Soll der deutsche Spargel jetzt zu Fischstäbchen verarbeitet werden? Was die Änderung des Seefischereigesetzes damit zu tun hat, günstige Erntehelfer noch günstiger importieren zu können

Am 23. Februar 2021 wurde hier in dem Beitrag Bald werden sie wieder kommen sollen. Die Saisonarbeiter. Und erneut will man sie möglichst billig haben berichtet: »Die Grünen im Bundestag stemmen sich gegen Pläne von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner, die sozialversicherungsfreie Beschäftigung für Saisonarbeiter wie im vergangenen Jahr wieder auf 115 Tage auszuweiten. „Wir kritisieren scharf, dass die Bundesregierung erneut versucht, die Sozialversicherungen auf Kosten der systemrelevanten Arbeitskräfte in der Landwirtschaft zu umgehen“, so der agrarpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Friedrich Ostendorff. Das wurde dann in diesem Beitrag am 13. März 2021 aufgegriffen: Go East – auch mit Hilfe einer Nicht-Sozialversicherung hier. Die Erntehelfer aus dem Osten und was das mit einer Modernisierung der Betriebsräte (nicht) zu tun hat. Dort konnte dann als „Erfolg“ vermeldet werden: Es werden nicht 115 Tage, sondern „nur“ 102 Tage. Das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung konnte unter der Überschrift Bundeslandwirtschaftsministerin erreicht Ausweitung der kurzfristigen Beschäftigung den Landwirten die Erfolgsmeldung kabeln: »Von März bis Ende Oktober 2021 können landwirtschaftliche Betriebe ihre ausländischen Saisonarbeitskräfte 102 statt 70 Tage (bzw. vier statt drei Monate) sozialversicherungsfrei beschäftigen.« 

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Go East – auch mit Hilfe einer Nicht-Sozialversicherung hier. Die Erntehelfer aus dem Osten und was das mit einer Modernisierung der Betriebsräte (nicht) zu tun hat

Am 23. Februar 2021 wurde hier in dem Beitrag Bald werden sie wieder kommen sollen. Die Saisonarbeiter. Und erneut will man sie möglichst billig haben berichtet: »Die Grünen im Bundestag stemmen sich gegen Pläne von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner, die sozialversicherungsfreie Beschäftigung für Saisonarbeiter wie im vergangenen Jahr wieder auf 115 Tage auszuweiten. „Wir kritisieren scharf, dass die Bundesregierung erneut versucht, die Sozialversicherungen auf Kosten der systemrelevanten Arbeitskräfte in der Landwirtschaft zu umgehen“, so der agrarpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Friedrich Ostendorff, der in dieser Meldung zitiert wird: Grüne gegen beitragsfreie 115-Tage-Jobs für Saisonarbeiter. In der Zeit der Sozialversicherungsfreiheit müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer keine Sozialbeiträge zahlen, es besteht dann aber auch kein Sozialversicherungsschutz in der Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Man kann es tatsächlich so ausdrücken: „Wer 14 Stunden am Tag in Schwerstarbeit auf unseren Feldern schuftet, muss fair bezahlt werden und in Deutschland krankenversichert sein.“«

Und nun scheinen die Grünen und die vielen anderen Kritiker „Erfolg“ zu haben: Es wird keine Ausweitung der Nicht-Sozialversicherungspflicht der Arbeit der Erntehelfer auf 115 Tage geben. Sondern es werden „nur“ 102 Tage sein. Konsequent ist dann die Überschrift einer Pressemitteilung aus dem Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung: Bundeslandwirtschaftsministerin erreicht Ausweitung der kurzfristigen Beschäftigung. »Von März bis Ende Oktober 2021 können landwirtschaftliche Betriebe ihre ausländischen Saisonarbeitskräfte 102 statt 70 Tage (bzw. vier statt drei Monate) sozialversicherungsfrei beschäftigen.« Und damit wir auch alle verstehen, dass die Ministerin Julia Klöckner das nur für uns gemacht hat, lesen wir weiter: »Die Maßnahme ist einerseits ein Beitrag zur Sicherung der Versorgung der Bevölkerung mit heimischen Lebensmitteln.«

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Bald werden sie wieder kommen sollen. Die Saisonarbeiter. Und erneut will man sie möglichst billig haben

Der eine oder andere wird sich noch erinnern. Im Frühjahr des vergangenen Jahres gab es ein Problem. Mit den Saisonarbeitern, die Jahr für Jahr vor allem as osteuropäischen Staaten nach Deutschland kommen, um den deutschen Spargel und andere Genussmittel einzubringen. Aber im letzten Jahr war alles anders, denn die erste Corona-Welle kam im März 2020 über uns. Am 6. April 2020 wurde hier dieser Beitrag veröffentlicht: Erntehelfer: Die Unverzichtbaren unter den bislang „unsichtbaren“ Systemrelevanten. Erst nicht mehr rein, jetzt doch (einige) rein. Und eine bemerkenswerte Doppelmoral. Dort wurde über den 25. März 2020 berichtet: »Saisonarbeitskräfte dürfen ab Mittwoch-Nachmittag nicht mehr einreisen. Wie der Ausfall der Arbeitskräfte kompensiert werden soll, ist noch nicht klar.« Zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie hatte die Bundesregierung die Einreisebestimmungen weiter verschärft. Allerdings sogleich garniert mit einer interessanten Ausnahmeregelung: »Die Beschränkungen gelten demnach bis auf weiteres; nicht davon betroffen sind ausländische Pflegekräfte.« Offensichtlich waren die damals bereits immun gegen das Virus.

Aber wenige Tage später, am 2. April 2020, also nur kurz nach dem vom Bundesinnenministerium verhängten Einreiseverbot, gab es dann die für zahlreiche Arbeitgeber erlösende Botschaft: »Gute Nachrichten für die Bauern: Erntehelfer aus Polen und Rumänien dürfen jetzt doch nach Deutschland einreisen.«

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