Im Mahlwerk der „Häppchen“-Zuteilung: Eine „planwidrige Regelungslücke“ kann die Bundesregierung beim „Kinderfreizeitbonus“ nicht erkennen, was an der offensichtlich also geplanten Lücke nichts ändert

Es kann jedem von uns bei ehrlicher Arbeit passieren, dass man was vergisst, dass man unbeabsichtigt Fehler macht, dass man unter Zeitdruck das eine oder andere schleifen lässt und hinterher erkennen muss, dass man hätte anders handeln sollen.

So ist das auch bei der Gesetzgebungstechnik. Die vielen handwerklichen Fehler, die man als langjähriger Beobachter und Begleiter der dahinter stehenden Maschinerie in gefühlt zunehmenden Maße zur Kenntnis nehmen muss, betreffen nun aber nicht irgendwelche Außenseiter oder Einzelfälle, sondern oftmals geht es – gerade im sozialpolitischen Bereich – um (Nicht-)Leistungen für sehr viele Menschen. Menschen, die nicht nur jeden Euro, sondern jeden Cent gut gebrauchen können. Darunter sind auch viele Kinder, die in materiell hochgradig belasteten Verhältnissen aufwachsen müssen. Über die Kinderarmut, wie schlimm das alles ist und dass man viel mehr für die Kleinen machen müsste, wird gerne in den Sonntagsreden schwadroniert. Entscheidend ist, ob und was bei den Familien ankommt.

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Alleinerziehende, Kinder und Armut. (Nichts) Neues von einer alten „unbearbeiteten Großbaustelle“

»Seit Jahren ist Kinderarmut eine der größten gesellschaftlichen Herausforderungen in Deutschland. Unsere neue Analyse zeigt, dass es im bundesweiten Durchschnitt keine grundlegende Verbesserung gab. Die Corona-Krise droht das Problem der Kinderarmut zu verschärfen.« So begann eine Mitteilung der Bertelsmann Stiftung, die am 22. Juli 2020 unter der leider passenden Überschrift Kinderarmut: Eine unbearbeitete Großbaustelle veröffentlicht wurde. Darüber wurde dann hier – wie über so viele anderen Studien aus den vergangenen Jahren zum Thema Kinderarmut auch – in dem Beitrag Kinderarmut als „unbearbeitete Großbaustelle“. Auch hier wieder bekommt die „Ein-Fünftel“-Gesellschaft viele Gesichter berichtet. Vor einem Jahr hieß es: »Nach wie vor überschattet Armut den Alltag von mehr als einem Fünftel aller Kinder in Deutschland. Das sind 21,3 Prozent bzw. 2,8 Mio. Kinder und Jugendliche unter 18, die oft viele Jahre ihrer Kindheit von Armut bedroht sind. Das ist das Ergebnis eines kombinierten Messansatzes, der sowohl die Armutsgefährdungsquote als auch Kinder im Grundsicherungsbezug berücksichtigt. Die Kinder- und Jugendarmut bleibt trotz der vor der Corona-Krise jahrelang guten wirtschaftlicher Entwicklung ein ungelöstes strukturelles Problem in Deutschland. Damit verbunden sind erhebliche Folgen für das Aufwachsen, das Wohlbefinden, die Bildung und die Zukunftschancen der Kinder.«

Und auch der langjährige Hinweis auf eine ganz besondere „Risikogruppe“, deren Kinder und Jugendliche von oftmals lang anhaltenden Armutslagen betroffen sind, hat im vergangenen Jahr nicht gefehlt: »45,2 Prozent aller Kinder im SGB II-Bezug wachsen bundesweit in einer Ein-Eltern-Familie auf. Diese hohe Armutsbetroffenheit von Kindern in alleinerziehenden Familien zeigt sich in allen Bundesländern«, so die Ausführungen im Factsheet: Kinderarmut in Deutschland (2020).

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Es geht wieder aufwärts. Leider auch mit der Kinderarbeit

»Erstmals seit 20 Jahren ist die Zahl der Kinder, die für ihren Lebensunterhalt arbeiten müssen, weltweit wieder gestiegen. Anfang 2020 seien 160 Millionen Minderjährige von Kinderarbeit betroffen gewesen, etwa 8,4 Millionen Kinder mehr als 2016«, berichtet Zacharias Zacharakis unter der Überschrift Kinderarbeit nimmt erstmals seit 20 Jahren wieder zu. Fast jedes zehnte Kind weltweit ist von Kinderarbeit betroffen, davon 63 Millionen Mädchen und 97 Millionen Jungen.

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