Die Arztpraxis als Eros-Center? Von der Praxis- zur „Kontaktgebühr“. Irrungen und Wirrungen in der aktuellen Debatte über „Selbstbeteiligungen“ in der Gesundheitspolitik

»Steigende Zusatzbeiträge, wachsende Ausgaben: Das deutsche Gesundheitswesen steht unter Druck. Die Arbeitgeberverbände wollen unnötige Arztbesuche nun mithilfe einer »Kontaktgebühr« erschweren«, so eine der Meldungen zu einem dieser verzweifelt-dreisten Griffe in die Mottenkiste der Steuerungsversuche im Gesundheitswesen: Arbeitgeber fordern neue Praxisgebühr bei Arztbesuch, so ist die entsprechende Nachricht überschrieben. Natürlich werden die älteren Semester sofort Erinnerungen an die sogenannte „Praxisgebühr“ aktivieren können, die wir schon mal gehabt haben. Und die dann abgeschafft wurde. 

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Berufsständische Versorgungswerke – eine ganz eigene Säule der Alterssicherung. Bei einigen wackelt das kapitalgedeckte Fundament

Im Kontext der allgemeinen Diskussion über „die“ Rente und dabei den angeblichen oder tatsächlichen Problemen der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung wird immer wieder auf das ganz eigene Alterssicherungssystem der Beamten hingewiesen – mit garantiert Blutdruck steigernden Effekten. Da werden dann gesetzliche Renten mit den Pensionen der Staatsdiener verglichen und man kann große Zustimmung ernten, wenn man angesichts der teilweise erheblichen Unterschiede im Geldbeutel fordert, die Sonderbehandlung der Beamten zu beenden und dass die Beamten wie jeder „normale“ Arbeitnehmer auch in die große gesetzliche Rentenversicherung einzahlen sollten.1 Da wird dann gerne auch auf Österreich oder die Schweiz verwiesen, wo es diese Trennung nicht gibt (wobei man da auch genauer hinschauen muss, wie die konkrete Ausgestaltung ist). Ein immer wieder vorgetragenes Argument in der seit Jahrzehnten geführten Debatte über die ganz eigene Welt der Beamtenversorgung im Alter stellt darauf ab, dass sich die nicht selten durchaus gut verdienenden Beamten der solidarischen Umverteilung, die der gesetzlichen Rentenversicherung eigen ist, komplett entziehen (können).

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Rechtsanwälte vertragen wegen der anwaltlichen Unabhängigkeit keine Finanzinvestoren, so der EuGH. Und wie ist das dann mit Ärzten in medizinischen Versorgungszentren?

Das sogenannte Fremdkapitalverbot für deutsche Anwaltskanzleien, also das Verbot, dass sich Investoren an Anwaltsgesellschaften beteiligen dürfen, verstößt nicht gegen die Vorschriften des europäischen Rechts. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden (EuGH, Urteil vom 19.12.2024, Az. C-295/23). Die Pressemitteilung des Gerichts vom 19. Dezember 2024 ist unmissverständlich: Das Verbot der Beteiligung reiner Finanzinvestoren an einer Rechtsanwaltsgesellschaft ist zulässig. Und in der Unter-Überschrift wird auch gleich der Begründungskern der Entscheidung offen gelegt: »Ein solches Verbot ist gerechtfertigt, um die anwaltliche Unabhängigkeit zu gewährleisten.«

»Ein Mitgliedstaat darf die Beteiligung reiner Finanzinvestoren am Kapital einer Rechtsanwaltsgesellschaft verbieten. Eine solche Beschränkung der Niederlassungsfreiheit und des freien Kapitalverkehrs ist durch das Ziel gerechtfertigt, zu gewährleisten, dass Rechtsanwälte ihren Beruf unabhängig und unter Beachtung ihrer Berufs- und Standespflichten ausüben können.«

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Angehende Fachärzte als Wanderarbeiter? Über erste Umrisse von Kollateralschäden des Umbaus der Krankenhauslandschaft

Karl Lauterbach hat fertig, zumindest als Bundesgesundheitsminister. Viele seiner Projekte und Vorhaben sind entweder durch den Absprung der FDP aus dem Ampel-Raumschiff in der Gesetzgebungspipeline stecken geblieben oder aber sie befinden sich nun in den Mühen der Umsetzungsebene. Dazu gehört sicher die groß angelegte Krankenhausreform. Mit der soll und wird es einen weiteren Spezialisierungs- und Konzentrationsschub geben. Was da als abstrakte Begrifflichkeit daherkommt, wird handfeste Folgen haben – aber nicht nur für die (potenziellen) Patienten, sondern auch für das Personal in den Kliniken. Und dazu gehören auch die Ärztinnen und Ärzte.

Krankenhäuser sind nicht nur wichtige Orte der Diagnostik und Therapie, sondern sie sind auch zentrale Orte der Weiterbildung der jungen Ärzte im Rahmen ihrer fachärztlichen Qualifizierung. Und die steht nicht außerhalb dessen, was als „Krankenhausreform“ so nett formuliert in den nächsten Jahren Schneisen schlagen wird. In die gewachsene Kliniklandschaft und damit auch in die vorhandenen Strukturen der ärztlichen Aus- und Weiterbildung.

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Es wird weiter umfangreich „geigelt“. Der Umsatz mit IGeL-Leistungen in Arztpraxen wird auf 2,4 Milliarden Euro geschätzt

Der Medizinische Dienst Bund hat 2012 den sogenannten IGeL Monitor initiiert und betreibt seitdem dieses Informationsportal für Patienten. Bei den „Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL)“ handelt es sich um Selbstzahlerleistungen der Patienten in den Arztpraxen. Die Kosten für IGeL-Angebote werden meistens nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Gesetzlich Krankenversicherte müssen solche Leistungen also in der Regel aus der eigenen Tasche bezahlen. Da diese Leistungen nicht zentral erfasst werden, gibt es weder eine vollständige Auflistung aller IGeL noch eine Übersicht über das Umsatzvolumen. Also muss man sich dem schätzungsweise nähern.

Um verlässliche Informationen zu erhalten, welche IGeL besonders häufig angeboten und von gesetzlich Krankenversicherten in Anspruch genommen werden, führt der IGeL-Monitor regelmäßig Versichertenbefragungen durch und veröffentlicht die Ergebnisse in sogenannten IGeL-Reports. Nun wurden die Ergebnisse des IGeL-Reports 2024 veröffentlicht.

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