Die Minijobs mal wieder. Von neu erforschten alten „Defiziten“ bis hin zu unlösbaren strukturellen Problemen eines besonderen Beschäftigungsformats

Ende Juni 2015 wurden 6.732.108 gewerbliche Minijobber gezählt (und damit 190.102 weniger als im Juni 2014). Hinzu kommen 295.381 Minijobber in Privathaushalten (das waren 15.483 mehr als im Jahr zuvor). Wenn wir über „geringfügige Beschäftigung“ sprechen, dann betrifft dies also mehrere Millionen Menschen, die in diesem Beschäftigungsformat entweder ausschließlich oder aber neben einer anderen, „normalen“ Beschäftigung unterwegs sind. Entsprechend bunt ist die Zusammensetzung der Minijobber-Schar.

Über die Minijobs (oft auch als „450-Euro-Jobs“ bezeichnet) gab und gibt es immer wieder kritische Debatten. Derzeit taucht der in den Zahlen erkennbare leichte Rückgang der gewerblichen Minijobber vor allem als Argument der Gegner des zum Jahresanfang scharf gestellten gesetzlichen Mindestlohns auf – sie sehen hier einen „Beleg“ für die angeblich beschäftigungszerstörende Wirkung der allgemeinen Lohnuntergrenze von 8,50 Euro pro Stunde. Das kann und muss man allerdings wenn nicht anders, so wenigstens deutlich differenzierter sehen (vgl. hierzu beispielsweise den Blog-Beitrag Der Mindestlohn läuft, bestimmte Arbeitnehmer dürfen sich monetär freuen und die Zahlen sprechen für sich vom 21. August 2015). Daneben gibt es seit langem eine fundamentale Infragestellung dieses eigenartigen Beschäftigungsformats, vor allem mit Blick auf die mit ihm einhergehenden Verzerrungseffekte in bestimmten „minijoblastigen“ Branchen und mit einem besonders kritischen Blick auf deren Bedeutung für die Erwerbsbiografie von Frauen, die überdurchschnittlich Minijobs ausüben und dies oftmals als ausschließlich geringfügig Beschäftigte.
Und immer wieder wird deutliche Kritik an der faktischen Ausgestaltung vieler Minijobs geübt, vor allem hinsichtlich der Nicht-Beachtung von auch für Minijobs vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen.  Dabei geht es um en Vorwurf, dass gerade Minijobbern oftmals ihnen zustehende Rechte aus dem Arbeitsverhältnis vorenthalten werden. Für diese Kritiklinie liefert eine neue Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit scheinbar neues (tatsächlich aber altes) Futter.

»Bei Minijobbern kommt es anders als bei anderen Beschäftigten häufiger vor, dass sie keinen bezahlten Urlaub oder keine Lohnfortzahlung bei Krankheit erhalten. Zugleich sind sie weniger gut über ihre Arbeitnehmerrechte informiert als andere Beschäftigte. Das zeigt eine Befragung von 7.500 Beschäftigten und 1.100 Betrieben durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)«, kann man der Pressemitteilung Bezahlter Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: In der Praxis besteht Nachholbedarf bei Minijobbern des Instituts entnehmen. Etwas genauer zu den Ergebnissen der Studie:

»Rund 35 Prozent der Minijobber berichten, keinen bezahlten Urlaub zu erhalten, ohne dass ein rechtlich zulässiger Grund dafür vorliegt. Von den Betrieben sagen etwa 15 Prozent ohne Angabe eines rechtlichen Grundes, dass ihre Minijobber keinen bezahlten Urlaub bekommen. Bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall liegen die Anteile bei rund 46 bzw. rund 21 Prozent … Etwa zwei Drittel der Minijobber wissen über ihren Anspruch auf bezahlten Urlaub oder auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall Bescheid, bei den übrigen Beschäftigten sind es dagegen rund 95 Prozent … „Beschäftigte in Betrieben mit Betriebsrat oder Tarifvertrag sind vergleichsweise gut über ihre Rechte informiert“, stellen die IAB-Forscher fest … Die Studie zeigt aber auch: Rund 50 Prozent der Betriebe, die angeben, ihren Minijobbern keinen bezahlten Urlaub zu gewähren, haben Kenntnis von der tatsächlichen Rechtslage. Bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall fielen die Ergebnisse ähnlich aus.«

Die Studie im Original kann man hier als PDF-Datei abrufen:

Stegmaier, Jens et al. (2015): Bezahlter Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: In der Praxis besteht Nachholbedarf bei Minijobbern. IAB-Kurzbericht, 18/2015, Nürnberg.

Man sollte aber wissen: Die Studie bezieht sich auf die Situation in Betrieben mit mindestens elf Beschäftigten, das bedeutet, dass die Situation in den Kleinstbetrieben gar nicht abgebildet wird. Gerade für diesen Abschnitt dies Arbeitsmarktes muss man aber plausibel davon ausgehen, dass es erhebliche Diskrepanzen zwischen der Rechtslage und der tatsächlichen Umsetzung bei Minijobs geben wird.

Interessant ist auch die Wahrnehmung seitens des Bundesarbeitsministeriums (BMAS), das in seiner Pressemitteilung Rechten von Minijobbern Geltung verschaffen diagnostiziert: „IAB-Studie zeigt Defizite“. Das nun ist sehr höflich formuliert für die teilweise erheblichen Rechtsverstöße im Bereich der Beschäftigung der Minijobber, die in der Studie (erneut) offengelegt werden.

Doch natürlich präsentiert das BMAS auch gleich eine „Lösung“ für die Probleme, in der bekannten Form einer Delegation dieser Aufgabe an eine zuständige Stelle:

»Die Ergebnisse der IAB-Studie über das Wissen um die grundlegenden Arbeitnehmerrechte und ihre tatsächliche Durchsetzung zeigen, dass sich die Information und Beratung durch die Minijob-Zentrale noch stärker der Aufklärung und Sensibilisierung beider Seiten – Beschäftigter wie Arbeitgeber – im Bereich der Arbeitnehmerrechte widmen muss. „Minijobber haben dieselben Arbeitnehmerrechte wie alle Beschäftigten“ – auch diese Botschaft wird nun im Zentrum des Services der Minijob-Zentrale stehen.«

Die soll es also richten. Aber unabhängig von der bislang schon guten und bemühten Aufklärungsarbeit der Minijob-Zentrale ergeben sich an dieser Stelle zwei grundsätzliche Befunde.

Zum einen sind, wie bereits angedeutet, die aktuell präsentierten Befunde über „Defizite“ bei den Minijobs nicht neu, sondern sie wurden in einigen Untersuchungen vorher bereits identifiziert und reklamiert – dort dann aber oftmals verbunden mit einem sozialpolitisch besonders relevanten erweiterten Blick auf die Effekte der geringfügigen Beschäftigung, vor allem hinsichtlich der Frauen und den Auswirkungen auf deren Erwerbsbiografien, die in einem sozialen Sicherungssystem, das im Wesentlichen immer noch auf (möglichst ununterbrochener, vollzeitiger und durchschnittlich vergüteter) Erwerbsarbeit basiert, von zentraler Bedeutung sind, denn die Alternative bei Nicht-Erfüllung der Leistungsvorausstzung sind aus der Ehe abgeleitete Sicherungsansprüche und/oder der Verweis auf die bedürftigkeitsabhängige Grundsicherung.

Erwähnenswert an dieser Stelle ist die hinsichtlich dieser Fragen sehr klare Analyse von Carsten Wippermann: Frauen im Minijob – Motive und (Fehl-)Anreize für die Aufnahme geringfügiger Beschäftigung im Lebenslauf, herausgegeben und veröffentlicht vom Bundesfamilienministerium im Jahr 2013. Seiner Zusammenfassung der zentralen Befunde der Studie kann man beispielsweise entnehmen (vgl. Wippermann 2013: 16 ff.):

»Während für Männer ihr Minijob (weil Minijob-on-top) weitgehend risikofrei ist, ist für verheiratete Frauen ihr Minijob (meist als Minijob pur) mit erheblichen Risiken im Lebenslauf verbunden.« Und mit Blick auf die Frauen:

»Einmal Minijob pur – lange Minijob: So lautet das Fazit dieser Studie: Minijobs pur entfalten eine schnell einsetzende und hohe Klebewirkung und keine Brückenfunktion. Die Zahlen belegen: Frauen, die einmal im Minijob waren, finden nur zu einem geringen Teil den Übergang in reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Je länger der Minijob währt, umso unwahrscheinlicher wird ein Wechsel in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung … Insofern wird die These empirisch bestätigt, dass Minijobs nicht als Brücke in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wirken, sondern als sehr schnell wirkender Klebstoff. Die Anreizstrukturen und das Image von Minijobs (passt zur aktuellen Lebenssituation, Maßanzug für alle, die nur wenige Stunden arbeiten wollen) verfangen und sind entscheidende Einstiegsmotive; doch im Anschluss ist die Mehrheit der Frauen im Minijob pur „gefangen“.«

