Sie tun es immer noch: Krankenkassen üben Druck aus auf Empfänger von Krankengeld. Dabei wurde doch sogar das Gesetz geändert, um das zu verhindern

Springen wir zurück in den Herbst des Jahres 2014. Damals wurde hier dieser Beitrag veröffentlicht: Freundliche Nachfrage oder Druck ausüben? Die Krankenkassen und das Krankengeld. Darin musste man von diesen Vorwürfen der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) lesen: »Mitarbeiter der Kassen rufen mitunter Patienten, die lange krankgeschrieben sind, wöchentlich an. „Ob es schon besser gehe? Ob man den Psychotherapeuten wechseln wolle? Oder einen Psychiater aufsuchen? Entsprechende Therapeuten könne man empfehlen, heißt es dann am Telefon … Angeblich hätten Kassenmitarbeiter auch nach medizinischen Diagnosen gefragt und die Betroffenen bedrängt.«

Natürlich wurde damals auch nach möglichen Ursachen gefragt: »Was könnte – wenn die Vorwürfe stimmen – der Hintergrund für ein solches Verhalten der Kassen sein? Wie immer könnte ein Motiv in der Größenordnung des Geldes zu finden sein, das hier von den Krankenkassen aufgebracht werden muss: 9,75 Milliarden Euro Krankengeld zahlten die Kassen 2013 aus … Zudem ist die Dauer des Bezugs gestiegen.«

Das mit den 9,75 Mrd. Euro ist längst Geschichte (nicht aber das mit dem damals kritisierten Verhalten der Krankenkassen).

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Das Bundesarbeitsgericht zweifelt. Und legt die Kündigung einer Hebamme schon vor Arbeitsantritt aufgrund ihres Kirchenaustritts dem EuGH vor. Die Lösung wäre einfach

Dass die katholische und evangelische Kirche in Deutschland den einbalsamierten Status von faktischen Staatskirchen haben in einem Land, in dem Staat und Kirche angeblich getrennt sein sollen, ist seit Jahren nicht nur mit Blick auf die enormen Zahlungen aus allgemeinen Steuermittel beispielsweise für das Leitungspersonal der Kirchen (mit der Begründung, wegen der Enteignung von Kirchengütern zu napoleonischen Zeiten müsse man auch heute noch Reparationen leisten) in der Kritik, sondern auch und gerade aufgrund der erheblichen Bedeutung der Kirchen bzw. kirchlich gebundener Träger im Sozial- und Gesundheitswesen als ganz großer Arbeitgeber hinsichtlich der weitreichenden Sonderrechte, die seitens der kirchlichen Arbeitgeber (pardon: richtigerweise muss es in der kirchlichen Terminologie „Dienstgeber“ heißen) gegenüber ihren „Dienstnehmern“ ausgeübt werden können – und die beispielsweise den hunderttausenden Beschäftigten in Kitas und Kliniken das elementare Streikrecht vorenthalten. Und immer wieder regt man sich verständlicherweise darüber auf, wenn Beschäftigte aufgrund ihres rein privaten Lebenswandels, der den Kirchenoberen nicht gefällig ist, sogar ihren Job verlieren (zugleich feiert eine abgrundtiefe Doppelmoral hier schon seit vielen Jahren ein fröhliches Fest, denn in zahlreichen anderen Fällen, beispielsweise bei der Besetzung wichtiger Stellen in Kliniken, drückt man beide katholischen Augen ganz feste zu, auch wenn es der Chefarzt ganz wild treibt mit der/den Ehe/n).

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Die Leiharbeit erneut vor dem EuGH. Diesmal geht es um die Frage, was genau ein erforderlicher „Gesamtschutz“ der Leiharbeiter bedeutet. Am Ende doch (nicht) „Equal Pay“?

Die Leiharbeit ist seit langem immer wieder Thema höchst kontroverser Debatten, in denen von einer Hervorhebung ihrer angeblichen Brückenfunktion in „normale“ Beschäftigung oder ihrer (Arbeitgeber-)Funktionalität für die Herstellung „atmender“ Belegschaften bis hin zu einer Kritik als Instrument des Lohndumping und der Verteufelung als eine Ausprägung von modernen Menschenhandel reichen. Hin und wieder geraten dann aber auch die gängigen Typisierungen von „gut“ und „böse“ und die traditionellen Lager durcheinander, wenn man beispielsweise wie in der Pflege feststellen muss, dass Leiharbeiter mehr verdienen können und bessere Arbeitsbedingungen haben und Arbeitgeber auf einmal vehement ein Verbot der Leiharbeit in diesem Bereich von der Politik fordern(vgl. dazu beispielsweise den Beitrag Aus der mal nicht eindeutigen Welt der Leiharbeit. In der Pflege. Oder: Wenn ausnahmsweise Arbeitgeber vor Leiharbeitern geschützt werden sollen vom 23. Januar 2020).

