Asylbewerber und andere: Von „AnKER“-Einrichtungen und der ganz eigene Dynamik der Lagerbildung

Große und ausdifferenzierte Systeme reagieren bekanntlich oftmals langsam, aber wenn sie sich einmal in Bewegung gesetzt haben, dann folgen sie einer Eigendynamik, die zum einen dem politisch-medial vermittelten Druck, zum anderen den inneren „Gesetzmäßigkeiten“ der zu „regelnden“ Angelegenheit geschuldet ist. Natürlich war die außergewöhnliche Zuwanderung von Flüchtlingen im Herbst 2015 eine Überforderung für die staatlichen Systeme und hätte es nicht das enorme zivilgesellschaftliche Engagement gegeben, dann wäre das damals auch nicht zu stemmen gewesen. Aber dann haben sich die Entwicklungen – in ganz unterschiedliche Richtungen – verselbständigt. Ob nun berechtigt oder nicht – die Überforderungsgefühle gab und gibt es nicht nur in großen Teilen der Bevölkerung, sondern auch die staatlichen Systeme, die im Krisenmodus oftmals das gegeben haben, was ihnen möglich war, sind mittlerweile auch durch die veränderte politische Konstellation auf die Schiene eines „Einfangens“ der Thematik in den ihnen vertrauten Bahnen gesetzt worden. Und so mahlen die Mühlen, wie man es erwarten muss, vor allem, wenn die Vorgaben aus der Politik in immer deutlicher werdenden Umrissen erkennbar werden. Und solche kann man in dem Entwurf eines Koalitionsvertrages vom 7. Februar 2018 finden, die ihrerseits aber eher als eine Abbildung der angedeuteten inneren Gesetzmäßigkeiten der zu „regelnden“ Angelegenheit zu verstehen sind.

Wobei man fairerweise in Rechnung stellen muss, dass es für Deutschland auch nicht einfach ist angesichts der Umfeldbedingungen. Denn ausgehend von der Vorgabe, dass sich „so etwas“ wie im Herbst des Jahres 2015 mit einem offensichtlichen „Kontrollverlust“ des Staates nicht wiederholen darf, sind die Rahmenbedingungen als schwierig zu bezeichnen: Die osteuropäischen EU-Länder haben sich ziemlich konsequent jeder Teilhabe an der Bewältigung der Zuwanderung von Flüchtlingen entzogen und signalisieren deutlich, dass sich das auch nicht ändern wird. Die anderen Länder wie Frankreich beispielsweise gehen auch auf Tauchstation und selbst die nordischen Staaten haben die weiße Fahne gehisst und ziehen ihre Zugbrücken hoch.

Die sich radikalisierende Abschottungspolitik kann man am Beispiel Dänemark studieren. Dort wurde schon immer ein weitaus restriktiverer Kurs gefahren. Schon mehr als 60 Verschärfungen des Asylrechts hat die derzeitige Regierung seit 2015 veranlasst. Aber dem sind offensichtlich keine Grenzen mehr gesetzt. Sozialdemokraten wollen Asylrecht auf dänischem Boden abschaffen, berichtet Cornelia Karin Hendrich: »Ungewöhnlicher Vorstoß der Sozialdemokraten in Dänemark: Sie wollen das Recht auf Asyl im Land abschaffen. Asylbewerber sollen in Flüchtlingslager nach Nordafrika geschickt werden.« Es geht um ein Papier, dass Mette Frederiksen, die Vorsitzende der stärksten Partei im Land, diese Tage veröffentlicht hat. »Im Prinzip will sie das Recht auf Asyl in Dänemark abschaffen. Es soll demnach nicht mehr möglich sein, einen Asylantrag in Dänemark zu stellen, weder an den Grenzen noch im Land. Wer es versucht, wird in ein von Dänemark geführtes Flüchtlingslager, etwa nach Nordafrika, gebracht, wo über seinen Antrag entschieden wird. Wird ihm Asyl gewährt, kann er in dem Lager bleiben oder in dem Land, in dem das Aufnahmezentrum steht. Nach Dänemark kommt er nicht. Als Ausgleich würde Dänemark … sich finanziell in den Ländern, in denen das Flüchtlingslager aufgebaut wird, engagieren … Ebenso wird in Frederiksens Papier von einer Obergrenze gesprochen, die es geben müsse, und von harten Anforderungen für den Familiennachzug, wie einem Arbeitsplatz und der Beherrschung der dänischen Sprache.«

Und bei uns? Bereits am 24. Januar 2018 berichtete Caterina Lobenstein in ihrem Artikel Neue Härte auf der Basis des damaligen Sondierungsergebnispapiers zwischen Union und SPD: »Geht es nach den Sondierern, wohnen Asylbewerber künftig in Massenunterkünften – abgeschnitten vom Rest der Bevölkerung.« Sie beginnt ihre Analyse mit einer Betrachtung der auffälligen Verschiebungen in der politischen Semantik: Anfang Januar zum Beispiel sagte Manfred Weber, stellvertretender CSU-Chef, auf der Klausurtagung seiner Partei am Chiemsee einen Satz, der großen Widerhall fand: „Im Jahr 2018 ist das zentrale europäische Thema die finale Lösung der Flüchtlingsfrage.“ Und Herbert Kickl, österreichischer Innenminister und bekannt für seine Zwischenrufe von rechts außen, schlug Mitte Januar vor, Asylbewerber künftig „konzentriert an einem Ort zu halten“.

