Was ist eigentlich aus den rumänischen Erntehelfern geworden, die zur Rettung des deutschen Spargels eingeflogen wurden? Von medialen Blitzlichtern und einer Ministerin, die für Landwirte alle Register zieht

Das Muster kennt man: Da wird über einen Sachverhalt in den Medien berichtet, sehr gerne, wenn man was kritisieren kann. Und einige Medien haben es dann besonders mit dem (angeblich) quotenträchtigen Skandalisieren. Wenn das einschlägt, hängen sich andere Medien an den Zug der Berichterstattung. Zuweilen bekommt dann der Medien-Konsument den Eindruck, dass alle über das gleiche Thema berichten und voneinander kopieren. Aber nachdem das überschaubare Feld abgegrast ist, erlischt das Interesse der Medienmaschinerie und die Akteure ziehen weiter auf die nächsten Baustellen, die dann die Agenda bestimmen. Leider viel zu selten wird noch mal hingeschaut, was eigentlich aus dem Gegenstand der nunmehr erloschenen punktuellen Berichterstattung, was aus den Menschen geworden ist, um die es (vielleicht) in den Beiträgen ging. Kein Thema mehr. Schade, aber in der nach den Regeln einer radikalisierten Aufmerksamkeitsökonomie gestrickten Medienlandschaft irgendwie verständlich und offensichtlich ein Automatismus, der immer weniger bis gar nicht mehr hinterfragt wird.

Dadurch wird natürlich auch nicht mehr sichtbar gemacht, ob sich was verbessert hat durch die Berichterstattung – oder nicht. Und auch nicht, was möglicherweise hinter den Kulissen getrieben wird. Weil kaum noch einer hinschaut.

Nehmen wir als Beispiel die diesjährige Rettungsaktion für den deutschen Spargel (und für andere landwirtschaftliche Produkte). Hier geht es um ganz harte Arbeit, um Knochenjobs und um Menschen, die aus anderen Ländern als Erntehelfer hier hergeholt werden, weil sie bereit sind, diese Arbeit zu machen und das zu einem für die Produzenten der Feldfrüchte überschaubaren, also relativ niedrigen Preis.

In diesem Jahr ist bekanntlich alles anders. Schon in den Jahren vor der Corona-Krise wurde beklagt, dass die Zahl der Osteuropäer, die als Erntehelfer nach Deutschland kommen, kontinuierlich abgenommen hat. Und in diesem Jahr dann der Shutdown im März und die Grenzschließungen innerhalb des freien Arbeitnehmer-Wanderungsmarktes EU. Ein harter Schlag für die Betriebe, die fest mit den Saisonarbeitern gerechnet haben – und die ihre Ernte auch nicht in eine fernere Zukunft schieben können. Und die Spargelernte stand vor der sich nun schließenden Tür, wir reden allein mit Blick auf den zu 93 Prozent aus Wasser bestehenden Asparagus von 130.000 Tonnen, mit einem Wert von fast 845 Millionen Euro, die im vergangenen Jahr aus dem deutschen Boden gestochen wurden.

Und am 25. März dieses Jahres kam dann die Horrormeldung für die deutschen Spargelbauern: Ab 17 Uhr dürfen Erntehelfer nicht mehr einreisen: »Saisonarbeitskräfte dürfen ab Mittwoch-Nachmittag nicht mehr einreisen. Wie der Ausfall der Arbeitskräfte kompensiert werden soll, ist noch nicht klar.« Zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie hatte die Bundesregierung die Einreisebestimmungen weiter verschärft. Allerdings konnte man schon bei dem Erlass dieser Maßnahme eine auf den ersten Blick nicht logische Unwucht erkennen: »Die Beschränkungen gelten demnach bis auf weiteres; nicht davon betroffen sind ausländische Pflegekräfte.« Da könnte der unbedarfte Bürger schon auf die Frage kommen, wieso denn nicht für die ausländischen Pflegekräfte? Könnten die nicht genau so wie die Saisonarbeiter das Virus einschleppen?

