Crowdworker bleiben (vorerst) allein zu Haus. Ohne ein Arbeitsverhältnis. Die IG Metall zeigt sich enttäuscht, andere hingegen sind zufrieden

In den vergangenen Jahren musste man nur von Crowd- oder Clickworkern raunen, um bereits eine mehrfach so hohe Aufmerksamkeit zu bekommen als wenn man über scheinbare „banale“ Arbeiten spricht, die jeder zu kennen glaubt. Die aber wiederum von Millionen Arbeitnehmern gemacht werden.

Aber allein die Frage, wie viele tun es denn, die Arbeit in der Crowd, ist gar nicht so einfach zu beantworten. Wenn, dann nur näherungsweise und Pi-mal-Daumen. Das Bundesarbeitsministerium teilt uns dazu mit: »Wie der erste Bericht des „Crowdworking-Monitors“ zeigt, geben derzeit rund fünf Prozent (4,8 %) der Befragten an, auf so genannten Gig-, Click- oder Crowdworking-Plattformen aktiv zu sein. Rund 70 % von ihnen erzielen auf diese Weise ein Erwerbseinkommen – zumeist im Nebenverdienst. Allerdings arbeitet auch rund ein Drittel der befragten Crowdworker mehr als 30 Stunden pro Woche plattformvermittelt, 24 % sogar mehr als 40 Stunden pro Woche. Insgesamt 40 % der befragten aktiven Crowdworker erzielen dementsprechend Verdienste über 1000 € pro Woche.« Das Ministerium bezieht sich hier auf diese im vergangenen Jahr vorgelegte Veröffentlichung von Oliver Serfling (2018): Crowdworking Monitor Nr. 1. Ein Blick in das Original hilft, die Datenqualität einzuschätzen: »Die vorliegenden Ergebnisse basieren auf einer kontinuierlichen Online-Erhebung die vom Online-Umfrage-Unternehmen Civey … durchgeführt wird.« Es ist eben ein relatives neues und weitgehend umbeackertes Feld.

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Von Crowd- und Clickworkern bis zum scheinselbständigen Bauarbeiter: Nicht nur die Unfallversicherung will eine Sozialabgabenpflicht. Aber wie an die Beiträge kommen?

Also früher war bestimmt nicht alles besser, weiß Gott nicht, aber einige Dinge waren schlichter gestrickt und man musst nicht wirklich anstrengende Denkübungen vollziehen, wie man was regelt und wann was nicht. Beispielsweise die Tatsache, dass die Welt der Arbeitnehmer und der Selbständigen relativ gut abgrenzbar daherkam. Und bei den meisten Selbständigen konnte man durchaus berechtigt davon ausgehen, dass die sich alleine durchs Leben schlagen konnten und von den immer schon vorhandenen selbständigen Kümmerexistenzen abgesehen haben die meisten von ihnen ihre Vorsorge gegen die Wechselfälle des Lebens selbst in die Hand genommen und organisiert. Aber alles ist im Wandel und so diskutieren wir seit geraumer Zeit über neue Formen der Beschäftigung, die quer liegen (können) zu dem, was sich in der Vergangenheit als relativ eindeutig abgrenzbare Strukturen herausgebildet hat. Da wird dann immer wieder von einer „Erwerbshybridisierung“ gesprochen, was erst einmal nichts anderes bezeichnet als: Abhängige und selbstständige Erwerbstätigkeit sind immer öfter parallel und seriell in Erwerbslebensläufen vermischt, was mit neuen Herausforderungen für das Arbeits- und Sozialrecht einhergeht.

In den vergangenen Jahren hat hierbei die Diskussion über Crowd- und Clickworker im Kontext von „Arbeit 4.0“ eine prominente Rolle gespielt, wobei allein schon die Abgrenzung dessen, was man sich darunter vorstellen kann oder soll, ganze Promotionsleben gefüllt hat und nicht wirklich abschließend geklärt wurde. Die Abbildung am Anfang dieses Beitrags mit einem Typisierungsversuch ist beispielsweise der Arbeit  Plattformbasierte Erwerbsarbeit: Stand der empirischen Forschung von Michael F. Meier et al. (2017) entnommen.

Einen der vielen anderen Abgrenzungsversuche findet man in der Arbeit von Florian A. Schmidt (2016): Arbeitsmärkte in der Plattformökonomie – Zur Funktionsweise und den Herausforderungen von Crowdwork und Gigwork.

