Es ist ja wahrlich nicht so, dass die „Große Koalition“ nichts mehr erledigen muss, gemessen an dem, was man im Koalitionsvertrag vereinbart hat. Da ist noch so einiges offen und während in diesen Tagen alle Welt über den Rücktritt der SPD-Partei- und Fraktionsvorsitzenden Andrea Nahles und den sich daraus möglicherweise und irgendwie ergebenden Konsequenzen für die GroKo spekuliert, läuft die Gesetzgebungsmaschinerie (noch) weiter ihren gewohnten Gang. Und das ist besonders dann berichtenswert, wenn es sich um Gesetze handelt, die innerhalb der GroKo eigentlich keine wirkliche Mehrheit haben, die aber – nicht nur – wegen der Koalitionsräson trotz aller Bauchschmerzen vorangetrieben werden. Die vorangetrieben werden, weil im Hintergrund zahlreiche einflussreiche Interessen drücken und schieben. Im Fall der Zuwanderung von Arbeitskräften außerhalb der EU-Staaten sind es vor allem die Arbeitgeber, die ordentlich Dampf machen beim „Fachkräfteeinwanderungsgesetz“. Denn dessen Geburt war schon mit erheblichen und lang anhaltenden Geburtswehen versehen und nun drängt die Zeit, das Regelwerk über die parlamentarischen Hürden zu hieven, bevor einem der GroKo-Laden um die Ohren fliegt.
Arbeitsmarkt
Wasch mir den Pelz, aber mach mich möglichst wenig nass? Das „Fachkräfte“-Einwanderungsgesetz als Paradigmenwechsel mit eingebautem Bremsklotz
Die Pläne der Bundesregierung zur Einwanderung von Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten stoßen bei den Oppositionsfraktionen im Bundestag auf scharfe Kritik. Dagegen verteidigten Redner der Regierungskoalition das Vorhaben in der ersten Lesung des Regierungsentwurfs eines „Fachkräfteeinwanderungsgesetzes“ (Bundestags-Drucksache 19/8285), der Fachkräftestrategie der Bundesregierung (Bundestags-Drucksache 19/6889) und des gleichfalls von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurfs „über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung“ (Bundestags-Drucksache 19/8286). So beginnt der Bundestag seine Berichterstattung über die nach einiger Verzögerung dem hohen Haus zur ersten Lesung vorgelegten Gesetzentwürfe der Bundesregierung.
Ein an sich historischer Moment, wenn man bedenkt, wie lange und wie zäh man sich in Deutschland gegen ein Einwanderungsgesetz gewehrt hat. Und diese Abneigung schwingt auch heute mit. Dinah Riese hat in ihrem Artikel „Zaghaft“ und „uninspiriert“ diesen Eindruck zu Papier gebracht: Eher unmotiviert steht Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) an diesem Donnerstag vor den Abgeordneten des Bundestags. „Ein klares Bekenntnis“ sei der heute in erster Lesung beratene Gesetzentwurf der Bundesregierung, liest er von seinen Zetteln ab, und zwar zur „Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten“. Die Betriebe in Deutschland suchten heute schon „händeringend“ nach Fachkräften, die demografische Entwicklung werde das noch verstärken, leiert Seehofer herunter.« Das klingt nicht nach der Verkündigung eines historisch zu nennenden Durchbruchs.
Arbeit im Homeoffice zwischen heimeligen Erwartungen und tatsächlichen Fallstricken
Erst vor kurzem wurde wieder einmal mit den Hoffnungen vieler Menschen, wenn man zu Hause arbeiten kann und darf, dann wird das schön, gespielt: Die SPD fordert einen Rechtsanspruch auf Homeoffice. Hört sich nur im ersten Moment toll an. Unabhängig von den praktischen Umsetzungsschwierigkeiten eines solchen Rechtsanspruchs und den inneren Begrenzungen auf einige ganz bestimmte Jobs (denn beispielsweise die Pflege alter Menschen lässt sich nicht von zu Hause erledigen), muss man sehen, dass diese Forderung, die explizit mit angeblichen Vorteilen für die Frauen und darunter die Mütter kleiner Kinder im Werbeblock verpackt wird, unterm Strich genau die gegenteilige Wirkung entfalten kann. Dazu ausführlicher bereits der Beitrag Homeofficeritis zwischen rosarotem Marketing und einem Desaster gerade für Frauen vom 10. März 2019.