Für die Spargelbauern war hier natürlich auch ein Funken Hoffnung verborgen, denn wenn man offensichtlich aufgrund der „Systemrelevanz“ der osteuropäischen Betreuungskräfte in der zumeist illegalen „24-Stunden-Pflege“ für die eine Ausnahme macht, dann wäre das doch auch für die „systemrelevanten“ Erntehelfer eine naheliegende Option. Gedacht, getan. Nur einige Tage später kam dann für viele Bauern die erst einmal erlösend wirkende Botschaft: Erntehelfer dürfen jetzt doch einreisen. Das war am 2. April dieses Jahres, also nur kurz nach dem vom Bundesinnenministerium verhängten Einreiseverbot. »Gute Nachrichten für die Bauern: Erntehelfer aus Polen und Rumänien dürfen jetzt doch nach Deutschland einreisen.« Aber die Sache muss doch einen Haken haben? Das Einreiseverbot wenige Tage vorher wurde doch mit Gesundheitsbedenken begründet. Haben die sich nun plötzlich in Luft aufgelöst? Natürlich nicht – wir wurden Zeugen einer interessanten „Güterabwägung“ zwischen dem Schutz und der wirtschaftlichen Not(wendigkeit):

»Um eine Verbreitung des Coronavirus zu verhindern, haben sich Bundesinnen- und Bundesagrarministerium am Donnerstag jedoch auf enge Voraussetzungen für den Einsatz geeinigt. Danach dürfen die Erntehelfer nur mit dem Flugzeug anreisen und müssen am Flughafen von den Betrieben abgeholt werden. Die Helfer müssen einen Gesundheitscheck bestehen und werden in den ersten 14 Tagen von anderen Arbeitern getrennt. Zudem werden die Unterkünfte für die ausländischen Saisonarbeiter nur zur Hälfte belegt.« Die offizielle Pressemitteilung der beiden hier zuständigen Ministerien, das für Inneres und das für Landwirtschaft, die am 2. April 2020 veröffentlicht wurde, bringt die angesprochene „Güterabwägung“ schon in der Überschrift absolut korrekt auf den Punkt: Klöckner/Seehofer: Vorgaben des Gesundheitsschutzes und Erntesicherung bringen wir zusammen. »Ziel ist es, die derzeit notwendigen strengen Vorgaben des Infektionsschutzes mit den Erfordernissen in der Landwirtschaft in Einklang zu bringen.« Und konkret hatte man aus den ministerialen Hauptquartieren in Berlin diese Teil-Lösung eröffnet:
➞ Im April und im Mai wird jeweils bis zu 40.000 Saisonarbeitern die Einreise ermöglicht. Diese werden auf Basis der Rückmeldung des Berufsstandes und der nachweisbaren strikten Hygienestandards ausgewählt.

Offensichtlich ist es den Spargel- und anderen Bauern gelungen, in Berlin hinsichtlich der eigentlich nicht zulässigen Ausnahmeregelung auf offene Ohren zu stoßen. Eigentlich nicht zulässig, wenn man das ansonsten vielbeschworene Primat des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung heranzieht. Mit dem notwendigen Gesundheitsschutz werden übrigens für alle anderen Menschen teilweise massive Grundrechtseinschränkungen legitimiert. Beispielsweise müssen derzeit alle, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen, auch ohne Symptome oder positive Testergebnisse für zwei Wochen in Quarantäne. Aber nicht die Erntehelfer-Kontingente aus Rumänien, die man per Spargel-Luftbrücke nach Deutschland verschickt. Diesen offensichtlich logischen Widerspruch löst man dann so auf: Man holt die Leute hierher und simuliert dann so was wie eine „Quarantäne“, in dem man diese synchronisiert mit ihrem Arbeitseinsatz beim jeweiligen Spargelbauer. Und die Verantwortlichen ummänteln die hier für jeden erkennbare Doppelmoral mit angeblich harten Auflagen, was die Hygiene angeht, die sich weitgehend als Symbolpolitik darstellen. Das muss man im Wesentlichen als eine Beruhigungspille verstehen. Vgl. dazu bereits den Beitrag Erntehelfer: Die Unverzichtbaren unter den bislang „unsichtbaren“ Systemrelevanten. Erst nicht mehr rein, jetzt doch (einige) rein. Und eine bemerkenswerte Doppelmoral vom 6. April 2020.