Schmidt »differenziert zunächst zwischen Cloud Work und Gig Work. Bei Cloud Work handelt es sich um Arbeiten, die im Internet vermittelt und erledigt werden. Das können einfache Tätigkeiten sein wie das Testen von Apps oder die Überprüfung von Adressen. Dies geschieht beispielsweise auf Plattformen wie Amazon MTurk. Aber auch komplexe Aufgaben können von Klickarbeitern bearbeitet werden, vor allem im Bereich Design. Hier treten oft mehrere Designer im Wettbewerb gegeneinander an. Jeder reicht einen Entwurf ein, einer bekommt den Auftrag. Die anderen gehen leer aus. Nach diesem Prinzip funktionieren Plattformen wie 99designs oder Jovoto. Der große Unterschied bei Gig Work: Hier werden die Jobs zwar auch über Internet-Plattformen vermittelt, aber vor Ort ausgeführt. Beispiel: Ein Kunde bestellt eine Pizza im Internet. Die Auslieferung übernimmt ein freiberuflicher Fahrer, der – unterwegs mit eigenem Fahrzeug – eine Nachricht auf sein Smartphone erhält, wo er das Essen abholen und abliefern soll. Ursprünglich kommt der Begriff Gig aus der Musikbranche – ein Künstler versteht darunter einen einzelnen Auftritt, ohne längerfristige Verpflichtungen. Diesen kurzfristigen Charakter haben auch die Jobs aus dem Internet«, kann man dieser Zusammenfassung entnehmen.

Mit diesem Thema kann man derzeit sein Leben füllen, aber wie immer sollte man das auch erden: Bislang betrifft Cloud Work oder Gig Work nur einen kleinen Teil der Beschäftigten in Deutschland, und wenn, dann dient die digitale Arbeit ihnen meist nur als Zuverdienst. Aber die für das tradierte (?) Arbeits- und Sozialrecht so problematischen Prinzipien, die man in diesen Bereichen beobachten muss, können sich durch andere Wirtschaftsbereiche fressen und immer mehr Arbeitnehmer (?) betreffen.

Bislang berufen sich die Plattformen häufig darauf, sie seien keine Arbeitgeber, sondern nur Vermittler und damit der falsche Ansprechpartner in Sachen Arbeitnehmerrechte. Und da fangen die Probleme so richtig an: Der Wissenschaftler fordert jedoch, die Anbieter stärker in die Pflicht zu nehmen: „Es hat sich herausgestellt, dass die Plattformen sowie deren Kunden am meisten von den neuen Möglichkeiten profitieren, während sie die Risiken an die Auftragnehmer und die sozialen Kosten an die Gesellschaft auslagern.“

Nur als Fußnote: Marcus Schwarzbach weist in seinem Artikel Zerstörerische Schöpfung darauf hin, dass sich das Crowdworking bereits im Entstehungsprozess verbunden hat mit einem anderen grundsätzlichen Trend, dem Outsourcing: »Im großen Stil eingeführt hat das der Versandkonzern Amazon – dort wollte man 2005 zum Weihnachtsgeschäft erstmals CDs auf seinen Webseiten anbieten. Dazu mussten Hunderttausende Cover geprüft werden. Doch kein Algorithmus konnte die Informationen so zuverlässig, schnell und billig der CD-Hülle entnehmen wie ein Mensch. Also entwickelte Amazon eine Plattform, die Menschen wie ein Computerprogramm einsetzt, um die Angaben zu digitalisieren. So entstand Amazon Mechanical Turk

Auch wenn alle Welt seit einiger Zeit in einer Intensität über Crowd- und Clickworker diskutiert, als seien Millionen Menschen auf diese Form der Beschäftigung angewiesen – die wirklichen Zahlen sind doch deutlich niedriger, wenn sie auch alle nur Schätzungen sind und sein können, denn das, was da passiert, wird nicht separat und repräsentativ erfasst. Sind es nun 440.000 Clickworker? Oder doch schon mehr? Und außerdem – was heißt Clickworker genau? Also ab wann ist man ein solcher? Wenn man eine Stunde pro Woche dem Trieben im Netzt nachgeht oder müssen es 10 Stunden oder gar mindestens ein halber Arbeitstag pro Arbeitstag? In einer Studie für das Bundesarbeitsministerium wurde ihre Zahl auf ein Prozent der Erwerbstätigen geschätzt, das wären 440.000 Personen. Aber das ist wie skizziert, immer eine Frage der Abgrenzung und bedeutet nicht, dass die das ausschließlich machen.

Diese Fragen sind nicht etwa theoretischer Natur, sondern sie manifestieren sich auch beispielsweise in den vorliegenden Daten über den durchschnittlichen Verdienst der Crowdworker. Denn zu bestimmen haben Jan Marco Leimeister, David Durward und Shkodran Zogaj versucht: Crowd Worker in Deutschland. Eine empirische Studie zum Arbeitsumfeld auf externen Crowdsourcing-Plattformen. HBS Study Nr. 323, Düsseldorf, Juli 2016.

