Bayern legt nach. Das Streikrecht auf der Rutschbahn nach unten. Erst das Tarifeinheitsgesetz und jetzt die Forderung nach „obligatorischen Schlichtungsverfahren“ in der „Daseinsvorsorge“

Nicht nur der Bundesrat hat dem Tarifeinheitsgesetz der großen Koalition zugestimmt, auch der Bundespräsident Joachim Gauck hat entgegen der von durchaus gewichtiger Seite vorgetragenen verfassungsrechtlichen Bedenken das Gesetz unterschrieben. Damit ist es in Kraft – und wird in Karlsruhe das Bundesverfassungsgericht beschäftigen, den neben anderen hat auch die Lokführergewerkschaft GDL angekündigt, gegen das Gesetz zu klagen. Also die Gewerkschaft, aus deren Streikaktivitäten sich ein erheblicher Teil der Zustimmung bei den Parlamentariern zu diesem Gesetz erklären lässt. Nicht umsonst sprach man ja auch vom „Lex GDL“.

Ironie der Geschichte: Ein Ergebnis der Schlichtung bei der Deutschen Bahn ist, dass der Konzern die GDL auf alle Fälle bis 2020 als eigenständigen Tarifpartner anerkennt. Und es darf und muss an dieser Stelle erneut darauf hingewiesen werden, dass es sich rückblickend als ein gleichsam historisches Moment erweisen wird, dass mit dem Tarifeinheitsgesetz das Streikrecht auf eine Rutschbahn nach unten gesetzt worden ist – und das von einer sozialdemokratischen Bundesarbeitsministerin. Nun könnte man naiv meinen, erst einmal ist jetzt Ruhe im Schacht. Aber wie zu erwarten bzw. zu befürchten war, hat sich der Apparat in Bewegung gesetzt und man will nach der zumindest gesetzgeberisch erfolgreichen „Bearbeitung“ der Berufs- und Spartengewerkschaften ein größeres Fass aufmachen. Und das läuft wieder – natürlich – unter einer Legitimationsdecke der Betroffenheit des „normalen Bürgers“, der Bahn fahren muss, um zur Arbeit zu kommen, der den Flieger braucht, um das Business am Laufen zu halten oder der seine Kinder in der Kita zwischenlagert, um überhaupt arbeiten gehen zu können. Es geht um die „Daseinsvorsorge“.

Natürlich gehört die Bahn dazu – aber auch viele andere Bereiche werden unter diesem heutzutage fast schon antiquiert klingenden Begriff subsumiert, dessen Relevanz immer dann besonders spürbar wird, wenn die Daseinsvorsorge nicht funktioniert, wenn beispielsweise der Strom ausfällt oder die Müllabfuhr nicht mehr kommt. Hinter dem Begriff steckt allerdings eine heute sicher vielen nicht mehr geläufige Begriffsgeschichte. Untrennbar verbunden ist die „Daseinsvorsorge“ als Terminus mit dem höchst umstrittenen Staatsrechtler Ernst Forsthoff (1902-1974), der 1933 – wie passend – die Schrift „Der totale Staat“ veröffentlicht hat. Neben Carl Schmitt oder Theodor Maunz gehörte auch Forsthoff zu den Juristen, die versucht haben, dem Nationalsozialismus staatsrechtliche Legitimität zu verschaffen. In seinem 1938 erschienenen Werk „Die Verwaltung als Leistungsträger“ entwickelte er den bis heute verwendeten Begriff der Daseinsvorsorge. Das ursprüngliche Verwaltungsrecht kannte nur die Eingriffsverwaltung, Forsthoff führte das Konzept der Leistungsverwaltung ein. Die in Erfüllung der sozialen Verantwortung erfolgende leistungsgewährende Betätigung des Staates bezeichnete er als Daseinsvorsorge.

Aber zurück in die Gegenwart und in die bayerischen Höhen und Tiefen, denn aus diesem Bundesland kommt jetzt ein Vorstoß, der expressis verbis den Terminus von der Daseinsvorsorge aufgreift (obgleich – das kann hier aber nicht weiter vertieft, sondern nur angerissen werden – mittlerweile die ursprünglich ausschließlich staatsbezogene Zuordnung abgeschüttelt worden ist, nachdem man sich jahrzehntelang der Privatisierung öffentlicher Unternehmen gewidmet hat). Denn die bayerische Landesregierung fordert für diesen sehr weit ausdehnbaren Bereich (immerhin handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff), dass das Streikrecht in Bereichen der Daseinsvorsorge mit „besonderen Spielregeln“ ausgestaltet werden soll.

Dazu hat Bayern einen Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht (BR-Drs. 294/15 vom 16.06.2015). Daraus einige Auszüge, um die Argumentation der Bayern nachvollziehbar zu machen:

»Der Bundesrat stellt … fest, dass in Wirtschaftsbereichen wie insbesondere der Energie- und Wasserversorgung, der Entsorgung, des Gesundheitswesens, der Feuerwehr, der inneren Sicherheit oder des Verkehrs, auf deren Leistungen die Bevölkerung elementar angewiesen ist (insoweit Bereiche der Daseinsvorsorge) Streiks sich in ihren Auswirkungen von Streiks in anderen Wirtschaftsbereichen deutlich unterscheiden: Denn Streiks in Bereichen der Daseinsvorsorge treffen nicht nur den Arbeitgeber, sondern vor allem die Allgemeinheit, die auf diese Leistungen im täglichen Leben angewiesen ist. Ein Ausweichen auf andere Anbieter ist oft nicht bzw. nicht in der erforderlichen Schnelligkeit möglich. Die seit Monaten andauernden Tarifkonflikte im Schienenverkehr und im Luftverkehr zeigen, welche beträchtlichen volkswirtschaftlichen Schäden Streiks in Bereichen der Daseinsvorsorge haben können.

Der Bundesrat stellt weiter fest, dass der Staat verpflichtet ist, bestimmte Leistungen der Daseinsvorsorge zu gewährleisten. Dieser Verpflichtung wird mit einer Reihe von Sicherstellungsgesetzen … nachgekommen. Im Streikrecht hingegen besteht eine Lücke.

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung deshalb auf, das Streikrecht in Bereichen der Daseinsvorsorge so zu regeln, dass die Versorgung der Bevölkerung durch Streiks nicht gefährdet wird.«

Da wären wir schon bei einer ersten zentralen Fragestellung angekommen. Wie will man denn sicherstellen, dass die Versorgung der Bevölkerung durch Streiks „nicht gefährdet wird“, ohne dem Streikrecht der Gewerkschaften in diesem Bereich die Zähne zu ziehen?

