Jenseits der Defizitfokussierung: Langer Atem, glückliche Zufälle und mehr. Wie Kinder türkischer Einwanderer Karriere machen

Man kann das Land mittlerweile mit Studien pflastern, die immer detaillierter nachweisen, wo, wie und zuweilen auch durch wen „Menschen mit Migrationshintergrund“ benachteiligt werden oder es sehr viel schwerer haben, sozial aufzusteigen. Vorurteile und Benachteiligung in der Schule, Diskriminierung bei Bewerbungen und viele andere den Aufstieg hemmende Faktoren sind recht gut untersucht worden. Bei aller Notwendigkeit der Analyse struktureller Blockaden und ihrer Thematisierung in der öffentlichen Diskussion kann man zuweilen den Eindruck bekommen, dass sich der notwendigerweise damit verbundene Blick auf Probleme und Defizite im Diskurs und in der Wahrnehmung verselbständigt hat und alles andere, was es auch gibt, überlagert. In diesem Kontext fast schon als ein „abweichendes Verhalten“ zu werten ist eine neue Studie, die der Frage nachgegangen ist, wie die Kinder türkischer Einwanderer trotzdem Karriere machen. Dafür brauchen sie einen langen Atem, glückliche Zufälle – und eine „Tante Birgit“.

Zu dieser (nur scheinbar) plakativ daherkommenden Zusammenfassung kommt Christopher Onkelbach in seinem Artikel Wie Kinder türkischer Einwanderer Karriere machen. Er berichtet von einer neuen Studie, die sich mit den beschäftigt hat, die es trotzdem geschafft haben. Die ihr Abitur gemacht haben, studierten, eine Karriere begonnen haben und Anwälte, Manager oder auch Lehrer geworden sind. Nicht wegen einer guten Förderung, sondern gegen viele Widerstände.
Vor dem Hintergrund, dass es immer noch nur wenigen Kindern türkischer Einwanderer gelingt, einen sozialen Aufstieg hinzubekommen, sind diese Fragen von großer Bedeutung: Wie schaffen sie es? Welche Umstände haben sie gefördert und auf welche Hindernisse sind sie gestoßen?

»Darum ging es in dem Forschungsprojekt von Andreas Pott und Jens Schneider vom Institut für Migrationsforschung der Universität Osnabrück. Am Donnerstag stellten sie die Ergebnisse des von der Stiftung Mercator geförderten Projekts bei einer internationalen Wissenschafts-Tagung zum Thema „Türkisch-deutsche Wege zum Erfolg“ in Essen vor. Pott und Schneider analysierten dafür die Lebensläufe von 94 Personen von der Kita bis zum Karriereeinstieg.«

Die Studie des IMIS kann hier abgerufen werden: Pathways to Success. Erfolgreiche Einwandererkinder und ihre Aufstiegskarrieren im urbanen und internationalen Vergleich, Osnabrück: Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS), 2014

In ihrer Pressemitteilung Einwanderungsland mit Integrationshürden zur Studie schreibt die Stiftung:

»Sehr viele Interviewpartner berichteten davon, dass ihre Schulen weder Interesse noch Glauben an ihre Talente zeigten. Neben der Eigenleistung gab oftmals die persönliche Hilfe einer Lehrerin oder eines Lehrers, eines Nachbarn oder der Eltern von Schulfreunden den entscheidenden Ausschlag für den Bildungserfolg. Häufig war der Erfolg also von Zufällen abhängig … Die Befragten haben überdurchschnittlich von Schulformen profitiert, die auf gesellschaftliche Integration aller sozialen Schichten ausgelegt sind – darunter vor allem Gesamtschulen. Dank der höheren Dichte von Gesamt- und Ganztagsschulen sind im Ruhrgebiet deutlich mehr Befragte auf die Universität oder Fachhochschule gelangt als beispielsweise in Berlin. „Die Gesamtschule ist für die untersuchte Gruppe eine gute Alternative zum Gymnasium. Sie ist durchlässiger, gleicht Startnachteile besser aus und kann dadurch Wegbereiter für den beruflichen Aufstieg sein“, sagt Prof. Dr. Andreas Pott, Projektleiter und Leiter des IMIS.«

Immer wieder wird in der Studie auf Vorurteile hingewiesen, die den Übergang in die Arbeitswelt erschweren: »Die Beteiligten berichten, dass der Migrationshintergrund immer wieder in Bewerbungssituationen im Vordergrund stand – sowohl in der freien Wirtschaft als auch im öffentlichen Dienst. Hier reichen die Beschreibungen von offen diskriminierender Behandlung bis zu vorurteilsbehafteten Äußerungen.«

Nachdenklich – auch mit Blick auf die Debatte über „Akademisierung“ versus duale bzw. fachschulische Berufsausbildung – sollte der folgende Befund aus der Studie stimmen:

»Karrieren in den Bereichen Jura und Schule sind nur möglich mit einem Hochschulstudium, aber auch für Interviewte, die als Unternehmer oder Manager in der freien Wirtschaft tätig sind, war es nur in Ausnahmefällen der Weg über die Berufsausbildung, der zur aktuellen Position geführt hat. Meist wurde nach der Ausbildung oder berufsbegleitend ein Studium angeschlossen« (IMIS 2014: 2).

Onkelbach schreibt in seinem Bericht über die Studie sehr treffend:

»So sind die Lebensläufe von Umwegen und Schwierigkeiten geprägt. „Oft ist es – neben hohem persönlichen Engagement – dem Zufall zu verdanken, dass die Schüler das Abitur schafften.“ Etwa weil es eine hilfreiche Nachbarin gab oder eine „Tante Birgit“, die ein türkisches Mädchen jeden Tag nach der Schule besuchte, um ihre Hausaufgaben zu machen. Oder Eltern von Schulfreunden, die sagten: das kannst du doch! Jens Schneider: „Wer keine Tante Birgit hat, hat es schwer. Das Mädchen ist heute Juristin.“ Eine wesentliche Rolle spielen auch meist die Eltern oder auch die Geschwister.«

Die Wissenschaftler geben auch bildungspolitische Empfehlungen – zugleich wird an diesen auch wieder das Grunddilemma erkennbar, vor dem man hinsichtlich einer besser gelingenden Integrationspolitik steht: »So sollte die frühkindliche Förderung und der Ganztagsunterricht ausgebaut werden. Mehr Förderung und Aufmerksamkeit für Talente, Durchlässigkeit der Schulformen – auch nach oben. Und das Thema Diskriminierung in Schulen müsse angegangen werden«, schreibt Onkelbach in seinem Artikel.