Eine der größten und ältesten Plattformen ist Clickworker, ein Viertel der mehr als 700.000 Mitglieder stammt nach Angaben des Anbieters aus Deutschland. Auch auf internationalen Marktplätzen wie Freelancer, Upwork oder 99Designs sind mehrere Tausend Mitglieder aus dem deutschsprachigen Raum registriert. Bislang nutzen vor allem kleine und mittelständische Unternehmen die Dienste von Crowd Workern, aber auch Konzerne wie die Telekom. Gut die Hälfte der Befragten gibt an, dass sie zu unterschiedlichen Tageszeiten arbeiten, häufig abends oder nachts. Nur vier Prozent sind regelmäßig morgens aktiv. Die durchschnittliche Arbeitszeit beträgt knapp 14 Stunden pro Woche.

»Etwa 70 Prozent verdienen weniger als 500 Euro im Monat – nach Abzug der Gebühren der Plattformen, aber vor Steuern. Dabei handelt es sich häufig um Nebenverdienste. Insgesamt liegt das mittlere Einkommen derjenigen, die nebenberuflich als Crowd Worker tätig sind, bei 326 Euro pro Monat. Bei den Crowd Workern im Hauptberuf – dies sind rund 20 Prozent der Befragten – beträgt das mittlere Einkommen rund 1.500 Euro. Etwas mehr als die Hälfte derjenigen, die ihr Haupteinkommen aus der digitalen Erwerbsarbeit erzielen, sorgt der Studie zufolge nicht für das Alter vor«, kann man dem Beitrag Die digitalen Tagelöhner entnehmen.

Man erkennt, dass wir es mit einem überaus heterogenen Bereich zu tun haben – was in unseren komplexen arbeits- und sozialrechtlichen Systemen sofort mannigfaltige Abgrenzungsfragen provoziert.

Hinsichtlich der Frage, wie man diese Entwicklungen in den gewachsenen Sicherungssystemen irgendwie einfangen kann, wird von einem neuen Vorstoß berichtet, der aus einer Ecke kommt, an die viele sicher nicht gedacht haben: von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Uber, Myhammer und Co. sollen Sozialabgaben zahlen, so hat Andreas Mihm seinen Artikel dazu überschrieben: »Wer einen Handwerker sucht, wird bei der Plattform Myhammer fündig, die Ferienwohnung bucht der moderne Reisende über Airbnb … Diese und andere elektronische Plattformen werden als Vermittler von Dienstleistungen und Arbeitsaufträgen bei Kunden und Anbietern beliebter. Manche Bauleute, Handwerker oder Fahrer nutzen digitale Vermittler für Zweit- oder Drittjobs, andere tummeln sich dort als vollerwerbstätige Solo-Selbständige.«

Nun fordert die Gesetzliche Unfallversicherung neue Regeln für diese Plattformen. Der Vorschlag: Wo normalerweise der Arbeitgeber die Beiträge zur Unfall-, Renten- oder Krankenversicherung abführt, soll das bald der Plattformbetreiber tun.

Da stellt sich natürlich sofort die Frage, wie das gelingen könnte. Dazu berichtet Andreas Mihm:

»Joachim Breuer, der Hauptgeschäftsführer der Unfallversicherung, verweist auf Frankreich. Dort sei zum Jahresanfang ein Gesetz in Kraft getreten, wonach die Vermieter von Wohnungen über eine Plattform oberhalb eines bestimmten Freibetrages Steuern und Beiträge an die Sozialversicherung abführen müssen. Er empfiehlt das der nächsten Bundesregierung zur Nachahmung, und zwar nicht nur für Plattformen wie Airbnb, sondern für alle Formen der Vermittlung von Arbeit über das digitale Netz. „Auch die Solo-Selbständigen und Crowdworker sollten in die gesetzliche Unfallversicherung integriert werden“, verlangt Breuer. Dazu brauche man ein Inkassomodell, das auf die Besonderheiten dieser Gruppe eingehe, zum Beispiel das französische Modell.«

Und wie funktioniert dieses Modell? »Das französische Arbeitsgesetzbuch kennt jetzt „Arbeitnehmer, die eine elektronische Vermittlungsplattform benutzen“. Für diese Leute müssen die Betreiber unabhängig vom Sitz des Betriebs steuer- und sozialrechtliche Daten erfassen, melden und Beiträge abführen.« Mihm weist sogleich darauf hin, dass es eine „spannende Frage“ sein wird, ob sich »auch im Ausland residierende Plattformbetreiber daran halten oder ob und wie sie dazu gegebenenfalls gezwungen werden können.«

Joachim Breuer, der Hauptgeschäftsführer der Unfallversicherung, wird mit den Worten zitiert, dass es »ihm nicht allein darum (gehe), dass der gewerblichen Unfallversicherung durch die Flucht aus dem Angestelltenverhältnis in die Solo-Selbständigkeit im Jahr mehr als eine Milliarde Euro Beitragseinnahmen entgingen. Selbständige sind nur freiwillig in der Unfallversicherung, während Beschäftigte automatisch abgesichert sind – bezahlt vom Arbeitgeber mit einem Prozentsatz der Lohnsumme.«