Denn natürlich – wir haben das sich gerade erst erlebt beispielsweise beim Kita-Streik – ist es in vielen Dienstleistungsbereichen so, dass primär nicht der Arbeitgeber (also z.B. die Kommunen) getroffen wird wie der Inhaber einer Fabrik, dessen Produktion eingestellt wird durch einen Arbeitskampf, sondern die Inanspruchnehmer, neudeutsch auch oft als „Kunden“ bezeichnet, sind diejenigen, die die unmittelbaren Folgen eines Streiks zu spüren bekommen. Das liegt in der Natur der Sache bei diesen zumeist personenbezogenen Dienstleistungen. Würde man also das Petitum der Bayern für bare Münze nehmen, dann wären allenfalls symbolische Arbeitsniederlegungen möglich, nicht aber mehr echte, veritable Streiks.

Natürlich formuliert man das im vorliegenden Entschließungsantrag der Bayern (noch) in einer Soft-Variante, denn es geht jetzt erst einmal darum, den Fuß in diese Tür zu bekommen. Richtig auftreten kann man sie später immer noch.

Folgende gesetzliche Vorgaben werden vorgeschlagen: Ein obligatorisches Schlichtungsverfahren, eine Ankündigungsfrist von vier Werktagen und eine Pflicht zur Vereinbarung zur Mindestversorgung.

Der entscheidende Einstiegspunkt für eine sukzessive Aushöhlung des Streikrechts ist das „obligatorische Schlichtungsverfahren“, das man natürlich, wenn man es denn mal hat, weiter ausbauen kann zu dem, was die grüne Bundestagsabgeordnete Beate Müller-Gemmeke in einer Pressemitteilung so charakterisiert: Bayerns Ruf nach Zwangsschlichtung völlig überzogen.

»Mit dem Gesetz zur Tarifeinheit hat Andrea Nahles die Büchse der Pandora geöffnet und Einschränkungen in das Streikrecht salonfähig gemacht. Jetzt nutzt Bayern die Gunst der Stunde und fordert im Bundesrat verbindliche Zwangsschlichtungen in der Daseinsvorsorge. Mit diesem Vorschlag nimmt die CSU das Streikrecht aller Gewerkschaften ins Visier … Bei Arbeitskampfmaßnahmen gibt es ausreichend gerichtliche Kontrollinstanzen, die unverhältnismäßige Streiks unterbinden können. Dies kommt aber selten vor, da die Gewerkschaften in der Regel verantwortungsvoll agieren. Die Hysterie aus Bayern entbehrt also jeglicher Grundlage.«

Nicht nur die Gewerkschaften, auch die Arbeitgeber sollten diesen Vorstoß entschieden zurückweisen. Dazu ein Blick zurück in eine Zeit, in der man in Deutschland Erfahrungen hat machen müssen mit staatlichen Zwangsschlichtungen. Interessanterweise kommt die folgende Rückschau unter der Überschrift Lehren aus der Weimarer Republik vom arbeitgebernahen Institut der deutschen Wirtschaft (IW):

Im Jahr 1923 wurde eine Schlichtungsverordnung verabschiedet,

»die beim Scheitern der autonomen Schlichtungsversuche die Einsetzung eines paritätischen Schlichtungsausschusses unter Vorsitz eines vom Reichsarbeitsminister bestellten, unabhängigen Schlichters vorsah. Wurde im Rahmen dieses Schlichtungsausschusses der zunächst unverbindliche Schiedsspruch von den Tarifparteien nicht angenommen, wurde dieser auf Antrag einer Partei oder bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses von Amts wegen verbindlich. Diese Schlichtungsverordnung räumte dem Staat demnach eine fast unbegrenzte Interventionsmöglichkeit ein, da sowohl die Einberufung des Schlichtungsausschusses, die Besetzung des Schlichters, und die Entscheidung über die Anwendung der Verbindlichkeitserklärung im Ermessen des Reichsarbeitsministeriums lagen. Diese Zwangsschlichtung wurde in den darauffolgenden Jahren in einem großen Umfang genutzt. So gab es 1924 mehr als 18.000 Schlichtungsverfahren. Von 1923 bis 1932 endeten dabei 4 bis 6,5 Prozent aller Schlichtungsverfahren mit einer Verbindlichkeitserklärung. Dabei gehen Schätzungen davon aus, dass bis zu 30 Prozent aller Arbeiternehmer der Weimarer Republik von solchen Zwangsschlichtungen betroffen waren.«

Die Wirkung im Sinne eines enormen Rückgangs der Streikaktivitäten und -folgen war enorm: »Während von 1919 bis 1924 noch jahresdurchschnittlich 23 Millionen Arbeitstage durch Streik oder Aussperrung verloren gingen, waren dies zwischen 1925 und 1932 (ohne 1928) nur noch 3 Millionen pro Jahr.«

Interessant auch das Umkippen des Instrumentariums zuungunsten der Arbeitnehmerseite:

»Bis 1930 wurde die überwiegende Mehrheit der Verbindlichkeitserklärungen von den Gewerkschaften beantragt, was eine arbeitnehmerfreundliche Tendenz der Schiedssprüche andeutet. Diese Tendenz änderte sich seit dem Ruhreisenstreik von 1928/1929, spätestens aber nach dem Ausbruch der Weltwirtschaftskrise … In der … Weltwirtschaftskrise schlug die Tendenz der Schiedssprüche dann in Richtung Arbeitgeber aus. Erneut war es die Eisen- und Stahlindustrie, in der die Arbeitgeber – dem politischen Ziel der Regierung Brüning folgend, die Weltwirtschaftskrise durch Preis- und Lohnsenkungen abzufedern – erstmals eine Absenkung der Tariflöhne beschlossen und dies anschließend per Zwangsschlichtung auch durchsetzten. Diesem Schiedsspruch folgten weitere Lohnreduktionen in anderen Industrien. Die Tarifpolitik wurde zum Spielball politischer Interessen.«

Zwangsschlichtungen höhlen die Tarifautonomie, die sowieso schon unter erheblichen Druck ist, weiter aus. Das ist die grundsätzliche Dimension. Darüber hinaus ist der aktuelle Vorstoß der Bayern, die ja nur Forderungen seitens des Wirtschaftsflügels der Union aufgegriffen haben und über den Bundesrat in die politische Maschinerie einzuspeisen versuchen (vgl. dazu meinen Blog-Beitrag Die Katze aus dem Sack lassen. Unionspolitiker fordern eine explizite Verankerung des Streikverbots für kleine Gewerkschaften und in der „Daseinsvorsorge“ Einschränkungen des Streikrechts für alle vom 20. April 2015), immer auch zu sehen im Kontext der fundamentalen Veränderung der Streiklandschaft. Also weg von den „klassischen“ Streikakteuren in der Industrie und hin zu den Dienstleistungen, von denen viele angesichts ihrer Bedeutung für die breite Masse der Bevölkerung als daseinsvorsorgerelevante Bereiche definiert werden können.