Wichtig sein Hinweis auf die eben auch und gerade sozialpolitischen Anreize, die dazu führen, dass viele Frauen hier hängen bleiben:

»Denn wenn die Frauen im Minijob pur „drin“ sind, dann greifen die institutionalisierten Anreizstrukturen (beitragsfreie Mitversicherung in der Krankenkasse des Partners, Befreiung von Steuern und Sozialabgaben), sodass für die Hälfte dieser Frauen der Übertritt in eine reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nicht mehr attraktiv und finanziell lohnenswert erscheint; zum anderen gelten Frauen mit zunehmender Dauer im Minijob pur nicht als qualifizierte Fachkraft, bekommen das stigmatisierende Label „Minijobberin“ und haben kaum noch Chancen auf eine reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.«

Und mit Blick auf die „neuen“ Ergebnisse des IAB hinsichtlich der „Defizite“, dass den Minijobbern nicht selten zustehende Rechte und Leistungen verweigert werden: Schon in der Wippermann-Studie von 2013 gab es ein eigenes Kapitel unter der Überschrift „Gewährung und Beanspruchung arbeits- und sozialrechtlicher Leistungen“ (S. 59 ff.). In einem zusammenfassenden Artikel über die Studie  (Minijobs: Sackgasse für viele Frauen) erfahren wir zu den damaligen Befunden:

»Urlaubsgeld, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, bezahlte Überstunden – auf all diese Leistungen haben auch Minijobberinen einen gesetzlichen Anspruch. Vielen werden diese Rechte jedoch vorenthalten, zeigen die Befragungsergebnisse. Sehr vielen Frauen in Minijobs sind die gesetzlichen Regelungen nicht bekannt, sie werden von ihnen nicht eingefordert oder ihnen verweigert … Insgesamt bekommen 79 Prozent der Minijobberinnen im erwerbsfähigen Alter kein Urlaubsgeld. Gleiches gilt für 77 Prozent der ausschließlich geringfügig Beschäftigten. Rund die Hälfte erhält keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, gut ein Zehntel ist sich nicht sicher …  bei 60 Prozent (fallen) Überstunden an. Wer im „Minijob pur“ Überstunden macht, bekommt in rund der Hälfte der Fälle einen Freizeitausgleich. Bei 14 Prozent überweisen die Arbeitgeber eine Vergütung zusätzlich zum Gehalt, 16 Prozent schreiben die Zeit einem Stundenkonto gut. In den restlichen Fällen erhalten Minijobberinnen Überstunden gar nicht oder in bar ausgezahlt, bekommen Geschenke oder Naturalleistungen. „Hier werden die fließenden Grenzen zur Schwarzarbeit sichtbar“, kommentiert Wippermann die Befragungsergebnisse.«

Fazit: Die hoch problematischen Effekte der geringfügigen Beschäftigung vor allem auf die Erwerbsbiografien vieler Frauen sind seit langem bekannt und ein in dem Instrument systematisch angelegtes strukturelles Problem, das sich verfestigt und potenziert durch die bewusste Wechselwirkung mit anderen sozialpolitischen Regelungen wie z.B. der beitragsfreien Familienmitversicherung.

Man kann es drehen und wenden wie man will – in der bestehenden Logik wird es wenn überhaupt nur marginale Verbesserungen geben können. Deshalb fordern nicht wenige Arbeitsmarktexperten die Abschaffung dieses besonderen Beschäftigungsformats (das es übrigens im internationalen Vergleich neben Deutschland nur in Österreich und in der Schweiz in abgewandelten Formen gibt). Bereits 2012 hat sich die von der Bertelsmann-Stiftung in Auftrag gegebene Studie Geringfügige Beschäftigung: Situation und Gestaltungsoptionen von Werner Eichhorn et al. mit den unterschiedlichen Optionen einer Veränderung der Minijobs – innerhalb des Systems bis hin zur ihrer Abschaffung beschäftigt. Wenn man denn Veränderungen will, was man bis heute nicht voraussetzen darf, beispielsweise findet sich hinsichtlich der Minijobs im Koalitionsvertrag der Großen Koalition von 2013 – nichts von Substanz. Außer diese wohlfeile Absichtserklärung: »Wir werden dafür sorgen, dass geringfügig Beschäftigte besser über ihre Rechte informiert werden. Zudem wollen wir die Übergänge aus geringfügiger in reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erleichtern.« (S. 52 f.).

Vor diesem Hintergrund ist übrigens der von einigen beklagte Rückgang der Minijobs im gewerblichen Bereich (nicht bei den Privathaushalten, da steigt die Zahl weiter an) im Kontext der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns mit Beginn des Jahres 2015 nicht nur verständlich (denn der Mindestlohn gilt auch für Minijobs und das führt zu einer teilweise erheblichen Verteuerung dieser Beschäftigungsform, denn früher hat man gerade hier sehr niedrige Stundenlöhne ausreichen können, da für die Betroffenen der „Brutto gleich Netto-Effekt“ kompensierend gewirkt hat) und der Rückgang ist sogar zu begrüßen, wenn man aus dynamischer Sicht davon ausgeht, dass diese Jobs nicht wegfallen, sondern viele von ihnen werden transformiert in sozialversicherungspflichtige Teilzeitarbeit, denn der Arbeitsbedarf verschwindet ja nicht. Aus Sicht der „normalen“ Beschäftigung (und der auf ihr basierenden sozialen Sicherungssysteme) ist das gut so.

Viele kommen schnell in einen Job und zugleich in Hartz IV. Zur Arbeitsmarktintegration von Rumänen und Bulgaren

Am Anfang des Jahres 2014 sind für Arbeitskräfte aus den beiden südosteuropäischen EU-Ländern Rumänien und Bulgarien die letzten Hürden bei der Jobsuche in Deutschland gefallen. Kritiker hatten damals einen Ansturm von Arbeitssuchenden aus beiden Ländern auf den deutschen Arbeitsmarkt befürchtet. Es gab damals eine intensive Diskussion über die „Armutszuwanderung“ aus diesen Ländern und zahlreiche Berichte über die Probleme einiger Großstädte im Ruhrgebiet oder in Mannheim mit Tausenden von Zuwanderern aus diesen Armenhäusern der EU gingen durch die Medien. Mittlerweile ist Deutschland mit ganz anderen Zuwanderern beschäftigt – aber auch kreist ein Teil der Debatte immer um die Frage der Arbeitsmarktintegration.

Vor diesem Hintergrund ist es hilfreich, dass das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung diese Frage für die Rumänen und Bulgaren kontinuierlich begleitet und regelmäßig einen „Zuwanderungsmonitor“ veröffentlicht. Die neueste Ausgabe wurde im September 2015 veröffentlicht (Zuwanderungsmonitor Bulgarien und Rumänien). Der Artikel Rumänen und Bulgaren – schnell im Job, schnell in Hartz IV fasst eine scheinbar irritierende Gleichzeitigkeit zusammen, die sich aus den Daten ableiten lässt: »Der Irrtum von den arbeitslosen Rumänen und Bulgaren in Deutschland ist verbreitet. Doch neue Zahlen zeigen: 80 Prozent der Neuankömmlinge aus diesen Ländern fanden zuletzt sehr schnell eine Tätigkeit. Und warum kriegen dennoch so viele Hartz IV?«

Zuerst aber einige Daten aus dem Zuwanderungsmonitor des IAB: Im August 2015 ist die in Deutschland lebende Bevölkerung aus Bulgarien und Rumänien um 12.000 Personen auf insgesamt 637.000 Personen gewachsen.

  • Im Jahr 2015 ist mit einem Bevölkerungszuwachs um 130.000 bis 150.000 Personen zu rechnen. Im Juli 2015 lag die Zahl der Beschäftigten bei rund 342.000 Personen. Die Beschäftigungsquote der bulgarischen und rumänischen Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter beträgt damit rund 64 Prozent.  Hinzu kommt ein Anteil von 15 bis 20 Prozent Selbständigen und nicht abgabepflichtigen Saisonarbeitskräften, so dass sich eine geschätzte Erwerbsquote von 79 bis 84 Prozent ergibt.
  • Der Anteil der SGB-II-Leistungsbezieher an der Bevölkerung aus diesen beiden Ländern steigt allerdings weiterhin kontinuierlich. Die SGB-II- Leistungsbezieherquote betrug im Juni 2015 17,1 Prozent und liegt damit 0,7 Prozentpunkte über dem durchschnittlichen Wert der ausländischen Bevölkerung in Deutschland. Die SGB-II- Leistungsbezieherquote hat damit den Durchschnitt der ausländischen Bevölkerung überschritten (16,4 Prozent), und ist höher als die Leistungsbezieherquoten der Zuwanderer aus den vier südeuropäischen Krisenstaaten (12,0 Prozent) und der EU-8-Staaten (11,4 Prozent). Die Entwicklung bei den SGB-II-Leistungsbezieherquoten zwischen der bulgarischen und rumänischen Bevölkerung läuft zudem weiterhin auseinander. Während der Anteil der SGB-II-Leistungsbezieher der Rumänen sich dem Niveau der anderen EU-Zuwanderungsgruppen annähert, hat dieser Anteil bei den Bulgaren den Durchschnitt der ausländischen Bevölkerung inzwischen deutlich überschritten. 