Während sich die einen dafür begeisterten, protestierten die anderen angesichts der historischen Reminiszenzen. Aber weitaus bedeutsamer war und ist die gleichsam „bürokratische Abarbeitung“ des neuen Kurses. Dazu wirft sie einen Blick in das Sondierungspapier vom 12. Januar 2018. Und dort hat sie gefunden, »dass Asylbewerber künftig in sogenannten Ankunfts- und Rückführungszentren wohnen sollen. Das sind Heime mit mehreren Tausend Bewohnern, in denen die Menschen bis zu zwei Jahre lang leben müssen. In den bayerischen Städten Bamberg und Manching gibt es solche Zentren schon. Nach dem Willen von Union und SPD sollen sie künftig in ganz Deutschland eingerichtet werden. Aus der Politik der dezentralen Unterbringung, um die sich viele Städte und Gemeinden in den vergangenen Jahren bemüht haben, würde dann eine Politik der Massenlager. Herbert Kickl würde sagen: eine Politik der Konzentration.«

Und Lobenstein legt den Finger auf eine offene Wunde, wenn sie ausführt:

»Spricht man in diesen Tagen mit Menschen, die sich persönlich um Asylbewerber kümmern, mit ehrenamtlichen Helfern also, die ihnen Deutsch beibringen, mit Arbeitgebern, die ihnen Jobs verschaffen, oder mit Mitarbeitern von Sozialeinrichtungen, die ihnen Unterkunft und Beratung bieten, stößt man überall auf dieselbe Sorge. Viele von ihnen fürchten, dass eine künftige große Koalition die Integration der Flüchtlinge nicht fördern, sondern erschweren wird: Weil die Menschen, die in Massenlagern wie Manching und Bamberg wohnen, nicht arbeiten dürfen. Weil ihre Kinder nicht auf reguläre Schulen gehen. Weil es in der Umgebung kaum deutsche Nachbarn gibt, dafür aber jede Menge abgelehnte Asylbewerber.

Denn die Lager sind nicht nur Ankunfts-, sondern auch Rückkehrzentren. Das heißt: Asylbewerber mit guten Chancen auf einen Schutzstatus leben monate-, manchmal jahrelang Tür an Tür mit Aschiebekandidaten, die sich längst aufgegeben haben. „Integrationsfeindlich“ sei diese Art der Unterbringung, sagt Ruth Weinzierl, Asylexpertin der Diakonie, eines der großen Sozialträger, die in Deutschland Flüchtlingsheime betreiben und Asylbewerber beraten.«

Der Ansatz im Sondierungsergebnispapier aus dem Januar hat sich nun in dem Entwurf eines Koalitionsvertrags vom 7. Februar 2018 konkretisiert und zugleich wird das mit einer eigenen Worthülse versehen – AnKER -, die sich weitaus abstrakter und unverfänglicher anhört als das, worum es hier tatsächlich geht: um Lager.

Schauen wir dazu in den Entwurf eines Koalitionsvertrags vom 7. Februar 2018. Dort findet man unter der technisch daherkommenden Überschrift „Effizientere Verfahren“ die folgenden Ausführungen:

»Menschen, die in Deutschland Schutz suchen, brauchen Asylverfahren, die schnell, umfassend und rechtssicher bearbeitet werden. Deren Bearbeitung erfolgt künftig in zentralen Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen, in denen BAMF, BA, Jugendämter, Justiz, Ausländerbehörden und andere Hand in Hand arbeiten. In den AnKER-Einrichtungen sollen Ankunft, Entscheidung, kommunale Verteilung bzw. Rückführung (AnKER) stattfinden … Die umfassende Identitätsfeststellung findet in den AnKER-Einrichtungen statt … Nach der Altersfeststellung werden unbegleitete Minderjährige durch Jugendbehörden in Obhut genommen, Erwachsene verbleiben in den AnKER-Einrichtungen. Steht in Zweifel, ob es sich um Jugendliche oder um Erwachsene handelt, erfolgt die 
Altersfeststellung durch das zuständige Jugendamt unter Beteiligung des BAMF in den AnKER-Einrichtungen … Sowohl in den Aufnahmeeinrichtungen als auch in den AnKER-Einrichtungen soll die Aufenthaltszeit in der Regel 18 Monate nicht überschreiten … Wir streben an, nur diejenigen auf die Kommunen zu verteilen, bei denen eine positive Bleibeprognose besteht. Alle anderen sollen, wenn in angemessener Zeit möglich, aus diesen Einrichtungen in ihre Heimatländer zurückgeführt werden.«

Abgesehen von der verschleiernden Begrifflichkeit AnKER hat sich hier offensichtlich der (nicht nur) von der CSU vorangetriebene Ansatz einer Konzentration der Asylbewerber wie auch derjenigen, die abgeschoben werden sollen, durchgesetzt. Und man sollte diesen Ansatz nicht nur als eine (partei)politisch motivierte Symbolhandlung gegenüber den verunsicherten oder abweisenden Teilen in der Bevölkerung verstehen, sondern die Entwicklung in Richtung Lagerbildung folgt durchaus einer gewissen inneren Systemlogik. Denn wenn man die Asylbewerber dezentral verteilt und unterbringt und sie oftmals nach vielen Monaten einen ablehnenden Bescheid erhalten, dann ist es hoch wahrscheinlich, dass einige von ihnen sich der freiwilligen Rückkehr oder der Abschiebung entziehen und untertauchen, gerade in den Großstädten gibt es dafür auch Möglichkeiten.

Vor diesem Hintergrund ist es administrativ natürlich einfacher, die Menschen zu konzentrieren und dadurch eine andere Zugriffsmöglichkeit auf sie zu haben, wenn deren Asylverfahren negativ beschieden wird. Daraus folgt allerdings mit einer inneren Notwendigkeit, dass die „zentralen Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen“ immer weiter abgeschottet werden müssen, um gerade die, denen klar wird, dass sie keine Bleibeperspektiven haben, davon abzuhalten, unterzutauchen – und genau das werden auch viele Bürger erwarten. Insofern setzt sich eine innere „Konzentration der Konzentration“ in Gang.

Alles im Leben hat seinen Preis, den man auch bei diesem Ansatz in Rechnung stellen muss. Caterina Lobenstein hat in ihrem Artikel bereits auf einige Aspekte hingewiesen – die sich auch aus der Praxis ableiten, denn in Bayern gibt es ja bereits die Prototypen der AnKER-Einrichtungen wie die Massenlager in Manching und Bamberg: Viele der Menschen, die sich persönlich um Asylbewerber kümmern, haben große Sorgen, wenn der Ansatz wie geplant verallgemeinert wird: »Weil die Menschen, die in Massenlagern wie Manching und Bamberg wohnen, nicht arbeiten dürfen. Weil ihre Kinder nicht auf reguläre Schulen gehen. Weil es in der Umgebung kaum deutsche Nachbarn gibt, dafür aber jede Menge abgelehnte Asylbewerber.« Hinzu kommen weitere Negativposten: »Laut der Bamberger Polizei hat sich, seit Eröffnung des Lagers, die Kriminalitätsrate im näheren Umkreis deutlich erhöht. Darüber hinaus zeigt eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), wie schädlich eine Kasernierung von Asylbewerbern für deren Chancen ist, eine Arbeitsstelle zu finden.«