Das Ende des Post-Streiks: Ein „umfassendes Sicherungspaket“ (für die, die drin sind) und ein verlorener Kampf gegen die Billig-Post

Jetzt ist er also vorbei, der unbefristete Streik bei der Deutschen Post. Man hat sich geeinigt. Bei der Gewerkschaft Verdi ist die entsprechende Meldung dazu überaus und nicht ohne Grund dürftig überschrieben: Einigung bei der Deutschen Post. Sieges- oder Erfolgsmeldungen werden anders verpackt. Man muss an dieser Stelle in Erinnerung rufen, dass die Härte der Auseinandersetzung auch und vor allem dadurch bedingt war, dass man neben den „normalen“ Tarifforderungen gegen die Auslagerungsbestrebungen des Postmanagements ankämpfen wollte. Die Ausgründung von Billig-Tochtergesellschaften (DHL Delivery) und die zwischen 20 und 30 Prozent geringere Bezahlung der dort Beschäftigten wurde völlig zu Recht erkannt als eine Rutschbahn nach unten für die gesamten Beschäftigungsbedingungen im Konzern. Dagegen hat man sich zur Wehr setzen wollen – verständlich, denn warum sollen die Beschäftigten auch noch dabei zusehen, wie sie dafür herhalten müssen, die nach oben getriebenen Renditeversprechen des Konzernvorstands zu bedienen – wohlgemerkt, in einem Unternehmen mit einem Gewinn in Höhe von fast 3 Milliarden Euro, also keinesfalls in erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckend, die ein Entgegenkommen der Mitarbeiter nachvollziehbar bzw. diskussionswürdig hätte erscheinen lassen?

Und was ist nun raus gekommen nach vier Wochen Dauer-Streik? In der Gesamtschau von außen muss man zu dem Ergebnis kommen – nicht viel. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Gewerkschaft einen unbefristeten Streik, also gleichsam die letzte Stufe des Arbeitskampfes, gezündet hatte, drängt sich der Eindruck auf: Eine krachende Niederlage für die Gewerkschaft. 

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Billig hat einen hohen Preis. Die Piloten bei Ryanair und die „zu teuren Auslaufmodelle“ bei der Deutschen Post

Viele Menschen in Deutschland lieben es – billig fliegen. Was gibt es im Luftverkehr mittlerweile für Angebote: für wenige Euro in andere Länder reisen. Und immer ganz vorne dabei: Ryanair. Bei dem irischen Billigflieger brummt das Geschäft.  Allein im Geschäftsjahr 2014 konnte diese Billigairline den Gewinn um knapp zwei Drittel auf  867 Millionen Euro steigern. Ein neuer Rekord. In einem Artikel über den Billigflieger-Markt berichtet Stephan Happel: »Billig ist auf einem neuen Höhenflug: In Deutschland fliegen Low-Cost-Airlines auf so vielen Strecken wie nie zuvor … Gut für die Passagiere: Der steigende Wettbewerbsdruck lässt die Preise fallen … Der Einfluss der der günstigen Airlines ist insgesamt hoch: Sie verkauften im vergangenen Jahr rund 67 Millionen der 209 Millionen an deutschen Verkehrsflughäfen gelösten Tickets. Im Klartext: Fast jeder dritte Passagier setzt auf die Billigheimer.«

Eine aktuelle Marktübersicht findet sich im Low Cost Monitor 1/2015 des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR). Analysten warnen schon vor einem „Preiskrieg“ durch Überkapazitäten am Himmel über Europa. Vor allem in Deutschland wachse das Angebot an Flügen deutlich stärker als die Nachfrage, was wiederum den Druck auf die (niedrigen) Preise und damit den Kostensenkungsdruck erhöht. Der DLR-Marktübersicht kann man entnehmen: Je nach Linie lagen die über alle Strecken ermittelten Durchschnittspreise inklusive Gebühren und Steuern zwischen 50 und 130 Euro. Anfang 2014 lag die durchschnittliche Preisspanne zwischen 70 und 160 Euro brutto. Dieser enorme Wettbewerbsdruck (nach unten) strahl auch auf andere Unternehmen aus: Die Deutsche Lufthansa baut gerade die Tochter Eurowings zu einem veritablen Billigflug-Anbieter aus. Die Kosten der Noch-Regionalfluggesellschaft Eurowings liegen nach Schätzungen 40 Prozent unter dem Lufthansa-Niveau – aber immer noch über dem Kostenniveau bei Ryanair. 

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Verteidigen, erzwingen, aufwerten. Grundlinien und Dilemmata der gegenwärtigen und zukünftigen Streikwelt

Nun rollen die Züge wieder und die große Koalition hat mit ihrer erdrückenden Mehrheit noch pünktlich vor dem Pfingstwochenende das so genannte „Tarifeinheitsgesetz“  über die parlamentarische Hürde im Bundestag gehievt. Nach dem verlängerten Wochenende wird dann erst einmal nicht mehr über Lokführer diskutiert und gestritten, sehr wohl aber über andere, sich derzeit im Arbeitskampf befindliche Berufsgruppen, allen voran die Erzieherinnen der kommunalen Kindertageseinrichtungen, die sich weiterhin im unbefristeten Ausstand befinden und deren Gewerkschaften ver.di und GEW auf irgendein substantielles Angebot von der Arbeitgeberseite warten, während die Situation für die betroffenen Eltern immer kritischer wird. Das ist genau der richtige Zeitpunkt, um von einzelnen konkreten Auseinandersetzungen ein Stück weit zurückzutreten und die grundsätzliche Frage aufzuwerfen, ob und wenn ja welche Muster in der neuen Streikwelt zu erkennen sind. Es geht also um die großen Schneisen. Hier wird die These aufgestellt, dass sich die durchaus vielgestaltige Welt der Arbeitskämpfe, die wir derzeit und wahrscheinlich in Zukunft beobachten können, in einem mehrdimensionalen Raum entfalten lässt, in dem sich folgende Ausprägungen erkennen lassen: Verteidigung („von oben“), Erzwingung, Aufwertung, Instrumentalisierung, aber auch möglicherweise „tarifeinheitsgesetzinduzierte Streiks“ sowie – nur teilweise ironisch gemeint – „Übungsstreiks“.