Wie passt das zusammen – eine steigende Beschäftigungsquote und gleichzeitig dieser Anstieg bei den Hartz IV-Beziehern unter den Zuwanderern aus den beiden südosteuropäischen Ländern?
Das liegt vor allem daran, dass die Formel „Hartz IV oder Erwerbsarbeit“ nicht gilt, sondern: »Auffallend hoch ist der Anteil an erwerbstätigen Leistungsbeziehern. So waren im Mai 2015 rund 41,2 Prozent der erwerbsfähigen SGB-II-Leistungsempfänger aus Bulgarien und Rumänien erwerbstätig, im Vergleich zu 30,0 Prozent in der ausländischen Bevölkerung in Deutschland. Der Anteil der „Aufstocker“ belief sich an den abhängig beschäftigten Bulgaren und Rumänen im Mai 2015 auf 8,0 Prozent.« So das IAB. Und die Wissenschaftler des Instituts schreiben noch etwas:

»Im Mai 2015 bezogen 2.600 selbständige Bulgaren und Rumänen Leistungen nach dem SGB II. Im Vergleich zum Vorjahresmonat ist diese Zahl um rund 30 Personen gesunken. Der Anteil der Leistungsbezieher an den selbständigen Bulgaren und Rumänen dürfte damit nicht höher als bei den abhängig Beschäftigten sein. Es gibt somit keine statistischen Hinweise darauf, dass Bulgaren und Rumänen gezielt Gewerbe anmelden, um SGB-II-Leistungen zu beziehen.«

Damit wäre ein Mythos als solcher entlarvt. Dennoch zeigen die Zahlen vor allem eins: Viele  Zuwanderer aus Rumänien und Bulgarien arbeiten in Jobs, die ganz unten in dem Mehretagenbau Arbeitsmarkt angesiedelt sind und wo die Verdienste so niedrig sind, dass aufstockend Hartz IV in Anspruch genommen werden kann.

Bereits Anfang September 2015 hatte Sven Astheimer in seinem Artikel Mehr Bulgaren beziehen Hartz-IV-Leistungen berichtet: »Das IAB bemerkt, dass es sich in mehr als 40 Prozent um Aufstocker handelt, die neben der Sozialleistung auch ein Erwerbseinkommen beziehen.«

Erneut ein Beleg, wo die Musik spielen wird, wenn es darüber hinaus um die Arbeitsmarktintegration der Flüchtlinge geht: Natürlich überwiegend in den untersten Etagen des Arbeitsmarktes.

Zwischen Ad hocerie-Dominanz und Masterplan-Illusion: Die Flüchtlinge und der Arbeitsmarkt. Segeln auf Sicht und viele Köche rühren in der Suppe

Es kommen immer mehr Menschen als Flüchtlinge nach
Deutschland. Darunter viele, die hier werden bleiben dürfen, beispielsweise
Kriegsflüchtlinge aus Syrien. Aber auch immer noch viele, beispielsweise aus
den Staaten des Westbalkans, die mit über 99 prozentiger Sicherheit keine
Chance bekommen werden, hier Asyl zu erhalten. Viele von ihnen werden wieder
zurück gehen oder auch abgeschoben, andere tauchen schlichtweg unter und
verschwinden von der offiziellen Bildfläche, leben aber als Illegale unter uns.
Und dann sind da auch noch die Flüchtlinge, die eigentlich zurück müssten, weil
ihr Asylantrag abgelehnt worden ist, aber aus ganz unterschiedlichen Gründen
als „Geduldete“ hier bleiben dürfen, da man sie nicht abschieben kann. Bereits
diese noch vollkommen grobschlächtige Aufzählung verdeutlicht einerseits, dass
es eben nicht „die“ Flüchtlinge gibt, sondern eine Vielzahl an
unterschiedlichen aufenthaltsrechtlichen Konstellationen zu bedenken sind. Die
andererseits auch deshalb von Bedeutung sind, weil mit ihnen ganz
unterschiedliche Konsequenzen hinsichtlich der Möglichkeit, eine Arbeit oder
Ausbildung aufzunehmen, verbunden sind.

Wer sich da vertiefend mit beschäftigen will, der kann sich
beispielsweise die an Arbeitgeber gerichtete Informationsbroschüre Potenziale
nutzen – geflüchtete Menschen beschäftigen
der Bundesagentur für Arbeit
heranziehen. Da wird darauf hingewiesen, dass es Asylsuchende mit einer
Aufenthaltsgestattung, anerkannten Flüchtlinge mit Aufenthaltserlaubnis oder
eben Geduldete gibt.
Nun wird nicht nur darüber diskutiert, wie viele Menschen
eigentlich zu uns kommen werden – wer erinnert sich nicht daran, wie
„beweglich“ diese Größe ist: Anfang des Jahres hieß es, es könnten 450.000
Menschen sein, die im laufenden Jahr kommen werden. Dann wurde bzw. musste die
Prognose auf 800.000 angehoben werden und mittlerweile gibt es gar Stimmen aus
der Bundesregierung, die eine Million Zuwanderer für möglich halten. Eines der
zentralen Probleme in den vor uns liegenden Monaten der kalten Jahreszeit wird
die existenzielle Frage sein, wie und wo man diese Menschen überhaupt halbwegs
erträglich unterbringen kann. Darüber hinaus läuft aber eine Diskussionslinie
parallel, die sich mit der Frage der Arbeitsmarktintegration der Flüchtlinge
beschäftigt. Aber auch die steht vor einem vergleichbaren Problem wie bei der
Unterbringungsfrage: Letztendlich ist es immer eine (quantitative) Frage von
Angebot und Nachfrage und dann in einem zweiten Schritt eine (qualitative)
Frage der Passungsfähigkeit von konkreten Stellen und den Einzelpersonen.

Die in den Medien geführte Debatte über die
Arbeitsmarktperspektiven der Flüchtlinge ist vor diesem zweifachen Hintergrund
auffällig unterkomplex. Während die eine Seite die Gefahren und Probleme
herausstellt bis hin zu der Warnung, dass es eine gefährliche Mixtur werden
würde, wenn sich »Dienstleistungsproletarier und prekär Wohlhabende … in
einem diffusen Misstrauen gegen das gesellschaftliche System in Deutschland
verbünden«, so der Soziologe Heinz Bude in seinem Gastbeitrag für die FAZ unter
der Überschrift Die
Koalition der Angst
, wird an anderer Stelle die Vision eines „neuen
Wirtschaftswunders“ durch die vielen Zuwanderer in den Raum gestellt, so
beispielsweise Daimler-Chef
Zetsche hält neues Wirtschaftswunder für möglich
.  In der Meldung wird er so zitiert:

»Mehr als 800.000 Menschen aufzunehmen, sei eine
Herkulesaufgabe, sagte Zetsche … „Aber im besten Fall kann es auch eine
Grundlage für das nächste deutsche Wirtschaftswunder werden – so wie die
Millionen von Gastarbeitern in den 50er und 60er Jahren ganz wesentlich zum
Aufschwung der Bundesrepublik beigetragen haben.“ Natürlich sei nicht jeder
Flüchtling ein brillanter Ingenieur, Mechaniker oder Unternehmer, sagte
Zetsche. Aber wer sein komplettes Leben zurücklasse, sei hoch motiviert. „Genau
solche Menschen suchen wir bei Mercedes und überall in unserem Land.“«

Sie
steigern das Bruttosozialprodukt!
, so die scheinbar folgerichtige
Überschrift eines Artikels von Ingo Arzt in der taz, der allerdings sogleich
anmerkt: »Doch der Ökonomisierung von
Menschen sind Grenzen gesetzt.« Auch Kristiana Ludwig arguemntiert in die
ökonomische Richtung. In ihrem Artikel in der Print-Ausgabe der Süddeutschen
Zeitung vom 17.09.2015 unter der Überschrift „Flüchtlinge als Wirtschaftsmotor“
schreibt sie: »Zuwanderer helfen der Konjunktur – weil sie öffentliches Geld
ausgeben.« Sie bezieht sich auf Ferdinand Fichtner, der die Abteilung
Konjunkturpolitik am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) leitet. »Wenn dieses Jahr zu Ende geht,
werden voraussichtlich 800000 Menschen nach Deutschland gekommen sein.
Zuwanderer, die Lebensmittel kaufen und zum Friseur gehen. Die Kleidung
brauchen und Decken, Möbel und Mietwohnungen. Flüchtlinge bringen nicht viel
mit, aber sie bekommen Geld vom Staat und werden es ausgeben – für deutsche
Produkte. Die „konsumnahen Unternehmen“ werden am meisten von Flüchtlingen
profitieren.« Das DIW schätzt, dass Bund, Länder und Kommunen im kommenden Jahr
insgesamt 9,2 Milliarden Euro in die Unterbringung und Versorgung von
Flüchtlingen investieren werden.