Die Sorgen der Praktiker speisen sich vor allem aus der Tatsache, dass die Lager nicht nur Ankunfts-, sondern auch Rückkehrzentren sind: »Asylbewerber mit guten Chancen auf einen Schutzstatus leben monate-, manchmal jahrelang Tür an Tür mit Aschiebekandidaten, die sich längst aufgegeben haben.« Und aus der Praxis wird berichtet:

»Polizisten, Pfarrer, Ehrenamtliche und Asylberater, die in den bayerischen Massenlagern in Bamberg und Manching arbeiten – jenen Zentren also, die der großen Koalition als Vorbild für ganz Deutschland dienen –, klagen seit Jahren über die dortigen Zustände. Laut dem bayerischen Flüchtlingsrat haben die Bewohner kaum Kontakt zu Einheimischen, zu Psychologen oder Rechtsberatern. Auf einen Berater kommen zurzeit mehrere Hundert Asylbewerber.«

Dieser Punkt legt den Finger auf eine Wunde, die immer größer werden muss, wenn man die Lagerbildung wirklich konsequent durchziehen wird: Die Einschränkung des Zugangs von außen in die innere Welt der Lager. Darüber wird aktuell gerade aus Bayern berichtet. Unter der Überschrift Bayern verschärft Maßnahmen gegen neu angekommene Flüchtlinge berichten Bernd Kastner und Inga Rahmsdorf: »Unabhängigen Rechtsberatern hat die Bezirksregierung von Oberbayern nun den Zutritt zu Erstaufnahmeeinrichtungen untersagt; dazu gehört das „Transitzentrum“ in Manching und Ingolstadt. Die Restriktionen sind bundespolitisch bedeutsam, gelten doch bayerische Aufnahme- und Abschiebezentren als Vorbild für die bundesweit vorgesehenen „Anker“-Zentren, wie die geplante große Koalition die Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen nennt. Menschenrechts- und Flüchtlingshilfeorganisationen werten das Zutrittsverbot als Rechtsbruch und weiteren Versuch, die Flüchtlinge in den Großunterkünften zu isolieren. Eine Klage gegen den Freistaat Bayern ist angekündigt. Ihr Ausgang dürfte bundesweit relevant sein, da Helfer immer wieder über Probleme beim Zugang zu Heimen berichten.«

Was aber sagt die Bezirksregierung zu ihrem Vorgehen? Sie argumentiert in einer ganz eigenen Logik, »dass sie in den Aufnahmezentren einen „geschützten Wohnbereich“ schaffen müsse, damit die Flüchtlinge „zur Ruhe kommen können“. Außerdem seien sicherheitsrechtliche Aspekte und der Brandschutz relevant.« Aber auch gewöhnlichen Besuchern, etwa Freunden, wird der Zutritt verwehrt.

Aber auch auf der bundespolitischen Ebene werden diese Entwicklungen im Kontext der zitierten Vereinbarungen im Entwurf eines Koalitionsvertrages vom 7. Februar 2018 kritisiert: »Nach den Worten der rechtspolitischen Sprecherin der Grünen im Bundestag, Katja Keul, zeige das Verbot in Bayern, wie problematisch „der Daueraufenthalt in sogenannten Aufnahme- und Abschiebeeinrichtungen rechtsstaatlich zu bewerten ist“. Zugang zu Rechtsberatung sei ein „elementares Grundrecht“ der Schutzsuchenden und müsse gerade im Asylverfahren gewährleistet werden«, berichtet Kim Björn Becker in seinem Artikel Grüne kritisieren neue Asylzentren.

Bernd Kastner kommentiert unter der Überschrift Versammelte Frustration: »Bayern bringt neu angekommene Flüchtlinge in zentralen Einrichtungen unter. Das Modell isoliert Schutzbedürftige anstatt ihnen zu helfen. Es taugt nicht als Vorbild für die anderen Länder.«
Er weist allerdings auch auf den sinnvollen Grundgedanken dieses Ansatzes hin: »In einem solchen Zentrum sollen die relevanten Behörden unter einem Dach arbeiten, Asyl-Bundesamt neben Ausländerbehörde und Arbeitsagentur. Flüchtlingen erspart das lange Irrwege durch die Stadt und es beschleunigt die Verfahren. So können sich die einen rasch auf ihr Leben in Deutschland einstellen. Und für die anderen ist ein schnelles Ende mit Schrecken oft besser als lange Unsicherheit. Soweit die Theorie.«

Aber die andere Seite der Medaille wird aus den bereits existierenden Lagern abgleitet: »In der Praxis aber drohen die geplanten Anker-Zentren für sehr viele Betroffene ein Schrecken ohne Ende zu werden. Das zeigen Erfahrungen in den Unterkünften im CSU-regierten Bayern, die als Vorbild dienen. Das fängt mit der Größe an: Sobald tausend oder mehr Menschen zusammenleben müssen, ist das kaum mehr zu managen. Die eingeschränkte Privatsphäre erhöht die Spannungen unter den Bewohnern; manche kommen auf dumme Gedanken …  Ein großer Teil muss ein, zwei Jahre dort ausharren, sei es, weil das Verfahren so lange dauert, sei es, weil die Abschiebung nicht funktioniert, woran nicht immer der Flüchtling schuld ist. Irgendwann empfinden selbst die Geduldigsten die Camp-Regeln – Gemeinschaftsverpflegung, Arbeitsverbot, Mehrbettzimmer, Zimmerkontrollen – als Schikane. So gedeiht noch mehr Frust.«

Und Folgeprobleme werden produziert, gerade für jene, die irgendwann doch Schutz zugesprochen bekommen und legal in Deutschland bleiben dürfen. »Nach vielen Monaten der Ausgrenzung in einem Anker-Zentrum werden es diese Schutzberechtigten sehr schwer haben, Halt zu finden in Deutschland. Dieser Halt, dieses Vertrauen aber sind Voraussetzung für Integration.« Dann aber gibt es wieder zahlreiche Gründe, sich über diese Probleme aufzuregen und es besteht die Gefahr, dass sich die Konzentrations- und Abschottungtendenzen weiter verstärken. Bis man vielleicht irgendwann einmal zu dem Ergebnis kommen wird, dass der „dänische Ansatz“, die Lager jenseits des Mittelmeers auszulagern, irgendwie richtig konsequent ist.

