Einerseits eine massive Kritik an der abschlagsfreien „Rente ab 63“ und andererseits eine höchstrichterlich bestätigte Zwangsverrentung ab 63, die dazu führt, dass die zumeist armen Schlucker lebenslang noch ärmer bleiben werden

Man muss sich das mal klar machen: Da nehmen viele Menschen, die 45 Beitragsjahre nachweisen können, derzeit die von der Bundesregierung geschaffene abschlagsfreie „Rente ab 63“ in Anspruch. Und das wird an vielen Stellen bitter beklagt, ein „Aderlass“ für die deutsche Wirtschaft sei das, eine zusätzliche „Besserstellung“ der „glücklichsten“ Rentner-Generation, die es bislang gab und die es so nicht wieder geben wird. Gleichzeitig wird aber der Pfad in Richtung auf die „Rente ab 67“ keineswegs grundsätzlich verlassen, sondern die Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters schreitet weiter voran, so dass die 67 für den Geburtsjahrgang 1964 gelten werden. Und man beklagt von interessierter Seite, dass die vorübergehende Ermöglichung einer abschlagsfreien Rente bereits ab dem 63. Lebensjahr – unter bestimmten, restriktiven Voraussetzungen – die beobachtbare Verlängerung des tatsächlichen Renteneintrittsalters nach oben nunmehr aufhält und bei den Arbeitnehmern falsche Erwartungen geweckt werden. Das gesetzliche Renteneintrittsalter gewinnt seine besondere Bedeutung dadurch, dass es auch die Grenze definiert, deren Unterschreitung beim Renteneintritt, der weiterhin auch vor dieser Grenze möglich ist, zu teilweise erheblichen lebenslangen Abschlägen bei den ausgezahlten Renten führt. Insofern ist es ja auch verständlich, dass viele Arbeitnehmer versuchen müssen, so lange wie nur irgendwie möglich durchzuhalten, damit sie dem Damoklesschwert der Abschläge von den zugleich im Sinkflug befindlichen Renten vor allem seit der Rentenreform der rot-grünen Bundesregierung Anfang des neuen Jahrtausends zu entgehen. Wenn dann die Bundesregierung eine Option anbietet, auch ohne Abschläge in den Rentenbezug zu wechseln, dann darf man sich nicht wirklich wundern, wenn das auch viele machen, die die Voraussetzungen erfüllen (vgl. dazu auch den Beitrag Und tschüss!? Zur Inanspruchnahme der „Rente ab 63“ und ihren Arbeitsmarktauswirkungen vom 7. August 2015).

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Hartz IV Austria? Jetzt natürlich auch noch die Zumutbarkeit von Arbeit. Ein Update.

In Österreich steigt die Arbeitslosigkeit und auch dort kann
bzw. muss man ein bekanntes Muster in solchen Phasen beobachten: Schnell wird
die öffentliche Diskussion auf „die“ Arbeitslosen gelenkt und es wird
nach „Ursachen“ für die Arbeitslosigkeit gesucht, die in der Person
der Arbeitslosen begründet liegen. Gerne wird dabei dann auch auf die angeblich
falschen Anreizwirkungen der Arbeitslosenunterstützung verwiesen und in deren
Absenkung ein „Lösungsansatz“ gesehen. In Deutschland hat diese Debatte
eine lange Traditionslinie, Stichworte wie – eher technisch –  „Lohnabstandsgebot“ oder – nur populistisch –
„soziale Hängematte“ mögen hier genügen. Die Arbeitsmarktforschung hat zeigen
können, dass es ein immer wiederkehrendes Muster des Auf und Ab dieser Debatten
gibt, das eng mit der Arbeitslosigkeitsentwicklung korreliert. Und mit bevorstehenden Wahlen. Auf diesen Aspekt haben beispielsweise schon Frank Oschmiansky, Silke Kull und Günther Schmid in ihrer 2001 veröffentlichten Studie Faule Arbeitslose? Politische Konjunkturen einer Debatte hingewiesen. Sie belegen für Deutschland schon vor der Hartz IV-Zeit, dass das Thema „Faule Arbeitslose“ seit Mitte der 1970er Jahren regelmäßig politisch und medial hochgespielt wird – veranlasst nicht etwa durch neue Erkenntnisse, sondern durch bevorstehende Wahlen. Die Forscher sprechen vom ei­ nem „deutlichen politischen Kalkül“ und einem wiederkehren­ den Zeitpunkt, nämlich ein bis eineinhalb Jahren vor einer Bundestagswahl, und dies besonders ausgeprägt in Zeiten schwächelnder Konjunktur. 