Und dann kommt vom DIW auch was zum hier besonders
interessierenden Arbeitsmarkt:
Das DIW »schätzt, das dem Arbeitsmarkt in diesem Jahr
zusätzlich 47.000 erwerbstätige Flüchtlinge zur Verfügung stehen werden. In den
kommenden zwei Jahren seien es jeweils etwa 120.000. Zusammen mit den
Zuwanderern aus den europäischen Nachbarstaaten glichen sie den demografischen
Wandel aus.« Was sich hinter dieser Formulierung verbirgt, mag die folgende
Abbildung verdeutlichen, die ich erstellt habe auf der Grundlage der jährlichen
Arbeitsmarktberichte des IAB, in dem immer auch die Arbeitsangebotsseite
behandelt wird, also wie viele Arbeitskräfte dem Arbeitsmarkt zur Verfügung
stehen, was nicht bedeutet, dass sie auch arbeiten (können).

Für das laufende Jahr schätzt das IAB, dass der Verlust an
Arbeitsangebot durch die demografische Entwicklung, also dadurch, dass mehr
Menschen altersbedingt den Arbeitsmarkt verlassen als „unten“ an jungen
Erwerbspersonen nachkommen, vor allem durch den Migrationseffekt, also aus der
Zuwanderung, kompensiert werden kann.
Aber das sind erst einmal nur nackte Zahlen über
Größenordnungen. Angebot und Nachfrage müssen nicht immer zueinander passen und
bekanntlich ist genau dieses Auseinanderfallen auf dem Arbeitsmarkt ein
zentrales Problem. Mit Blick auf die Flüchtlinge wird das offensichtlich: Auch
wenn man zeitweise den Eindruck hatte, es kommen nur noch hoch qualifizierte
Kräfte nach Deutschland, vor allem aus Syrien, so muss man doch konstatieren,
dass der syrische Neurochirurg eher die absolute Ausnahme ist.
Umso erstaunlicher bzw. entlarvender ist die Tatsache, dass
Ökonomen in der Debatte gerne die eine oder die andere Seite der angeblichen
Qualifikation heranziehen, um ganz andere, nämlich ihre Interessen unter das
Volk zu bringen. Zwei Beispiele dazu:
Da gibt es zum einen die Vorreiter derjenigen, denen es vor
allem darum geht, das Arbeitsangebot – das wie gezeigt allein aus
demografischen Gründen stark rückläufig ist – wieder zu erhöhen, denn
bekanntlich gilt die Regel, dass der Preis steigen müsste, wenn das Angebot zurück
geht, die Nachfrage aber gleich bleibt oder gar steigen sollte. Der Preis auf
dem Arbeitsmarkt sind die Löhne. Protagonist dieser Richtung ist Michael
Hüther: »Der Direktor des Instituts der Deutschen Wirtschaft fordert die
Politik auf, Flüchtlinge und Zuwanderer stärker nach den Bedürfnissen des
Arbeitsmarktes zu steuern. Er hält jährlich 500.000 Zuwanderer für verkraftbar«,
verkündet er in einem Interview.
Und dann legt er richtig los: » Keiner muss wegen der Flüchtlinge um seinen Job
fürchten – … Sogar der Bundeshaushalt mit seiner schwarzen Null bietet
derzeit genug Spielraum, um die Integration zu finanzieren.« Dann ist ja alles
gut. Arbeitsmarktlich besonders relevant ist dann so eine Äußerung: »Viele
Zuwanderer sind hoch qualifiziert. Zehn Prozent aller erwachsenen Zuwanderer
haben einen Hochschulabschluss in einem MINT-Fach. In der Gesamtbevölkerung
Deutschlands sind es nur sechs Prozent.« Punkt.

Nun wird sich der eine oder
andere kritische Geist vielleicht trauen zu fragen: Woher weiß er das
eigentlich? Ist es nicht vielmehr so, dass wir keine wirklich validen
Erkenntnisse haben, wie der Qualifikationsstand der Flüchtlinge, die es zu uns
geschafft haben, ist?

So ist das. Was wir derzeit haben sind alles nicht
repräsentative Daten dazu. Das IAB der Bundesagentur für Arbeit hat die
Qualifikationsstruktur der Flüchtlinge zusammengestellt. Hier die Ergebnisse,
die sich auf Befragungsdaten des SOEP aus dem Jahr 2013 (!) und auf
Asylbewerber und Flüchtlinge mit Aufenthaltserlaubnis, die sich schon relativ
lange in Deutschland aufhalten, beziehen:
Hochschulabschluss 13%, mittlerer Bildungsabschluss 24%,
kein Berufsabschluss 58%
Bei den erst vor kurzem eingereisten Flüchtlingen ist die
Lage noch ungünstiger. Eine Befragung unter 20.000 Teilnehmern am ESF-
geförderten „Bleiberechtsprogramm“ ergab folgendes:
24 Prozent haben eine berufliche Bildung abgeschlossen. 18
Prozent haben eine Hochschule besucht, unter ihnen haben 40 Prozent ihr Studium
abgeschlossen. Rund zwei Drittel der Befragten verfügten über keine
abgeschlossene Berufsausbildung. Eine Befragung unter den Teilnehmern an Early
Intervention kam zu ähnlichen Ergebnissen (vgl. IAB: Asyl- und
Flüchtlingsmigration in die EU und nach Deutschland
. Aktuelle Berichte
8/2015, Nürnberg 2015). So viel dazu.
Und auch andere Interessenvertreter rühren fleißig in der
Suppe. So die Ökonomen, die lange gegen einen gesetzlichen Mindestlohn  gewettert haben und jetzt – bei ausbleibenden
Katastrophenmeldungen vom Arbeitsmarkt, die sie vorhergesagt haben (vgl. dazu
meinen Beitrag Es
tut doch gar nicht weh … Gewerkschaften zwischenbilanzieren den – natürlich
erfolgreichen – Mindestlohn und die Gegenseite greift auf Flüchtlinge zurück,
um es noch mal zu versuchen
vom 15. September 2015) – versuchen, über die
Flüchtlinge den zum Leben erweckten gesetzlichen Mindestlohn  wieder zu kippen. Protagonist dieser Seite
ist Hans-Werner Sinn. In einem Artikel mit der knackigen Überschrift Ohne
Abstriche beim Mindestlohn finden viele Zuwanderer keine Arbeit
doziert er:
»Viele Migranten sind schlecht qualifiziert und haben Sprachprobleme. Damit sie
trotzdem eine Arbeit finden, bedarf es einer stärkeren Lohnspreizung in
Deutschland.« Ja was denn nun, wird sich der eine oder andere an dieser Stelle
völlig zu Recht fragen. Und man wird sich daran erinnern, was Zetsche und
Hüther gesagt haben, wenn man diese Zeilen liest:

»Die Menschen, die kommen, sind jung und arbeitswillig, aber
im Durchschnitt nur wenig gebildet. So ist der Anteil der Analphabeten unter
ihnen sehr viel höher als unter der in Deutschland ansässigen Bevölkerung. Deutschland
wird viel Geld aufwenden müssen, um die Flüchtlinge auszubilden und
einzugliedern. Daher ist die Bedeutung, die die Zuwanderer für die deutsche
Wirtschaft haben, nicht vergleichbar mit der Rolle der Flüchtlinge nach dem
Zweiten Weltkrieg, die dank ihres Könnens damals ganz erheblich zum
wirtschaftlichen Aufstieg Deutschlands beitrugen.«

Und es ist für den Mainstream der deutschen
„Volkswirtschaftslehre“ nicht verwunderlich, dass sich dann bei der
Legitimation der eigentlichen Zielsetzung, also den Mindestlohn wieder
aufzubohren, die betriebswirtschaftliche Denke Bahn bricht:

»Um die neuen Arbeitskräfte in den regulären Arbeitsmarkt
zu integrieren, wird man den gesetzlichen Mindestlohn senken müssen, denn mehr
Beschäftigung für gering Qualifizierte gibt es unter sonst gleichen Bedingungen
nur zu niedrigerem Lohn. Nur bei einem niedrigeren Lohn rutschen
arbeitsintensive Geschäftsmodelle über die Rentabilitätsschwelle und finden
sich Unternehmer, die bereit sind, dafür ihr Geld einzusetzen.«

Die gleiche
Argumentation haben wir im Vorfeld der Einführung des gesetzlichen
Mindestlohnes hören müssen.

