Die Entsorgung der Flüchtlinge. Über das Arbeiten an einem Asyl als Fata Morgana

In Deutschland streitet man wieder – über Zahlen, Zuständigkeiten für hinter den Zahlen stehende Menschen und natürlich eigentlich über Finanzen: Bundesregierung lehnt mehr Geld für Flüchtlinge ab, so eine der vielen Überschriften aus dem föderalen Gerangel:

»Die Appelle von Ländern, Kommunen und der Opposition haben nichts gebracht: Die Bundesregierung will nicht mehr Geld ausgeben, um Flüchtlinge besser zu versorgen … Über die für 2015 und 2016 zugesagte eine Milliarde Euro hinaus werde es keine finanzielle Unterstützung geben.«

Die Bundesländer befürchten, dass der Zustrom von Flüchtlingen in diesem Jahr wegen der Krisen und Kriege in der Welt wesentlich größer wird als vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) prognostiziert. Das BAMF geht bislang für 2015 von 300.000 Asylanträgen aus. Schleswig-Holstein rechnet 2015 bundesweit mit mehr als einer halben Million Asylanträgen. Die Bundesländer wiederum stehen unter Druck ihrer Kommunen. So fordert der Deutsche Städte- und Gemeindebund: »Die Länder müssten „sofort die Zahl ihrer Erstaufnahmeeinrichtungen weiter erhöhen“, damit eine ordnungsgemäße spätere Verteilung auf die Kommunen möglich sei.« Das alles kostet Geld.

Aber die hier zum Ausbruch kommenden Verteilungskonflikte sollen gar nicht im Mittelpunkt dieses Beitrags stehen. Es geht um etwas anderes, um eine grundsätzliche, ja, um eine zivilisatorische Grundfrage der Flüchtlingspolitik. Es geht um eine – zuspitzend formuliert – „Entsorgung der Flüchtlinge“ weit vor den europäischen Festungsmauern. Und wie so oft in der Geschichte gibt es zahlreiche funktional wirkende Aspekte, die das zu einer wahrscheinlichen Variante werden lassen, wenn auch über einen längeren Prozess. Der aber schon begonnen hat und sich immer mehr in das Gebilde der Flüchtlingspolitik Europas hineinfrisst. Dabei geht es auch (aber letztendlich nicht nur, weil nur instrumentell zu verstehen) um Lagerbildung, deren erste Ausformungen bereits erkennbar sind und für deren nächsten Entwicklungsschub derzeit geworben wird auf der Sonnenseite der Welt, also bei uns. Heribert Prantl hat das, was hier zum Thema gemacht werden muss, hart, aber treffend in seinem Kommentar Asyl als Fata Morgana so formuliert: »Man wünschte, es wäre eine sarkastische Glosse. Doch die EU will tatsächlich Staaten wie Ägypten und Tunesien als Abschrecker anheuern. Sie sollen Bootsflüchtlinge abfangen, bevor diese Europa erreichen. Es ist die Globalisierung einer elenden Politik.«

Was Prantl in seinem Kommentar umtreibt, ist aus einer anderen, zynisch-funktionalen Perspektive eine logische, mithin notwendige Konsequenz aus dem Scheitern des Bisherigen an den Grenzen und in der EU:

»Sie will jetzt „einen echten Abschreckungseffekt produzieren“: Nachdem Radar- und Satellitenüberwachungssysteme, nachdem Grenzsicherungsmaßnahmen an den Außengrenzen die Flüchtlinge nicht abhalten konnten, nachdem auch die schäbige Behandlung vieler Flüchtlinge, die die Flucht ins Innere der EU geschafft hatten, nicht abschreckend genug war, will die EU nun Abschrecker anheuern: Staaten wie Ägypten und Tunesien, die nicht gerade für Rechtsstaatlichkeit bekannt sind, sollen dafür bezahlt werden, dass sie die Bootsflüchtlinge abfangen und in ihre eigenen Häfen transportieren.«

Und wie immer bei den besonders zynisch daherkommenden Abwehr- und Abstoßungsaktionen im gesellschaftlichen Bereich versucht man das Ganze dann auch noch a) semantisch einzupudern und b)   die Drangsalierung der Betroffenen im Ergebnis als besonders liebevolle Tat erscheinen zu lassen:

»Man nennt diese Auftragsabschreckung „stellvertretenden Flüchtlingsschutz“. Und das ganze Unterfangen läuft unter der Überschrift „praktizierte Humanität“ – weil die Flüchtlinge davon abgehalten würden, „den gefahrvollen Weg über das Mittelmeer zu riskieren“, wie es immer wieder heißt.«

Und wenn Prantl anmerkt, dass die EU dafür zahlt, dass das Asyl (oder das, was davon übrig bleibt) dort hinkommt, wo der Flüchtling herkommt, dann soll Asyl in Europa zu einer Fata Morgana werden: schön, aber unerreichbar. Und das passt dann auch zu den seit längerem zirkulierenden Vorschlägen, in den nordafrikanischen Staaten „Auffanglager“, sorry: „Asylzentren“ zu schaffen, wo die Flüchtlinge Asyl in Europa beantragen können sollen. Angeblich. Auch Prantl sieht diese mögliche Linie, wenn er schreibt: »Womöglich lässt man die Flüchtlinge von den ägyptischen oder tunesischen Sicherheitsorganen in die nordafrikanischen „Flüchtlingslager“ transportieren, über deren Errichtung jüngst wieder diskutiert worden ist.«

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) ist ein bekennender Anhänger dieses Ansatzes (so hat er – auch wieder so ein Orwellsches Neusprech in diesem Kontext – sogenannte „Willkommenszentren“ in Nordafrika, die vom völlig unterfinanzierten Flüchtlingswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) betrieben werden sollen, ins Spiel gebracht) und er ist zugleich ein erklärter Gegner des Kirchenasyls in Deutschland (und wenn man einen Moment nachdenkt, dann kann man durchaus nachvollziehen, dass zwischen diesen beiden scheinbar unabhängigen Punkten ein innerer Zusammenhang besteht).