Man muss am Anfang der nun folgenden Überlegungen einen ganz weiten Schritt zurück machen und in Erinnerung rufen, dass der („richtige“, also nicht Warn-)Streik eigentlich und wenn überhaupt nur als „ultima ratio“ in der Endphase eines über längere Phasen laufenden Tarifkonflikts zum Einsatz kommen sollte. Und wenn es so etwas wie einen „Normalfall“ hinsichtlich der Tarifkonflikte gibt, dann handelt es sich hierbei sicherlich um „klassische“ Auseinandersetzungen um mehr Geld bzw. andere Arbeitsbedingungen, beispielsweise eine Arbeitszeitverkürzung. Im Kern geht es dabei um eine Verbesserung aus Sicht der Arbeitnehmer nach der Logik „von unten nach oben“. Hier finden wir quasi in Reinkultur die „Fahrstuhlfunktion“ der klassischen Tarifpolitik. Dieser Kernbereich dessen, was wir als Tarifpolitik bezeichnen, hatte seine Bedeutung und wird auch weiterhin in vielen Branchen seine Bedeutung haben. Aber die Abweichungen davon spielen eine gewichtige Rolle beim Verständnis dessen, was sich derzeit im Bereich der Arbeitskämpfe verändert.

Bevor auf die bereits angesprochenen Ausprägungen der neuen Streikwelt näher eingegangen wird, sollen drei zentrale Thesen vorangestellt werden.

1.) Derzeit sind wir – und das ist ein für viele irritierendes Moment – konfrontiert mit einer Gleichzeitigkeit von mehr und weniger Streiks. Wenn auch der subjektive Eindruck vieler Menschen derzeit sicherlich gut beschrieben wird mit der Aussage, dass Deutschland sich zu einem „Streikland“ entwickelt, so zeigen doch die Daten ein mindestens differenziertes, wenn nicht sogar in der Gesamtschau diese Diagnose nicht bestätigendes Bild. Diese irritierende Gleichzeitigkeit resultiert zum einen aus der gewählten Messgröße, denn es macht schon einen großen Unterschied, ob man bei einer Streikbilanzierung ausgeht von der Zahl der Streiks, der Zahl der streikenden Arbeitnehmer oder den Ausfalltagen durch die Arbeitskämpfe. Von nicht zu unterschätzender Relevanz ist hierbei auch die Frage, auf welche Grundgesamtheit die Zahl der Arbeitskämpfe bezogen wird. Verdeutlichen kann man sich das dahinter stehende Problem am Beispiel dessen, was als „Postreform“ in den neunziger Jahren abgelaufen ist. Bis dahin gab es mit der Deutschen Bundespost ein staatsmonopolistisches Unternehmen und folglich auch eine sehr überschaubare Zahl an tarifvertraglichen Regelungen. Seitdem haben wir nicht nur die drei großen Post-Nachfolgeunternehmen, also die Deutsche Post DHL, die Telekom und die Postbank, sondern die Zahl der Tarifverträge hat sich vervielfacht und damit auch die Zahl der daraus resultierenden möglichen Tarifauseinandersetzung. Gerade in den Bereichen, in denen wir in den vergangenen Jahren eine Fragmentierung und Zersplitterung der Tariflandschaft haben sehen müssen, hat natürlich auch die Zahl der Tarifkonflikte enorm zugenommen.

2.) Betrachtet man die Bereiche, in denen (nicht) mehr gestreikt wird, dann erkennt man eine gewaltige Verschiebung: Vor unseren Augen entwickeln sich weite Bereiche der Industrie sukzessive zu streikfreien Zonen, während gleichzeitig in vielen Dienstleistungsbereichen teilweise im wahrsten Sinne des Wortes „Häuserkämpfe“ stattfinden. Mittlerweile werden mehr als neun von zehn Arbeitskämpfen im Dienstleistungsbereich ausgetragen. Hingegen muss man zur Kenntnis nehmen, dass beispielsweise die IG-Metall, die in der Vergangenheit immer wieder für sehr große Arbeitskampfaktionen gesorgt hat, mittlerweile kaum noch durch größere Streiks auffällt – dies auch und gerade vor dem Hintergrund, dass sich die Industrieunternehmen in einem überaus brutalen internationalen Wettbewerb befinden und zugleich die Industrieproduktion durch die Verlagerung der Lagerhaltung auf die Straße extrem anfällig ist für eine Unterbrechung der Produktion und der Lieferungen, so dass die betroffenen Unternehmen alles versuchen, um Streikaktionen zu vermeiden bzw. von vornherein zu verhindern. Und die Industrie-Gewerkschaften wissen aufgrund ihrer Ko-Managementfunktion in vielen dieser Unternehmen sehr gut Bescheid über die wirtschaftliche Situation der Firmen.

3.) Die wohl wichtigste Veränderung findet innerhalb der Gesellschaft hinsichtlich der Wahrnehmung und Bewertung von Streiks statt: Funktionalisierung und Neutralisierung der Arbeitskämpfe in der Gesellschaft sind hier die Stichworte, mit allen Folgeproblemen, die wir auch in anderen Bereichen beobachten können, man denke hier nur an die Freie Wohlfahrtspflege oder die Kirchen bis hin zu den Parteien. Wobei Gesellschaft hier nicht etwas Zeitloses meint, sondern die Streikaktionen, die in früheren Zeiten tatsächlich mehr oder weniger stark eingebettete waren in gesellschaftliche Subkulturen mit einem hohen Grad an kollektiven Bewusstsein, treffen heute auf eine atomisierte „Beliebigkeitsgesellschaft“, in der bei vielen Menschen keine entsprechende Fundierung mehr vorausgesetzt werden kann, was Arbeitskämpfe betrifft, und dazu führt, dass die Reaktion entsprechend heftig ausfallen können, vor allem wenn die Medien das auch noch vorantreiben.

In diesem – zugegeben überaus komplexen, hier allerdings nur schlagwortartig andeutbaren gesellschaftlichen – Kontext sind die folgenden Ausprägungen der neuen Streikwelt zu sehen:

Eine gewichtige Rolle bei den aktuellen Arbeitskämpfen spielt die Verteidigung „von oben“. Hier geht es darum, Besitzstände zu verteidigen und zu verhindern, dass teilweise erkämpfte Verteilungsansprüche zuungunsten der Arbeitnehmer umverteilt werden.

