Lidl erobert den britischen Markt – und jetzt auch die Herzen der Niedriglöhner. Löhne rauf statt runter

In der deutschen Diskussion über Arbeitsbedingungen im Einzelhandel geht es seit Jahren um Lohndumping, beispielsweise durch unbezahlte Überstunden und generell ein „hartes“ Arbeitsklima. Unzählige kritische Berichte sind in den vergangenen Jahren dazu ausgestrahlt worden und fast alle Unternehmen tauchen dabei mehr oder weniger oft auf. Der Discounter Netto ist so ein Fall für eine sehr häufige negative Medienpräsenz, ohne dass das bislang zu größeren Verhaltensänderungen geführt hat. Aber auch Edeka taucht in letzter Zeit öfter auf. Und der eine oder andere wird sich erinnern – vor einigen Jahren war Lidl im Visier der kritischen Beobachter. Dem Artikel Die Ohnmacht der Beschäftigten von Martin Kempe aus dem Jahr 2014 können wir die folgende Erinnerung entnehmen:

»(Am) 10. Dezember 2004, dem „Tag der Menschenrechte“, hat die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di eine breit angelegte Kampagne in einem Unternehmen gestartet, das – ähnlich wie Amazon – allgemein bekannt ist und dessen Geschäftsmodell durch den Slogan „Billig auf Kosten der Beschäftigten“ zutreffend beschrieben wurde.
Auf einer gut besuchten Pressekonferenz stellte Verdi das „Schwarzbuch Lidl“ vor: Ein medialer Paukenschlag. Nahezu die gesamte Tagespresse berichtete an prominenter Stelle über die skandalösen Arbeitsbedingungen, über systematische Schikanen, aufgezwungene unbezahlte Mehrarbeit sowie Druck und Drohungen gegen Beschäftigte, die ihr Recht auf die Wahl eines Betriebsrats wahrnehmen wollten.
Rund zwei Jahre später legte der Journalist Andreas Hamann, der zusammen mit anderen das Schwarzbuch recherchiert und verfasst hatte, mit dem „Schwarzbuch Lidl Europa“ nach: Sogar in den Billiglohnländern Süd- und Osteuropas profilierte sich der „Schwarz-Konzern“ (nach dem Lidl- und Kaufland-Eigentümer Dieter Schwarz) als Lohndrücker und Billigkonkurrenz für einheimische Einzelhändler.«

Die Lidl-Kampagne kann man rückblickend als eine große Erfolgsstory der Gewerkschaft ver.di bezeichnen, an die man später immer wieder anzuknüpfen versuchte. Das Unternehmen kam erheblich unter Druck und hat seitdem tatsächliche oder zumindest proklamatorische Veränderungen vorgenommen, um sich aus der Kritiklinie zu nehmen. Auf der anderen Seite ist es »nicht gelungen, eine nennenswerte Anzahl von Betriebsräten zu installieren, die als gewerkschaftliche Organisationskerne hätten fungieren können. Es gab zwar im Verlauf der Kampagne einen deutlichen Mitgliederzuwachs unter den Lidl-Beschäftigten, aber eine effektive gewerkschaftliche Gegenmacht innerhalb des Unternehmens konnte nicht aufgebaut werden«, so Kempe in seinem Rückblick.

Der Konzern hingegen hat seine Öffentlichkeitsarbeit professionalisiert. In den ersten Wochen und Monaten des Jahres 2015 diskutierte man (über)aufgeregt über die am Jahresanfang erfolgte Scharfstellung des gesetzlichen Mindestlohnes in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde für alle, die nicht unter Ausnahmeregelungen fallen. Gut platziert in diese Zeit wurde dann die folgende frohe Botschaft unters Volks gestreut: »Die Discount-Kette Lidl erhöht den intern bezahlten Mindestlohn für die Mitarbeiter in Deutschland zum 1. Juni auf 11,50 Euro … Die 11,50 Euro seien ein Einstiegsentgelt, das auch dann bezahlt werde, wenn der tarifliche Lohn niedriger sei – auch bei geringfügiger Beschäftigung«, berichtete Susanne Preuss in ihrem Artikel Lidl erhöht den internen Mindestlohn. Es gab – wie erwartet und geplant – große Aufmerksamkeit und Zustimmung in den Medien. Nun ist er damit verbundenen Anstieg nicht wirklich besonders sensationell, denn man muss wissen, dass seit knapp zwei Jahren die Lidl-Beschäftigen durchweg mindestens 11 Euro die Stunde verdienen. Was ist diese Anhebung des Mindestlohns von 4,5 Prozent (die ja auch nur einen Teil der Belegschaft überhaupt betrifft) gegen eine durchschnittliche Anhebung der Löhne um 14 Prozent. Um die Größenordnung geht es bei Lidl. In Großbritannien.