Positive Nachrichten über die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen. Wenn es denn so einfach wäre

Endlich mal gute Nachrichten aus einem Bereich, der höchst kontrovers diskutiert wird – die Integration von Menschen mit Fluchthintergrund, wie das offiziell so heißt. Allen ist klar, dass eine Integration in den Arbeitsmarkt eine wichtige, wenn nicht die zentrale Rolle für eine gelingende Integration spielt. Und zugleich waren die vergangenen Monate vor allem durch zunehmend resignative Berichte hinsichtlich der Beschäftigungsperspektiven für diese Menschen geprägt. Das klappt nicht – dieser Eindruck hat sich in den Köpfen vieler Beobachter festgesetzt (oder verstärkt). Und dann kommen solche Schlagzeilen: Aus Asylländern kommen zahlreiche Fachkräfte oder Flüchtlinge arbeiten als Fachkräfte, um nur zwei von vielen Beispiele zu zitieren. Also doch, wird der eine oder andere denken. Grundlage ist wie so oft bei solchen Meldungen eine „Studie“, in diesem Fall des an den aktuellen Rändern immer sehr umtriebigen arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln. Deren Botschaft wird dann so unter das Volk gebracht: »60 Prozent der Beschäftigten aus den wichtigsten Asylländern arbeiten in Jobs, die eine Qualifikation erfordern. Besonders unter Afghanen sind viele Fachkräfte.« Oder so: »In Deutschland haben laut einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft etwa 140.000 Geflüchtete aus den Hauptherkunftsländern einen sozialversicherungspflichtigen Job. Mehr als die Hälfte davon arbeitet als qualifizierte Fachkraft.«

Da hilft immer ein Blick in die Original-Quelle, in diesem Fall also in die von vielen Medien erwähnte „Studie“ des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) – „Studie“ deshalb in Anführungszeichen, weil das IW selbst nicht von einer solchen spricht, sondern eine Auswertung der amtlichen Statistik seitens der BA vorgenommen und diese als „Kurzbericht“ veröffentlicht hat:

Svenja Jambo / Christoph Metzler / Sarah Pierenkemper / Dirk Werner (2017): Mehr als nur Hilfsarbeiter. IW-Kurzberichte 92/2017, Köln: Institut der deutschen Wirtschaft, Dezember 2017

Die Kurzfassung geht so: »Aktuell sind etwa 140.000 Menschen aus den acht Hauptasylherkunftsländern in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Drei Viertel von ihnen arbeiten in kleinen und mittleren Unternehmen. Knapp 60 Prozent sind als qualifizierte Fachkräfte beschäftigt, 40 Prozent in Helfertätigkeiten. Insgesamt zeigen sich erste Beschäftigungserfolge.«

Das wird eine Menge Leute überraschen – ist die bisherige Diskussion doch vor allem dadurch geprägt, dass man den Flüchtlingen gerade aus den außereuropäischen Fluchtländern neben den zwangsläufig vorhandenen Sprachproblemen immer wieder fehlende berufliche Qualifikationen und sogar oftmals gar keine oder nur eine rudimentäre Schulausbildung zugeschrieben hat.

Nicht nur vor diesem Hintergrund ist es hilfreich, sich die präsentierten Zahlen einmal genauer anzuschauen (vor allem, wenn mit Anteilswerten gearbeitet wird) und außerdem etwas zu tun, was man von Wissenschaftlern unbedingt und von Medien eigentlich auch erwarten darf – eine Einordnung der Zahlen in das gesamte Zahlenwerk, damit man beurteilen kann, ob das nun viele oder wenige sind.

Eine kritische Auseinandersetzung mit den Ergebnissen der IW-Auswertung hat Florian Diekmann auf Spiegel Online vorgelegt: Beschäftigte aus Asylländern: Was hinter der hohen Fachkraftquote steckt. Er beginnt seine Analyse so: »60 Prozent der Beschäftigten aus Asylländern arbeiten in Deutschland als Fachkraft: Das stimmt zwar – sagt aber etwas anderes aus, als es zunächst den Anschein hat.« Der erste Teil stimmt zwar auch nicht ganz, wie wir gleich sehen werden, aber schauen wir uns seine detaillierte Argumentation genauer an – denn er leistet u.a. genau das, was soeben hier eingefordert wurde, also eine Einordnung der Zahlen in den Gesamtkontext (siehe dazu vor allem den Punkt 3):


1. Es geht um „Menschen aus wichtigen Asylländern“, nicht um Flüchtlinge: »Das IW Köln nutzt die offiziellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA). Die erfasst zwar seit kurzem auch den Aufenthaltsstatus, also etwa auch die Information darüber, ob jemand als Schutzsuchender nach Deutschland gekommen ist. Aber eben erst seit kurzem, bis dahin erfasste die BA lediglich die Staatsangehörigkeit – was gesicherte Aussagen über die Integration von Flüchtlingen auf dem Arbeitsmarkt schwierig macht. Auch die Detaildaten zur Beschäftigung, wie sie das IW Köln nutzt, liegen nur nach Staatsangehörigkeit aufgeschlüsselt vor. Die aktuellen Angaben beziehen sich also nicht ausschließlich auf Flüchtlinge. Sondern auf Menschen, die die Staatsangehörigkeit von acht Ländern besitzen, aus denen auch viele der kürzlich angekommenen Flüchtlinge kommen – konkret: Iran, Irak, Syrien, Eritrea, Somalia, Afghanistan, Nigeria und Pakistan. Das trifft nun aber auch auf viele Menschen zu, die schon sehr lange in Deutschland leben und aus ganz anderen Gründen gekommen sind … Bereits im Januar 2010 hatten rund 52.000 Menschen aus diesen acht Ländern eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Die meisten von ihnen dürften nach wie vor in Deutschland arbeiten – und zählen somit zu den 140.000 Personen, auf die sich die Fachkraft-Quote bezieht.«


