„Goldener Boden“ – aber für wen? Das Handwerk zwischen Boom, Handwerkermangel und immer noch stagnierenden Löhnen mit einer strukturellen Lücke zu anderen Betrieben und Branchen

Dem einen oder anderen, vor allem den Betroffenen, wird die anekdotische Evidenz dieser Tage genügen, wenn es um die Frage geht, ob das Handwerk „goldenen Boden“ hat. Viele erleben derzeit, was es bedeutet, wenn dieser kleinbetriebliche Bereich volle Auftragsbücher hat und wenn teilweise vor Ort immer weniger Handwerker zu finden sind.

Und dass die Geschäfte sehr gut laufen, lässt sich auch der aktuellen Berichterstattung entnehmen: Handwerk mit größtem Umsatzplus seit 2011: »Das deutsche Handwerk hat seinen Umsatz 2017 so kräftig gesteigert wie seit sechs Jahren nicht mehr. Er wuchs um 3,6 Prozent und damit bereits das vierte Jahr in Folge … Das größte Plus verzeichneten die Handwerke für den gewerblichen Bedarf, wozu beispielsweise Metallbauer, Feinwerkmechaniker und Informationstechniker zählen. Auch das Bauhauptgewerbe – das vom anhaltenden Bauboom profitiert – meldete mit 4,5 Prozent eine besonders kräftige Steigerung.« Nun sei hier gleich darauf hingewiesen, dass es „das“ Handwerk nicht gibt. Das Handwerk ist heterogen. Die Varianten reichen vom Industriezulieferbetrieb bis zum Handwerker im konsumnahen Umfeld, vom mittelständischen Unternehmen mit hunderten Mitarbeitern bis zum Kleinstbetrieb. Die Handwerksbetriebe sind nach der Handwerksordnung in 41 zulassungspflichtigen, 53 zulassungsfreien und 57 handwerksähnlichen Gewerben tätig. Handwerker sind eine bedeutsame Gruppe unter den Erwerbstätigen. Weit über fünf Millionen Menschen, 12,5 Prozent aller Beschäftigten, zählen dazu.

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Österreich: Der Verfassungsgerichtshof kassiert das Modell einer gedeckelten Mindestsicherung mit Wartezeit und die Bundesregierung will dennoch nicht davon lassen

Über Hartz IV wird bekanntlich in Deutschland hart und höchst emotional diskutiert – gerade in diesen Tagen kann man das Reiz-Reaktions-Schema erneut studieren im Umfeld der Debatte über die Essener Tafel (vgl. dazu den Beitrag Verteilungskrämpfe ganz unten in der zunehmend normalisierten Welt der Zusätzlichkeit. Diesseits und jenseits der Essener Tafel vom 25. Februar 2018) und ganz besonders an den Äußerungen des zukünftigen Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU) und den Reaktionen aus der Opposition und vieler Sozialverbände über die Grundsicherung und die damit aus Spahn’s Sicht bekämpfte Armut (vgl. aus der Flut der Berichterstattung nur Hartz IV: Spahn erntet heftigen Widerspruch oder Empörung über Spahns Hartz-IV-Aussagen oder Spahn ist „weit weg von der Realität“).

Aber um Hartz IV soll es hier nicht gehen, sondern um das, was man in unserem Nachbarland Österreich „Mindestsicherung“ nennt. Ganz korrekt muss es heißen: Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS). Das ist eine Sozialleistung in Österreich, die am 1. September 2010 eingeführt wurde. Sie hat die bislang je nach Bundesland unterschiedlich geregelte Sozialhilfe ersetzt. Sie besteht aus einer Bargeldleistung und einer unentgeltlichen Krankenversicherung. Die Mindestsicherung beträgt mindestens 838 Euro für Alleinstehende 12-mal pro Jahr. Personen in Lebensgemeinschaften bekommen den 1,5-fachen Betrag.

