Alles (bald) wieder so gut auf dem Arbeitsmarkt (und zu Hause) wie vor der Krise? Wenn da nicht diese ungleiche Verteilung der Lasten wäre

Von ganz oben betrachtet könnte man durchaus zu dem Befund kommen, dass wir uns auf dem Erwerbsarbeitsmarkt wieder zurück auf Start bewegen, dass also nach den Einbrüchen durch steigende Arbeitslosigkeit und eingebrochene Erwerbstätigkeit der Stand vor dem Ausbruch der Corona-Krise wieder erreicht wird. Darüber wurde hier schon in dem Beitrag Der Arbeitsmarkt fast wieder auf Vor-Corona-Niveau. Wie immer gibt es Schattierungen und auch schwarze Löcher am 5. Februar 2022 berichtet. Die Zahl der registrierten Arbeitslosen lag im Januar nur noch knapp 40.000 über dem Stand von Januar 2020 – zwischenzeitlich gab es 600.000 Arbeitslose mehr als zur Zeit vor der Krise. Und auch die Erwerbstätigkeit als Oberkategorie für ganz unterschiedliche Beschäftigungsformen (von den Minijobs über die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bis hin zu den Selbstständigen) scheint sich wieder in Richtung Vorkrisenniveau zu bewegen.

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Im Januar 2022 waren knapp 40 Prozent der Betriebe von Corona-bedingten Arbeitsausfällen betroffen

Die deutsche Wirtschaft leidet unter den Folgen der aktuellen Corona-Welle. Ein Drittel der Betriebe meldet Personalausfälle in erheblichem bis kritischem Umfang. Besonders betroffen seien ausgerechnet der Transport und der Gesundheitssektor, so diese Meldung von Anfang Februar 2022: Omikron-Welle: Ein Drittel der Unternehmen klagt über massive Personalausfälle. Wo kommen die Zahlen her? »In einer branchenübergreifenden Blitzabfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) unter 370 Unternehmen bewertete jeder vierte Betrieb seine aktuellen Personalausfälle als „erheblich“. Weitere 4 Prozent stufen ihre personelle Unterbesetzung sogar als „kritisch“ für die Aufrechterhaltung ihrer Angebote ein.« Die größten Personalengpässe melden Betriebe aus der Gesundheitsversorgung sowie dem Sektor Transport und Logistik. Von den Unternehmen aus der Gesundheitsversorgung melden aktuell 31 Prozent „erhebliche“ und weitere 16 Prozent sogar „kritische, umfassende“ Auswirkungen auf ihre Dienstleistungen mit leicht steigender Tendenz.

Aus dem Gesundheitswesen werden weitere Warnmeldungen bekannt: Omikron: Krankenhäuser in NRW kämpfen mit Personalausfällen, so eine Meldung vom 11.02.2022. In „einer Reihe von Krankenhäusern“ komme es auch zu „kurzfristigen Einschränkungen in der Versorgung“, so das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium. Beispiel Uniklinikum Düsseldorf: »Über 200 Beschäftigte aus Ärzteschaft und Pflegebereich seien derzeit wegen einer Covid-Infektion oder wegen Quarantäne nicht verfügbar, zusätzlich zur dem ohnehin in dieser Jahreszeit üblichen erhöhten Krankenstand.«

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Auch jenseits der Minijobs: Im Kleingedruckten der geplanten Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze ist für manche Arbeitgeber eine harte Nuss eingebaut worden: Die tägliche digitale Arbeitszeiterfassung

Bereits im November 2021 wurde hier im Lichte des damals vereinbarten Koalitionsvertrages der neuen Ampel-Koalition in dem Beitrag Ein klassisches Tauschgeschäft: Der eine bekommt einen höheren Mindestlohn, der andere eine Verfestigung und Ausweitung der Minijobs. Trotz vieler Gegenargumente darauf hingewiesen, dass entsprechend der Gesetzmäßigkeiten der politischen Tauschökonomie für die Umsetzung der Forderung nach einer einmaligen Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde der anderen Seite ein Preis gezahlt werden muss – in diesem Fall die Anhebung der seit Jahren gedeckelten Geringfügigkeitsgrenze, die dazu geführt hat, dass man umgangssprachlich den konkreten Betrag aufgenommen hat und von den „450-Euro-Jobs“ spricht. Da die gesetzliche Lohnuntergrenze selbstverständlich auf für die Minijobs gilt, werden die bei einer festen Geringfügigkeitsgrenze immer unattraktiver und wenn man sie denn nicht abschaffen oder auf einen Kernbereich begrenzen will (der zweite Teil des zu zahlenden Preises für die Mindestlohnerhöhung ist der Verzicht auf eine von vielen seit Jahren geforderte Abschaffung oder starken Begrenzung der Minijobs an sich), dann muss man systematisch bedingt an die Einkommensgrenze ran. Genau das hat man vereinbart, in einem ersten Schritt die Anhebung dieser Grenze auf 520 Euro mit der Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro und dann eine automatische Dynamisierung im Gefolge zukünftiger Anpassungen des Mindestlohns.

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