Ihr Kinderlein, kommet … aber zunehmend auf eigene Gefahr. Geburtshilfe und Kindermedizin als „Ballast“ in einem ungesunden Gesundheitswesen

Viele werden dieses weihnachtliche Lied mit den Kinderlein, die zur Krippe kommen sollen, am Ende der Weihnachtsfeiertage 2019 noch im Ohr haben. Und auch die Politik feiert seit Jahren jedes zusätzliche Kind, das die Geburtenstatistik nach oben treibt. Denn genau das haben wir in den vergangenen Jahren gesehen: Im Jahr 2018 sind 125.000 Kinder in Deutschland mehr geboren worden als 2011, dem Jahr mit der bislang niedrigsten Zahl an lebendgeborenen Kindern in Deutschland.

Eine nicht nur demografisch, sondern auch in jedem Einzelfall gesehen frohe Botschaft. Die allerdings auch eine Kehrseite hat, die man seit geraumer Zeit in den Medien serviert bekommt: Zunehmend wird Klage geführt über eine abnehmende Zahl an Kreißsälen, in denen die werdenden Mütter entbinden können und seit Jahren wird über einen sich verstärkenden Mangel an Hebammen berichtet, der viele an sich glücklichen Eltern an den Rand der Verzweiflung treibt. Vgl. dazu nur als ein Beispiel aus der Vielzahl an entsprechenden Berichten den Artikel Kind kommt, Kreißsaal fehlt aus dem Mai des vergangenen Jahres. Dort wurde auch schon darauf hingewiesen, dass das Problem der kleiner werdenden Zahl an Kliniken, in denen man überhaupt noch entbinden kann, gleichsam gedoppelt wird, wenn die Betroffenen an innere Kapazitätsgrenzen der verbleibenden Kliniken stoßen – das »spüren Frauen besonders schmerzlich, wenn überfüllte Kliniken sie kurz vor der Geburt abweisen. Laut einer Umfrage der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe passierte das im zweiten Halbjahr 2017 in einem Drittel der knapp 200 befragten Krankenhäuser. Als wichtigste Ursachen nannten diese einen Mangel an Hebammen, an Kreißsälen sowie an Betten auf der Frühchen-Station.« Und auch am Jahresende 2019 die gleiche Tonlage: Hebammenverband schlägt Alarm. Geschlossene Kreißsäle zum Jahresende wegen fehlenden Personals.

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Das „Digitale-Versorgung-Gesetz“ soll nicht nur „Gesundheits-Apps“ auf Kosten der Krankenkassen bringen. Sondern auch eine anzapfbare Mega-Datenbank mit sensiblen Daten aller gesetzlich Versicherten

Der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat sich auf den Digitalisierungszug gesetzt und will das Gesundheitswesen entsprechend modernisieren. Das verschafft ihm bei vielen ein irgendwie „modernes“ Image, deshalb muss ja heutzutage auch überall irgendwas mit dieser Digitalisierung draufstehen. Zum anderen aber, seien wir realistisch, geht es im Haifischbecken Gesundheitswesen immer auch und nicht selten ausschließlich um Geld, sehr viel Geld. Und im Kontext Digitalisierung erscheinen die Umrisse neuer Geschäftsmodelle und – wenn man schnell genug ist – die Aussicht auf mögliche Profite, die weit über dem liegen können, was „normale“ Unternehmen so erreichen.

Dafür hat der umtriebige Minister ein eigenes Gesetzgebungsverfahren angestoßen und den Entwurf eines Gesetzes für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG) in die parlamentarische See geworfen (vgl. dazu Bundestags-Drucksache 19/13438 vom 23.09.2019 sowie die Änderungsanträge der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Ausschussdrucksache 19(14)106.1 vom 10.10.2019).