Aber die Inanspruchnahme dieser Grundsicherung ist an Bedingungen geknüpft und das Bundesland Niederösterreich hat sich hier besonders hervorgetan: »Niederösterreich, wo die konservative ÖVP mit einer absoluten Mehrheit ausgestattet ist, hatte im November 2016 beschlossen, die Mindestsicherung für Mehrpersonenhaushalte bei 1500 Euro zu deckeln. Getroffen werden sollten vor allem Zuwandererfamilien und Asylberechtigte mit vielen Kindern. Deswegen wurde auch ein fünfjähriger Aufenthalt als Bedingung ins Gesetz geschrieben«, berichtet Ralf Leonhard in seinem Artikel Sozialgesetze in Österreich: Schlappe für die Konservativen. Beide Restriktionen sind jetzt vom österreichischen Verfassungsgerichtshof gekippt worden. 

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Die angeblich so drangsalierte Leiharbeit boomt vor sich hin und (nicht nur) die Kassiererinnen einer Supermarktkette erleben die niederen Realitäten des Geschäfts am eigenem Leib

Der eine oder andere wird sich noch an das Jahr 2016 erinnern, wenn es hier mal wieder um das Thema Leiharbeit geht. Da gab es eine der letzten größeren sozialpolitischen Vorstöße der damaligen und nunmehr wiederbelebten Großen Koalition – die Reform der gesetzlichen Grundlage der Leiharbeit, also des AÜG, wobei dieses Kürzel für Arbeitnehmerüberlassungsgesetz steht. Und die damals dafür zuständige Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD), nunmehr Vorsitzende der Bundestagsfraktion der SPD und designierte Parteivorsitzende, hat über ihr damaliges Ministerium eine Menge Segenssprüche das neue Gesetz betreffend von sich geben lassen:

»1. Wir stärken gute Löhne durch die wirksame Umsetzung des „Equal Pay“-Grundsatzes („gleicher Lohn für gleiche Arbeit“) nach neun Monaten.
2. Wir verhindern unbegrenzte Leiharbeit mit der Einführung einer Überlassungshöchstdauer von grundsätzlich 18 Monaten.«

Das hört sich doch ausgezeichnet an. Und dann wird man mit solchen Störungen seitens der Presseberichterstattung konfrontiert: »Jahrelang arbeiteten die Leiharbeiterinnen Carmen H. aus Reutlingen und Birgit J. aus Tübingen bei der Supermarktkette „real“ an der Kasse. Seit dem 1. Januar hätten die beiden eigentlich Anspruch auf den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft – so steht es im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Doch statt gleicher Bezahlung wurde den beiden von ihrer Zeitarbeitsfirma zu Beginn des Jahres gekündigt … „real“ behauptet, man könne es sich nicht leisten, den Kassiererinnen „Equal Pay“, also den gleichen Lohn wie der Stammbelegschaft, zu zahlen – das geht aus den Gerichtsunterlagen hervor, die dem SWR vorliegen.« Vgl. dazu auch den Bericht Kein gleicher Lohn für gleiche Arbeit des Fernsehsenders SWR vom 8. März 2018.

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Wenn die Fundamente bröckeln: Für Berufsschulen werden händeringend Lehrkräfte gesucht. Auch vielen Grund- und Förderschulen gehen die Lehrer aus

Die älteren Semester werden sich noch an die 1980er und 1990er Jahren erinnern, als man ein Lehramtsstudium als fast sichere Eintrittskarte in die Arbeitslosigkeit bzw. in die Karriere als Taxifahrer oder Gastwirt etikettiert hat. Aber das waren eben auch Zeiten, in denen man selbst von einer „Ärzteschwemme“ gesprochen hat, weil es zu viele Mediziner gab, die wie viele andere damals auch in langen Warteschlangen auf dem Arbeitsmarkt ihr individuelles Glück suchen bzw. mit viel Ellbogeneinatz erkämpfen mussten. Die geburtenstarken Jahrgänge strömten auf den Ausbildungsmarkt, in die Hochschulen und dann als Absolventen auf den Arbeitsmarkt. Mittlerweile sind die Angehörigen der „Baby Boomer“-Generation über 50 und stellen (noch) die Mehrheit der Beschäftigten in den Betrieben.