Zwei aktuelle Beispiele dafür wären zum einen der Arbeitskampf der Piloten-Gewerkschaft Cockpit bei der Lufthansa sowie die derzeit höchst brisante Auseinandersetzung der Gewerkschaft Verdi mit der Deutschen Post DHL (vgl. dazu meinen Beitrag Wenn der Appel den Mehdorn macht, ist Gefahr im Verzug. Oder: Wenn Streikaktionen der Gewerkschaften bei der Deutschen Post mehrere und leider auch gute Gründe haben vom 2. April 2015 sowie meinen Meinungsbeitrag bei SWR 2: Ein echtes Armutszeugnis. Die Post AG, ihr Streben nach Gewinn und der Umgang mit den streikenden Mitarbeitern). Auf der einen Seite ist es absolut nachvollziehbar, dass sich die betroffenen Arbeitnehmer dagegen wehren, dass ihre Arbeitsbedingungen nicht nur nicht verbessert, sondern ganz im Gegenteil verschlechtert werden sollen. Auf der anderen Seite – gleichsam die betriebswirtschaftliche Logik – ist es aus der Sicht der betroffenen Unternehmen durchaus „rational“, angesichts des teilweise brutalen Wettbewerbsdrucks „von unten“ zu versuchen, die eigenen Arbeitskosten zu reduzieren. Immer wieder mit Hinweis darauf, dass „bei den anderen“ noch deutlich schlechter bezahlt wird. Aus einer grundsätzlichen Perspektive haben diese Verteidigungskämpfe „von oben“ den „Nachteil“, dass sie letztendlich immer aus einer defensiven Position geführt werden müssen.

Hinzu kommt ein weiterer, nicht zu unterschätzender Punkt: Der Verteidigung von oben stehen zu geringe bis gar keine Aktivitäten von unten gegenüber. Dies auch deshalb, weil der Organisationsgrad der Gewerkschaften gerade in den unteren Etagen einer Branche oftmals unterdurchschnittlich schlecht ist, zum anderen aber auch, weil viele Arbeitgeber gar nicht in einem Arbeitgeberverband und damit auch nicht tarifgebunden sind. Konkret formuliert: Selbst Kritiker des immer wieder aufgelegten Piloten-Streiks bei der Lufthansa hätten möglicherweise Verständnis für Streikaktionen der Piloten am unteren Ende der Branche, also beispielsweise bei Ryanair, deren Piloten deutlich schlechter bezahlt (unbehandelt) werden als die bei der Lufthansa. Das gleiche gilt für den Bereich der Deutschen Post, auch hier könnte man sich vorstellen, dass viele applaudieren würden, wenn die, die am schlechtesten behandelt werden, also in den Paketdiensten beispielsweise bei Hermes und GLS, für eine Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen, die teilweise nur als Hund miserabel zu beschreiben sind, kämpfen würden.

Eine weitere Ausprägung in der heutigen Streikwelt kann man unter die Überschrift Erzwingung bzw. Erschließung stellen. Hier geht es darum, dass die Gewerkschaften versuchen, überhaupt einen Fuß in ein bestimmtes Unternehmen zu bekommen. Paradebeispiel für diesen Bereich sind die nunmehr seit Jahren laufenden und auch derzeit wieder aktiven Bestrebungen der Gewerkschaft Verdi bei Amazon, das Unternehmen dazu zu bewegen, nach dem Tarifvertrag für den Versandhandel zu bezahlen und nicht in Anlehnung an die Vergütungen in der Logistikbranche bei Verweigerung jeglicher tarifvertraglicher Regelung der Arbeitsbedingungen. Ein weiteres Beispiel wäre der Versuch von Verdi, beim Textildiscounter Kik Einzelhandelstarifverträge für Lagerarbeiter, die derzeit teilweise auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, durchzusetzen.

Eine ganz besonders große Baustelle lässt sich mit dem Begriff Aufwertung beschreiben. Derzeit stehen hier die Erzieherinnen in den kommunalen Kindertageseinrichtungen im Mittelpunkt, da sie sich in einem unbefristeten Ausstand befinden (aber auch die Sozialarbeiter in vielen sozialen Diensten, die ebenfalls streiken und die in der aktuellen Berichterstattung immer untergehen; vgl. dazu den Beitrag Im Schatten des Kita-Streiks und der Erzieherinnen: Die streikenden Sozialarbeiter). Hier geht es im Kern darum, das bestimmte Berufe bzw. korrekter bestimmte Tätigkeiten deutlich besser bewertet werden als in der Vergangenheit bzw. in der Gegenwart. Es ist nicht überraschend, dass wir diesen Teil der Arbeitskampf Entwicklung vor allem im Bereich der Sozial- und Gesundheitsberufe finden. Die Vergütung in diesen Berufen läuft seit geraumer Zeit der Entwicklung in weiten Teilen der „normalen“ Wirtschaft hinterher. Zusätzlich „erschwerend“ kommt hinzu, dass es sich überwiegend um frauentypische Berufe handelt.

Der in dieser Form erstmalige unbefristete Ausstand der Erzieherinnen in den kommunalen Kindertageseinrichtungen markierte insofern ein „historisches Moment“, weil er – sollte der Streik in welcher Form auch immer erfolgreich sein – enorme Ausstrahlungseffekte haben kann. Vor allem in einem Bereich, in dem die Arbeitsbedingungen in den vergangenen Jahren tatsächlich eine enorme Verschlechterung erfahren haben und wo sich bei den betroffenen Arbeitnehmern erhebliche Aggressionen aufgestaut haben – gemeint ist hier der Bereich der Pflegekräfte. Sollten die Erzieherinnen mit ihren Arbeitskampfmaßnahmen einen nennenswerten Erfolg erzielen können, dann wird das durchaus befruchten und wirken auf die Pflegekräfte, die dann möglicherweise in einer zweiten Welle folgen werden. Zugleich aber muss man zur Kenntnis nehmen, dass die Gewerkschaften hier mit erheblichen Problemen konfrontiert sind, nicht nur im „klassischen“ Sinne eines teilweise desaströs niedrigen Organisationsgrades sowie nicht unerheblicher Probleme, die sich aufgrund von Sonderrechten bestimmter Arbeitgeber-Gruppen wie den Kirchen mit ihrem Streikverbot ergeben, sondern auch hinsichtlich des Gegenstands der Arbeit.

Anders ausgedrückt: Während Industriearbeiter durchaus mit einer klaren Vorstellung von dem, der durch einen Streik geschädigt werden würde, in den Arbeitskampf ziehen können, ist das bei vielen Dienstleistungen im Bereich des Sozial- und Gesundheitswesens ganz anders. Auch hier ist natürlich die Arbeitgeber-Seite der Hauptadressat der Arbeitskampfmaßnahmen, aber erst einmal und unmittelbar getroffen von den Streikaktionen wird nicht der Arbeitgeber, also im Fall des Kita-Streiks die Kommunen, sondern die Eltern mit ihren Kindern. Das wäre noch weitaus dramatischer, wenn man sich vorstellen würde, ein erheblicher Teil der Pflegekräfte würde in einen unbefristeten Arbeitskampf gehen. Hier einen Streik zu organisieren ist weitaus komplexer und schwieriger und letztendlich auch unwahrscheinlicher als in den „klassischen“ Wirtschaftsbereichen.

