Immer das gleiche Spiel: Die Zahl der Menschen mit einem Nebenjob steigt an, die einen sehen darin die Not und die anderen die Freude an der Arbeit

Seit 15 Jahren steigt die Zahl der Menschen mit Nebenjobs kontinuierlich an, von knapp 1,4 Millionen auf 3,4 Millionen Beschäftigte, so eine der vielen Meldungen zu neuen Zahlen über die Mehrfachbeschäftigten überschrieben: Zahl der Nebenjobs steigt auf Rekordzahl. Die neuen Zahlen stammen aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken im Bundestag. Und sofort beginnt das übliche Spiel mit den großen Zahlen: »Die Linke hat schnell eine Erklärung parat – doch die trifft nicht auf alle zu.« In einer anderen Meldung heißt es: »Statt Feierabend wartet der zweite Job: Immer mehr Menschen üben mehr als eine Beschäftigung aus. Das geschieht wahrscheinlich oft aus Geldnot«, so der Artikel 3,4 Millionen Menschen haben mehrere Jobs. Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Sabine Zimmermann, die die Anfrage gestellt hatte, wird mit diesen Worten zitiert: „Für immer mehr Beschäftigte reicht das Einkommen aus einem Job nicht mehr aus.“ Sie meinte: „Der überwiegende Teil dürfte aus purer finanzieller Not mehr als einen Job haben und nicht freiwillig.“

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Wenn Frauen Mütter werden: Kommt das Kind, kommt das Fallbeil. Also einkommensbezogen. In Deutschland und Österreich richtig heftig

Im vergangenen Jahr wurden wieder einmal „die“ Frauen an die Front gerufen, diesmal mit keiner geringeren Aufgabe, als die Rettung der Rente zu ermöglichen. »Die Finanzierung des Rentensystems wird immer schwerer. Jetzt sollen die Frauen es richten. Sie könnten davon sogar profitieren«, konnte man beispielsweise diesem Artikel entnehmen: Wie Frauen die Rente retten sollen. Und der bezog sich auf Berechnungen von Prognos, die eine Studie erstellt haben, die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Auftrag gegeben wurde (vgl. dazu Ehrentraut et al. 2018). Und die Versicherungswirtschaft – die schon immer in den ganz großen Dimensionen unterwegs ist – hat ihre Pressemitteilung so überschrieben: Höhere Erwerbs­be­tei­li­gung von Frauen ent­las­tet die Bei­trags­zah­ler bis 2050 um 190 Mrd. Euro.

Dass das alles zwangsläufig so ist, wenn die Erwerbsbeteiligung der Frauen und vor allem ihr Arbeitszeitumfang ausgeweitet wird, ergibt sich aus der Logik der Rentenformel in Deutschland, die neben vielen anderen Problemstellen vor allem einen Schwachpunkt hat: Teilzeitarbeit ist darin eigentlich nicht vorgesehen, eine halbwegs über der Grundsicherung im Alter liegende gesetzliche Rente setzt Vollzeiterwerbsarbeit voraus und die möglichst sehr lange und ohne Unterbrechungen in der Erwersbiografie.

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Die Einwanderung der einen ist die Auswanderung der anderen: Osteuropa als (bisheriger) Arbeitskräftelieferant

Es wird wieder viele sozialpolitisch relevanten Themen im neuen Jahr geben – und darunter befindet sich auch eine zum Jahresende konkretisierte Gesetzgebung in einem hoch umstrittenen Bereich: Das von der Bundesregierung als Entwurf vorgelegte Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) wird uns noch erheblich beschäftigen. Zum einen, weil man tatsächlich einen Paradigmenwechsel der Einwanderungspolitik konstatieren kann, zum anderen aber stellen sich zahlreiche Folgefragen mit Blick auf das, was da ermöglicht werden soll. Das federführende Bundesinnenministerium informiert uns so: »Durch den Gesetzentwurf … werden die Regelungen für den Aufenthalt und die Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaat dem wirtschaftlichen Bedarf entsprechend gezielt geöffnet sowie neu systematisiert und insgesamt klarer und transparenter gestaltet. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz führt erstmals einen einheitlichen Fachkräftebegriff ein: Fachkräfte sind sowohl Hochschulabsolventen als auch Beschäftigte mit einer qualifizierter Berufsausbildung. Liegt ein Arbeitsvertag vor, können Fachkräfte künftig ohne Vorrangprüfung einreisen. Die Arbeitsplatzsuche wird für Fachkräfte mit Berufsausbildung analog zur Regelung für Hochschulabsolventen neu vorgesehen. Voraussetzung ist insbesondere, dass die Fachkraft über deutsche Sprachkenntnisse verfügt, die der angestrebten Tätigkeit entsprechen, und ihren Lebensunterhalt während der Suche eigenständig sichern kann … Schließlich enthält der Entwurf auch eine neue Beschäftigungsduldung mit klaren Kriterien für gut integrierte Geduldete sowie Anpassungen zur einheitlichen Anwendung der Ausbildungsduldung und deren Ausweitung auf staatliche anerkannte Helferausbildungen.«