Aber das sind erst einmal – so grundsätzlich richtig und nachvollziehbar solche Empfehlungen auch daherkommen – Ratschläge mit Blick auf die institutionellen Settings. Das ist eine wichtige Rahmenbedingung, aber die institutionellen Räume müssen mit Leben, mit konkreten Personen gefüllt werden. Die eine besondere Haltung haben und über die mehr „glückliche Zufälle“ möglich werden. Das wird man durch Institutionen, Programme usw. fördern und vielleicht anregen können – aber man wird es nicht ersetzen können, dass es Kümmere, Begleiter, produktive Widerstände im Leben der Kinder und Jugendlichen geben muss. Und die es ja auch gegeben hat. Darauf hinzuweisen, ist ein Verdienst der neuen Studie. Darüber hinaus wäre es wünschenswert, wenn auch und gerade die Medien weitaus stärker als bislang auf die Erfolgsgeschichten hinweisen, um etwas in den Köpfen zu ändern. Dass es nicht nur um Probleme, Hemmnisse, also um etwas Negatives geht, sondern dass es auch Erfolgsgeschichten gibt, von denen man lernen kann, die Hoffnung schaffen können.

Aufatmen bei vielen verbunden mit der Gefahr einer Überbewertung. Der Europäische Gerichtshof und seine Entscheidungen. Diesmal hat man sich einer jungen Rumänin in Leipzig angenommen

Der Europäische Gerichtshof hat erneut eine Entscheidung von grundsätzlicher Bedeutung gefällt. Das Urteil bewegt sich in einem aufgeheizten Umfeld, noch vor einigen Monaten beispielsweise hier in Deutschland durch eine teilweise nur als hysterisch zu bezeichnende Debatte über „Armutszuwanderung“ bzw. „Sozialtourismus“, immer wieder wurde und wird der Begriff des „Missbrauchs“ verwendet – vor allem mit Blick auf Menschen aus Rumänien und Bulgarien. Eine mehr als heikle Thematik, wobei auf der Basis der bislang vorliegenden Erkenntnisse von einem nennenswerten Problem in toto nicht gesprochen werden kann. Aber das Empörungspotenzial des Themas kann gar nicht überschätzt werden. Nunmehr hat also der EuGH zum einen einen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen vor dem Hintergrund einer spezifischen Fallkonstellation verneint, was in vielen Medienberichten verallgemeinernd aufgegriffen wird, nach dem man Zuwanderern aus EU-Staaten Sozialhilfeleistungen vorenthalten kann. Doch wie immer im Leben gilt auch hier – so einfach ist es nicht. Schauen wir uns ein einem ersten Schritt den konkreten Fall an, über den die Richter nun entschieden haben.

Unter der viel zu allgemein gehalten Überschrift Haben EU-Bürger Anspruch auf Hartz IV? erfahren wir Details:

»Im konkreten Fall geht es um die 25-jährige Rumänin Elisabeta Dano, die mit ihrem fünfjährigen Sohn bei ihrer Schwester in Leipzig wohnt. Die junge Frau lebt bereits seit 2010 in Deutschland, ernsthaft nach Arbeit gesucht hat sie aber wohl nie. Das Jobcenter in Leipzig hat deshalb ihren Antrag auf Hartz IV abgelehnt. Dano wollte das nicht hinnehmen und klagte. Aber auch das Leipziger Sozialgericht stufte Dano als nicht arbeitssuchend ein.«

Bereits im Mai hatte der europäische Generalanwalt das Vorgehen des deutschen Jobcenters abgesegnet. Das Leipziger Jobcenter dürfe in diesem Fall Hartz IV verweigern, weil die Klägerin keine echte Verbindung zu Deutschland habe, sondern nur wegen der Sozialleistungen eingereist sei, hieß es damals in dem Gutachten. Dieser Argumentation hat sich nun der EuGH angeschlossen. Dies kann man schon der Überschrift der Pressemitteilung des EuGH zu seinem Urteil (Az: C-333/13) entnehmen: »Nicht erwerbstätige Unionsbürger, die sich allein mit dem Ziel, in den Genuss von Sozialhilfe zu kommen, in einen anderen Mitgliedstaat begeben, können von bestimmten Sozialleistungen ausgeschlossen werden.« Kürzer geht es wirklich nicht, um unzulässige Verkürzungen zu vermeiden.

Der entscheidende Punkt: Es geht hier konkret um einen Fall, in dem die Klägerin offensichtlich eine bestimmte Sozialleistung beziehen möchte, ohne die als Anspruchsvoraussetzung definierte Arbeitssuche erfüllen zu wollen.

Der EuGH erläutert auch, mit welchen unterschiedlichen (Nicht-)Anspruchsebenen wir es zu tun haben. Grundsätzlich gilt, dass der Aufnahmestaat nicht verpflichtet ist, während der ersten drei Monate des Aufenthalts Sozialhilfe zu gewähren. Dann kommt die nächste, gerade für den vorliegenden Fall einschlägige Argumentation:

»Bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als drei Monaten, aber weniger als fünf Jahren (wie im vorliegenden Fall), macht die Richtlinie das Aufenthaltsrecht u. a. davon abhängig, dass nicht erwerbstätige Personen über ausreichende eigene Existenzmittel verfügen. Damit soll verhindert werden, dass nicht erwerbstätige Unionsbürger das System der sozialen Sicherheit des Aufnahmemitgliedstaats zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts in Anspruch nehmen. Ein Mitgliedstaat muss daher die Möglichkeit haben, nicht erwerbstätigen Unionsbürgern, die von ihrer Freizügigkeit allein mit dem Ziel Gebrauch machen, in den Genuss der Sozialhilfe eines Mitgliedstaats zu kommen, obwohl sie nicht über ausreichende Existenzmittel für die Beanspruchung eines Aufenthaltsrechts verfügen, Sozialleistungen zu versagen; insoweit ist jeder Einzelfall zu prüfen …«.