Man sollte an dieser Stelle allerdings nicht unerwähnt lassen, dass es die durchaus plausible These gibt, dass die Streikaktionen beispielsweise der Erzieherinnen in den Kitas bei einigen Funktionären in den Gewerkschaften durchaus auch „benutzt“ werden im Sinne einer Instrumentalisierung für organisationspolitische Ziele (vgl. dazu ausführlicher meinen Beitrag Erzieherinnen als „Müllmänner 2.0“? Der Kita-Streik stellt mehrere Systemfragen gleichzeitig vom 7. Mai 2015). Die Plausibilität ergibt sich daraus, dass gerade die sehr umfassende, weil breite Betroffenheit in unserer Dienstleistungsgesellschaft dazu führt, das diesen Auseinandersetzungen eine große Aufmerksamkeit gegenüber gebracht wird und angesichts der Angewiesenheit auf Dienstleistungen wie beispielsweise der Kinderbetreuung in einer hochgradig arbeitsteiligen Gesellschaft ein enormes Druckpotenzial entwickelt werden kann.

Den Aspekt der „tarifeinheitsgesetzinduzierten“ Streiks habe ich bereits in dem Beitrag Von der Tarifeinheit zur Tarifpluralität und wieder zurück – für die eine Seite. Und über die Geburt eines „Bürokratiemonsters“ vom 22. Mai 2015 entfaltet. Auch ein Teil der Härte sowie der Frequenz bei den nunmehr neun Streikwellen der Lokführergewerkschaft  kann und muss ich hier so summiert werden.

Und an dieser Stelle – aber nicht wirklich – abschließend sei der Hinweis auf den Aspekt „Übungsstreik“ erlaubt. Diese Begrifflichkeit ist nur teilweise ironisch gemeint, dahinter steht ein durchaus relevantes Problem:  Man nehme beispielsweise eine Gewerkschaft wie die IG BCE. Diese Gewerkschaft hat das letzte Mal vor – tatsächlich – 44 Jahren gestreikt. Das bedeutet in praxi: Keiner der heute in dieser Gewerkschaft arbeitenden hauptamtlichen Funktionäre hat irgendwelche Erfahrungswerte mit der Organisation, Durchführung und vor allem der Abwicklung von größeren Streikaktionen sammeln können. Allein aus Übungszwecken wäre es dringlich angesagt, dass in diesem Bereich wieder einmal Streiks organisiert werden. Dahinter steht das grundsätzliche Problem, das Arbeitskämpfe nicht einfach vom Himmel fallen, sondern eine unglaubliche Organisationen, Planung und Unterstützung bedürfen, für deren Realisierung man über entsprechende Erfahrungswerte verfügen muss.

Fazit: Flapsig formuliert könnte man sagen, dass der Streik auch nicht mehr das ist, was er mal war. Er war mal ein wichtiger, allerdings überaus dosiert eingesetzter Baustein in den „normalen“ Tarifauseinandersetzung. Diese Zeiten sind – immer mehr – vorbei.  Damit wir die Lage keineswegs einfacher.

Von der Tarifeinheit zur Tarifpluralität und wieder zurück – für die eine Seite. Und über die Geburt eines „Bürokratiemonsters“

Heute ist – so viel lässt sich schon jetzt sagen – ein „historischer Tag“ für die Sozialpolitik, zu deren Kernbereich die „Arbeitsbeziehungen“ gehören. Und da spielen Gewerkschaften eine zentrale Rolle und wenn es sein muss, dann müssen die auch streiken können. Nun ist das Streikrecht eine höchst diffizile Angelegenheit und es gibt ein solches eigentlich nur als abgeleitetes Recht aus der „Koalitionsfreiheit“, die im Grundgesetz verankert ist. Dort finden man im Artikel 9 Absatz 3 diese – man sollte meinen eindeutige – Formulierung: »Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig.« Die Konkretisierung des aus diesem – nicht umsonst ganz vorne im Grundgesetz normierten – Grundrechts abgeleiteten Streikrechts für die Gewerkschaften basiert auf einer über Jahrzehnte andauernden ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts.

Wenn man den Kritikern des Gesetzes, das heute im Bundestag mit der alles erdrückenden Mehrheit der großen Koalition aus CDU/CSU und SPD verabschiedet wird, folgt, dann wird das „Gesetz zur Tarifeinheit“ zu einem Eingriff in das Streikrecht führen, zumindest für einen Teil der Gewerkschaften. Und möglicherweise wird es sich noch mal als ein weiterer Treppenwitz der Sozialgeschichte erweisen, dass es eine sozialdemokratische Bundesarbeitsministerin war, die in das filigrane Gebäude des Streikrechts mit der Planierraupe gefahren ist. Zugleich ist bereits heute nicht nur klar erkennbar, dass das Gesetz vor das Bundesverfassungsgericht getragen wird mit einer nicht geringen Wahrscheinlichkeit, dort für verfassungswidrig erklärt zu werden, sondern auf alle Fälle werden wir Zeuge der Geburt eines wahren „Bürokratiemonsters“, ein weiterer schwerer Kollateralschaden der eigentlich mit dem Gesetz angestrebten Ausschaltung bestimmter kleiner, aber (potenziell) schlagkräftiger Gewerkschaften.

Über die generelle Problematik des Tarifeinheitsgesetzes ist in der jüngeren Vergangenheit viel berichtet und gestritten worden, das muss an dieser Stelle nicht erneut aufgerufen werden. Statt dessen sollen exemplarisch zwei heute veröffentlichte Kommentierungen aus der Presse aufgerufen werden, mit denen man das eine Grundproblem verdeutlichen kann – von der 2010 durch eine Korrektur der bis dahin pro Tarifeinheit lautenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hin zur Tarifpluralität mit einer expliziten Bezugnahme auf die grundgesetzliche verankerte Koalitionsfreiheit – und nun zurück zur Tarifeinheit. Allerdings nur für die eine Seite, also für die Arbeitnehmer mit ihren Gewerkschaften:

Eva Roth hat ihren Leitartikel mit Tarifeinheit schwächt kleine Gewerkschaften überschrieben.