Für Prantl ist der Vorschlag Ausdruck für eine Globalisierung einer elenden Politik: »Aus den Augen, aus dem Sinn. Aus den alten Kolonialländern werden nun neue. Sie werden eingespannt zur Flüchtlingsentsorgung … Die Europäer finanzieren, die anderen sollen parieren.«

Und auch seine abschließende Bewertung muss an dieser Stelle wortwörtlich zitiert werden, drücken sie doch in aller Prägnanz aus, was da ablaufen würde, wenn es denn so kommt:

»Erst werden die Flüchtlinge Opfer von Schleppern, die ihnen das Geld abnehmen; dann werden sie Opfer von europäischen Rechtsstaaten, die ihnen kein Recht gewähren – und schließlich Opfer von nordafrikanischen Staaten, die für Europa die Drecksarbeit erledigen. Das ist die Flüchtlingspolitik des Friedensnobelpreisträgers EU.«

Das alles ordnet sich ein in eine überaus wirkkräftige Logik in Richtung Lagerbildung. Nun wird der eine oder die andere an dieser Stelle stirnrunzelnd einwenden, ob das nicht zu weit geht, eine Phase der Lagerbildung vorherzusehen bzw. Teilen der Politik vorzuwerfen, dass sie in diese Richtung zu marschieren gedenken. Diesem Zweifel kann man zumindest die ersten Ausformungen einer lagerbasierten Flüchtlingspolitik gleichsam als Indiz entgegenhalten.

So berichtete das Politikmagazin „Report Mainz“ in seiner Sendung am 17.02.2105 unter der Überschrift Asylhölle Ukraine. Flüchtlinge auf dem Weg nach Europa verschwinden über Jahre in ukrainischen Gefängnissen:

»Seit Jahren unterstützt die EU die Ukraine mit Millionenbeträgen, um Gefängnisse für Migranten aus- und aufzubauen. Gleichzeitig schickt sie Flüchtlinge, die es doch über die Außengrenzen in die EU geschafft haben, einfach zurück. Damit soll die so genannte Ost-Transitroute in die EU dichtgemacht werden – auf Kosten der Schutzsuchenden.«

Dazu auch der Artikel Abschiebung zu Folterern von Jana Frielinghaus. Die Flüchtlinge werden in ukrainische Gefängnisse – die von der EU kofinanzert werden – bis zu einem Jahr unter unwürdigen Bedingungen interniert. Und teilweise auch gefoltert. Es handele sich um Tausende Menschen, die in der Ukraine mit Wissen und Unterstützung von EU-Verantwortlichen wie Gefangene behandelt würden. Und auch hier wieder die elenden sprachlichen Reinwaschungsversuche. Mit den Vorwürfen konfrontiert erklärte die EU-Kommission in Brüssel lediglich, »die Gelder dienten dazu, die „Standards“ in den Gefängnissen zu verbessern.« So kann man das auch ausdrücken.

Und auch an anderen Stellen und vor allem Grenzgegenden trifft man auf Lager. Dazu sei hier nur auf die multimediale Reportage Europas tödliche Grenzen hingewiesen: »Spanien-Marokko, Griechenland-Türkei, Ungarn-Serbien: Orte entlang dieser drei Grenzen zeigen, mit welch rabiaten Methoden sich Europa gegen Arme und Schutzsuchende abschottet. SPIEGEL-Reporter Maximilian Popp und Fotograf Carlos Spottorno reisten zu Schutzzäunen und in Auffanglager, sie begleiteten Patrouillen auf See und trafen Flüchtlinge, die alles riskieren für eine Zukunft in Europa.«

Und abrundend ein Blick auf die Entwicklungsgeschichte der neueren deutschen Flüchtlingspolitik, die bei grober Zuspitzung sehr wohl ein gewisses Muster, eine bestimmte Richtung erkennen lässt, was man auf diese Formel bringen kann:

Abschottung durch die Konstruktion „sicherer Drittstaaten“ um uns herum => Verlagerung der Abschottungsversuche gegen die neueren Flüchtlingswellen an die Außengrenzen der EU und Herausbildung von Frontex => möglicherweise als nächste Phase das Outsourcing der Abschottungsversuche in das Nirwana hinter den natürlichen Außengrenzen der EU, vor allem jenseits des Mittelmeers, einhergehend mit dortiger Lagerbildung und „Rückführungsaktionen“

Und wenn man studieren will, welche Ausformungen dieses Abstoßungsdenken und -handeln annehmen kann, dann sei an dieser Stelle auf Australien verwiesen, wo sich eine unglaubliche Verrohung hinsichtlich der Flüchtlingspolitik in breite Teile der Gesellschaft gefressen hat. Dazu beispielsweise mit aller Schärfe schon in der Überschrift der Artikel Australien – der Folterstaat: »Kein westliches Land geht mit Asylsuchenden härter um als Australien: Verstümmelungen und Selbstmorde sind in den Lagern Alltag. Selbst Kinder leben hinter Stacheldraht, dem Wahnsinn nahe. Und das Volk klatscht Beifall.« Oder der Artikel Für eine zivilisierte Nation völlig unwürdig: »Kinder von asylsuchenden Flüchtlingen werden auf dem Fünften Kontinent eingesperrt und misshandelt. Das Leben in den Lagern sei „durchaus bewusst unangenehm und brutal“. Eine Schande.«

Und Australien gehört bekanntlich zur westlichen „Wertegemeinschaft“.

Die Geschlechter und ihre Löhne. Einige Gedanken und kritische Anmerkungen zum „Equal Pay Day“ im April 2015

Wieso denn „Equal Pay Day“ im April 2015, wird die eine oder der andere jetzt erstaunt fragen? Der war doch schon am 20. März, überall gab es an diesem Tag Aktionen und selbst die Gesetzgebungsmaschinerie soll angeworfen werden, nach der Frauenquote (für Aufsichtsräte von einigen wenigen börsennotierten Konzernen) will die Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) noch in diesem Jahr die gleiche Entlohnung von Frauen und Männern in einem „Entgeltgleichheitsgesetz“ festschreiben. »Die Politik habe zu lange zugeschaut, jetzt müsse gehandelt werden«, so wird die Ministerin zitiert. Um die Gehaltsunterschiede offenzulegen, wolle sie ein Auskunftsrecht gesetzlich verankern und Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern verpflichten, gerechtere innerbetriebliche Strukturen zu schaffen. Und das Thema scheint wirklich auch im medialen Mainstream angekommen zu sein – wenn man das daran messen möchte, dass selbst Günther Jauch seine Talksendung am 22.03.2015 unter den Titel Der ungerechte Lohn – warum verdienen Frauen weniger? Gleicher Lohn für gleiche Arbeit? Von wegen! gestellt hat.