Und bereits als die ersten Erntehelfer über die eilig eingerichtete Luftbrücke nach Deutschland geschafft wurden, konnte man die nicht wirklich überraschenden Kluft zwischen Theorie und Praxis studieren. Am 10. April wurde dann das hier gemeldet: »Hunderte Erntehelfer sind … vom rumänischen Flughafen Cluj nach Deutschland aufgebrochen. Dabei herrschte trotz der Corona-Pandemie dichtes Gedränge … In Cluj waren über den Tag verteilt die meisten der Erntehelfer abgeflogen. Auf Bildern ist zu sehen, wie die Menschen am Flughafen dicht gedrängt stehen. Laut den Verantwortlichen am Flughafen wurde der in Corona-Zeiten notwendige Abstand nicht eingehalten. Bereits acht Stunden vor dem Start des ersten Flugzeugs hätten am Flughafen bis zu 1800 Menschen gewartet. Sie seien aus allen Landesteilen mit Bussen angekommen … Aus Osteuropa werden die Erntehelfer mit Charterflügen nach Düsseldorf, Berlin und Hamburg eingeflogen, eigentlich unter strengen Auflagen, wie es hieß.«

Einige schauen mal nach, wie es ihnen ergeht, den Erntehelfern

Normalerweise wäre jetzt Gras gewachsen über die Sache, aber manche wollten wissen, wie es denn in Deutschland weitergeht mit den Saisonarbeitern, die nach Deutschland importiert worden sind. Herausgekommen ist dann beispielsweise dieser Beitrag des Politikmagazins „Panorama“ (ARD), der am 23. April ausgestrahlt wurde: Die Ernte ist sicher – nur die Erntehelfer nicht. Deren Recherche-Befunde sehen so aus:

»Trotz der Corona-Schutzregelungen für Erntehelfer („Saison-Arbeitskräfte“) kommt es zu Verstößen gegen allgemein geltende Regeln des Gesundheitsschutzes. Nach Panorama-Recherchen werden Erntehelfer in großen Betrieben, etwa in Rheinland-Pfalz, weiterhin in Gruppen von 40 bis 70 Personen in einem Anhänger vom Hof zu den Feldern transportiert. Dabei tragen sie offenbar keine Masken. Arbeitsgruppen haben eine Größe von bis zu 45 Personen. Viele Erntehelfer schlafen auch auf zu engem Raum. Eigentlich sollen laut Hygieneschutzbestimmungen Zimmer nur halb belegt werden. Erntehelfer schildern aber, dass sie wie in den Jahren zuvor in voll besetzten Mehrbettzimmern in Wohn- Container schlafen – Bett an Bett.«

Aber es gibt doch die scheinbar klaren ministerialen Auflagen für die Landwirte? Hier nun kommt die berühmte sprichwörtliche Bauernschläue zum Vorschein: »Viele Bauern interpretieren die Regelungen so, dass die Arbeitsgruppenbeschränkung und die halbe Zimmerbelegung nicht für die 20.000 Erntehelfer gelten, die bereits vor dem 2. April nach Deutschland eingereist sind – und auch nicht mehr nach Ablauf der14 tägigen faktischen Quarantäne.« Und in einem Land mit einem sowieso schon nur noch rudimentären Arbeitsschutz verwundert dann so etwas nicht wirklich: »So hat sich ein Regel-Chaos gebildet, das sich teilweise von Landkreis zu Landkreis unterscheidet. Das Gesundheitsamt im Rhein-Pfalz-Kreis, wo sehr viele Erntehelfer eingesetzt werden, empfiehlt den dortigen Betrieben die Hygienemaßnahmen auch länger und für alle Erntehelfer umzusetzen. Rechtlich bindend sind die Vorgaben nach 14 Tagen offenbar nicht mehr.«

Die Nicht-Eindeutigkeit der Regelungen und ihrer (Nicht-)Umsetzung hat Folgen: »So entstehen erhebliche Wettbewerbsverzerrungen, denn die Einhaltung dieser Corona-Regeln führt bei den Bauern zu erheblichen Mehrkosten. Außerdem gefährden sich die Erntehelfer in den großen Gruppen gegenseitig. Der agrarpolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Friedrich Ostendorff, der selbst Landwirt ist, meint, „die Vorgaben der Bundeslandwirtschaftsministerin sind nichts weiter als eine Farce. Sie gaukeln Sicherheit vor, wo es keine Sicherheiten gibt. Dieses unverantwortliche Handeln bezahlen die Erntehelfer unter Umständen mit ihrer Gesundheit.“«

