Für eine „Grundrente“ wird schon längst und immer noch gezahlt: 2018 waren es 3,3 Milliarden Euro. Und was man hätte tun können und müssen beim Thema Niedriglöhne und Renten

In den zurückliegenden Monaten wurde heftig debattiert über das Vorhaben des sozialdemokratischen Bundessozialministers Hubertus Heil, eine „Grundrente“ einzuführen. An und für sich irritiert der Streit, denn im Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2018 hatten sich Union und SPD doch auf die Einführung verständigt:

Warum trotz dieser doch eindeutig daherkommenden Absichtserklärung das Vorhaben nicht einfach umgesetzt wird bzw. werden kann, liegt an dem Satz: „Voraussetzung für den Bezug der Grundrente ist eine Bedürftigkeitsprüfung entsprechend der Grundsicherung“. Das hat damals auch die SPD unterschrieben – und will davon heute nichts mehr wissen, denn der zwischenzeitlich vom Bundesarbeitsministerium vorgelegte Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung der Grundrente für langjährig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz – GruRG) sieht vor, dass auf eine Bedürftigkeitsprüfung verzichtet werden soll.

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„Wir“ werden (nicht alle) immer älter. Über den Zusammenhang von steigender Lebenserwartung, zunehmender Einkommensungleichheit schon vor der Rente und Altersarmut

Die steigende Lebenserwartung sei „eine Erfolgsgeschichte“, so ist beispielsweise ein Interview des Deutschlandfunks mit dem Demografie-Forscher Roland Rau überschrieben, der an der Universität Rostock lehrt und Fellow am Max-Planck-Institut für demografische Forschung (MPIDR) in Rostock ist. Der Forscher untersucht in einer aktuellen Studie, wo die Menschen in Deutschland am längsten leben. »Seit Mitte des 19. Jahrhunderts steigt die Lebenserwartung in den meisten Ländern der Erde. Die Menschen lebten länger …, weil Herzkreislauferkrankungen zurückgingen. Aber auch Einkommen, Bildungsstand und Lebensweise spielten eine große Rolle«, so werden einige seiner Aussagen zusammengefasst.

Bekanntlich lohnt es sich bei solchen großen Entwicklungen, genauer hinzuschauen – und hier wurde schon oft darauf hingewiesen, dass Durchschnitte zuweilen mehr verdecken als sie uns helfen. Denn im Durchschnitt ist es absolut so, dass die Menschen immer länger leben – und damit auch länger Renten beziehen können, was dann regelmäßig als gleichsam zwangsläufige Ableitung zu der Forderung führt, auf dem Weg einer weiteren Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters fortzufahren.

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Die erneut in Aussicht gestellte „Grundrente“ jenseits ihrer Sinnhaftigkeit, aber diesseits von Fehlfinanzierung und Luftbuchungen

Es geht an dieser Stelle ausdrücklich nicht um die Frage nach der generellen Sinnhaftigkeit einer „Grundrente“, die zumindest in der SPD-Variante in diesen Tagen Gestalt anzunehmen beginnt. Dazu aus dem Bundesarbeitsministerium ein mittlerweile veröffentlichter Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung der Grundrente für langjährig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz – GruRG) vor, dem man Details entnehmen kann. Die Potenziale, aber auch die systematisch höchst komplizierten Untiefen des Ansatzes verdienen eine gesonderte Analyse.

Es geht hier – wieder einmal – um das liebe Geld. Die Grundrente soll nach den Vorstellungen des Bundesarbeitsministers Heil (SPD) zum Jahr 2021 eingeführt werden. Wenn sie so kommen würde, wie man sich das bei der SPD wünscht, dann rechnet das Ministerium mit diesen Ausgaben: Die Kosten für die Grundrente belaufen sich im Einführungsjahr 2021 auf rund 3,8 Mrd. Euro, in den Folgejahren steigen sie voraussichtlich leicht: 2022 auf 4,1 Mrd., 2023 auf 4,3 Mrd., 2024 auf 4,5 Mrd. und 2025 auf 4,8 Mrd. Euro.

Und wie soll das finanziert werden? Sicher aus Steuermitteln, wie das früher immer wieder kommuniziert wurde. Hier aber wird der eine oder andere stirnrunzelnd an die sogenannte „Mütterrente“ denken, also der Rente für Erziehungszeiten, deren Ausweitung eigentlich auch aus Steuermitteln finanziert werden sollte, es dann aber wieder einmal anders gekommen ist, so dass der Beitragszahler zur gesetzlichen Rentenversicherung zur Kasse gerufen wurde und wird.

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