»Das Gesetz beschneidet die Rechte von kleinen Berufsgewerkschaften wie der GDL, dem Ärzteverband Marburger Bund und der Pilotenvereinigung Cockpit. Und das geht so: Wenn es für eine Berufsgruppe Tarifverträge von zwei Gewerkschaften gibt, dann soll künftig nur noch der Vertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern im Betrieb gelten. Bei der Bahn wird das Gesetz die größere Bahn-Gewerkschaft EVG stärken. In Kliniken kann Verdi darauf pochen, dass Ärzte nach den Verdi-Regeln vergütet werden und nicht nach den Verträgen des Marburger Bundes. Das will Verdi zurzeit nicht, aber die Zeiten können sich ändern.«

Sie weist darauf hin, dass viele Juristen das Gesetz für verfassungswidrig halten, weil die grundgesetzlich garantierte Koalitionsfreiheit faktisch für einen Teil der Gewerkschaften ausgehebelt wird, denn die kleineren Gewerkschaften können für ihre Mitglieder nichts mehr durchsetzen, sobald ein größerer Konkurrenzverband die Bühne betritt. Die faktische Außerkraftsetzung des Streikrechts für die kleinen Gewerkschaften resultiert wiederum aus der Arbeitskampfrechtsprechung: Als „unverhältnismäßig“ gilt in der Rechtsprechung ein Streik unter anderem dann, wenn er auf ein Ziel gerichtet ist, das mit ihm gar nicht erreicht werden kann. Wenn aber ein angestrebter Tarifvertrag gar nicht erreicht werden kann, weil sowieso der der größeren Organisation gilt, dann müsste der Streik als „unverhältnismäßig“ bewertet und untersagt werden. Warum aber sollen sich dann Arbeitnehmer in der kleineren Gewerkschaft organisieren, wenn die nur im Windschatten der größeren Gewerkschaft segeln darf und kann? Damit aber stellt sich logischerweise die Existenzfrage der kleineren Organisationen.

Genau an diesem gewollten Effekt setzt die Kommentierung von Janko Tietz an, der seinen Beitrag unter die Überschrift Maßlosigkeit ist kein Grundrecht gestellt hat. Und dieser Kommentar beginnt schon mehr als populistisch, weil Ängste vor Chaos schürend:

»Sind Sie zufällig Lackierer bei Volkswagen? Oder Müllmann? Warum haben Sie noch keine eigene Gewerkschaft gegründet? Mit einer Gewerkschaft fürs Lackiererhandwerk oder einer fürs Abfallbeseitungswesen hätten Sie doch wunderbar Ihren Betrieb lahmlegen können. Einfach das doppelte Gehalt fordern, dann streiken – und schon stünden bei Volkswagen die Bänder still oder der Müll würde sich wochen- wenn nicht gar monatelang an den Straßen türmen.
Nichts anders haben Spartengewerkschaften wie die GDL (für Lokführer), die Vereinigung Cockpit (für Piloten) oder der Marburger Bund (für Ärzte) in der Vergangenheit getan: Betriebe in die Knie gezwungen, – man könnte auch sagen, erpresst – um Partikularinteressen durchzusetzen.«

Man möchte dem Mann zurufen: Wie wäre es mit etwas Empirie, bevor man solche Sachen raushaut? Offensichtlich geht es hier um das, was man in der Tarifpolitik mit dem Begriff der „Überbietungskonkurrenz“ zu fassen versucht. Die wird einfach mal so behauptet, um den Hammer, den man jetzt gegen die Sparten- bzw. Berufsgewerkschaften schwingt, zu legitimieren. Aber was sagen die Daten? Dazu ein Blick in meinen Beitrag Die kleinen egoistischen Wilden? Beiträge zur Versachlichung der Debatte über Berufs- und Spartengewerkschaften, in dem ich die lesenswerte Ausarbeitung Wirklich alles Gold, was glänzt? Zur Rolle der Berufs- und Spartengewerkschaften in der Tarifpolitik von Reinhard Bispinck rezipiere:

»Immerhin: »Hohe Tarifabschlüsse durch Cockpit (Lufthansa 2001), Marburger Bund (Ärzte 2006) und GDL (Deutsche Bahn 2008) legen den Schluss nahe: Wenn Berufsgewerkschaften antreten, erzielen sie deutlich bessere Ergebnisse.« Wie so oft kann es helfen, wenn man die Abschlüsse über einen längeren Zeitraum verfolgt. »Das Ergebnis: Bei der Deutschen Bahn hat die EVG in den Jahren 2007 bis 2014 etwas besser abgeschnitten als die GDL, bei der Lufthansa erreichten Cockpit ein Plus von 17 Prozent, UFO 21 Prozent und ver.di 27 Prozent.«

Und wie ist es mit der heftig diskutierten „Streikwelle“ durch diese Gewerkschaften, die auch Tietz an die Wand malt? Auch hier ist wieder ein nüchterner Blick angesagt: »Die Bedeutung der Streiks in der Tarifpolitik der Berufsgewerkschaften wird deutlich überschätzt. Es gibt zwar eine Reihe von spektakulären Arbeitskämpfen, die von Berufsgewerkschaften durchgeführt worden sind, aber keineswegs nur solche. Die normale Tarifrunde einer Berufsgewerkschaft ist nicht immer durch Warnstreiks oder Streiks gekennzeichnet. Im Gegenteil: Wir haben in den letzten Jahren ein völlig normales Tarifgeschäft beobachten können«, so Bispinck in seiner Analyse.

Aber lassen wir Janko Tietz fortfahren mit seinem Lobgesang auf das Tarifeinheitsgesetz, denn er sprich einen zentralen Punkt an:

»Wenn Konzerne wie die Deutsche Bahn oder die Lufthansa argumentierten, dass der Betriebsfrieden gestört werde, wenn es innerhalb eines Unternehmens zig Tarifverträge gibt, war das den Spartengewerkschaften herzlich egal …  Maßlosigkeit ist aber kein Grundrecht. Es ist Gift, wenn es innerhalb eines Unternehmens unterschiedliche Bedingungen für gleichwertige Arbeit gibt. Wenn es Gutverdiener gibt, die auf weniger gut Verdienende herabschauen. Wenn für sie deshalb weniger da ist, weil die anderen besonders dreist aufgetreten sind.«