Der Panorama-Beitrag kritisiert nicht nur, sondern versucht auch die zu zeigen, die sich an die Regeln halten bzw. das versuchen. Konkret: »Gemüseproduzent Rudolf Behr aus Niedersachsen hält die Regeln bei allen seinen Mitarbeitern ein. Er geht für seinen Betrieb von Mehrkosten von 1,2 Millionen Euro aus: „Wir haben Hotels, Jugendherbergen, Gastronomie mit angemietet, die Leute mit aufnehmen. So konnten wir das entzerren. Und wir machen jetzt zusätzliche Maßnahmen, dass wir Sanitär-Container zusätzlich holen.“ Behr hofft, nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben, denn die Gemüsepreise sind oft sehr niedrig und die Gemüsebauern stehen unter hohem Wettbewerbsdruck: „Wenn jemand glaubt, dass er das ein bisschen umgehen kann, damit er kostengünstiger arbeitet, ist das eine Schweinerei. Das muss man ganz deutlich sagen, weil es eine Wettbewerbsverzerrung ist. Neben der Gefährdung der Leute wird sich da ein Vorteil geholt.“«

Immer mehr Bruchstücke von dem, was tatsächlich auf den Feldern und Höfen passiert, werden bekannt

Es folgen weitere Berichte über die tatsächlichen Arbeitsbedingungen, so beispielsweise in diesem Beitrag des Politikmagazins „Kontraste“ (Bayerisches Fernsehen) vom 29. April: Erntehelfer beklagen Arbeitsbedingungen: »Die deutschen Landwirte hatten gefordert, Erntehelfer aus Osteuropa einreisen zu lassen. Die Politik fand eine Lösung: Unter Auflagen dürfen Erntehelfer wieder kommen. Doch nicht jeder Betrieb scheint das zu schätzen. Mitarbeiter klagen, dass sie sich ausgebeutet und nicht ausreichend geschützt fühlen.«

Und besonders dreist – man kann auch sagen: einfach nur sehr offen – argumentiert ein Spargel-Bauer in diesem Beitrag der Tagesthemen vom 26. April 2020: Eklatante Verstöße: Wie ein Spargelbauer mit seinen Erntehelfern umgeht. Er hatte „seinen“ Erntehelfern die Ausweise abgenommen und findet das völlig in Ordnung.

Und neben dem, was den per Luftbrücke hergeholten Erntehelfern widerfährt, wird in anderen Berichten auch auf den Tatbestand der unerlaubten Einreise von Erntehelfern hingewiesen, so in diesem Beitrag des MDR: Wittenberger Betrieb hält Quarantänevorschriften für Erntemitarbeiter nicht ein. Auch hier werden wir erneut Zeuge der Bauernschläue, die sich in phantasievollen Umgehungsstrategien manifestiert: »Wegen des Infektionsschutzes dürfen Saisonarbeiter nach geltenden Corona-Schutzauflagen nur angemeldet und mit dem Flugzeug ein- und ausreisen. Bauern klagen deswegen über enorme Mehrkosten. Doch bei der Wittenberg Gemüse GmbH kommen regelmäßig neue Mitarbeiter per Auto oder Bus aus Polen an. Verkaufsleiter Kevin van Ijperen begründet das so: „Die polnische Grenze nach Deutschland ist noch offen.“ Und er erklärt … auch, dass jede Woche neue Leute hinzukommen würden. Möglich ist das, weil die Wittenberger Gemüse GmbH ihren Mitarbeitern unbefristete Verträge ausstellt. Somit gelten sie nicht als Saisonarbeitskräfte – und ihre Einreise muss nicht angemeldet werden.«

Aber da war doch noch was zum Schutz der Bevölkerung und der Saisonarbeiter? »Allerdings müssten diese Mitarbeiter nach ihrer Ankunft 14 Tage in Quarantäne, um sich und andere vor Infektionen zu schützen. Im Betrieb nehmen sie jedoch sofort nach Ankunft ihre Tätigkeit auf. Das Unternehmen gibt das Versäumnis … auf Nachfrage zu. Die Existenz und Geltung der Quarantäneverordnung sei dem Unternehmen bis jetzt nicht bekannt gewesen.« Das ist wie bei ertappten Politikern, die sich partout nicht erinnern können.