Das führt uns nicht wirklich weiter. In der Realität sind
wir hingegen mit zahlreichen Schwierigkeiten konfrontiert, die sich daraus
ergeben, dass die gewachsenen Regelsysteme 
enorme Probleme haben, mit dieser Ausnahmesituation klar zu kommen.
Zahlreiche Beispiele findet man in solchen Artikeln: Heute
Flüchtling, morgen Arbeitsloser?
von Kolja Rudzio  So
schwer ist es, Jobs für Flüchtlinge zu schaffen
von Timo Stukenberg oder Flüchtlinge
einstellen ist kompliziert
von Stefan Sauer.
Fazit: Wenn es einem um wirkliche Arbeitsmarktintegration
geht, dann muss man aktuell klare Prioritäten setzen – und bei denen steht an
erster Stelle der Aspekt der Sprach- und Integrationskurse. Und die so schnell
wir möglich. Auch wenn davon möglicherweise Flüchtlinge profitieren, die nicht
hier werden bleiben können. Egal. Aber die Sprachkenntnisse – in Verbindung mit
einer Einführung und Heranführung an unser Gesellschaftssystem – sind das A und
O einer Gelingensmöglichkeit von echter Arbeitsmarktintegration. Dazu müsste
man jetzt sehr viel Geld in die Hand nehmen – aber wenn man überlegt, was die
Betroffenen später an Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abdrücken, wenn
sie eine Ausbildung und eine Arbeit bekommen, dann ist das eine richtig
spannende Investition. Von oben betrachtet, nicht vom Einzelfall. Zugleich sind
diese Kompetenzen, die man erst einmal schaffen muss, unabdingbare
Voraussetzung für eine Integration in Berufsausbildung, gerade im Handwerk und
der klassischen Facharbeit in der Industrie. Und die muss man ebenfalls
fördern, beispielsweise durch das 3+2-Modell bei den geduldeten Flüchtlingen,
also man garantiert den Menschen, die eine Ausbildung machen, dass sie diese
absolvieren können und nicht abgeschoben werden. Und wenn sie die bestanden
haben, dann können sie noch (mindestens) zwei Jahre arbeiten. Das alles wird
aber erst einmal erhebliche Investitionen erforderlich machen, man stelle sich
einfach mal mit Blick auf die Sprache vor, wir würden in den arabischen Raum
flüchten müssen und sollen nun die dortige Sprache erlernen. So geht es gerade
vielen Flüchtlingen. Auch den besser Qualifizierten.
Aber da beißt die Maus keinen Faden ab – man muss darauf
hinweisen, dass sich die Konkurrenzsituation vor allem in den unteren Etagen
des Arbeitsmarktes in der vor uns liegenden Zeit massiv verschärfen wird. Und
nicht nur das: Wir werden einen deutlichen Anstieg der Arbeitslosigkeit unter
den Flüchtlingen erleben. Auch der BA-Chef Frank-Jürgen Weise, der heute „in
Personalunion“ auch noch Präsident des Bundesamtes für Migration und
Flüchtlinge geworden ist (vgl. dazu meine kritischen Anmerkungen in dem Beitrag
Aber
selbst einer, der Herkules wäre, kann nicht zugleich noch Odysseus sein. In
Deutschland wird gerade genau das mal ausprobiert
auf der Facebook-Seite
dieses Blogs), sieht das, was auf uns zukommt: Vielen
Flüchtlingen droht Arbeitslosigkeit
. Daraus:

»Für das laufende Jahr hält Weise an der Prognose von knapp
2,8 Millionen Arbeitslosen im Jahresdurchschnitt fest, da die Konjunktur gut
sei und viele Flüchtlinge wegen des Registrierungsprozesses in der
Arbeitsmarkt-Statistik schlicht noch nicht auftauchten. 2015 verzeichnet die
Arbeitsagentur bislang rund 380 000 neue Arbeitssuchende aus den klassischen
Herkunftsländern Afrikas oder des Nahen Ostens. Genauso viele Menschen aus
diesen Regionen seien schon in Deutschland sozialversichert beschäftigt … Eine
… Hürde ist die geringe Qualifikation vieler Flüchtlinge. Laut erster Daten
der Agentur dürfte mehr als die Hälfte keine abgeschlossene Berufsausbildung
haben …  Selbst bei vorhandener
Qualifikation stehen einer erfolgreichen Vermittlung an Arbeitgeber häufig noch
mangelnde Deutschkenntnisse im Weg, sagt Weise … „Die vielen
Geringqualifizierten bringen mehr Druck in die Arbeitswelt“, schätzt Weise.«

 Mehr Druck in die Arbeitswelt – das lassen wir mal so im
Raum stehen. 

Die Flüchtlinge und der Arbeitsmarkt: Ein steiniger Weg mit einer ganz großen Hürde neben vielen anderen. Und wieder auch mehr oder weniger abseitige Gedankenspiele

In den vergangenen Wochen musste man zuweilen den Eindruck bekommen, die deutsche Wirtschaft steht bereits Schlange, um die Flüchtlinge, die zu uns kommen, in Lohn und Brot zu bringen. „Die meisten Flüchtlinge sind jung, gut ausgebildet und hoch motiviert. Genau solche Leute suchen wir“. Mit diesen Worten wird beispielsweise Dieter Zetsche zitiert in dem Artikel Daimler-Boss lässt in Flüchtlingszentren nach Arbeitskräften suchen. Obgleich die Headline etwas vorgriffig ist, denn er lässt das nicht tun, sondern er könnte es sich vorstellen, das zu tun: „Ich könnte mir vorstellen, dass wir in den Aufnahmezentren die Flüchtlinge über Möglichkeiten und Voraussetzungen informieren, in Deutschland oder bei Daimler Arbeit zu finden“. Und bereits vorher war der Premiumkarossenhersteller mit ganz konkreten Forderungen an die Politik aufgefallen: »Kürzlich hatte bereits Daimler-Vorstandsmitglied Christine Hohmann-Dennhardt in einem Zeitungsinterview angeregt, die Regeln zur Arbeitsaufnahme allgemein zu lockern und Asylbewerbern nach einem Monat zu gestatten, eine Arbeit aufzunehmen.« Der Hintergrund sind reale Restriktionen: Asylsuchende und Geduldete dürfen in den ersten drei Monaten überhaupt nicht arbeiten und auch danach haben sie nur schlechte Chancen auf einen Job, wenn es „bevorrechtigte Arbeitnehmer“ gibt, was die Arbeitsagenturen über eine „Vorrangprüfung“ feststellen müssen, die für viel Arbeit sorgt. Dies sind Deutsche, aber auch EU-Ausländer oder anerkannte Flüchtlinge. Erst nach 15 Monaten fallen diese Hürden weg. Vorstöße wie der aus der Konzernzentrale von Daimler könnten den Eindruck erwecken, dass man viele Flüchtlinge gleichsam direkt nach ihrer Einreise beschäftigen könnte. Dem ist aber offensichtlich nicht annähernd so.

»Andrea Nahles dämpft die Euphorie: Die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen koste Zeit und Geld, sagt die Arbeitsmarktministerin. Dabei reicht ihr Zeithorizont nicht über Monate, sondern über Jahre«, berichtet das Handelsblatt in dem Artikel Integration dauert viel länger als gedacht. Die Ministerin hat vor zu viel Euphorie bei der Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen gewarnt. Erste Auswertungen des Projekts Early Intervention der Bundesagentur für Arbeit (BA) hätten gezeigt, dass nicht einmal jeder zehnte Flüchtling direkt in Arbeit oder Ausbildung vermittelt werden konnte.

Zu diesem Projekt vgl. auch den IAB-Forschungsbericht von Daumann, V. et al.: Early Intervention – Modellprojekt zur frühzeitigen Arbeitsmarktintegration von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern Ergebnisse der qualitativen Begleitforschung, Nürnberg 2015.

Deshalb sei auch klar, dass der Flüchtlingsandrang zu einem Anstieg der Arbeitslosenzahl führen werde, so die Ministerin, um der kommenden Entwicklung schon mal vorzubeugen. Zugleich macht sie konkrete Veränderungsankündigungen, denn sie hoffe auf eine Verständigung mit den Bundesländern, »die Vorrangprüfung für eine Weile auszusetzen, ohne dabei die einheimischen Arbeitslosen aus dem Blick zu verlieren.«

Steffen Fründt, Philipp Vetter und Virginia Kirst beschäftigen sich in ihrem Artikel Die große Hürde für Flüchtlinge bei der Jobsuche mit dem Nadelöhr für viele Flüchtlinge – den notwendigen Sprachkenntnissen und warum es kaum möglich ist, ihnen schnell Deutsch beizubringen.