Genau. Großbritannien. Die meisten Menschen bei uns verbinden Lidl (nur) mit Deutschland, dabei handelt es sich um einen international aufgestellten und vor allem auch international wachsenden Konzern. Nur zwei Zahlen: In Deutschland hat Lidl im Jahr 2014 einen Umsatz in Höhe von 18,6 Milliarden Euro erzielt, weltweit waren es 59 Milliarden Euro. Und gerade in Großbritannien können wir mitverfolgen, was es bedeutet, wenn die deutschen Discounter von „Expansion“ sprechen.

Sebastian Borger bringt es auf den martialischen Punkt: Aldi und Lidl erobern die Insel. »In Großbritannien eilen die deutschen Discounter Lidl und Aldi Süd von einem Erfolg zum anderen. Der Siegeszug scheint unaufhaltsam.« Aldi, genauer: Aldi Süd, wagte 1990 den Sprung über den Kanal, Lidl folgte vier Jahre später. Anfangs waren die beiden nur ganz kleine Anbieter, aber seit 2008 explodiert die Erfolgsgeschichte der deutschen Discounter im Vereinigten Königreich. Lidl hat derzeit knapp 600 Filialen auf der Insel, die auf 1.200 verdoppelt werden sollen. Derzeit »liegt Aldi auf Platz sechs mit einem Marktanteil von 5,6 Prozent, Lidl (4,1 Prozent) nimmt Platz acht ein. Damit sind die Deutschen weit entfernt von etablierter Konkurrenz wie Wm Morrison (10,8), dem traditionsreichen Sainsbury-Konzern (16,6) oder der Walmart-Tochter Asda (16,6), vom Marktführer Tesco (28,3) ganz zu schweigen«, so Sebastian Borger. Aber sie wachsen und wachsen. Festzuhalten bleibt: Die deutschen Diskonter Lidl und Aldi führen seit Jahren einen aggressiven Preiskrieg und haben die Supermarkt-Landschaft in Großbritannien erheblich in Aufruhr versetzt. Alle großen Ketten wie Tesco und Sainsbury schrumpfen und verlieren Kunden, während Aldi und Lidl sprunghafte Wachstumsraten verzeichnen.

Und um zu expandieren, kann man nun versuchen, noch etwas billiger zu werden wie die Konkurrenz, die dann aber meistens sofort nachzieht, um das auch zu erreichen. Offensichtlich geht man aber bei Lidl in Großbritannien einen anderen Weg: Nicht die Löhne drücken, sondern im Gegenteil – Löhne rauf. Denn dadurch kann man sich natürlich ein positives Image verschaffen.

Das ist dann der Hintergrund für so einen Artikel: Lidl to pay 9,000 staff the full living wage. Der aufmerksame Leser wird sofort darauf gestoßen sein, dass hier nicht etwa vom „national minimum wage“, also dem Mindestlohn, die Rede ist, sondern vom „full living wage“. Das ist nicht nur semantisch ein Unterschied, der sich für die Betroffenen auszahlt. Lidl UK hat angekündigt, ab dem kommenden Monat 9.000 seiner 17.000 Mitarbeiter rund 1.200 Pfund (1.647 Euro) pro Jahr mehr zu bezahlen als bislang. Der Lidl-Mindestlohn pro Stunde steigt mit dem Schritt auf 8,20 Pfund in weiten Teilen Großbritanniens und auf 9,35 Pfund in der Hauptstadt London. Derzeit zahlt Lidl 7,30 Pfund außerhalb Londons und 8,03 Pfund in der Metropole. Mit der neuen Lohntabelle liegt Lidl um fast ein Pfund pro Stunde über der Konkurrenz. Vgl. dazu auch die Meldung Lidl zahlt britischer Belegschaft freiwillig mehr.