Die aktuelle Debatte in Österreich wurde ausgelöst durch
Äußerungen in einem Interview mit dem österreichischen Finanzminister Hans-Jörg
Schelling von der ÖVP (Schelling:
Arbeitsloseneinkommen in Österreich ist zu hoch
) mit völlig falschen
Aussagen der Herrn Finanzministers wie: „Es ist auch deshalb schwer,
Arbeitskräfte zu finden, weil das Arbeitsloseneinkommen fast genauso hoch ist
wie das Arbeitseinkommen. In Deutschland gibt mit Hartz IV ein Modell, das
offenbar besser funktioniert“ – aber  seitdem wird landauf, landab darüber geredet,
ob Arbeitslose in Österreich zu viele Jobangebote ablehnen, die Notstandshilfe
zu lange gewährt wird, die Mindestsicherung streng genug kontrolliert wird und
ob nicht nach deutschem Hartz-IV-Vorbild mehr Druck auf Arbeitslose ausgeübt
werden sollte, öfters schlechtbezahlte Teilzeitjobs anzunehmen. Vgl. zu der
ersten Runde der Diskussion in Österreich im Anschluss an die mehr bzw.
eigentlich weniger gehaltvollen Ausführungen des Herrn Ministers den
Blog-Beitrag Hartz
IV-Austria ante portas? Österreich soll am deutschen Hartz IV-Wesen genesen.
Für so einen Vorschlag gibt es Fassungslosigkeit und viel Kritik
vom 26.
Juli 2015.

Und es überrascht nicht, dass auch wieder – wie in
Deutschland – sofort die beliebte Karte der Zumutbarkeit von Arbeit gezogen
wird, genau an dieser Stelle hat der österreichische Finanzminister dann auch
nachgelegt: Schelling:
Arbeitslose sollen weniger Jobs ablehnen dürfen
. Da ist es dann auch schon
fast egal, dass selbst das Vorstandsmitglied des österreichischen
Arbeitsmarktservices (AMS), also dem dortigen Pedant zur Bundesagentur für
Arbeit, Johannes Kopf, klar Stellung bezogen hat: Zumutbarkeit
kein Rezept gegen Arbeitslosigkeit
. Aber hier geht es ja auch nicht um
Fakten, sondern um Emotionen.

Und wieder einmal geht es viel zu selten um die Menschen,
die davon betroffen sind, über die geredet und so manches behauptet wird und
deren Schicksale unter den großen Etiketten wie „Langzeitarbeitslose“ oder
„Hartz IVler“ in der Regel verschüttet und damit unsichtbar gemacht werden.

Vor diesem Hintergrund ist es ein kleiner, aber wichtiger
Beitrag gegen die populistische Dampfwalze, die sich in Bewegung gesetzt hat,
wenn in Medien der Blick geöffnet wird für die individuelle Seite der Medaille.
Die österreichische Tageszeitung „Der Standard“ hat das anhand von zwei
Porträts versucht: Langzeitarbeitslos
in Wien: „Die Wohnung wird zum Gefängnis“
stellt uns einen
47-jährigen Wiener Akademiker vor, der seit vier Jahren verzweifelt einen Job sucht
und mit Blick auf Deutschland der Artikel Langzeitarbeitslos
in Berlin: „Freunde kann ich mir nicht mehr leisten“
, da geht es
um den 52-jährigen Potsdamer Jürgen Weber, der seit 14 Jahren arbeitslos ist und
seit zehn Jahren von Hartz IV lebt.

Und als ein weiteres Schlaglicht auf die Situation der
deutschen Grundsicherungsempfänger im Hartz IV-System in Deutschland – und vor
allem, wie unerwartet und schnell man da rein und kaum oder gar nicht mehr
rauskommen kann – vgl. diese Fallgeschichte: Armut
ist ein Vollzeitjob. Christine Schultis und ihr Absturz an den Rand der
Gesellschaft
.

Ein besonderes Problem in Deutschland – da sollten die Österreicher genau hinschauen – ist die Tatsache, dass wir in den vergangenen Jahren eine enorme „Verfestigung“ bzw. „Verhärtung“ der Langzeitarbeitslosigkeit beobachten mussten, eine dauerhafte Exklusion, deren Ausbreitung im allgemeinen Gerede über das deutsche „Jobwunder“ leider viel zu oft ausgeblendet bzw. verschwiegen wird. Auch hier kann neben allen Statistiken die Sicht der Betroffenen helfen: Vgl. dazu das Video 10 Jahre leben mit Hartz IV: Betroffene berichten auf der Seite O-Ton Arbeitsmarkt. Es geht im Schatten des zehnjährigen „Jubiläums“ von Hartz IV um Langzeitarbeitslose, für die das auch ein persönliches ist, denn so lange sind sie schon im Leistungsbezug: »Beim Heilbronner Beschäftigungsträger Aufbaugilde sind drei Betroffene ehrenamtlich beschäftigt. O-Ton Arbeitsmarkt haben sie ihre Geschichte erzählt und den Leiter der örtlichen Agentur für Arbeit mit ihren Problemen konfrontiert.«