Und auch in dem Fall aus Wittenberg das gleiche Muster: »In der Unterkunft des Gemüsebetriebs wohnen etwa 250 Personen. Damian, ein Erntemitarbeiter aus Polen, erklärt …, er habe nicht erlebt, dass Arbeiten und Wohnen in kleinen Teams passiert. Alle könnten sich frei auf dem Gelände und in der Stadt bewegen. In den Zimmern würden bis zu vier Personen leben … Die Mitarbeiter arbeiteten in Gruppen von 30 bis 40 Personen. Nach Vorgaben der Bundesregierung müssten es „kleine, feste Teams“ sein.«
„Das geht bei uns nicht“ – so die Antwort des Arbeitgebers, der Wittenberger Gemüse GmbH. Und überhaupt: »In einer Großunterkunft käme es eben auch darauf an, wie sich der Einzelne benimmt … Sie hätten die Mitarbeiter darauf hingewiesen, dass nicht zu viele in einen Bus einsteigen sollten. „Aber wir können nicht immer alles prüfen, und da gehe ich wieder von dieser Eigenverantwortung aus“.«

Und die „schlechte Presse“ zu diesem Thema häuft sich: Am 15. April 2020 wurde dann diese Nachricht bekannt: Rumänischer Erntehelfer nach Corona-Infektion gestorben. »Im baden-württembergischen Bad Krozingen südwestlich von Freiburg ist … ein rumänischer Erntehelfer nach einer Corona-Infektion gestorben. Der 57-Jährige wurde am 11. April tot in seiner Unterkunft aufgefunden. Zunächst war die Todesursache unklar. Ein Test auf Covid-19 fiel dann positiv aus … Der Verstorbene hat nach SPIEGEL-Informationen in einem Krozinger Betrieb bei der Spargelernte geholfen. Er hat sich wohl in Deutschland mit dem Virus infiziert. Vor seinem Tod soll er über Husten und Schnupfen geklagt haben.« Dazu und darüber hinaus der längere Beitrag Ein Leben für den Spargel von Nils Klawitter und Keno Verseck. Auch das hier wird nicht überraschen: Die Ermittlungen wegen des Todes eines mit dem Coronavirus infizierten Erntehelfers aus Rumänien sind eingestellt worden, die Staatsanwaltschaft Freiburg kann „keinerlei Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten, auch nicht für den Tatvorwurf der unterlassenen Hilfeleistung“ erkennen, so Jost Maurin in seinem Artikel Keine unterlassene Hilfeleistung.

Und die so wichtige Arbeit der organisierten Hilfe für die vielen Unsichtbaren

Eine besonders wichtige Rolle unter denjenigen, die überhaupt noch hinschauen und zugleich Hilfestellung anbieten, spielt die Beratungsstelle „Faire Mobilität“ des DGB. Die sind beispielsweise derzeit an den Flughäfen, wenn die Lieferungen mit rumänischen Saisonarbeitern ankommen. Sie verteilen dort dann Informationsmaterial und vor allem Hotline-Nummern, über die sich die Betroffenen Hilfe organisieren können. Auch am Tag der Arbeit 2020 landeten erneut osteuropäische Arbeitskräfte in Deutschland:

»Für 8.50 Uhr ist ein Flug aus Sibiu angekündigt, hier besser bekannt als Hermannstadt. Die Chartermaschine mit Saisonkräften aus Rumänien hat knapp 45 Minuten Verspätung. Bis die Reisenden in den öffentlichen Bereich kommen, dauert es. Zunächst werden sie medizinisch untersucht: einmal Fieber messen; bei wem das Thermometer mehr als 37 Grad anzeigt, muss zurück. Es sind Frauen und Männer, die dann peu à peu in den Ankunftsbereich tröpfeln, viele alte Menschen sind dabei. Ein polizeiliches Absperrband soll die rund 150 Rumänen in die richtige Richtung lotsen, zu den Bussen, die draußen bereitstehen. Die Busse sollen einige von ihnen nach Kirchdorf bei Hannover bringen. Dort sitzt die Firma Thiermann, einer der größten Spargelbetriebe Deutschlands. Andere Saisonkräfte sollen nach Beelitz fahren«, berichtet Johanna Treblin in ihrem Artikel Bei Fieber heißt es: Rückflug. »Am Rand der Absperrung stehen Mitarbeiter des DGB-Büros »Faire Mobilität«, das Arbeitnehmer aus osteuropäischen Ländern berät und unterstützt. Sie halten den Ankommenden ein Plakat entgegen. Ein Übersetzer heißt sie willkommen und erklärt: »Wenn Sie Hilfe brauchen oder Probleme mit dem Arbeitgeber haben, können Sie hier gratis anrufen.« Er zeigt auf mehrere Stapel mit Flyern, die auf einem Stuhl ein paar Meter entfernt liegen. Die meisten greifen zu, setzen dabei ihre schweren Taschen auf dem Boden ab. Nur wenige gehen einfach weiter. Am Ausgang winkt ein Mann und treibt zur Eile an. »Eine ist genug!«, ruft er auf Rumänisch einem Mann zu, der es seinem Vordermann gleich tut und eine Karte mit der Hotline nehmen möchte.«

Die Mitarbeiter der Beratungsstelle können eine Menge erzählen. Sehr aufschlussreich ist dieses Interview mit Dominique John, der seit der Gründung 2011 die Beratungsstelle leitet: „Spargelstechen ist ein Knochenjob“. »In der Regel wenden sich Beschäftigte erst an Beratungsstellen, wenn sie Probleme bei der Lohnauszahlung bekommen. Was die Erntehelferinnen und Erntehelfer angeht, erwarten wir einen größeren Rücklauf in sechs bis acht Wochen. Jetzt sind das noch vereinzelte Anrufe, weil die Unterkünfte überbelegt sind und die Hygienemaßnahmen nicht eingehalten werden.« Die Arbeit der Gewerkschafter ist in diesem Jahr besonders schwierig: »Es war schon vor Corona schwierig, an die Leute ranzukommen. Normalerweise würden wir auch in dieser Saison mit der IG BAU und anderen Beratungsstellen auf die Felder fahren und die Beschäftigten dort über ihre Arbeitsrechte informieren – etwa, dass sie Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben . Das können wir in diesem Jahr wahrscheinlich nur vereinzelt machen.« Und zu den Arbeitgebern in der Branche sagt er: »Viele Landwirte vertreten einen ausgeprägten »Herr-im-Haus-Standpunkt«. Die Höfe, die uns Zugang zu den Unterkünften der Feldarbeiterinnen und Feldarbeiter gewährt haben, lassen sich an einer Hand abzählen. Das macht es unmöglich, in oder in der Nähe von Unterkünften, zum Beispiel während der Mittagspausen, Informationsmaterialien zu verteilen. Stattdessen versuchen wir die Leute während der Arbeit auf den Feldern anzusprechen. Dabei gab es immer wieder Vorfälle, wo Landwirte oder Vorarbeiter versucht haben, das zu verhindern.«

Spargelstechen ist ein Knochenjob – das illustriert John in dem Interview so: »Bei der Erntearbeit wird meistens im Akkord gearbeitet. Hier mal ein Beispiel aus Niedersachsen. Dort soll eine Arbeiterin pro Tag um die 100 Kilogramm Spargel stechen und bekommt für ein Kilo 87 Cent. Bei zwölf Stunden sind das dann 7,20 Euro in der Stunde. Das entspricht nicht dem gesetzlichen Mindestlohn – und davon werden noch Kosten für Verpflegung und Unterkunft abgezogen. Hier sind Konflikte programmiert.«