Weniger technokratisch die Rezeption in einem Teil der Medien. So jubelt Mathias Oberndörfer unter der Überschrift Mit dem FEG stellt Deutschland die Weichen für die Zukunft: »Deutschland fehlen Fachkräfte. Verstärkung kann nur aus dem Ausland kommen. Bislang war die Zuwanderung für Ausländer aus Nicht-EU-Staaten ein langer Hürdenlauf. Das soll sich jetzt ändern – es ist höchste Zeit!« Wie gesagt, darüber wird noch intensiver zu diskutieren sein. In diesem Beitrag soll es um die zweite Seite der geplanten Einwanderungsmedaille gehen: Wo kommen diese Arbeitskräfte eigentlich her? Woher sollen sie kommen und werden sie auch in Zukunft noch kommen (können)?

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Erwerbsarbeit im unteren Lohnbereich soll sich mehr lohnen. Von Zuverdienstgrenzen, weiterführenden Reformvorschlägen und einigen Grundsatzfragen

Wenn man die vielstimmige „Hartz IV“-Debatte der letzten Monate Revue passieren lässt, dann taucht da immer wieder eine Komponente auf, deren Veränderung auf den ersten Blick zu erstaunlichen Koalitionen führt: der Zuverdienst und seine Begrenzungen im Grundsicherungssystem. In dem von Robert Habeck von den Grünen verfassten Positionspapier Anreiz statt Sanktionen, bedarfsgerecht und bedingungslos wird unter der Überschrift „Eine Frage der Gerechtigkeit: Wer arbeitet, muss davon profitieren“ ausgeführt: »Aktuell werden je nach Einkommenshöhe 80, 90 oder gar 100 Prozent des selbstverdienten Einkommens auf Hartz IV angerechnet. Während in Deutschland immer wieder über ein zu frühes Einsetzen eines Spitzensteuersatzes von 42 Prozent geredet wird, scheinen viele nicht zu wissen, dass gerade die Menschen, die am wenigsten verdienen, 80 Prozent und mehr ihres selbstverdienten Einkommens abgeben müssen. Wir halten diesen Zustand für ungerecht und demotivierend. In einem ersten Schritt wollen wir daher erreichen, dass alle Empfänger*innen mindestens 30 Prozent des selbst verdienten Einkommens behalten können. Das klingt immer noch wenig, aber ein Beispiel verdeutlicht, was das für die Betroffenen heißt. Heute verfügt eine vierköpfige Familie mit einer erwerbstätigen Person, die 1.500 Euro brutto verdient und die zusätzlich im Hartz-Bezug aufstocken muss, über 330 Euro netto mehr, als wenn niemand in der Familie arbeiten würde und das Einkommen allein aus der Grundsicherung käme. In unserem Vorschlag steigt nun diese Differenz auf 520 Euro. Wenn erst einmal eine Kindergrundsicherung eingeführt ist, steigt das verfügbare Einkommen der Familie sogar noch weiter.«

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Die Beschäftigungsverhältnisse für Arbeitnehmer in Deutschland werden immer kürzer. Oder doch nicht?

Gerade im „Jobwunderland“ Deutschland ist ein differenzierter Blick nicht nur auf die eine große Zahl an Irgendwie-Beschäftigten wichtig, sondern auf die Art und Weise, wie die Menschen beschäftigt sind, unter welchen Bedingungen und für welche Löhne bzw. Einkommen sie arbeiten gehen (müssen). Dabei wird man immer wieder mit der These konfrontiert, dass die Zahl der „prekär“ Beschäftigten trotz (?) der guten allgemeinen Arbeitsmarktentwicklung zugenommen hat, dass immer mehr Arbeitnehmer von schlechten Arbeitsbedingungen betroffen sind. Und es gibt ja durchaus eine Menge Beispiele gerade aus den Branchen, in denen die Arbeitskräftenachfrage steigt, wo neue Jobs geschaffen werden, die darauf hindeuten, dass es für Millionen Arbeitnehmer düster aussieht.

In diese kritische Diskussionslinie passen dann solche Meldungen: Beschäftigungsverhältnisse zunehmend kürzer: »Die Beschäftigungsverhältnisse für Arbeitnehmer in Deutschland werden immer kürzer.« Grundlage dafür ist die Antwort des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) auf eine Anfrage der Linken-Politikerin Sabine Zimmermann im Deutschen Bundestag. 

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