In vielen anderen Medien wurde über die Geschlechter und ihre Löhne berichtet – beispielsweise im Radio: Lohntransparenz – Hat der Wert der Arbeit ein Geschlecht?, fragt etwa der Deutschlandfunk in einer Hintergrundsendung. Auch der Hessische Rundfunk hat sich auf die Suche gemacht: Zahlemann und Töchter – Warum Frauen weniger verdienen, so der Titel einer Sendung zum Thema. Aber sortieren wir in einem ersten Schritt einmal die Fakten – und korrigieren dann auch noch das „wahre“ Datum des „Equal Pay Day“ – der eigentlich erst auf den 11. April dieses Jahres zu terminieren wäre.  Um die ganze Sache dann noch so richtig zu verkomplizieren, könnte man darauf hinweisen, dass zum einen (ausgehend von 7 statt 22 Prozent Lohnlücke) der Equal Pay Day viel früher im Jahr hätte angesetzt werden müssen – oder aber man hätte das Datum deutlich nach hinten verlängert müssen, wenn man ihn von einem „Gender Pay Gap Day“ zu einem „Gender Income Gap Day“ erweitern würde, was auch schon vorgeschlagen wurde. Alles klar? Ein offensichtlich echtes Durcheinander, dass einer Aufdröselung zugeführt werden muss. 

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Die Pille umsonst. Für Hartz IV-Empfängerinnen. Bis zum 27. Lebensjahr. Scheinbar eine gut gemeinte Forderung aus Bayern

Immer wieder sollte man etwas länger nachdenken, bevor man seiner Freude über eine Forderung – die „sozial“ daherkommt – Ausdruck verleiht. Und eine zustimmend-wohlwollende Reaktion wird bei vielen diese Meldung auslösen: CSU für kostenlose Pille an Hartz IV-Empfängerinnen. »Die CSU fordert kostenlose Verhütungsmittel für bedürftige Frauen. Bis zum 27. Lebensjahr sollen Hartz IV-Empfängerinnen die Pille oder andere Verhütungsmittel auf Rezept erhalten, sagte die Frauen-Unions-Vorsitzende Angelika Niebler am Samstag bei einem kleinen CSU-Parteitag in Bamberg. Damit soll die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche reduziert werden.«

Es gab unter den CSU-Bundestagsabgeordneten auch Widerstand gegen den letztlich erfolgreichen Antrag der Frauen-Union: „Die CSU ist die Partei der Familie“, sagte der schwäbische Abgeordnete Stephan Stracke. „Partei der Familie heißt Ja zu Kindern.“ Doch dieses Argument überzeugte die Mehrheit offensichtlich nicht, kann man der Meldung entnehmen.

Bei vielen wird diese Forderung deshalb auf positive Resonanz stoßen, weil die Hartz IV-Empfänger nun wirklich jeden Cent umdrehen müssen und dadurch entlastet werden könnten – wenn auch nur bis 27 Jahre, danach sollen sie wieder zahlen, obgleich man auch nach diesem Alter schwanger werden kann. Das ist schon eine erste Merkwürdigkeit, die mit der Forderung der CSU-Frauen einhergeht. Aber vielleicht lohnt es sich, hier einmal innezuhalten und grundsätzlich nachzudenken. Da könnte man auf einige kritische Gedanken kommen.

Forderungen haben oft eine subkutan wirkende Botschaft, einen Subtext, der oft im Unbewussten seine Wirkung richtig entfaltet. Und als eine solche Sub-Botschaft kann man die erneute Selektion von „Hartz IV-Empfängern“  für eine Sonderregelung verstehen. Ganz offensichtlich sieht man bei dieser Personengruppe den Bedarf, eine mögliche Schwangerschaft zu vermeiden – übrigens unter Zuhilfenahme von Verhütungsmitteln, was innerhalb der katholischen Kirche bekanntlich nicht unumstritten ist, um das einmal vorsichtig auszudrücken – und der eine oder die andere könnte auf den Gedanken kommen, dass dahinter auch die Vorstellung steht, dass  die Verhinderung einer Schwangerschaft von Hartz IV-Empfängerinnen irgendwie ein anstrebenswertes Ziel sein könnte.

Man darf und muss an dieser Stelle daran erinnern, dass es in der gesellschaftspolitischen Diskussion in diesem Land immer wieder nicht nur soziologisch-deskriptiv gemeinte Typisierungen nach der sozialen Lage gibt, sondern Begrifflichkeiten wie „bildungsferne“ Schichten bzw. „Unterschichten“ oder „kinderreiche Migrantenfamilien“ sehr oft leider auch in einem normativen und d.h. in diesem Kontext abwertenden Zusammenhang verwendet werden. Man denke an dieser Stelle beispielsweise an die hochproblematische Kollektivhaftung, in die sämtliche Harz IV-Empfänger genommen wurden, die Kinder haben, als es um die Frage ging, ob die Regelleistungen für die Kinder erhöht werden sollten – nicht wenige Politiker und auch Medienvertreter haben damals so argumentiert, dass das Geld gar nicht bei den Kindern ankommen würde, weil die Eltern es zweckentfremden würden, beispielsweise für Alkohol oder Zigaretten. Und völlig unbeschadet der mittlerweile vorliegenden empirischen Evidenz über das tatsächliche Verhalten von Eltern im Harz-IV-Bezug gegenüber ihren Kindern, dass in der allergrößten Zahl der Fälle dadurch gekennzeichnet ist, dass die Eltern eher auf die eigenen knappen Ressourcen zurückgreifen, um ihren Kindern an der einen oder anderen Stelle noch etwas zu ermöglichen, war die angesprochene Unterstellung, dass die Geldleistungen gar nicht bei den Kindern ankommen, ein wichtiger Begründungsstrang für die Implementierung von – nicht nur konzeptionell fragwürdigen, sondern auch grotesk niedrig ausgestatteten – Sachleistungen.