Und dann überschreiten wir den engeren Kreis dessen, was derzeit als Crowd- oder Clickworker diskutiert wird und kommen zu einer Personengruppe, die in der Sozialpolitik seit vielen Jahren die Rolle des alten Bekannten spielt: die Solo- und nicht selten auch Schein-Selbständige. Dazu Mihm: Gerade in der Baubranche, aber auch im Hotel- und Gaststättengewerbe, sei das ein großes Thema. Er zitiert Klaus-Richard Bergmann, den Hauptgeschäftsführer der Bau-Berufsgenossenschaft:

»So zähle seine Berufsgenossenschaft 518.000 Mitgliedsbetriebe, doch 285.000 von ihnen hätten überhaupt keine Beschäftigten. Sie zahlten keine Beiträge zur Unfallversicherung und seien im Falle eines Arbeitsunfalls nicht abgesichert – das übernehme die Allgemeinheit. In Berlin hat die Genossenschaft im vergangenen Jahr die Gründung von 8.000 neuen Bau- und Reinigungsbetrieben gezählt – alles Ein-Personen-Unternehmen. In der Branche sind Briefkästen in Trabantensiedlungen großer Städte bekannt, hinter denen sich gleich mehrere Dutzend Betriebe verbergen. Aus dem Maler- und Lackiergewerbe wird berichtet, dass sich die Mehrheit der Auszubildenden nach der Gesellenprüfung solo-selbständig mache. Viele Lehrbetriebe wollten dem nicht länger zusehen. „Da implodiert gerade das duale Ausbildungssystem“, weist ein Kenner auf andere Kollateralschäden der „Arbeit 4.0“ hin.

„Hochriskante Tätigkeiten in der Bauwirtschaft werden zunehmend ausgelagert“, ergänzt Bergmann. Im Abbruch- und Entsorgungsgewerbe seien drei von vier Betrieben Ein-Mann-Unternehmen. Mehr als zwei Drittel der Gerüstbauer arbeiteten „solo“, heißt es. Da fragt sich mancher aus der Branche, wie diese schwere Sicherungsarbeiten bewerkstelligten – oder ob nicht doch die Kolonne mit dem Polier weiterarbeite wie bisher, nur unter neuer arbeitsrechtlicher Fahne. Breuer beklagt, dass sich ein „grauer Arbeitsmarkt“ entwickle, der sich der Arbeitsschutzkontrolle und Präventionsangeboten entziehe, auf dem die Standards für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit „keine Rolle spielen“. Gerade in der Baubranche, wo Unfallzahlen höher ausfallen als anderswo, könne das die Zahl der Arbeitsunfälle nach oben treiben.«

Die Reaktion auf diese Forderung lies nicht lange auf sich warten: Myhammer wehrt sich gegen Sozialversicherungspflicht, berichtet Dietrich Creutzburg:

»Claudia Frese, Vorstandschefin von Myhammer, zeigte sich auf Anfrage vor allem irritiert darüber, wie in der Debatte über die Plattformökonomie „völlig unterschiedliche Geschäftsmodelle in einen Topf geworfen werden“. Einerseits gebe es Plattformen, die den Preis der vermittelten Leistung bestimmten und auch selbst Vertragspartner des Endkunden würden. Das gilt etwa für Uber; mit entsprechend geringeren Freiheitsgraden für die Fahrer. Andere hingegen beschränkten sich auf die Vermittlung einer Vertragsbeziehung zwischen Anbieter und Kunden – so auch Myhammer. Wie in diesem Fall aber der Vermittler mit Sozialabgaben belegt werden könne, sei schleierhaft, urteilt Frese. Eine Bemessungsgrundlage könne dann ja wohl allenfalls die Mitgliedsgebühr sein, die Myhammer von den Handwerkern erhebe.«

Man kann bereits an dieser Stelle erkennen, dass wir mit echten Herausforderungen konfrontiert werden, was die Abgrenzung und vor allem das sozialpolitische Einfangen dieser überaus heterogenen Personengruppe angeht.