Dadurch wurde im vorliegenden Fall die Entscheidung einfach, zugleich haben wir hier aber auch einen wichtigen Punkt, an dem man verdeutlichen kann, dass man das heutige Urteil des EuGH nicht überbewerten sollte – denn die Formulierung hinsichtlich des Zeitraums nach den drei Monaten und bis zu fünf Jahren muss eben auch so gelesen werden, dass nach den ausgeschlossenen drei Monaten sehr wohl ein Leistungsinanspruchnahmerecht besteht, wenn der oder die Betroffenen beispielsweise arbeitet, aber nicht über ausreichende eigene Existenzmittel verfügt, so dass er oder sie beispielsweise  im deutschen Grundsicherungssystem einen aufstockenden Anspruch auf SGB II-Leistungen hat. Diesen Anspruch wird man nicht ausschließen können – so auch meine Argumentation in einem Interview zum EuGH-Urteil am 11.11.2014 (Phoenix). Das bedeutet im Klartext eben auch: Wenn der EU-Bürger nach Deutschland kommt und hier in einer geringfügigen oder selbständigen Tätigkeit nachgeht, dann kann er unter Berücksichtigung der genannten Fristen selbstverständlich die gleichen Leistungen in Anspruch nehmen wie ein deutscher Staatsbürger. Das erklärt dann auch – neben ganz normaler Beschäftigung und nachfolgender Arbeitslosigkeit -, dass es Hartz IV-Leistungen beziehende EU-Bürger gibt, die auch in Zukunft auf diese Leistungen werden zurückgreifen können.

Allerdings hat die Politik hier in Deutschland jüngst durch eine vom Bundestag abgesegnete Verschärfung der Aufenthaltsbestimmungen für EU-Ausländer neue Hürden errichtet. Danach verliert sein Aufenthaltsrecht wieder, wer nach sechs Monaten keine Arbeit gefunden hat und seinen Lebensunterhalt nicht eigenständig bestreiten kann. Das nun ist eine ganz neue Baustelle, die vom heutigen Urteil des EuGH gar nicht erfasst wird bzw. werden kann.

Insofern ist Christian Rath schon bei der Überschrift seines Artikels zuzustimmen: Ein Urteil mit begrenzter Wirkung: »Die Wirkung des Urteils dürfte allerdings begrenzt sein. Denn es gilt ausdrücklich nicht für „Arbeit suchende“ EU-Bürger. Wer also nach Deutschland kommt und sich nicht nur arbeitslos meldet, sondern auch nachweisbar um Stellen bewirbt, kann weiter auf Hartz IV hoffen.« Und weiter: »Wie die Rechtslage bei Arbeit suchenden EU-Bürgern aussieht, wird der EuGH im Fall einer schwedischen Staatsbürgerin entscheiden, der das Jobcenter in Berlin-Neukölln Hartz IV verweigert hat. Ihren Fall hat das Bundessozialgericht im Dezember 2013 dem EuGH vorgelegt.«

Allerdings kann man auch hier ein für die Politik erfreuliches Urteil erwarten, soweit man das von außen überhaupt vorhersagen kann. Zumindest, wend er EuGH sich treu bleibt bei der Feststellung, was die ersten drei Monate betrifft. Denn hier geht es um den folgenden Sachverhalt: »Seit Anfang 2012 schließt das Sozialgesetz in Paragraf 7, Absatz 2 EU-Bürger in den ersten drei Monaten nach ihrer Einreise von Hartz IV-Leistungen aus, wenn sie noch auf Jobsuche sind. Bis dahin hatten Zuwanderer der 18 Staaten, die das Europäische Fürsorgeabkommen von 1953 unterzeichnet hatten, das gleiche Recht auf Sozialleistungen, wie es den Deutschen zusteht. Das Bundessozialgericht hat Zweifel, ob diese Ausschlussklausel mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung vereinbar ist und deshalb im vergangenen Jahr den EuGH angerufen.«

Aber auch wenn das nächste Urteil im Sinne der Bundesregierung ausfallen würde, kann das nichts ändern an den anderen Tatbeständen, die zu einem Leistungsbezug führen können.

Wie aber sind die Daten, vor allem, was die beiden Länder Rumänien und Bulgarien angeht? Hierzu wird man fündig im „Zuwanderungsmonitor Rumänien und Bulgarien“ des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit. Die neueste Ausgabe steht unter dem Titel:  Günstige Beschäftigungsentwicklung, aber auch steigender Leistungsbezug. Die Befunde verweisen auf eine erkennbare „Polarisierung“, die man so beschreiben kann:
Im August 2013 gab es 157.430 Beschäftigte aus Rumänien und Bulgarien in Deutschland, für den August 2014 werden 253.124 ausgewiesen. Das ist ein Anstieg von mehr als 60%. Zugleich aber hat auch die Zahl derjenigen Menschen aus Rumänien und Bulgarien zugenommen, die Hartz IV-Leistungen beziehen – von 37.862 im Juli 2013 auf 66.491 im Juli 2014. Und mit über 70% anteilig gesehen stärker als bei den Beschäftigten. Was aber auch kein Wunder ist, wenn man sich in Erinnerung ruft, dass viele Menschen aus diesen beiden Ländern eher im Bereich der Helfer oder anderer nicht so qualifizierter Tätigkeiten gelandet sind, die auch mit einem hohen Arbeitslosigkeitsrisiko verbunden sind.

Zutreffend in diesem Zusammenhang die Schlussfolgerung von Christian Rath in seinem Artikel:

»Es bleibt aber auf jeden Fall dabei, dass arbeitende und selbstständige EU-Bürger, die wenig verdienen, ihre mickrigen Einnahmen mit Hartz-IV-Leistungen aufstocken können. Hier sieht das deutsche Recht keinen Ausschluss vor, und der wäre auch kaum mit EU-Recht vereinbar. Schon ein kleiner Verdienst genügt, dass jemand als Arbeitnehmer gilt.«

Abschließend gerade vor dem Hintergrund der zuweilen mehr als schrillen Debatte über einen (angeblich) „Sozialtourismus“ eine die Relationen etwas gerade rückende Zahl: Derzeit sind lediglich 4,7% aller Hartz IV-Empfänger in Deutschland EU-Bürger, also wohlgemerkt aus allen EU-Staaten zusammen. Und viele dieser Menschen haben einen Grundsicherungsanspruch, weil sie vorher hier schon gearbeitet haben.