»“Der beste Weg der Integration ist die berufliche. Doch die scheitert sehr häufig schon allein an den Sprachkenntnissen“, sagt Sönke Fock, Geschäftsführer der Hamburger Agentur für Arbeit. Er dämpft die Erwartungen derer, die in der Flüchtlingswelle eine schnelle Lösung für den Fachkräftemangel im Land sehen. Mit Ausnahme von ein paar IT-Firmen sei gutes Deutsch die Grundvoraussetzung, um auf dem deutschen Arbeitsmarkt überhaupt vermittelbar zu sein.«

Auch hier wird auf die Erfolgsquote von Early Interventions, einem Programm, mit dem die Agentur für Arbeit in mehreren deutschen Städten Menschen mit Migrationshintergrund durch Coaching und Sprachschulung in Beruf und Arbeit zu vermitteln versucht, hingewiesen:

»Seit eineinhalb Jahren läuft das Programm in Hamburg, über 2000 Kandidaten meldeten sich bislang zu der freiwilligen Maßnahme an. Davon erfolgreich in eine Arbeitsstelle vermittelt wurde bis heute keiner.«

Das schlägt sich auch schon in der offiziellen Arbeitsmarktstatistik nieder:

»Während die Zahl der deutschen Arbeitssuchenden deutlich um knapp sechs Prozent auf 3,8 Millionen Arbeitssuchende schrumpfte, wuchs sie im gleichen Zeitraum unter den Arbeitssuchenden mit ausländischer Staatsangehörigkeit um neun Prozent. Ihre Anzahl beträgt nun rund eine Million Menschen. Damit sind überproportional viele Ausländer auf der Suche nach Arbeit. Ihr Anteil an der Bevölkerung liegt bei rund neun Prozent, sie stellen aber 21 Prozent der Arbeitssuchenden.«

Die vielen Flüchtlinge, die vor kurzem Deutschland erreicht haben, sind da noch gar nicht eingerechnet.

Die größte und vor allem zeitaufwendigste Barriere ist und bleibt die Sprache. » Schon ein Basiskurs Deutsch dauert 300 Stunden. Dabei werden allerdings nur Grundlagen vermittelt. Je nach Status und Herkunftsland kann es dann sehr lange dauern, bis ein Aufbaukurs mit 600 Stunden oder „Deutsch für das Berufsleben“ folgt, Wochen oder Monate, in denen das Erlernte oft gleich wieder vergessen wird. Untergebracht in isolierten Einrichtungen und umgeben von Landsleuten fehlt schlichtweg die Praxis.« Und an unsere eigenen Erfahrungen anknüpfend bringt das folgende Zitat das Grundproblem, mit dem wir konfrontiert sind, auf den Punkt:

»Wenn schon unbelastete und aufnahmefähige Jugendliche Jahre brauchen, um eine einfache Fremdsprache wie Englisch zu erlernen, wird schnell deutlich, dass die nun von Politikern propagierte schnelle Integration in den Arbeitsmarkt in vielen Fällen tatsächlich ein eher zäher und langwieriger Prozess werden wird.«

Hinzu kommt: Um 800.000 Flüchtlingen Deutsch beizubringen, fehlen schlichtweg die Lehrkräfte. Deutschlehrer sind schon jetzt auf dem Arbeitsmarkt praktisch nicht mehr zu finden. Und die, die bislang in diesem Feld gearbeitet haben, sind mit nur noch als skandalös zu bezeichnenden Arbeitsbedingungen konfrontiert (vgl. dazu den Blog-Beitrag 1.200 Euro im Monat = „Top-Verdienerin“? Lehrkräfte in Integrationskursen verständlicherweise auf der Flucht oder im resignativen Überlebenskampf vom 2. September 2015). „Das Fehlen qualifizierter Deutschlehrer droht zum Flaschenhals der Integration zu werden“, befürchtet Hamburgs Arbeitsagenturchef Fock. Wohl wahr.

In diesem Kontext hat sich auch der Bundesverband der Träger beruflicher Bildung (BBB) zu Wort gemeldet unter der Überschrift Flüchtlinge haben absoluten Vorrang: »Die Bildungsträger unterstützen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung. Neue Lehrerstellen für Integrationskurse und bessere Planungssicherheit haben aber ihren Preis.« Der Vorstandsvorsitzende des BBB, Thiemo Fojkar, wird mit diesen Worten zitiert:

»„Es müssen tausende von Lehrerstellen neu besetzt werden, allein um die Integrationsklassen aufrecht zu erhalten und ausbauen zu können. Eine enorme Verantwortung, die da auf uns alle zukommt.“
Wenn die Bedingungen für Träger und deren Personal nicht verbessert werden – derzeit bekommt ein Lehrer in einem Integrationskurs zwischen 800 bis 1200 Euro Honorar – dann ist zu befürchten, dass Lehrkräfte, die dringend gebraucht werden, zunehmend in attraktivere Arbeitsfelder abwandern und zusätzliche Stellen nicht besetzt werden können.«

Das sind die Realitäten und eine Andeutung der Hindernisse, die man in der Lebenswirklichkeit vorfindet. Das hindert natürlich Theoretiker nicht daran, munter weiter mehr oder weniger gehaltvollen Gedankenspielereien in die Öffentlichkeit zu werfen. Hierzu ein Beispiel: »Derzeit dauert es zu lang, bis Flüchtlinge eine Arbeitserlaubnis bekommen. Die Gemeinden müssen deshalb hohe Kosten tragen. Doch schon eine einfache Maßnahme könnte zu einer Win-Win-Situation führen.« Da horcht man auf, vor allem, wenn der Artikel auch noch überschrieben wird mit Diese Idee löst ein großes Problem der Flüchtlinge. Und die kommt von Thomas Straubhaar ist Universitätsprofessor für Volkswirtschaftslehre, insbesondere internationale Wirtschaftsbeziehungen, an der Universität Hamburg und Fellow der Transatlantic Academy in Washington.

»Dürften Flüchtlinge arbeiten, könnten sie selber einen Teil ihrer alltäglichen Aufenthaltskosten tragen. Bestenfalls leisten sie dann sogar über ihre Einkommenssteuern einen Beitrag in die öffentlichen Kassen. Erneut eine weitere Win-Win-Situation«, so Straubhaar. Der allerdings das Dilemma zu erkennen meint, dass dadurch Anreize gesetzt werden, dass noch mehr Flüchtlinge zu uns kommen werden. Was also ist seine Idee?

»Arbeit ja, aber volles Einkommen nein. Asylsuchende sollten rasch und unbürokratisch die Arbeitserlaubnis erhalten. Sie sollten auch genauso bezahlt werden müssen, wie es orts- und branchenüblich ist. Also keine Diskriminierung aufgrund ihres Flüchtlingsstatus. Das Gehalt sollte jedoch nicht vollständig an die Beschäftigten ausbezahlt werden. Ein nicht unwesentlicher Teil sollte an die jeweiligen Gemeinden fließen, als eigener Kostenbeitrag der Flüchtlinge an die allgemeinen kommunalen Aufwendungen für die Betreuung der Asylsuchenden.«

Der gute Mann plädiert also für eine Sondersteuer für arbeitende Flüchtlinge. Das »Recht auf Arbeit bei beschränktem Einkommen (sei) ein gangbarer Kompromiss. Er würde den Asylsuchenden die Langeweile des Wartens ersparen und eine sinnvolle Tätigkeit ermöglichen. Er bietet die Chance, dass Flüchtlinge einen Teil der durch das Asylverfahren entstehenden Kosten selber tragen könnten.« Unabhängig von der Fragwürdigkeit des ganzen Ansatzes insgesamt – der Vorschlag geht offensichtlich davon aus, dass die Aufnahmebereitschaft des Arbeitsmarktes sehr groß sein muss. Aber was, wenn nicht? Jedenfalls nicht zu halbwegs akzeptablen Bedingungen?