2. Die Zahlen sind inzwischen überholt: »Das IW Köln bezieht sich zwar auf die aktuellsten Zahlen der BA – die geben aber den Stand von Ende März 2017 wieder und sind bereits seit Oktober frei zugänglich … Von März bis Juni hat sich aber eine Menge getan, so viel ist jetzt schon klar: Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus den acht Ländern ist in diesem Zeitraum von 140.000 auf rund 157.000 gestiegen. Im September waren es sogar schon rund 195.000.«


3. Die Zahlen beziehen sich nur auf einen kleinen Teil der betroffenen Personen: »Zwar haben 2017 bemerkenswert viele Menschen aus den acht Asylländern Arbeit gefunden – die große Mehrheit aber ist noch nicht auf dem ersten Arbeitsmarkt angekommen. Im November galten rund 507.000 aus diesem Personenkreis als arbeitssuchend. 185.000 davon waren offiziell arbeitslos, die übrigen absolvieren derzeit überwiegend Integrations- und Sprachkurse. Der in der IW-Publikation zitierte Anteil der Fachkräfte bezieht sich aber nur auf die rund 140.000 Personen, die Ende März einen Arbeitsplatz hatten. Der Anteil der Fachkräfte an allen Personen im erwerbsfähigen Alter aus diesen Ländern wäre also wesentlich niedriger. Und auch der relativ hohe Anteil an Fachkräften unter denen, die bislang Arbeit gefunden haben, ist wenig überraschend: Erstens zählen eben auch Menschen dazu, die schon lange in Deutschland leben. Zweitens liegt es auf der Hand, dass auch unter denen, die tatsächlich kürzlich als Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sind, die gut Qualifizierten schneller einen Arbeitsplatz finden.«

Das alles sind wichtige Hinweise – warum aber ist auch die Aussage am Anfang des Artikels von Florian Diekmann (»60 Prozent der Beschäftigten aus Asylländern arbeiten in Deutschland als Fachkraft: Das stimmt zwar«) so nicht richtig? Dazu muss man sich diese kritische Aufarbeitung der Zahlen der BA anschauen, die Paul M. Schröder in der von ihm gewohnten Tiefe veröffentlicht hat:

Paul M. Schröder (2017): Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte aus nichteuropäischen „Asylherkunftsländern“: Medien verbreiten zum Jahresende 2017 falsche Informationen des Institut der deutschen Wirtschaft, Bremen: Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe, 29.12.2017


In dieser Veröffentlichung findet man die nebenstehende Tabelle mit einer Aufschlüsselung der Zahlen der Beschäftigten. Schröder weist darauf hin, dass die vom IW berichteten „Knapp 60 Prozent sind als qualifizierte Fachkräfte beschäftigt, 40 Prozent in Helfertätigkeiten“ wurden für die 140.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten offensichtlich so berechnet, dass im Zähler die 14.457 sozialversicherungspflichtigen Auszubildenden als „Fachkräfte“ hinzugerechnet wurden. Wenn man die Azubis richtigerweise ausklammert, dann stellen sich die Daten schon anders dar: Betrachtet man lediglich die 125.010 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne Auszubildende, dann ergibt sich eine Fachkraftquote von zusammen 52,2 Prozent.

Und Schröder wirft auch einen genaueren Blick auf die Entwicklung in den Monaten von März 2016 bis März 2017, auf die auch im IW-Bericht hingewiesen wird:

»Betrachtet man den vom IW auch berichteten Anstieg der Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten insgesamt um etwa 47.000 (46.612) von März 2016 bis März 2017, dann zeigt sich: Von diesem Anstieg entfielen rechnerisch 7.837 auf die sozialversicherungspflichtigen Auszubildenden und 21.814 auf „Helfer“. Lediglich 16.907 des Anstiegs entfiel auf die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten „Fachkräfte“, „Spezialisten“ und „Experten“.«

Und ein weiterer Kritikpunkt an den Berechnungsversuchen des IW präsentiert uns Paul M. Schröder:

»Und zum Schluss noch ein weiterer unglaublicher Fehler im IW-Kurzbericht. Im IW-Kurzbericht heißt es zum Anstieg der Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten von März 2016 bis März 2017: „Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Beschäftigten aus den acht Asylherkunftsländern um knapp 47.000 Personen und damit deutlich gestiegen. Allerdings entfiel ein gutes Drittel des Anstiegs auf geringfügig Beschäftigte, von denen Ende März 2017 rund 50.000 der insgesamt 140.000 Beschäftigten zu verzeichnen waren.“ Dies ist vollkommen falsch. Die von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit genannten 50.000 ausschließlich geringfügig Beschäftigten aus den acht „Asylherkunftsländern“ (50.357 im März 2017, 15.959 mehr als im März 2016) sind nicht Teil der 140.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, und deren Anstieg um 15.959 auch nicht Teil des Anstiegs um 47.000.«

Ja, es ist schon ein Kreuz mit den Zahlen. Zum Abschluss sei hier auf die Abbildung am Anfang dieses Beitrags verwiesen – vor allem auf die zweite Grafik mit der Entwicklung der Zahl der „Erwerbsfähigen Leistungsberechtigten“ (ELB) im Hartz IV-System. Hier weist die BA für August 2017 insgesamt 634.000 Menschen aus den nichteuropäischen Asylherkunftsländern aus – davon geschätzt 584.000 Menschen mit Fluchthintergrund, die im Mittelpunkt der aktuellen Diskussion stehen. Und man kann auch erkennen, dass die offizielle Zahl der Arbeitslosen diese Personengruppe betreffend weitaus geringer ist: 191.000/175.000. Das hört sich doch ganz anders an als die 634.000 Menschen aus diesen Ländern, die bereits im Hartz IV-Bezug sind.