Dem stelle sich seit geraumer Zeit natürlich auch die Rechtswissenschaftler. Hierzu dieser Sammelband, den das Hugo Sinzheimer Institut für Arbeitsrecht (HSI) veröffentlicht hat:

Bernd Waas / Wilma B. Liebman / Andrew Lyubarsky / Katsutoshi Kezuka (2017): Crowdwork – A Comparative Law Perspective. HSI-Schriftenreihe 22, Frankfurt am Main 2017

In einer Zusammenfassung dieses Sammelbandes finden wir die folgenden Hinweise: Das erste nicht wirklich überraschende Ergebnis: Die Studie kommt zu dem »Ergebnis, dass es nicht den  Status für den Crowdworker  gibt. Es muss vielmehr je nach Gestaltung des Einzelfalls geprüft werden, ob ein Arbeitsverhältnis oder Selbstständigkeit vorliegt. Meistens werden Crowdworker keine Arbeitnehmer sein. Wo sie als Arbeitnehmer anzusehen sind, stellt sich die Folgefrage, wer eigentlich der Arbeitgeber ist. Die Überlegungen reichen hier über einen gemeinsamen Arbeitgeber (joint employer) aus Plattform und Auftraggeber, über ein sogenanntes „indirektes Arbeitsverhältnis“ zum Auftraggeber bis hin zur Einordnung der Crowdworker als „arbeitnehmerähnliche Personen“ – einer Kategorie zwischen Arbeitnehmern und Selbstständigen für Personen, die einem Arbeitnehmer vergleichbar schutzbedürftig sind und auf die ein Teil des Arbeitsrechts angewendet wird. In den überwiegenden Fällen, in denen Crowdworker nicht über das Arbeitsrecht geschützt werden, sind sie dennoch nicht vollkommen schutzlos. Die Vertragsklauseln zwischen Plattform und Crowdworker müssen in Deutschland den rechtlichen Anforderungen an Allgemeine Geschäftsbedingungen genügen … Während in Deutschland die Allgemeinen Geschäftsbedingungen überwiegend eher fair gestaltet sind, lässt sich dies insbesodere für die USA nicht behaupten. Hier sind sie oft äußerst einseitig und benachteiligen Crowdworker massiv.«

Und was folgt daraus? Welche neuen Wege werden beschritten?

»Die Reformüberlegungen umfassen beispielsweise eine Anpassung des Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbegriffs, der neue Arbeitsformen wie Crowdwork berücksichtigt. In Deutschland und Japan werden zudem Überlegungen angestellt, Teile des Arbeitsrechts auf Solo-Selbstständige auszuweiten. In den U.S.A. wird die Einführung einer Kategorie zwischen Arbeitnehmern und Selbstständigen debattiert. Die Dreiecksbeziehung zwischen Plattformen, Crowdworkern und Unternehmen weist zudem Ähnlichkeiten zum Geschäftsmo-dell der Leiharbeit auf. Deshalb ist eine weitere Überlegung, das Recht zur Regulierung der Leiharbeit auf die Plattformökonomie auszuweiten oder vergleichbares Recht zu schaffen.«

In dem Band wird ein auf den ersten Blick anachronistisch daherkommender Vorschlag gemacht: Man könne versuchen, an der besonderen Figur des Heimarbeiters anzudocken:

»Besondere Beachtung sollte nach Auffassung der Autoren auch dem heutzutage fast vergessenen Recht der Heimarbeit geschenkt werden, die in allen untersuchten Staaten reguliert ist. Das Heimarbeit-basierte Outsourcing ähnelt den Tätigkeiten von Crowdworkern. In den U.S.A. wird gesetzlich vermutet, dass Industrie-Heimarbeiter Arbeitnehmer ihrer Auftraggeber sind und keine selbstständigen Vertragspartner. Denkbar wäre, ein analoges Schutzrecht für  Crowdworker im Verhältnis zu den Plattformen zu schaffen, z. B. um die Zahlung von Mindestlohn sicherzustellen. Auch in Japan wird diskutiert, Crowdworkern den Zugang zum Mindestlohn für Heimarbeiter zu eröffnen. Das deutsche Heimarbeitsgesetz verschafft den so Beschäftigten eine ganze Reihe von Schutzvorschriften. Es misst Gewerkschaften und Vereinigungen der Auftraggeber zudem eine bedeutende Rolle bei der Überwachung der gesetzlichen Vorgaben bei und gibt die Möglichkeit, die Arbeitsbedingungen durch Tarifverträge zu regeln.«

Man kann unschwer erkennen – auch, wenn es bereits erste Gehversuche gibt hinsichtlich der Frage nach der sozialen Sicherung – der Weg wird noch lang und dornig werden.

Frustrierte digitale Tagelöhner? Zufriedene Zuverdiener am heimischen Rechner? Eine Studie über Crowd Worker

So vieles ist heute im Fluß und auf kaum noch was Verlass. Da ist es irgendwie beruhigend, wenn wenigstens die Rezeptionsreflexe in den Medien je nach ihrer politischen Grundausrichtung funktionieren. Beispielsweise wenn die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung (HBS) eine Studie veröffentlicht, in der es um eine empirische Auseinandersetzung mit den „Crowd Workern“ geht, die ihre Dienste im Internet anbieten.