Von damaligen Mauern, beseitigten Mauern und fortbestehenden Mauern (nicht nur) in den Köpfen

Auch wenn am heutigen Tag 25 Jahre Öffnung der Mauer gefeiert wird – was danach kam, war und ist oftmals geprägt durch eine negative Berichterstattung und man muss natürlich auch sehen, dass sich das Leben von Millionen Ostdeutschen in den vergangenen 25 Jahre ganz erheblich verändert hat (was man von vielen Westdeutschen nicht unbedingt sagen kann). Mehrere Millionen Menschen haben in dieser Zeit ihren Arbeitsplatz verloren und viele, vor allem die Älteren, haben danach nie wieder richtig einen Fuß auf den arbeitsmarktlichen Boden bekommen. Viele Berufe der ehemaligen DDR und damit auch die dahinter stehenden Biografien der Menschen wurden im Zuge der Wiedervereinigung entwertet. Große Teile der Industrie in den ostdeutschen Bundesländer verschwanden von der Landkarte. Und die Schaffung neuer Strukturen und vor allem neuer Arbeitsplätze erweist sich bis heute als ein schwieriges Unterfangen. Infolgedessen liegen die Löhne in den meisten Branchen auch heute noch teilweise deutlich niedriger als im Westen. Und nicht vergessen werden sollte, dass viele Menschen, gerade jüngere und gut ausgebildete, die ostdeutschen Bundesländer verlassen haben, um dahin zu gehen, wo die Jobs sind. Das führte vor allem in den 1990er Jahren zu einem massiven Entzug von Menschen. So könnte man jetzt weitermachen mit den negativen Aspekten der Folgen der Wiedervereinigung – aber bekanntlich sollte man sich hüten, nur einseitig auf etwas zu schauen. Wo sind die positiven Aspekte?


Vielleicht hilft uns – hinsichtlich der ökonomischen Dimensionen – der folgende Beitrag aus dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW):
Die Wiedervereinigung – eine ökonomische Erfolgsgeschichte, so ist der DIW Wochenbericht Nr. 40/2014 gleichsam euphemistisch überschrieben, mit Beiträgen von Karl Brenke, Marcel Fratzscher, Markus M. Grabka, Elke Holst, Sebastian Hülle, Stefan Liebig, Maximilian Priem, Anika Rasner, Pia S. Schober, Jürgen Schupp, Juliane F. Stahl und Anna Weiber überschrieben. Bei so vielen Autoren muss das gewichtig sein. In diesem Heft findet sich auch der Artikel Ostdeutschland – ein langer Weg des wirtschaftlichen Aufholens von Karl Brenke. Der schreibt in seiner Einleitung:

»Der wirtschaftliche Rückstand Ostdeutschlands gegenüber Westdeutschland ist 25 Jahre nach dem Fall der Mauer immer noch groß. Beim Bruttoinlandsprodukt je Einwohner werden 71 Prozent und bei der Produktivität etwa drei Viertel des westdeutschen Niveaus erreicht. Der Aufholprozess kommt nur noch sehr langsam voran. Der entscheidende Grund für die geringe Produktivität ist der Mangel an hochqualifizierten Tätigkeiten. Zudem ist die ostdeutsche Wirtschaft vergleichsweise kleinteilig strukturiert. Das verfügbare Einkommen je Einwohner liegt in Ostdeutschland bei 83 Prozent des westdeutschen Wertes. An dieser Relation hat sich seit Ende der 90er Jahre nichts Wesentliches geändert. Die Arbeitslosigkeit ist in Ostdeutschland noch relativ hoch, in den vergangenen Jahren ist sie aber stärker als in Westdeutschland zurückgegangen. Dies ist allerdings zum Teil Folge des schrumpfenden Erwerbspersonenpotentials; besonders deutlich geht die Zahl der Jugendlichen zurück.

Die Erwartung zur Zeit der Wende, dass der Osten bei Wirtschaftskraft und Lebensstandard rasch zum Westen aufschließen wird, hat sich nicht erfüllt. Sie war auch übertrieben, denn man ging davon aus, dass eine traditionell dünn besiedelte Transformationsregion in relativ kurzer Zeit eine der leistungsfähigsten Ökonomien der Welt einholen könnte. Gleichwohl gibt es große Anpassungsfortschritte. Insbesondere ist in Ostdeutschland eine Re-Industrialisierung gelungen. Eine große Herausforderung stellt der demografische Wandel dar. Die Zahl junger Erwerbspersonen geht in Ostdeutschland deutlich stärker zurück als in Westdeutschland. Um Fachkräfte zu halten oder anzuziehen, muss in Ostdeutschland das Angebot attraktiver Arbeitsplätze mit guter Entlohnung gesteigert werden. Höhere Löhne müssen allerdings mit höherer Produktivität einhergehen und diese wiederum erfordert eine verstärkte Innovationstätigkeit.«

Auch der Beitrag von Maximilian Priem und Jürgen Schupp Alle zufrieden – Lebensverhältnisse in Deutschland, der über die Lebenszufriedenheit der Menschen in Ost- und Westdeutschland auf der Grundlage ihrer eigenen Einschätzung berichtet, kommt zu einem insgesamt erfreulichen Ergebnis:

»25 Jahre nach dem Fall der Mauer haben sich die Lebensverhältnisse in Ost- und Westdeutschland noch nicht vollständig angeglichen. Das war freilich in realistischer Betrachtung auch nicht zu erwarten. Trotz steigender Lebenszufriedenheit in den neuen Bundesländern konnte der Ost-West-Unterschied noch nicht nivelliert werden. Dies belegen die aktuellsten vom DIW Berlin in Zusammenarbeit mit TNS Infratest Sozialforschung erhobenen Daten der Langzeitstudie Sozio-oekonomisches Panel (SOEP). Demnach sind Menschen in Ostdeutschland im Jahr 2013 signifikant weniger zufrieden als in Westdeutschland, obwohl ihre Zufriedenheit so hoch ist wie noch nie im Zeitraum der Erhebung, die dort im Juni 1990 – kurz vor der Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion – erstmals durchgeführt wurde. Weitere subjektive Indikatoren zeigen Differenzen in der Zufriedenheit mit dem Haushaltseinkommen, der Gesundheit und der Kinderbetreuung. Angeglichen hat sich die Zufriedenheit mit der Wohnung, der Haushaltstätigkeit, Arbeit und Freizeit. Die Menschen in Ostdeutschland sorgen sich stärker um die eigene wirtschaftliche Situation und Kriminalität, während die Sorge um Ausländerfeindlichkeit und den Arbeitsplatz in ganz Deutschland abgenommen hat. Die SOEP-Befragungen zeigen: Die Lebensverhältnisse in Deutschland sind aus Sicht der Menschen weitgehend angeglichen. Trotz etlicher Probleme im Detail, wozu in den nächsten Jahren insbesondere die Entwicklung der Neurenten in Ostdeutschland zählen wird, ist die deutsche Wiedervereinigung eine ungewöhnliche Erfolgsgeschichte.«

Auch das Institut für Wirtschaftsforschung Halle hat ebenfalls im Umfeld des heutigen Tages eine interessante Broschüre veröffentlicht, in der wichtige Forschungsergebnisse aus diesem Institut, das ja seinen Sitz hat in Ostdeutschland hat, über die ökonomischen Folgen der Wiedervereinigung zusammengefasst sind:

IWH: 25 Jahre nach dem Mauerfall: Wirtschaftliche Integration Ostdeutschlands im Spiegel der Forschung am IWH, 2014

Bereits angesprochen wurde die Thematik der Lohnentwicklung in Ostdeutschland. Hierzu gibt es eine neue Veröffentlichung vom Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) von Universität Duisburg-Essen:

Gerhard Bosch, Thorsten Kalina und Claudia Weinkopf: 25 Jahre nach dem Mauerfall – Ostlöhne holen nur schleppend auf (= IAQ-Report 2014-15), Duisburg, 2014.

Die IAQ-Forscher haben interessante Befunde zusammengetragen (vgl. Bosch/Kalina/Weinkopf 2014: 1):

»Die Stundenlöhne in Ostdeutschland haben sich von knapp 54% im Jahr 1992 bis auf 77% im Jahr 2012 an das Westniveau angenähert. Ein Großteil der Annäherung erfolgte in den ersten Jahren nach der Wiedervereinigung; seit 1995 hat sich der Angleichungsprozess deutlich verlangsamt. Ohne Änderungen in der Lohnpolitik werden die Ostlöhne erst im Jahre 2081 das Westniveau erreichen.

Der ostdeutsche öffentliche Dienst ist Vorreiter bei der Angleichung der Löhne; im ostdeutschen produzierenden Gewerbe stockt hingegen schon seit Mitte der 1990er Jahre der Angleichungsprozess.

In beiden Landesteilen hat die Ungleichheit der Lohnverteilung zugenommen. Am stärksten stiegen die oberen Löhne im Osten, am geringsten hingegen die unteren Löhne im Westen. Wir beobachten also nicht mehr alleine einen Aufholprozess des Ostens, sondern auch den Lohnverfall für Geringverdienende im Westen.

Die ostdeutschen Frauen erreichen 2012 bei den mittleren Verdiensten bereits 85,5% des westdeutschen Niveaus. Aufgrund des schnelleren Aufholprozesses bei den Frauenlöhnen ist der gender pay gap in Ostdeutschland erheblich geringer als in Westdeutschland.

Der gesetzliche Mindestlohn kann neuen Schwung in den Aufholprozess bringen, weil erheblich mehr ostdeutsche (29,3%) als westdeutsche Beschäftigte (16,9%) davon profitieren werden.«

Die vom IAQ präsentierten Befunde markieren einen wichtigen Punkt: Wir sind nach 25 Jahren weit weg von einer einheitlichen Asymmetrie zuungunsten des Ostens und zugunsten des Westens. Dies verdeutlicht das folgende Zitat: »Am stärksten stiegen die oberen Löhne im Osten, am geringsten hingegen die unteren Löhne im Westen.«

Vergleichbare Differenzierungen sehen wir auch in der Rentenversicherung, dem wichtigsten Teilbereich des Alterssicherungssystems. Hierzu beispielsweise der Beitrag Geschlechtsspezifische Rentenlücke in Ost und West von Anika Rasner:

»25 Jahre nach dem Mauerfall kommen Männer in Ost- und Westdeutschland in der wichtigsten Säule des deutschen Alterssicherungssystems auf ein vergleichbares Niveau. Im Durchschnitt übertreffen die Renten ostdeutscher Frauen die der Westdeutschen hingegen deutlich. Die geschlechtsspezifischen Unterschiede in den Rentenanwartschaften ostdeutscher Männer und Frauen werden im Kohortenvergleich geringer. Dieser Rückgang ist allerdings weniger das Ergebnis höherer Rentenanwartschaften ostdeutscher Frauen, sondern eher Folge deutlicher Einbußen bei den ostdeutschen Männern. Trotz allem werden die Rentenanwartschaften ostdeutscher Frauen auch in Zukunft deutlich höher als die westdeutscher Frauen liegen. In Westdeutschland bleibt die geschlechtsspezifische Rentenlücke im Kohortenvergleich hingegen konstant groß. Die westdeutschen Frauen der Babyboomer-Jahrgänge können den Abstand zu den Männern trotz zunehmender Erwerbsbeteiligung nur unwesentlich verkleinern« (Rasner 2014: 976).

Diese wenigen Daten mögen genügen, um dafür zu werben, den Blick auf fortbestehende, aber auch neu justierte Mauern gerade in der sozialpolitischen Landschaft zu schärfen, die Vergangenheit zur Kenntnis zu nehmen und zu berücksichtigen, sich aber nicht in ihr zu verlieren.