Und ein weiteres Beispiel sei an dieser Stelle in Erinnerung gerufen: Bei der Einführung der so genannten „Mütterrente“ wurde seitens der Regierung, hierbei vor allem der Unionsparteien, argumentiert, dass die höhere Bewertung von Kindererziehungszeiten für Kinder, die vor 1992 zur Welt gebracht worden sind, dadurch legitimiert sei, weil man die „Lebensleistung“ der – im Regelfall – anspruchsberechtigten Mütter dadurch honorieren möchte. Nun könnte man auf den – völlig logischen – Gedanken kommen, dass diese Begründung auch für Frauen gilt, die damals Kinder zur Welt gebracht haben, heute aber Grundsicherungsleistungen beziehen (müssen), weil ihre Rente vorne und hinten nicht reicht. Dem ist aber nicht so, wie  viele Rentnerinnen frustrierend zur Kenntnis nehmen mussten, denn die an sich höhere Rentenleistung aus der „Mütterrente“ wird vollständig verrechnet mit den Ansprüchen auf Grundsicherungsleistungen, so dass sich am Ende ein Nullsummen-Spiel ergibt. Vgl. dazu auch meinen Blog-Beitrag vom 10.01.2015: „Mütterrente“: Wenn die scheinbaren Spendierhosen in der Realität zu heiß gewaschen werden, dann laufen sie ein.
Auch beim so genannten „Betreuungsgeld“ sind wir mit einer Sonderbehandlung der Hartz IV-Empfänger konfrontiert: Mit dieser Leistung – so die offizielle Begründung – wolle man die Erziehungsleistungen (vor allem) der Mütter, die zuhause bleiben und ihr Kind nicht in eine Kindertageseinrichtung oder in die öffentlich geförderte Kindertagespflege geben, honorieren. Bei den Empfängerinnen von Leistungen der Grundsicherung gilt dies offensichtlich nicht, denn das in Anspruch genommene Betreuungsgeld wird hier ebenfalls in Anrechnung gebracht.

Diese ausgewählten Beispiele zeigen, dass die Menschen, die im Hartz IV-Bezug sind, an vielen Stellen einer Sonderbehandlung zu ihren Ungunsten unterworfen werden.

Bei den genannten Beispielen handelt es sich im Ergebnis immer um Entscheidungen, die dazu führen, dass die Betroffenen von der Inanspruchnahme anderer Leistungen exkludiert, also ausgeschlossen werden. Bei der CSU-Forderung nach einer kostenlosen Abgabe von Verhütungsmitteln für Hartz IV-Empfängerinnen bis zum 27. Lebensjahr scheint es sich aber – nur auf den ersten Blick – um das Gegenteil zu handeln, also dass man den Betroffenen etwas zusätzlich ermöglichen möchte. Im Ergebnis könnte sich allerdings erneut eine überaus problematisch wirkende Exklusion ergeben, in dem Sinne nämlich, dass wieder einmal zum Ausdruck gebracht wird, dass die Betroffenen letztendlich eben doch nicht so „wertvoll“ sind wie andere, die nicht auf diese Leistungen angewiesen sind. Damit würde im Ergebnis der vielfältigen und häufig unter der Oberfläche, damit aber überaus nachhaltig wirkenden Abwertung einer Personengruppe weiter Vorschub geleistet werden.

Manchmal wäre es wesentlich angebrachter, auf eine scheinbar begünstigende Sonderregelung zu verzichten, um zu vermeiden, dass in der Folge ein hoher Preis zu zahlen ist, der weit über dem liegt, was eine Pillenpackung heute kostet.

Der (nicht nur) niedrigzinsgebeutelte Riester-Rentner wird gerettet! Über demnächst ganz viel Geld von den Versicherungen für deutsche Infrastruktur

Jetzt wird bald wieder so richtig in die Hände gespuckt. Überall werden Baustellen errichtet und die gerade in Westdeutschland vielerorts vor sich hinbröselnde Infrastruktur wird endlich saniert oder abgerissen und neu gebaut. Der gewaltige Investitionsstau, der sich in den zurückliegenden Jahren aufgestaut hat, wird mit entschlossenem Mitteleinsatz abgebaut und die infrastrukturelle Basis für die kommenden zwanzig, dreißig Jahre wird vor unseren Augen entstehen. Das ist nicht – um es an dieser Stelle gleich anzumerken – die Vision verrückter Utopisten, sondern eine der Botschaften, die wir in wenigen Wochen überall zu lesen und zu hören und zu sehen bekommen werden. Und diese Botschaft wird geliefert werden von einer Expertenkommission unter Vorsitz von Marcel Fratzscher, dem Präsidenten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), die Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) im August 2014 eingesetzt hat. In dieser Kommission vertreten ist – neben der irgendwie immer anwesenden Deutschen Bank mit Jürgen Fitschen – auch die deutsche Versicherungswirtschaft, konkret durch Dr. Helga Jung von der Allianz SE und Dr. Torsten Oletzky von der Ergo. Und die hat bekanntlich ein sehr schwerwiegendes Problem: Sie ist aufgrund des jahrelangen Niedrigzinsumfeldes und der Anlagevorschriften immer weniger bis gar nicht mehr in der Lage, die erforderlichen Renditen auf die Anlage des ihr anvertrauten Kapitals zu erwirtschaften und die in der Vergangenheit versprochenen bzw. in Aussicht gestellten Auszahlungsbeträge realisieren zu können.