Stefan Sauer hat seinen Artikel über die neue Studie in der „Frankfurter Rundschau“ überschrieben mit Maximal flexibel, minimal sicher. Das hört sich genau so ungleichgewichtig an, wie es gemeint ist – irgendwie problematisch. Über die gleiche Studie berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ hingegen unter der ebenfalls eigentlich unmissverständlichen Botschaft Klickarbeiter fühlen sich selten ausgebeutet. Eine solche nicht nur in Nuancen abweichende Wahrnehmung der gleichen Studie zwingt förmlich dazu, einen Blick in das Original zu werfen.

»Sie sind jederzeit verfügbar. Jeder kann sie anheuern. Sie arbeiten mal hier, mal dort, meistens aber am heimischen Computer. Feste Arbeitszeiten kennen sie nicht, schon gar nicht Kündigungsschutz oder Urlaubsanspruch. Die Rede ist von „Crowd Workern“, die ihre Dienste über das Internet anbieten. Wer sind die digitalen Tagelöhner und was denken sie selbst über ihre Arbeit?« So beginnt die Vorstellung der Studie unter der Überschrift Crowd Worker: Gut ausgebildet, teilweise nicht abgesichert, im Hauptjob nur rund 1.500 Euro Durchschnittseinkommen.

Die Studie von Wissenschaftlern um den Informatikprofessor Jan Marco Leimeister von der Universität Kassel versucht auf qualitativer Basis über eine Befragung von 434 Crowd Workern in Deutschland vertiefende Erkenntnisse zu Tage zu fördern, wie die Klickarbeiter arbeiten:

Jan Marco Leimeister, David Durward, Shkodran Zogaj: Crowd Worker in Deutschland. Eine empirische Studie zum Arbeitsumfeld auf externen Crowdsourcing-Plattformen. HBS Study Nr. 323, Düsseldorf, Juli 2016

Einige Befunde aus der Studie: Crowd Worker sind häufig gut ausgebildet. Viele nutzen die Jobs im Internet als Zuverdienst, doch gut ein Fünftel der Befragten verdient damit den Lebensunterhalt – zum Beispiel als Programmierer oder Designer.

Marktplätze im Internet spielen eine zentrale Rolle beim Zusammenführen von Angebot und Nachfrage und an denen hat man sich in der Studie auch abgearbeitet:

»Einen Hinweis darauf, wie viele Klickarbeiter in Deutschland existieren, liefern die Nutzerzahlen einzelner Marktplätze. Eine der größten und ältesten Plattformen ist „Clickworker“, ein Viertel der mehr als 700.000 Mitglieder stammt nach Angaben des Anbieters aus Deutschland. Auch auf internationalen Marktplätzen wie „Freelancer“, „Upwork“ oder „99Designs“ sind mehrere Tausend Mitglieder aus dem deutschsprachigen Raum registriert. Bislang nutzen vor allem kleine und mittelständische Unternehmen die Dienste von Crowd Workern, aber auch Konzerne wie die Telekom.«

Was hat die Studie herausgefunden über diese „Crowd Worker“? »Der überwiegende Teil der Crowd Worker ist laut der Studie gut ausgebildet – knapp die Hälfte hat einen Hochschulabschluss. Der Anteil der Männer ist geringfügig höher als der der Frauen. Die Mehrheit ist ledig … Gut die Hälfte der Befragten gibt an, dass sie zu unterschiedlichen Tageszeiten arbeiten, häufig abends oder nachts. Nur vier Prozent sind regelmäßig morgens aktiv. Die durchschnittliche Arbeitszeit beträgt knapp 14 Stunden pro Woche. Die Bandbreite der Jobs im Internet reicht von einfachsten Tätigkeiten zum schnellen Nebenverdienst bis hin zu komplexen Projekten. Bei den einfachen Arbeiten kann es zum Beispiel um die Recherche von Adressen oder die Verschlagwortung von Texten und Bildern gehen. Etwas anspruchsvoller wird es beim Testen von Produkten und Apps. Sehr hoch sind die Anforderungen in der Regel in den Bereichen Design und Programmierung.«

Bereits angedeutet wurde eine Zweiteilung der „Crowd Worker“ bei einer in beiden Gruppen ausgeprägten Heterogenität: Zum einen die Mehrheit der „Nebenberufler“ und zum anderen eine deutlich kleinere Gruppe an Klickarbeitern, die versuchen, damit hautberuflich über die Runden zu kommen. Das kann man an den erhobenen Einkommensdaten verdeutlichen:

»Etwa 70 Prozent verdienen weniger als 500 Euro im Monat – als „effektives Einkommen“ nach Abzug der Gebühren der Plattformen, aber vor Steuern. Dabei handelt es sich häufig um Nebenverdienste. Insgesamt liegt das mittlere Einkommen derjenigen, die nebenberuflich als Crowd Worker tätig sind, bei 326 Euro pro Monat. Bei den Crowd Workern im Hauptberuf – dies sind rund 20 Prozent der Befragten – beträgt das mittlere „effektive“ Einkommen rund 1.500 Euro. Etwas mehr als die Hälfte derjenigen, die ihr Haupteinkommen aus der digitalen Erwerbsarbeit erzielen, sorgt der Studie zufolge nicht für das Alter vor.«

Hier setzt dann auch die eher kritische Rezeption an. Kristiana Ludwig liefert in ihrem Artikel Crowdworking: Zum Leben reicht es kaum ein Fallbeispiel:

»Ihr Abschluss als Fleischfachverkäuferin war sehr gut, der Job hinter der Wursttheke schien sicher. Aber manchmal kommt im Leben alles auf einmal, und bei Diana Rönisch kamen ein Kind und die Geschäftspleite zugleich. So werde sie nichts mehr finden, sagte ihr das Arbeitsamt. Da setzte sich Rönisch in ihrer Wohnung im sächsischen Waldheim an den Computer und begann, im Internet ihr Geld zu verdienen. Sie ist eine von vielen, einer crowd, die für das Netz Arbeit erledigt.
Seit sieben Jahren leben Rönisch, 38, und ihre zwei Kinder von Crowdwork. Das Netz benötigt Inhalte, also schreibt Rönisch Gebrauchstexte für Onlineshops, Ratgeber oder Blogs. Mittlerweile liefert sie die ganze Bandbreite: Mode- und Kosmetiktipps, Texte über Möbel, Gärtnern oder Reisen. Zu ihren Auftraggebern gehört der Händler eines Serums, das Wimpern länger wachsen lässt genauso wie ein spanischer Spezialitätenverkäufer. Im Durchschnitt kommt Rönisch im Monat auf 800 Euro, die Künstlersozialkasse bezahlt das Nötigste. „Man kommt über die Runden und liegt dem Staat nicht auf der Tasche“, sagt Rönisch. Das ist ihr wichtig.«

Ein Fall von vielen unterschiedlichen. Ludwig fasst die Befunde aus der Studie zu der Frage, wer ist das eigentlich, so zusammen: »Der typische Crowdworker ist demnach Mitte 30, ledig und hat Abitur. 38 Prozent der befragten 434 deutschen Crowdworker sind Freiberufler oder Selbständige, 19 Prozent Studenten, 20 Prozent haben einen anderen Vollzeitjob – denn für den überwiegenden Teil der Befragten ist die Arbeit in der Crowd ein Nebenverdienst.«

Üblicherweise müssen Texter und Grafiker zunächst mit Kleinstarbeiten ihr Können unter Beweis stellen, um dann besser bezahlte Jobs zu erhalten. Umgekehrt gebe es für sie kaum Möglichkeiten, die Arbeitgeber zu bewerten, kritisieren die Wissenschaftler in ihrer Studie.

Stefan Sauer schreibt in seinem Artikel Maximal flexibel, minimal sicher: »Zwar fühlen sich die Crowdworker laut Befragung mehrheitlich „nicht ausgebeutet“. Bezüglich der Bezahlung und Anleitung erhalten die Auftraggeber überwiegend befriedigende Noten, eher negativ werden Zeitdruck und Arbeitspensum bewertet. Besonders mit den Bedingungen des Crowdworking unzufrieden sind Designer, die im Wettbewerb mit anderen Entwürfe einreichen – und leer ausgehen, wenn sie den Auftrag nicht erhalten. Entsprechend ausgeprägt ist in dieser Berufsgruppe der Wunsch nach Mitbestimmung: Mehr als zwei Drittel fordern eine wirksame Interessensvertretung, von allen Crowdworkern verlangen dies immerhin 51 Prozent.« Er resümiert am Ende: »Fazit: Crowdworking ist nicht per se des Teufels. Aber es bedarf dringend zumindest minimaler Standards für die Entlohnung, soziale Absicherung und Mitsprache der Erwerbstätigen.« Und spiegelt damit sicher die Intention der fördernden Institution, also der Hans-Böckler-Stiftung.

Die FAZ beginnt ihren Bericht Klickarbeiter fühlen sich selten ausgebeutet mit diesem Satz: »Die Klickarbeiter im Internet verdienen zwar vergleichsweise wenig, machen ihre Arbeit aber oft nebenberuflich und fühlen sich auch deshalb mehrheitlich nicht ausgebeutet.« Und um ganz auf sicher zu gehen, heißt es am Ende des Artikel: »Die Mehrheit der Crowd Worker fühlt sich „nicht ausgebeutet“, wie sogar die gewerkschaftsnahe Hans Böckler Stiftung feststellen muss.«

Soweit die naturgemäß sehr verkürzte und interessengeleitete Interpretation der Studienergebnisse. Schaut man in die Studie selbst hinein, erfahren wir natürlich weitaus mehr. Beispielsweise zum „Crowdsourcing-Markt“: Als grundlegende Ausprägungsformen von Crowdsourcing identifizieren die Wissenschaftler Microtask-Plattformen, Marktplatz-Plattformen, Design-Plattformen, Testing- Plattformen und Innovationsplattformen.