Der staatliche Mindestlohn liegt derzeit bei 6,50 Pfund und die konservative Regierung hat eine Anhebung auf 7,20 Pfund ab April 2016 angekündigt. Bis 2020 soll er dann auf 9 Pfund ansteigen, allerdings beide Erhöhungen nur für die über 25-Jährigen. Die Anhebung des Lidl-Mindestlohns gilt hingegen für alle, auch jüngere Beschäftigte.

Lidl folgt mit der Erhöhung einer Empfehlung der Living Wage Foundation, die den „living wage“ berechnet und kalkuliert. Lidl hat bereits angekündigt, dass das Unternehmen Anpassungen der ausgewiesenen Pfund-Beträge nach oben entsprechend an das eigene Personal weitergeben würde. Für die „living wage“-Kampagne ist die Lidl-Entscheidung ein großer Durchbruch und von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Damit wird natürlich der ganze Lebensmitteleinzelhandel unter Druck gesetzt, sich nun auch in diese Richtung zu bewegen.

Der Mindestlohn kommt – aber kommt auch seine Kontrolle und welche? Der Blick über den nationalen Tellerrand kann helfen

Der Mindestlohn kommt – aber auch seine Kontrolle? Daran kann man aus heutiger Sicht so einige große Fragezeichen machen. Die zuständige Behörde, also der Zoll, verweist auf erhebliche Personalprobleme. Bereits heute sind zahlreiche Planstellen gar nicht besetzt und zusätzliches Personal angesichts der erheblich umfangreicheren Aufgaben im Gefolge der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Januar 2015 soll in geringerem Umfang als von den Fachleuten gefordert und dann auch noch zeitlich gestreckt erfolgen (vgl. dazu den Beitrag „Zwei Beamte mehr, das ist ein schlechter Witz“). Gerade am Beginn der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns ist eine spürbare Kontrolldichte und die klare Botschaft, dass es riskant werden wird, sich dem Mindestlohn zu entziehen, von großer Bedeutung, um die zahlreichen Umgehungsstrategien der schwarzen Schafe unter den Arbeitgebern, die sich mit dem Unterlaufen des Mindestlohns einen Konkurrenzvorteil gegenüber den anständigen Unternehmen verschaffen wollen und könnten, wenn nicht zu verhindern, so doch wenigstens gehörig zu begrenzen.

Hinzu kommt: Je genauer man in bestimmte Tätigkeitsfelder hineinschaut, um so deutlicher erkennbar werden auch ganz handfest-praktische Kontrollprobleme, die man bekommen wird, auch wenn man kontrollieren will. Man denke an dieser Stelle nur an Branchen mit Umsatzbeteiligungsmodellen, die Taxi-Branche mag hier stellvertretend genannt sein.
In so einer Situation ist es immer wieder hilfreich, den Blick über den nationalen Tellerrand zu weiten und in andere Länder zu schauen, die schon lange einen gesetzlichen Mindestlohn haben. Wie organisieren die das mit der Kontrolle?

Genau diesen Ansatz hat das gewerkschaftsnahe Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung gewählt. Herausgekommen ist diese Studie:

Thorsten Schulten, Nils Böhlke, Pete Burgess, Catherine Vincent und Ines Wagner: Umsetzung und Kontrolle von Mindestlöhnen Europäische Erfahrungen und was Deutschland von ihnen lernen kann. Studie im Auftrag der G.I.B. – Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung (= G.I.B. Arbeitspapiere 49), Bottrop, November 2014

Mindestlohn: Für erfolgreiche Umsetzung noch einiges zu tun, so ist die Pressemitteilung dazu überschrieben. Darin wird über die wichtigste Aspekte der Studie berichtet:
Analysiert haben die Wissenschaftler die Mindestlohn-Praxis in Frankreich, Großbritannien und den Niederlanden. Außerdem haben sie sich mit der Durchsetzung von Lohnuntergrenzen in einzelnen deutschen Branchen befasst.

Nach Auffassung der Wissenschaftler gibt es Handlungsbedarf in den folgenden Bereichen: Transparente Vorschriften, korrekte Erfassung der Arbeitszeit, effektive Kontrollen, Aufklärung und Durchsetzung von Ansprüchen sowie gesellschaftliche Akzeptanz.