Und da sind wir bei unserem Riester-Rentner, der ja nun schon so einiges erleiden musste, nachdem er sich auf diese scheinbare Honigspur der staatlich, also mit Steuermittel geförderten privaten Altersvorsorge begeben hat. Der Riester-Rentner (wie auch andere privat für das Alter Vorsorgende, man denke hier an die vielen kleinen Selbständigen) ist nicht nur mit der „Kosten“- bzw. Profitwirklichkeit der Versicherungen und anderer Akteure der Finanzwelt konfrontiert, sondern er ahnt auch, dass es noch schlimmer kommen muss angesichts der geld- und damit zinspolitischen Rahmenbedingungen, die in den kommenden Jahren relativ plausibel so bleiben werden wie sie sind: richtig mies für den Normal-Sparer. Verständlich, dass man da nach jedem Strohhalm greifen möchte, der sich einem zu bieten scheint. Und deshalb werden wir in den kommenden Wochen auch erleben, dass bei den notwendigen Legitimationsversuchen der zu erwartenden Vorschläge der Fratzscher-Kommission die Riester-Rentner, von denen es immerhin einige Millionen in diesem Land gibt, wie auch die an eine oder mehrere Lebensversicherungen gebundene Sparer in den Mittelpunkt gerückt werden, wenn es darum geht, zu begründen, warum alle und besonders der kleine Sparer von dem Modell der Kommission profitieren wird. Man könnte an dieser Stelle bereits ein erstes Fazit vorwegnehmen und argumentieren, dass der „kleine Sparer“ noch nie in der Vergangenheit wirklich gut weggekommen ist. Warum soll das also jetzt anders werden? Aber schauen wir einmal genauer hin.

Beginnen wir mit der Story, die auf uns zukommen wird und die auf den ersten Blick durchaus plausibel rüberkommt: Der Staat hat ein enormes Problem – und das heißt die selbst verordnete Schuldenbremse in Verbindung mit einem enormen Investitionsstau (vgl. dazu auch die Studie von Katja Rietzler: Anhaltender Verfall der Infrastruktur. Die Lösung muss bei den Kommunen ansetzen aus dem Juni 2014), der es notwendig macht, dass erhebliche Finanzmittel für seine Behebung organisiert werden müssen. Gleichzeitig haben wir zahlreiche Versicherungen, die auf sehr großen Summen an Kapital sitzen, für das sie händeringend eine rentierliche Anlage suchen, die sie aber – angesichts der geldpolitischen Rahmenbedingungen der vergangenen und wahrscheinlich auch vor uns liegenden Jahre – derzeit immer weniger finden. Was liegt also nahe? Beide Seiten zusammen zu bringen. Genau daran hat die Kommission gearbeitet und dafür wird sie Vorschläge präsentieren, die auch sehr wahrscheinlich umgesetzt werden, denn hier tut sich eine klassische „win-win-Situation“ auf, die ihre eigenen Reize entfalten wird. Der Staat braucht Geld, viel Geld für seine Investitionen – und die privaten Versicherungsunternehmen sitzen genau auf diesem. Das alles schreit förmlich nach dem, was bereits seit vielen Jahren unter „PPP“ bzw. „ÖPP“ diskutiert wird – „Public Private Partnership“ (bzw. „Öffentlich-Private Partnerschaft“).

Private Unternehmen finanzieren (und teilweise betreiben) die Infrastruktur, der Staat vergütet das dann über regelmäßige, über viele Jahre laufenden Zahlungen an diese Unternehmen. David Hall hat das kürzlich vor dem Hintergrund auch der internationalen Erfahrungen mit diesem Instrumentarium aufgearbeitet (dazu sein Artikel Öffentlich-Private Partnerschaften – Lehren aus internationaler Erfahrung vom 11.03.2015): »Der Bundesrechnungshof beklagt seit längerem ihre Unrentabilität für die öffentlichen Kassen. Auch internationale Erfahrungen der letzten 15 Jahre zeigen, dass es sich bei Öffentlich-Privaten-Partnerschaften (ÖPP) langfristig um eine teure und ineffiziente Finanzierungsform für Infrastruktur und öffentliche Dienstleistungen handelt, die finanzielle Probleme weniger löst als verursacht.«

Nun wissen auch die Kommissionsmitglieder um die Evidenz der kritischen, teilweise vernichtend schlechten Bestandsaufnahmen der bisherigen PPP- bzw. ÖPP-Modelle. Deshalb wird man – folgt man den bislang vorliegenden Material aus der Kommission – vorschlagen, einen Fonds einzurichten, in den Geld fließt, das dann verwendet werden kann für größere Bündel an Infrastrukturinvestitionen beispielsweise der Kommunen. Ein Investitionsfonds zwischen Staat und Privatwirtschaft, der natürlich dann auch nicht mehr Gefahr läuft, zum Ziel von Angriffen zu werden, als wenn man nur ein einzelnes Projekt, wie beispielsweise eine Justizvollzugsanstalt, errichten würde. Und auch wenn es natürlich vor allem um das viele Geld der Versicherungsunternehmen geht, wird man vorschlagen, das auch für private Investoren aus den Niederungen der Normalbürger zu öffnen, um sie zu (scheinbar) Beteiligten zu machen und gerade deren Not, irgendwo halbwegs sicher das Geld anlegen zu können, für die Unterstützung dieses Ansatzes zu verwenden. Gabriel selbst hat dazu in seiner Haushaltsrede bereits im September 2014 ausgeführt, es gehe ihm „nicht um die Neuauflage von ÖPP-Projekten, sondern um veränderte Rahmenbedingungen für Investitionen in die öffentliche Infrastruktur“, so Kai Schlieter in seinem Artikel Gabriels Profitexperten. Und in diesem Artikel findet man auch den folgenden Hinweis, der erkennen lässt, warum das alles mit hohen Realisierungswahrscheinlichkeiten behaftet ist: »Das Schöne aus Sicht dieser Politik besteht darin, dass niemand auf die Schuldenbremse Rücksicht nehmen muss. Das ist das politische Anreizmodell. Denn die anfallenden Kosten dieser Privatisierung werden über einen Zeitraum von meist 30 Jahren gestreckt.«