Nun ist die Leiharbeit in den vergangenen Jahren immer wieder (Re-)Regulierungen unterworfen worden, die dazu geführt haben, dass der Einsatz dieses Instruments für die Entleihunternehmen teilweise deutlich teurer geworden ist (was in der Vergangenheit dann sofort Ausweich- und Umgehungsstrategien hervorgerufen hat, wie beispielsweise die Ausbreitung der Werkverträge, um Kostenvorteile an den Belegschaftsrändern realisieren zu können). Und zu den Regulierungsaspekten mit Blick auf die Leiharbeit gehört auch, dass sie immer wieder Gegenstand höchstrichterlicher Rechtsprechung war und ist. Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) musste sich mehrfach mit dieser Beschäftigungsform befassen, insbesondere mit der Auslegung von „unbestimmten Rechtsbegriffen“.

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Zur Höhe der Hartz IV- bzw. „Bürgergeld“-Leistungen: Die einen geben Gas und gleichzeitig wird gebremst, andere machen sich auf den Weg zum Bundesverfassungsgericht

Mehr als zwei Corona-Jahre liegen hinter uns – mit zahlreichen ausgabenintensiven Rettungsprogrammen und anderen Pandemiebekämpfungsmaßnahmen. Aber eine Verschnaufpause wird nicht gewährt – schon seit Mitte des vergangenen Jahres kommt eine rasant steigende Inflation hinzu und seit dem 24. Februar 2022 ist mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und damit einhergehend den massiven Verwerfungen aufgrund der fatalen Abhängigkeit Europas und insbesondere Deutschlands von russischen Energielieferungen mit der Perspektive schwerster Belastungen der Haushalte und Unternehmen im Herbst/Winter dieses Jahres sowieso alles anders. Und die Bundesregierung hat bereits in den zurückliegenden Wochen mit ersten Entlastungsmaßnahmen auf die Preisentwicklung zu reagieren versucht, konkret sind innerhalb weniger Wochen zwei Entlastungspakete mit einem Gesamtvolumen von etwa 30 Mrd. Euro verabschiedet worden (vgl. dazu Dullien et al. 2022: Die Entlastungspakete der Bundesregierung – Ein Update). Die Analyse der Entlastungen zeigt für eine Reihe von unterschiedlichen Haushaltstypen, dass Haushalte mit Erwerbstätigen über alle Einkommensgruppen spürbar entlastet werden. Dabei werden insbesondere Erwerbstätigen-Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen begünstigt. Auch Menschen in der Grundsicherung werden sehr deutlich entlastet.

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Die Zahl der Erwerbstätigen ist wieder raus aus dem Pandemieloch – aber nicht nur die Medien suchen nach Antworten auf die eine Frage: Wo sind die alle geblieben?

In den vergangenen Wochen reihte sich ein Bericht an den anderen mit der erstaunten Frage: Wo sind denn die ganzen Arbeitskräfte hin? Warum finden die Gastronomiebetriebe und die Flughäfen keine neuen Beschäftigten, wo doch die Nachfrage nach deren Dienstleistungen nach oben geht, warum wird in immer mehr Branchen ein Klagelied über massenhaft fehlendes Personal angestimmt, was von Menschen mit einem guten Riecher für Themen, die „laufen“, sofort begrifflich aufgegriffen und in ein folgerichtig ebenfalls gut absetzbares Buch gepresst wird? Gemeint ist hier Die große Arbeiterlosigkeit von Sebastian Dettmers, CEO der Online-Jobplattform StepStone, versehen mit der Drohungsverstärkung und zugleich dem Aufzeigen eines rettenden Strohhalms: »Warum eine schrumpfende Bevölkerung unseren Wohlstand bedroht und was wir dagegen tun können«, so lautet der Untertitel. Vgl. dazu auch seinen Beitrag Bevölkerungsrückgang: Statt Arbeitslosigkeit droht uns nun die Arbeiterlosigkeit, der im Handelsblatt veröffentlicht wurde.

In der aktuellen Debatte über die Personalprobleme mancher Unternehmen und bestimmter Branchen wurde zuweilen der durch die selektive Berichterstattung geförderte Eindruck erweckt, als ob es immer weniger Beschäftigte geben würde. Dem ist aber nicht so, selbst die erheblichen Beschäftigungsverluste in der ersten Phase der Corona-Pandemie sind mittlerweile wieder ausgeglichen, also zahlenmäßig. Die an der Zahl der Erwerbstätigen gemessene Beschäftigung hat das Niveau unmittelbar vor der Krise überschritten.

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