Flüchtlinge – gibt’s die noch? Von öffentlicher Nicht-Wahrnehmung und anderen Zahlen über Auslagerung und Privatisierung bis hin zu einem „Staatsversagen“, das man vor Ort ausbaden muss

Wenn man als unbedarfter Beobachter die deutsche Medienlandschaft verfolgt, dann könnte man den Eindruck bekommen, im Jahr 2017 ist zumindest das Thema neue Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen, erledigt. Dem ist nicht so, wie man den trockenen Zahlen entnehmen kann. Die monatlich herausgegebene Asylantragsstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verdeutlicht die Entwicklung seit dem Januar 2016. Nun kann man an dieser Stelle einwenden, dass das insofern verzerrt ist, weil hier die Monatswerte für die gestellten und als solche auch registrierten Asylanträge ausgewiesen werden. Dennoch kann man von dem folgenden Befund ausgehen: Monat für Monat kommen im Schnitt mindestens 15.000 Menschen neu zu uns. Man rechne diese – deutlich geringere Zahl als noch im Jahr 2016, geschweige denn 2015 – auf zwölf Monate hoch, dann wissen wir, dass auch in diesem Jahr (mindestens) 180.000 Menschen hier Asyl suchen werden. Das IAB schreibt dazu im Zuwanderungsmonitor November 2017:

»Im Oktober 2017 wurden etwa 15.000 Flüchtlinge neu erfasst. Nach Angaben derAsylgesuch-Statistik des BAMF wurden im Oktober 2017 etwa 15.000 neu zugezogene Flüchtlinge gezählt. Damit bleibt der Zuzug Geflüchteter auf dem Niveau des Vorjahreszeitraums. Seit April 2016 bewegt sich die Zahl der monatlich erfassten Geflüchteten etwa auf dem Niveau von 15.000 Personen.«

Die erwähnte Asylgesuch-Statistik ist eine neue Datenquelle: Seit Januar 2017 können erstmalig genaue Angaben zum monatlichen Zugang von Asylsuchenden gemacht werden. Hierfür steht dem BAMF nunmehr eine auf Personendaten basierende und der Antragserfassung zeitlich vorgelagerte Asylgesuch-Statistik zur Verfügung, die jetzt zur Darstellung des Zugangs von Asylsuchenden anstelle der bisherigen EASY-Statistik herangezogen wird.«

Außerdem kann man hinsichtlich der Frage, woher diese Menschen kommen, dem Zuwanderungsmonitor entnehmen: »Im Oktober 2017 kamen 59,4 Prozent der Flüchtlinge, die in der Asylgesuch-Statistik erfasst wurden, aus Ländern, die von Kriegen, Bürgerkriegen oder
starker politischer Verfolgung betroffen sind, alleine 21,8 Prozent aus Syrien. Allerdings ist dies ein deutlicher Rückgang gegenüber den ersten drei Monaten des Jahres 2016, als noch gut 85 Prozent aus diesen Ländern kamen (und rund 40% aus Syrien).«

Vor diesem Hintergrund erscheinen dann mit großer Energie ausgefochtene Kämpfe um die sich irgendwie verselbständigte „Obergrenze“ von 200.000 pro Jahr, wie man sie bei den gescheiterten Sondierungsgesprächen für eine „Jamaika“-Koalition erleben musste, irgendwie symbolisch. Aber dahinter steht natürlich eine ganz grundsätzliche und eben nicht verschwundene Frage, nämlich die nach dem Umgang mit den auch in Zukunft zu erwartenden Migranten, für deren Fluchtmotive es viele Ursachen – und die dann oft auch nicht trennscharf zu unterscheiden – gibt.

Das sollte Anlass genug sein, einmal von oben und auch von unten auf die damit verbundenen Probleme zu schauen. Beginnen wir mit der „Vogelperspektive“, gleichsam einem internationalen Blick auf den Umgang mit den Flüchtlingsbewegungen.

Vor kurzem fand ein Gipfeltreffen zwischen der EU und der Afrikanischen Union statt. Das stand unter dem Eindruck solcher im Jahr 2017 unglaublich klingender Berichte: Wie auf Märkten in Libyen Sklaven versteigert werden, so ist einer der vielen Artikel überschrieben:

»In Libyen werden Migranten verkauft wie Vieh. Das kritisieren Hilfsorganisationen seit längerem. Ein Bericht zeigt den Handel im Video. „900, 1000, 1100“: Die Interessenten auf dem Handy-Video überbieten sich gegenseitig, als würde es um Tiere gehen. „Große starke Jungs für die Arbeit auf der Farm“, wirbt der Auktionator. Am Ende werden die zwei Männer für 1200 Libysche Dinar – gerade einmal knapp 750 Euro – ihrem neuen Besitzer übergeben.«

Wer sich im Original überzeugen möchte, dass das keine Fake News sind, wird hier auch mit Video-Material bei CNN fündig: People for sale. Where lives are auctioned for $400. Die Reporter von CNN beobachteten mehrere Auktionen, bei denen mehrere Dutzend Männer in wenigen Minuten „unter den Hammer“ gingen. Viele der Männer stammten aus Nigeria, Niger, Ghana und anderen afrikanischen Ländern, aus denen viele Flüchtlinge kommen.

Übrigens ist das alles jetzt nicht vom Himmel der Ahnungslosigkeit gefallen. Bereits Ende Januar 2017 konnte und mussten man solche Berichte zur Kenntnis nehmen: Flüchtlinge in Libyen: Auswärtiges Amt kritisiert „KZ-ähnliche Verhältnisse“: »Angesichts eines möglichen Migrationspakts mit Libyen hat das Auswärtige Amt die Lage in den Flüchtlingslagern des Landes ungewöhnlich scharf kritisiert … Wörtlich heißt es demnach: „Authentische Handy-Fotos und -videos belegen die KZ-ähnlichen Verhältnisse in den sogenannten Privatgefängnissen.“ In solchen „Privatgefängnissen“ würden Schlepper ausreisewillige Migranten häufig gefangen halten.„Exekutionen nicht zahlungsfähiger Migranten, Folter, Vergewaltigungen, Erpressungen sowie Aussetzungen in der Wüste sind dort an der Tagesordnung“, heißt es in dem Bericht. „Augenzeugen sprachen von exakt fünf Erschießungen wöchentlich in einem Gefängnis – mit Ankündigung und jeweils freitags, um Raum für Neuankömmlinge zu schaffen, d.h. den menschlichen ,Durchsatz’ und damit den Profit der Betreiber zu erhöhen“, (…).«

Und im April warnte die Internationale Organisation für Migration (IOM) vor einem modernen Sklavenhandel in Libyen (vgl. dazu IOM Learns of ‚Slave Market‘ Conditions Endangering Migrants in North Africa). Die Migranten seien „konfrontiert mit systematischer Mangelernährung, sexuellem Missbrauch bis hin zum Mord“. Dem IOM zufolge werden Frauen in die Prostitution gezwungen und vergewaltigt. Diese Einschätzung stützte die Organisation auf Zeugenberichte. Laut CNN verschärft sich die Lage weiter, seitdem die libysche Küstenwache weniger Boote in Richtung Europa passieren lässt.