Im Vergleich dazu weitaus näher an der Lebensrealität ist da schon eher diese Debatte: Arbeitslose als Flüchtlingshelfer? Lob und Kritik an Kraft: Die nordrhein-westfälische Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) hat vorgeschlagen, Langzeitarbeitslose künftig als Flüchtlingshelfer einzusetzen. Der Bund sollte Programme für öffentlich geförderte Beschäftigte massiv ausbauen, so Kraft. Nun ist eine kontroverse Debatte losgegangen:

»Der Hauptgeschäftsführer des NRW-Städte- und Gemeindebundes, Bernd Jürgen Schneider, sprach von einer „Schnapsidee, weil Langzeitarbeitslose als Flüchtlingshelfer mehr Probleme schaffen als lösen“. Rückendeckung erfuhr Kraft dagegen von der Landesagentur für Arbeit. „Wir finden die Idee gut“, sagte Sprecher Werner Marquis dieser Zeitung. „Es gibt sehr wohl Arbeitslose mit hoher Qualifikation, die aufgrund des Alters oder wegen gesundheitlicher Probleme als Kümmerer fungieren können.“ So könnten Langzeitarbeitslose ehrenamtliche Helfer in der Flüchtlingsbetreuung unterstützen. Die Arbeitsagentur nennt Beispiele: Behördengänge, Einkauf, Bedienen von Geräten, Formulare, Hilfe bei der Kinderbetreuung oder die Unterstützung von Lehrern im Deutschunterricht – „ganz alltägliche Dinge eben“, sagt Marquis. Die Arbeitsagentur schätzt, dass zu Beginn landesweit „Luft“ für bis zu 300 Stellen im Haushalt ist. Dazu müssten Wohlfahrtsverbände aber als Träger einspringen. „75 Prozent der Kosten des Arbeitsentgelts der Langzeitarbeitslosen können übernommen werden“, rechnete Marquis vor.«

Kritisch dazu Matthias Knuth vom IAQ der Universität Duisburg-Essen. Er bemängelt: »Es fehle an Strukturen und Personal, um diese Leute einzuarbeiten und zu schulen. „Wie soll zum Beispiel ein Langzeitarbeitsloser einem alleinreisenden jungen Flüchtling helfen, wenn er dabei nicht angeleitet werden kann?“ Es bringe wenig, „die Probleme der Flüchtlingsbetreuung und die der Langzeitarbeitslosigkeit in einen Topf zu werfen und zu meinen, damit habe man eine Lösung“, sagte Knuth. Das werde nicht funktionieren.«

Und tschüss!? Zur Inanspruchnahme der „Rente ab 63“ und ihren Arbeitsmarktauswirkungen

Die „Rente ab 63“ hat im Vorfeld ihrer gesetzgeberischen Einführung polarisiert und sie polarisiert auch nach ihrer Inkraftsetzung. Vor allem in der Wirtschaft läuft man weiter Sturm gegen diesen gerade für die SPD neben dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn so zentralen sozialpolitischen Baustein der Regierungsarbeit, während man sich im Gewerkschaftslager natürlich eher freut, allerdings zugleich den vorübergehenden Charakter dieser Möglichkeit, früher als bislang ohne Abschläge aus dem Erwerbsleben zu scheiden, beklagt. Im Mittelpunkt der kritisch-ablehnenden Bewertung der „Rente ab 63“ stehen zwei Aspekte: Zum einen wird darauf hingewiesen, dass die langjährige Entwicklung in Richtung auf ein späteres Ausscheiden aus dem Erwerbsleben im Sinne einer Annäherung des tatsächlichen Übergangs in die Altersrente an die (frühere) Regelaltersgrenze von 65 durch Maßnahmen wie Abbau der Frühverrentungsmöglichkeiten und die Verschärfung der Abschlagsregelungen bei vorzeitigem Renteneintritt durch die schrittweise Verlängerung des gesetzlichen Renteneintrittsalters („Rente mit 67“) durch die – temporäre, weil auf nur einige wenige Jahrgänge begrenzte – Sonderregelung der „Rente ab 63“ durchbrochen wird und damit die trendmäßige Anpassung des tatsächlichen Renteneintrittsalters nach oben aufgehalten und je nach Inanspruchnahme wieder umgekehrt wird (vgl. zum Austritt aus dem Erwerbsleben in den Altersrentenbezug Martin Brussig und Mirko Ribbat (2014): Entwicklung des Erwerbsaustrittsalters: Anstieg und Differenzierung. Der Unterschied zwischen Erwerbsaustrittsalter und Renteneintrittsalter ist nicht trivial, denn: »Nur in etwa einem Drittel der Rentenzugänge eines Jahres erfolgt der Rentenbeginn aus einer unmittelbar vorhergehenden stabilen versicherungspflichtigen Beschäftigung; Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Nichterwerbstätigkeit vor Rentenbeginn sind weit verbreitet.« Und mit dem hier interessierenden Blick auf die Arbeitsmarktauswirkungen ist das Erwerbsaustrittsalter besonders relevant).

Zum anderen wird beklagt, dass der arbeitsmarktliche „Aderlass“ durch die Inanspruchnahme der abschlagsfreien „Rente ab 63“ nicht gleichverteilt, sondern aufgrund der Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, teilweise hoch konzentriert ist auf bestimmte Branchen und Berufe, die – so die Stimmen aus der Wirtschaft – bereits heute angeblich durch einen spezifischen und zunehmenden Fachkräftemangel gekennzeichnet seien. Hier führt die befristete Öffnung eines vorzeitigen Austritts aufgrund der Anreizwirkungen zu einer starken Inanspruchnahme, die viele Betriebe vorzeitig ihrer erfahrenen Fachkräfte berauben würde. Insofern ist es vor diesem Hintergrund natürlich interessant, nicht nur die allgemeine Inanspruchnahme der „Rente ab 63“ zu betrachten, sondern einen genaueren Blick auf die spezifische Nutzung vor allem hinsichtlich der Branchen und Berufe zu werfen.

Genau das versucht die Bundesagentur für Arbeit (BA) und aus deren neuesten Daten resultieren dann solche Artikel: Maurer und Fliesenleger nutzen Rente ab 63 am häufigsten, so die FAZ: »Vor allem Berufstätige auf dem Bau nutzen die im vergangenen Sommer eingeführte Rente ab 63.«
Datengrundlage sind die Auswertungen der BA:

Bundesagentur für Arbeit: Hintergrundinformation Auswirkungen der Rente ab 63 Jahren nach langjährigen Beitragszeiten auf den Arbeitsmarkt. Berichtsmonat: Juli 2015, Nürnberg, Juli 2015

Zum 1. Juli 2014 trat das Gesetz über Leistungsverbesserung in der Rentenversicherung in Kraft. Das Gesetz ermöglicht langjährig Versicherten, die das 63. Lebensjahr vollendet haben und mindestens 45 Beitragsjahre vorweisen können, abschlagsfrei in Altersrente zu gehen. Bei der deutschen Rentenversicherung sind bis Ende April etwa 320.000 Anträge eingegangen – wobei man darauf hinweisen muss, dass das eine „Brutto-Zahl“ ist, also man nicht argumentieren kann, die 320.000 hätten ansonsten weitergearbeitet bzw. wären im Erwerbsleben geblieben. Für den „Netto-Effekt“ müsste man diejenigen abziehen, die von der möglichen, allerdings mit Abschlägen versehenen, vorzeitigen Inanspruchnahme der Altersrente Gebrauch gemacht hätten. Außerdem – der Vollständigkeit halber sei das hier auch erwähnt – handelt es sich um gestellte Anträge, die zuerst hinsichtlich der Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen geprüft und bewilligt werden müssen, so dass die tatsächliche Zahl der „Rente ab 63“-Fälle niedriger ausfallen kann (und wird).

Zuerst zu den allgemeinen Auswirkungen der „Rente ab 63“ auf die Beschäftigung von älteren Arbeitnehmern, hier gemessen an der wichtigen Zahl der „sozialversicherungspflichtig Beschäftigten“ in der Altersgruppe 61 bis 65. Die am Anfang des Beitrags stehende Abbildung der BA zeigt deren Entwicklung von Anfang 2009 bis an den aktuellen Rand. Man erkennt die deutliche Zunahme der Beschäftigtenzahlen in dieser Altersgruppe bis zum Juni 2014, dem letzten Monat vor Einführung der abschlagsfreien Rente ab dem 63. Lebensjahr.

»Seit 2009 ist die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten über 63 Jahren kontinuierlich gestiegen … Nach der Einführung der Rente ab 63 Jahren im Juli 2014 hat sich die Beschäftigtenzahl verringert, und zwar von Juni 2014 bis Mai 2015 um 31.300 oder 7 Prozent auf 439.400. m Vorjahr hatte die Beschäftigung in dieser Altersgruppe von Juni 2013 bis Mai 2014 um 53.600 oder 13 Prozent zugenommen.«

Man erkennt den – nennen wir das mal so – „Nahles-Einbruch“ ja auch in der Abbildung.

