vor dem Start der neuen Bundesregierung mit der alten Bundestagsmehrheit und mit Zustimmung der Bundesländer auf den Weg gebracht hat. »Das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität ermöglicht Rekordinvestitionen von Bund, Ländern und Kommunen – für Schulen und Kitas, Bahnstrecken und Straßen, Forschung und Digitalisierung«, so die Jubelmeldung der Bundesregierung unter der Überschrift Investitionsoffensive für das ganze Land. Wir sprechen hier über ein „Sondervermögen“ von über 500 Milliarden Euro.1 Eine gewaltige Summe, die natürlich vielfältige Begehrlichkeiten weckt.

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Der Europarat hat Deutschland einen Besuch abgestattet und beklagt ein hohes Maß an Armut und sozialer Benachteiligung

Der Europarat wurde 1949 zum Schutz von Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaat in Europa gegründet. Er ist von der Europäischen Union unabhängig. Ihm gehören 46 europäische Staaten an.

Die Menschenrechtskommissarin des Europarats, Dunja Mijatović, hat vom 27. November bis zum 1. Dezember 2023 Deutschland besucht und darüber einen Bericht verfasst. Die Mitteilung des Europarates zu diesem Report ist so überschrieben: Deutschland: Menschenrechtsversprechen einlösen und den Zugang zu sozialen Rechten verbessern. »Die Regierung hat begrüßenswerte Schritte unternommen, um das Sozialsystem zugänglicher zu machen und soziale Sicherungsleistungen anzuheben. Es sind jedoch weitere Anstrengungen erforderlich, um gegen die wachsende Ungleichheit in Deutschland anzugehen, bestehende Hürden beim Zugang zu sozialen Rechten zu beseitigen und die negativen Langzeitfolgen von Armut auf die individuelle Gesundheit, Bildung und Beschäftigungsaussichten zu minimieren.« Vor allem in drei Bereichen müsse mehr getan werden.

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Ungleichheit hinter den Fassaden: Arme Viertel, reiche Viertel? Eine Studie zeigt ein umfassendes Bild der sozialen Segregation in 153 Städten

»Mithilfe von Daten der Kommunalstatistik und der Bundesagentur für Arbeit hat Marcel Helbig, Forscher am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB), eine soziale Landkarte der 153 größten deutschen Städte entwickelt. Dafür hat er nicht nur die räumliche Verteilung armer Menschen untersucht, sondern auch herausgearbeitet, wo Menschen mit hohem Einkommen, hoher Bildung oder auch mit ausländischer Staatsangehörigkeit wohnen.« Und was hat der Wissenschaftler zu Tage gefördert?

»Ein zentrales Ergebnis: Arme Menschen leben vor allem in ostdeutschen Städten und im Ruhrgebiet zunehmend in bestimmten Wohnvierteln. In süddeutschen Städten geht der Trend dagegen zu mehr sozialer Durchmischung – ein Grund ist der besonders angespannte Mietmarkt«, so der Hinweis in dieser Zusammenfassung der Studie: Trennung von Arm und Reich: Städte im Osten und im Ruhrgebiet besonders betroffen. Hinsichtlich der sozialen Segregation – also die ungleiche räumliche Verteilung verschiedener sozialer Gruppen – habe sich in dem Untersuchungszeitraum (2005 bis 2022) vor allem die Armutssegregation verschärft, also die ungleiche Verteilung von Menschen, die staatliche Transferleistungen beziehen.

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Gut gemeint, aber …? Das kostenlose Mittagessen in Berliner Grundschulen

Vor über drei Jahren konnte man hier in dem Beitrag Gut gemeint muss man dann auch machen (können). Ein Grunddilemma der Sozialpolitik am Beispiel des kostenfreien Schulessens in Berlin vom 19. Mai 2019 lesen: »Ein Grunddilemma in der Sozialpolitik ist … die immer wieder zu beobachtende Lücke zwischen dem Versprechen einer Verbesserung und den Niederungen der Umsetzung in der Wirklichkeit. Da werden gut gemeinte Ansätze, die zu einer Verbesserung der Lebenslage führen sollen und können, beschlossen und natürlich auch als Erfolg gegenüber den Menschen verkauft – bis dann ans Tageslicht kommt, dass die Realisierung auf sich warten lässt, dass zahlreiche praktische Hindernisse einer Umsetzung der Versprechen entgegen stehen.«

Damals ging es um »eine an sich gute Tat in Berlin: Ab dem Sommer 2019 sollen Familien nicht mehr für das Schulessen in Klasse 1 bis 6 zahlen müssen. Auf den ersten Blick kann man einer solchen Maßnahme nur zustimmen, wenn man weiß, dass es tatsächlich viele Kinder gibt, die es ausbaden müssen, dass ihre Eltern auch kleine Zuzahlungen nicht leisten können, aber auch nicht selten nicht zahlen wollen. Im Interesse der Kinder macht es Sinn, allen unabhängig von solchen Widrigkeiten ein Schulessen zu ermöglichen.« Und um praktische Umsetzungsprobleme wie fehlende Räumlichkeiten in den Schulen, um nur ein Beispiel zu nennen.

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Im Mahlwerk der „Häppchen“-Zuteilung: Eine „planwidrige Regelungslücke“ kann die Bundesregierung beim „Kinderfreizeitbonus“ nicht erkennen, was an der offensichtlich also geplanten Lücke nichts ändert

Es kann jedem von uns bei ehrlicher Arbeit passieren, dass man was vergisst, dass man unbeabsichtigt Fehler macht, dass man unter Zeitdruck das eine oder andere schleifen lässt und hinterher erkennen muss, dass man hätte anders handeln sollen.

So ist das auch bei der Gesetzgebungstechnik. Die vielen handwerklichen Fehler, die man als langjähriger Beobachter und Begleiter der dahinter stehenden Maschinerie in gefühlt zunehmenden Maße zur Kenntnis nehmen muss, betreffen nun aber nicht irgendwelche Außenseiter oder Einzelfälle, sondern oftmals geht es – gerade im sozialpolitischen Bereich – um (Nicht-)Leistungen für sehr viele Menschen. Menschen, die nicht nur jeden Euro, sondern jeden Cent gut gebrauchen können. Darunter sind auch viele Kinder, die in materiell hochgradig belasteten Verhältnissen aufwachsen müssen. Über die Kinderarmut, wie schlimm das alles ist und dass man viel mehr für die Kleinen machen müsste, wird gerne in den Sonntagsreden schwadroniert. Entscheidend ist, ob und was bei den Familien ankommt.

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