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Wenn die Geister, die man rief, nicht nur den kleinen Finger, sondern die ganze Hand wollen: Die von den Krankenkassen zu füllenden Fördertöpfe des Bundesgesundheitsministers haben der App-Branche Appetit gemacht

Der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will nicht nur als Kämpfer gegen den Pflegenotstand, sondern auch als der Digitalisierungsinnovator für das ganze Gesundheitswesen in die Geschichtsbücher eingehen. Und besonders die „Digitalisierung“ als Chiffre für total modern hat es ihm angetan. Und wie wichtig ihm das ist, kann man auch so einer Meldung entnehmen: Spahn berichtet zu Digitalvorhaben. Konkret hat er dem Ausschuss Digitale Agenda des Deutschen Bundestages über Digitalvorhaben im Bereich Gesundheit und Pflege berichtet und mit den Abgeordneten diskutiert. Sein Programm ist ambitioniert:

»Ein Schwerpunkt seiner Arbeit sei die Elektronische Patientenakte. Die Krankenkassen seien an der konkreten Umsetzung, sodass diese ab 2021 zur Verfügung stehen soll … Ein zweiter Baustein sei das E-Rezept, eine der häufigsten Papieranwendungen des Gesundheitswesens, die ins Digitale überführt werden solle. Auch diese soll ab 2021 flächendeckend zur Verfügung stehen … Ein (weiterer) Schwerpunkt liege auf dem Thema Onlinesprechstunden und Telemedizin

Und dann das hier: Persönlich wichtig sei ihm, dass Deutschland das erste Land weltweit werden könnte, das „ein regelhaftes Verfahren gefunden hat, um Apps im Gesundheitsbereich in die Erstattungsfähigkeit des Systems zu bringen“, so wird der Bundesgesundheitsminister zitiert.

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Digitalisierung im Gesundheitswesen: Zu den Nebenwirkungen ihrer Daten fragen Sie – wen? Wenn Hilfesuchende im Internet vermarktet werden

In dieser Zeit könnte man sein Leben verbringen mit den Tagungen und Kongressen, auf denen uns die (angeblichen) Segnungen der Digitalisierung im Gesundheitswesen angepriesen werden. Die modernen Technologien werden das Gesundheitswesen – endlich – effizienter und effektiver machen. Mit modernen Technologien sind hier aber nicht die wirklich hilfreichen Innovationen beispielsweise in der Medizintechnik gemeint wie OP-Roboter, die beim Eingriff weniger zittern als der humanoide Chirurg. Sondern unter dem Allesbegriff Digitalisierung geht es vor allem um den Zugriff auf die zahlreichen Daten und deren Verwertung.

Nun kann man viele auf dem Papier gute Argumente finden, warum eine einheitliche Patientenakte, auf der dann mal alles, was die Krankheitsbiografie des einzelnen Menschen hergibt, abgespeichert und abrufbar ist, durchaus Vorteile haben kann. Wenn man dann noch die Krankheitsbiografie verknüpfen könnte gewissermaßen mit ihrem Spiegelbild, also der Gesundheitsbiografie in Form zahlreicher Daten über entsprechende Aktivitäten, was den Kern der grassierenden „Gesundheits- und Fitness-Apps“ darstellt, dann würden sich ganz wunderbare Welten der Erkenntnis offensichtlich. Und ganz neue Dimensionen der Vermarktung dieses Wissens, was heutzutage mit Hilfe von Big Data-Technologien auch ohne weiteres machbar wäre.

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Die Medikalisierung depressiver Erkrankungen bis hin zum Unglücklichsein. Ein kritischer Blick auf den Einsatz von Antidepressiva

Die Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie (DGSP) ist ein unabhängiger Fachverband, der sich für eine menschenrechtsbasierte psychiatrische Behandlung und Versorgung und bessere Lebensbedingungen für psychisch erkrankte Menschen einsetzt. Hierbei versteht die DGSP psychische Krankheit und Gesundheit im sozialen und gesellschaftlichen Kontext und tritt daher für ein gemeinsames Handeln aller Beteiligten ein. Ihre Mitglieder sind psychiatrisch Tätige aller Berufsgruppen, Psychiatrieerfahrene und deren Angehörige sowie Träger sozialpsychiatrischer Angebote. So die Selbstdarstellung der DGSP.

Und die DGSP hat einen Fachausschuss Psychopharmaka. Der hat sich seit 2016 intensiv mit dem Thema Antidepressiva auseinandergesetzt und dazu nun ein interessantes Positionspapier veröffentlicht:

➔ Fachausschuss Psychopharmaka der DGSP (2019): Annahmen und Fakten: Antidepressiva. Positionspapier des Fachausschusses Psychopharmaka der DGSP, 12. Juni 2019

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