Und Dominique John weist zum einen auf zahlreiche ungeklärte Fragen hin, zum anderen benennt er aber auch Beispiele, in denen der in der Regel nicht existierende Arbeits- und Gesundheitsschutz funktioniert: Einerseits »sind viele Fragen offen: Etwa, wenn eine Seite das Arbeitsverhältnis auflösen will, kann der Hof dann verlassen oder der Arbeitgeber gewechselt werden? Wer bezahlt eigentlich die Rückreise?«
Zum anderen: »So hat in einem Fall in Niedersachsen das zuständige Gesundheitsamt festgestellt, dass die Quarantänebedingungen nicht eingehalten wurden. Daraufhin forderte es den Bauern auf, diese kurzfristig zu verbessern, sonst würde man die Saisonkräfte woanders hin vermittelt. Hier war das Gesundheitsamt hinterher und wurde dadurch zum Arbeitsvermittler. Man merkt an solchen Punkten deutlich: Es gibt kein zu Ende gedachtes Konzept für die ganze Konstruktion. Der Druck der Landwirtschaftslobby war so groß, dass schnell eine Lösung gesucht werden musste. Jetzt kann man im Sinne der Beschäftigten, die hierherkommen, nur hoffen, dass es nicht ganz so schlimm kommt.«

Und Schnellschuss-Konzepte führen in der Regel zu zahlreichen Folgeproblemen. John nennt ein weiteres Beispiel: »Die Landwirte sollen die Leute in den ersten 14 Tagen voll versorgen. Bei uns haben sich Beschäftigte darüber beschwert, dass sie während dieser Zeit in extra für sie eingerichteten Hofläden mit überhöhten Preisen einkaufen müssen. Was dann dazu geführt hat, dass die Leute die Höfe verlassen haben, um selbst einzukaufen. Das ruft wiederum Unruhe bei der Bevölkerung in der Umgebung hervor, hier geht die Angst vor den »infizierten Ausländern« um.«

Und was macht eigentlich die zuständige Landwirtschaftsministerin? Die macht im Hintergrund fleißig weiter mit dem Strippenziehen, „natürlich“ zugunsten der Landwirte

Diese ganzen Berichte sind natürlich unangenehm für die politisch Verantwortlichen – und sie haben sich derart gehäuft, dass die zuständige Ministerin das Wort ergreifen musste: Klöckner mahnt zum Einhalten der Corona-Auflagen für Erntehelfer, so einer der Artikel dazu. »Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU) mahnt zum strikten Einhalten der Schutzauflagen für Erntehelfer in der Landwirtschaft wegen der Corona-Epidemie. Dies soll am Donnerstag auch Thema einer Videokonferenz mit den Landesbauernverbänden sein, wie es aus dem Ministerium hieß. Dabei soll es um den Verlauf der Ernte und der Pflanzungen gehen, aber auch um die Lage der Saisonarbeiter und die Einhaltung des Infektionsschutzes.«

Na ja, gut, dass wir darüber gesprochen haben, könnte man hier notieren – aber entscheidend ist bekanntlich nicht, was man ankündigt und in Aussicht stellt, sondern was hinten rauskommt. Und da wird es dann schon weitaus konkreter – und eindeutiger. Und in diesem Kontext lohnt dann der Blick in diese Mitteilung der Gewerkschaft IG BAU: Lückenhafter Infektionsschutz bei Erntehelfern. Bundesministerin Klöckner setzt falsche Prioritäten. Der kann man diese Information entnehmen – die zeigt, dass man die Schrauben zugunsten der Landwirte noch eine Runde weiter drehen will:

»Bundesministerin Julia Klöckner zieht … alle Register, um Bauern zu Lasten der Erntehelfer großzügige Geschenke zu machen. So wirbt sie inzwischen unter falscher Flagge für eine noch größere Ausweitung des Sozialversicherungsprivilegs der Bauern. Die ursprünglich nur für 70 Tage geltende Befreiung von Sozialabgaben für Erntehelfer*innen wurde wegen der Corona-Krise bereits auf 115 Tage verlängert. Laut Klöckner reicht das nicht und soll deshalb bald 180 Tage betragen. Die Ministerin verbreitet dabei irreführend, es gehe um eine maximale Aufenthaltsdauer. Das ist falsch, weil für hier arbeitende EU-Bürger ein unbegrenztes Aufenthaltsrecht gilt. Für betroffene Beschäftigte hat der fehlende Sozialversicherungsschutz aber größte Nachteile wie etwa bei einer Erkrankung oder bei Invalidität.«

Es geht nicht wirklich um die, die man hier einfliegen lässt, um sie dann auf die Felder zu schicken. Um die geht es überhaupt nicht.

Foto: © Stefan Sell