Auch hier möchte man dem Kommentator zurufen: Ein Blick in die betriebliche Realität würde wirklich helfen. Das, was hier effektheischend als Überforderung der armen Unternehmen herausgestellt wird, machen die auf der anderen Seite jeden Tag in teilweise hyperkomplexen Strukturen selbst! Gerade die großen Unternehmen haben überhaupt kein Problem und erst recht keine Skrupel, vielfach „abgeschichtete“ Belegschaften zu managen, Stammbeschäftigte, Leiharbeiter, Werkvertragsbeschäftigte usw. – alle zu ganz unterschiedlichen Tarif- bzw. teilweise eben auch Nicht-Tarifbedingungen. Selbst ein Journalist, der das Gegenteil von gewerkschaftsfreundlich ist, Rainer Hank von der FAZ, hat den logischen Widerspruch klar erkannt und in einem bemerkenswerten Kommentar – Warum Weselsky nicht durchgeknallt ist – auf den Punkt gebracht:

»Es ist die Ironie der Geschichte, dass SPD-Minister sich zum Handlanger der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (und von Teilen des Deutschen Gewerkschaftsbundes) machen lassen: Die beiden Kartellverbände fühlen sich aus unterschiedlichen Gründen von den kleinen Gewerkschaften bedroht und verstehen es prächtig, ihre Machtanmaßung als Gemeinwohlinteresse zu kaschieren. In Wirklichkeit soll das Diktat der Mehrheit die Minderheit ersticken. Dabei hatten gerade die Arbeitgeberverbände noch nie ein Problem damit, durch Leiharbeit oder Werkverträge verursachte Lohnkonkurrenz in ihren Betrieben friedlich zu handhaben.«

Dem ist leider nichts hinzuzufügen.

Bleibt abschließend noch der Hinweis auf ein zweites Grundproblem des Tarifeinheitsgesetzes – es wird sich als veritables „Bürokratiemonster“ erweisen. Und diese Charakterisierung stammt von Leuten, die es wissen müssen, weil sie das Gesetz auszubaden haben. Also die Arbeitsrichter. Dazu der Artikel Arbeitsrichter rechnen mit mehr Streiks – schon die Überschrift muss irritieren, denn man verspricht uns doch gerade weniger Streiks durch das Ausschalten der angeblich bösen Kleinen. Diese Vorhersage kann man einem Positionspapier des Bundes der Richterinnen und Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit (BRA) entnehmen. Schauen wir uns deren Argumentation genauer an:
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass bei konkurrierenden Tarifverträgen nur noch der Vertrag der Mehrheitsgewerkschaft gilt. Maßgeblich ist die Mehrheit im Betrieb. Das scheint doch eindeutig. Wo soll hier ein Problem liegen? Mehrheit ist Mehrheit.

So einfach ist es eben nicht, die beiden zentralen Probleme liegen in den Begriffen „Betrieb“ und auch „Mehrheit“. Dazu liefert der Artikel de folgende Erläuterung am Beispiel der Tarifauseinandersetzungen bei der Deutschen Bahn, die ja gleichzeitig mit der GDL und der DGB-Gewerkschaft EVG verhandelt:

»Wenn das Tarifeinheitsgesetz bereits in Kraft wäre, dürfte die GDL weiter streiken, weil sie möglicherweise in einem der über 300 Bahnbetriebe die Mehrheit hat … „Ihr Tarifvertrag könnte irgendwo zur Anwendung kommen, deswegen dürfte sie auch streiken.“ Und zwar im gesamten Unternehmen. Das ergebe sich aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Nach Angaben eines EVG-Sprechers hat die GDL tatsächlich in einigen wenigen Bahnbetrieben die Mehrheit.«

Faktisch bedeutet das für die Praxis, dass man die „Betriebsfrage“ in den Unternehmen klären muss und dann zu ermitteln hat, wer denn konkret in dem Betrieb die Mehrheit hat. das hört sich einfacher an, als es daherkommt, denn man muss dafür wissen, ob und wer der Arbeitnehmer Mitglied in welcher Gewerkschaft ist. Gleichzeitig gibt es aber auch das Recht, dass man nicht gezwungen werden kann, seine Mitgliedschaft zu einer Gewerkschaft offenzulegen. Das wird viel Arbeit machen und sicher auch viele neuen Einnahmen auf der Seite der juristischen Fachkräfte generieren.

Damit aber nicht genug. Diese Ausgestaltung des Tarifeinheitsgesetzes kann sich als Streiksteigerungsprogramm erweisen:

»Wenn sowohl die EVG, als auch die GDL einen Tarifvertrag abgeschlossen haben, müsste laut Tarifeinheitsgesetz geklärt werden, welche Gewerkschaft in den einzelnen Bahnbetrieben mehr Mitglieder hat. Der Tarifvertrag der Mehrheitsgewerkschaft würde dann in dem jeweiligen Betrieb gelten, der andere würde verdrängt.
Um in möglichst vielen Betrieben zum Zug zu kommen, müssten die Gewerkschaften um Mitglieder werben. Dieser Wettbewerb „kann durch das geplante Gesetz noch beflügelt werden“, schlussfolgert der Arbeitsrichter-Verband. „Der im Betrieb unterlegenen Gewerkschaft bleibt meist nichts anderes, als durch Streikmaßnahmen vermehrt auf sich aufmerksam zu machen.“«

Und es wird noch besser, wenn man die Hoffnung vieler Befürworter des neuen Gesetzes vor Augen hat, dass es jetzt wesentlich einfacher wird, Arbeitskampfmaßnahmen zu verbieten:

»Arbeitsgerichte könnten Streiks von Berufsgewerkschaften in aller Regel nicht einfacher als bisher verbieten, erläutert Vetter, der auch Vizepräsident des Landesarbeitsgerichts Nürnberg ist. Denn das Gesetz sieht vor, dass die Mehrheits-Verhältnisse erst dann geklärt werden, wenn beide konkurrierenden Tarifverträge vorliegen. „Während gestreikt wird, weiß das Gericht noch nicht, wer zum Zeitpunkt des Abschlusses mehr Mitglieder hat.“«

Alles klar? Und das soll eine sinnvolle Regelung sein?

Nein, natürlich nicht.

Und weitaus schlimmer – dieses Gesetz kann sich als Türöffner erweisen für die nächsten Schritte der Einschränkung des Streikrechts, die bereits vorbereitet werden und die dann alle, auch die DGB-Gewerkschaften treffen werden. Vgl. dazu meinen Beitrag Die Katze aus dem Sack lassen. Unionspolitiker fordern eine explizite Verankerung des Streikverbots für kleine Gewerkschaften und in der „Daseinsvorsorge“ Einschränkungen des Streikrechts für alle. Man benötigt nicht wirklich prognostische Kompetenzen um vorherzusagen, dass alsbald die nächsten Forderungen nachgeschoben werden. Und schneller als man denkt sind alle Gewerkschaften auf einer ziemlich glatten Rutschbahn nach unten.