Und wie hat man auf dem EU-Afrika-Gipfel auf diese unerträglichen Berichte reagiert? Dazu Robin Alexander in seinem Artikel Merkels spontaner Flüchtlings-Deal für Libyen:

»Unter Federführung von Angela Merkel und dem französischen Präsidenten Emmanuel Macron macht Europa einen neuen Flüchtlings-Deal. Der Partner ist noch heikler als die Türkei des Recep Tayyip Erdogan, mit der die EU im März 2016 ihre umstrittenes Flüchtlingsabkommen machte. Diesmal geht es um ein Land, in dem nicht nur ein Autokrat herrscht, sondern sogar Bürgerkrieg: um Libyen … freie Fahrt für die Migranten übers Mittelmeer nach Italien ist nicht im deutschen Interesse, denn viele von ihnen würden sich sicher nach Deutschland durchschlagen. Keine Gewalt, kein Durchwinken – Merkel braucht einen dritten Weg.

Der Plan … sieht so aus: Die Regierung in Libyen gewährt internationalen Organisationen Zugang zu allen Lagern – zurzeit ist das nicht möglich. Dort sollen Mitarbeiter des UN-Flüchtlingswerks und der Internationalen Organisation für Migration (IOM) durch Befragung und Prüfung feststellen, wer ein politischer Flüchtling ist und wer aus wirtschaftlichen Gründen seine Heimat verlassen hat.

Die zweite Gruppe, die nach der Einschätzung von Experten 80 Prozent aller Migranten in Libyen umfasst, soll in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden. Hier wollen Afrikaner und Europäer zusammenwirken: Die Afrikaner wollen Personaldokumente und Transitpapiere wesentlich schneller als heute zur Verfügung stellen und Flugzeuge chartern, um die Migranten in ihre Heimat zu bringen. Die EU stattet sie mit Rückkehrhilfen aus, also bescheidenen Finanzmitteln.

Die Insassen libyscher Lager, die jedoch tatsächlich Flüchtlinge im Sinne europäischer Asylgesetzgebung oder der Genfer Flüchtlingskonvention sind, werden nicht in ihre Heimat gebracht, sondern aus Libyen ausgeflogen – zunächst in die Nachbarländer Tschad oder Niger. Von dort sollen sie in einem Ansiedlungs-Verfahren in europäische oder außereuropäische Länder gebracht werden, die bereit sind, sie aufzunehmen … Ähnlich wie das Abkommen mit der Türkei verspricht auch der neue Libyen-Plan legale Wege nach Europa: Wenn die Absprachen funktionieren, sollen „Kontingente“ aus afrikanischen Staaten in Europa aufgenommen werden. Allerdings nicht auf Dauer: Gedacht ist an „zirkuläre Mobilität“, also etwa die Ausbildung und Finanzierung von Studenten, die später in ihre Heimatländer zurückkehren.«

Man muss sich zum jetzigen Zeitpunkt darüber bewusst sein – das ist alles erst einmal nur eine Absichtserklärung, deren Umsetzung mit vielen Fragezeichen versehen werden muss. So muss einer ins Boot geholt werden, der gar nicht am EU-Afrika-Gipfel an der Elfenbeinküste teilnahm, weil er offiziell keinen Staat regiert: General Chalifa Haftar, der weite Teile Libyens kontrolliert. Aber dort sind viele Flüchtlinge interniert. Der Milizenführer soll nun dazu gebracht werden, internationalen Beobachtern Zugang zu diesen Lagern zu ermöglichen. Man wird sehen.

In diesem Kontext lohnt der Blick auf eine neue Studie:

Lydie Arbogast et al. (2017): Die Internierung von Migrant*innen in der EU: Ein florierendes Geschäft, Brüssel: Rosa-Luxemburg-Stiftung, Büro Brüssel, 2017

Dazu kann man dem Vorwort von Martin Schirdewan und Florian Horn die folgende Beschreibung der Studie entnehmen:

»Was kostet ein Flüchtling pro Tag? Diese Frage rückt in den Vordergrund, wenn die Ausrichtung der Flüchtlingspolitik durch Kosten-Nutzen-Rechnungen und nicht durch humane Handlungsweisen bestimmt ist. Anwendung findet dieser Politikansatz in vielen Bereichen der Daseinsvorsorge – Bildung, Verkehr, Strom, Wasser. Um jede Dienstleistung so günstig wie möglich anzubieten, wird stets das gleiche Konzept angewendet: Privatisierung, denn nur der private Wettbewerb bringe die besten Preise. Aber bekanntlich zählt im Kapitalismus für Unternehmen der Profit. Um mit scheinbar günstigen Preisen ausreichende Profite zu erzielen,wird daher oft an anderer Stelle gespart. In der Flüchtlingspolitik werden so Menschenrechte und Fürsorgeprinzip zugunsten der Profitziele von Unternehmen vernachlässigt.

Die Unterbringung beziehungsweise Internierung von Asylsuchenden ist in den zurückliegenden Jahren zu einem «florierenden Geschäft» geworden, an dem auch transnationale Konzerne mitverdienen, während die sozialen Kosten dieses «Geschäftsmodells» vergemeinschaftet werden. Zuallererst auf dem Rücken der betroffenen Schutzsuchenden, die sich häufig Mangelversorgung, Rechts- und Freiheitsentzug sowie Gewalt ausgesetzt sehen. Aber auch auf dem Rücken der Beschäftigten der Dienstleitungsunternehmen werden Aufgaben wie Sicherheit, Verpflegung und Verwaltung von Flüchtlingsunterkünften ausgelagert.