Hartz IV-Anwälte dürfen umsonst arbeiten

Immer wieder wird von den zahlreichen Klagen vor den
Sozialgerichten berichtet, die das Hartz IV-System betreffen. Neben den vielen
erfolgreichen Klagen gegen die Jobcenter und der damit verbundenen Rolle der
Anwälte, den Betroffenen zu ihrem Recht zu verhelfen, gab es auch an der einen
oder anderen Stelle in den Medien Hinweise darauf, dass es findige Anwälte
geben würde, die ein Geschäftsmodell mit Hartz IV-Empfängern aufgebaut haben
und die Jobcenter mit teilweise fragwürdigsten Klagen überziehen (vgl. beispielsweise
den Beitrag Gierige
Anwälte – Das Geschäft mit Hartz IV
im ARD-Wirtschaftsmagazin Plusminus am
25.02.2015: Einige Anwälte, so die These des Beitrags, überziehen die Jobcenter
mit einer Flut von Widersprüchen und Klagen. Finanziell gewinnt der Anwalt
immer).

Eine neue und abweichende Variante lernen wir durch den
folgenden Artikel kennen: Gut
verteidigt, trotzdem pleite
, so hat Antje Lang-Lendorff ihren Beitrag
überschrieben: »Manche Jobcenter zahlen Anwälten von Arbeitslosen kein Honorar
mehr, sondern verrechnen es mit deren Schulden. Anwaltskammer sieht Schutz von
Armen in Gefahr.«

Sie beginnt mit einem konkreten Fall, der die Anwältin
Aglaja Nollmann betrifft:

»Das Jobcenter war der Ansicht, dass ihr Mandant zu viel
Geld ausgezahlt bekommen habe, und verlangte es zurück. Die Anwältin für
Sozialrecht legte Widerspruch ein – und bekam recht. Trotzdem erhält sie für
ihre Leistung nun kein Honorar. Rund 800 Euro, die ihr das Jobcenter hätte
erstatten sollen, seien mit den Schulden ihres Mandanten verrechnet worden,
erzählt sie. Das Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg habe dieses Honorar zwar
anerkannt. „Es hat mir aber auch geschrieben, dass ich dieses Geld nicht
kriege.“«

Auch andere im Sozialrecht tätige Anwälte bestätigen eine
solche Vorgehensweise. Wie aber kann das sein?

»In einem Praxishandbuch der Bundesagentur für Arbeit wird
darauf hingewiesen, dass nicht der Anwalt, sondern der Kläger – also der
Arbeitslose – Anspruch auf Kostenerstattung habe. Und weiter: „Vor jeder
Auszahlung von zu erstattenden Kosten (…) ist zu prüfen, ob gegen den Kostengläubiger
Forderungen seitens des Jobcenters bestehen, die aufgerechnet werden können.“
Im Klartext heißt das: Wenn Arbeitslose dem Jobcenter Geld schulden, ist es
gewünscht, dass das Anwaltshonorar mit diesen Schulden verrechnet wird. Die
Anwälte gehen dann leer aus.«

Das kann natürlich dazu führen, dass
Grundsicherungsempfänger Schwierigkeiten bekommen können, überhaupt einen
Rechtsbeistand zu finden, wenn der damit rechnen muss, nicht auf seine Kosten
zu kommen.

Für Rechtsanwälte werde es immer schwerer, den sozial
Schwachen einen wirkungsvollen Zugang zum Recht zu gewährleisten, so Marcus
Mollnau, Präsident der Rechtsanwaltskammer Berlin. Die Anwaltskammer setze sich
dafür ein, „die gesetzlichen Regelungen zu ändern und ein Aufrechnungsverbot zu
verankern“.
Wenn man sich das klar macht – das hat schon was: Der
Mandant eines Anwalts wird (teil)entschuldet auf Kosten des erfolgreichen
Anwalts und zugunsten der unterlegenen Partei, die aber dem Mandaten vorher
einen Kredit gewährt hat.
Und das Problem der Verschuldung von Hartz IV-Empfänger ist
nicht irgendein Randproblem. Ende April 2015 konnte man beispielsweise lesen: Langzeitarbeitslose
brauchen häufiger Kredite
.

»Wenn das Arbeitslosengeld II, Hartz IV genannt, nicht
reicht, geraten Langzeitarbeitslose schnell in eine Abwärtsspirale.
Zehntausende sind jeden Monat auf zusätzliche Darlehen für Waschmaschine,
Kühlschrank, Kleidung oder andere Dinge angewiesen. Im vergangenen Jahr
erkannten die Jobcenter pro Monat im Schnitt bei rund 18.700 Hartz-IV-Beziehern
einen Anspruch auf ein solches Darlehen an. Das geht aus einer Antwort der
Bundesagentur für Arbeit auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsabgeordneten
Sabine Zimmermann hervor … Im Vergleich zum Jahr 2013 mit im Schnitt rund
17.800 Darlehen pro Monat ist die Zahl 2014 um mehr als fünf Prozent gestiegen.
Im Jahr 2010 waren es sogar nur 15.500 Kredite pro Monat – seither ist die Zahl
demnach um knapp 21 Prozent gestiegen.«