Man bittet das Bundesverfassungsgericht um „Hilfe in höchster Not“. Es geht also um die Pflege. Um die Pflege von Menschen mit Grundrechten

»So eine Verfassungsklage hat es in der Geschichte der Bundesrepublik noch nicht gegeben: Sieben Musterkläger fordern das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe auf, gegen den Pflegenotstand in Deutschland einzuschreiten und den Gesetzgeber „zur Einhaltung seiner verfassungsrechtlichen Verpflichtungen“ zu bewegen«, so Heribert Prantl in seinem Artikel Aufschrei gegen den Pflegenotstand. Das erscheint juristisch wagemutig und spektakulär, zugleich menschlich bewegend. Die Nöte der Beschwerdeführer, die zwischen 35 und 89 Jahre alt sind und die aufgrund ihrer Lebenssituation damit rechnen müssen, in einem Pflegeheim untergebracht zu werden, sind dem höchsten deutschen Gericht in einer 112-seitigen Klageschrift zugestellt worden. Hinter den Klägern steht der Sozialverband VdK. Dem VdK gehe es nicht darum, dass das Bundesverfassungsgericht gesetzgeberisch tätig werden solle, was es gar nicht kann, sehr wohl aber das: »Wenn die Richter in Karlsruhe aber zu dem Schluss kommen, dass der Staat seine Schutzpflichten gegenüber Pflegebedürftigen bislang verletzt, muss der Gesetzgeber in einer bestimmten Frist Abhilfe schaffen«, so der Verband in seiner Pressemitteilung VdK-Verfassungsbeschwerde für menschenwürdige Pflege eingereicht. Ausgearbeitet wurde die Verfassungsbeschwerde vom Rechtsprofessor Alexander Graser, Ordinarius für Öffentliches Recht, Politik und Rechtsvergleichung an der Universität Regensburg, sowie dem Rosenheimer Rechtsanwalt Christoph Lindner. Um gleich jede Hoffnung auf kurzfristige Ergebnisse zu dämpfen: Das Verfassungsgericht wird erst einmal die Zulässigkeit der Beschwerden prüfen und sollte sie diese bejahen, dann kann sich die Dauer des Verfahrens strecken. Möglicherweise jahrelang.

Was nun genau wird in der Klageschrift vorgetragen? Dazu Heribert Prantl in seinem Artikel:

»Die Liste von deutschlandweiten Versorgungsmängeln, die die Klage aufzählt, ist lang. Moniert wird unter anderem die sogenannte Fixierung, also die Fesselung von Patienten, die zu oft auch ohne die notwendige richterliche Anordnung praktiziert wird; sie führt nicht selten zum Tod durch Strangulation. Rund 150.000 Menschen, so die Klage, dürften von „freiheitsbeschränkenden Maßnahmen“ dieser Art betroffen sein. Moniert wird die gezielte Ruhigstellung von Demenzkranken durch Psychopharmaka, um so Pflegepersonal einzusparen und die Einstufung des Betroffenen in eine höhere Pflegestufe zu erreichen. Moniert wird mangelnde Vorsorge gegen Druckgeschwüre bei bettlägerigen Patienten; mindestens 25.000 solcher „Dekubiti“ seien durch ordentliche Pflege vermeidbar. Moniert wird, dass viel zu viele Demenzkranke per Magensonde ernährt werden. Derzeit gibt es in Deutschland hunderttausend Patienten, die per „Schlauch im Bauch“ ernährt werden.«

Der VdK selbst hat seine Argumente für die Verfassungsklage auch in seinem Video-Beitrag zusammengefasst:

Und dann ein wichtiger, wenn nicht der zentrale Punkt dieses Vorstoßes hin zu besseren Bedingungen der Pflege: »Leid wird es in Pflegeheimen immer geben. Das gesteht auch die Verfassungsklage ein. Was unvermeidbar ist, muss und darf der Staat dulden«, so Prantl mit Blick auf die Argumentation der Verfassungsklage. Aber wann ist diese Grenze der Unvermeidbarkeit von Leid überschritten? Wann endet die Duldung durch den Staat und wann beginnen die Schutzpflichten des Staates? Das wird schwierig werden.

Zwanzig Jahre nach Einführung der Pflegeversicherung, so wird die VdK-Präsidentin Ulrike Macher in der Süddeutschen Zeitung zitiert, müsse endlich dafür gesorgt werden, dass Menschen in Würde altern können. Man erbitte vom Verfassungsgericht „Hilfe in schreiender Not“. Immerhin haben die Medien die Angelegenheit aufgegriffen, wieder einmal über die Pflege zu berichten und die Klage als Aufhänger dafür zu verwenden (vgl. nur beispielhaft den Hintergrund-Beitrag Verfassungsbeschwerde für menschenwürdige Pflege des Deutschlandfunks).

Aber wird man diese Hilfe vom höchsten Gericht auch bekommen? So sehr man sich gerade an dieser Stelle eine volle Bejahung wünschen würde, plausibel ist so ein Ergebnis eher nicht.
Warum das? Man könnte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass bereits vor kurzem folgende Meldung in den Medien rezipiert wurde: Verfassungsklage für bessere Pflege abgeschmettert. Also bereits an der Schwelle der (Nicht-)Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde. Auch bei dieser Klage wurden ähnliche oder die gleichen Argumente vorgetragen, die man nun auch wieder in der vom VdK unterstützten Klage findet.

»Die Argumentation: Weil der Staat seit Jahren Missständen in deutschen Pflegeeinrichtungen tatenlos zuschaue, vernachlässige er seine Schutzpflicht gegenüber Pflegebedürftigen. Deren Rechte würden in vielerlei Hinsicht verletzt – zum Beispiel das auf Würde, auf Gleichheit, auf körperliche Unversehrtheit«, so der Artikel Für bessere Bedingungen: Heimchef zieht vors Verfassungsgericht. Auch dieser Punkt entspricht der Wahrnehmung vieler Pflegeexperten:

So müssen wegen Personalüberlastung Bewohner immer wieder warten, bis sie zur Toilette gebracht werden und bis ihnen Essen eingegeben wird. In Urlaubs- oder Krankheitszeiten sei es unmöglich, immobile Senioren ständig vorschriftsgemäß zu drehen. Die Folge: erhöhte Dekubitus-Gefahr, also Wundliegen. Rieger: „Eine Haftung als Heim muss daher ausgeschlossen werden, da es schlicht unmöglich ist, mit dem vorgegebenen Personal und den Mitteln die Vorschriften einzuhalten.“

Also gute und an vielen Stellen zutreffende Argumente – und dennoch wurde sein Ansinnen vom Bundesverfassungsgericht abschlägig beschieden. Dies allerdings weniger wegen der Inhalte oder eine fehlenden substanziellen Begründung, denn die hat das BVerfG gar nicht erst geprüft. Die Entscheidung zur Ablehnung wird formalistisch begründet: Am Montag, 18. August, hatte Armin Rieger seine Verfassungsbeschwerde für bessere Pflege abgeschickt, bereits kurze Zeit später bekam er die Mitteilung, dass sie nicht zugelassen wird. Begründung: Für bessere Pflege in Senioreneinrichtungen dürften nur diejenigen klagen, die dort leben. Rieger dagegen ist Geschäftsführer und Mitinhaber des „Haus Marie“. Man möchte dem Gericht nicht zu nahe treten, aber so ganz konsequent erscheint diese etwas gewillkürt daherkommende Grenze nun auch wieder nicht, denn auch ein Heimleiter kann ein Betroffener sein – vor allem von Zuständen, die als systematisch generiert angesehen werden.