Das muss man sich in aller Deutlichkeit klar machen: Der Staat hat sich mit der sogar verfassungsrechtlich in Zement gegossenen Schuldenbremse selbst in beide Knie geschossen und steht jetzt vor dem Problem, dass er nicht das machen kann, was a) durchaus volkswirtschaftlich grundsätzlich in Ordnung wäre (also eine Kreditfinanzierung langlaufender Investitionsvorhaben, um die nachkommenden Generationen an der Finanzierung dieser Investitionen zu beteiligen) und was b) vor dem Hintergrund der gegenwärtig und absehbar anhaltenden Situation auch ein an sich gutes Geschäft wäre, denn derzeit bekäme der Staat für eine auf dreißig Jahre laufende Staatsanleihe zur Finanzierung der Investitionen Konditionen, die mit 0,7 Prozent und weniger deutlich unter den Renditeerwartungen der privaten Investoren liegen, die mit fünf Prozent kalkulieren (noch im Dezember gab es die Vorstellung von sieben bis acht Prozent, worauf Schlieter in seinem Artikel hinweist, in dem er den DGB-Vorsitzenden Hoffmann zitiert: „Die Renditeforderungen mancher Versicherungen von sieben bis acht Prozent sind inakzeptabel“. Apropos Gewerkschaften: »Der Privatisierungsexperte Carl Waßmuth wirft den Gewerkschaften Naivität vor. Sie dienten Gabriels Kommission als Feigenblatt. Ähnlich sei es bei der Hartz-Kommission abgelaufen. „Auch da waren sie von Anfang an dabei«, so Schlieter in seinem Artikel.

Nun muss man kein ehemaliger und den Pflichten des aktuellen Handelns entbundener Bundesfinanzminister sein wie Hans Eichel, der in einem Interview unter der Überschrift „Das wird alles teurer werden“ im Dezember 2014 ausgeführt hat: »Wenn wir die Infrastruktur direkt finanzierten, wäre das wesentlich günstiger, denn der Bundesfinanzminister bekommt zur Zeit für 0,8 Prozent oder weniger eine 10-jährige Anleihe. Der Staat kann sich Geld viel billiger leihen.«
Aber er darf es im Kontext der selbstgeschaffenen Schuldenbremse eben nicht mehr und wird förmlich in die Arme getrieben der Finanzindustrie, die sich dann natürlich ihre „Rettungsaktion“ entsprechend vergüten lassen möchte. Mit dem Modell eines Fonds kann man die Blockade der Schuldenbremse gleichsam umgehen, denn statt die Gelder für ein oder mehrere Projekte vom Staat besorgen zu lassen, weicht man aus auf die privaten Versicherungsunternehmen und Banken, die sich dafür natürlich bezahlen lassen. Unter dem Strich muss dieses – überaus lukrative – Geschäft am Ende gegenfinaziert werden. Das wird dann über das Kollektiv der Steuerzahler erfolgen müssen.

Die Interessen der beteiligten Versicherungsunternehmen sind seit längerem bekannt und naheliegend: Ein Interview mit dem Chef des Versicherungsunternehmens Ergo, Torsten Oletzky, der ja auch direkt in der Kommission des Bundeswirtschaftsministers sitzt, wurde bezeichnenderweise überschrieben mit „Wir würden auch Schulen bauen“. Darin der Ergo-Chef höchstselbst: »Wir haben früher eine hohe Erwartungshaltung geweckt, die wir heute nicht erfüllen können. Wir haben den Eindruck suggeriert, dass am Ende auf den garantierten Zins immer noch ein dickes Extra drauf kommt.« In diesem Artikel findet man dann den folgenden Passus:

»Die Unternehmen suchen nach alternativen Anlageformen, die höhere Renditen abwerfen als klassische Investitionen in Anleihen. Zudem bringen sie neue Lebensversicherungsprodukte ohne die klassischen Zinsgarantien auf den Markt. So bauen sowohl Marktführer Allianz als auch die Versicherer Ergo und Axa auf solch neuartige Policen, bei denen Kunden im Gegenzug von höheren Renditechancen profitieren sollen. Bei der Anlage der Versichertengelder geht der Trend zu Investitionen in Infrastruktur wie Autobahnen, Gas- und Stromnetze, Solar- und Windkraftanlagen oder Flughäfen. Die Versicherungsbranche fordert vom Staat, solche Investitionen zu erleichtern.«

Und es ist für den normal denkenden Menschen klar: Das muss einfach teurer werden, als wenn sich der Staat angesichts der derzeitigen Bedingungen auf den Kapitalmärkten das erforderliche Geld selbst besorgen würde. Darf er aber nicht, wegen der Schuldenbremse.

Eine nachdankenswerte Analyse dessen, worüber hier gesprochen wird, hat bereits im November des vergangenen Jahres Jens Berger in seinem Artikel Autobahnen vom Lebensversicherer? Das ist Irrsinn mit Methode geliefert.
Berger beginnt deutlich: » … schon bald könnte es so weit sein, dass Versicherungskonzerne Autobahnen bauen und sich die lukrativen Renditen vom Steuerzahler bezahlen lassen. Das ist – nicht nur – volkswirtschaftlicher Irrsinn.« Er argumentiert so:

»Hohe Renditen verbunden mit niedrigem Risiko – das ist eigentlich die Quadratur des Kreises, da im Finanzwesen höhere Renditen stets mit einem höheren Risiko einhergehen. Und hier kommen nun die privaten Investitionen in die staatliche Infrastruktur ins Spiel. Man spricht bei solchen Projekten auch gerne von „Öffentlich-privater Partnerschaft“ (ÖPP) oder „Public-private-Partnership“ (PPP). ÖPP- bzw. Die Partnerschaft ist dabei folgendermaßen zu verstehen: Der Staat sorgt dafür, dass der private Partner nicht nur erstklassig – zu Lasten des Steuerzahlers – abgesichert ist, sondern auch – ebenfalls zu Lasten des Steuerzahlers – vergleichsweise hohe Renditen einfahren kann. Die Quadratur des Kreises wird durch PPP-Projekte somit ermöglicht.«
Jens Berger illustriert seine Kritik an zwei Rechenbeispielen. Er beginnt mit der Variante, die dem PPP zugrunde liegt:

»Szenario 1 (PPP): Ein Versicherungskonzern übernimmt die Investitionskosten i.H.v. 1.000 Mio. Euro für den Ausbau einer Autobahn. Dafür kriegt er über 30 Jahre hinweg aus den laufenden Mauteinnahmen des Bundes eine Abschlagsrate, die sich aus dem Abtrag und einer Verzinsung von 7% bezogen auf die Restschuld zusammensetzt. Innerhalb von 30 Jahren summieren sich diese Zahlungen damit auf 2.015 Mio. Euro. Der Bund – also der Steuerzahler – hat also im Endeffekt mehr als das Doppelte der eigentlichen Investitionskosten bezahlt, während die Versicherungskonzerne und ihre Kunden einen ordentlichen Reibach gemacht haben.«

Und wie sieht die Alternative aus?