Hier die Erläuterungen des WSI zu den genannten Handlungsbedarfen, die der Pressemitteilung entnommen worden sind:

»Transparente Vorschriften: Um überprüfen zu können, ob die künftige Lohnuntergrenze eingehalten wird, wären klare Vorgaben dafür nötig, wie die tatsächliche Lohnhöhe zu berechnen ist. Das Problem: In der vom Bundestag beschlossenen Regelung fehlt nach Analyse der Forscher eine solche präzise Definition. Wenn es darum geht, welche Einkommensbestandteile in die Kalkulation einfließen dürfen, verweist die Bundesregierung auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs. Demnach dürfen Arbeitgeber nur das berücksichtigen, was sie für die vertraglich vereinbarte „Normalleistung“ zahlen. Das heißt: Tätigkeiten, die über das Normalmaß hinausgehen, sind extra zu vergüten. Das betrifft beispielsweise Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit, Gefahrenzulagen oder Trinkgelder. Dagegen herrsche Uneinigkeit darüber, wie mit Weihnachts- und Urlaubsgeld oder Verpflegung und Unterkunft umzugehen ist, monieren die Autoren. Für Unternehmen und Beschäftigte sei damit teilweise nicht nachvollziehbar, wer durch den Mindestlohn Anspruch auf eine Lohnerhöhung hat. Hier wäre nach der WSI-Analyse eine Klarstellung durch den Gesetzgeber angebracht.«

»Korrekte Erfassung der Arbeitszeit: Da der Mindestlohn sich auf die Bezahlung pro Stunde bezieht, ist nicht nur die Lohnhöhe, sondern auch die Länge der Arbeitszeit maßgeblich. Auch hier sehen die Wissenschaftler weiteren Regelungsbedarf. Die Erfahrungen des europäischen Auslands und auf Branchenebene zeigten, dass die unkorrekte Erfassung der Arbeitszeit eine gängige Praxis zur Umgehung von Mindestlöhnen ist. Zum einen müssten Beschäftigte oft unbezahlte Mehrarbeit leisten – das passiert auch und gerade in Deutschland: Umfragen zufolge macht ein Fünftel der deutschen Beschäftigten regelmäßig Überstunden, die nicht vergütet werden. Zum anderen lüden Vergütungssysteme mit Stücklöhnen sowie Akkordarbeit zum Missbrauch ein, die gerade im Niedriglohnbereich weit verbreitet sei. Arbeitgeber könnten versucht sein, bei der Berechnung von Stundenlöhnen von unrealistisch hohen Arbeitsanforderungen auszugehen. Darüber hinaus lasse das Mindestlohngesetz offen, wie mit „besonderen Arbeitszeiten“ wie Bereitschaftsdienst oder Anfahrts- und Wartezeiten zu verfahren ist.«

»Effektive Kontrollen: Um Verstößen gegen das neue Gesetz vorzubeugen, ist der Studie zufolge eine angemessene Kontrolldichte unerlässlich. Erfahrungen zeigten zwar, dass sich die große Mehrheit der Unternehmen gesetzeskonform verhält. Insbesondere in arbeitsintensiven Branchen wie dem Einzelhandel oder dem Gastgewerbe sei allerdings durchaus mit Umgehungsversuchen zu rechnen. In Frankreich und den Niederlanden gibt es jeweils eine umfassende Arbeitsinspektion, die das verhindern soll. Deutschland dagegen verfüge über eine fragmentierte Struktur unterschiedlicher Kontrollbehörden, schreiben die Forscher. Am wichtigsten sei die beim Zoll angesiedelte Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Dazu kommen landeseigene Kontrollstellen im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe und die Rentenversicherung, die regelmäßig Betriebsprüfungen durchführt. Gewerbeaufsichtsämter, Arbeitsagenturen und Sozialkassen seien zwar nicht explizit zuständig, aber durchaus in der Lage, Verstöße aufzudecken. Wichtig wäre, dass diese verschiedenen Institutionen effizient zusammenarbeiten. Problematisch sei außerdem, dass die geplante Aufstockung der FKS um 1.600 Stellen erst in fünf Jahren abgeschlossen werden soll, da gerade in der Einführungsphase des Mindestlohns von besonders vielen Verstößen ausgegangen werden müsse, so die Forscher. Die Bußgelder von bis zu 500.000 Euro und die Möglichkeit, gesetzeswidriges Verhalten mit dem Ausschluss von öffentlichen Aufträgen zu bestrafen, dürften aber Wirkung zeigen: „Der damit geschaffenen Sanktionsrahmen ist – sofern er in der Praxis auch tatsächlich ausgeschöpft wird – durchaus geeignet, eine präventive Regelung gegen Mindestlohnverstöße zu schaffen.“«