Aber die formalistische Ablehnungsbegründung des BVerfG könnte sich auch bei dem – anders gelagerten – Ansatz des VdK als Bumerang erweisen, da es sich auch hier um Einzelkläger handelt, die (noch) nicht in einem Heim leben und eine andere Politik wollen angesichts dessen, dass ihnen dann droht.

Aber auch wenn wir einmal spekulieren, dass das Bundesverfassungsgericht entscheiden sollte, man lässt das Verfahren zu, weil wenigstens eine „halbseitige“ Betroffenheit angenommen wird. Was dann? Wo soll das Gericht die beschriebene Grenze zwischen einem unabwendbaren Leid und einer Konsequenz aus einer unterentwickelten Ressourcenlage oder einer unterlassenen Heimaufsicht auf der anderen Seite ziehen? Ab wann kippt in praxi die Schuldfrage von der einen zur anderen Seite?

Unabhängig von dem skizzierten – eher pessimistischen – Blick auf die Erfolgswahrscheinlichkeit des Unterfangens sind solche Aktivitäten – eingebettet in zahlreiche andere Vorstöße – wichtig, um das Thema Pflege weiter auf der Tagesordnung zu lassen. Denn so ein Streik, wie ihn diese Tage die Lokführer hingelegt haben, kann man sich im Bereich der Altenpflege wahrlich nicht vorstellen. Also muss man andere Kanäle suchen.

Neue Zahlen zur Verfestigung der Langzeitarbeitslosigkeit im Grundsicherungssystem. Und in der Arbeitsmarktpolitik wird das „Programmhopping“ für einige wenige fortgeschrieben

Wissenschaftler der Hochschule Koblenz haben eine neue Untersuchung vorgelegt – mit erschreckenden Zahlen zur Verfestigung und Verhärtung der Langzeitarbeitslosigkeit im Grundsicherungssystem, von der Hunderttausende Erwachsene (und Kinder) betroffen sind:

Obermeier, Tim; Sell, Stefan und Tiedemann, Birte: Es werden mehr. Aktualisierte Abschätzung der Zielgruppe für eine öffentlich geförderte Beschäftigung aus der sich verfestigenden Langzeitarbeitslosigkeit. Remagener Beiträge zur Sozialpolitik 15-2014, Remagen, 2014

Mehr als 480.000 Menschen in Deutschland haben nahezu keine Chance am Arbeitsmarkt. Das ist das Ergebnis einer Studie der Hochschule Koblenz. Trotz guter Arbeitsmarktlage ist ihre Zahl im Vergleich zum Vorjahr noch gestiegen. In den Familien dieser Menschen leben über 340.000 Kinder unter 15 Jahren – ebenfalls deutlich mehr als noch im Vorjahr.

Der deutsche Arbeitsmarkt scheint besonders aufnahmefähig. Die Arbeitslosenzahlen sinken und die Zahl der Beschäftigten steigt kontinuierlich. Doch bietet der robuste Arbeitsmarkt allen eine Perspektive auf Beschäftigung? Eine Berechnung der Forscher von der Hochschule Koblenz auf Basis der aktuellen Daten des Panels Arbeitsmarkt und Soziale Sicherung (PASS) 2012 zeigt: Nein! Denn mehr als 480.000 Menschen in Deutschland sind zwar erwerbsfähig, aber gleichzeitig so „arbeitsmarktfern“, dass ihre Chancen auf Arbeit gegen Null tendieren. Ebenfalls von der Lage ihrer Eltern betroffen sind 340.000 Kinder unter 15 Jahren, die in den Haushalten der besonders benachteiligten Arbeitslosen leben.

Besonders alarmierend: Die Lage der Arbeitsmarktfernen verschlechtert sich zusehends. Bereits im Vorjahr hatten die Wissenschaftler der Hochschule Koblenz ihre Zahl berechnet und waren noch zu deutlich geringeren Werten gekommen. Mit 435.000 Menschen gab es 2011 noch zehn Prozent weniger Betroffene. Und auch die Zahl der Kinder ist gestiegen. 2011 lebten 305.000 unter 15-Jährige in den Haushalten der Arbeitsmarktfernen, 11,5 Prozent weniger als 2012.

In Anlehnung an die sehr restriktive Bestimmung der Zielgruppe für eine öffentlich geförderte Beschäftigung durch den Gesetzgeber definieren die Wissenschaftler Personen als arbeitsmarktfern, wenn sie in den letzten drei Jahren nicht beschäftigt waren und mindestens vier Vermittlungshemmnisse aufweisen. Dazu gehören ein Alter über 50 Jahre, alleinerziehend zu sein, Angehörige zu pflegen, ein Migrationshintergrund, geringe Deutschkenntnisse, ein fehlender Schul- und/oder Ausbildungsabschluss, schwerwiegende gesundheitliche Einschränkungen und ein durchgängiger Arbeitslosengeld II-Bezug von mindestens 12 Monaten. Diese Merkmale führen vor allem in ihrer Kombination nachgewiesenermaßen dazu, dass Arbeitgeber die Betroffenen schlichtweg nicht mehr einstellen.