»Szenario 2 (herkömmliche Finanzierung über Kredite durch den Staat): Der Bund finanziert das Projekt über eine Neuverschuldung i.H.v. 1.000 Mio. Euro, die Kosten werden über 30 Jahre gestreckt mit einer Verzinsung von 1% (dies ist der aktuelle Zinssatz für derart langlaufende Staatsanleihen) aus den laufenden Einnahmen aus der Maut beglichen. Bei diesem Modell belaufen sich die Kosten auf lediglich 1.145 Mio. Euro.«

Das würde bei einer nüchternen Betrachtung doch alles dafür sprechen, auf die Einschaltung der privaten Konzerne zu verzichten.

Und unser Riester-Rentner? Der hat derzeit ganz andere Sorgen, die ihn möglicherweise davon abhalten, „nur“ wegen der Betroffenheit „der“ Steuerzahler insgesamt nicht auf das scheinbar verlockende Angebot einzugehen. Dafür nur ein Beispiel von vielen:
Daniel Mohr berichtet in seinem Artikel Riestern lohnt sich für fast alle, der zugleich Programm ist:
»Viele der derzeit 16 Millionen Riester-Verträge beruhen auf einem Missverständnis. Die staatliche Zulage wurde mit einer Art Staatsgarantie für eine gute Altersvorsorge verwechselt. Ein oft teurer Irrtum. Die Anbieter von Riester-Verträgen hatten leichtes Spiel … Doch die staatliche Zulassung als zertifizierter Riester-Anbieter ist nichts anderes als eine Prüfung formaler Kriterien. Sie sagt nichts darüber aus, ob der Anleger tatsächlich einen vernünftigen Vertrag für seine Altersvorsorge abgeschlossen hat.«

»In diesen Wochen erhalten die Riester-Kunden wieder ihre Jahresabrechnungen. Beispielhaft eine im Dezember 2006 abgeschlossene Riester-Rente: Das Vertragsguthaben beträgt nach mehr als acht Jahren 12.200 Euro. Doch der Kunde hat 13.400 Euro eingezahlt. Dazu kamen fast 2.000 Euro staatliche Zulagen. Doch der Versicherer hat fast 5.000 Euro an Gebühren kassiert. Die haben damit die staatlichen Zulagen weit überwogen und auch die Erträge aus der Geldanlage von rund 1800 Euro locker aufgefressen. Von den Kosten war im Beratungsgespräch natürlich nie die Rede. Nur von den Zulagen.«

Eigentlich spricht das, was Mohr berichtet, für sich und gegen die Riester-Rente, dennoch schafft es der Verfasser, wie die Überschrift des Artikels anzeigt, dennoch eine große Werberede für die Riester-Rente zu halten.

Fazit: Wir stehen vor einem großen Theater, dessen Ende leider offensichtlich ist, folgt das Stück doch einem Drehbuch mit einer ganz eigenen Logik starker Interessen. Die kann und muss man zur Kenntnis nehmen, aber der kleine Riester-Rentner sollte nicht meinen, dass er oder sie mehr sein wird als eine billige legitimatorische Staffage in einem – für andere – sehr lukrativen Stück.

Die ganze Thematik wurde auch aufgegriffen in einem Beitrag des Politikmagazins „Panorama“ (ARD) am 19.03.2015: Warum ein englischer Rentner von einem deutschen Knast profitiert, so ist der Filmbeitrag überschrieben.

Ergänzend dazu die Reportage Vielen Dank, Deutschland! von Marcus Pfeil und Christian Salewski: »Sigmar Gabriel will mit privatem Geld das Investitionsloch im Land stopfen. Schulen, Schwimmhallen und Autobahnen will er fit machen für den Kapitalmarkt. Gibt es längst – auch in Deutschland. Ein Knast in Sachsen-Anhalt hat es bis an die Londoner Börse geschafft, am Ende landet das Geld sogar bei britischen Rentnern. Lässt sich auch die deutsche Altersvorsorge mit Infrastruktur retten?«

Prekäre Arbeitsverhältnisse hinter der glitzernden Fassade der Bankenwelt? Wie wäre es mit der Trutzburg der Geldpolitik, der Europäischen Zentralbank (EZB)?

Schwarzer Rauch, brennende Müllcontainer, herausgerissene Pflastersteine, berstende Schaufenster, brennende Polizeifahrzeuge: Seit dem frühen Morgen an diesem 18.03.2015 haben einige Demonstranten im Umfeld der von Blockupy organisierten Proteste die Stadt Frankfurt rund um die Europäische Zentralbank (EZB) lahm gelegt. Anlass ist die offizielle Eröffnungsfeier des neuen Glaspalastes der EZB, der übrigens 1,3 Milliarden Euro gekostet hat. »Während Demonstranten vor dem weiträumig abgesperrten EZB-Glastürmen randalierten, feierte die Notenbank in kleinem Rahmen mit gut 100 geladenen Gästen«, so die Formulierung im Artikel Drinnen Party, draußen Protest. Es soll aber an dieser Stelle gar nicht um die Fragen gehen, die Blockupy oder andere Kritiker hinsichtlich der Politik der EZB aufwerfen – sondern um die EZB als Institution, in der Menschen arbeiten. Gleichsam – aus dem Blickwinkel wieder Außenstehender – im Herzen der Finanzmacht. Interessant ist in diesem Zusammenhang dann aber schon, dass es offensichtlich in dem Unternehmen EZB vergleichbare Probleme gibt, die wir im Kontext der sozialpolitischen Berichterstattung auch aus anderen, „normalen“ Unternehmen kennen. Befristungen, Leiharbeit, gar „prekäre Beschäftigung“ – in der europäischen Trutzburg der Geldpolitik? Wo man sich gerade erst mit dem neuen EZB-Gebäude ein nicht nur architektonisches Denkmal gesetzt hat, das zugleich natürlich immer auch eine Philosophie zu transportieren versucht?