»Aufklärung und Durchsetzung von Ansprüchen: Neben wirksamen Sanktionen bedarf es laut der WSI-Studie gangbarer Verfahren, mit denen Arbeitnehmer ihre Mindestlohnansprüche geltend machen können. Eine wichtige Voraussetzung: Die Beschäftigten müssen sich über ihre Rechte im Klaren sein. Daher, so die Empfehlung, sollten Arbeitgeber verpflichtet werden, ihre Belegschaften über deren Ansprüche zu informieren. Außerdem müsse die Gehaltsabrechnung so gestaltet sein, dass die Einhaltung des Mindestlohns nachvollziehbar ist. Ähnlich wie in Großbritannien wäre zudem ein Mindestlohn-Rechner im Internet hilfreich.
Dass das Arbeitsministerium mittlerweile ein Bürgertelefon eingerichtet hat und eine Informationsstelle für den Mindestlohn bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin geplant ist, begrüßen die Forscher. Denn es habe sich gezeigt, dass niedrigschwellige Beratungsmöglichkeiten eine wichtige Rolle spielen. Dazu werde auch eine Hotline beitragen, die der Deutsche Gewerkschaftsbund ab Anfang Januar anbieten will. Abgesehen von möglichst umfassender Aufklärung wären mehr kollektive Klagemöglichkeiten wünschenswert, betonen die Forscher: Aus Angst vor Sanktionen oder Jobverlust hätten viele Beschäftigte erfahrungsgemäß Hemmungen, Verstöße vor Gericht zu bringen. Helfen könnte ein Verbandsklagerecht wie in Frankreich, wo Gewerkschaften stellvertretend für Arbeitnehmer klagen können.«

»Gesellschaftliche Akzeptanz: Eine zentrale Herausforderung bestehe darin, den Mindestlohn zu einer allgemein akzeptierten Institution zu machen, schreiben die Wissenschaftler. Wenn das gelinge, so die Erfahrung anderer Länder, werde sich die Lohnuntergrenze weitgehend von alleine durchsetzen. Das Problem: Zwar befürworte die überwiegende Mehrheit der deutschen Bevölkerung die neue Regelung, große Teile der Wirtschaft seien aber nach wie vor skeptisch. Die Autoren empfehlen Großbritannien als Vorbild: Dort habe eine umfassende Informationskampagne die Mindestlohneinführung begleitet. Zudem organisiere die Low Pay Commission einen breiten gesellschaftlichen Dialog und gebe regelmäßig wissenschaftliche Untersuchungen in Auftrag. Auch in Deutschland gelte es, Wirtschaftsverbände, Unternehmen, Gewerkschaften und Betriebsräte miteinander ins Gespräch zu bringen, um gemeinsam Probleme zu identifizieren und kreative Lösungen zu entwickeln. Vorbild könnten die bereits bestehenden Branchenbündnisse gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung sein, in denen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Zoll zusammenarbeiten.«

Die Befunde und Vorschläge zeigen: Es ist noch eine Menge zu tun in Deutschland.

Foto: © Stefan Sell

Sanktionen bei uns, Sanktionen aber auch auf der Insel. Eine kritische Diskussion über die Kürzung bis hin zum Entzug von Sozialleistungen in Großbritannien

In Deutschland gibt es eine überaus kontroverse Debatte über Sinn und Unsinn der Sanktionen gegen Menschen, die sich im SGB II-System befinden und die Hartz IV-Leistungen beziehen. Regelmäßig berichten die Medien über das Thema, wenn wieder neue Zahlen veröffentlicht werden, wie viele Sanktionen verhängt worden sind. Während sich die einen bestätigt sehen, dass viele der Grundsicherungsempfänger angeblich gar kein Interesse haben, ihre Bedürftigkeit zu beenden, verweisen Kritiker auf die teilweise erhebliche Fragwürdigkeit der definierten Sanktionstatbestände. Und weitere Gruppe an Kritikern stellt die Sanktionen grundsätzlich in Frage und fordert deren Abschaffung bzw. ein Moratorium. Man denke an dieser Stelle nur an die Aktivitäten von Inge Hannemann. Zu dieser – deutschen – Debatte vgl. auch den Blog-Beitrag: Das große Durcheinander auf der Hartz IV-Baustelle. Sanktionen verschärfen oder ganz abschaffen, mit (noch) mehr Pauschalen das administrative Schreckgespenst Einzelfallgerechtigkeit verjagen oder den „harten Kern“ der Langzeitarbeitslosen aus dem SGB II in das SGB XII „outsourcen“?