Auf dem Arbeitsmarkt hingegen haben sich die Angebots-Nachfrage-Relationen ganz erheblich verschoben, zugunsten vieler Arbeitnehmer (von denen die meisten diesen fundamentalen Wandel der Marktbedingungen noch gar nicht realisiert haben). Auch wenn man äußerst vorsichtig sein sollte bei der Verwendung des Begriffs „Fachkräftemangel“, unter dem Arbeitgeber naturgemäß etwas anderes verstehen als Arbeitnehmer, so lässt sich doch mit Blick in einzelne Bereiche nicht wirklich leugnen, dass wir mit einem teilweise erheblichen Mangel an bestimmten Fachkräften konfrontiert sind. Für viele Menschen wird das derzeit beispielsweise mehr als offensichtlich im Bereich des Handwerks. Dort kann man immer öfter froh sein, wenn man überhaupt an einen Termin kommt – und der hat dann eine Wartezeit wie die bei Orthopäden oder Augenärzten. Bei den Handwerkern gibt es wie immer bei solchen komplexen Themen mehrere Gründe, vor allem das rückläufige Interesse an einer handwerklichen Ausbildung bei den an sich schon weniger werdenden jungen Menschen, aber wir ernten jetzt auch die Früchte des jahrelangen unterlassenen Tuns, also das zu wenig ausgebildet wurde, als es noch viele Bewerber gab. Die fehlen jetzt natürlich vorne und hinten, vor allem angesichts der vielen älteren Handwerker und Facharbeiter, die sich in den wohlverdienten Ruhestand verabschieden.

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Die Vergessenen in real existierenden Kita-Welten. Von einem löchrigen Rechtsanspruch, schon heute und demnächst so richtig fehlenden Fachkräften und ja, dem Kindeswohl

In den zurückliegenden Monaten gab es eine durchaus intensiv zu nennende Diskussion über die Situation sowohl in der Krankenhaus- wie vor allem in der Altenpflege. Allerdings kann man derzeit schon ein gewisses Abflauen der Berichterstattung erkennen, nachdem sich die meisten Medien – und darunter nicht wenige effektheischend mit skandalisierend daherkommenden Reportagen – über den Pflegenotstand ausgelassen haben. Es ist sicher nicht völlig weltfremd, wenn man den Pflegekräften und den betroffenen Pflegebedürftigen zuruft, dass sie aufpassen müssen, nicht in die gleiche Falle zu laufen wie man das in einem benachbarten Feld der „personenbezogenen Dienstleistungen“ erleben musste. Gemeint sind hier die Kindertageseinrichtungen und die (nicht nur) pädagogischen Fachkräfte, die dort arbeiten.

Wir erinnern uns – vor allem seit 2007 wurde in Westdeutschland das Angebot an Kinderbetreuungsplätzen für Kinder auch unter drei Jahren ausgebaut. In Ostdeutschland gab es noch als Folge der ehemaligen DDR auch nach der Wiedervereinigung eine ganz andere Struktur und vor allem eine deutlich besser ausgebaute Infrastruktur. Und damals hatte man in das hier einschlägige Gesetz – dem SGB VIII – einen Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr geschrieben, allerdings mit einer mehrjährigen Übergangsperiode, damit die dafür zuständigen Kommunen genügend Zeit hatten, die erforderlichen Kita-Plätze zu organisieren. Ab dem 1. August 2013 sollte dann der Rechtsanspruch scharf gestellt werden. Manche westdeutsche Kommune hat im Vorfeld darauf spekuliert, dass das schon nicht so heiß gegessen wird und man den Rechtsanspruch verschieben wird, wenn klar wird, dass das Angebot an Betreuungsplätzen für die unter dreijährigen Kinder nicht ausreichen wird. Das allerdings ist nicht geschehen, der Rechtsanspruch wurde ins Leben gerufen – und rund um den August 2013 gab es eine intensive öffentliche Diskussion über den „Kita-Notstand“ angesichts der vielerorts fehlende Kita-Plätze. Dann aber wurde das Thema schnell wieder aus dem Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit verdrängt, nicht wegen einer erfolgreichen Umsetzung des Rechtsanspruchs für die Eltern, die einen Bedarf haben. Sondern weil es sich bei der Frage, ob man einen Kita-Platz bekommt oder eben nicht, um eine individualisierte Frage handelt, die zwar Hunderttausende oder gar mehr betrifft, die aber keine kollektive Größe darstellen, da es keine Interessenvertretung der betroffenen Eltern mit ihren Kindern gibt, sondern jeder sehen muss, wie er und sie damit klar kommt, wie man das vor Ort organisiert bekommt. Oder eben nicht.

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