Interessant ist natürlich wie bereits angesprochen ein differenzierter Blick auf die unterschiedliche Inanspruchnahme nach Branchen und Berufen vor dem Hintergrund der Ausgangsthese, dass das hoch konzentriert und nicht gleichverteilt abläuft. Auch dazu liefern die Hintergrundinformationen der BA einige interessante Daten, vor allem, was die Berufsgruppen angeht, bei denen man einen überdurchschnittlichen Rückgang der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Alter ab 63 Jahren feststellen kann bzw. muss. In der zweiten Abbildung habe ich die Berufsgruppen herausgegriffen, bei denen sechs Monate nach dem Inkrafttreten der „Rente ab 63“ im Juli 2014 überdurchschnittlich starke Rückgänge bei der relevanten, also sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ab 63 Jahren zu beobachten sind. Man lasse die aufgeführten Berufsgruppen einen Moment auf sich wirken.

Unschwer zu erkennen: Eine besonders intensive Inanspruchnahme gibt es tatsächlich in bestimmten Berufsgruppen. Dazu der FAZ-Artikel:

»Handwerker wie Maurer, Estrich- und Fliesenleger nutzen die im vergangenen Sommer eingeführte Rente ab 63 offenbar am intensivsten. In diesen sogenannten Innenausbauberufen sank die Zahl der Beschäftigten ab 63 Jahren bis Ende 2014 um 25,9 Prozent …  auch die Zahl der ab 63-Jährigen im Hoch-und Tiefbau (ging) bei einem Minus von 18,7 Prozent deutlich zurück.«

Auch die anderen Berufe zeichnen sich in einer Gesamtschau dadurch aus, dass es sich im Regelfall um körperlich durchaus belastende und vernutzende Tätigkeiten handelt.

Anders ausgedrückt: In vielen dieser Berufe ist die Inanspruchnahme der abschlagsfreien Rente ab 63 durchaus verständlich und nachvollziehbar – und genau diese Differenzierung wird bzw. wurde viel zu wenig gemacht bei der generalisierenden Debatte über „die“ Rente mit 63 und vor allem der Kritik an dieser Regelung, denn ob bewusst oder unbewusst haben viele Beteiligte oftmals Berufe vor Augen, die heute im Bewusstsein eher dominant sind, also Schreibtischjobs beispielsweise. Doch bei denen, das zeigen die detaillierten Auswertungen der BA ebenfalls, ist die Inanspruchnahme der „Rente ab 63“ unterdurchschnittlich.

Fazit: Wir müssen unterscheiden zwischen den (vor allem den nach Branchen und Berufen differenzierten) Arbeitsmarktauswirkungen  und den rentenversicherungssystematischen Fragen einer „Rente ab 63“.

Zuerst zu den Arbeitsmarktauswirkungen: Eine ausgeprägte Nachfrage nach der Rente ab 63 gibt es bei (überwiegend bis ausschließlich männlichen) Handwerkern und Industriefacharbeitern, die diese Option ziehen und auch oftmals gute Gründe haben, so schnell wir möglich aus dem heutigen Erwerbsleben auszuscheiden, so lange es keine Kultur und zugleich keine adäquate finanzielle Ausgestaltung eines realisierbaren flexiblen, schrittweisen Rückzugs aus dem Erwerbsleben gibt. Das hat natürlich in diesen Branchen gewichtige negative Auswirkungen, die auch dadurch zustande kommen, dass man gerade in den hier relevanten Berufsgruppen heute die Folgen der in der Vergangenheit immer beklagten Ausbildungsdefizite, dass also zu wenig Nachwuchskräfte ausgebildet wurden, als es noch eine ausreichende Zahl an jungen Ausbildungslatzsuchenden gab.

Das ist ein generelles und den tatsächlich gerade bei Handwerkern und Industriefacharbeitern derzeit entstehenden und deutlich zunehmenden allgemeinen Fachkräftemangel beförderndes Problem, das jetzt übergangsweise durch den „Sonderausstieg“ eines Teils der älteren Fachkräfte gleichsam „verdoppelt“ wird. Insofern ist es verständlich und auch begründet, wenn das in diesen Bereichen als echtes Problem wahrgenommen wird, wenngleich auch das Inanspruchnahmeverhalten der älteren Beschäftigten in diesen Berufen nachvollziehbar ist.

Etwas anders gelagert ist die rentenversicherungssystematische Einordnung zu behandeln. Oftmals eine mehr oder weniger subtile Botschaft transportierend sind die Formulierungen, die man wählt. In dem bereits zitierten FAZ-Artikel Maurer und Fliesenleger nutzen Rente ab 63 am häufigsten heißt es in der Unterüberschrift gleich am Anfang: »Die abschlagsfreie Frührente ist gefragt.«

Wieso „Frührente“? Es handelt sich um eine abschlagsfreie Inanspruchnahme der Altersrente ab dem 63 (statt bisher 65), wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Und die wichtigste, an der dann auch viele Beschäftigten, vor allem Frauen, scheitern müssen, lautet: 45 Beitragsjahre (dazu und was darauf – nicht – angerechnet werden kann, vgl. die Informationen der DRV).

Man muss sich klar machen, um welchen Normalfall es hier geht: Es handelt sich um Arbeitnehmer, der sehr früh in ihrem Leben eine Ausbildung als Handwerker oder Facharbeiter gemacht haben und seitdem im Grunde ununterbrochen über Jahrzehnte gearbeitet haben – nicht selten, wie ja auch die jetzt vorliegende Inanspruchnahmestatistik aufzeigen kann – in Berufen, die körperlich durchaus mit erheblichen Belastungen verbunden sind. Ist der Bezug einer Altersrente nach 45 Beitragsjahren eine „Frührente“? Genau darüber kann man begründet diskutieren und hier sind wir auch an einer systematischen Unwucht der „Rente ab 63“ angelangt, denn man muss bei der ganzen Diskussion berücksichtigen: Entgegen der darüber transportierten Wahrnehmung in der Öffentlichkeit ist die derzeitige und so kontrovers diskutierte Regelung eine Art „Ausrutscher“ in einem ansonsten in eine andere Richtung angelegten Trend. Denn die „Rente ab 63“ schließt aufgrund der 45 Jahre-Anforderung nicht nur zahlreiche, vor allem weibliche Beschäftigte aus, sie wird ja auch mit ihrer Einführung gleich wieder sukzessive abgeschafft und dünnt sich aus, denn die generelle Verlängerung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 67 Jahre, die dann erstmals vollständig erreicht wird für den Jahrgang 1964, nicht zufälligerweise der geburtenstärkste Jahrgang in Deutschland, wurde ja nicht aufgehoben, sondern läuft weiter. Für die Rente ab 63 bedeutet das konkret: Ab Jahrgang 1953 steigt diese Altersgrenze für die abschlagsfreie Rente wieder schrittweise an. Für alle 1964 oder später Geborenen liegt sie wieder wie bislang bei 65 Jahren.

Hier offenbart sich ein zentrales Problem: Offensichtlich hat die SPD in den Koalitionsverhandlungen eine zeitlich sehr begrenzte Öffnung des Renteneintrittsalters nach unten für ganz bestimmte Arbeitnehmer, die man zu dem Kernklientel der Industriegewerkschaften zählen kann und muss, durchsetzen können, ohne den allgemeinen Pfad einer Anhebung des Renteneintrittsalter damit aufgeben zu müssen. Das lässt das dann ja auch so unsystematisch wirken.

Auf der anderen Seite ist es eben gerade nicht gelungen, eine systematische Regelung zu finden, die einen „flexiblen“ Übertritt in den Ruhestand in Abhängigkeit von den individuell erbrachten Beitragsjahren zu ermöglichen, denn eine solche Regelung würde nicht nach einem kalendarischen Lebensalter fragen, sondern nach der Leistungszeit des Arbeitnehmers in der Gesetzlichen Rentenversicherung. Und wenn man in der Logik des bestehenden Rentenversicherungssystems bleibt, das ja auch differenziert bei der Rentenhöhe nach der Höhe der vorher eingezahlten Beiträge, dann wäre es durchaus gerechtfertigt, jemanden auch (vom Lebensalter her gesehen) „früher“ in Rente gehen zu lassen, wenn er oder sie beispielsweise 45 Beitragsjahre auf dem Buckel hat. Andere, beispielsweise Akademiker, die erst wesentlich später ins Erwerbsleben eingetreten sind, müssten dann eben „länger“ erwerbsarbeiten. Dafür kann man gute Argumente finden, man kann das natürlich auch kritisieren. Aber diese systematische Diskussion wurde und wird gar nicht geführt. Insofern bleibt der Befund: Die heutige „Rente ab 63“ ist ein Fremdkörper, der aufgrund seiner unterschiedlichen Auswirkungen in den einzelnen Wirtschaftszweigen durchaus als Problem wahrgenommen und erlebt wird, sie ist aber auch insofern ein rentenrechtlicher Fremdkörper, als das ihre Auflösung bereits mit dem Inkrafttreten begonnen hat und die Menschen eher verwirrt, die fälschlicherweise glauben, so was wie eine abschlagsfreie „Rente mit 63“ wird es auf Dauer geben.