Das zumindest behauptet das Handelsblatt in seiner Print-Ausgabe vom 18.03.2015, in der man einen Artikel mit der Überschrift „Zwischen Macht und Ohnmacht“ finden kann: »Die Europäische Zentralbank ist ihr eigener Herr: Für viele Beschäftigte bedeutet das kettenweise Zeitverträge und Leiharbeit. Jetzt verlangen die Betroffenen mehr Mitsprache – und bessere Arbeitsbedingungen.«
Carlos Bowles, der Chef der EZB-Personalvertretung, wird in dem Artikel mit diesen Worten zitiert:

»Die Personalvertretung kann bezeugen, dass es Fälle gegeben hat und immer noch gibt, wo EZB-Beschäftigte länger als zehn Jahre mit befristeten Arbeitsverträgen eingestellt sind.«

Da wird sich mancher deutscher Arbeitgeber verwundert die Augen reiben. Das in Frankfurt? Die Auflösung kommt gleich.

Viele Beschäftigte klagen über unsichere Arbeitsbedingungen hinter den Absperrgittern, also im Inneren der geldpolitischen Machtzentrale. In dem Aufmacher-Artikel „Frust in der Festung“ auf der ersten Seite des Handelsblatts erfahren wir: »Während die EZB durch die Anleihekäufe in Billionenhöhe und in der Rolle als Bankenaufsicht immer mehr Macht gewinnt, fühlen sich viele Mitarbeiter machtlos …  Nach Schätzungen der EZB-Gewerkschaft ISO habe nicht einmal jeder dritte Beschäftigte einen unbefristeten Arbeitsvertrag … Nach Schätzung der EZB-Gewerkschaft waren Ende 2014 von insgesamt 3.800 EZB-Mitarbeitern nur 1.220 unbefristet beschäftigt … Zum Vergleich: Von den 10.038 Mitarbeitern der Bundesbank haben nur 146 befristete Arbeitsverträge.«
Wieder zurück zu dem Hauptartikel „Zwischen Macht und Ohnmacht“:

Die Gewerkschaft Ipso spricht von einer Art „Kastensystem“ in der EZB: Neben den 1.220 Mitarbeitern mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag hatten 870 Mitarbeiter einen befristeten Vertrag und 290 einen Kurzzeitvertrag von weniger als einem Jahr. Hinzu kommen 270 Leiharbeiter, 810 Berater und 340 andere Mitarbeiter wie Trainees oder abgeordnete Mitarbeiter von nationalen Notenbanken.

Man muss an dieser Stelle allerdings vorsichtig sein bei der Verwendung des Begriffs „prekäre Beschäftigung“. Unbefristet wie auch befristet Beschäftigte verdienen relativ viel und können von Zusatzleistungen profitieren, wie medizinische Betreuung, Sprachkurse usw. Und ein weiterer Aspekt sollte bedacht werden – der zugleich überleitet zu einer Besonderheit für die Beschäftigten in einer solchen – europäischen – Institution:

»Wie alle Angestellten und Beamten europäischer Institutionen müssen sie ihr Gehalt nicht mit dem nationalen, sondern mit einem niedrigeren europäischen Satz versteuern. Ein EZB-Mitarbeiter mit am Jahreseinkommen von 60.000 Euro zahlt darauf lediglich etwa 13,5 Prozent Steuern. Es sei denn, er ist Zeitarbeiter.«

Die zahlen den vollen Steuersatz und haben zudem die quälende Ungewissheit, ob ihre Verträge überhaupt verlängert werden.

»Aus Sicht der EZB ist es günstig, auf Leiharbeiter zurückzugreifen. Sie sind bei Zeitarbeitsfirmen vor allem aus dem Frankfurter Raum angestellt. Die Zeitarbeiter verbucht die Bank nicht im Personalbudget, sondern als Verwaltungskosten. Zeitarbeiter kann man bei der EZB ähnlich bestellen wie Büromaterial – sie selbst nennen sich deshalb auch „Bleistifte“. Im EZB-Intranet gibt es eine Art Gebrauchsanweisung mit dem Titel „Anforderung von Zeitarbeitern mit dem Isis-Einkaufswagen“. Der Besteller soll auf einen Einkaufswagen klicken mit dem Befehl „Bestellen und einkaufen“. Besonders viele Zeitarbeiter arbeiten in der IT-Abteilung. Das sei problematisch, findet ein EZB-Insider. Die Zentralbank gewähre vermeintlich Außenstehenden einen Einblick in interne Abläufe. Gleichzeitig müssten sich diese Mitarbeiter aber jedes Jahr neu auf ihre Stelle bewerben … Zeitarbeiter stehen ganz unten in der EZB-Hierarchie. Ganz oben stehen die glücklichen Festangestellten. Dazwischen: die Befristeten.«

Betriebliche Mitbestimmung, wie sie beispielsweise für die Bundesbanker selbstverständlich ist, bleibt für die EZB-Mitarbeiter ein Fremdwort, obgleich sie in Frankfurt arbeiten. Sie dürfen zwar neun Mitglieder für die Personalvertretung wählen. Das Gremium hat aber nur eine beratende Funktion. Die Personalvertretung der EZB hat ausschließlich Informationsrechte. Wenn sie nicht informiert werde, könne sie zwar vor dem Europäischen Gerichtshof klagen. Das dauert aber in der Regel mindestens 20 Monate.

Die EZB kontrolliert sich selbst, so wird der Arbeitsrechtler Norbert Pflüger in dem Artikel zitiert. Als europäische Institution unterliegt sie nicht dem deutschen Arbeitsrecht und damit auch nicht dessen Schutzbestimmungen.