Die dort vorgetragene Skepsis an dem emanzipatorischen Gehalt der Arbeit im Homeoffice wird durch solche Meldungen zusätzlich unterstrichen: Auch Arbeit im Homeoffice kann krank machen: »Arbeitsweg gespart, nebenbei die Wäsche gemacht – zu Hause arbeiten erscheint praktisch. Für Körper und Psyche kann es aber Nachteile haben, besagt eine neue ILO-Studie.«
Schlagzeilen-Politik und die Notwendigkeit, genauer hinzuschauen: Rumänen und Bulgaren in Hartz IV – und auf dem deutschen Arbeitsmarkt
Es ist ja eine Binsenweisheit: Mit Schlagzeilen macht man Politik – vor allem, wenn man berücksichtigt, dass viele Leser oftmals über die Headline nicht hinauskommen bzw. diese bewusst-unbewusst als zentrale Botschaft mitnehmen auf ihrem weiteren Lebensweg. Die BILD-Zeitung beherrscht dieses Metier – gleichsam potenziert mit einer entsprechenden Schriftgröße – wie kaum eine andere Zeitung, aber die gerne seriöser daherkommenden Ableger des Springer-Konzerns können das auch. Ein Beispiel: Zahl der Hartz-IV-Bezieher aus Bulgarien und Rumänien hat sich verdreifacht, so ist ein Artikel der WELT überschrieben. Schafft man es dann noch unter die Überschrift, dann wird man mit dieser Botschaft versorgt: »Von einer gezielten Einwanderung ins Sozialsystem will ein Migrationsforscher nicht sprechen. Dennoch beziehen heute deutlich mehr Bulgaren und Rumänen in Deutschland Hartz IV als noch vor fünf Jahren.« Und so mancher Leser wird sich bestätigt fühlen.
Denn seien wir ehrlich: Wenn man die Bürger befragen würde, was sie mit Rumänen und Bulgaren assoziieren, dann werden viele antworten: „Problemhäuser“ im Ruhrgebiet und einigen anderen Städten, „Armutszuwanderung“, „Kindergeld-Missbrauch“, um nur einige zu nennen. Nur sehr wenigen wird möglicherweise einfallen, dass tausende Ärzte und Ärztinnen aus diesen beiden Armenhäusern der EU in deutschen Krankenhäusern den Laden mit am Laufen halten. Und dass viele Produkte des primären Sektors wie Spargel und andere Leckereien niemals ohne die Saisonarbeiter aus diesen Ländern den deutschen Boden verlassen würden.
Der jährliche K(r)ampf um die Anteilswerte: Lohnungleichheit zwischen den Geschlechtern und das große Fallbeil für viele Frauen auf dem Arbeitsmarkt
Berlin mal wieder. Arm, aber sexy, so die mittlerweile sprichwörtliche Beschreibung durch den ehemaligen Regierenden Bürgermeister und Party-Experten Klaus „Wowi“ Wowereit (SPD). Der Großstadt-Moloch, der bei dem grünen Oberbürgermeister Boris Palmer Widerwillen auslöst, weil es nicht so sauber ist wie in seiner schwäbischen Universitätsstadt und so wenig funktioniert (vgl. dazu „Nichts klappt“ – In Berlin fühlt sich Boris Palmer nicht sicher). Aber Zeichen setzen können sie in Berlin. Erst vor kurzem wurden die Berliner mit einem neuen Feiertag gesegnet, der keinen kirchlichen, dafür aber einen ganz anderen Bezug hat: Der 8. März, der Internationale Frauentag, ist nunmehr in Berlin offiziell Feiertag geworden. Eine politische Geste (vgl. zum Frauentag und den hier relevanten Bezügen zum Themenfeld Arbeitsmarkt den Beitrag Internationaler Frauentag oder Tag der Rosenindustrie. Anmerkungen zu einigen scheinbar trockenen Zahlen und was hinter ihnen steht vom 8. März 2014). Und in diesem Jahr wird in der Hauptstadt am 18. März noch ein Nachschlag serviert: Die Berliner Verkehrsbetriebe BVG beschenken die Frauen der Stadt mit einer Rabatt-Aktion: Sie können an dem Tag ein Tagesticket erwerben, das 21 Prozent billiger ist als ein reguläres. Das Ticket kostet 5,50 Euro statt sieben Euro. 1,50 Euro gespart. Da tauchen sie auf, die 21 Prozent.
Denn am 18. März ist es wieder soweit: Der Equal Pay Day des Jahrs 2019 wird an vielen Orten und in den Medien inszeniert. Und es treten die seit Jahren bekannten Akteure auf die Bühne: Zum einen diejenigen, denen es darum geht, auf eine eklatante Lohnungleichheit zwischen den Geschlechtern hinzuweisen – für sie steht die symbolische Zahl 21 Prozent. Also Frauen verdienen 21 Prozent weniger als Männer. Das haben sich die Equal Pay Day-Initiatoren nicht selbst aus den Fingern gesogen, sondern es handelt sich um einen quasi offiziellen Wert. Das Statistische Bundesamt hat eine hier relevante Pressemitteilung vom 14.03.2019 so überschreiben: Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern 2018 unverändert bei 21 %: »Im Jahr 2018 blieb der allgemeine Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern – also der unbereinigte Gender Pay Gap – im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Equal Pay Day am 18. März anhand fortgeschriebener Ergebnisse der Verdienststrukturerhebung mitteilt, verdienten Frauen mit einem durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von 17,09 Euro 21 % weniger als Männer (21,60 Euro).«