Es ist sicher keine Übertreibung, wenn man formuliert, dass nicht wenige Elemente von dem, was die „Hartz-Kommission“ 2002 vorgeschlagen und das dann teilweise auch Gesetz geworden ist, eine Kopie dessen war, was man schon einige Jahre vorher in Großbritannien ausprobiert und unter Tony Blair eingeführt hatte. Und die Entwicklung dort ist nicht stehen geblieben, sondern in den vergangenen Jahren hat es eine ganze Reihe an Verschärfungen gegeben, die zu mehr Sanktionen geführt haben. Und die sind dort genauso umstritten wie die Sanktionen gegen Hartz IV-Empfänger bei uns.

Nun hat das britische Nahles-Pendant DWP, das ist das dortige Arbeitsministerium, eine Untersuchung in Auftrag gegeben, die sich mit den Sanktionen und ihren Auswirkungen beschäftigen sollte. Die Ergebnisse dieser Untersuchung sind nun als Report der Öffentlichkeit vorgestellt worden.
Im „Guardian“ wurde die Hauptaussage dieser Studie prägnant schon in der Artikel-Überschrift zusammengefasst: Benefit sanctions hit most vulnerable people the hardest, report says.

Die Bedeutung dieser kritischen Bestandsaufnahme ergibt sich auch aus der Person des Leiters dieser Studie, denn der Verfasser ist kein „Linker“ oder sonst ein üblicher Verdächtiger der Sozialstaatsapologetik, sondern eigentlich ein Vertreter des konservativen Mainstreams – und das verleiht dem Report angesichts der gegenwärtigen politischen Kräfteverhältnisse in Großbritannien zusätzliches Gewicht:

»The independent report was written for the DWP by Matthew Oakley, a respected welfare expert who has worked as an economic adviser for the Treasury and for the centre-right thinktank Policy Exchange. He is widely acknowledged as one of the leading thinkers on welfare on the centre right and as a result his criticisms, couched in careful language, are all the more damaging for a government that has consistently said the sanction regime is fair.«

Der Report kommt zu dem Ergebnis, dass der Umgang der Behörden mit den Leistungsberechtigten „legalistisch, unklar und verwirrend“ sei. Die am meisten verwundbaren Leistungsempfänger werden oftmals im Unklaren gelassen, warum sie sanktioniert werden und sie werden von den Behörden häufig nicht informiert über Härtefallleistungen, die ihnen auch bei Sanktionierung zustehen. Schwerwiegende Schwachstellen identifiziert der Report auch bei den Zwangsmaßnahmen, aus denen heraus etwa ein Drittel aller Sanktionsfälle generiert werden, »with Work Programme providers required to send participants for sanctions when they knew they had done nothing wrong, leaving „claimants … sent from pillar to post“.«

Der Okleay-Report kommt zu folgender Bewertung:

»No matter what system of social security is in place, if it is communicated poorly, if claimants do not understand the system and their responsibilities and if they are not empowered to challenge decisions they believe to be incorrect and seek redress, then it will not fulfil its purpose. It will be neither fair nor effective.«

Der Oakley-Report begnügt sich nicht mit einer Bestandsaufnahme der Wirkungen und der Probleme des Sanktionsregimes, sondern es werden 17 Empfehlungen für eine Reform gegeben.

Wer den Report im Original abrufen möchte, der wird hier fündig:

Matthew Oakley: Independent review of the operation of Jobseeker’s Allowance sanctions validated by the Jobseekers Act 2013, London, July 2014

Abschließend zurück nach Deutschland und der hiesigen Sanktionsdebatte. Auch bei uns wurden und werden Studien zum Thema verfasst, auf eine sei an dieser Stelle hingewiesen:

Oliver Ehrentraut, Anna-Marleen Plume, Sabrina Schmutz und Reinhard Schüssler: Sanktionen im SGB II. Verfassungsrechtliche Legitimität, ökonomische Wirkungsforschung und Handlungsoptionen. Expertise im Auftrag der Abteilung Wirtschafts- und Sozialpolitik der Friedrich-Ebert-Stiftung, Bonn 2014