Der eine oder andere wird sich noch erinnern. Im Frühjahr des vergangenen Jahres gab es ein Problem. Mit den Saisonarbeitern, die Jahr für Jahr vor allem as osteuropäischen Staaten nach Deutschland kommen, um den deutschen Spargel und andere Genussmittel einzubringen. Aber im letzten Jahr war alles anders, denn die erste Corona-Welle kam im März 2020 über uns. Am 6. April 2020 wurde hier dieser Beitrag veröffentlicht: Erntehelfer: Die Unverzichtbaren unter den bislang „unsichtbaren“ Systemrelevanten. Erst nicht mehr rein, jetzt doch (einige) rein. Und eine bemerkenswerte Doppelmoral. Dort wurde über den 25. März 2020 berichtet: »Saisonarbeitskräfte dürfen ab Mittwoch-Nachmittag nicht mehr einreisen. Wie der Ausfall der Arbeitskräfte kompensiert werden soll, ist noch nicht klar.« Zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie hatte die Bundesregierung die Einreisebestimmungen weiter verschärft. Allerdings sogleich garniert mit einer interessanten Ausnahmeregelung: »Die Beschränkungen gelten demnach bis auf weiteres; nicht davon betroffen sind ausländische Pflegekräfte.« Offensichtlich waren die damals bereits immun gegen das Virus.
Aber wenige Tage später, am 2. April 2020, also nur kurz nach dem vom Bundesinnenministerium verhängten Einreiseverbot, gab es dann die für zahlreiche Arbeitgeber erlösende Botschaft: »Gute Nachrichten für die Bauern: Erntehelfer aus Polen und Rumänien dürfen jetzt doch nach Deutschland einreisen.«