Jenseits der verfassungsrechtlich akzeptierten „Bundesnotbremse“: Ein „unverzichtbarer Mindeststandard schulischer Bildungsleistungen“ als (neues) Grundrecht

Viele haben auf diese Entscheidung aus Karlsruhe gewartet: „Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite („Bundesnotbremse“) erfolglos“, so ist die Pressemitteilung zu BVerfG, Beschluss vom 19. November 2021 – 1 BvR 781/21 überschrieben. Das hohe Gericht hat »Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen, die sich unter anderem gegen die durch das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 22. April 2021 in § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 IfSG für einen Zeitraum von gut zwei Monaten eingefügten bußgeldbewehrten Ausgangsbeschränkungen sowie bußgeldbewehrten Kontaktbeschränkungen nach § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 IfSG zur Eindämmung der Corona-Pandemie richteten.« Die beanstandeten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen waren Bestandteile eines Schutzkonzepts des Gesetzgebers. Dieses diente in seiner Gesamtheit dem Lebens- und Gesundheitsschutz sowie der Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen Gesundheitssystems als überragend wichtigen Gemeinwohlbelangen. Obgleich damit in erheblicher Weise in verschiedene Grundrechte eingegriffen wurde, kommt das BVerfG zu dem Prüfergebnis: Diese Maßnahmen waren »in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie mit dem Grundgesetz vereinbar; insbesondere waren sie trotz des Eingriffsgewichts verhältnismäßig.«

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Viele Schulleitungen verzweifeln an Corona und der damit verbundenen un-möglichen Arbeit. Zugleich eine kleine Lehrstunde in Theorie und Praxis der vielbeschworenen Digitalisierung

Seien wir ehrlich – während der ersten Corona-Welle im Frühjahr, als im damaligen Lockdown auch die Schulen geschlossen wurden, da gab es viel Kritik an dem Un-Vermögen der Lehranstalten, die ihnen anvertrauten junge Menschen alternativ zu versorgen mit Bildungsstoff. Man konnte Stunden verbringen im Bekanntenkreis, wo dann – von erwartungslos zynisch bis das angestrebte zukünftige Leben der eigenen Projektkinder vor Augen hyperventilierend – detailliert von den Schlachtfeldern des Homeschooling berichtet wurde, von irgendwelchen als PDF- oder zuweilen als jpg-Bilddateien eingescannten Aufgaben, die von den Schülern selbstständig bearbeitet werden sollten, über abgetauchte Lehrkräfte bis hin zu Eltern, die sich gefälligst selbst über WhatsApp-Gruppen organisieren und und Informationen aus der Schule untereinander verteilen sollten. Aber es gab auch Berichte über zahlreiche gute Beispiele eines engagierten und die eigenen Schüler digital eng begleitenden Fernunterrichts. Über Schulen, die weit vorangeschritten sind auf dem Weg der vielbeschworenen Digitalisierung und in denen schnell umgeschaltet werden konnte zwischen analoger und digitaler Welt.

Die Streuung zwischen Alpha und Omega ist nicht überraschend, wenn man berücksichtigt, dass es im Schuljahr 2019/2020 in Deutschland allein 32.332 allgemeinbildende Schulen gab, außerdem 8.534 berufliche Schulen und 1.794 Schulen des Gesundheitswesens, wir also über mehr als 42.600 Lehranstalten sprechen. Und wenn man neben der Tatsache, dass wir es mit einem joch komplexen föderalen System bei den Lehrkräften mit Menschen zu tun haben, von derem tatsächlichen Handeln oder Nicht-Handeln neben der formalen Qualifikation in großem Umfang die Qualität dieser „personenbezogenen Dienstleistung“ abhängt, wie übrigens auch in vielen anderen Bereichen, man denke hier an die Pflege oder die frühkindliche Bildung und Betreuung.

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Rechnen als Problemfall der Bildungspolitik. Der Lehrermangel wird in den kommenden zehn Jahren noch größer als bislang schon erwartet

Die Klage über mangelhafte Mathematik-Kenntnisse der Schüler und Studenten füllt Regalwände. Und tatsächlich tun sich viele schwer mit der Zahlenkunde – und damit sind hier weniger esoterische Ansätze wie Differential- und Integralrechnung gemeint, sondern beispielsweise (scheinbar) simples Prozentrechnen. Dafür kann und wird es viele Gründe geben. So fehlen einigen möglicherweise die erforderlichen synaptischen Verbindungen im Gehirn (das wären dann die Nicht-Zahlen-Menschen, denen man auch nicht mit zwei persönlichen Mathe-Assistenten weiterhelfen kann). Anderen wird der Mathematik-Unterricht in der Schule den Rest gegeben haben, da hätte man vielleicht noch was machen können mit einem besseren Unterricht. Andere wiederum scheitern an der ganz eigenen Logik vieler Mathematiker, was in diesem Bonmot über die nach Disziplinen divergierenden Sichtweisen auf die Welt angeleuchtet wird:

Ein leerer Bus kommt an eine Haltestelle, 10 Fahrgäste steigen ein. An der nächsten Station steigen 11 Fahrgäste aus.
Biologe: „Die Fahrgäste haben sich vermehrt.“
Physiker: „10 Prozent Messtoleranz sind immer drin.“
Mathematiker: „Wenn jetzt einer einsteigt, ist der Bus leer.“
(unbekannter Verfasser)

Allerdings sollte man gesichert davon ausgehen können, dass in den Ministerien durchaus Menschen sitzen, die beispielsweise berechnen können, wie viele Kinder in die Schulen unseres Landes kommen (werden). Der naive Bürger wird davon ausgehen, dass man abzüglich eines überschaubaren Verlustes damit rechnen muss, dass in etwa sechs Jahren nach der Geburt eines Menschen dieser eingeschult werden wird. Man könnte also die entsprechenden Geburtenzahlen, die uns ja selbst einschließlich der in Babyklappen abgegebenen Neugeborenen vorliegen, irgendwie hochrechnen. Und das man das sicher macht, davon geht der Bürger aus, denn der Staat, der eine Schulpflicht installiert hat, muss ja wissen, wie viele Stühle und Tische er in den Grundschulen braucht. Und wie viele Lehrkräfte, um die kleinen Racker in die Bildungsrepublik Deutschland aufzunehmen.

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