Die vorliegende Studie hat – im Wissen um die problematische Diskussionswürdigkeit des Begriffs „arbeitsmarktferne Personen“ – einen inhaltlich fundierten Ansatz vorgestellt, mit dem die Größenordnung einer restriktiv im Sinne von „arbeitsmarktfern“ abgegrenzten Personengruppe ermittelt werden kann, die als Grundgesamtheit für Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung zugrunde gelegt werden könnte – wenn man das will. Die quantitative Abschätzung bewegt sich in einem Bereich von mehr als 480.000 Menschen.

Immer offensichtlicher wird die Tatsache, dass die Politik diese Personengruppe in den vergangenen Jahren schlichtweg „vergessen“ bzw. bewusst in Kauf genommen hat, dass es zu einer dauerhaften Exklusion dieser Menschen aus dem Erwerbsleben kommt. Die Mittel für Eingliederungsmaßnahmen im SGB II-Bereich sind erheblich reduziert worden und gleichzeitig hat der Gesetzgeber förderrechtlich die bestehende „Lebenslüge der öffentlich geförderten Beschäftigung“ sogar noch verschärft und damit die Möglichkeit für angemessene Angebote weiter eingeengt.  Im Ergebnis sehen wir eine massive „Verfestigung“ und „Verhärtung“ der Langzeitarbeitslosigkeit im Grundsicherungssystem – und das in Jahren, in denen wir mit positiven Rahmenbedingungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt konfrontiert waren. Wie wird dann erst die Entwicklung sein, wenn wir wieder mit schlechteren Nachfragebedingungen auf dem Arbeitsmarkt konfrontiert sein sollten?
Nun gibt es schon seit längerem zahlreiche Reformvorschläge für eine sinnvollere öffentlich geförderte Beschäftigung, die aus dem Fachdiskurs stammen und die mittlerweile auch in die politischen Konzeptionen eingeflossen sind und dort vor allem unter dem Begriff „Sozialer Abeitsmarkt“ thematisiert werden.

Es kann an dieser Stelle nur darauf hingewiesen werden, dass man die Begrifflichkeit „Sozialer Arbeitsmarkt“ auch sehr kritisch sehen kann und eigentlich wäre eine andere Terminologie erforderlich, denn sie verführt zu einer verengten und letztendlich kontraproduktiven Sichtweise auf das, was mit einer substanziell reformierten öffentlich geförderten Beschäftigung erreicht werden soll. Wenn man Menschen befragt, was sie sich vorstellen unter einem „sozialen Arbeitsmarkt“, dann werden oftmals Arbeiten genannt in sozialen Einrichtungen (wie Kitas oder Pflegeheimen) oder die Vorstellung geäußert, es handelt sich um irgendwelche „Schonarbeitsplätze“ ganz weit weg vom „normalen“ Arbeitsmarkt. Dabei geht es im Kern des echten Konzepts eines „sozialen Arbeitsmarktes“ gerade darum, die öffentlich geförderte Beschäftigung möglichst im oder am „ersten“, „normalen“ Arbeitsmarkt realisieren zu können, weshalb ja die Forderung nach Wegfall der Restriktionen wie Zusätzlichkeit und Wettbewerbsneutralität aufgestellt wird – zugleich kann man dann auch verstehen, warum man eine mögliche Zielgruppe für eine solche Subventionierung auch durchaus restriktiv abgrenzen muss hinsichtlich ihrer Förderbedürftigkeit.

Was man leider rückblickend konstatieren muss ist eine „Entleerung“ der Instrumente öffentlich geförderter Beschäftigung in dem Sinne, dass es immer weniger bis gar nicht mehr möglich ist, höherwertige Formen der Beschäftigung realisieren zu können, also in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zu arbeiten. Zugespitzt formuliert: Die Optionen öffentlich geförderter Beschäftigung wurden eingedampft auf die Arbeitsgelegenheit nach der Mehraufwandsentschädigungsvariante, also dem, was umgangssprachlich als „Ein-Euro-Jobs“ bekannt ist. Diese Entwicklung ist zu kritisieren und zu beklagen – unabhängig davon hätte auch in einem neuen System der öffentlich geförderten Beschäftigung die Arbeitsgelegenheit nach der Mehraufwandsentschädigung ihren berechtigten Platz, nur eben nicht als der Regel- oder sogar ausschließliche Fall einer Förderung. Angesichts der erheblichen Heterogenität der Menschen im Grundsicherungssystem brauchen wir nicht ein Förderinstrument, sondern ein Spektrum an ineinander greifenden Förderoptionen, bei denen die AGH mit Mehraufwandsentschädigung durchaus ihren Platz hätten. Aber wir brauchen dann auch innerhalb eines profes-sionellen Settings an Beschäftigungsangeboten die Möglichkeit, die Betroffenen „aufsteigen“ zu lassen in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Und auch für die Menschen, die über einen sehr langen Zeitraum in einer öffentlich geförderten Beschäftigung untergebracht werden (müssen), weil sie aus welchen einzelnen Gründen auch immer keinen Zugang zum ersten Arbeitsmarkt finden (können), brauchen wir Beschäftigungsangebote, die sich in dem Normalitätsrahmen unseres Arbeitsmarktes bewegen. Aber um dahin zu kommen, muss eine Grundsatzentscheidung getroffen werden: Wollen wir eine teilhabeorientierte Ausgestaltung der Arbeitsmarktpolitik oder wollen wir den „harten Kern“ der Langzeitarbeitslosen im passiven Transferleistungsbezug auf Dauer „stilllegen“. Denn genau das wäre die „Alternative“, die man offen aussprechen sollte.

Die Vorlage der neuen Zahlen „passt“ in die aktuelle arbeitsmarktpolitische Diskussion – denn gerade hat die Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) Vorschläge in die Öffentlichkeit gegeben, was sie gegen Langzeitarbeitslosigkeit machen möchte: Eine gute Übersicht dazu findet sich in dem Artikel Zuschüsse und öffentlich finanzierte Jobs als Hilfe von Karl Doemens. Darin findet sich eine Bewertung der Arbeitsmarktexpertin der Grünen im Bundestag, der viele Praktiker und Experten leider werden zustimmen müssen: „Das Programmhopping geht weiter“. 
Vielleicht können die nunmehr vorliegenden Zahlen über die Größenordnung der besonders betroffenen Langzeitarbeitslosen doch noch in der Politik das Nachdenken über Lösungen anregen, die nicht auf der kosmetischen Ebene der Aktivitätssimulation stehen bleiben. Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.