»Auf den Microtask-, Testing und Marktplatz-Plattformen herrscht ein zeitbasierter Wettbewerb. Problematisch ist, dass Crowd Worker fortwährend auf aktuelle Ausschreibungen achten müssen, um die Aufgaben, die ihnen zusagen, auch tatsächlich zu erhalten. Dieser Druck steigt insbesondere dadurch, dass deutsche Crowd Worker in einem Wettbewerb mit Crowd Workern aus anderen Ländern stehen.«

»Bei ergebnisorientierten Wettbewerben wird hingegen nur ein einzelner Gewinner entlohnt (in einigen Fällen auch einige wenige Gewinner), was wiederum bedeutet, dass alle restlichen Teilnehmer ohne Vergütung aus den Wettbewerben herausgehen. Zudem ist der Eigentumsübergang nicht einheitlich geregelt, sodass auf einigen Plattformen neben den Gewinnern auch die Verlierer ihre Rechte an den Entwürfen abtreten. Dies ist insofern als kritisch zu betrachten, als erbrachter Arbeitsaufwand nicht finanziell entschädigt wird. Ergebnisorientierte Crowd Work ist vor allem auf Design- und Innovationsplattformen zu beobachten.«

In Deutschland lebende Crowd Worker sind im Schnitt auf zwei Plattformen aktiv. Selbstständige und Freiberufler arbeiten überwiegend auf Marktplatz- und Design-Plattformen, während relativ viele Studierende auf Microtask-Plattformen unterwegs sind. Dies kann darin begründet liegen, dass Studierende (noch) keine speziellen bzw. berufsspezi sch ausgebildeten Fähigkeiten haben und Microtask-Plattformen zum „schnellen“ Nebenverdienst verwenden.

Bei der Diskussion der Ergebnisse ihrer Arbeit resümieren die Wissenschaftler am Ende: »Crowd Work (wird) sehr kontrovers diskutiert und zuweilen auch mit „unfairen“ Arbeitsverhältnissen in Zusammenhang gebracht. Entsprechend wäre zu vermuten, dass die Idee einer Interessenvertretung von Crowd Workern eindeutig befürwortet wird: Dies ist bei einer knappen Mehrheit (51 Prozent) auch der Fall, die Ergebnisse sind aber nicht so eindeutig wie erwartet. Die Tatsache, dass die meisten Crowd Worker aus der Arbeit in der Crowd nur einen Nebenverdienst erzielen, könnte der wesentliche Grund für dieses Ergebnis sein. Lediglich im Design-Cluster wird eine Interessenvertretung mit deutlicher Mehrheit (69 Prozent) befürwortet. Diese und weitere Ergebnisse zum Design-Cluster könnten dem ergebnisorientierten Wettbewerb geschuldet sein.« (Leimeister et al. 2016: 74 f.). Die Ausführungen zeigen – bei aller Begrenzung durch die Nicht-Repräsentativität der Studie -, dass es gewerkschaftliche Kollektivierungsprozesse in diesem überaus heterogenen Feld mehr als schwer haben werden – auch, weil der „Gegner“ weitaus weniger fassbar ist als bei „normalen Unternehmen“.

Und schlussendlich sollte angemerkt werden: Auch wenn man derzeit ganze Leben ausfüllen kann mit dem Forschen, Schreiben und Reden über das, was als „Digitalisierung“ verhandelt wird, so zeigt auch die vorliegende Studie, dass wir es bei den Klickarbeitern  mit einer arbeitsmarktlicht gesehen sehr kleinen Gruppe zu tun haben. Zuweilen bekommt man ja nach dem Konsum der üblichen Presseberichterstattung den Eindruck, dass demnächst die Mehrheit der Arbeitnehmer in der Wolke arbeiten muss/wird. Dem ist bei weitem nicht so. Natürlich ist das Thema „modern“ und möglicherweise fallen viele darauf rein, dass derzeit Angesagte auf alle zu erweitern. Wir bewegen uns hier an den Rändern der Arbeitsgesellschaft, ziemlich weit weg von den Kernbereichen, in denen immer noch und absehbar die große Mehrheit unterwegs ist. Diese Relativierung ist angezeigt, ohne dass mit ihr ein Impuls gesetzt werden soll, sich gar keine Gedanken mehr zu machen, was da passiert und wie man wenigstens eine minimale Ordnungsstruktur hier reinbekommen kann. Wobei das ein ganz langer Marsch werden muss.