Diese Studie schildert zum Teil schockierende Beispiele des Geschäfts mit Flüchtlingen in Europa und der Folgen des Profitdrucks. Beispiele aus Großbritannien, wo die Privatisierung des Asylsystems stark ausgeprägt ist und an die Gefängnisindustrie der Vereinigten Staaten erinnert; aus Italien, welches ein Public-Private-Partnership (PPP) Modell anwendet und wo die Verstrickung der Mafia in das Geschäft mit den Flüchtlingen aufgedeckt wurde; oder aus Frankreich, wo eine Baufirma undokumentierte Migranten zum Bau einer Abschiebeeinrichtung anheuerte, in der dieselben Migranten später bis zu ihrer Abschiebung interniert wurden, beleuchten die aktuellen Fehlentwicklungen.Darüber hinaus illustriert der Bericht auch die politischen Konsequenzen, die die Privatisierung der Flüchtlingsversorgung nach sich zieht.

Nichtregierungsorganisationen (NROs) werden teilweise kooptiert, die verantwortlichen staatlichen Behörden stehlen sich aus ihrer Verantwortung für ihre eigene Politik, und NROs vernachlässigen im Wettbewerb um Aufträge ihre eigenen Ansprüche.

Die Studie beschreibt ausführlich den Trend zur Auslagerung und Privatisierung in den Einrichtungen zur Unterbringung und Internierung von Flüchtlingen in Europa und deren Konsequenzen für die Flüchtlinge selbst, aber auch für Politik und für die Gesellschaft, in der wir leben. Nicht zuletzt dient sie als Warnung dafür, dass wenn große transnationale Unternehmen das Geschäft mit der Sicherheit lange genug bestimmen, ein Politikwechsel kaum möglich sein wird und die Konsequenzen uns alle betreffen.«

Das sollte mehr als nachdenklich stimmen. Aber ebenso muss man sich auch auf eine ganz andere Ebene begeben und akzeptieren, dass in den Aufnahmeländern und dort vor Ort unbestreitbar zu Konflikten kommt, die das Potenzial haben, die ganze Flüchtlingsthematik (noch mehr) auf eine schiefe Ebene zu setzen. Und eine kritische Auseinandersetzung ist auch und gerade dann notwendig, wenn das Thema instrumentalisiert wird von Kreisen, die daraus ihr politisches Süppchen kochen wollen. Denen steht dann aber immer auch ein Lager gegenüber, die negative Entwicklungen am liebsten ausblenden wollen, weil man die Instrumentalisierung durch „die anderen“ fürchtet, was aber nichts am Problem ändert.

Hierzu ein Beispiel aus Mannheim: Minderjährige Straftäter – Mannheimer OB sieht „Staatsversagen“, so ist ein Artikel überschrieben, der über ein Problem berichtet, das man auch in vielen anderen Städten kennt:

»Der Mannheimer Oberbürgermeister Peter Kurz (SPD) hat das Innenministerium wegen wiederholter Straftaten von Flüchtlingen aus Nordafrika zum Handeln aufgefordert. Die Bevölkerung nehme es als „Staatsversagen“ wahr, wenn die meist strafunmündigen Täter – deren Identität zudem oft unklar sei – nicht zur Rechenschaft gezogen werden könnten, schrieb er in einem Brief an Ressortchef Thomas Strobl (CDU). „Das Grundvertrauen, dass der Staat seine Bürger schützen kann, ist nicht mehr vorhanden“, betonte Kurz. Seit Beginn der ersten Einreisewelle nach Mannheim 2015 falle eine kleine Gruppe zumeist aus Marokko durch eine „bislang nicht gekannte hohe kriminelle Energie“ auf. Kurz nennt in seinem Schreiben Straßenkriminalität, aber auch Sachbeschädigung und körperliche Angriffe in Einrichtungen. „Bei dieser Personengruppe besteht keinerlei Mitwirkungsbereitschaft oder Interesse an Integration“, unterstrich der Rathauschef. In seinem Brief fordert er Strobl auf, „kurzfristig Voraussetzungen zu schaffen, um eine geschlossene Unterbringung für die beschriebene Klientel realisieren zu können“.«

Allerdings sollte man auch berücksichtigen, um welche Größenordnungen es hier geht – die aber die ganze Gruppe in eine Art Kollektivhaft zu bringen droht: Der Oberbürgermeister spricht von etwa 15 von derzeit insgesamt rund 230 unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMA) in Mannheim, mit denen man intensive Probleme habe. Die Behörden fürchten ein Abrutschen der oft aus Marokko stammenden Jugendlichen ganz ins kriminelle Milieu. Sie waren auf der Flucht von ihrer Familie getrennt oder von ihren Eltern allein auf die Reise nach Deutschland geschickt worden.

Eine an sich einfache, zugleich aber auch komplexe Angelegenheit. Das angesprochene „Staatsversagen“ manifestiert sich aus Sicht der Mehrheit der Bevölkerung darin, dass man offensichtlich nicht in der Lage ist, bei denjenigen, die einem hier auf der Nase herumtanzen, entsprechende Konsequenzen zu ziehen. Ein harter Umgang mit Intensivtätern ist nicht nur psychologisch mit Blick auf irgendwelche Stimmungen in der Bevölkerung, sondern auch sachlich geboten. Und natürlich ist es auch so, dass man sich in die eigene Tasche lügen würde, wenn man nicht zur Kenntnis nimmt, dass es flächendeckend erhebliche Probleme vor allem und immer wieder mit jungen Männern aus Nordafrika gibt.

Zugleich aber bekommen wir jetzt auf einer allgemeineren Ebene die Folgen eines anderen – flächendeckenden – Versagens zu spüren. Bereits Ende 2015, auf dem Höhepunkt der massiven Zuwanderung von Flüchtlingen, wurde auch hier immer wieder darauf hingewiesen, wie wichtig es sein wird, arbeitsmarktpolitisch eine enge und kontinuierliche Betreuung zu organisieren, damit die Menschen, vor allem die jüngeren Flüchtlinge, nicht in einen malignen Zustand des Nichts-Tun eingemauert werden. Genau das aber ist in vielen Kommunen, wo die Menschen leben, leider zu beobachten – auch und vor allem, weil es Bund und Bundesländer nicht wirklich geschafft haben, einen umfangreichen nationalen Aktionsplan mit den entsprechenden Mitteln aufzustellen und konsequent umzusetzen.

Und was mit jungen Menschen passiert oder passieren kann, die seit zwei oder drei Jahren hier sind und keiner Beschäftigung nachgehen (können/dürfen/müssen), das kann sich jeder mal dadurch vorzustellen versuchen, dass man selbst davon betroffen wäre. Wer von uns würde dann nicht auch möglicherweise …