Der Zahnersatz ist in einer älter werdenden Gesellschaft sicher. Ein sicheres Geschäft für Zahnärzte, für Anbieter privater Zusatzversicherungen und eine teure Angelegenheit für viele Patienten

In vielen Bereichen der medizinischen Versorgung sind es die Menschen gewohnt, dass ihre Krankenkassen die gesamten Kosten einer notwendigen Behandlung übernehmen – und in der Regel ist den meisten Kassenpatienten aufgrund der eigenen Welt der Finanzierungssysteme zwischen Kassen und Ärzten sowie anderen Gesundheitsberufen gar nicht bewusst, wie viel Geld da fließt.

Das ändert sich dann, wenn es um Zuzahlungen in Euro und Cent geht, die Patienten neben ihren Krankenkassenbeiträgen für bestimmte Leistungen abdrücken müssen. Und die können richtig weh tun. Beispielsweise wenn es um Zahnersatz geht. Spätestens dann wird man schmerzhaft daran erinnert, dass es möglicherweise besser gewesen wäre, hätte man früher mehr für die Erhaltung der eigenen Zähne getan.

Foto: © Stefan Sell

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Aus der Mottenkiste der gesundheitspolitischen Steuerungsversuche: Die Praxisgebühr und ihre Wiederauferstehung im Sommerinterview

Im Jahr 2004 wurde sie von der damaligen rot-grünen Bundesregierung ins Leben gerufen, die Praxisgebühr. Ab dem 1. Januar 2004 wurde eine Gebühr von 10 Euro pro Quartal bei ambulanten Arzt- bzw. Zahnarztbesuchen eingeführt. Sie wurde von den Kassenärzten eingezogen und mit deren Honorar verrechnet. Beim Besuch eines weiteren Arztes im gleichen Quartal fiel keine Gebühr an, wenn eine Überweisung des ersten Arztes vorlag. Dabei konnten sich auch Fachärzte gegenseitig Patienten zuweisen. »Der erste Gesetzentwurf vom Juni 2003 sah noch vor, durch Zuzahlungen nur den direkten Gang zum Facharzt zu verteuern, die Hausärzte aber nicht zu belasten und ihnen auf diese Weise eine Art Gatekeeper-Funktion zuzuweisen. Im langwierigen politischen Verfahren ist es der Facharztlobby jedoch gelungen, ihre Interessen zu wahren«, konnte man damals diesem Beitrag entnehmen: Gebeutelte Patienten.

Offensichtlich – und so auch gerne nach außen kommuniziert – ging es um den Versuch, das Verhalten der Patienten dergestalt zu verändern, dass sie nicht mehr so oft einen niedergelassenen Arzt aufsuchen, um darüber die Kosten senken zu können. Aber das stieß schon damals auf Zweifel: »Werden durch diese Maßnahme die Kosten der Gesundheitsversorgung sinken? Wahrscheinlich nicht. Arztbesuche wegen Bagatellerkrankungen – und nur diese dürften durch die Praxisgebühr abgeschreckt werden – schlagen bei den Gesundheitsausgaben weniger zu Buche.« Gab es vielleicht eine ganz andere Motivation für diese Maßnahme? Das wurde schon 2004 nüchtern so auf den Punkt gebracht: »Das Instrument der Praxisgebühr ist vielmehr in einer Reihe mit sonstigen Maßnahmen zur Einnahmeerhöhung im Gesundheitssystem zu sehen, die wie höhere Zuzahlungen beim Apotheker und die vollen Kosten von Brillen einseitig zu Lasten der Patienten gehen und einen schrittweisen Ausstieg aus der paritätischen Finanzierung der Krankenversicherung darstellen.«

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„Gesundheits-Apps“ auf Kosten des Beitragszahlers? Jens Spahn tut was für die „Appologeten“. Bezahlen sollen andere

Keine Frage – der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn holt quantitativ gesehen mächtig was raus aus der Gesetzgebungsmaschinerie. Und bleibt mit seinen zahlreichen Aktivitäten und Vorstößen immer irgendwie im Gespräch. Zudem hat er ein feines Gespür für publikumswirksame, dabei zielgruppenotimierte Aktivitäten, die zugleich den Vorteil haben, dass die ihm nichts kosten bzw. die Rechnung von Dritten bezahlt werden soll.

Das medienwirksame Vorgehen von Spahn kann man diese Tage erneut studieren: Spahn plant Verbot von „Konversionstherapien“: »In Deutschland gibt es bis heute Geistliche, Psychotherapeuten, Ärzte oder Coaches, die Menschen ihre sexuelle Orientierung ausreden wollen … Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) (will) Versuche, Homosexualität wie eine Krankheit zu „heilen“, verbieten.« Der Minister hat sogar zwei Gutachten erstellen lassen, die – nicht überraschend – im Zusammenspiel mit einer Fachkommission, die Spahn Anfang April einberufen hat, zu dem Ergebnis gekommen sind, dass Strafen für diese sogenannten Konversionstherapien verfassungsrechtlich machbar und medizinisch geboten sind. Aber das soll hier nicht weiter behandelt werden. Sondern ein anderes Spielfeld, das der Herr Minister zielgruppengerecht und imagefördernd zu beackern versucht: „Gesundheits-Apps“. Dass die in der heutigen Zeit – vergleichbar mit den Arzt- und Krankenhausserien im Fernsehen – boomen, wird hier keinen wirklich überraschen.

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